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Ein Einwurf

von Carl-Wolfgang Holzapfel*

Berlin, 01.02.2022 – Am 13. Februar wählt die Bundesversammlung den (neuen?) Bundespräsidenten. Der amtierende Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat sich bereits am 28. Mai des vergangenen Jahres zu einer weiteren Kandidatur bereit erklärt. Nachdem die SPD Steinmeier noch am gleichen Tag ihre Unterstützung zugesagt hatte, die FDP am 23. Dezember 2021, Bündnis90/Die Grünen am 4. Januar sowie einen Tag später die CDU/CSU ihre Unterstützung bekannt gegeben hatten, dürfte die Wahl nur noch formalen Charakter haben, weil im Ergebnis feststehen.

DEM DEUTSCHEN VOLKE verpflichtet – Der Bundestag – Zentrum demokratischer Debatten – Foto: LyrAg-Press

Formal (bisher) gibt es zwei weitere Vorschläge: Am 11. Januar 2022 schlug Die Linke den parteilosen Mainzer Allgemein- und Notfallmediziner Dr. Gerhard Trabert für das Amt des Bundespräsidenten vor, der seit 2009 Professor für Sozialmedizin und Sozialpsychiatrie im Fachbereich Sozialwesen der Hochschule RheinMain in Wiesbaden ist. 14 Tage später nominierte die AfD den Ökonomen und Publizisten Prof. Dr. Max Otte für das Amt des Bundespräsidenten. Otte war bisher prägendes Mitglied in der Werte-Union der CDU.

Doch diese Vorschläge von zwei Oppositions-Parteien stellen in der Praxis angesichts der zuvor erwähnten Unterstützung durch vier (fünf/CSU) Parteien im Deutschen Bundestag eher eine demokratische Kosmetik dar, da die Wahl bereits vorher entschieden ist.

Interessant dabei ist – subjektiv aus meiner Sicht als Mitglied der diesjährigen Bundesversammlung – dass die Bevölkerung in keinster Weise um Mitsprache, schon gar nicht zu einer Beteiligung gebeten wird. Sicherlich wird das damit begründet, das neben den Bundestagsabgeordneten  eine gleiche Anzahl von Vertretern „aus dem Volk“ zwar nicht gewählt, aber (von den Parteien) bestimmt wird. Schaut man sich deren Zusammensetzung an, so handelt es sich hier mehr oder weniger um bekannte Repräsentanten aus dem Sport, der Kultur und den Medien, sowie um – zweifellos verdiente – Politiker im Ruhestand.

Schon 1963 forderte der 19jährige Holzapfel anlässlich eines zehntägigen Hungerstreiks am Tatort des an der Mauer ermordeten Paul Schulz: „Wir brauchen die Tat.“ – Foto: Archiv

Nun habe ich die Idee, Sie als Besucher unserer Seite zu bitten, sich zu den bisher nominierten Kandidaten zu äußern oder/und selbst eigene Vorstellungen in Form eines eigenen Vorschlages einzubringen. Ob das in der Kürze der Zeit (ohne mediale Unterstützung) überhaupt ein nennenswertes Ergebnis bringt, weiß ich nicht. Aber der Versuch ist es mir wert. Als Mitglied der Bundesversammlung möchte ich mir ein eigenes Bild über Gedanken in der Bevölkerung zur Bundespräsidentenwahl machen, bevor ich zur Stimmabgabe aufgefordert werde. Vielleicht kann  ich ja dazu beitragen, daß man sich für die Zukunft Gedanken darüber macht, in welcher (anderen) Form man die Bevölkerung (auch) an der Wahl des obersten  Repräsentanten  unseres Staates beteiligen könnte. Das wäre – aus meiner subjektiven Sicht als überzeugter Demokrat – ein Gewinn, oder?

Noch eine Bitte: Verzichte(n) Sie auf lange Elogen (die in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit der gebotenen Aufmerksamkeit bearbeitet werden können). Stattdessen würde eine kurze Stellungnahme genügen:

„Ich/Wir bin/sind für den bisherigen  Bundespräsidenten, hat seine Arbeit gut gemacht.“ „Ich/Wir würde(n) mir den Kandidaten … als Bundespräsidenten wünschen.“ Oder: „Ich/Wir würde(n) uns Frau/Herrn als BundespräsidentIn wünschen, weil … (kurze Begründung).“

Ich versichere, die Ergebnisse dieser „Mitarbeit“ werden von mir bei meiner Stimmabgabe berücksichtigt, auch wenn dies diesmal (voraussichtlich) keine Auswirkungen auf das Endergebnis hat. Aber als Demokrat fühle ich mich einer demokratischen Meinungsbildung aus „DEM DEUTSCHEN VOLKE“, wie es anspruchsvoll auf unserem Parlamentsgebäude eingemeißelt steht, verpflichtet. Immerhin „ist jeder beziehungsweise jede Deutsche wählbar, sofern er oder sie das 40. Lebensjahr vollendet hat. Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten können von jedem Mitglied der Bundesversammlung unterbreitet werden. Wahlvorschläge kann jedes Mitglied der Bundesversammlung bei der Bundestagspräsidentin schriftlich einreichen.“ (Siehe: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw06-bundesversammlung-878120).

* Der Autor ist Vorsitzender der in Berlin  ansässigen VEREINIGUNG 17. Juni 1953, der er seit 1963 als Mitglied angehört.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.700). Nachdruck/Verbreitung ausdrücklich erwünscht!

Berlin, 19.05.2020/cw – Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat heute den (Berliner) Verfassungsbericht vorgestellt. Brisant: die Berliner Sicherheitsbehörden stufen die Klima- und Anti-Kohle-Aktivisten von „Ende Gelände“ auf Seite 162 des Berichts erstmals als „linksextremistisch“ ein. DER TAGESSPIEGEL: Der Bericht könnte in diesem Jahr selbst zum Politikum geraten.

Offensichtlich bahnt sich hier ein weiterer Konflikt innerhalb der Koalition an. Nach dem Vorab-Bericht des TAGESSPIEGEL (Checkpoint) hat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) wegen des Berichtes „für die Senatssitzung Gesprächsbedarf angemeldet, genauso die Kulturverwaltung von Klaus Lederer (Linke)“.

Nachdem die Anti-Kohle-Bewegung seit 2015 deutschlandweit Braunkohletagebaue besetzte, hatte der Bundesverfassungsschutz die Bewegung im vergangenen Jahr als „linksextremistisch beeinflusste Kampagne“ bezeichnet. Laut dem Verfassungsschutz bilde insbesondere die Gruppe „Interventionistische Linke“ ein Scharnier zwischen zivilen Protestbündnissen und gewaltbereiten Kräften. Aus diesem Umstand habe das Bündnis eine „hohe strategische Bedeutung“ für die linksextremistische Szene.

GRÜNE schockiert über Einstufung einer linken Gruppierung

Georg Kössler, umweltpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, ist „schockiert“ über die Entscheidung der Berliner Behörde: „Dass sowas in einem rot-rot-grünen Land passiert, ist mir ein Rätsel.“ Über die erfolgte oder beabsichtigte Einstufungen sogen. Rechter Gruppierungen in die Extremistische Ecke hingegen sind keine derartigen Schockreaktionen bekannt.

Der schockierte Grünen-Abgeordnete nahm allerdings, seit er Abgeordneter ist, früher selbst an Aktionen der „Ende Gelände“ teil oder begleitet die Proteste als parlamentarischer Beobachter. Auch Bundestagsabgeordnete wie die in diesem Milieu bekannte Ulla Jelpke (Linke), Sven-Christian Kindler oder der Europaabgeordnete Erik Marquard (beide Grüne) unterstützen die nun als linksextrem bewerteten Aktivisten.

Kössler räumt zwar ein, dass es unter den Aktivisten „auch einige Linksextremisten“ gäbe. „Aber die Interventionistische Linke ist auch in vielen Anti-Nazi-Bündnissen aktiv und steht dort zusammen mit CDUlern.“ Nach seiner Meinung sei für die Struktur von „Ende Gelände“ Grüne Jugend und die Linksjugend solid viel wichtiger. Der Abgeordnete: „Die Entscheidung der Sicherheitsbehörden kriminalisiert die Jugendorganisationen von Grünen und Linken.

Vermutlich hat sich Innensenator Andreas Geisel von seinen linken und grünen Amtskollegen ähnliches anhören müssen.

Diese Einwände werden aber für dieses Jahr keine Änderungen an dem Bericht mehr verursachen, denn der Senat hat den Bericht von seinem Innensenator lediglich „zK“ (zur Kenntnisnahme) erhalten.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.541).

Berlin, 17.05.2020/cw – Nach neuesten abgeordnetenwatch.de-Recherchen (Bericht: Martin Reyher) häufen sich seit einige Jahren die groben Regelverstöße durch VolksvertreterInnen. Seit Verschärfung der Verhaltensregeln im Jahr 2005 haben nach diesen Recherchen Abgeordnete in insgesamt zehn Fällen eine Rüge erhalten, nach einem Ordnungsgeld die zweit stärkste Sanktion. Mehr als die Hälfte der Rügen fallen in die vergangenen drei Jahre. abgeordnetenwatch.de bezeichnet das Jahr 2019 als „besonders auffällig“.

Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln erhalten Abgeordnete in den meisten Fällen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. Die zweitschwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die bisher seit Verschärfung der Verhaltensregeln 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde. Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das bislang allerdings erst in einem Fall verhängt wurde.

Rüge gegen einflussreichen CSU-Abgeordneten

Nach dem vor zwei Tagen von abgeordnetenwatch.de veröffentlichten Fall hat der CSU-Politiker Max Straubinger in den vergangenen Jahren die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete recht eigentümlich ausgelegt. Die Meldepflicht von Nebeneinkünften innerhalb von drei Monaten beim Bundestagspräsidenten verstand Straubinger lange Zeit wohl eher als unverbindliche Handlungsempfehlung denn als verpflichtende Vorgabe: Zunächst ließ er sich mit manchen seiner Meldungen vier oder mehr Monate Zeit, später war die Fristüberschreitung in Jahren zu bemessen.

Nun sind Straubingers wiederholte Verstöße auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und dessen StellvertreterInnen zu viel geworden. In der Drucksache 19/17700 vom 22. April stellte das Bundestagspräsidium formal zahlreiche Verstöße von Max Straubinger gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages fest, was einer öffentlichen Rüge gleichkommt, aber zunächst keine weiteren Konsequenzen hat. Straubinger ist einer der einflussreichsten CSU-Abgeordneten im Bundestag, viele Jahre war er stellvertretender Vorsitzender sowie Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe.

Der Bundestag – Zentrum der demokratischen Debatten – Foto: LyrAg

Mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen

In der Drucksache werden weit mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen aufgeführt, in keinem einzigen Jahr seit 2011 hielt sich der CSU-Abgeordnete demnach an die Verhaltensregeln. Die Verstöße betreffen Straubingers außerparlamentarische Tätigkeiten als Generalvertreter der Allianz-Versicherung, die er im Herbst 2019 aufgab, sowie als Beirat des Bayerischen Sparkassenverbandes und als Landwirt. Nach Angaben auf seiner Bundestagsseite erhielt der CSU-Politiker für diese Tätigkeiten seit 2011 mehr als 700.000 Euro brutto – über viele Zahlungseingänge wurde die Öffentlichkeit mehrere Monate bzw. Jahre im Unklaren gelassen.

Straubinger störte sich auch nicht daran, dass er von der Bundestagsverwaltung mehrmals auf die Fristüberschreitungen aufmerksam gemacht wurde. Insgesamt viermal, so heißt es in der Rüge des Bundestagspräsidiums, sei er „schriftlich, zuletzt mit Schreiben vom 16. Mai 2019, auf die Pflicht zur Fristwahrung hingewiesen worden“, dennoch habe er „erneut gegen die Anzeigefrist verstoßen“.

Bundestagsverwaltung ignorierte über Jahre die Regelverstöße

Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln erhalten Abgeordnete in den meisten Fällen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. Die zweitschwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die seit Verschärfung der Verhaltensregeln 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde. Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das bislang in einem Fall verhängt wurde.

abgeordnetenwatch.de wirft die berechtigte Frage auf, warum die Bundestagsverwaltung die notorischen Regelverstöße des CSU-Abgeordneten jahrelang hinnahm und es offenbar bei bloßen Hinweisschreiben beließ. Eine Nachfrage vermochte die Parlamentsverwaltung bis zur Veröffentlichung des kritischen Beitrages von abgeordnetenwatch.de nicht zu beantworten. Offen bleibt deshalb auch, ob Straubinger über die Rüge hinaus noch mit einem Ordnungsgeld zu rechnen hat, das bis zu einer halben Jahresdiät betragen kann (ca. 60.000 Euro).

Ein Ordnungsgeld wurde als schärfste Sanktion bisher erst ein einziges mal, hier gegen die CDU-Abgeordnete Karin Strenz, verhängt, die 2019 20.000 Euro zahlen musste, weil sie Nebeneinkünfte aus einer Lobbytätigkeit lange Zeit verschwiegen hatte. Diesen Verstoß gegen die Offenlegungspflicht hatte abgeordnetenwatch.de zwei Jahre zuvor nachgewiesen

Max Straubinger wollte auf Anfrage nichts zu den Gründen seiner wiederholten Verstöße gegen die Transparenzpflichten sagen. In einer Stellungnahme behauptete er, abgeordnetenwatch.de wolle „beruflich selbstständige Parlamentarier aus den Parlamenten vertreiben“. Deswegen werde er die Fragen „nicht beantworten“.

Weitere öffentliche Sanktionen gegen Bundestagsabgeordnete können in folgenden Bundestagsdrucksachen nachgelesen werden (seit 2008): Otto Schily, SPD Drucksache 16/8190; Volker Kröning, SPD Drucksache 16/12194 und Drucksache 16/13973; Siegfried Kauder, CDU Drucksache 17/14825; Klaus-Peter Willsch, CDU Drucksache 18/11920; Karin Strenz, CDU Drucksache 19/7160; Kirsten Lühmann, SPD Drucksache 19/10680; Johannes Röhring, CDU Drucksache 19/10690; Albert Stegemann, CDU Drucksache 19/11339 sowie Max Straubinger, CSU Drucksache 19/17700.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.538).

Berlin, 24.09.2019/cw – Am kommenden Donnerstag, 26.09., soll der Bundestag beschließen, die Stasi-Unterlagen-Behörde im nächsten Jahr aufzulösen. Damit können die alten DDR-Seilschaften und Gegner dieser Behörde aufatmen: Knappe 30 Jahre nach der legendären Öffnung der Mauer soll das Kapitel der Aufklärung über die Zweite Deutsche Diktatur wenn noch nicht beendet, so doch wenigstens ihrer wichtigsten Institution beraubt werden.

Hubertus Knabe – Foto: LyrAg-RH

Wie durch schleichende, weil kaum in der Öffentlichkeit wahrgenommene Maßnahmen üblich geworden, wird auch die faktische Auflösung der BStU verbrämt: Die Akten sollen keineswegs abgeschafft, sondern in das Bundesarchiv überführt werden. Hubertus Knabe, als einstiger Leiter der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen als fundierter Kenner der Aufarbeitungsszenerie ausgewiesen, äußert denn auch in einem Beitrag für die im Springer-Verlag erscheinende WELT (23.09.2019) harsche Kritik: „Fast drei Jahrzehnte nach der Gründung ist die Stasi-Unterlagen-Behörde zu einem professionell arbeitenden Archiv herangewachsen. Eine externe Organisationsuntersuchung ergab 2018, dass in keinem Bereich grundlegende Defizite bei der Aufgabenerledigung bestehen.“ Die größte Institution zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit werde ab 2021 nicht mehr existieren. „Kein Bundesbeauftragter wird dann mehr den gesetzlichen Auftrag haben, die Öffentlichkeit über das Wirken der Stasi zu informieren. Die Zahl der Außenstellen in den ostdeutschen Ländern wird mehr als halbiert werden, was erhebliche Folgen für die dortigen Bildungsprogramme haben dürfte. Die geplante Verschmelzung wird beide Archive zudem über Jahre hinweg mit sich selbst beschäftigen – und entsprechend lähmen.“ Denn: „Schon jetzt hat das Bundesarchiv damit zu kämpfen, dass es zu Jahresbeginn ein anderes Archiv mit rund 250 Mitarbeitern integrieren musste – die Wehrmachtsauskunftsstelle. Auf deren Website kann man nachlesen, dass sich als Folge „gerade in der Übergangszeit längere Wartezeiten leider nicht vermeiden lassen“. Die Stasi-Unterlagen-Behörde hat aber über 1300 Mitarbeiter und ist damit deutlich größer als das Bundesarchiv selbst.“ So der aus bisher noch immer nicht aufgeklärten Umständen entlassene Gedenkstätten-Direktor. Seine Kritik ist ebenfalls auf dem „Hubertus-Knabe-Blog“ nachzulesen ( https://hubertus-knabe.de/rettet-die-gauck-behoerde/ ).

Möchte der jetzige Leiter seine künftige Beschäftigung sichern?

BStU-Chef Roland Jahn, hier „unter uns“ als „einer von Euch“ als aufmerksamer Zuhörer
Foto. LyrAg

Nicht nur Hubertus Knabe stellt kritisch die Vermutung in den Raum, daß es möglicherweise vor allem der Wunsch des Behördenchefs selbst war, der auf die Regierungsfraktionen eingewirkt oder diese dazu veranlasst hat, sein Amt in großer Eile abzuwickeln. Die zweite Amtszeit des derzeitigen Bundesbeauftragten läuft nämlich im Januar 2021 ab, eine Wiederwahl ist qua Gesetz ausgeschlossen. Wenn also der Bundestag dem Jahn-Vorschlag folgt, als Ersatz für die Behörde einen „Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur“ zu benennen, kann der 66-jährige Jahn seine vermutlich lieb gewordenen Annehmlichkeiten, wie ein eigenes Sekretariat und einen trotz Klima-Debatte vermutlich gerne gefahrenen Dienstwagen weiter nutzen.

Aber auch die UOKG, der sogenannte Dachverband der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, gerät in dem Zusammenhang in die Kritik. Zielpunkt ist deren Vorsitzender, der jüngst bei den Wahlen in Brandenburg gescheiterte Abgeordnete und bisherige Vizepräsident des Landtages, Dieter Dombrowski (CDU).

Schwerer Vorwurf: UOKG dealte in den Hinterzimmern der Politik

Christian Booß, engagierter Vorsitzender des Vereins „Bürgerkomitee 15. Januar“ und als ehemaliger Pressesprecher der BStU (2001–2006) mit dem Thema vertraut, wirft Dieter Dombrowski vor, mit Roland Jahn einen Deal gemacht zu haben: Ja zur Abwicklung, wenn es einen Opferbeauftragten und dieses und jenes Zugeständnis bei den Rehafragen gibt. Und Booß fragt: „Warum weiss kaum einer, dass die Zustimmung der Opferverbände, faktisch der UOKG, die Bedingung für die Koalition war, diese Abwicklungsvorlage in den Bundestag einzubringen?“ Warum habe die Koalition im Kulturausschuss gewartet, bis Dieter Dombrowski Anfang Juni in einer Art Anhörung sein „Ja“-Wort gegeben hat? Die momentane Verwirrung habe sehr viel damit zu tun, dass die UOKG im Hinterzimmer einen Deal mit Roland Jahn gemacht hat. Er, Booß, könne sich nicht daran erinnern, dass die UOKG vorher auf die Opferverbände zugekommen sei, „um mit uns und anderen die Frage der Zukunft des BStU zu besprechen.“ Die UOKG in Gestalt von Dieter Dombrowski und Christian Sachse habe versucht, „alle zu übertölpeln“ und komme jetzt, „wo alles zementiert ist“, mit Dialogangeboten und Diskreditierungen.

Der in der UOKG verantwortlich tätige Christian Sachse hatte Booß zuvor vorgeworfen, eine Veranstaltung am 12. 9. in der Bartholomäuskirche zum Thema sei „vorhersehbar gescheitert“. Statt die „Zukunft der BStU selbstkritisch zu reflektieren“, seien die Initiatoren lediglich „faul und mediengeil“.

UOKG-Chef Dieter Dombrowski (CDU) – Foto: LyrAg

„Dombrowski missbraucht sein Amt“

Auch die einstige Bürgerrechtlerin und ehemalige Volkskammer- und Bundestagsabgeordnete Angelika Barbe, die selbst jahrelang aktiv in der UOKG mitwirkte, trägt heftige Kritik vor: „Dombrowski missbraucht sein Amt, um zu teilen (die Bürgerrechtler und die Opferverbände) und zu herrschen (mit Lederer und Grütters). Die gesamte UOKG-Leitung hat uns Naivlinge hinters Licht geführt.“ Sie werde daher einer Einladung ins Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages folgen, wo am 25.9.2019 um 17:00 Uhr eine Öffentliche Diskussion stattfinde. Darin solle es um den Bestand der BSTU gehen. Die Diskussion werde von der Bundestagsfraktion der AFD organisiert. Barbe: „Wenn die anderen Parteien die Abwicklung der BSTU vorhaben (wie das Thierse offensiv seit 15 Jahren betreibt), dann kann ich wenigstens dort meinen Protest öffentlich machen. Es ist doch langsam pervers, dass uns nur noch die AFD zur Seite steht, während die „Bürgerrechtler“ (von Arnold Vaatz auch als „Revolutionsadel“ tituliert), aus Angst vor dem Tode lieber schweigen, als das Unterstützungsangebot anzunehmen.“

Den Vorwurf gegen Thierse, daß dieser seit 15 Jahren die Auflösung der BStU betreibe, untermauert Barbe damit, daß Thierse sie „daran hindern wollte, als einziges SPD-Mitglied und zudem Volkskammerabgeordnete am Hungerstreik zur Sicherung der Akten teilzunehmen und damit Bärbel Bohley zu unterstützen.“ Sie habe sich nicht von Thierse einschüchtern lassen. „Damals haben wir mühsam, sogar noch mit einem Zusatzprotokoll zum Einigungsvertrag, errungen, was heute ins Vergessen des Bundesarchivs abgeschoben werden soll.“ Sie, Barbe, werde jetzt nicht schweigend zulassen, „dass Dombrowski im Gefolge von Grütters (CDU) und gemeinsam mit SED, FDP und Grünen die Stasiakten-Behörde abwickelt.“ Angelika Barbe bezeichnet es als „Ironie der Geschichte“, wenn der Bundestag vergesse, die Friedliche Revolution gebührend zu feiern und daher nachträglich und sehr kurzfristig im April 2019 Gelder als „überplanmäßige Ausgabe“ dafür in den Haushalt einstellen mußte. Nun werde „im Schatten des Getöses hohler Worte das Vermächtnis der Bürgerrechtsbewegung“ – die Offenlegung Stasiakten mithilfe der Institution BSTU – „zerschreddert.“ Die angesetzte Entscheidung im Bundestag am 26.9. sei „ein Affront gegen alle Opfer der SED-Diktatur. Sie dient einzig dem Täterschutz.“ Wo keine Täter mehr existieren, gäbe es auch keine Opfer mehr, so der geharnischte Kommentar Barbes.

Auch der Schriftsteller Siegmar Faust, einer der bekanntesten Opfer der DDR-Diktatur, hat seine Teilnahme zur Veranstaltung im Paul-Löbe-Haus zugesagt. Er hoffe darauf, dass „diese Oppositionspartei noch Einfluss nehmen“ könne, um die schlimmsten Auswirkungen der Gesetzesvorlage zu verhindern.

Kommentar

Verabschiedung des „BStU-Tötungs-Gesetzes“ wäre fatales Signal

Die im Bundestag vertretenen „Alt-Parteien“ (CDU/CSU, SPD; FDP, GRÜNE und LINKE) täten gut daran, nicht dem üblichen Reflex zu erliegen und die von der AfD-Fraktion initiierte Diskussions-Veranstaltung zur geplanten Abschaffung der BStU als „rechtes Geschrei“ oder gar „neo-nazistisches Getöse“ abzutun. Dazu ist das Thema und das Anliegen der Diktatur-Opfer zu ernst. Wenn diese jetzt einer Einladung der größten und frei gewählten Oppositionspartei folgen, liegt das nicht zuletzt an der ausbleibenden und überfälligen Einbeziehung der Opfer in den notwendigen Diskurs um deren Anliegen durch die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien. Die wenigen und begrüßenswerten Ansätze von LINKE und GRÜNE, als sich diese sogar öffentlich gegen den Rentenbetrug an einstigen Flüchtlingen und Aussiedlern äußerten, scheinen bereits Geschichte zu sein. Hier besteht aktuell, gerade im 30. Jahr der Maueröffnung, Nachholbedarf.

Eine Verabschiedung des „BStU-Tötungs-Gesetzes“ am kommenden Donnerstag gar aus Gründen „notwendiger AfD-Abschottung“ wäre ein fatales Signal. Nur die Einbeziehung der Diktatur-Opfer in den notwendigen Dialog kann einer weiteren und nicht ungefährlichen Frustration dieser Lastenträger der deutschen Teilung, die immer mehr auch zu Lastenträgern der deutschen Wiedervereinigung werden, verhindern. (cw)

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.476).

 

 

 

 

 

 

Von Gastautorin Angelika Barbe*

Berlin, 30.08.2019 – Wer hat sich nicht schon alles über die Ossis aufgeregt – vor allem über die Undankbaren, die trotz aller Warnungen tatsächlich noch immer AfD wählen. Inbrünstig legte sich kürzlich Ex-Bürgerrechtlerin Marianne Birthler ins Zeug und rief uns Unverbesserliche im ZDF zur Umkehr auf. „20 % Stimmen für die AfD – das muss uns Sorgen machen. Aber wenn ihr diese Partei wählt, wählt ihr Nazis“

Ist das keine Hassrede oder „hate speech“, die Frau Birthler hier vom Stapel lässt? Sechs Millionen Wahl-Bürger werden ungerührt als Nazis verunglimpft. Alle AfD-Wähler werden über einen Kamm geschoren. Wer anderer Meinung ist oder viele Zustände in dieser Republik nicht befürwortet, soll zwangsläufig ein Nazi sein?

Angeblich fühlen sich viele Ossis „abgehängt“. Marianne Birthler drückt es gewählter aus: „Es gibt ein weit verbreitetes Gefühl von Zurückgesetztsein. Die AfD macht im Grunde aus Sorgen Angst und aus Angst macht sie Wählerstimmen.“

Ich kan die Sorgen und Nöte der Bürger nicht verstehen

Ach, Frau Birthler – wenn es keine tatsächlichen Sorgen gäbe, und alles nur „gefühlt“ ist, könnte die AfD doch gar nicht punkten. Oder halten Sie es mit der Sozialdemokratin Elfie Handrick? Handrick, Schatzmeisterin der SPD-Wustermark im Brandenburger Havelland. Handrick sagte im heute-Journal: „Ich finde es nicht richtig, dass man immer die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nehmen muss. Was haben die denn für Sorgen und Nöte? Ich kann das nicht verstehen!“

Andere Parteien verstehen das. Gegen den Straßenausbaubeitrag haben die Freien Wähler in Brandenburg jahrelang vergeblich gekämpft. Unverhältnismäßig hohe Kosten wurden den Bürgern aufgebürdet, obwohl Steuer-und Abgabenlast mehr als 50% beträgt. Erst kurz vor den Wahlen entschieden die herrschenden rot-roten Genossen, dieses Vorhaben zu streichen, nachdem auch die AfD sich dem Bürger-Protest anschloss. Zur Strafe durften die Freien Wähler nicht an der Wahlarena des RBB teilnehmen, weil „nicht die Chance des Einzuges in den Landtag“ bestünde. Der gebührenfinanzierte RBB betätigt sich neuerdings als Prophet.

Die Bürgerrechtlerin Angelika Barbe kann in Gregor Gysi kein „Fanal der Freiheit“ entdecken,
– Foto: Bundestag

Wir haben in Deutschland auch ein massives Sicherheitsproblem. Bisherige Rezepte und Konzepte zur Gewaltbekämpfung wirken nicht. Schlagworte von der „nötigen Polizeipräsenz“ auf den Straßen nützen nichts, wenn sie nur zur Beschwichtigung der Bürger dienen. Unser Staat schafft es nicht, uns vor unseren Feinden zu schützen, „die bei uns aufwuchsen oder von draußen kamen“ (Michael Wolffsohn).

4.000 Stellen abgebaut – 1.000 neue Stellen zugesagt

Wir haben demonstriert, „Gesicht gezeigt“, auch die Lichterketten haben nichts genützt. Die Gewalt nimmt zu. Wir werden angegriffen, vergewaltigt, erstochen, geschlagen, bespuckt, in das Gleisbett gestoßen, Bahntreppen mit Fußtritten herunter geschubst. Wir, die schutzlosen Bürger sollen Zivilcourage zeigen, weil der Staat versagt. Zivilcourage haben wir Ostdeutsche gezeigt, als wir gewaltlos die SED stürzten und damit eine mutige Lebenshaltung bewiesen. Der Staat, dem wir das Gewaltmonopol übereigneten, kann und darf nicht von uns fordern, uns selbst vor Gewalttätern zu schützen. Damit gibt er eine Bankrotterklärung ab.

In Sachsen verspricht Ministerpräsident Kretschmer jetzt vor den Wahlen „1000 neue Polizisten“, nachdem seit 2013 4000 Stellen abgebaut wurden. In der „Wahlarena“ rechtfertigt sich der Politiker, er sei mit seiner neuen Regierung erst 18 Monate im Amt. Dass er vorher jahrelang CDU-Generalsekretär war und die CDU seit 30 Jahren in Regierungsverantwortung, verschweigt er verschämt. Er rechnet mit dem ewigen Bündnispartner der Regierenden, der Vergesslichkeit der Bürger.

Auch die Ära Helfen statt strafen” muss endlich enden. Der Rückzug des Strafrechts und der Strafjustiz aus der Verbrechensbekämpfung ist ein elementarer politischer Fehler. Alle, die dies zu verantworten haben, behaupten, sie hätten es mit ihrer repressionsfreien Sozialarbeit und Erlebnispädagogik gut gemeint”. Den Opfern hat es geschadet, die Täter werden nicht zu den erhofften guten Menschen. Stattdessen steigt die Rückfallquote bis zu zwei Dritteln.“Stattdessen steigt die Rückfallquote bis zu zwei Dritteln.“ (Rudolf Wassermann). Die zurückgeholten IS-Verbrecher müssten den Eindruck gewinnen, ihre Verbrechen seien inzwischen gesellschaftlich anerkannt. Staatsanwalt Knispel sprach vorige Woche bei „Lanz“ von Endlosverfahren, die zur Freilassung nicht bestrafter Krimineller wegen zu langer Untersuchungshaft führen, 186 000 Haftbefehle seien offen und könnten nicht vollstreckt werden.

Papier: Warnung vor Erosion der Rechtstaatlichkeit

ZDF-Journalist Theo Koll behauptete bei Berlin direkt: „Die AfD stiehlt gerade das Motto der Bürgerrechtler ‘Wir sind das Volk’“. Dazu Birthler: „Dass sich die AfD auf 89 beruft, ist eine ziemliche Unverschämtheit – wenn die AfD sich wirklich die Ziele zu eigen machte, die wir damals hatten, ein offenes Land, in dem man freimütig miteinander reden kann, die Beachtung der Menschenrechte, der Respekt vor Minderheiten – das machen sie nicht“ Nein, Frau Birthler. Es ging 1989 um Redefreiheit, Versammlungsfreiheit, Reisefreiheit, Beendigung der Wahlfälschung, Abtritt und Bestrafung der verkrusteten Staatskader und den Sturz der SED, die sich heute wiederauferstanden im Parlament mit dem Tarnnamen Linke als demokratische Partei versteckt. Eine Abwandlung des Spruches von Iganziao Silone trifft hier zu: „Wenn die SED wiederkommt, wird sie nicht sagen: ‘Ich bin die SED!’ nein, sie wird sagen ‘Ich bin die Linke, eine neue Partei’“.

Es waren Demokraten, die sich in der SED-Diktatur von ganzem Herzen Recht und Freiheit wünschten und deshalb in und mit der Bürgerrechtsbewegung dafür stritten. Ohne die Bürger auf der Straße hätten wir nichts erreicht. Die SED hatte sich selbst ermächtigt und duldete nur ein Scheinparlament. Heute umgeht eine sich selbst ermächtigende Kanzlerin das Parlament- was auch Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau und Journalist Robin Alexander in ihren Büchern bestätigen. In der Politik hat das Recht, das wir uns mit der Friedlichen Revolution mühsam erkämpften, keine Bedeutung mehr. Kanzlerin Merkel hält sich nicht an Verträge, belügt die Bürger, wirft den Ostdeutschen „Hetzjagden“ vor, die es nicht gab und fördert illegale Massenzuwanderung.

„…Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnte vor einer Erosion der Rechtsstaatlichkeit, wenn geltendes Recht stillschweigend ignoriert wird. ‘Niemand darf sich ohne Sanktionen aus der Geltung des Rechts herausschleichen. Sonst sind Gebote und Verbote nur noch etwas für die Dummen, Braven und Schwachen’, sagte Papier den Zeitungen der Funke Mediengruppe […]“

Es ist richtig, daß wir heute nicht in der DDR-Diktatur leben. Aber es sind auch heute mutige Demokraten und keine ängstlichen dunkeldeutschen Finsterlinge, die auf der Straße Recht und Freiheit einfordern und deshalb nicht verunglimpft werden dürfen – auch nicht von einer etablierten Grünen, die seit 2011 stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums der Friede Springer Stiftung ist.

Birthler: „Die AfD hat nicht eine einzige gute Idee, die die Menschen wirklich voranbringt.“
Wirklich, Frau Birthler? Wie sieht es mit der Volksabstimmung aus, die wir am Runden Tisch gern in eine neue Verfassung geschrieben hätten und die im AfD-Programm steht? CDU, SPD und Grüne lehnen diese Forderung bis heute ab, wollen von der echten Mitbestimmung der Bürger nichts mehr wissen – die AfD schon.

Heinemann: Regierung ist dem Bürger verantwortlich, nicht umgekehrt

Birthler: „Vielleicht kommt die AfD bei denen an, die damals hinter der Gardine gestanden haben und sich seit Jahrzehnten grämen, dass sie nicht auf der Straße waren. Für die ist es jetzt so ein nachgeholtes Gefühl, dabei gewesen zu sein.“
Diese Aussage, die Anhänger der AfD im Osten hielten sich „wahrscheinlich“ 1989 hinter den Vorhängen in ihren Wohnungen versteckt und die „wahren damaligen Demokraten“ waren auf der Straße, zeugt von Arroganz, Selbstüberhöhung und Volksverachtung.

Wir haben es mit einer Bürgerverachtung der Mächtigen und Etablierten zu tun, die sich in eitler Arroganz sonnen und die Bürger als „Pack“ (Gabriel), „Mischpoke“ (Özdemir), „Nieten in Nadelstreifen“ (Maas) diffamieren, ihnen sogar „Hass in den Herzen“ (Merkel) vorwerfen. Gauck war sich nicht zu schade, in der ARD noch als Bundespräsident zu verkünden: „Die Eliten sind gar nicht das Problem. Die Bevölkerungen sind im Moment das Problem!“ Dieser Satz zeigt seine abgehobene „Eliten-Gesinnung“. DDR-Staatschef Honecker weinte damals uns „Volksfeinden keine Träne nach“.

Die Bürger sind diesen Scheinheiligen“ doch völlig egal. Das muss ich schmerzlich in jeder Bundestagswoche beobachten, wenn den SED-Linken Gysi, Pau, Bartsch, Dehm, Lötzsch als Demokraten gehuldigt wird.  Der SED –Genosse und Marxist/Leninist Andre Hahn (sächsischer Langzeitabgeordneter und lebenslang mit Steuergeldern alimentiert), wurde ohne Beanstandung ins Gremium für den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst gewählt. Der Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch dagegen nicht, weil er der AfD angehört.

Gustav Heinemann, ehemaliger Bundespräsident, dagegen verkündete noch in den 70er Jahren: „Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln.“

Frau Birthler, erinnern Sie sich ihrer eigenen Worte? „Es ist gut, für Meinungsfreiheit, Reisefreiheit, eine besser funktionierende Wirtschaft und ein neues Bildungssystem zu kämpfen. All das ist bitter notwendig, aber wir sollten bei alledem nicht vernachlässigen, dass diese Rechte gesichert werden müssen, das heißt, wir müssen über die Fragen der Macht nachdenken und darüber, wie Macht kontrolliert werden kann.“

Kampf gegen angebliche Nazis Heuchelei

Nachdem kein Verlass mehr auf die ostdeutschen Wähler ist, wird den AfD-Sympathisanten vorgeworfen, die Gesellschaft zu spalten. Dabei wird auch vor der öffentlichen Drohung, Andersdenkenden die Grundrechte zu entziehen, nicht Halt gemacht. Peter Tauber, der diese Drohung ausstieß und damit als wahrer Spaltpilz auftritt, ist einstigen SED–Genossen ebenbürtig. Mit welcher Parole haben sie versucht, uns damals einzuschüchtern? „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Und wer gegen uns ist, ist gegen den Weltfrieden.” Mit dieser Devise hat die SED 40 Jahre ihre Macht gesichert.

Marianne Birthlers Kampf gegen angebliche Nazis ist reine Heuchelei. Wo bleibt ihre Anklage gegen die massive Gewalt der Linksextremisten, gegen abgebrannte Autos, gegen Teerangriffe auf Bürgerbüros, gegen körperliche Angriffe auf Personen, die anders denken, gegen Trillerkonzerte, die Redner stören sollen, gegen die Drohungen gegen alle, die hier in Deutschland endlich vom Islam zum Christentum übertreten sind, gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und Staatstrojaner?

„Wenn es neben der Würde des Menschen einen obersten Verfassungswert gibt, dann ist es doch der, daß die Freiheit immer mit der Zumutung verbunden sein muß, die Freiheitsausübung der anderen zu ertragen. Wir müssen immer mitdenken, daß unsere Mitmenschen in der Gesellschaft dieselbe Freiheit haben, daß sie aber von ihrer Freiheit einen ganz anderen Gebrauch machen können. Das ist zu ertragen, auch wenn es weh tut. Das gehört zur Freiheit, man kann auch sagen, das ist der Preis der Freiheit.“ (Dieter Schönecker)

Die Zwischenüberschriften wurden durch die Redaktion eingeführt.
* Die Biologin, Politikerin und Autorin Angelika Barbe ist gerade wieder einmal auf Facebook gesperrt worden. Sie war DDR-Oppositionelle, Gründungsmitglied der DDR-SPD, Mitglied des Bundesvorstandes der SPD und Bundestags-abgeordnete der SPD. Sie gehört seit 1996 der CDU an.

V.i.S.d.P.: Die Autorin und Redaktion Hohneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.471).

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