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Berlin, 03.06.2021/cw – „Im Namen der gesamten CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus möchte ich mich für Ihr persönliches und das Engagement Ihres Vereins für ein würdevolles Gedenken an den Volksaufstand am 17. Juni 1953 bedanken.“ Dies schrieb der Fraktionsvorsitzende der Partei im Berliner Abgeordnetenhaus, Burkhard Dregger, jetzt an den Vorsitzenden des historischen Vereins, Carl-Wolfgang Holzapfel.

Dregger, Sohn des weiland berühmten hessischen CDU-Politikers Alfred Dregger († 2002), äußerte sich am Vorabend des 68. Jahrestages des Volksaufstandes in der DDR: „Mit Ihrem Einsatz leisten Sie einen Beitrag zur historische Aufarbeitung der Geschehnisse in Ost-Berlin und erinnern daran, wie ausgeprägt schon in den Anfangsjahren das Bestreben der Ostdeutschen war, in Frieden und Freiheit leben zu können.“
Der Fraktionsvorsitzende bedauerte, das dieses Bestreben nach Freiheit „leider zu vielen Menschen am 17. Juni 1953 und in den Tagen danach das Leben gekostet“ habe, „da der Aufstand brutal niedergeschlagen wurde. Dies immer wieder in unser Bewußtsein zu rufen führt dazu, das wir auch die Opfer von damals nicht einfach vergessen.“
Abschließend appelliert der Berliner CDU-Politiker an die Vereinigung, die sich ursprünglich unmittelbar nach dem Aufstand als „Komitee 17. Juni“ begründet hatte und seit 1957 unter ihrem jetzigen Namen geführt wird: „Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten, an die Ereignisse des 17. Juni 1953 zu erinnern und dabei immer wieder auch den Wert von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der heutigen Zeit herauszustellen.“
V.i.S.d.P.: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.646).
Berlin, 17.05.2020/cw – Nach neuesten abgeordnetenwatch.de-Recherchen (Bericht: Martin Reyher) häufen sich seit einige Jahren die groben Regelverstöße durch VolksvertreterInnen. Seit Verschärfung der Verhaltensregeln im Jahr 2005 haben nach diesen Recherchen Abgeordnete in insgesamt zehn Fällen eine Rüge erhalten, nach einem Ordnungsgeld die zweit stärkste Sanktion. Mehr als die Hälfte der Rügen fallen in die vergangenen drei Jahre. abgeordnetenwatch.de bezeichnet das Jahr 2019 als „besonders auffällig“.
Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln erhalten Abgeordnete in den meisten Fällen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. Die zweitschwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die bisher seit Verschärfung der Verhaltensregeln 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde. Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das bislang allerdings erst in einem Fall verhängt wurde.
Rüge gegen einflussreichen CSU-Abgeordneten
Nach dem vor zwei Tagen von abgeordnetenwatch.de veröffentlichten Fall hat der CSU-Politiker Max Straubinger in den vergangenen Jahren die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete recht eigentümlich ausgelegt. Die Meldepflicht von Nebeneinkünften innerhalb von drei Monaten beim Bundestagspräsidenten verstand Straubinger lange Zeit wohl eher als unverbindliche Handlungsempfehlung denn als verpflichtende Vorgabe: Zunächst ließ er sich mit manchen seiner Meldungen vier oder mehr Monate Zeit, später war die Fristüberschreitung in Jahren zu bemessen.
Nun sind Straubingers wiederholte Verstöße auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und dessen StellvertreterInnen zu viel geworden. In der Drucksache 19/17700 vom 22. April stellte das Bundestagspräsidium formal zahlreiche Verstöße von Max Straubinger gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages fest, was einer öffentlichen Rüge gleichkommt, aber zunächst keine weiteren Konsequenzen hat. Straubinger ist einer der einflussreichsten CSU-Abgeordneten im Bundestag, viele Jahre war er stellvertretender Vorsitzender sowie Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe.

Der Bundestag – Zentrum der demokratischen Debatten – Foto: LyrAg
Mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen
In der Drucksache werden weit mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen aufgeführt, in keinem einzigen Jahr seit 2011 hielt sich der CSU-Abgeordnete demnach an die Verhaltensregeln. Die Verstöße betreffen Straubingers außerparlamentarische Tätigkeiten als Generalvertreter der Allianz-Versicherung, die er im Herbst 2019 aufgab, sowie als Beirat des Bayerischen Sparkassenverbandes und als Landwirt. Nach Angaben auf seiner Bundestagsseite erhielt der CSU-Politiker für diese Tätigkeiten seit 2011 mehr als 700.000 Euro brutto – über viele Zahlungseingänge wurde die Öffentlichkeit mehrere Monate bzw. Jahre im Unklaren gelassen.
Straubinger störte sich auch nicht daran, dass er von der Bundestagsverwaltung mehrmals auf die Fristüberschreitungen aufmerksam gemacht wurde. Insgesamt viermal, so heißt es in der Rüge des Bundestagspräsidiums, sei er „schriftlich, zuletzt mit Schreiben vom 16. Mai 2019, auf die Pflicht zur Fristwahrung hingewiesen worden“, dennoch habe er „erneut gegen die Anzeigefrist verstoßen“.
Bundestagsverwaltung ignorierte über Jahre die Regelverstöße
Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln erhalten Abgeordnete in den meisten Fällen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. Die zweitschwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die seit Verschärfung der Verhaltensregeln 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde. Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das bislang in einem Fall verhängt wurde.
abgeordnetenwatch.de wirft die berechtigte Frage auf, warum die Bundestagsverwaltung die notorischen Regelverstöße des CSU-Abgeordneten jahrelang hinnahm und es offenbar bei bloßen Hinweisschreiben beließ. Eine Nachfrage vermochte die Parlamentsverwaltung bis zur Veröffentlichung des kritischen Beitrages von abgeordnetenwatch.de nicht zu beantworten. Offen bleibt deshalb auch, ob Straubinger über die Rüge hinaus noch mit einem Ordnungsgeld zu rechnen hat, das bis zu einer halben Jahresdiät betragen kann (ca. 60.000 Euro).
Ein Ordnungsgeld wurde als schärfste Sanktion bisher erst ein einziges mal, hier gegen die CDU-Abgeordnete Karin Strenz, verhängt, die 2019 20.000 Euro zahlen musste, weil sie Nebeneinkünfte aus einer Lobbytätigkeit lange Zeit verschwiegen hatte. Diesen Verstoß gegen die Offenlegungspflicht hatte abgeordnetenwatch.de zwei Jahre zuvor nachgewiesen
Max Straubinger wollte auf Anfrage nichts zu den Gründen seiner wiederholten Verstöße gegen die Transparenzpflichten sagen. In einer Stellungnahme behauptete er, abgeordnetenwatch.de wolle „beruflich selbstständige Parlamentarier aus den Parlamenten vertreiben“. Deswegen werde er die Fragen „nicht beantworten“.
Weitere öffentliche Sanktionen gegen Bundestagsabgeordnete können in folgenden Bundestagsdrucksachen nachgelesen werden (seit 2008): Otto Schily, SPD Drucksache 16/8190; Volker Kröning, SPD Drucksache 16/12194 und Drucksache 16/13973; Siegfried Kauder, CDU Drucksache 17/14825; Klaus-Peter Willsch, CDU Drucksache 18/11920; Karin Strenz, CDU Drucksache 19/7160; Kirsten Lühmann, SPD Drucksache 19/10680; Johannes Röhring, CDU Drucksache 19/10690; Albert Stegemann, CDU Drucksache 19/11339 sowie Max Straubinger, CSU Drucksache 19/17700.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.538).

Vorgriff auf den 25.April 2020 oder Wahlslogan im Bundestagswahlkampf 2021 – Foto: ©2020 LyrAg
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953
Erfurt/Berlin, 18.02.2020/cw – Man muss sich dies verdeutlichen: Erst wird ein regulär gewählter Ministerpräsident durch einen politischen und Medien-Sturm mit der Begründung zum Rücktritt gezwungen, er sei von einer unerwünschten Partei m i t gewählt worden. Jetzt buhlt der vormalige Ministerpräsident Bodo Ramelow, LINKE, um die Stimmen der CDU und FDP, um eine Übergangslösung, die vorvormalige Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) wählen zu können. Mit den Stimmen der LINKE-Partei, natürlich. Ziel des Postenpokers: Neuwahlen.
Eine Frage der Glaubwürdigkeit
Abgesehen davon, dass die CDU nunmehr über Umwege einer Wahl zustimmen soll, die ohne Beteiligung der vormaligen SED gar nicht möglich wäre, stellt sich doch die Frage nach der Glaubwürdigkeit des politischen Establishments? Was macht denn Bodo Ramelow und die anderen Nicht-AfD-Parteien so sicher, dass die AfD sich nicht an dem „konstruktiven Weg zur Lösung des Thüringer Dilemmas“ beteiligt? Müssten dann nicht die Nicht-AfD-Parteien im Thüringer Landtag und im Gefolge die Medien ohne Verzug und empört die Nichtannahme der Wahl oder den Rücktritt der Ersatz-Kandidatin fordern, um glaubwürdig zu bleiben (falls sie denn das vorher waren)? Wo liegt hier der Unterschied zur Wahl des Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich, FDP?
Oder greift hier die vorsorgliche Anmerkung von Bodo Ramelow (vor der jetzt angestrebten Lösung), es käme bei seiner Wahl darauf an, eine Mehrheit auch ohne die Stimmen der AfD zu erhalten?
Die diversen Politzirkel klagen breit über die Parteien-Verdrossenheit der Wähler, das Schwinden von Vertrauen in die Demokratie, wofür übereinstimmend die AfD verantwortlich gemacht wird. Nach der Vergangenheit der SED-Linke wird dabei nur am Rande gefragt. Kommunistische Plattform? Geschenkt. Unterstützung linksextremistischer Antifa? Geschenkt. Tabubruch der SPD, als diese nach der Wiedervereinigung über eine Tolerierung durch die damalige SED-PDS schließlich mit dieser anfangs geschmähten Partei in den Koalitionsbetten landete? Geschenkt. Diskussionen um die Grundsätze einer parlamentarischen Demokratie finden nur noch als Scheingefechte statt, Inhalte sind offenbar nicht mehr gefragt. Das fördert zweifellos die Politikverdrossenheit, fördert im Ergebnis die politischen Ecken, die man vorgibt bekämpfen zu müssen.
Alle Parteien wurden in freien und geheimen Wahlen gewählt
Geht es im Grunde nicht viel mehr um die Verteidigung gewohnter Positionen, um Machtstrukturen, an die man sich so sehr gewöhnt hat, das jedes Mittel recht erscheint, diese zu verteidigen?
Wir sollten diese mutwillige Quadratur der Politik und die damit einhergehende schwindende Glaubwürdigkeit durchbrechen, ehe wir tatsächlich den Zusammenbruch unseres in Jahrzehnten aufgebauten Wertesystems provozieren. Alle Parteien, die gegenwärtig in unseren Parlamenten vertreten sind, wurden in freien und geheimen Wahlen gewählt. Unterschiedliche Meinungen sollten da ausgetragen werden, wo sie seit Bestehen unserer Nachkriegsrepublik hingehören: In den Parlamenten. Dass der Wähler mündig ist und aufgrund dieses Meinungsaustausches offensichtlich seine Wahl überlegt trifft, hat er/sie bislang hinreichend bewiesen. Weder die NPD noch die KPD konnten sich dauerhaft etablieren, von anderen politischen Klein-Gruppierungen am Rand des Spektrums ganz zu schweigen. Ein ehrliches Bekenntnis zu unserer parlamentarischen Demokratie erfordert den Mut zur Ehrlichkeit und einen offenen Diskurs. Tricksereien und eigenwillige Auslegungen von Wahlvorgängen schaffen nur kurzfristige Erfolge und stärken langfristig den Zweifel an unserem System. Unter Konrad Adenauer hatten wir LINKE und RECHTE, die sogar offen extremistische Parolen vertraten, im Parlament. Unser Staat existiert noch, weil die unvergesslichen Debatten i n den Parlamenten den Wählern eine Richtschnur vorgaben.
Eine letzte Anmerkung: So wenig die renovierte SED als LINKE den puren Kommunismus vertritt, Ramelow, Lederer und Co. sind dafür Beispiele – trotz kommunistischer Plattform und leidvoll gewohntem Antifa-Extremismus gegen politische Gegner durch Teile der Partei – so wenig ist die AfD eine neonazistische Gruppierung, trotz Flügelbildung und Höcke-Syndrom in deren Reihen. Wir sollten die tatsächlich problematischen Kanten in diesen Parteien dort an- und aussprechen, wo diese hingehören: In den Parlamenten und (möglichst vielseitigen) Meinungsportalen der Medien. Dann kann künftig auch eine Christine Lieberknecht wie auch Bodo Ramelow oder ein Kandidat der Mini-Fraktion FDP mit den Stimmen der AfD gewählt werden, ohne das der Untergang des Abendlandes posaunt wird.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.513).
Berlin/Erfurt, 09.02.2020/cw – Der Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion , Alexander Gauland, hat gegenüber dpa bestätigt, nach der die AfD in Thüringen nach dem Rücktritt des gewählten Ministerpräsidenten Kemmerich dem Kandidaten der LINKE-Fraktion, Bodo Ramelow, ihre Stimmen geben solle.
„Die kopflose Reaktion von CDU und FDP bringt mich zu der Empfehlung an die thüringischen Freunde, das nächste Mal Herrn Ramelow zu wählen, um ihn sicher zu verhindern – denn er dürfte das Amt dann auch nicht annehmen“, zitiert dpa Gauland.
Gauland bestätigte damit Informationen unserer Redaktion, die wir exklusiv als Eilmeldung veröffentlicht hatten (https://17juni1953.wordpress.com/2020/02/07/eilmeldung-afd-thueringen-will-bodo-ramelow-zum-minister-praesidenten-waehlen/).
Die Thüringer Linke-Fraktionschefin Hennig-Wellsow betonte in Reaktion auf Gaulands Vorschlag gewissermaßen vorbeugend, es dürfe „bei der Wahl Ramelows zum neuen Regierungschef in Thüringen nicht auf die Stimmen der AfD ankommen. Wir werden Ramelow nur in die Wahl schicken, wenn wir eine demokratische Mehrheit für ihn haben.“
Ramelow empört
Empört äußerte sich der vormalige Ministerpräsident Bodo Ramelow zu den Überlegungen der AfD. „Mit dieser Ankündigung der AfD wird deutlich, dass es Herrn Höcke, den man – gerichtlich bestätigt – einen Faschisten nennen kann, überhaupt nicht um die Demokratie geht. Vor dem Rücktritt Kemmerichs wollte man mich aus dem Amt jagen und nun wählen? So agieren Demokratieverächter!“, twitterte Ramelow am späten Samstagabend.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.510).
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