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Berlin, 15.05.2020/cw – Die Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz wurde vom Bundesvorstand mit 7:5 Stimmen bei einer Enthaltung aufgehoben, weil er unter falschen Voraussetzungen eingetreten war. Dies meldet heute das Internet-Forum PHILOSOPHIA PERENNIS (https://philosophia-perennis.com/2020/05/15/andreas-kalbitz-inicht-mehr-afd-mitglied/).
Dem Brandenburger AfD-Politiker wurde vorgeworfen, unvollständige Angaben über seine vorherigen Mitgliedschaften in Organisationen gemacht zu haben, die bereits bei seinem Eintritt in die AfD von staatlichen Diensten beobachtet wurden. Hauptgrund für die Entscheidung des Bundesvorstandes sei allerdings eine verheimlichte Mitgliedschaft bei den Republikanern, die zu dem Zeitpunkt seines Eintritts in die AfD unter Beobachtung standen.
Höcke: Kalbitz „lupenreiner demokratischer Patriot“
Noch am Vormittag hatte der Anführer des offiziell aufgelösten Partei-„Flügel“, Björn Höcke, im Kreis von Vertretern der Landesverbände einen Sonderparteitag ins Spiel gebracht, auf dem man sich dann der „politischen Spinner“ entledigen könnte, die den lupenreinen demokratischen Patrioten Andreas Kalbitz aus der Partei entfernt sehen wollten und den Flügel diffamierten.
Allerdings hat der „Flügel“ auf Bundesebene offensichtlich nicht mehr die Kraft, Mehrheiten zu generieren. Daher dürfte der Ausschluss des strategischen innerparteilichen Vordenkers der Völkisch-Nationalen in der oppositionellen Gruppierung in der AfD eine Lücke hinterlassen. Kalbitz war für Björn Höcke, für den die Partei-Luft nun auch dünner werden dürfte, mehr als nur ein Parteifreund.
Den Ausschluss von Kalbitz dürften die Protagonisten des „Flügel“ kaum ohne zeitnahen Gegenschlag hinnehmen. Denn die Mitglieder und Sympathisanten der “wahren AfD“, als die sich der „Flügel“ versteht, werden wohl entsprechend Druck machen, auch wenn Kalbitz formal erst einmal in einen Rechtsstreit eintreten könnte.
Vorentscheidung für die Bundestagswahl?
Eine sofortige Spaltung, die Neugründung einer eigenen Partei könnte die Aussichten der AfD auf einen erneuten Einzug in den Bundestag erheblich schmälern. Zumindest dürfte die Rolle der stärksten Oppositions-Fraktion zuende sein, was erklärliche Erleichterungen bei den anderen im Parlament vertretenen Parteien auslösen würde. Nach Meinung von Beobachtern der AfD ist das Szenario für eine beabsichtigte Neugründung bereits komplett durchgespielt und entsprechende Vorbereitungen bereits getroffen worden.
Jetzt freilich könnte Höcke zur Begründung für seine Abspaltung erklären: „Wir sind keine Spalter, wir sind Vertriebene. Der Feind hat die “wahre AfD“ gedemütigt und will aus der Partei schrittweise einen Merkel-Unterstützer-Verein machen, so dass wir genötigt sind, eine eigene Partei zu gründen.“
Der Untergang einer überraschend und unerwartet erfolgreichen Partei dürfte durch eine Spaltung besiegelt sein. Einmal mehr dürften gewisse „Dienste“ die Sektkorken nach einer „erfolgreiche Arbeit“ knallen lassen. Sie müssen überdies nicht befürchten, dass deren etwaiges Einwirken auf und Mitwirken an der Arbeit einer politischen Partei über die gesetzesmäßige Beobachtung hinaus jemals auf den Prüfstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gelangen wird.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-4806 1953 (1.537).
Berlin, 15.03.2020/cw – Mitten in der ausgerufenen Corona-Krise taucht nun ein Bundestagsdokument auf, das durchaus Elemente eines nachfolgenden politischen Skandals beinhalten könnte.
In der Bundestagsdrucksache 17/12051 vom 03.01.2013 wird unter Punkt 2.3 die „Risikoanalyse Pandemie durch Virus Modi SARS“ aufgeführt (Seiten 5 u. 6). Die beschriebene Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ wurde lt. Drucksache „unter fachlicher Federführung des Robert Koch-Instituts und Mitwirkung weiterer Bundesbehörden“ (13) durchgeführt. Danach wurde „zunächst ein entsprechendes Szenario durch die behördenübergreifende Arbeitsgruppe erarbeitet. Anschließend wurden die anzunehmende Eintrittswahrscheinlichkeit einer solchen Pandemie sowie das bei ihrem Auftreten zu erwartende Schadensausmaß bestimmt.“
2013 zitiert der Bundestag bereits den Coronavirus
Wir zitieren weiter (auszugsweise): „Das Szenario beschreibt ein außergewöhnliches Seuchengeschehen, das auf der Verbreitung eines neuartigen Erregers basiert. Hierfür wurde der zwar hypothetische, jedoch mit realistischen Eigenschaften versehene Erreger „Modi-SARS“ zugrunde gelegt. Die Wahl eines SARS-ähnlichen Virus erfolgte u. a. vor dem Hintergrund, dass die natürliche Variante 2003 sehr unterschiedliche Gesundheitssysteme schnell an ihre Grenzen gebracht hat. Die Vergangenheit hat bereits gezeigt, dass Erreger mit neuartigen Eigenschaften, die ein schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen, plötzlich auftreten können (z. B. SARS-Coronavirus (CoV), H5N1-Influenzavirus, Chikungunya-Virus, HIV). (14) Unter Verwendung vereinfachter Annahmen wurde für dieses Modi-SARS-Virus der hypothetische Verlauf einer Pandemie in Deutschland modelliert, welcher sowohl bundesrelevant als auch plausibel ist.(15)
Immens hohe Opferzahlen
Es folgt eine Beschreibung, die sich im Nachhinein wie eine Prophetie der Vorgänge zu Beginn des Jahres 2020 liest: „Das Szenario beschreibt eine von Asien ausgehende, weltweite Verbreitung eines hypothetischen neuen Virus, welches den Namen Modi-SARS-Virus erhält. Mehrere Personen reisen nach Deutschland ein, bevor den Behörden die erste offizielle Warnung durch die WHO zugeht. Darunter sind zwei Infizierte, die durch eine Kombination aus einer großen Anzahl von Kontaktpersonen und hohen Infektiosität stark zur initialen Verbreitung der Infektion in Deutschland beitragen. Obwohl die laut Infektionsschutzgesetz und Pandemieplänen vorgesehenen Maßnahmen durch die Behörden und das Gesundheitssystem schnell und effektiv umgesetzt werden, kann die rasche Verbreitung des Virus aufgrund des kurzen Intervalls zwischen zwei Infektionen nicht effektiv aufgehalten werden. Zum Höhepunkt der ersten Erkrankungswelle nach ca. 300 Tagen sind ca. 6 Millionen Menschen in Deutschland an Modi-SARS erkrankt. Das Gesundheitssystem wird vor immense Herausforderungen gestellt, die nicht bewältigt werden können. Unter der Annahme, dass der Aufrechterhaltung der Funktion lebenswichtiger Infrastrukturen höchste Priorität eingeräumt wird und Schlüsselpositionen weiterhin besetzt bleiben, können in den anderen Infrastruktursektoren großflächige Versorgungsausfälle vermieden werden. Nachdem die erste Welle abklingt, folgen zwei weitere, schwächere Wellen, bis drei Jahre nach dem Auftreten der ersten Erkrankungen ein Impfstoff verfügbar ist. Das Besondere an diesem Ereignis ist, dass es erstens die gesamte Fläche Deutschlands und alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Ausmaß betrifft, und zweitens über einen sehr langen Zeitraum auftritt. Bei einem Auftreten einer derartigen Pandemie wäre über einen Zeitraum von drei Jahren mit drei voneinander getrennten Wellen mit immens hohen Opferzahlen und gravierenden Auswirkungen auf unterschiedliche Schutzgutbereiche zu rechnen. Für dieses Szenario wurden anschließend sowohl die für ein solches Seuchengeschehen anzunehmende Eintrittswahrscheinlichkeit als auch das bei seinem Auftreten zu erwartende Schadensausmaß gemäß der Methode der Risikoanalyse für den Bevölkerungsschutz auf Bundesebene bestimmt. Die Ergebnisse der Risikoanalyse (Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensausmaß, Szenario) sind dem Bericht in Anhang 4 beigefügt.“ (Hervorhebungen durch Redaktion).
Folgende Anmerkungen wurden ebenfalls bezeichneter Bundestagsdrucksache entnommen:
(13) u. a. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bundesamt für Sicher-heit in der Informationstechnik, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Bundesnetz-agentur, Paul-Ehrlich-Institut, Streitkräfteunterstützungskommando der Bundeswehr.
(14) Ein aktuelles Beispiel für einen neuauftretenden Erreger ist ein Coronavirus, welches nicht eng mit SARS-CoV verwandt ist. Dieses Virus wurde seit Sommer 2012 bei sechs Patienten nachgewiesen, von denen zwei verstorben sind (Stand 26. November 2012).
(15) Für die Modellierung wurde ein Susceptible-Infected-Recovered (SIR)-Modell verwendet, welches mit Stata 12 Software erstellt wurde. Der Verlauf der Pandemie wurde anhand der Bevölkerungsdichte modelliert.
Kommentar:
Die seinerzeitige Bundesregierung und der seinerzeitige Bundestag waren bereits 2013 über mögliche Folgen der jetzt eingetretenen Pandemie zumindest theoretisch informiert, wobei sogar die Bezeichnung Coronavirus amtlich dokumentiert wurde. Zumindest die jetzige Darstellung einer plötzlichen und unerwarteten Verbreitung eines bösen Virus erscheint unter diesem Blickwinkel als politisch konstruiert und kann wohl so nicht länger aufrecht erhalten werden. Der Bundestag zitiert im Anhang (14), dass bereits 2012 bei sechs Patienten ein Coronavirus nachgewiesen worden war und zwei Infizierte (also ein Drittel der Erkrankten) daran bereits verstorben waren (Stand 26.12.2012).
Verbirgt sich hier wohlmöglich ein politischer Skandal? Hier sind alle Parteien – nicht nur die Opposition – gefordert, mögliche Versäumnisse zu hinterfragen und die Offenlegung aller Maßnahmen der damit seinerzeit befassten Institutionen zu fordern. Nach Bewältigung dieser Krise, die Vorrang hat, muss die Aufarbeitung dieses möglichen Skandals an erster Stelle stehen. Ein Untersuchungsausschuss sollte unverzüglich seine Arbeit aufnehmen, die Corona-verunsicherte Bevölkerung hat einen Anspruch auf Aufklärung – und dies so schnell, als möglich.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.518).
Magdeburg/Berlin, 14.08.2018/cw – „Noch nie … wurden so skrupellos Wählerstimmen gefälscht wie bei der Kommunalwahl 2014 in Stendal,“ kommentierte Hagen Eichler am 10.01.2017 in der Mitteldeutschen Zeitung das Geständnis des CDU-Stadtrates Holger Gebhardt, Wahlfälschungen begangen zu haben.
Danach hatte Gebhardt Briefwahlunterlagen besorgt und sich selbst Stimmen zur Stadtratswahl zugeschanzt während CDU-Kreischef Wolfgang Kühnel Stimmen für seine Kandidatur zum Kreistag fälschte. Die Adressen und Unterschriften der Wahlberechtigten hatte sich Gebhardt an seinem Arbeitsplatz im Stendaler Jobcenter besorgt. Im Prozess wurden E-Mails verlesen, in denen Kühnel Gebhardt aufgefordert hatte, „im CDU-Büro eingegangene Unterlagen zu vervollständigen“. Für Gebhardt bedeutete diese Aufforderung seines CDU-Chefs, auch Unterschriften zu fälschen.
Jetzt wurde Wolfgang Kühnel vor den Untersuchungsausschuß des Landtages von Sachsen-Anhalt geladen. Er sollte dort über die Vorgänge um die Kommunalwahlen von 2014 aussagen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen gegen den CDU-Kreisvorsitzenden allerdings eingestellt. Ob zu Recht, darf nach seinem Verhalten vor dem Untersuchungsausschuß in der vorigen Woche zumindest bezweifelt werden. Denn Kühnel lehnte sogar einfachste Fragen wie „Waren Sie Kreisvorsitzender der CDU?“ oder „Waren Sie Fraktionsvorsitzender der CDU im Kreistag?“ mit der Begründung ab, er wollte sich nicht selbst belasten, da gerade erst ein Ermittlungsverfahren gegen ihn von der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt worden war. Dessen Rechtsanwalt Till Bellinghausen unterstrich den fatalen Eindruck mit der eigenen Einlassung: Er wisse nicht, „welche Frage hier kommen soll, mit der Herr Kühnel sich nicht selbst belasten kann“. Die Mitteldeutsche Zeitung: „Nach wenigen Minuten war das Schauspiel beendet. Kühnel konnte sich seine Spesen bei der Landtagskasse abholen und wieder nach Hause fahren.“
So stellte denn Wulf Gallert (LINKE) nach der Sitzung fest, er könne nicht nachvollziehen, warum die Staatsanwaltschaft das Verfahren (gegen Kühnel) eingestellt habe, wenn nun Kühnels Anwalt vor dem Untersuchungsausschuss die Aussageverweigerung damit begründe, dass sein Mandant sich mit jeder Antwort strafrechtlichen Konsequenzen aussetzen würde. Ausschussmitglied Sebastian Striegel (Grüne) fand es nur bedauerlich, „dass jemand, der lange CDU-Kreisvorsitzender war, sich einer Aufklärung total verweigere.“ Zuvor hatte der Ausschussvorsitzende Matthias Lieschke (AfD) unter Zitierung eines BGH- Urteils vergeblich versucht, den CDU-Politiker zu bewegen, sich zur Sache zu äußern: „Der Ausschuss habe das Recht Fragen zu stellen und der Zeuge müsse jeweils begründen, warum er die Frage nicht beantworten wolle.“
Beobachter diverser politischer Richtungen verfolgen die Aufarbeitung der durch Urteil nachgewiesenen Wahlfälschungen ohne die sonst übliche Häme mit Entsetzen und Fassungslosigkeit. Ausgerechnet die Kanzlerpartei CDU habe sich zu Wahlfälschungen hinreißen lassen und damit dem Ansehen der Demokratie im wiedervereinigten Deutschland schweren Schaden zugefügt. Es sei jetzt an der Staatsanwaltschaft, die offenbar vorschnell erfolgte Einstellung des Verfahrens gegen Kühnel zu prüfen und Schlussfolgerungen aus dem denkwürdigen Auftritt des CDU-Politikers vor dem Untersuchungsausschuss zu ziehen.
Kommentar
Wenige Tage vor dem 57. Jahrestag des Mauerbaus steht ausgerechnet eine Partei am Pranger, die allgemein – abgesehen von diversen kleinen und großen Skandalen wie jene um Parteispenden – als d i e Kanzlerpartei für die Stabilität demokratischer Strukturen verstanden wird. Wahlfälschungen? Das gab es nur im SED-Staat DDR oder sonstigen Diktaturen. Aber doch nicht in der Bundesrepublik oder gar im wiedervereinigten Deutschland.
Jetzt hat (neben der SPD, wenn auch aus anderen Gründen) auch die CDU ein Glaubwürdigkeitsproblem. Wahlfälschungen sind kein Kavaliersdelikt, sie berühren die Grundfesten einer demokratischen Ordnung. Erstaunlich, dass sich die Bundespartei zu diesem Desaster in Sachsen-Anhalt bisher nicht klar geäußert hat. Konsequenzen, etwa Parteiausschluss? Fehlanzeige.
Bereits 1990 gab es bei der Bayerischen Landtagswahl Ungereimtheiten, die sogar zu Anzeigen führten. Damals sollen Bürger beobachtet haben, wie nächtens Wahlunterlagen ohne erkennbaren Grund zwischen verschiedenen Orten transportiert worden sein sollen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren „gegen Unbekannt“ ein, Wahlbeschwerden wurden „als für das Gesamtergebnis unerheblich“ abgewiesen.
Zur Tagesordnung übergehen? Nach dem Prozess in Stendal und den eher traurigen bisherigen Ergebnissen des Untersuchungsausschusses ist das Gegenteil angesagt: Die Republik sollte überregional in einen notwendigen Diskurs um die Werte einer Demokratie eintreten und unmissverständliche Trennlinien ziehen: Wahlfälschungen, ob in einer Kommunalwahl, zum Landtag oder gar zum Bundestag, entziehen sich jeder Bagatellisierung. Oder sollen wir jetzt auch Wahlbeobachter aus Europa einladen? In Bayern? In Hessen? Noch sind wir keine Bananenrepublik und dabei muss es auch bleiben.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.420).
Berlin, 19.10.2017/cw – Harte Konsequenzen gegen die Verantwortlichen hat die Vereinigung 17. Juni in Berlin nach den jüngsten Medien-Veröffentlichungen über die mögliche Verantwortung eines V-Mannes der Polizei in NRW für das Attentat an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche gefordert. Die SED-Verfolgten-Organisation hatte unmittelbar nach dem Attentat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Gegen die „unverständlich schnell erfolgte Ablehnung von Ermittlungen“ durch die Staatsanwaltschaft hatte der Verein Beschwerde beim Generalstaatsanwalt eingelegt und war „ebenso schnell“ abgewiesen worden.
„Bisher kannten wir die Mitwirkung von Polizei und/oder Geheimdiensten an rechtswidrigen Aktionen nur von der Staatssicherheit der DDR,“ heißt es in einer heute verbreiteten Erklärung des Vorstandes. Für diesen erscheine die schnell erfolgte Ablehnung von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft heute in einem anderen Licht, nachdem durch den Untersuchungsausschuß des Abgeordnetenhauses auch die Involvierung der Ermittlungsbehörden kritisch beleuchtet wurde, ohne das dies bisher zu ersichtlichen Konsequenzen bei den Ermittlungsbehörden geführt habe.
Mit den jüngsten substantiiert erscheinenden Untersuchungsergebnissen stelle sich die Situation „zwei Monate vor dem Jahrestag des fürchterlichen und wohl vermeidbar gewesenen Anschlages“ dramatisch dar, sagte Vereinssprecher Holzapfel. Neben den unweigerlichen Konsequenzen „auch auf politischer Ebene“ könne man den Angehörigen nur empfehlen, aufgrund der jetzigen Tatsachen Deutschland „notfalls über den Umweg über die USA“ auf Schadenersatz zu verklagen. „Uns fällt naturgemäß die Aufforderung, gegen Deutschland zu klagen, besonders schwer,“ erklärte der Vorstand des Vereins, der seine Gründung auf den Volksaufstand von 1953 zurückführt. „Aber wenn sich aufgrund der skandalösen Verhältnisse der Verdrängung von Verantwortung durch regierungsamtliche Institutionen dieser Weg als einziger erweist, um den Angehörigen zu ihrem Recht zu verhelfen, bleibt kein anderer Weg. So brauche zum Beispiel die Familie des ermordeten polnischen Fahrers mehr als nur Lippenbekenntnisse über angebliche oder wirkliche Erschütterungen. Eine Entschädigung für die Familien könne zwar nie „angemessen“ sein, sei aber erst recht nach den jüngsten Untersuchungsergebnissen dringend geboten.“
V.i.S.d.P.: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.299).
Berlin, 24.03.2017/cw – Die AfD in Berlin fordert, die Aufklärung von Versäumnissen vor dem Terror-Anschlag an der Gedächtniskirche durch einen Untersuchungsausschuß im Berliner Abgeordnetenhaus klären zu lassen. Die Absicht von Innensenator Andreas Geisel (SPD), einen hauseigenen Aufklärer zu benennen, bezeichnete der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Karsten Woldeit (AfD), als einen „Schlag ins Gesicht des Parlaments.“ Der Innensenator wolle „offenbar einen hauseigenen Ermittler einstellen, damit nur ja nicht allzu viele unangenehme Fakten über das Behördenversagen rund um den Terroranschlag an die Öffentlichkeit gelangen.“
Scharf ging Woldeit auch mit der CDU ins Gericht, deren Verhalten in dieser Sache „schlicht feige und unwürdig“ sei. Die jetzige Oppositions-Partei fürchte offenbar, „ein Untersuchungsausschuss könnte ans Tageslicht bringen, dass ihr damaliger Innensenator Henkel sich ebenfalls Versäumnisse zurechnen lassen“ müsse. Daher verweigere die CDU „die Aufklärung durch einen Parlamentsausschuss“ und lege sich dafür „sogar mit Rotrotgrün ins Bett.“
Die AfD fordert die Union auf, „doch noch Vernunft anzunehmen.“ Die Aufklärung „des schwersten Terroranschlages der letzten 30 Jahre in Deutschland“ gehöre ins Parlament und „nicht ins Hinterzimmer des Innensenators!“, so Karsten Woldeit in einer verbreiteten Presseerklärung der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus.
Die Vereinigung 17. Juni in Berlin begrüßte die Forderung nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Es sei ein Unding, dass die Staatsanwaltschaft keinen Ansatzpunkt für Ermittlungen gegen Unbekannt sehe, während Berliner Medien „gerade in den letzten Tagen“ bis auf die Titelseiten hin „Das Versagen“ von Behörden konstatierten (z.B. Berliner Zeitung). Es sei unerträglich, so der Vorstand, wenn zum Beispiel gegen Parksünder sogar mit der Androhung von Erzwingungshaft vorgegangen werde, Behörden aber von vornherein „von oben her einen generellen Persilschein“ ausgestellt bekämen. Der Verein hatte nach dem Anschlag Strafantrag „gegen Unbekannt“ wegen des Verdachtes der Unterlassung gestellt, die Staatsanwaltschaft hatte die Aufnahme von Ermittlungen hingegen als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.
V.i.S.d.P.: redaktion.hoheneck@gmail.com – Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.235).
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