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17. Juni: Wir verabschieden uns von den Grundsätzen der Freiheit
Berlin, 31.12.2009/cw – Auf scharfe Kritik der Vereinigung 17. Juni 1953 ist der Beginn des größten Datenerfassungs- und Datenvernetzungsprojektes in der Geschichte des demokratischen Deutschland seit 1949 im Jahre 2010 gestoßen. Am 6. März 2009 hatte der Bundesrat als letzte Instanz dem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt, den die seinerzeitige rot-grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder 2003 auf den Weg gebracht hatte.
„Die zentrale Erfassung von Einkommensdaten könnte trotz starker Bedenken noch einsichtig sein, wenn dies einer Erleichterung der Steuererklärungen durch die Bürger dienen sollte“, stellt der Verfolgten-Verband in einer Stellungnahme fest. „Wenn aber nun auch die persönlichsten und intimsten Daten, wie Erkrankungen, Fehlzeiten, Abmahnungen, Kündigungsfristen, Kündigungen oder gar die Teilnahme an legalen oder illegalen Streiks und eventuelle Aussperrungen durch den Arbeitgeber erfasst werden, dann sind die Grenzen einer freiheitlichen Grundordnung überschritten. Ein derartiges Gesetz wäre zu Zeiten der DDR-Existenz undenkbar gewesen, weil die Vergleichbarkeit mit einem freiheitsfeindlichen System zu offensichtlich gewesen wäre. 20 Jahre nach dem Ende der DDR scheinen die letzten Schamgrenzen und Bedenken gefallen zu sein“, kritisiert der Vorsitzende Carl-Wolfgang Holzapfel. Er wolle nicht darüber spekulieren, ob das an der Integration ehemaliger Mitarbeiter des einstigen DDR-Ministeriums der Staatssicherheit in die Ministerial-Bürokratie liege. Jedenfalls erinnerten Form und Umfang der beabsichtigten Erfassung „fatal an die Bestrebungen des einstigen MfS zur Totalüberwachung des Bürgers. Mit diesem Gesetz verabschieden wir uns von den Grundsätzen der Freiheit und müssen bestürzt fragen: Demokratie – qua vadis?“ heißt es weiter in der am Sylvesterabend verbreiteten Erklärung.
Die Vereinigung spricht ihre Hoffnung aus, dass sich nicht nur die Verfolgten- und Opfer-Verbände beider Diktaturen in Deutschland, sondern auch die anderen demokratischen Institutionen wie der DGB, die Einzelgewerkschaften und Formationen, „die den Demokratie- und Freiheitsgedanken noch nicht auf dem Altar politischer Beliebigkeiten geopfert haben, im neuen Jahr kraftvoll und energisch diesem neuerlichen und schweren Angriff auf die freiheitlichen Bürgerrechte widersetzen“. Das Ende der Duldsamkeit sei erreicht. „Wie sollen wir die Angriffe der Extremisten von Links und Rechts auf unsere demokratische Grundordnung noch glaubwürdig parieren können, wenn wir zum Angriff der Exekutive und Legislative auf Grundpfeiler dieser Ordnung schweigen und zur Tagesordnung übergehen?“ merkt die Vereinigung bitter an.
Die Vereinigung 17. Juni 1953 ging aus dem ursprünglichen und nach dem Aufstand unmittelbar gegründeten „Komitee 17.Juni“ hervor und wurde am 3.Oktober 1957 unter diesem Namen in das Vereinsregister eingetragen. Sie hat sich am 17.Juni 2009 mit dem in den sechziger Jahren abgespalteten „Arbeitskreis 17. Juni“ wieder vereinigt.
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Vorstand, Wernshauser Str.21, 12249 Berlin, Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953 – w.holzapfel@gmail.com
Zu diesem Thema siehe auch: http://www.sueddeutsche.de/politik/685/498971/text/ http://www.sueddeutsche.de/politik/670/498956/text/
Wieder ist ein Jahr (fast) vorbei. Und es hatte es in sich. Neben dem Amtsantritt eines Hoffnungsträgers, der weit über die USA hinaus Emotionen weckte (das gab es seit John F. Kennedy nicht mehr), bekamen wir in Europa die Bestätigung des Vertrages von Lissabon.
Über alle Besorgnisse hinweg („Brauchen wir eine neues ZK in Brüssel, nachdem wir das in Moskau erfolgreich abgeschafft haben?“) sollten wir uns daran erinnern, welche Verheerungen zwei Weltkriege, die zuförderst europäische Kriege waren, im vorigen Jahrhundert ausgelöst hatten. Der Besuch eines Staatsoberhauptes in einem anderen europäischen Land war ein Staatsereignis, die Grenzen zwischen den europäischen Staaten waren Festungen gleich abgeschottet. Heute gehören „Staatsbesuche“ zum Alltag, sind selbstverständlich geworden. Heute bewegen wir uns in Europa wie zwischen Schleswig-Holstein und Bayern. Und immer mehr wächst mit den nachwachsenden Generationen das „Wir-Gefühl“ als Europäer. Natürlich müssen wir aufpassen, dass uns Lissabon nicht zum Fluch, sondern zum demokratische Segen wird. Aber das ist ohnehin demokratisches Erbe, demokratische Pflicht.
Von der Welt viel beachtet feierten wir in Deutschland aber auch den 20. Jahrestag des Mauerfalls. Viele von uns hatten am 9. November 1989 das bewegende Gefühl, das nun erst der Zweite Weltkrieg sein wirkliches Ende gefunden hatte. Es geschah etwas, woran immer weniger Menschen und noch weniger Politiker geglaubt hatten: Die Renaissance der Freiheit.
Vielleicht zu kurz (wie Historiker einst feststellen werden), aber immerhin. Nicht nur für uns, die wir als Ost- und West-Kinder auch privat die Wiedervereinigung vollzogen haben, wird dieser Tag der bewegendste, unbeschreibliche Höhepunkt in unserem Leben bleiben. Und das sagt mehr aus, als alle Beschreibungen. Denn was haben wir alles durchlebt und miterlebt? Verurteilungen aus politischen Gründen durch ein terroristisches System, das Glück der endlichen Freilassung, aber auch den Mauerbau vom 13.August 1961, den Besuch von John F. Kennedy im Sommer 1963 in Berlin, seine Ermordung am 22. November des gleichen Jahres in Dallas/Texas und… und… und…
So hat jeder von uns seine emotionalen, realen oder auch wünschenswerten Höhe- und Tiefpunkte erlebt, sie im Rückblick noch einmal mehr oder weniger intensiv durchleben können. Das alles hat uns nicht unberührt gelassen, hat uns angespornt, unablässig an uns selbst und an der hinterlassenen Geschichte zu arbeiten, die über aller Freude noch so unendlich viele Trümmer hinterlassen hat. Diese gilt es mit gemeinsamen Kräften aus dem Weg zu räumen. Damit auch die letzten Wunden, die letzten Narben verheilen können.
Vergessen können wir ohnehin nicht, denn nur in der Erinnerung können wir wirklich ermessen, warum wir und wie wir im Heute leben.
In diesem Sinn danken wir allen, die im ablaufenden Jahr mit uns ein großes oder kleines Stück des Weges gemeinsam gegangen sind, die uns Hoffnung in der oftmals aufkeimenden Mutlosigkeit gegeben haben und die uns erlaubt haben, auch ihnen mit unseren Erfahrungen und unserer Freude am Leben zur Seite stehen zu können.
In diesem Sinne allen Freunden ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes, von den Segnungen einer unbeeinträchtigten Gesundheit getragenes Neues Jahr 2010.
Carl-Wolfgang Holzapfel
Vorsitzender
Ermittlungen gegen Karl-Heinz Kurras abgelehnt
Berlin, 21.12.2009/cw – Diesmal scheint der Waffennarr Karl-Heinz Kurras Glück zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte bereits wenige Tage nach einer Anzeige (14.11.2009) am 25.11.2009 das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes auf Sozialbetrug ein. Erst jetzt erhielt Carl-Wolfgang Holzapfel, der die Anzeige einen Tag nach dem Prozess gegen Kurras im Moabiter Amtsgericht gestellt hatte, einen entsprechenden Bescheid.
Der pensionierte Polizist und Agent des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR hatte am 13.12.2009 im Saal 700 des Amtsgerichtes Moabit ein bedauernswertes Bild geboten. Begleitet von DRK-Personal war er in einem Rollstuhl angefahren worden und hatte die letzten Stufen unter sichtlichen Beschwerden und unter Zuhilfenahme von zwei Stöcken bewältigt.
Sein Anwalt Mirko Röder hatte zu Beginn der Verhandlung wegen unerlaubten Waffenbesitzes in herzerweichenden Worten den Zustand des Angeklagten geschildert: Dieser könne nur schwer laufen und sich kaum bewegen. Selbst die Hand könne er seinem Verteidiger nicht mehr geben. Anders nach der Verhandlung. So wurde Kurras am Abend des gleichen Tages beobachtet, wie er gutgelaunt von einer Fahrradtour zurückkam und sein Fahrrad anschloss.
Das verärgerte den Vorsitzenden der Vereinigung 17. Juni, der Kurras im Sommer wegen Mordes angezeigt hatte und dem der Stasi-Agent danach attestiert hatte: „Den hätte der Honecker mal richtig verurteilen sollen“.
Carl-Wolfgang Holzapfel, der im April 1966 in Ost-Berlin zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt worden war, war diese Show eines MfS-Agenten unerträglich. Um auch Kurras endlich einmal die Grenzen der Zumutbarkeit aufzuzeigen, habe er sich entschlossen, Anzeige wegen des Verdachtes auf Sozialleistungsmissbrauch und der Erschleichung von Leistungen zu erstatten.
Über die jetzt zugestellte Einstellungsverfügung durch die Staatanwältin Leister ist Holzapfel
nicht weniger empört, weil er die Begründung für die Einstellung nicht nachvollziehen kann. In einem Brief an den Generalstaatsanwalt Ralf Rother fordert Holzapfel diesen auf, von seinem „eigenständigen, von einem Antrags- oder Beschwerderecht eines Antragstellers oder Petenten unabhängigen Weisungsrecht Gebrauch“ zu machen und „zumindest eine Überprüfung vorliegender Entscheidung zu veranlassen bzw. anzuordnen“.
Holzapfel befürchtet, „dass hier wohlmöglich die Staatsanwaltschaft Berlin dem `Sozialbetrug grünes Licht´ gegeben hat, indem sie im vorliegenden Fall dem Beschuldigten voreilig trotz bekannter Fakten … durch die Einstellung Absolution erteilt hat“, heißt es in dem Beschwerdebrief.
„Ich habe rechtlich zwar kein Beschwerderecht, weil es an der ´persönlichen Schädigung` durch Kurras fehle“, stellt Holzapfel in einer Presserklärung des Vereins fest. Dennoch mache er von seinem grundgesetzlich garantierten Petitionsrecht Gebrauch und habe seine rechtlich mögliche Gegenvorstellung zur Verfahrenseinstellung vorgetragen.
V.i.S.d.P.: C.W.Holzapfel, Berlin, www.17juni1953.de , Tel.: 030-30207785 – 017648061953
GRÜNE: Menschenrechtsbeauftragter der gesamten Bundesregierung Claudia Roth schließt sich Forderungen von SED-Opfern an
Berlin, 7.12.2009/cw – Die Vereinigung 17. Juni begrüßte in einer Erklärung ausdrücklich den Vorstoß von Claudia Roth, nach dem die Grünen „eine Aufwertung des Amtes (des Menschenrechtsbeauftragten) und seine Ansiedlung im Kanzleramt“ forderten. „Es brauche „bessere Strukturen“, sagte Parteichefin Claudia Roth dem Tagesspiegel (Berlin): „Statt eines Menschenrechtsbeauftragten im Auswärtigen Amt sollte es einen Menschenrechtsbeauftragten der gesamten Bundesregierung geben, der dann auch für innenpolitische Themen zuständig sein muss“, meinte sie. Nötig sei dann auch, die Position besser auszustatten.
Bereits am 22.10.2009 hatte der Vorsitzende des Vereins die „Aufwertung“ des Menschenrechtsbeauftragten gefordert und die Ansiedlung „als Staatsminister im Bundeskanzleramt“ vorgeschlagen (siehe www.17.juni1953.de unter „Presse“ vom 22.10.2009). „In dieser Funktion könnte der Menschenrechtsbeauftragte überzeugender wirken, als in der jetzigen Position, die dem Auswärtigen Amt unterstellt sei und in der er eher als „Feigenblatt einer halbherzigen Menschenrechtspolitik diene, als überzeugend die Anliegen der zugedachten Klientel wahrnehmen zu können“, erklärte Holzapfel im Oktober. „Damit könnte die Sensibilität gegenüber berechtigten Anliegen von Menschenrechtlern wesentlich erhöht werden“, meinte die Verfolgten-Organisation. Die Vereinigung wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Bundesregierung zumindest auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes „unzweideutig“ zu den Menschenrechten und des Eintritts für Menschenrechtler bekennt. „Das sollte nachdrücklicher in die Praxis umgesetzt werden“.
Man sehe durch die Unterstützung des Vorschlages durch eine wichtige und Meinungs-bildende Partei im Deutschen Bundestag eine realistische Chance, dass über diesen Vorschlag nicht nur ernsthaft nachgedacht sondern dieser letztlich auch umgesetzt wird.
V.i.S.d.P.: Carl-Wolfgang Holzapfel, Vorsitzender, Tel.:030-30207785 oder 0176-48061953
Landgericht: Schlappe für Ex-Bundesvorstand des BSV
Formfehler: Vorwurf der Veruntreuung bleibt offen
Berlin, 4.12.2009/cw – Dieses Urteil dürfte inhaltlich bedeutend für viele Vereine sein. In einem Rechtsstreit zweier Bundesvorstände gegen Mitglieder eines Landesverbandes des BSV (Bundesverband der Stalinistisch Verfolgten in Deutschland e.V.) wegen Veruntreuung hat das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 16.10.2009 die Klage wegen vorliegender Formfehler abgewiesen (GschZ.: 8 0 215/09). Inzwischen liegt das Urteil schriftlich vor.
Die Mitglieder des Bundesvorstandes (Kläger) hatten drei Vorstandsmitglieder des Landesverbandes Berlin verklagt, weil diese „Gelder des BSV durch die Gründung einer gemeinnützigen GmbH.“ veruntreut hätten. Wie der Einzelrichter von Drenkmann in der Urteilsbegründung feststellte, hätte es einer Bevollmächtigung zur Klage eines Beschlusses des gesamten Bundesvorstandes bedurft, mithin stelle die „Entscheidung des geschäftsführenden Bundesvorstandes zur Erhebung der … Klage keine für den Kläger verbindliche Willensentschließung zur Klageerhebung“ dar. Auch die nachträgliche Billigung (der Klage) durch eine Mitgliedervollversammlung am 9.05.2009 in Magdeburg habe „keine rechtswirksame Willensbildung in Bezug auf die Prozessführung herbeiführen“ können. Dies „resultiert bereits darauf, dass in der Einladung vom 24.3.2009 der Gegenstand der Beschlussfassung in Bezug auf die hier relevante Einholung einer Genehmigung zur Prozessführung nicht angegeben ist“. Im Übrigen falle „die Beschlussfassung auf der Mitgliederversammlung auch deshalb der Nichtigkeit anheim, weil nach dem unwidersprochenen Vortrag der Beklagten lediglich 559 von rund 800 Mitgliedern des Klägers eingeladen worden“ sind.
Interessanter (neben der Klageabweisung) dürfte ein anderes Detail sein. In der Entscheidungsbegründung bemängelt das Gericht, dass die „Geltendmachung derartiger Haftungsvorwürfe in Gestalt einer Schadensersatzklage keine laufende Geschäftsführung des Verbandes“ ist. „Allen maßgeblichen handelnden Personen war die beschränkte Vertretungsbefugnis des geschäftsführenden Vorstandes (§ 26 Abs.2 Satz 2 BGB) bekannt, so dass Aspekte des Registervertrauens diesbezüglich keine Rolle spielen (§§ 26 Abs.2 Satz 2, 68 Satz 1, 70 BGB, vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 67, Aufl., § 26 Rn.5)“.
Obwohl das Gericht keine Entscheidung in der Sache zur Rechtmäßigkeit der Einberufung der Mitgliedervollversammlung gefällt hat, stellen nicht erst jetzt Mitglieder die Rechtmäßigkeit des Auflösungsbeschlusses durch diese Versammlung in Frage. Argument: Aufgrund der seinerzeit ausstehenden bzw. überfälligen Neuwahlen zum Bundesvorstand sei „unter dem Aspekt der angestrebten Auflösung des BSV durch zwei Mitglieder des Bundesvorstandes und der nicht durchgeführten Delegierten-Wahlen ein Beschluss des Gesamtvorstandes zur Einberufung (der Mitgliedervollversammlung) notwendig gewesen“. Das vorliegende Urteil lasse zumindest berechtigte Zweifel an der „Bevollmächtigung im Rahmen der Geschäftsführung“ zu, abgesehen von der Tatsache, dass ausweislich des Protokolls lediglich 36 der mehreren hundert Mitglieder (auf der Versammlung) erschienen waren.
Der BSV war nach der Friedlichen Revolution von 1989 in bewusster Abgrenzung zur VOS (Verband der Opfer des Stalinismus) gegründet worden. Gegner hatten dem BSV auch wiederholt vorgeworfen, eine Gründung „ehemaliger Stasi-Kader“ gewesen zu sein, was sich allerdings nie beweisen ließ. Seit mehreren Jahren bemühte sich die VOS nachdrücklich um die Sammlung der vielen kleineren Verbände unter ihrem Dach. Dazu gehörte auch die angestrebte Vereinigung mit dem BSV. Nachdem dieser Versuch im Frühjahr 2008 in Berlin knapp gescheitert war, bemühten sich besonders die jetzt abgewiesenen Kläger in ihrer Eigenschaft als führende Mitglieder des BSV-Bundesvorstandes um die Auflösung des eigenen Verbandes
Jetzt sollen sie nach dem Urteil neben den Verfahrenskosten persönlich nicht nur 5.000 € berappen sondern müssen auch befürchten, dass der Streit um den Auflösungsbeschluss von Magdeburg in eine neue Runde geht. Sollte der Beschluss keinen Bestand haben, wovon Beobachter besonders nach dem vorliegenden Urteils-Tenor ausgehen, wären sie dann formal wieder (ehrenamtlich) Bundesvorsitzender und Stellvertreter des BSV. Ehre, wem Ehre gebührt.
Allerdings sind erstens gegen das vorliegende Urteil Rechtsmittel eingelegt worden und zweitens ist in der Sache noch nicht über die Rechtmäßigkeit der Transferierung von über 20.000 € aus dem Vereinsvermögen auf eine gemeinnützige GmbH. entschieden worden. So könnte sich mithin die Freude der in diesem Zug obsiegenden Partei schnell in das Gegenteil kehren. Wer zuletzt lacht … Vermutlich hat aber darüber hinaus der letztliche Ausgang des Verfahrens weitreichende Auswirkungen auf die Arbeit ehrenamtlicher Vorstände, auf deren Beschlusslage und die damit für den betroffenen Verein rechtlichen Folgen.
Letzte Fassung vom 6.12.2009
V.i.S.d.P.: Carl-Wolfgang Holzapfel, Tel.: 030/30207785 oder 0176-48061953
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