You are currently browsing the tag archive for the ‘Soziale Zuwendung’ tag.

Berlin, 29.10.2019/cw* – Am kommenden Wochenende (2.-3.11.2019) findet in der ehemaligen Stasi-Zentrale in Lichtenberg (Ruschestraße) das Verbändetreffen des Dachverbandes „Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG)“ statt. Laut zugestellter Tagesordnung stehen Neuwahlen an. Dabei dürften keine großen Überraschungen zu erwarten sein, da der amtierende Vorsitzende Dieter Dombrowski (CDU) derzeit keinen Gegenkandidaten hat und damit für eine verlängerte Amtszeit keine Hindernisse zu erwarten sind. Dombrowski hatte in der jüngsten Landtagswahl in Brandenburg sein Mandat und damit auch seine Funktion als Vizepräsident des Landtages verloren.

Amtierender und (wieder gewählter?) UOKG-Chef Dieter Dombrowski (CDU) – Foto: LyrAg

Spannender als die Vorstandswahl erscheint in diesem Zusammenhang ein anderer Vorgang, der die UOKG demnächst zum formalen Millionär machen könnte. Spannend deswegen, weil der amtierende UOKG-Vorstand bisher seinen Mitgliedern nähere Informationen oder gar eine Entscheidungs-Beteiligung vorenthalten hat. Worum geht es?

Bereits im Juni 2017 wurde durch den UOKG-Vorstand eine „Stiftung DDR-Haftzwangsarbeit“ initiiert, die aber zunächst nicht recht in Fahrt kam, weil das zuständige Registergericht eine Eintragung als „Stiftung“ nur aufgrund eines Start-Kapital-Nachweises i.H.v. 50.000 € vornehmen wollte. Nach mehreren Verschiebungen gesetzter Fristen gelang es erst 2019, das erforderliche Kapital von dem schwedischen Möbelkonzern zu aquirieren, der bereits unter dem Vorgänger Rainer Wagner 120.000 € für die Erforschung der Haftzwangsarbeit unter dem SED-Regime zur Verfügung gestellt hatte. Nach einer ebenfalls erforderlichen Satzungsanpassung an die rechtlichen Erfordernisse wurde die Stiftung im Sommer 2019 endlich eingetragen.

Diese Handlungen (Sitz der Stiftung ist der Sitz der UOKG) gingen bisher wesentlich an den Mitgliedsverbänden vorbei. Es wird also spannend sein, ob der Vorstand in seinem Rechenschafts- und/oder Finanzbericht die überfällige Information seiner Mitglieder nachholt.

Im Finanzbericht, der in der Vergangenheit gewohnheitsmäßig alles andere als formal vollständig war, müsste der Vorstand nicht nur über den Eingang von 50.000 €, sondern auch über die – ungefragte – Umbuchung des Restguthabens aus der 120.000-Euro-Spende auf das Stiftungskonto berichten. Auch steht bislang eine umfassende Information über die Verwendung der 120.000 € durch die UOKG aus.

Zehn Millionen Euro vom schwedischen Möbelhaus-Konzern?

Nicht im Finanzbericht, aber im Rechenschaftsbericht des Vorstandes wird eine Äußerung zur Bereitschaft des schwedischen Möbelhauskonzerns erwartet, schlussendlich 10 Millionen € für dessen Beteiligung an der Haftzwangsarbeit an die neugegründete Stiftung zu überweisen. Nach einer internen Information auf der im Büro des Vizepräsidenten des Brandenburger Landtages im Juni d.J. durchgeführten Mitgliederversammlung habe der Möbelkonzern eine mögliche Zahlung allerdings von der Beteiligung anderer Firmen, die in die Haftzwangsarbeit eingebunden waren oder davon profitiert hätten, abhängig gemacht. Man wolle schlussendlich nicht „als einziger Verantwortlicher“ am Pranger stehen.

Für den West-Verkauf hinter Gitten produziert: „Esda“-Strümpfe aus Hoheneck / Archiv Sterneberg – Foto: LyrAg

Die Frage nach der Absicht einer möglichen Verwendung der am Horizont angezeigten Mittel dürfte die Mitgliedsverbände dabei besonders interessieren. In der Satzung der UOKG-Stiftung sind nämlich keinerlei Unterstützungs- oder Entschädigungsabsichten gegenüber Betroffenen sondern ausschließlich Maßnahmen zur Erforschung und Darstellung der Haftzwangsarbeit ausgewiesen. Das sieht dann wieder nach eingeübter Praxis aus, wonach auch die bisherigen Mittel i.H.v. immerhin 120.000 € für Forschungsarbeiten, sprich Honorare und Aufwandskosten, verwandt worden sind. Der damalige UOKG-Vorstand hatte dies damit begründet, das vor „einer möglichen Entschädigung die Erforschung der Haftzwangsarbeit“ stehen müsse.

Wenn also auch jetzt wieder die Sicherung von Honoraren und Arbeitsplätzen in der ohnehin stetig wachsenden Personalausstattung der UOKG im Vordergrund stehen sollte, dürfte das den Mitgliedsverbänden wenig gefallen. Schließlich wurde der Dachverband einst mit dem Anspruch gegründet, die Opfer der Zweiten Deutschen Diktatur (ZDD) nicht nur beratend zur Seite zu stehen sondern auch deren berechtigte Entschädigungsansprüche durchzusetzen.

Von diesem Ziel ist der Dachverband noch weit entfernt. Die auf der UOKG-Seite im Internet verkündete „tiefe Befriedigung“ über das jüngst im Bundestag verabschiedete Gesetzpaket (u.a. Aufhebung der Befristung von Rehabilitierungsanträgen) ist kaum nachvollziehbar. So sollte zum Beispiel der sogen. Rentenbetrug an den vor dem Mauerfall in die Bundesrepublik gelangten Flüchtlingen und Übersiedlern erstrangig weiter thematisiert werden. Ebenso sollte die Umbenennung der „Sozialen Zuwendung“ analog zu den großzügig gestalteten Ministerpensionen für längstens fünf Monate Tätigkeit in der letzten DDR-Regierung in eine „Ehrenpension“, und dies unabhängig von Einkommensbeschränkungen, nach wie vor ganz vorn auf der Tagesordnung des Dachverbandes stehen. Vom Vorstand des Dachverbandes hatten die Mitgliedsverbände mehr als eine rein parteipolitisch orientierte Stellungnahme zur jüngsten Gesetzgebung erwartet.

* Der Autor war bereits auf der Gründungsversammlung der UOKG im Jahre 1992 anwesend.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.492).

Berlin, im Oktober 2019/cw – Auf die vorstehende Rede ist die Antwort durch einen Betroffenen vorgesehen. Wir danken dem Informanten ebenfalls für die überlassene Replik und stellen diese als Vorabdruck ebenfalls in den Diskurs.

„Sie erlauben mir, jene zuerst zu begrüßen, die auf dieser Veranstaltung – aus welchen Gründen auch immer – nicht anwesend sind:

Hochverehrte, in tiefer Trauer verbundene Angehörige von Opfern an der Berliner Mauer, der Zonengrenze deutschlandweit, des Eisernen Vorhangs in Europa,

hochverehrte ehemalige politische Gefangene aus den Zuchthäusern in Bautzen, Hoheneck, Brandenburg, Cottbus und anderswo und/oder deren überlebende Angehörigen;

hochverehrte einst engagierte Helfer, die oft unter Einsatz ihres Lebens oder ihrer Freiheit zahlreichen Menschen zur Flucht in die Freiheit verholfen haben;

hochverehrte Demonstranten für die Freiheit, die über Jahrzehnte gegen zahlreiche, oft sehr persönliche Widrigkeiten den Glauben an die Durchsetzungsfähigkeit der Freiheit und die

Wiedervereinigung unseres Landes hoch gehalten haben

und – last not least –

hoch geehrte Excellenzen, Präsidenten und übrige Teilnehmer an diesem Festakt,

Ihre Verdienste um die Aufarbeitung, die Erinnerung an mutige Menschen unserer Geschichte hat mein verehrter Vorredner bereits hinreichend gewürdigt. Ersparen Sie mir also eine Wiederholung von Kaskaden der Selbstbeweihräucherung und ermöglichen Sie mir, Sie mit einigen kritischen Anmerkungen zu konfrontieren:

Liebe Frau S., erlauben Sie mir, Sie beispielhaft anzusprechen, ohne Ihnen allein die Bürde der Verantwortung aufzuerlegen. Die Wiedervereinigung hat Ihnen in der Folge eine wichtige Lebensstellung verschafft. In einer eigens geschaffenen staatlichen Stiftung dürfen Sie – gut dotiert – die Erinnerung an jene Menschen pflegen und hochhalten, ohne deren vielfältigen Opfer Sie niemals in diese Position gelangt wären. Erst die jahrzehntelangen Verbrechen an diesen Menschen und die dadurch insistierte Aufarbeitung dieser Verbrechen, so diese denn überhaupt aufgearbeitet werden können, haben Ihnen und Ihren vielzähligen Mitarbeitern aber natürlich auch anderen Institutionen und deren ebenso zahlreichen Mitarbeitern, eine ansehnliche Lebensstellung gesichert.

Die Aufarbeitung wird entmenschlicht

Wie wichtig diese Sicherung zumindest Einigen unter Ihnen war und ist, hat sich jüngst – immerhin im 30. Jahr der Maueröffnung – am Beispiel einer anderen Aufarbeitungsbehörde gezeigt. Die Verlagerung von sogen. Täter-Akten in ein Vielfalt-Archiv untermauert das vielfach erkennbare politische Bestreben, endlich die Aufarbeitung zu entmenschlichen, diese also der historisch-faktischen Forschung – im bürokratische Sinn – zu überantworten. Da spielen zukünftig also rein menschliche Belange schon zu Lebzeiten einstiger Diktatur-Opfer keine herausragende Rolle mehr. Der dadurch überflüssig gewordene Behördenchef darf aber eine Verlängerung seiner gewohnten Privilegien erwarten: Die Schaffung eines Bundesbeauftragten für die Diktatur-Opfer soll ihm ein gewohntes Lebensumfeld erhalten.

Sie, geehrte Frau S., brauchen also auch um Ihre Zukunft nicht zu fürchten. Sollte sich die Arbeit Ihrer Stiftung aus politischen Gründen erledigen, könnten Sie mit Fug und Recht, also gegebener Erfolgsaussicht, die Schaffung einer „Bundesbeauftragten zur historischen Verwaltung stiftungsrechtlich erfolgter Aufarbeitung“ erwarten.

Lassen Sie mich diese Beispiele nicht fortsetzen, da die Gefahr besteht, dass mir derlei Aufzählungen die Sprache verschlägt. Ich möchte lediglich diese bemerkenswerte, wenn auch langgeübte formale Veranstaltung der unerträglich werdenden Selbstbeweihräucherung nutzen, Ihnen einige Bedenken vorzutragen. Dabei stellt sich die Frage der Legitimation nicht. Denn natürlich haben Sie die in der Begrüßung erwähnten Personengruppen nicht eingeladen. Wenn ich diese begrüßt habe, dann aus einem unsäglichen Zorn heraus.

Seit Jahr und Tag feiern Sie – dieses total zu recht – den Mauerfall und die folgende Wiedervereinigung. Aber haben Sie einmal – nur einmal – darüber nachgedacht, dass Sie diese Feiern exklusiv für sich veranstalten? Na klar, Sie laden auch das VOLK ein. Das darf sich auf Rummelplätzen vor dem Brandenburger Tor in Berlin oder wahlweise, diesmal in Kiel, vergnügen. Die exklusiven Festivitäten mit allem Drum und Dran aber veranstaltet man für sich und bleibt damit unter sich.

Haben Sie jemals einen Flüchtling in den Arm genommen?

Peter Fechter ( ermordet † 17.8.1962). Gedenken in der Bernauer Strasse – Stiftung Berliner Mauer – Foto: LyrAg

Was wäre denn auch die Erinnerung ohne Ihre in der Summe mit Millionen Euro geförderte Aufarbeitungs-Arbeit wert? Sie würden, statt in wunderschönen Dienstsitzen und Büros ohne Bürostress zu sitzen, vermutlich in irgendeiner Fabrikhalle, einem Discounter oder einem Verwaltungsbüro unter dem üblichen tagtäglichen Stress ihre Arbeit verrichten müssen und dabei einen mehr oder weniger schmalen Lohn, wahrscheinlich eher Gehalt erhalten. Und das Schlimmste dabei: Keine Öffentlichkeit würde sich für Ihre Arbeit interessieren, oft nicht einmal die eigene Familie.

Haben Sie jemals, wenigstens in einer solchen Stunde wie dieser, an Ihre eigentlichen Arbeitgeber gedacht? An die von mit eingangs erwähnten und begrüßten, weil nicht anwesenden Opfer der Teilung, der Wiedervereinigung, die politischen Häftlinge, die Mutter, die ohne ihren an der Mauer erschossenen Sohn leben muss? An die Schwester, die ihren ermordeten Bruder beweint?

Na klar. Sie verweisen auf jährliche Gedenkfeiern an den Mauerkreuzen, zum Beispiel in der Bernauer Straße. Aber haben Sie dort jemals einen Familienangehörigen eines dieser Opfer in den Arm genommen? Haben Sie, bitte seien Sie ehrlich, jemals einem dieser Menschen Ihre persönliche Hilfe und Unterstützung angeboten oder diese dann umgesetzt? Waren Ihnen die demonstrativen Feierlichkeiten nicht stets wichtiger als die so oft beschworene Mitmenschlichkeit?

Was sagen Sie zu den Tatsachen, dass einstige Flüchtlinge auch 30 Jahre nach dem Mauerfall um Teile ihrer zugesagten Rente, Verfolgte um ihre Rehabilitation kämpfen müssen? Dass den Opfern der Diktatur eine „Soziale Zuwendung“ (17 Jahre nach der Einheit) ausgereicht wird, während DDR-Ministern, die im Einzelfall längstens 5 Monate im letzten Regierungs-Dienst waren, eine „Ehrenpension“ in doppelter Anfangshöhe der erwähnten sozialen Zuwendung gesetzlich zugesprochen wurde? Diese Minister-Ehrenpensionen erhöhen sich seit 2007 regelmäßig mit der Erhöhung der Bezüge von Bundesministern und sind sogar vererblich. Die soziale Zuwendung ist in 13 Jahren einmal um 50 Euro angehoben worden.

Wo bleibt die Empathie für die Betroffenen?

Hätten Sie, vielfach geehrte Anwesende, gerade in Ihrer Funktion nicht aufgabengerechter, mitmenschlicher tätig werden können? Haben die Diktatur-Opfer, denen Sie letztlich Ihre Lebensstellung verdanken, nicht allen Ihren persönlichen Einsatz verdient? Haben Sie nicht mit der immer wieder zu hörenden bürokratischen Rechtfertigung, an „gesetzliche Vorgaben gebunden zu sein“, die Ihnen „leider die Hände binden“ nicht Ihre eigentliche Klientel verraten? Wo bleibt die Empathie für die Betroffenen , der unbedingte Einsatz für jene Menschen, denen Sie Ihren Job, Ihre Position, denen wir ein wiedervereinigtes Vaterland verdanken?

Anfang der neunziger Jahre habe ich einen Repräsentanten des Innenministeriums gefragt, warum zur Gedenkfeier am 17. Juni nie ein Teilnehmer sprechen durfte. Die Antwort fiel nach einigem Zögern offen und ehrlich aus: „Wir wissen doch nicht, was der sagen würde.“

Heute durfte ich – wohl eher aus Versehen – zu Ihnen sprechen. Und Sie wissen jetzt, was ein Betroffener sagen würde, weil ich es hier und heute gesagt habe. Hoffentlich – ich bin noch immer ein unverbesserlicher Optimist – nicht völlig umsonst. Gehen Sie in sich. Und vergessen Sie beim anschließenden Sekt-Umtrunk nicht jene Menschen, die auch Ihnen in ihrer oft aufgekommenen Verzweiflung vertraut haben. Solange diese Menschen leben, können Sie für diese im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und gewachsenen Beziehungen etwas tun. Danach, also wenn diese Menschen tot sind, bleibt Ihnen nur noch der unter diesen Umständen heuchlerisch wirkende Abwurf von Kränzen am 13. August oder 9. November.

V.i.S.d.P.: Der Redner, für den Vorabdruck: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil:0176-48061953 (1.482).

 

 

Erfurt, 18.05.2018/cw – Fassungslos über ein Urteil des Landessozialgerichtes zeigte sich der Verband der Opfer des Stalinismus in Thüringen. Der Landesvorsitzende der VOS, Manfred Wettstein: „In den letzten Jahrzehnten seien zahlreiche Ansprüche von Opfern kommunistischer Gewalt von den Gerichten abgeschmettert worden, nun können sich die Peiniger ins Fäustchen lachen.“

Grundlage der Bestürzung in den Opferverbänden: Das Sozialgericht Thüringen hatte am 15.05. in einem Urteil (L 3 R 837/18) festgelegt, dass Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei als Arbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) zu qualifizieren ist.

Nach einer Pressemitteilung des Sozialgerichtes vom 16.05. war „der Kläger seit 1958 Angehöriger der Volkspolizei der ehemaligen DDR. Im Jahre 2009 beantragte er beim Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei eine Überprüfung eines Feststellungsbescheides aus dem Jahr 1998 mit dem Ziel der Feststellung von Verpflegungs- und Bekleidungsentgelt als Arbeitsentgelt. Nach Abweisung einer Klage durch das Sozialgericht mit Urteil vom 17.10.2013 hatte das LSG Erfurt auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten mit Beschluss vom 29.04.2014 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Der Wiederaufruf der Sache durch den Kläger erfolgte im Juni 2018.

Blick auf den „Freigang“ in Bautzen II – für die einstigen Wächter jetzt höhere Renten? Foto: LyrAg

Das LSG Erfurt hat der Berufung insoweit stattgegeben, als der Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei verpflichtet wurde, das im Zeitraum 1961-1981 gezahlte Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt festzustellen. Hinsichtlich der Feststellung von Kleidergeld hat das Landessozialgericht die Berufung zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Landessozialgerichts war Verpflegungsgeld eine lohnpolitische Maßnahme und diente der Verbesserung der Einkommenssituation des Betroffenen. Bekleidungsgeld hingegen habe eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers gedient und hatte daher keinen Arbeitsentgeltcharakter.“

Angehörige des DDR-Strafvollzuges können ebenfalls profitieren

Von dem jetzigen Urteil sind vor allem untere Dienstgrade betroffen. Profitieren könnten von dieser Entscheidung auch ehemalige Beschäftigte des DDR-Strafvollzuges und der Feuerwehr.
Das Gericht hatte eine Berufung nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG angefochten werden.

Unmut der Verfolgungsopfer

Der Unmut der Verfolgungsopfer der DDR-Diktatur ist begründet. Während Gerichte landauf-landab Ansprüche dieser Betroffenen-Gruppe auch nach 30 Jahren des Mauerfalls immer noch mit teils skandalösen Begründungen abweisen, haben ehemalige Systemträger – wenn auch nach längeren Schamfristen – immer wieder Erfolge, wie jetzt in Thüringen.

Die kleine Liane war 11 Jahre von ihren republikflüchtigen Eltern getrennt – kein Unrecht?

So hatte jüngst in Berlin das Landgericht den Antrag einer ehem. DDR-Bürgerin auf Rehabilitierung zugefügten DDR-Unrechtes abgewiesen. Die jetzt 58jährige war im Alter von zwei Jahren in ein Heim eingewiesen worden, weil die betreuenden Großeltern wegen Republikflucht inhaftiert (und später verurteilt) worden waren. Das Gericht hatte die Einweisung als „übliche fürsorgerische Maßnahme“ bezeichnet und die elf Jahre andauernde Vorenthaltung der nach West-Berlin geflüchteten Eltern schlicht ignoriert: Man müsste ja dann allen 17 Millionen DDR-Bürgern eine Wiedergutmachung zusprechen, weil diese an der Ausreise gehindert worden seien.

Fortdauernde Unrechtspflege

Es sind diese Urteils-Begründungen, die Verfolgungs-Opfer der DDR buchstäblich auf die Palme treiben. Dabei handelt es sich nur um die Spitze einer „fortdauernden Unrechtspflege,“ wie die Vereinigung 17. Juni 1953 in einer Stellungnahme von heute in Berlin erklärte. Für diese „Aufrechterhaltung alter Prinzipien“ seine allerdings nicht nur die Gerichte, sondern auch die Politik verantwortlich. Diese habe die grundlegende und unmissverständliche Aufarbeitung des DDR-Unrechtes im Gegensatz zu der zwar verzögerten, aber immerhin konsequenten Verfolgung des NS-Unrechtes „auf die lange Bank geschoben.“ Nur zögerlich und nach für die Betroffenen quälenden, weil immer wieder vorgertragenen Forderungen reagiere die Politik, wie jetzt, 30 Jahre nach der Maueröffnung, durch z.B. die Entfristungs-Vorlage des Unrechtsbereinigungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Die nach wie vor ungeklärte Verletzung von Grundrechten durch die erfolgte Rückstufung von Bundesbürgern (nach erfolgreicher Flucht aus dem SED-Staat) zu DDR-Bürgern und die damit verbundene bis zu dreistellige Kürzung von Rentenansprüchen ist bis heute nicht korrigiert worden.

Immer wieder demonstrierten Ausgebürgerte und Unterstützer gegen den Rentenbetrug- Die Politik wehrte bis heute ab – Foto. LyrAg

Auch die „Soziale Zuwendung“, die SED-DDR-Opfer nach einer zu Unrecht verbüßten Haft von mindestens 180 Tagen erhalten, im Polit-Deutsch schamhaft als „Opferrente“ bezeichnet, ist ein Skandal dieser Republik, weil die Opfer somit gesetzeskonform zu Sozialhilfeempfängern degradiert werden. Auch eine Dynamisierung der Entschädigung ist bisher abgelehnt worden. Auf der anderen Seite erhalten die einstigen Minister der (frei gewählten) Übergangsregierung der DDR für längstens 5 Monate Dienstzeit eine sogen. Ministerrente, die jeweils mit einer Erhöhung der Ministergehälter auf Bundesebene angepasst werden. Eingangsrente: 600 Euro. SED-DDR-Opfer erhielten seit 2007 (!) 250 Euro, nach einer Erhöhung ab 2015 300 Euro. Dies entspricht gerade einmal der Hälfte der Eingangsrente für ehemalige Minister der letzten DDR-Regierung.

Geschichte nur noch als Show? – Foto: LyrAg

Unwucht im Rad der Aufarbeitung

„Die wenigen Beispiele belegen die Unwucht im Rad der Aufarbeitung,“ stellt dazu die Vereinigung 17. Juni fest. Daher sehe man den zu erwartenden Jubelreden zum 30. Jahrestag des Mauerfalls „mit erheblichen Kopfschmerzen entgegen.“ Es sei ein „Höhepunkt der Heuchelei“ zu erwarten, um die Bürger von den „sträflichen Versäumnissen und Verwerfungen in der Aufarbeitung der zweiten deutschen Diktatur“ abzulenken. Daher ist es für viele Verbandsvertreter nicht verwunderlich, wenn sich einstige Opfer zunehmend enttäuscht von den einst bei diesen hoch angesehenen, weil die Bundesrepublik in den vergangenen Jahrzehnten tragenden Parteien abwenden und versucht sind, sich neu entstandenen politischen Gruppierungen zuzuwenden.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-48061953 (1.408).

Berlin/Potsdam, 4.12.2017/cw – 27 Jahre nach dem unrühmlichen Ende der Zweiten Deutschen Diktatur erhält das Land Brandenburg („Die kleine DDR“, so Klaus Landowsky, CDU und Manfred Stolpe, SPD) nun weitere 31 Millionen Euro aus der Liquidation des SED-Vermögens. Insgesamt werden 185 Millionen Euro aus dem Vermögen der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen des einstigen, nach DDR-Jargon „Ersten Arbeiter und Bauern-Staates auf deutschem Boden“ auf die neuen Länder verteilt.

Nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen vor Gerichten in der Schweiz kann Brandenburg nun über weitere 31 Millionen Euro verfügen. Die Millionen stammen aus dem Geflecht der Ost-Berliner Handelsfirma Novum, die als getarntes SED-Unternehmen galt, teilte das Brandenburger Finanzministerium mit.

Pikant: Die Millionen werden verantwortlich von einem Minister verteilt, der selbst der SED, die jetzt unter dem Namen DIE LINKE firmiert, angehört. „Das wäre so, als wenn man einem ehemaligen Mafiosi die Verteilung aufgespürter Gelder aus kriminellen Machenschaften anvertraut,“ empört sich der Vorsitzende der Vereinigung der Opfer des Kommunismus (VOK), Jörg Moll. Auch die in Berlin ansässige Vereinigung 17. Juni ist „über diese Instinktlosigkeit gegenüber den SED-Opfern“ fassungslos. Man wolle sich in den nächsten Tagen an den Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke (SPD) wenden und diesen auffordern, die Entscheidung über die SED-Millionen „aus moralischen Gründen der Staatskanzlei zuzuordnen.“ Außerdem werde der Vorstand dem Ministerpräsidenten „das Unverständnis und die Empörung betroffener Diktatur-Opfer auch darüber übermitteln, dass die Millionen nach einer Ankündigung des SED-LINKE-Finanzministers Christian Görke „im Rahmen des aktuellen Nachtragshaushaltes für 2018 für den Ausbau der Breitbandversorgung in den Kommunen“ genutzt werden solle. Angesichts der Tatsache, „dass Hunderttausende SED-Opfer auch 27 Jahre nach dem Ende der DDR nach wie vor buchstäblich um jeden Euro Entschädigung kämpfen müssen, die monatliche Entschädigungszahlung nach wie vor als Soziale Zuwendung und nicht als Ehrenrente bezeichnet wird und Abertausende ehemalige Flüchtlinge und Übersiedler unter dem nach wie vor nicht beseitigtem Rentenbetrug leiden müssten, sei die angekündigte Verwendung der mühsam erstrittenen Rückzahlungen aus dem einstigen SED-Vermögen eine weitere Ohrfeige in das Gesicht der Opfer,“ erklärte der Vorstand am Montag.

Nur zehn Prozent kommen den Diktatur-Opfern zu

Brandenburg steht allerdings nicht allein mit der „Zweckentfremdung“ (Vereinigung 17. Juni) des ehemaligen SED-Vermögens. So erhält z.B. Mecklenburg-Vorpommern aus der SED-Vermögensmasse 17,6 Millionen Euro. Nach einer Mitteilung der Staatskanzlei einigten sich die Spitzen des Koalitionsausschusses aus SPD und CDU bereits auf die Verteilung: 10 Millionen Euro sollen in ein Programm zur Digitalisierung in der privaten Wirtschaft fließen, weitere 2,6 Millionen sollen für die Anschaffung von Großgeräten im Sport reserviert werden und für „besondere regionale Strukturmaßnahmen“ sind zwei Millionen Euro aus dem einstige SED-Topf vorgesehen.

Immerhin sollen drei Millionen in die Sanierung und Modernisierung von Gedenkstätten fließen, davon eine Million für Gedenkorte „die an DDR-Unrecht erinnern“. Die Vereinigung 17. Juni: „Damit werden in Mecklenburg-Vorpommern nicht einmal 10 % aus den zugewiesenen SED-Geldern für Aufgaben verwendet, die direkt oder indirekt den DDR-Opfern zukommen oder dem Gedenken an vergangenes Unrecht gewidmet“ sei. Offenbar räche sich erneut, dass der Deutsche Bundestag auf klare und verbindliche Regeln und Vorgaben für die Verwendung einstigen SED-Vermögens verzichtet hat.

© 2017 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.324).

 

 

Die Kreuze am Reichstag am 13.August 2017 …
Foto: LyrAg

Berlin, 13.08.2017/cw – Die Vereinigung 17. Juni 1953 brachte am Vorabend des Jahrestages an den Mauerkreuzen neben dem Reichstag Rosen zum Gedenken an die Opfer von Mauer und Stacheldraht an. „Mit der regelmäßigen Pflege dieser historisch gewordenen Gedenkstätte nahe dem Deutschen Bundestag kommen wir unser Pflicht nach, den Lastenträgern der Spaltung Deutschlands ein ewiges Erinnern zu bewahren,“ sagte der Vorstandssprecher Carl-Wolfgang Holzapfel anläßlich der zeitgleich erfolgten  Kranzniederlegung. „Den Toten der Mauer blieb das hehre Ziel der Wiedervereinigung vorenthalten. Aber die tausenden politischen Gefangenen, auch sie Lastenträger der Teilung, durften den Tag des Zusammenbruchs der Zweiten Deutschen Diktatur erleben. Sie tragen das verpflichtende Erbe der Menschen, die ihre Hoffnung und ihr Leben im Todestreifen der Diktatur lassen mußten.“

„Eure Leiden- unsere Verpflichtung.“ Im Bild: Die ehem. Hoheneckerin T. Sterneberg – Foto: LyrAg

Holzapfel mahnte die Politik, diese Tatsachen nicht zu vergessen und ihre üblichen Sonntagsreden aus Anlass solcher Gedenktage in die Praxis umzusetzen. Es sei unerträglich, wenn die Opfer eines unmenschlichen Systems 28 Jahre nach dem Fall der Mauer durch die aktuelle Politik nunmehr auch zu „Lastenträgern der Einheit“ degradiert würden, weil man diesen elementare Pflichten unseres Staates verweigere.

Gedenken…
Foto: LyrAg

Die Rückbürgerung einstiger Staatsbürger der (alten) Bundesrepublik zu DDR-Bürgern in falscher Auslegung des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) aus rein fiskalischen Gründen oder die verschämt als „Soziale Zuwendung“ bezeichnete Entschädigung für durchlittene und rechtswidrige Leiden seien Beispiel eines beschämenden Umgangs mit Menschen, deren Widerständigkeit letzlich die heutige Einheit Deutschlands ermöglicht haben. Dagegen habe der Gesetzgeber den maximal fünf Monate täigen Ministern der letzten DDR-Regierung eine „Ehrenpension“ in doppelter Höhe der „Sozialen Zuwendung“ zugeschustert. „Dabei hätte ein Blick über die einstige Grenze, zum Beispiel nach Polen, gereicht,“ sagte der seit 2002 amtierende Vereinsvorsitzende. „Polen habe zum Beispiel die Teilnehmer am Aufstand in Posen vom Sommer 1956 rückwirkend zu „Kombattanten“ erklärt und ihnen  damit eine Versorgung vermittelt, die der von Soldaten im Zweiten Weltkrieg entspricht. Gleichzeitig wurde eine eigene Auszeichnung, die „Kombattanten-Medaille“ geschaffen.“ Es sei nicht angemessen, nur auf aktuelle angebliche demokratische Defizite unseres Nachbarlandes hinzuweisen, ohne „dessen würdigen Umgang mit den Lastenträgern der Unfreiheit“ vorbehaltlos anzuerkennen: „Wir haben  in Deutschland einen  Nachholbedarf in Sachen grundsätzlicher Regelung im künftigen Umgang mit den tatsächlichen Kämpfern für Einigkeit und Recht und Freieit.“

Lesen Sie bitte auch: Ohne Gewalt gegen Gewalt – TICHYS EINBLICK 13.08.2017  https://www.tichyseinblick.de/meinungen/ohne-gewalt-gegen-gewalt/  und

Veröffentlicht am 13.08.2017:

Die „Lebendige Brücke“ am Checkpoint Charlie vom 13. August 1989 durch den Mauerdemonstranten Carl-Wolfgang Holzapfel, lt. Klaus Kleber „Der Mann vom Checkpoint Charlie“ (ZDF 2009). Der nachfolgende Film ist ein Ausschnitt aus der über dreistündigen Sequenz der Stasi, die Holzapfels letzte Mauer-Demonstration akribisch aufzeichnete.

Nach dem Mauerbau demonstrierte Holzapfel „wie kein Anderer“ (Rainer Hildebrandt) permanent bis zum Fall der Mauer gegen dieses „Bauwerk der Unmenschlichkeit“. 1965 wurde er bei einer Demonstration für die Freilassung der politischen Gefangenen in der SbZ (Sowjetisch besetzte Zone) am Checkpoint Charlie verhaftet und 1966 zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. © 2017 C.W.Holzapfel

In Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=ct32SQFxPWc

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1271).

März 2023
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Blog Stats

  • 774.184 hits

Um neue Beiträge per E-Mail zu erhalten, hier die E-Mail-Adresse eingeben.

Schließe dich 132 anderen Abonnenten an