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Berlin / Hanau, den 16.Mai 2024/cw – Der Bundesvorsitzende des unabhängigen Dachverbandes „ Initiative der Gerechtigkeit der Opfer der kommunistischen Diktatur e.V./ IGOKD, Mike Mutterlose, übte in einer Presseerklärung scharfe Kritik an den vorgeschlagenen Maßnahmen des Justizministeriums zur Verbesserung der sozialen Lage für Verfolgte des SED-Regimes. „Wir lesen diese bekannt gewordenen Pläne mit gemischten Gefühlen und sind besorgt über den Umgang mit den Verfolgten des SED-Regimes in Deutschland,“ erklärte Mutterlose, der seit Juni 2023 auch Vorsitzender der nach dem Volksaufstand von 1953 gegründeten VEREINIGUNG 17. Juni ist.

Mutterlose resümiert: „Das ist nicht das, was nach 35 Jahren ein positives Signal ausstrahlt!“

Vor 35 Jahren war der „Eiserne Vorhang“ in Europa gefallen. Der Dachverband weist darauf hin, daß die SED-Opfer Beauftragte des Deutschen Bundestages, Evelyn Zupke, „klar und deutlich die soziale Situation der Opfergruppe in ihren Jahresberichten beschrieben“ habe. Zupke hätte zuvor „mit uns Lösungsansätze erarbeitet,“ allerdings sei davon „nur sehr wenig bis gar nichts im Entwurf des Justizministers Buschmann ( FDP) übernommen“ worden.

Insbesondere würden die folgenden Punkte eine kritische Betrachtung erfordern:

  • –         Anerkennung von haftbedingten Gesundheitsschäden:

Allen Verfolgten des SED-Regimes sollte aufgrund ihrer schlimmen Erlebnisse in DDR-Haftanstalten eine erlittene „Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)“ anerkannt werden.

  • –         Bedürftigkeitsregelung für die Opferrente:

Die Idee, die Opferrente an die Bedürftigkeit (Einkommen) zu koppeln, betrachtet der Opferverband als „heikel.“ Viele der Betroffene hätten „bereits genug Leid erfahren und sollten nicht zusätzlich bürokratischen Hürden“  ausgesetzt sein. Eine „pauschale Opferrente ohne Bedürftigkeitsprüfung“ sei daher gerecht und „muss eingeführt werden.

  • –         Fehlende Beteiligung der Betroffenen:

Offensichtlich seien „die Pläne ohne ausreichende Einbeziehung der Opfer und ihrer Interessen entwickelt“ worden. Deren „Stimmen zu hören und ihre Erfahrungen in die Gestaltung der Maßnahmen einzubeziehen“ sei unerlässlich.

Abschließend appelliert die Initiative der Gerechtigkeit der Opfer der kommunistischen Diktatur e.V. an das Justizministerium, die vorgetragenen „Bedenken ernst zu nehmen und die geplanten Maßnahmen entsprechend zu überarbeiten.

Auf Rückfragen unserer Redaktion fügte Mike Mutterlose aus, das die 2007 eingeführte „Ehrenpension“ für Minister der letzten und frei gewählten DDR-Regierung, unabhängig von der seinerzeit beschlossenen Höhe für eine Amtszeit von „nicht einmal sechs Monaten“ gegenüber den aus politischen Gründen einst von der DDR-Diktatur Inhaftierten „ein täglicher, seit nunmehr17 Jahren andauernder Skandal“ sei. Die Opfer der Diktatur würden „bis heute“ mit einer „Sozialen Zuwendung“ geradezu abgespeist. Gerade die „mutigen Widerständler in der Diktatur“ hätten eine „Ehrenpension“ verdient, die darüber hinaus „auch finanziell der aktuellen Ehrenpension für ehem. Minister entsprechen  sollte.“ Mutterlose erklärte in seiner Stellungnahme weiter: „Gerade die Vereinigung 17. Juni habe in den vergangenen Jahren immer wieder auf diese schreiende Ungleichbehandlung hingewiesen und realistische Änderungen sowohl in der Namensgebung wie in der finanziellen Höhe verlangt, leider bisher vergeblich.“

Woran das liege?, fragten wir.

Mike Mutterlose nachdenklich: „Vielleicht nicht nur an der Selbstversorgungspraxis der Politik, sondern auch an der offenbaren Unfähigkeit der betroffenen Verbände, einheitlich bzw. mit einer Stimme die Interessen der Diktatur-Verfolgten gegenüber der Politik zu vertreten.“ Daher habe der im letzten Jahr neu gegründete Dachverband alle relevanten Verbände angeschrieben und eine dringend notwendige, vor allem effiziente Zusammenarbeit angemahnt. Bislang leider ohne Resonanz.

Warum?

Mutterlose: „Das könne durchaus daran liegen, weil die Organisationen auf breiter Basis systematisch und offensichtlich erfolgreich den gesteuerten Einflüssen aus der Politik erlegen sind und somit von getreuen Parteisoldaten geführt werden, die entsprechend auf sichtbaren Widerstand verzichten und sich auf verbale Protestäußerungen beschränken. Tatsächlich seien die Diktatur-Betroffenen bereits in einem hohen  Alter und daher auf die aktive Unterstützung angewiesen, die aber wohl systematisch im Interesse der Politik unterbleibt.“

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.818)

Berlin, 19.05.2020/cw – Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat heute den (Berliner) Verfassungsbericht vorgestellt. Brisant: die Berliner Sicherheitsbehörden stufen die Klima- und Anti-Kohle-Aktivisten von „Ende Gelände“ auf Seite 162 des Berichts erstmals als „linksextremistisch“ ein. DER TAGESSPIEGEL: Der Bericht könnte in diesem Jahr selbst zum Politikum geraten.

Offensichtlich bahnt sich hier ein weiterer Konflikt innerhalb der Koalition an. Nach dem Vorab-Bericht des TAGESSPIEGEL (Checkpoint) hat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) wegen des Berichtes „für die Senatssitzung Gesprächsbedarf angemeldet, genauso die Kulturverwaltung von Klaus Lederer (Linke)“.

Nachdem die Anti-Kohle-Bewegung seit 2015 deutschlandweit Braunkohletagebaue besetzte, hatte der Bundesverfassungsschutz die Bewegung im vergangenen Jahr als „linksextremistisch beeinflusste Kampagne“ bezeichnet. Laut dem Verfassungsschutz bilde insbesondere die Gruppe „Interventionistische Linke“ ein Scharnier zwischen zivilen Protestbündnissen und gewaltbereiten Kräften. Aus diesem Umstand habe das Bündnis eine „hohe strategische Bedeutung“ für die linksextremistische Szene.

GRÜNE schockiert über Einstufung einer linken Gruppierung

Georg Kössler, umweltpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, ist „schockiert“ über die Entscheidung der Berliner Behörde: „Dass sowas in einem rot-rot-grünen Land passiert, ist mir ein Rätsel.“ Über die erfolgte oder beabsichtigte Einstufungen sogen. Rechter Gruppierungen in die Extremistische Ecke hingegen sind keine derartigen Schockreaktionen bekannt.

Der schockierte Grünen-Abgeordnete nahm allerdings, seit er Abgeordneter ist, früher selbst an Aktionen der „Ende Gelände“ teil oder begleitet die Proteste als parlamentarischer Beobachter. Auch Bundestagsabgeordnete wie die in diesem Milieu bekannte Ulla Jelpke (Linke), Sven-Christian Kindler oder der Europaabgeordnete Erik Marquard (beide Grüne) unterstützen die nun als linksextrem bewerteten Aktivisten.

Kössler räumt zwar ein, dass es unter den Aktivisten „auch einige Linksextremisten“ gäbe. „Aber die Interventionistische Linke ist auch in vielen Anti-Nazi-Bündnissen aktiv und steht dort zusammen mit CDUlern.“ Nach seiner Meinung sei für die Struktur von „Ende Gelände“ Grüne Jugend und die Linksjugend solid viel wichtiger. Der Abgeordnete: „Die Entscheidung der Sicherheitsbehörden kriminalisiert die Jugendorganisationen von Grünen und Linken.

Vermutlich hat sich Innensenator Andreas Geisel von seinen linken und grünen Amtskollegen ähnliches anhören müssen.

Diese Einwände werden aber für dieses Jahr keine Änderungen an dem Bericht mehr verursachen, denn der Senat hat den Bericht von seinem Innensenator lediglich „zK“ (zur Kenntnisnahme) erhalten.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.541).

Berlin, 17.05.2020/cw – Nach neuesten abgeordnetenwatch.de-Recherchen (Bericht: Martin Reyher) häufen sich seit einige Jahren die groben Regelverstöße durch VolksvertreterInnen. Seit Verschärfung der Verhaltensregeln im Jahr 2005 haben nach diesen Recherchen Abgeordnete in insgesamt zehn Fällen eine Rüge erhalten, nach einem Ordnungsgeld die zweit stärkste Sanktion. Mehr als die Hälfte der Rügen fallen in die vergangenen drei Jahre. abgeordnetenwatch.de bezeichnet das Jahr 2019 als „besonders auffällig“.

Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln erhalten Abgeordnete in den meisten Fällen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. Die zweitschwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die bisher seit Verschärfung der Verhaltensregeln 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde. Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das bislang allerdings erst in einem Fall verhängt wurde.

Rüge gegen einflussreichen CSU-Abgeordneten

Nach dem vor zwei Tagen von abgeordnetenwatch.de veröffentlichten Fall hat der CSU-Politiker Max Straubinger in den vergangenen Jahren die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete recht eigentümlich ausgelegt. Die Meldepflicht von Nebeneinkünften innerhalb von drei Monaten beim Bundestagspräsidenten verstand Straubinger lange Zeit wohl eher als unverbindliche Handlungsempfehlung denn als verpflichtende Vorgabe: Zunächst ließ er sich mit manchen seiner Meldungen vier oder mehr Monate Zeit, später war die Fristüberschreitung in Jahren zu bemessen.

Nun sind Straubingers wiederholte Verstöße auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und dessen StellvertreterInnen zu viel geworden. In der Drucksache 19/17700 vom 22. April stellte das Bundestagspräsidium formal zahlreiche Verstöße von Max Straubinger gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages fest, was einer öffentlichen Rüge gleichkommt, aber zunächst keine weiteren Konsequenzen hat. Straubinger ist einer der einflussreichsten CSU-Abgeordneten im Bundestag, viele Jahre war er stellvertretender Vorsitzender sowie Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe.

Der Bundestag – Zentrum der demokratischen Debatten – Foto: LyrAg

Mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen

In der Drucksache werden weit mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen aufgeführt, in keinem einzigen Jahr seit 2011 hielt sich der CSU-Abgeordnete demnach an die Verhaltensregeln. Die Verstöße betreffen Straubingers außerparlamentarische Tätigkeiten als Generalvertreter der Allianz-Versicherung, die er im Herbst 2019 aufgab, sowie als Beirat des Bayerischen Sparkassenverbandes und als Landwirt. Nach Angaben auf seiner Bundestagsseite erhielt der CSU-Politiker für diese Tätigkeiten seit 2011 mehr als 700.000 Euro brutto – über viele Zahlungseingänge wurde die Öffentlichkeit mehrere Monate bzw. Jahre im Unklaren gelassen.

Straubinger störte sich auch nicht daran, dass er von der Bundestagsverwaltung mehrmals auf die Fristüberschreitungen aufmerksam gemacht wurde. Insgesamt viermal, so heißt es in der Rüge des Bundestagspräsidiums, sei er „schriftlich, zuletzt mit Schreiben vom 16. Mai 2019, auf die Pflicht zur Fristwahrung hingewiesen worden“, dennoch habe er „erneut gegen die Anzeigefrist verstoßen“.

Bundestagsverwaltung ignorierte über Jahre die Regelverstöße

Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln erhalten Abgeordnete in den meisten Fällen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. Die zweitschwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die seit Verschärfung der Verhaltensregeln 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde. Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das bislang in einem Fall verhängt wurde.

abgeordnetenwatch.de wirft die berechtigte Frage auf, warum die Bundestagsverwaltung die notorischen Regelverstöße des CSU-Abgeordneten jahrelang hinnahm und es offenbar bei bloßen Hinweisschreiben beließ. Eine Nachfrage vermochte die Parlamentsverwaltung bis zur Veröffentlichung des kritischen Beitrages von abgeordnetenwatch.de nicht zu beantworten. Offen bleibt deshalb auch, ob Straubinger über die Rüge hinaus noch mit einem Ordnungsgeld zu rechnen hat, das bis zu einer halben Jahresdiät betragen kann (ca. 60.000 Euro).

Ein Ordnungsgeld wurde als schärfste Sanktion bisher erst ein einziges mal, hier gegen die CDU-Abgeordnete Karin Strenz, verhängt, die 2019 20.000 Euro zahlen musste, weil sie Nebeneinkünfte aus einer Lobbytätigkeit lange Zeit verschwiegen hatte. Diesen Verstoß gegen die Offenlegungspflicht hatte abgeordnetenwatch.de zwei Jahre zuvor nachgewiesen

Max Straubinger wollte auf Anfrage nichts zu den Gründen seiner wiederholten Verstöße gegen die Transparenzpflichten sagen. In einer Stellungnahme behauptete er, abgeordnetenwatch.de wolle „beruflich selbstständige Parlamentarier aus den Parlamenten vertreiben“. Deswegen werde er die Fragen „nicht beantworten“.

Weitere öffentliche Sanktionen gegen Bundestagsabgeordnete können in folgenden Bundestagsdrucksachen nachgelesen werden (seit 2008): Otto Schily, SPD Drucksache 16/8190; Volker Kröning, SPD Drucksache 16/12194 und Drucksache 16/13973; Siegfried Kauder, CDU Drucksache 17/14825; Klaus-Peter Willsch, CDU Drucksache 18/11920; Karin Strenz, CDU Drucksache 19/7160; Kirsten Lühmann, SPD Drucksache 19/10680; Johannes Röhring, CDU Drucksache 19/10690; Albert Stegemann, CDU Drucksache 19/11339 sowie Max Straubinger, CSU Drucksache 19/17700.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.538).

Berlin, 15.05.2020/cw – Die Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz wurde vom Bundesvorstand mit 7:5 Stimmen bei einer Enthaltung aufgehoben, weil er unter falschen Voraussetzungen eingetreten war. Dies meldet heute das Internet-Forum PHILOSOPHIA PERENNIS (https://philosophia-perennis.com/2020/05/15/andreas-kalbitz-inicht-mehr-afd-mitglied/).

Dem Brandenburger AfD-Politiker wurde vorgeworfen, unvollständige Angaben über seine vorherigen Mitgliedschaften in Organisationen gemacht zu haben, die bereits bei seinem Eintritt in die AfD von staatlichen Diensten beobachtet wurden. Hauptgrund für die Entscheidung des Bundesvorstandes sei allerdings eine verheimlichte Mitgliedschaft bei den Republikanern, die zu dem Zeitpunkt seines Eintritts in die AfD unter Beobachtung standen.

Höcke: Kalbitz „lupenreiner demokratischer Patriot“

Noch am Vormittag hatte der Anführer des offiziell aufgelösten Partei-„Flügel“, Björn Höcke, im Kreis von Vertretern der Landesverbände einen Sonderparteitag ins Spiel gebracht, auf dem man sich dann der „politischen Spinner“ entledigen könnte, die den lupenreinen demokratischen Patrioten Andreas Kalbitz aus der Partei entfernt sehen wollten und den Flügel diffamierten.

Allerdings hat der „Flügel“ auf Bundesebene offensichtlich nicht mehr die Kraft, Mehrheiten zu generieren. Daher dürfte der Ausschluss des strategischen innerparteilichen Vordenkers der Völkisch-Nationalen in der oppositionellen Gruppierung in der AfD eine Lücke hinterlassen. Kalbitz war für Björn Höcke, für den die Partei-Luft nun auch dünner werden dürfte, mehr als nur ein Parteifreund.

Den Ausschluss von Kalbitz dürften die Protagonisten des „Flügel“ kaum ohne zeitnahen Gegenschlag hinnehmen. Denn die Mitglieder und Sympathisanten der “wahren AfD“, als die sich der „Flügel“ versteht, werden wohl entsprechend Druck machen, auch wenn Kalbitz formal erst einmal in einen Rechtsstreit eintreten könnte.

Vorentscheidung für die Bundestagswahl?

Eine sofortige Spaltung, die Neugründung einer eigenen Partei könnte die Aussichten der AfD auf einen erneuten Einzug in den Bundestag erheblich schmälern. Zumindest dürfte die Rolle der stärksten Oppositions-Fraktion zuende sein, was erklärliche Erleichterungen bei den anderen im Parlament vertretenen Parteien auslösen würde. Nach Meinung von Beobachtern der AfD ist das Szenario für eine beabsichtigte Neugründung bereits komplett durchgespielt und entsprechende Vorbereitungen bereits getroffen worden.

Jetzt freilich könnte Höcke zur Begründung für seine Abspaltung erklären: „Wir sind keine Spalter, wir sind Vertriebene. Der Feind hat die “wahre AfD“ gedemütigt und will aus der Partei schrittweise einen Merkel-Unterstützer-Verein machen, so dass wir genötigt sind, eine eigene Partei zu gründen.“

Der Untergang einer überraschend und unerwartet erfolgreichen Partei dürfte durch eine Spaltung besiegelt sein. Einmal mehr dürften gewisse „Dienste“ die Sektkorken nach einer „erfolgreiche Arbeit“ knallen lassen. Sie müssen überdies nicht befürchten, dass deren etwaiges Einwirken auf und Mitwirken an der Arbeit einer politischen Partei über die gesetzesmäßige Beobachtung hinaus jemals auf den Prüfstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gelangen wird.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-4806 1953 (1.537).

Berlin, 27.03.2020/cw – Damit hatte nun wirklich Niemand gerechnet: Eine parteiübergreifende Initiative im Deutschen Bundestag hat innerhalb weniger Tage von allen Bundestagsabgeordneten Zustimmung erhalten, für die nächsten sechs Monate auf einen Teil ihrer Diäten zu verzichten. Nach Informationen soll es sich dabei um 2.000 € pro Abgeordnet/n und Monat handeln. Diese sollen nach einer Erklärung in einen Fonds gezahlt werden, aus dem sogen. Härtefälle bezuschusst werden sollen, die von den am Mittwoch beschlossenen Maßnahmen nicht erfasst werden.

Die jetzige Initiative überrascht insoweit, als gerade der Politik vielfach vorgeworfen wird, von geforderten Beschränkungen des Volkes unberührt zu bleiben, weil gerade Abgeordnete im Gegensatz zu den von diesen vertretenen Bürgern von jeglichen Maßnahmen, wie z.B. die jetzt erwarteten Einkommensbeschränkungen, nicht betroffen sind.

Der Bundestag dient „DEM DEUTSCHEN VOLKE“ – Foto: LyrAg/RH

In der heute verbreiteten Erklärung, die von jeweils einem Abgeordneten der Bundestagsfraktionen unterzeichnet wurde, heißt es :

Im Bewusstsein gemeinsamer Verantwortung für die jetzige Corona-Krise wollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein deutliches Zeichen der Solidarität mit allen Bürgern unseres Landes setzen. Wir haben daher parteiübergreifend beschlossen, für die nächsten sechs Monate auf monatlich 2.000 € unserer Abgeordnetendiäten zu verzichten. Zu diesem Zweck haben wir einen von allen Parteien getragenen Fonds begründet, auf den die so eingesammelten rund 8,5 Millionen € fließen sollen. Aus diesem Fonds sollen in erster Linie jene Bürger und Bürgerinnen einen Zuschuss erhalten, die durch die gleichwohl umfassenden Maßnahmen zur Bewältigung von Folgen der Corona-Krise nicht erfasst wurden.“

Abschließend heißt es in dem kurz vor der Veröffentlichung stehenden Papier, daß sich „die Initiatoren bei allen Fraktionsführungen für die spontane Unterstützung dieser humanitären Geste“ bedanken. Dies sei ein „bisher einmaliger beispielhafter Beitrag der persönlich dokumentierten Solidarität aller Abgeordneten mit den Bürgern und Bürgerinnen unseres Landes in einer schweren Zeit.“ Man habe „in Übereinstimmung aller Beteiligten darauf verzichtet, die Namen des oder der Initiatoren bekannt zu machen. Man wolle damit ebenfalls deutlich machen, das es hier nicht um die Profilierung einzelner Politiker, sondern eben um einen parteiübergreifenden Solidarpakt aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien “ handele.

Wie verlautet, solle der Fonds „auch für Spenden von Großbetrieben offen sein, um so die Plattform eines Solidarpaktes von Politik und Wirtschaft für unsere Bürger zu verbreitern.“

Nachtrag der Redaktion: Bei dem vorstehenden Bericht handelt es sich leider um einen bedauerlichen Fake. Wir bitten daher, die im Zuge der Nachrichtenflut zum Thema CORONA erfolgte Verbreitung zu entschuldigen. Wir hatten nicht die Absicht, unsere Abgeordnetem im Deutschen Bundestag in Verlegenheit zu bringen. Die Redaktion.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.524).

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