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Schwerin, 4.07.2018/cw – Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat  die Historikerin Anne Drescher in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch für eine weitere Amtszeit als Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen durch Wiederwahl bestätigt. Die 56-Jährige erhielt in offener Abstimmung die Stimmen aller (anwesenden) Abgeordneten von der LINKEn bis zur AfD. Drescher steht somit für weitere fünf Jahre an der Spitze der Aufklärungs-Behörde, die die Unterlagen des DDR-Geheimdienstes verwaltet, die Unterdrückungsmechanismen wissenschaftlich erforscht und Opfer des SED-Regimes berät. 2013 war Drescher das erste mal in diese Funktion gewählt worden, nachdem sie für diese Behörde seit deren Gründung vor 25 Jahren tätig war.

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) wertete die Einstimmigkeit bei der Wiederwahl durch die im Landtag vertretenen Parteien als Anerkennung und Würdigung der bisher geleisteten Arbeit. „So lange der Arm der Geschichte des SED-Unrechts in die heutige Zeit reicht, darf die Aufarbeitung nicht enden“, betonte die Ministerin, in deren Geschäftsbereich die von Drescher weiterhin geführte Stasiunterlagen-Behörde gehört.

Anne Drescher wurde 1962 in Lübz in einem Pfarrhaushalt geboren. Sie war weder Mitglied bei den Pionieren noch bei der Freien Deutschen Jugend (FDJ), den Kinder- und Jugendorganisationen der DDR, in denen die Mitgliedschaft nahezu obligatorisch war. Sie durfte kein Abitur machen und ließ sich daher zur Kinderkrankenschwester ausbilden. Nach der Wende absolvierte sie zusätzlich eine seelsorgerliche Ausbildung sowie eine Ausbildung in der Konfliktberatung. Neben ihrer Arbeit bei der Stasi-Unterlagenbehörde studierte Drescher an der Fern-Universität Hagen Geschichte und Philosophie.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.404).

Köln/Berlin, 15.04.2018/cw – In einem bewegenden und langen Telefonat mit unserer Redaktion hat sich die Autorin Ellen Thiemann (80) bewusst klar und deutlich von diesem Leben verabschiedet. Sie liege im Sterben, teilte sie uns heute mit und bat dringend darum, Freunde und Kameraden darüber zu informieren.

Hinweis: Der vollständige Artikel ist von der Redaktion am 17. April von der Seite genommen worden.

© 2018 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.374).

Berlin, 18.01.2018/cw – Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales, kurz LaGeSo, hat, wie bereits angekündigt, mit der Information der Betroffenen über die jüngst beschlossene Neuregelung für den berlinpass begonnen. Das Schreiben, Information zur Berechtigung und Beantragung, hat folgenden Wortlaut:

„Der Senat von Berlin hat am 09. Januar 2018 (Nr. S-904/2018) beschlossen, den anspruchsberechtigten Personenkreis für den Erhalt des berlinpasses mit Wirkung zum 01. Februar 2018 um die (in Berlin wohnhaften) Empfängerinnen und Empfänger

  1. einer besonderen Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG),
  2. von Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) oder
  3. einer Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte nach § 32 Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder eines Berufsschadensausgleichs nach § 30 BVG jeweils in Verbindung mit § 21 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) oder § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)

zu erweitern.

Ab dem 01. Februar 2018 besteht nunmehr auch für Sie ein entsprechender Anspruch auf Ausstellung des berlinpasses.

Den berlinpass erhalten Sie ohne Terminabsprache beim Bürgeramt. Bitte legen Sie dort den aktuell gültigen Bescheid des LaGeSo oder des Bezirksamtes und ein taugliches Passbild vor. Ebenfalls ist der Personalausweis zur Einsicht vorzulegen.

Mit dem berlinpass können Sie unter anderem das Berlin Ticket S (Sozialticket) zu einem Preis von 27,50 Euro je Monat bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) oder der S-Bahn Berlin GmbH erwerben. Darüber hinaus biete der berlinpass viele weitere Vergünstigungen im Bereich Kultur, Sport, Bildung und Freizeit. Ihr Versorgungsamt.“

Die Vereinigung 17. Juni 1953 begrüßte die „überraschend schnelle und unbürokratische Information durch das LaGeSo innerhalb einer Wochenfrist.“ Dies sei „durchaus ungewohnt, da der Amtsschimmel gemeinhin wesentlich länger brauche, eine Entscheidung an die Frau/den Mann zu bringen. Wir zögern nicht, an dieser Stelle auch einmal ein entsprechendes Lob an die Verantwortlichen auszusprechen,“ erklärte der Verein heute in Berlin.

© 2018 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.345).

Berlin, 25.11.2017/cw – Wir weisen darauf hin, dass bis auf Weiteres keine gesonderten Mail-Informationen mehr erfolgen. Grund: Seit ca. einer Woche werden unsere Mails an einen ausgesuchten Empfängerkreis aus bisher ungeklärten Gründen nicht mehr weitergeleitet. Diese kommen ausnahmslos mit einer „Fehlermeldung“ zurück. Ein Zusammenhang mit den Inhalten unserer Texte konnten wir bisher nicht verifizieren aber auch nicht ausschließen. Da in der Vergangenheit Anzeigen wegen offensichtlicher Hackerangriffe auf unsere Mail-Accounts erfolglos blieben, weil sich die Polizei für „überfordert“ erklärte, bleibt uns kein anderer Weg, als unsere Leser zu bitten, von Zeit zu Zeit selbst  unsere Seite aufzurufen.

Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, uns gesondert eine Bitte um separate Mitteilung zukommen zu lassen: redaktion.hoheneck@gmail.com. Eine Garantie für eine erfolgreiche Zustellung können wir aufgrund der aktuellen Situation nicht übernehmen.

Redaktion Hoheneck

Karlsruhe/Leipzig, 09.11.2016/cw – Der Bundesgerichtshof hat heute die Freisprüche gegen Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadt Leipzig teilweise aufgehoben (5 StR 313/15). Das seinerzeitige Verfahren vor dem Landgericht Leipzig hatte über Sachsen hinaus große Beachtung gefunden.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Mitarbeitern und einer Rechtsanwältin vorgeworfen, sich wegen Untreue (§ 266 Abs.1 StGB) und Betrugs (§263 StGB) strafbar gemacht zu haben. Ihnen wird zur Last gelegt, „in fünf Fällen ohne ausreichende Prüfung der Voraussetzungen der Vorschrift des Art. 233 § 2 Abs.3 EGBGB für vermeintlich unbekannte Grundstückseigentümer gesetzliche Vertreter bestellt und Grundstücksveräußerungen genehmigt zu haben.“ Der Rechtsanwältin wird vorgeworfen, in einem dieser Fälle „in Kenntnis des Fehlens der Vertretungsvoraussetzungen als gesetzliche Vertreterin eine Grundstücksveräußerung vorgenommen“ zu haben.

Die Rechtsamtsmitarbeiter haben, so der Vorwurf, in 43 Fällen „Erlöse aus Grundstücksveräußerungen trotz Bestehens eines Zinsanspruches an die Berechtigten ausgezahlt“. Einem der Mitarbeiter wurde weiterhin zur Last gelegt, er habe in 173 Fällen im „Zusammenhang mit der Bestellung gesetzlicher Vertreter keine Verwaltungsgebühr“ erhoben.

Das Landgericht Leipzig hatte hingegen in seinem Urteil vom 17.12.2014 (8 KLs 607 Js 58699/11) die vier Angeklagte von allen Vorwürfen freigesprochen und ihnen attestiert, dass es „teilweise bereits an den objektiven Tatbestandsvoraussetzungen einer Untreue bzw. eines Betruges fehle“. Die Angeklagte hätten auch nicht vorsätzlich gehandelt.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft das Urteil betreffend der drei Mitarbeiter des Rechtsamts in einem bzw. drei Fällen nunmehr aufgehoben und die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen. Die Freisprüche hielten „einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, weil das Landgericht nicht alle für einen Vorsatz der Angeklagten maßgeblichen Umstände in seine Würdigung einbezogen hat“.

Die übrigen Revisionen wie auch gegen die Freisprechung der Rechtsanwältin gerichteten Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hat der Senat verworfen.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.173)

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