Berlin, 17.05.2020/cw – Nach neuesten abgeordnetenwatch.de-Recherchen (Bericht: Martin Reyher) häufen sich seit einige Jahren die groben Regelverstöße durch VolksvertreterInnen. Seit Verschärfung der Verhaltensregeln im Jahr 2005 haben nach diesen Recherchen Abgeordnete in insgesamt zehn Fällen eine Rüge erhalten, nach einem Ordnungsgeld die zweit stärkste Sanktion. Mehr als die Hälfte der Rügen fallen in die vergangenen drei Jahre. abgeordnetenwatch.de bezeichnet das Jahr 2019 als „besonders auffällig“.

Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln erhalten Abgeordnete in den meisten Fällen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. Die zweitschwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die bisher seit Verschärfung der Verhaltensregeln 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde. Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das bislang allerdings erst in einem Fall verhängt wurde.

Rüge gegen einflussreichen CSU-Abgeordneten

Nach dem vor zwei Tagen von abgeordnetenwatch.de veröffentlichten Fall hat der CSU-Politiker Max Straubinger in den vergangenen Jahren die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete recht eigentümlich ausgelegt. Die Meldepflicht von Nebeneinkünften innerhalb von drei Monaten beim Bundestagspräsidenten verstand Straubinger lange Zeit wohl eher als unverbindliche Handlungsempfehlung denn als verpflichtende Vorgabe: Zunächst ließ er sich mit manchen seiner Meldungen vier oder mehr Monate Zeit, später war die Fristüberschreitung in Jahren zu bemessen.

Nun sind Straubingers wiederholte Verstöße auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und dessen StellvertreterInnen zu viel geworden. In der Drucksache 19/17700 vom 22. April stellte das Bundestagspräsidium formal zahlreiche Verstöße von Max Straubinger gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages fest, was einer öffentlichen Rüge gleichkommt, aber zunächst keine weiteren Konsequenzen hat. Straubinger ist einer der einflussreichsten CSU-Abgeordneten im Bundestag, viele Jahre war er stellvertretender Vorsitzender sowie Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe.

Der Bundestag – Zentrum der demokratischen Debatten – Foto: LyrAg

Mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen

In der Drucksache werden weit mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen aufgeführt, in keinem einzigen Jahr seit 2011 hielt sich der CSU-Abgeordnete demnach an die Verhaltensregeln. Die Verstöße betreffen Straubingers außerparlamentarische Tätigkeiten als Generalvertreter der Allianz-Versicherung, die er im Herbst 2019 aufgab, sowie als Beirat des Bayerischen Sparkassenverbandes und als Landwirt. Nach Angaben auf seiner Bundestagsseite erhielt der CSU-Politiker für diese Tätigkeiten seit 2011 mehr als 700.000 Euro brutto – über viele Zahlungseingänge wurde die Öffentlichkeit mehrere Monate bzw. Jahre im Unklaren gelassen.

Straubinger störte sich auch nicht daran, dass er von der Bundestagsverwaltung mehrmals auf die Fristüberschreitungen aufmerksam gemacht wurde. Insgesamt viermal, so heißt es in der Rüge des Bundestagspräsidiums, sei er „schriftlich, zuletzt mit Schreiben vom 16. Mai 2019, auf die Pflicht zur Fristwahrung hingewiesen worden“, dennoch habe er „erneut gegen die Anzeigefrist verstoßen“.

Bundestagsverwaltung ignorierte über Jahre die Regelverstöße

Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln erhalten Abgeordnete in den meisten Fällen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. Die zweitschwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die seit Verschärfung der Verhaltensregeln 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde. Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das bislang in einem Fall verhängt wurde.

abgeordnetenwatch.de wirft die berechtigte Frage auf, warum die Bundestagsverwaltung die notorischen Regelverstöße des CSU-Abgeordneten jahrelang hinnahm und es offenbar bei bloßen Hinweisschreiben beließ. Eine Nachfrage vermochte die Parlamentsverwaltung bis zur Veröffentlichung des kritischen Beitrages von abgeordnetenwatch.de nicht zu beantworten. Offen bleibt deshalb auch, ob Straubinger über die Rüge hinaus noch mit einem Ordnungsgeld zu rechnen hat, das bis zu einer halben Jahresdiät betragen kann (ca. 60.000 Euro).

Ein Ordnungsgeld wurde als schärfste Sanktion bisher erst ein einziges mal, hier gegen die CDU-Abgeordnete Karin Strenz, verhängt, die 2019 20.000 Euro zahlen musste, weil sie Nebeneinkünfte aus einer Lobbytätigkeit lange Zeit verschwiegen hatte. Diesen Verstoß gegen die Offenlegungspflicht hatte abgeordnetenwatch.de zwei Jahre zuvor nachgewiesen

Max Straubinger wollte auf Anfrage nichts zu den Gründen seiner wiederholten Verstöße gegen die Transparenzpflichten sagen. In einer Stellungnahme behauptete er, abgeordnetenwatch.de wolle „beruflich selbstständige Parlamentarier aus den Parlamenten vertreiben“. Deswegen werde er die Fragen „nicht beantworten“.

Weitere öffentliche Sanktionen gegen Bundestagsabgeordnete können in folgenden Bundestagsdrucksachen nachgelesen werden (seit 2008): Otto Schily, SPD Drucksache 16/8190; Volker Kröning, SPD Drucksache 16/12194 und Drucksache 16/13973; Siegfried Kauder, CDU Drucksache 17/14825; Klaus-Peter Willsch, CDU Drucksache 18/11920; Karin Strenz, CDU Drucksache 19/7160; Kirsten Lühmann, SPD Drucksache 19/10680; Johannes Röhring, CDU Drucksache 19/10690; Albert Stegemann, CDU Drucksache 19/11339 sowie Max Straubinger, CSU Drucksache 19/17700.

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