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Berlin, 27.03.2020/cw – Damit hatte nun wirklich Niemand gerechnet: Eine parteiübergreifende Initiative im Deutschen Bundestag hat innerhalb weniger Tage von allen Bundestagsabgeordneten Zustimmung erhalten, für die nächsten sechs Monate auf einen Teil ihrer Diäten zu verzichten. Nach Informationen soll es sich dabei um 2.000 € pro Abgeordnet/n und Monat handeln. Diese sollen nach einer Erklärung in einen Fonds gezahlt werden, aus dem sogen. Härtefälle bezuschusst werden sollen, die von den am Mittwoch beschlossenen Maßnahmen nicht erfasst werden.
Die jetzige Initiative überrascht insoweit, als gerade der Politik vielfach vorgeworfen wird, von geforderten Beschränkungen des Volkes unberührt zu bleiben, weil gerade Abgeordnete im Gegensatz zu den von diesen vertretenen Bürgern von jeglichen Maßnahmen, wie z.B. die jetzt erwarteten Einkommensbeschränkungen, nicht betroffen sind.

Der Bundestag dient „DEM DEUTSCHEN VOLKE“ – Foto: LyrAg/RH
In der heute verbreiteten Erklärung, die von jeweils einem Abgeordneten der Bundestagsfraktionen unterzeichnet wurde, heißt es :
„Im Bewusstsein gemeinsamer Verantwortung für die jetzige Corona-Krise wollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein deutliches Zeichen der Solidarität mit allen Bürgern unseres Landes setzen. Wir haben daher parteiübergreifend beschlossen, für die nächsten sechs Monate auf monatlich 2.000 € unserer Abgeordnetendiäten zu verzichten. Zu diesem Zweck haben wir einen von allen Parteien getragenen Fonds begründet, auf den die so eingesammelten rund 8,5 Millionen € fließen sollen. Aus diesem Fonds sollen in erster Linie jene Bürger und Bürgerinnen einen Zuschuss erhalten, die durch die gleichwohl umfassenden Maßnahmen zur Bewältigung von Folgen der Corona-Krise nicht erfasst wurden.“
Abschließend heißt es in dem kurz vor der Veröffentlichung stehenden Papier, daß sich „die Initiatoren bei allen Fraktionsführungen für die spontane Unterstützung dieser humanitären Geste“ bedanken. Dies sei ein „bisher einmaliger beispielhafter Beitrag der persönlich dokumentierten Solidarität aller Abgeordneten mit den Bürgern und Bürgerinnen unseres Landes in einer schweren Zeit.“ Man habe „in Übereinstimmung aller Beteiligten darauf verzichtet, die Namen des oder der Initiatoren bekannt zu machen. Man wolle damit ebenfalls deutlich machen, das es hier nicht um die Profilierung einzelner Politiker, sondern eben um einen parteiübergreifenden Solidarpakt aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien “ handele.
Wie verlautet, solle der Fonds „auch für Spenden von Großbetrieben offen sein, um so die Plattform eines Solidarpaktes von Politik und Wirtschaft für unsere Bürger zu verbreitern.“
Nachtrag der Redaktion: Bei dem vorstehenden Bericht handelt es sich leider um einen bedauerlichen Fake. Wir bitten daher, die im Zuge der Nachrichtenflut zum Thema CORONA erfolgte Verbreitung zu entschuldigen. Wir hatten nicht die Absicht, unsere Abgeordnetem im Deutschen Bundestag in Verlegenheit zu bringen. Die Redaktion.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.524).
Berlin, 17.08.2019/cw – In einer Erklärung haben über 40 ehemaligen DDR-Bürgerrechtler, Stasi-Auflöser und in der Aufarbeitung Engagierte die Pläne des Kulturausschusses des Deutschen Bundestages kritisiert, die Stasi-Akten ins Bundesarchiv zu überführen und die Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) abzuwickeln, bzw. in Teilen an das Bundesarchiv anzugliedern. Die gesetzliche Grundlagen soll voraussichtlich am 26. oder 27. September vom Bundestag beschlossen werden. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:
„Geschichte lässt sich nicht abwickeln – Zum Plan der Regierungskoalition, die Stasi-Unterlagenbehörde abzuwickeln
Ausgerechnet im 30. Jahr des Mauerfalls und der Friedlichen Revolution planen Bundestag und Bundesrat die Abwicklung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU). Diese Institution gehört zu den wichtigsten Ergebnissen der Bürgerbewegungen in der DDR in den Jahren 1989/90, der vielen Runden Tische, von Demonstrationen und Besetzungen früherer Staatssicherheitsgebäude. Die Aufgabe der BStU war und ist die Sicherung der Akten und sonstigen Unterlagen der Staatssicherheit, die Einsicht für die von Stasi-Maßnahmen Betroffenen in ihre Akten und die Zurverfügungstellung der Stasi-Unterlagen für die historische Aufarbeitung und Forschung. Die Bundesregierung hingegen verfolgte schon damals den Plan, die Akten ins Bundesarchiv zu geben, um sie so unter Kontrolle zu haben. Ein Hungerstreik, Unterschriftensammlungen, Petitionen aus den Regionen und eine Resolution der frei gewählten DDR-Volkskammer verhinderten dies jedoch. Der deutsch-deutsche Einigungsvertrag sah schließlich die Sicherung der Akten in der BStU-Sonderbehörde vor.
Die Standorte in den ehemaligen Bezirksstädten (Neubrandenburg, Schwerin, Rostock, Halle, Magdeburg, Frankfurt/O, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Suhl, Erfurt, Gera), wo couragierte Bürgerinnen und Bürger im Dezember 1989 die Stasi-Bezirksverwaltungen besetzten bzw. zu sichern halfen, sollen jetzt „umstrukturiert“ werden. Sieben Orten sollen die damals unter hohen Risiken erkämpften Akten jetzt entzogen werden. Was mit den Außenstellen insgesamt werden soll, ist vollkommen ungewiss. Obwohl unklar ist, welche Vor- und Nachteile dies mit sich bringt, wollen Bundestag und Bundesrat im Zeitraum Juni bis September dieses Jahres einen BStU-Abwicklungsplan beschließen.
Bislang wurde die Existenz der BStU-Behörde an die Geltungsdauer der Überprüfungen von Personen im öffentlichen Dienst geknüpft, die inzwischen verlängert worden ist. Politischer Hintergrund dafür war, dass diese Überprüfungen nicht Aufgabe eines Archivs, sondern die einer Behörde zu sein hätten. Es ist offensichtlich widersinnig, dass man einerseits die Möglichkeit für Stasi-Überprüfungen verlängert, zugleich jedoch die BStU abwickeln will.
Würden die BStU-Akten künftig – wie geplant – im Bundesarchiv archiviert, muss befürchtet werden, dass Überprüfungsauskünfte sowie die Akteneinsicht insgesamt politischen Interessen zu folgen haben. Die Führungsspitze des Bundesarchivs als Letztentscheider besteht gegenüber der Bundesregierung aus weisungsgebundenen Beamten, während der jetzige BStU-Bundesbeauftragte unabhängig ist und nicht der Fachaufsicht und der Rechtsaufsicht eines Ressorts untersteht.
Unklar ist auch das Schicksal historischer Forschung zur Staatssicherheit. Die entsprechende BStU-Abteilung wurde inzwischen zu einer „archivwissenschaftlichen Abteilung“ umdeklariert, um die Reste dieser Abteilung für einen Übergang ins Bundesarchiv „passfähig“ zu machen. Damit ist unklar, wo die Stasi-Forschung künftig stattfinden wird. Die derzeitige historische universitäre Forschung deckt dies u.a. wegen der Komplexität des Stasi-Unterlagenbestandes und der Nichtexistenz einer Geheimdienstforschung in Deutschland bisher kaum ab.
Die Stasi-Akten haben insgesamt einen hohen Quellenwert, da sie umfangreich Auskunft über das Wirken der DDR-Geheimpolizei geben. Sie können nicht nur ehemaligen DDR-Bürgern (darunter auch jenen, die nicht direkt verfolgt wurden) helfen, ihre Biographien zu rekonstruieren und so beispielsweise festzustellen, warum ihnen Reisen aus oder in die DDR oder auch Karrierewege versperrt blieben. Diese Unterlagen sollten in einer Sonderbehörde erhalten bleiben und weiter umfassend zugänglich sein. Die Archive in den bisherigen BStU-Außenstellen wiederum sollten archivarisch modernisiert werden.
Der zuständige Kulturausschuss des Bundestages versucht derzeit, den Opfern der DDR-Repression die geplante Abwicklung der BStU-Behörde schmackhaft zu machen, indem man einen „Opferbeauftragten“ installieren will. Es ist in Ordnung, wenn die Opferverbände einen „Opferbeauftragten“ für sinnvoll halten; diese Ankündigung darf aber nicht zu einem Kuhhandel für die Abwicklung der BStU-Behörde führen.
Aufarbeitung ist auch politische Bildung, eine Ausdünnung wäre angesichts wachsender Politikmüdigkeit nicht nur in Ostdeutschland kontraproduktiv. Hinzu kommt, dass die BStU-Behörde inzwischen vor allem im ostmitteleuropäischen, aber auch im asiatischen Ausland „Blaupause“ für den Aufbau vergleichbarer oder ähnlicher Institutionen war. Bei einem Rückbau der BStU hätten junge Demokratien es dort künftig ungleich schwerer.
Anstatt sie zu zerschlagen, rufen wir zur Ertüchtigung der Stasiunterlagen-Behörde und ihrer Außenstellen auf. Geschichte lässt sich nicht abwickeln.“
Zu den Unterzeichnern gehören u.a.:
Thomas Auerbach, Jugenddiakon, ehem. BStU-Forschung; Marianne Birthler, Berlin, ehem. Bundesbeauftragte; Heidi Bohley, ehem. Halle Zeit-Geschichten e.V.; Dr. Martin Böttger, Zwickau, Vors. des Martin-Luther- King-Zentrums Werdau; Dr. Bastian Fromm, Stockholm; Dr. Udo Grashoff, Halle, Zeit-Geschichten e.V.; Thomas Dahnert, Berlin, Bibliotheksleiter; Christian Dietrich, Klettbach, Pfr., ehem. Landesbeauftragter Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur; Gilbert Furian, Autor; Gerold Hildebrand, Berlin, Mitarbeiter der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen; Freya Klier, Filmemacherin, Autorin; Kal-Ludwig von Klitzing, ehem. Vor. des Runden Tisches Frankfurt/Oder; Oliver Kloss, Leipzig, IfM-Archiv; Anne Kupke, Halle, Zeit-Geschichten e.V.; Uwe Lehmann, Berlin, ehem. Arbeitskreis Solidarische Kirche, Mitbegründer von Bündnis 90; Petra Morawe, Berlin, Beiratsmitglied der BStU; Dr. Ehrhart Neubert, Pfarrer und Historiker; Hildigund Neubert, Sts. a.D. und ehem. Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Thüringen; Rudi Pahnke, Pfr., ehem. Mitbegründer des Demokratischen Aufbruch; Christoph Polster, Cottbus, Pfarrer, Verein Aufarbeitung Cottbus e.V.; Ursula Popiolek, Berlin, Gedenkbibliothek zu Ehren der Opfer des Kommunismus; Frank Sonntag, Leipzig, Journalist MDR;Werner Schulz, ehemal. Mitglied des Europarlamentes; Detlef W. Stein, Berlin, Bürgerkomitee „15. Januar“; Margarita Stein, Osteuropa-Zentrum Berlin; Barbara Sengewald, Erfurt, Gesellschaft für Zeitgeschichte; Dr. Rita Sélitrenny, Bürgerkomitee Leipzig; Rolf Schwanitz, Plauen, ehem. Volkskammer- und Bundestagsabg, Staatsmin. a.D., SPD; H. Johannes Wallmann, Berlin, Komponist; Konrad Weiss, Autor u.v.a.
Interessenten, die ähnliche Zweifel an den Plänen des Kulturausschusses haben, wie die Unterzeichner der vorstehenden Erklärung, können ihre Unterschrift unter Voranstellung der Erklärung an den Kulturausschuss (kulturausschuss@bundestag.de) des Deutschen Bundestages übersenden. Zur Koordinierung sollte die Mail gleichzeitig in CC (Kopie) an das „Bürgerkomitee 15. Januar“ bueko_1501_berlin2@web.de übersandt werden.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.464).
Berlin, 16.08.2019/ts – Nach Medienberichten von heute beabsichtigt das Bundesinnenministerium, dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, nachdem es Mitarbeitern des Verfassungsschutzes künftig erlaubt sein soll, heimlich Privatwohnungen zu betreten. Die Süddeutsche Zeitung überschreibt ihre Meldung auf der Seite 1 mit der treffenden Schlagzeile: „Agenten mit Lizenz zum Einberechen“.
Einstige Verfolgte der DDR-Staatsicherheit sind bestürzt über diese Gesetzesinitiative und stimmen vorbehaltlos dem Verwaltungsrechtler Fredrik Roggan (Polizeihochschule Brandenburg) zu, der das geplante Gesetz als „Verstoß gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung“ (Art.13. GG) heftig kritisiert.
Der Bürgerrechtler und als Mauerdemonstrant bekannt gewordene Carl-Wolfgang Holzapfel (75) in Berlin hat heute eine Unterschriftenaktion gegen den Gesetzentwurf gestartet und wird dabei von der Vereinigung 17. Juni 1953, dem der Initiator seit 1963 angehört, unterstützt. Der Aufruf, der sich „an alle von der Demokratie und ihren Grundsätzen überzeugten BundesbürgerInnen richtet, hat folgenden Wortlaut:
„An alle Abgeordneten des Deutsche Bundestages
Das Bundesinnenministerium will dem Verfassungsschutz per Gesetz erlauben, heimlich Privatwohnungen auch ohne den bisher vorgesehenen richterlichen Beschluss zu betreten. In dem Entwurf zur „Harmonisierung des Verfassungsschutzrechtes“ sollen die Agenten die legale Möglichkeit erhalten, „in Wohnungen einbrechen zu dürfen“ (SZ, 16.08.2019, S.6). Die Gesetzesvorlage liest sich wie eine aus einer Geheimakte des DDR-Staatssicherheitsdienstes zur Bekämpfung subversiver und staatsfeindlicher Elemente entnommenen Durchführungsverordnung für deren Mitarbeiter.
Dieses Gesetz darf niemals in Kraft treten und muß vom Bundestag „einhellig und fraktionsübergreifend“ abgelehnt werden. Es widerspricht in Duktus und Absicht den unveräußerlichen demokratischen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland. Es widerspricht überdies dem auch 30 Jahre nach dem Ende der DDR latent wiederholten Willen der Politik, nie wieder Möglichkeiten zu eröffnen, einer neugeschaffenen Staatssicherheit, gleich unter welchem Namen, Grundlagen für eine Betätigung gegen Bürger des Staates zu bieten.
Die Unterzeichner dieser dem Bundestag zuzuleitenden Petition fordern die in freien und geheimen Wahlen gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, bereits einer Befassung mit derartigen Gesetzentwürfen aus ethischen Gründen zu widersprechen und unter Verweis auf die im Grundgesetz festgelegten und unveräußerlichen Rechte der Bürger abzulehnen.
Berlin, im Jahre 30 der Maueröffnung 2019
Carl-Wolfgang Holzapfel, Initiator“
Listen bis 11.09.2019 einreichen
Die Unterschriften soll(t)en möglichst in Listenform unter Voranstellung des vorgen. Textes der Petition bis zum 11. September 2019 an folgende Adresse gesandt werden:
VEREINIGUNG (AK) 17.JUNI 1953 E.V., Vorstand z.Hd. H. Eichenmüller, Wühlischstr.25, 10245 Berlin.
Der jeweiligen Unterschrift sollte die jeweilige Anschrift (Straße, Haus-Nr, Postleitzahl und Ort) vorangestellt werden, damit die Gültigkeit der eingereichten Unterschriften vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, an den die Petition weitergeleitet werden soll, überprüft werden können.
Rehabilitierung von Stasi-Unrecht in Gefahr?
Initiator Holzapfel sieht durch eine derartige geplante Gesetzgebung auch anstehende Anträge auf Rehabilitierung durch Menschen gefährdet, die von bisher als Unrecht eingestuften Verfolgungsmaßnahmen der Stasi betroffen waren. „Treten derartige Gesetze in Kraft, könnten sich Gerichte bei einer Ablehnung darauf berufen, dass es sich um >natürliche sprich übliche Sicherheitsmaßnahmen eines Staates< handele, die daher auch nicht rehabilitierungsfähig sind,“ so Holzapfel.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.463).
Berlin, 21.07.2018/cw – Die Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V. (IEDF), die Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. (VOS) und der Dachverband Union der Opfer Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG) haben dem Deutschen Bundestag eine Petition (Beschwerde) wegen der Nichteinhaltung der Festlegungen zum Rentenrecht in den beiden Staatsverträgen mit der DDR übergeben. Der Bundestag hat vor wenigen Tagen die Petition (Nr.81823) zur elektronischen Unterschrift freigeschaltet. Damit können Betroffene u n d BürgerInnen, die sich gegen diese „beispiellose und grobe Rechtsverletzung“ aussprechen, diese Petition bis zum 14.08.2018 online mitunterzeichnen.
Ausgangspunkt der Petition ist der sogen. „Rentenbetrug“. Ohne Befassung des Bundestages wurde die in den Staatsverträgen mit der DDR vereinbarte Rentenregelung für einstige DDR-Bürger auf dem Verwaltungsweg abgeändert. In den Verträgen war festgelegt worden, dass DDR-Bürger, die zuvor (vor dem Mauerfall) die DDR verlassen hatten (Republikflüchtige und Übersiedler), rentenrechtlich so behandelt werden, als hätten sie ihre Arbeitsleistungen in der (alten) Bundesrepublik erbracht. Eine Regelung, die im Übrigen zuvor jedem Flüchtling und Übersiedler bei Ankunft in der Bundesrepublik durch die Übergabe eines Merkblattes zugesichert worden war. Gesetzlich geregelt wurde diese Praxis durch das sogen. Fremdrentengesetz (FRG), das nach der Wiedervereinigung durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) den Realitäten angepasst wurde, weil es dieser Zusicherung wegen nicht mehr gegebener Republikfluchten oder Übersiedlungen nicht mehr bedurfte.
Durch eine eigenmächtige Interpretation des RÜG durch das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ggüb. der (nachfragenden) Deutschen Rentenversicherung wurde die in der Sache neue Regelung, weil auf ehemalige DDR-Bürger n a c h der Wiedervereinigung bezogen, auf die sogen. „Altfälle“ ausgedehnt. Die Rentenversicherung korrigierte daraufhin ihre auf dem FRG beruhenden Rentenberechnungen für den gen. Personenkreis, wodurch diese Rentenverluste von mehreren hundert Euro hinnehmen mussten.
Rechtspolitischer Skandal
Nach Auffassung der VEREINIGUNG 17. JUNI in Berlin handelte es sich hier um einen „rechtspolitischen Skandal erster Ordnung, der im Normalfall zum Staatsskandal werden müsste.“ Durch diese rechtswidrige Praxis wurden nämlich Bundesbürger rückwirkend wieder zu DDR-Bürgern gestempelt. „Hier fand eine verfassungsrechtlich unzulässige Ausbürgerung von Bürgern der (alten) Bundesrepublik statt, die „par ordre du mufti“ wieder zu DDR-Bürgern erklärt wurden,“ sagte seinerzeit der Vorstand. Die Vereinigung hatte nicht zuletzt aus diesem Grund 2017 eine Spontan-Demo vor dem einstigen zentralen Untersuchungsgefängnis der DDR-Staatssicherheit in Hohenschönhausen initiiert, um der vor der letzten Bundestagswahl dort erschienenen Bundeskanzlerin die Empörung der Opfer vorzutragen. Angela Merkel sagte zwar den erschienenen ehem. politischen Häftlingen spontan (in Anwesenheit der Presse) eine nochmalige Überprüfung zu, ließ diesen dann aber 2018 endgültig übermitteln, dass nach Auffassung der Bundesregierung seinerzeit alles rechtlich einwandfrei, also ohne Beanstandungen geregelt worden sei.
Die Petenten stellen u.a. fest, dass „die rückwirkende Zuordnung zum Beitrittsgebiet durch keinen gesetzgeberischen Akt legitimiert (ist). Die Folge ist, dass der DDR-Flüchtling infolge seiner Flucht im Rentenrecht schlechter gestellt ist, als wäre er in der DDR geblieben.“ Und weiter: „In der bundesdeutschen Rechtsgeschichte ist kein Fall bekannt, in dem rückwirkende Rechtsänderungen eines solchen Ausmaßes zum Nachteil einer konkreten Personengruppe vorgenommen wurden. Mehrere Grundgesetzartikel stehen dem entgegen.“
Mit allen zugänglichen einschlägigen amtlichen Dokumenten zum Beitritt der DDR (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung) weisen die Petenten nach, dass die rückwirkende Umwidmung der Überleitungsgesetze durch Exekutive und Judikative willkürlich und rechtsstaatlich unzulässig ist.
Der vollständige Text der Petition kann unter https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_06/_26/Petition_81823.html (Bundestag) und unter http://www.flucht-und-ausreise.info/dokumente/upload/cd8a6_2018-03-15_Gemeinsame_Beschwerde_komplett.pdf eingesehen werden.
Widerstand gegen diesen Rechtsbruch
Die VEREINIGUNG 17. JUNI hat in einer Erklärung vom 20.Juli „zum Widerstand gegen diesen Rechtsbruch der Verfassung“ aufgerufen und a l l e BürgerInnen aufgefordert, „diesen notwendigen Protest gegen die Verletzung einschlägiger Rechtsnormen“ durch ihre Unterschrift zu unterstützen. Jede Unterschrift wäre „auch ein DANKE an jene Millionen Menschen, die durch ihren Schritt in die Freiheit oder ihren mutigen Widerstand, der diesen häufig hohe Zuchthausstrafen eingebracht hat, den Sturz der DDR-Diktatur eingeleitet haben. Diese Menschen waren die eigentliche Lastenträger der Teilung Deutschlands. Sie dürfen in der Folge nicht zu Lastenträgern der Wiedervereinigung gestempelt werden. Nur ein Prozent Beteiligung von 80 Millionen Einwohnern würden 800.000 Unterschriften erbringen. Das sollte in einem Land möglich sein, in dem selbst die Berliner Mauer friedlich zum Einsturz gebracht und die Teilung Europas beendet wurde,“ sagte der Vorstandsprecher in Berlin.
Unterschriften können geleistet werden unter Petition mitzeichnen. Die Mitzeichnungsfrist läuft vom 17.07. – 14.08.2018.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30307785 (1.411).
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