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TAG DER OFFENEN TÜR am 1. MÄRZ:
Appell an alle Geschäftsinhaber, Läden, Restaurants und sonstigen Dienstleister:
ÖFFNET Eure TÜREN – FÜR EURE KUNDEN.
ZEIGT EUCH SOLIDARISCH MIT DEN FRISURPFLEGERN UNSERES LANDES –
Diese öffnen ihre Salons ab 1. MÄRZ 2021 –
Gleiches RECHT für ALLE –
Grundrechte sind nicht teilbar.
Vor dem Gesetz sind alle gleich (und nicht manche gleicher).
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin
Karlsruhe, 19.05.2020 – Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf Datenströme im Ausland nicht ohne konkreten Anlass überwachen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab heute einer Beschwerde der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen und mehrerer ausländischer Journalisten gegen das BND-Gesetz statt. Es muss nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. Die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte sei nicht auf Deutschland begrenzt, urteilten die Karlsruher Richter. Der Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses und der Pressefreiheit erstrecke sich auch auf Ausländer im Ausland. DW
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.540).
Berlin, 15.05.2020/cw – Die Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz wurde vom Bundesvorstand mit 7:5 Stimmen bei einer Enthaltung aufgehoben, weil er unter falschen Voraussetzungen eingetreten war. Dies meldet heute das Internet-Forum PHILOSOPHIA PERENNIS (https://philosophia-perennis.com/2020/05/15/andreas-kalbitz-inicht-mehr-afd-mitglied/).
Dem Brandenburger AfD-Politiker wurde vorgeworfen, unvollständige Angaben über seine vorherigen Mitgliedschaften in Organisationen gemacht zu haben, die bereits bei seinem Eintritt in die AfD von staatlichen Diensten beobachtet wurden. Hauptgrund für die Entscheidung des Bundesvorstandes sei allerdings eine verheimlichte Mitgliedschaft bei den Republikanern, die zu dem Zeitpunkt seines Eintritts in die AfD unter Beobachtung standen.
Höcke: Kalbitz „lupenreiner demokratischer Patriot“
Noch am Vormittag hatte der Anführer des offiziell aufgelösten Partei-„Flügel“, Björn Höcke, im Kreis von Vertretern der Landesverbände einen Sonderparteitag ins Spiel gebracht, auf dem man sich dann der „politischen Spinner“ entledigen könnte, die den lupenreinen demokratischen Patrioten Andreas Kalbitz aus der Partei entfernt sehen wollten und den Flügel diffamierten.
Allerdings hat der „Flügel“ auf Bundesebene offensichtlich nicht mehr die Kraft, Mehrheiten zu generieren. Daher dürfte der Ausschluss des strategischen innerparteilichen Vordenkers der Völkisch-Nationalen in der oppositionellen Gruppierung in der AfD eine Lücke hinterlassen. Kalbitz war für Björn Höcke, für den die Partei-Luft nun auch dünner werden dürfte, mehr als nur ein Parteifreund.
Den Ausschluss von Kalbitz dürften die Protagonisten des „Flügel“ kaum ohne zeitnahen Gegenschlag hinnehmen. Denn die Mitglieder und Sympathisanten der “wahren AfD“, als die sich der „Flügel“ versteht, werden wohl entsprechend Druck machen, auch wenn Kalbitz formal erst einmal in einen Rechtsstreit eintreten könnte.
Vorentscheidung für die Bundestagswahl?
Eine sofortige Spaltung, die Neugründung einer eigenen Partei könnte die Aussichten der AfD auf einen erneuten Einzug in den Bundestag erheblich schmälern. Zumindest dürfte die Rolle der stärksten Oppositions-Fraktion zuende sein, was erklärliche Erleichterungen bei den anderen im Parlament vertretenen Parteien auslösen würde. Nach Meinung von Beobachtern der AfD ist das Szenario für eine beabsichtigte Neugründung bereits komplett durchgespielt und entsprechende Vorbereitungen bereits getroffen worden.
Jetzt freilich könnte Höcke zur Begründung für seine Abspaltung erklären: „Wir sind keine Spalter, wir sind Vertriebene. Der Feind hat die “wahre AfD“ gedemütigt und will aus der Partei schrittweise einen Merkel-Unterstützer-Verein machen, so dass wir genötigt sind, eine eigene Partei zu gründen.“
Der Untergang einer überraschend und unerwartet erfolgreichen Partei dürfte durch eine Spaltung besiegelt sein. Einmal mehr dürften gewisse „Dienste“ die Sektkorken nach einer „erfolgreiche Arbeit“ knallen lassen. Sie müssen überdies nicht befürchten, dass deren etwaiges Einwirken auf und Mitwirken an der Arbeit einer politischen Partei über die gesetzesmäßige Beobachtung hinaus jemals auf den Prüfstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gelangen wird.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-4806 1953 (1.537).
Berlin, 15.03.2020/cw – Mitten in der ausgerufenen Corona-Krise taucht nun ein Bundestagsdokument auf, das durchaus Elemente eines nachfolgenden politischen Skandals beinhalten könnte.
In der Bundestagsdrucksache 17/12051 vom 03.01.2013 wird unter Punkt 2.3 die „Risikoanalyse Pandemie durch Virus Modi SARS“ aufgeführt (Seiten 5 u. 6). Die beschriebene Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ wurde lt. Drucksache „unter fachlicher Federführung des Robert Koch-Instituts und Mitwirkung weiterer Bundesbehörden“ (13) durchgeführt. Danach wurde „zunächst ein entsprechendes Szenario durch die behördenübergreifende Arbeitsgruppe erarbeitet. Anschließend wurden die anzunehmende Eintrittswahrscheinlichkeit einer solchen Pandemie sowie das bei ihrem Auftreten zu erwartende Schadensausmaß bestimmt.“
2013 zitiert der Bundestag bereits den Coronavirus
Wir zitieren weiter (auszugsweise): „Das Szenario beschreibt ein außergewöhnliches Seuchengeschehen, das auf der Verbreitung eines neuartigen Erregers basiert. Hierfür wurde der zwar hypothetische, jedoch mit realistischen Eigenschaften versehene Erreger „Modi-SARS“ zugrunde gelegt. Die Wahl eines SARS-ähnlichen Virus erfolgte u. a. vor dem Hintergrund, dass die natürliche Variante 2003 sehr unterschiedliche Gesundheitssysteme schnell an ihre Grenzen gebracht hat. Die Vergangenheit hat bereits gezeigt, dass Erreger mit neuartigen Eigenschaften, die ein schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen, plötzlich auftreten können (z. B. SARS-Coronavirus (CoV), H5N1-Influenzavirus, Chikungunya-Virus, HIV). (14) Unter Verwendung vereinfachter Annahmen wurde für dieses Modi-SARS-Virus der hypothetische Verlauf einer Pandemie in Deutschland modelliert, welcher sowohl bundesrelevant als auch plausibel ist.(15)
Immens hohe Opferzahlen
Es folgt eine Beschreibung, die sich im Nachhinein wie eine Prophetie der Vorgänge zu Beginn des Jahres 2020 liest: „Das Szenario beschreibt eine von Asien ausgehende, weltweite Verbreitung eines hypothetischen neuen Virus, welches den Namen Modi-SARS-Virus erhält. Mehrere Personen reisen nach Deutschland ein, bevor den Behörden die erste offizielle Warnung durch die WHO zugeht. Darunter sind zwei Infizierte, die durch eine Kombination aus einer großen Anzahl von Kontaktpersonen und hohen Infektiosität stark zur initialen Verbreitung der Infektion in Deutschland beitragen. Obwohl die laut Infektionsschutzgesetz und Pandemieplänen vorgesehenen Maßnahmen durch die Behörden und das Gesundheitssystem schnell und effektiv umgesetzt werden, kann die rasche Verbreitung des Virus aufgrund des kurzen Intervalls zwischen zwei Infektionen nicht effektiv aufgehalten werden. Zum Höhepunkt der ersten Erkrankungswelle nach ca. 300 Tagen sind ca. 6 Millionen Menschen in Deutschland an Modi-SARS erkrankt. Das Gesundheitssystem wird vor immense Herausforderungen gestellt, die nicht bewältigt werden können. Unter der Annahme, dass der Aufrechterhaltung der Funktion lebenswichtiger Infrastrukturen höchste Priorität eingeräumt wird und Schlüsselpositionen weiterhin besetzt bleiben, können in den anderen Infrastruktursektoren großflächige Versorgungsausfälle vermieden werden. Nachdem die erste Welle abklingt, folgen zwei weitere, schwächere Wellen, bis drei Jahre nach dem Auftreten der ersten Erkrankungen ein Impfstoff verfügbar ist. Das Besondere an diesem Ereignis ist, dass es erstens die gesamte Fläche Deutschlands und alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Ausmaß betrifft, und zweitens über einen sehr langen Zeitraum auftritt. Bei einem Auftreten einer derartigen Pandemie wäre über einen Zeitraum von drei Jahren mit drei voneinander getrennten Wellen mit immens hohen Opferzahlen und gravierenden Auswirkungen auf unterschiedliche Schutzgutbereiche zu rechnen. Für dieses Szenario wurden anschließend sowohl die für ein solches Seuchengeschehen anzunehmende Eintrittswahrscheinlichkeit als auch das bei seinem Auftreten zu erwartende Schadensausmaß gemäß der Methode der Risikoanalyse für den Bevölkerungsschutz auf Bundesebene bestimmt. Die Ergebnisse der Risikoanalyse (Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensausmaß, Szenario) sind dem Bericht in Anhang 4 beigefügt.“ (Hervorhebungen durch Redaktion).
Folgende Anmerkungen wurden ebenfalls bezeichneter Bundestagsdrucksache entnommen:
(13) u. a. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bundesamt für Sicher-heit in der Informationstechnik, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Bundesnetz-agentur, Paul-Ehrlich-Institut, Streitkräfteunterstützungskommando der Bundeswehr.
(14) Ein aktuelles Beispiel für einen neuauftretenden Erreger ist ein Coronavirus, welches nicht eng mit SARS-CoV verwandt ist. Dieses Virus wurde seit Sommer 2012 bei sechs Patienten nachgewiesen, von denen zwei verstorben sind (Stand 26. November 2012).
(15) Für die Modellierung wurde ein Susceptible-Infected-Recovered (SIR)-Modell verwendet, welches mit Stata 12 Software erstellt wurde. Der Verlauf der Pandemie wurde anhand der Bevölkerungsdichte modelliert.
Kommentar:
Die seinerzeitige Bundesregierung und der seinerzeitige Bundestag waren bereits 2013 über mögliche Folgen der jetzt eingetretenen Pandemie zumindest theoretisch informiert, wobei sogar die Bezeichnung Coronavirus amtlich dokumentiert wurde. Zumindest die jetzige Darstellung einer plötzlichen und unerwarteten Verbreitung eines bösen Virus erscheint unter diesem Blickwinkel als politisch konstruiert und kann wohl so nicht länger aufrecht erhalten werden. Der Bundestag zitiert im Anhang (14), dass bereits 2012 bei sechs Patienten ein Coronavirus nachgewiesen worden war und zwei Infizierte (also ein Drittel der Erkrankten) daran bereits verstorben waren (Stand 26.12.2012).
Verbirgt sich hier wohlmöglich ein politischer Skandal? Hier sind alle Parteien – nicht nur die Opposition – gefordert, mögliche Versäumnisse zu hinterfragen und die Offenlegung aller Maßnahmen der damit seinerzeit befassten Institutionen zu fordern. Nach Bewältigung dieser Krise, die Vorrang hat, muss die Aufarbeitung dieses möglichen Skandals an erster Stelle stehen. Ein Untersuchungsausschuss sollte unverzüglich seine Arbeit aufnehmen, die Corona-verunsicherte Bevölkerung hat einen Anspruch auf Aufklärung – und dies so schnell, als möglich.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.518).
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