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Berlin, 19.05.2020/cw – Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat heute den (Berliner) Verfassungsbericht vorgestellt. Brisant: die Berliner Sicherheitsbehörden stufen die Klima- und Anti-Kohle-Aktivisten von „Ende Gelände“ auf Seite 162 des Berichts erstmals als „linksextremistisch“ ein. DER TAGESSPIEGEL: Der Bericht könnte in diesem Jahr selbst zum Politikum geraten.

Offensichtlich bahnt sich hier ein weiterer Konflikt innerhalb der Koalition an. Nach dem Vorab-Bericht des TAGESSPIEGEL (Checkpoint) hat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) wegen des Berichtes „für die Senatssitzung Gesprächsbedarf angemeldet, genauso die Kulturverwaltung von Klaus Lederer (Linke)“.

Nachdem die Anti-Kohle-Bewegung seit 2015 deutschlandweit Braunkohletagebaue besetzte, hatte der Bundesverfassungsschutz die Bewegung im vergangenen Jahr als „linksextremistisch beeinflusste Kampagne“ bezeichnet. Laut dem Verfassungsschutz bilde insbesondere die Gruppe „Interventionistische Linke“ ein Scharnier zwischen zivilen Protestbündnissen und gewaltbereiten Kräften. Aus diesem Umstand habe das Bündnis eine „hohe strategische Bedeutung“ für die linksextremistische Szene.

GRÜNE schockiert über Einstufung einer linken Gruppierung

Georg Kössler, umweltpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, ist „schockiert“ über die Entscheidung der Berliner Behörde: „Dass sowas in einem rot-rot-grünen Land passiert, ist mir ein Rätsel.“ Über die erfolgte oder beabsichtigte Einstufungen sogen. Rechter Gruppierungen in die Extremistische Ecke hingegen sind keine derartigen Schockreaktionen bekannt.

Der schockierte Grünen-Abgeordnete nahm allerdings, seit er Abgeordneter ist, früher selbst an Aktionen der „Ende Gelände“ teil oder begleitet die Proteste als parlamentarischer Beobachter. Auch Bundestagsabgeordnete wie die in diesem Milieu bekannte Ulla Jelpke (Linke), Sven-Christian Kindler oder der Europaabgeordnete Erik Marquard (beide Grüne) unterstützen die nun als linksextrem bewerteten Aktivisten.

Kössler räumt zwar ein, dass es unter den Aktivisten „auch einige Linksextremisten“ gäbe. „Aber die Interventionistische Linke ist auch in vielen Anti-Nazi-Bündnissen aktiv und steht dort zusammen mit CDUlern.“ Nach seiner Meinung sei für die Struktur von „Ende Gelände“ Grüne Jugend und die Linksjugend solid viel wichtiger. Der Abgeordnete: „Die Entscheidung der Sicherheitsbehörden kriminalisiert die Jugendorganisationen von Grünen und Linken.

Vermutlich hat sich Innensenator Andreas Geisel von seinen linken und grünen Amtskollegen ähnliches anhören müssen.

Diese Einwände werden aber für dieses Jahr keine Änderungen an dem Bericht mehr verursachen, denn der Senat hat den Bericht von seinem Innensenator lediglich „zK“ (zur Kenntnisnahme) erhalten.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.541).

Berlin, 17.05.2020/cw – Nach neuesten abgeordnetenwatch.de-Recherchen (Bericht: Martin Reyher) häufen sich seit einige Jahren die groben Regelverstöße durch VolksvertreterInnen. Seit Verschärfung der Verhaltensregeln im Jahr 2005 haben nach diesen Recherchen Abgeordnete in insgesamt zehn Fällen eine Rüge erhalten, nach einem Ordnungsgeld die zweit stärkste Sanktion. Mehr als die Hälfte der Rügen fallen in die vergangenen drei Jahre. abgeordnetenwatch.de bezeichnet das Jahr 2019 als „besonders auffällig“.

Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln erhalten Abgeordnete in den meisten Fällen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. Die zweitschwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die bisher seit Verschärfung der Verhaltensregeln 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde. Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das bislang allerdings erst in einem Fall verhängt wurde.

Rüge gegen einflussreichen CSU-Abgeordneten

Nach dem vor zwei Tagen von abgeordnetenwatch.de veröffentlichten Fall hat der CSU-Politiker Max Straubinger in den vergangenen Jahren die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete recht eigentümlich ausgelegt. Die Meldepflicht von Nebeneinkünften innerhalb von drei Monaten beim Bundestagspräsidenten verstand Straubinger lange Zeit wohl eher als unverbindliche Handlungsempfehlung denn als verpflichtende Vorgabe: Zunächst ließ er sich mit manchen seiner Meldungen vier oder mehr Monate Zeit, später war die Fristüberschreitung in Jahren zu bemessen.

Nun sind Straubingers wiederholte Verstöße auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und dessen StellvertreterInnen zu viel geworden. In der Drucksache 19/17700 vom 22. April stellte das Bundestagspräsidium formal zahlreiche Verstöße von Max Straubinger gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages fest, was einer öffentlichen Rüge gleichkommt, aber zunächst keine weiteren Konsequenzen hat. Straubinger ist einer der einflussreichsten CSU-Abgeordneten im Bundestag, viele Jahre war er stellvertretender Vorsitzender sowie Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe.

Der Bundestag – Zentrum der demokratischen Debatten – Foto: LyrAg

Mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen

In der Drucksache werden weit mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen aufgeführt, in keinem einzigen Jahr seit 2011 hielt sich der CSU-Abgeordnete demnach an die Verhaltensregeln. Die Verstöße betreffen Straubingers außerparlamentarische Tätigkeiten als Generalvertreter der Allianz-Versicherung, die er im Herbst 2019 aufgab, sowie als Beirat des Bayerischen Sparkassenverbandes und als Landwirt. Nach Angaben auf seiner Bundestagsseite erhielt der CSU-Politiker für diese Tätigkeiten seit 2011 mehr als 700.000 Euro brutto – über viele Zahlungseingänge wurde die Öffentlichkeit mehrere Monate bzw. Jahre im Unklaren gelassen.

Straubinger störte sich auch nicht daran, dass er von der Bundestagsverwaltung mehrmals auf die Fristüberschreitungen aufmerksam gemacht wurde. Insgesamt viermal, so heißt es in der Rüge des Bundestagspräsidiums, sei er „schriftlich, zuletzt mit Schreiben vom 16. Mai 2019, auf die Pflicht zur Fristwahrung hingewiesen worden“, dennoch habe er „erneut gegen die Anzeigefrist verstoßen“.

Bundestagsverwaltung ignorierte über Jahre die Regelverstöße

Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln erhalten Abgeordnete in den meisten Fällen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. Die zweitschwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die seit Verschärfung der Verhaltensregeln 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde. Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das bislang in einem Fall verhängt wurde.

abgeordnetenwatch.de wirft die berechtigte Frage auf, warum die Bundestagsverwaltung die notorischen Regelverstöße des CSU-Abgeordneten jahrelang hinnahm und es offenbar bei bloßen Hinweisschreiben beließ. Eine Nachfrage vermochte die Parlamentsverwaltung bis zur Veröffentlichung des kritischen Beitrages von abgeordnetenwatch.de nicht zu beantworten. Offen bleibt deshalb auch, ob Straubinger über die Rüge hinaus noch mit einem Ordnungsgeld zu rechnen hat, das bis zu einer halben Jahresdiät betragen kann (ca. 60.000 Euro).

Ein Ordnungsgeld wurde als schärfste Sanktion bisher erst ein einziges mal, hier gegen die CDU-Abgeordnete Karin Strenz, verhängt, die 2019 20.000 Euro zahlen musste, weil sie Nebeneinkünfte aus einer Lobbytätigkeit lange Zeit verschwiegen hatte. Diesen Verstoß gegen die Offenlegungspflicht hatte abgeordnetenwatch.de zwei Jahre zuvor nachgewiesen

Max Straubinger wollte auf Anfrage nichts zu den Gründen seiner wiederholten Verstöße gegen die Transparenzpflichten sagen. In einer Stellungnahme behauptete er, abgeordnetenwatch.de wolle „beruflich selbstständige Parlamentarier aus den Parlamenten vertreiben“. Deswegen werde er die Fragen „nicht beantworten“.

Weitere öffentliche Sanktionen gegen Bundestagsabgeordnete können in folgenden Bundestagsdrucksachen nachgelesen werden (seit 2008): Otto Schily, SPD Drucksache 16/8190; Volker Kröning, SPD Drucksache 16/12194 und Drucksache 16/13973; Siegfried Kauder, CDU Drucksache 17/14825; Klaus-Peter Willsch, CDU Drucksache 18/11920; Karin Strenz, CDU Drucksache 19/7160; Kirsten Lühmann, SPD Drucksache 19/10680; Johannes Röhring, CDU Drucksache 19/10690; Albert Stegemann, CDU Drucksache 19/11339 sowie Max Straubinger, CSU Drucksache 19/17700.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.538).

Berlin, 15.05.2020/cw – Die Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz wurde vom Bundesvorstand mit 7:5 Stimmen bei einer Enthaltung aufgehoben, weil er unter falschen Voraussetzungen eingetreten war. Dies meldet heute das Internet-Forum PHILOSOPHIA PERENNIS (https://philosophia-perennis.com/2020/05/15/andreas-kalbitz-inicht-mehr-afd-mitglied/).

Dem Brandenburger AfD-Politiker wurde vorgeworfen, unvollständige Angaben über seine vorherigen Mitgliedschaften in Organisationen gemacht zu haben, die bereits bei seinem Eintritt in die AfD von staatlichen Diensten beobachtet wurden. Hauptgrund für die Entscheidung des Bundesvorstandes sei allerdings eine verheimlichte Mitgliedschaft bei den Republikanern, die zu dem Zeitpunkt seines Eintritts in die AfD unter Beobachtung standen.

Höcke: Kalbitz „lupenreiner demokratischer Patriot“

Noch am Vormittag hatte der Anführer des offiziell aufgelösten Partei-„Flügel“, Björn Höcke, im Kreis von Vertretern der Landesverbände einen Sonderparteitag ins Spiel gebracht, auf dem man sich dann der „politischen Spinner“ entledigen könnte, die den lupenreinen demokratischen Patrioten Andreas Kalbitz aus der Partei entfernt sehen wollten und den Flügel diffamierten.

Allerdings hat der „Flügel“ auf Bundesebene offensichtlich nicht mehr die Kraft, Mehrheiten zu generieren. Daher dürfte der Ausschluss des strategischen innerparteilichen Vordenkers der Völkisch-Nationalen in der oppositionellen Gruppierung in der AfD eine Lücke hinterlassen. Kalbitz war für Björn Höcke, für den die Partei-Luft nun auch dünner werden dürfte, mehr als nur ein Parteifreund.

Den Ausschluss von Kalbitz dürften die Protagonisten des „Flügel“ kaum ohne zeitnahen Gegenschlag hinnehmen. Denn die Mitglieder und Sympathisanten der “wahren AfD“, als die sich der „Flügel“ versteht, werden wohl entsprechend Druck machen, auch wenn Kalbitz formal erst einmal in einen Rechtsstreit eintreten könnte.

Vorentscheidung für die Bundestagswahl?

Eine sofortige Spaltung, die Neugründung einer eigenen Partei könnte die Aussichten der AfD auf einen erneuten Einzug in den Bundestag erheblich schmälern. Zumindest dürfte die Rolle der stärksten Oppositions-Fraktion zuende sein, was erklärliche Erleichterungen bei den anderen im Parlament vertretenen Parteien auslösen würde. Nach Meinung von Beobachtern der AfD ist das Szenario für eine beabsichtigte Neugründung bereits komplett durchgespielt und entsprechende Vorbereitungen bereits getroffen worden.

Jetzt freilich könnte Höcke zur Begründung für seine Abspaltung erklären: „Wir sind keine Spalter, wir sind Vertriebene. Der Feind hat die “wahre AfD“ gedemütigt und will aus der Partei schrittweise einen Merkel-Unterstützer-Verein machen, so dass wir genötigt sind, eine eigene Partei zu gründen.“

Der Untergang einer überraschend und unerwartet erfolgreichen Partei dürfte durch eine Spaltung besiegelt sein. Einmal mehr dürften gewisse „Dienste“ die Sektkorken nach einer „erfolgreiche Arbeit“ knallen lassen. Sie müssen überdies nicht befürchten, dass deren etwaiges Einwirken auf und Mitwirken an der Arbeit einer politischen Partei über die gesetzesmäßige Beobachtung hinaus jemals auf den Prüfstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gelangen wird.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-4806 1953 (1.537).

Berlin, 27.03.2020/cw – Damit hatte nun wirklich Niemand gerechnet: Eine parteiübergreifende Initiative im Deutschen Bundestag hat innerhalb weniger Tage von allen Bundestagsabgeordneten Zustimmung erhalten, für die nächsten sechs Monate auf einen Teil ihrer Diäten zu verzichten. Nach Informationen soll es sich dabei um 2.000 € pro Abgeordnet/n und Monat handeln. Diese sollen nach einer Erklärung in einen Fonds gezahlt werden, aus dem sogen. Härtefälle bezuschusst werden sollen, die von den am Mittwoch beschlossenen Maßnahmen nicht erfasst werden.

Die jetzige Initiative überrascht insoweit, als gerade der Politik vielfach vorgeworfen wird, von geforderten Beschränkungen des Volkes unberührt zu bleiben, weil gerade Abgeordnete im Gegensatz zu den von diesen vertretenen Bürgern von jeglichen Maßnahmen, wie z.B. die jetzt erwarteten Einkommensbeschränkungen, nicht betroffen sind.

Der Bundestag dient „DEM DEUTSCHEN VOLKE“ – Foto: LyrAg/RH

In der heute verbreiteten Erklärung, die von jeweils einem Abgeordneten der Bundestagsfraktionen unterzeichnet wurde, heißt es :

Im Bewusstsein gemeinsamer Verantwortung für die jetzige Corona-Krise wollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein deutliches Zeichen der Solidarität mit allen Bürgern unseres Landes setzen. Wir haben daher parteiübergreifend beschlossen, für die nächsten sechs Monate auf monatlich 2.000 € unserer Abgeordnetendiäten zu verzichten. Zu diesem Zweck haben wir einen von allen Parteien getragenen Fonds begründet, auf den die so eingesammelten rund 8,5 Millionen € fließen sollen. Aus diesem Fonds sollen in erster Linie jene Bürger und Bürgerinnen einen Zuschuss erhalten, die durch die gleichwohl umfassenden Maßnahmen zur Bewältigung von Folgen der Corona-Krise nicht erfasst wurden.“

Abschließend heißt es in dem kurz vor der Veröffentlichung stehenden Papier, daß sich „die Initiatoren bei allen Fraktionsführungen für die spontane Unterstützung dieser humanitären Geste“ bedanken. Dies sei ein „bisher einmaliger beispielhafter Beitrag der persönlich dokumentierten Solidarität aller Abgeordneten mit den Bürgern und Bürgerinnen unseres Landes in einer schweren Zeit.“ Man habe „in Übereinstimmung aller Beteiligten darauf verzichtet, die Namen des oder der Initiatoren bekannt zu machen. Man wolle damit ebenfalls deutlich machen, das es hier nicht um die Profilierung einzelner Politiker, sondern eben um einen parteiübergreifenden Solidarpakt aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien “ handele.

Wie verlautet, solle der Fonds „auch für Spenden von Großbetrieben offen sein, um so die Plattform eines Solidarpaktes von Politik und Wirtschaft für unsere Bürger zu verbreitern.“

Nachtrag der Redaktion: Bei dem vorstehenden Bericht handelt es sich leider um einen bedauerlichen Fake. Wir bitten daher, die im Zuge der Nachrichtenflut zum Thema CORONA erfolgte Verbreitung zu entschuldigen. Wir hatten nicht die Absicht, unsere Abgeordnetem im Deutschen Bundestag in Verlegenheit zu bringen. Die Redaktion.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.524).

Berlin, 15.03.2020/cw – Mitten in der ausgerufenen Corona-Krise taucht nun ein Bundestagsdokument auf, das durchaus Elemente eines nachfolgenden politischen Skandals beinhalten könnte.

In der Bundestagsdrucksache 17/12051 vom 03.01.2013 wird unter Punkt 2.3 die „Risikoanalyse Pandemie durch Virus Modi SARS“ aufgeführt (Seiten 5 u. 6). Die beschriebene Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ wurde lt. Drucksache „unter fachlicher Federführung des Robert Koch-Instituts und Mitwirkung weiterer Bundesbehörden“ (13) durchgeführt. Danach wurde „zunächst ein entsprechendes Szenario durch die behördenübergreifende Arbeitsgruppe erarbeitet. Anschließend wurden die anzunehmende Eintrittswahrscheinlichkeit einer solchen Pandemie sowie das bei ihrem Auftreten zu erwartende Schadensausmaß bestimmt.

2013 zitiert der Bundestag bereits den Coronavirus

Wir zitieren weiter (auszugsweise): „Das Szenario beschreibt ein außergewöhnliches Seuchengeschehen, das auf der Verbreitung eines neuartigen Erregers basiert. Hierfür wurde der zwar hypothetische, jedoch mit realistischen Eigenschaften versehene Erreger „Modi-SARS“ zugrunde gelegt. Die Wahl eines SARS-ähnlichen Virus erfolgte u. a. vor dem Hintergrund, dass die natürliche Variante 2003 sehr unterschiedliche Gesundheitssysteme schnell an ihre Grenzen gebracht hat. Die Vergangenheit hat bereits gezeigt, dass Erreger mit neuartigen Eigenschaften, die ein schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen, plötzlich auftreten können (z. B. SARS-Coronavirus (CoV), H5N1-Influenzavirus, Chikungunya-Virus, HIV). (14) Unter Verwendung vereinfachter Annahmen wurde für dieses Modi-SARS-Virus der hypothetische Verlauf einer Pandemie in Deutschland modelliert, welcher sowohl bundesrelevant als auch plausibel ist.(15)

Immens hohe Opferzahlen

Es folgt eine Beschreibung, die sich im Nachhinein wie eine Prophetie der Vorgänge zu Beginn des Jahres 2020 liest: „Das Szenario beschreibt eine von Asien ausgehende, weltweite Verbreitung eines hypothetischen neuen Virus, welches den Namen Modi-SARS-Virus erhält. Mehrere Personen reisen nach Deutschland ein, bevor den Behörden die erste offizielle Warnung durch die WHO zugeht. Darunter sind zwei Infizierte, die durch eine Kombination aus einer großen Anzahl von Kontaktpersonen und hohen Infektiosität stark zur initialen Verbreitung der Infektion in Deutschland beitragen. Obwohl die laut Infektionsschutzgesetz und Pandemieplänen vorgesehenen Maßnahmen durch die Behörden und das Gesundheitssystem schnell und effektiv umgesetzt werden, kann die rasche Verbreitung des Virus aufgrund des kurzen Intervalls zwischen zwei Infektionen nicht effektiv aufgehalten werden. Zum Höhepunkt der ersten Erkrankungswelle nach ca. 300 Tagen sind ca. 6 Millionen Menschen in Deutschland an Modi-SARS erkrankt. Das Gesundheitssystem wird vor immense Herausforderungen gestellt, die nicht bewältigt werden können. Unter der Annahme, dass der Aufrechterhaltung der Funktion lebenswichtiger Infrastrukturen höchste Priorität eingeräumt wird und Schlüsselpositionen weiterhin besetzt bleiben, können in den anderen Infrastruktursektoren großflächige Versorgungsausfälle vermieden werden. Nachdem die erste Welle abklingt, folgen zwei weitere, schwächere Wellen, bis drei Jahre nach dem Auftreten der ersten Erkrankungen ein Impfstoff verfügbar ist. Das Besondere an diesem Ereignis ist, dass es erstens die gesamte Fläche Deutschlands und alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Ausmaß betrifft, und zweitens über einen sehr langen Zeitraum auftritt. Bei einem Auftreten einer derartigen Pandemie wäre über einen Zeitraum von drei Jahren mit drei voneinander getrennten Wellen mit immens hohen Opferzahlen und gravierenden Auswirkungen auf unterschiedliche Schutzgutbereiche zu rechnen. Für dieses Szenario wurden anschließend sowohl die für ein solches Seuchengeschehen anzunehmende Eintrittswahrscheinlichkeit als auch das bei seinem Auftreten zu erwartende Schadensausmaß gemäß der Methode der Risikoanalyse für den Bevölkerungsschutz auf Bundesebene bestimmt. Die Ergebnisse der Risikoanalyse (Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensausmaß, Szenario) sind dem Bericht in Anhang 4 beigefügt.“ (Hervorhebungen durch Redaktion).

Folgende Anmerkungen wurden ebenfalls bezeichneter Bundestagsdrucksache entnommen:
(13) u. a. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bundesamt für Sicher-heit in der Informationstechnik, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Bundesnetz-agentur, Paul-Ehrlich-Institut, Streitkräfteunterstützungskommando der Bundeswehr.
(14) Ein aktuelles Beispiel für einen neuauftretenden Erreger ist ein Coronavirus, welches nicht eng mit SARS-CoV verwandt ist. Dieses Virus wurde seit Sommer 2012 bei sechs Patienten nachgewiesen, von denen zwei verstorben sind (Stand 26. November 2012).
(15) Für die Modellierung wurde ein Susceptible-Infected-Recovered (SIR)-Modell verwendet, welches mit Stata 12 Software erstellt wurde. Der Verlauf der Pandemie wurde anhand der Bevölkerungsdichte modelliert.

Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf?fbclid=IwAR2H5tR7f_JYQNlhdShab-dRgIs26uUXY8U9h1UsfJjC7hFnjMtLs0mmfR0

Kommentar:

Die seinerzeitige Bundesregierung und der seinerzeitige Bundestag waren bereits 2013 über mögliche Folgen der jetzt eingetretenen Pandemie zumindest theoretisch informiert, wobei sogar die Bezeichnung Coronavirus amtlich dokumentiert wurde. Zumindest die jetzige Darstellung einer plötzlichen und unerwarteten Verbreitung eines bösen Virus erscheint unter diesem Blickwinkel als politisch konstruiert und kann wohl so nicht länger aufrecht erhalten werden. Der Bundestag zitiert im Anhang (14), dass bereits 2012 bei sechs Patienten ein Coronavirus nachgewiesen worden war und zwei Infizierte (also ein Drittel der Erkrankten) daran bereits verstorben waren (Stand 26.12.2012).

Verbirgt sich hier wohlmöglich ein politischer Skandal? Hier sind alle Parteien – nicht nur die Opposition – gefordert, mögliche Versäumnisse zu hinterfragen und die Offenlegung aller Maßnahmen der damit seinerzeit befassten Institutionen zu fordern. Nach Bewältigung dieser Krise, die Vorrang hat, muss die Aufarbeitung dieses möglichen Skandals an erster Stelle stehen. Ein Untersuchungsausschuss sollte unverzüglich seine Arbeit aufnehmen, die Corona-verunsicherte Bevölkerung hat einen Anspruch auf Aufklärung – und dies so schnell, als möglich.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.518).

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