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Berlin, 23.09.2015/cw – Uns erreichen immer wieder Anfragen zu Geschehnissen und Hintergründen historischer Ereignisse. Wir haben uns entschlossen, diese Anfragen, soweit diese von allgemeinem Interesse sein könnten, in loser Reihenfolge im Rahmen eines „aktuellen LEXIKON“ zu beantworten.

Der Grund der Anfrage: Ein Gedenkstein in Worms - Foto: H.B.

Der Grund der Anfrage: Ein Gedenkstein in Worms – Foto: H.B.

Frage: „Den 17. Juni kenne ich vom „Hören und Sagen“, da ich 1961 geboren bin…. .
Dass dieser Tag schon vor 1990 als „Tag der Deutschen Einheit“ bezeichnet wurde war mir neu. Ich habe dazu keine klaren Informationen gefunden.“ H.B., Dornburg

ANTWORT:

Der ursprüngliche „Tag der Deutschen Einheit“ geht auf den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der einstige DDR zurück. Es handelte sich um den ersten Aufstand gegen ein kommunistisches Regime in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Folge waren Aufstände in Posen (Polen) im Sommer 1956, in Ungarn im Herbst 1956 und der Widerstand in der CSSR 1968. Auch die Bewegung der Solidarność in Polen war eine indirekte Folge.
Herbert Wehner (SPD), einst selbst Kommunist und in Moskau im Exil, beantragte 1953 zur Erinnerung an den Aufstand ein Gedenktag an den Aufstand als „Tag der Deutschen Einheit“,
der so mit großer Zustimmung durch den Deutschen Bundestag beschlossen und 1954 erstmals als gesetzlicher Feiertag begangen wurde.

Infolge der eingeleiteten Politik des „Wandels durch Annäherung“ geriet auch dieser Feiertag in die Riege der politisch ungeliebten Erinnerungen. So wurden Mitte der sechziger Jahre die alljährlichen Kundgebungen vor dem Rathaus Schöneberg in West-Berlin abgesagt (Politische Begründung: Kein Interesse in der Bevölkerung), die übrigen Gedenkfeiern verkamen zunehmend zu einem Ritual mit abnehmender innerer Beteiligung der jeweiligen Akteure.

Nach dem Mauerfall hatte unsere Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. bereits im Dezember 1989 angeregt, den 9. November zum „Nationalen Gedenktag“ zu machen, da sich in diesem Datum eine unglaubliche Kette wichtiger historischer, freudevoller wie trauriger Ereignisse wiederspiegelte:

1848 die Ermordung des Mitgliedes der Paulskirchen-Versammlung, Bodo Blum in Wien; 1918 die (gleich zweimalige) Ausrufung der Republik (Liebknecht und Scheidemann); 1923 die erfolgreiche Niederschlagung des Hitler-Putsches in München; 1938 die berüchtigte „Reichskristallnacht“ und ein Tag zuvor das missglückte Attentat auf Hitler (Bürgerbräukeller in München); 1989 schließlich der Fall der Mauer.

Wir wären bereit gewesen, zugunsten dieses einmaligen Datums auf „unseren“ 17. Juni als arbeitsfreien Gedenktag zu verzichten. Leider entschloss sich die damalige Politik, den 17. Juni durch den 3. Oktober zu ersetzen. Einzige Grundlage: Das Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik.

Seither vertreten wir die Auffassung, das einem „Gedenktag nach Aktenlage“ die notwendige innere Beteiligung, also eine Identifikation des Volkes abgeht. Der 9. November hingegen hätte alle Kriterien, ein Gedenktag „aller Deutschen “ zu werden. Hier können sich LINKS und RECHTS (im Sinne von konservativ) und die MITTE wiederfinden, eine grundsätzliche Voraussetzung für einen Nationalen Gedenktag (siehe Frankreich „Sturm auf die Bastille“ oder auch die USA mit ihrem „4.Juli“, um die bekanntesten Beispiele anzuführen).

Natürlich bleibt für uns der 17. Juni der herausragende Gedenktag an den ersten Aufstand im Nachkriegseuropa. Das tangiert keineswegs die überragende Bedeutung des 9. November in der deutschen Geschichte. Daher setzen wir uns weiterhin für diesen Gedenktag am 9. November und die Revidierung des „Gedenktages nach Aktenlage“ am 3. Oktober ein.
Einen ersten Erfolg sehen wir in der Verwendung dieses Begriffes („…nach Aktenlage“) vor ca. drei Jahren im Deutschen Bundestag durch den GRÜNEN-Abgeordneten Schulz, der sich in seinem Beitrag ebenfalls für den 9. November als Gedenktag einsetzte. Eine gute Idee braucht Zeit, um sich durchzusetzen. Unterzeichneter hat 28 Jahre aktiv gegen die Mauer gekämpft und den 9. November 1989 erleben dürfen… (1.033)

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785

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