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Von Tatjana Sterneberg*
Berlin, 12.04.2021/tst – Der Verein „Berliner Unterwelten e.V.“ hat dem einstigen Mauer-Demonstranten und Tunnelbauer Carl-Wolfgang Holzapfel (77) die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Die Ehrung erfolgte mehr oder weniger zufällig zum 77. Geburtstag des Vor-sitzenden der Vereinigung 17. Juni 1953. In der Ehrenurkunde wird die Verleihung mit den „besonderen Verdiensten und außergewöhnlichem Engagement für unseren Verein“ begründet.

Ehrenurkunde des Vereins „Berliner Unterwelten e.V.“
In einer ersten Reaktion zeigte sich Holzapfel „tief bewegt.“ Diese Ehrung sei für ihn zweifellos „wertvoller, als jedes staatliche Kreuz.“ Komme sie doch von einer Gemeinschaft, die sich ebenso um die Aufarbeitung der Berliner Geschichte und hier speziell der spannenden Unterwelten in der Wieder-Hauptstadt verdient gemacht hat. Und dies alles vornehmlich auf ehrenamtlicher Basis.
Holzapfel hatte bereits im Alter von 14 Jahren ein „Deutschland-Papier“ entworfen, in dem er Wege zur Wiedervereinigung des geteilten Landes unter internationaler Beteiligung aufgezeigt hatte. Nach dem Bau der Mauer am 13. August vor sechzig Jahren widmete er sich dem Kampf gegen diese „neuerliche KZ-Mauer“ in Deutschland“. Der junge Mann schwor vor der zugemauerten Versöhnungskirche in der Bernauer Straße „so lange zu kämpfen, bis diese Mauer gefallen sein“ oder er „nicht mehr leben würde.“
Zahlreiche Hungerstreiks gegen das Ulbricht-Honecker-Bauwerk, Demonstrationen für die Freilassung politischer Gefangener, die spontane Errichtung von Kreuzen für ermordete Flüchtlinge und die aktive Beteiligung an einem Fluchttunnel, dem sogen. Weinstein-Tunnel (1963) prägten für Jahrzehnte das Leben des späteren Bankkaufmanns. 1966 wurde er sogar nach seiner Festnahme am Checkpoint Charlie (Oktober 1965) für sein Engagement in Ost-Berlin zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Auch nach dem Freikauf durch die Bundesregierung (Oktober 1966) führte er unermüdlich seinen gewaltlosen Kampf gegen die Mauer fort. Letztlich demonstrierte er am 28. Jahrestag, dem 13.August 1989, „für die Einheit Berlins und Deutschlands“ am Checkpoint Charlie. Über drei Stunden lag er dort auf dem berühmten weißen Strich, der dort die Trennung markierte, ehe er nach langwierigen Verhandlungen zwischen der amerikanischen und sowjetischen Besatzungsmacht von Beamten der West-Berliner Polizei weggetragen wurde.
Als wenige Monate später die Mauer fiel, bezeichnete sich Holzapfel als „den glücklichsten Menschen.“ Auch nach dem Mauerfall widmete er sich dem Thema. So wirkte er im Rahmen der Währungsunion in Eisenach für die COMMERZBANK. Dort unterbrach er im August 1990 seine Tätigkeit, um in Berlin vor dem noch existierenden „Justizministerium der DDR“ einen unbegrenzten Hungerstreik gegen den Justizminister Prof. Wünsche zu beginnen. Wünsche trat sechs Tage später von seinem Amt zurück. Holzapfel hatte kritisiert, dass der Justizminister einer „frei gewählten Regierung“ dieses Amt bereits unter Ulbricht und Honecker inne gehabt habe.
Seinen letzten Hungerstreik führte der nunmehrige Vorsitzende der „Vereinigung 17. Juni 1953“ im Sommer 2005 vor dem heutigen Bundesministerium für Finanzen durch, vor dem im Juni 1953 tausende Arbeiter für „freie Wahlen“ demonstriert hatten. Nach neun Tagen brach der sichtlich Entkräftete seinen Hungerstreik „gegen die Entfernung der Fototafeln an der Fassade des einstigen „Haus der Ministerien“ ab, die dort an den Volksaufstand vom 17. Juni erinnerten. Seine Forderung, den Platz vor dem Ministerium nach dem Volksaufstand zu benennen, wurde erst 2013 nach langen internen Kämpfen umgesetzt.
* Tatjana Sterneberg ist ehemalige Hoheneckerin und Mitglied im Vorstand der Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. in Berlin. Der Beitrag erschien zuerst unter „Redaktion Hohenecker Bote“.
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.631).
Berlin, 01.06.2018/cw – „Im Gegensatz zu jeder Diktatur, wo viele nur wegen Meinungsäußerungen eingesperrt worden waren, (muss) in einer Demokratie sehr wohl zulässig sein darauf hinzuweisen, dass jede Demokratie nur der faire Meinungsstreit im Gleichgewicht hält. Dass Gedankenfreiheit eins der höchsten Güter in einer offen sein wollenden Gesellschaft ist. Dass hier keiner das Recht hat, mit Marx … zu meinen, die objektiven Geschichtsgesetze zu kennen und damit immer zu wissen, wo’s langgeht. Nein, demokratische Politik lebt auch vom Zweifel, sogar vom Recht des Irrtums, vor allem aber von der fairen Streitkultur, und dazu bedarf es immer einer Opposition, die es nur in einer Diktatur nicht geben darf.“
Wer wollte diese Sätze des einstigen DDR-Dissidenten und späteren, wenn auch kurzweiligen WELT-Autors Siegmar Faust nicht unterschreiben? Faust schrieb diese in einem Beitrag für Das Debatten-Magazin The European im Dezember vergangenen Jahres (https://www.theeuropean.de/siegmar-faust/13251-kampf-gegen-rechts-ist-eintraegliches-geschaeft): „Ich lasse mir den Mund nicht verbieten.“
Beschwerdebrief wegen Kritik an aktuellen Zuständen
Zuvor hatte sich eine Besuchergruppe in einem Brief an die Gedenkstättenleitung über den ehemaligen DDR-Häftling beschwert und neben vielen Vorwürfen auch ausgeführt: Der Zeitzeugen-Referent „ging sogar einen Schritt weiter und behauptete, dass es in Deutschland überhaupt keine Streitkultur gäbe und dass die aktuelle gesellschaftliche Situation der Situation in der DDR gleiche, bzw. sogar ‚eigentlich noch viel schlimmer wäre‘, denn man hätte ja die Möglichkeit etwas zu sagen, aber man mache es schlichtweg nicht.“
Jetzt hat die Gedenkstätte die Reißleine gezogen und sich nach einem Beitrag in der Berliner Zeitung vom 29.05. (https://www.berliner-zeitung.de/politik/ddr-dissident-vom-buergerrechtler-zum-afd-anhaenger-30538334) von ihrem bisherigen Vorzeige-Referenten getrennt. Voreilig, das heißt ohne jede Not, wurde eine Presseerklärung verbreitet, in der sich der allseits geachtete Gedenkstättendirektor Dr. Hubertus Knabe von Siegmar Faust distanziert und die (bisherige) Zusammenarbeit aufkündigt. Nachdenkenswert eine der übermittelten Begründungen: „Besonders schwer wiegt dabei, dass Herr Faust die Gedenkstätte ohne deren Zustimmung als Bühne missbraucht hat, sich öffentlich zu äußern.“
Es fällt dem Beobachter schwer, hier nicht bedenkliche Parallelen zur Gedankenkontrolle einer Diktatur zu entdecken. Der Referent habe die Gedenkstätte ohne deren Zustimmung als Bühne missbraucht, sich öffentlich zu äußern. Als ehemaliger politischer Häftling (Autor/Urteil: 8 Jahre Zuchthaus) bekommt man da Magenkrämpfe, zeichnet sich die Frage ab: wann folgt der Ächtung wieder die Gedankenpolizei, die Ausstellung eines Haftbefehls durch (wieder) willfährige Staatsanwälte, die sich durch parteiliches Wohlverhalten hochgedient haben?
War die eilige Distanzierung angebracht?
Hätte es nicht einer Gedenkstätte, die an die grausamen Zustände in der Zweiten Deutschen Diktatur erinnert, gut angestanden, erst einmal vorsichtig, also reserviert zu reagieren? Etwa so:
„In einem Artikel der Berliner Zeitung vom 30. Mai 2018 wird der ehemalige DDR-Häftling Siegmar Faust mit verschiedenen Äußerungen zitiert, die er im Anschluss an eine Führung durch die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen gegenüber dem Journalisten Markus Decker getätigt haben soll. Die Gedenkstätte wird sich unmittelbar um eine Klärung des geschilderten Sachverhaltes mit ihrem Referenten Siegmar Faust bemühen. Erst dann ist eine unzweideutige Stellungnahme möglich. Wir achten und verteidigen als Institution, die an die Schrecken der DDR-Diktatur erinnert, besonders das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dies gilt besonders für Menschen wie Siegmar Faust, die wegen ihres mutigen Eintretens für dieses fundamentale Recht in einer Diktatur schwere Nachteile bis zur Folter-Haft inkauf genommen haben.
Sollten die zitierten Äußerungen tatsächlich so gemacht worden sein, hätte die Gedenkstätte allerdings Probleme damit, sich mit diesen Äußerungen zu identifizieren. Insbesondere würde eine parteipolitische Betätigung auf dem Boden der Gedenkstätte nicht den Grundsätzen unserer Einrichtung einer parteipolitischen Neutralität entsprechen, die lediglich ihre natürliche Ausnahme in der Darstellung von SED-Verbrechen hat, die teilweise noch heute parteipolitisch bagatellisiert werden. Das trifft im Übrigen auch auf die Beurteilung von Verbrechen zu, die die NSdAP zu verantworten hatte.“
Stattdessen wurde in einem vorauseilenden Gehorsam (gegenüber einem unbestritten festzustellenden Links-Stream?) auf einen Zeitungsartikel hin ungeprüft der Bann gegen einen herausragenden einstigen politischen Dissidenten geschleudert. Kann das Aufgabe einer Gedenkstätte an eine Diktatur sein, die den einstigen Verbrechen nicht ohne Stolz das Grundgesetz der Bundesrepublik entgegen stellt?
Gegendarstellung gefordert
Siegmar Faust hat heute die Redaktion der Berliner Zeitung aufgefordert, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Faust bestreitet darin die inzwischen ungeprüft durch diverse Medien weiter verbreiteten und ihm zugeschriebenen Äußerungen der Zeitung. Faust weist u.a. darauf hin, dass insbesondere die unterstellte Äußerung, er habe ein Schluss der Weiterwirkung der Verbrechen der Nazizeit gefordert, nicht seinen Äußerungen entspricht und „völlig gegen meine eigenen Grundsätze“ verstoßen würde.
Wie schrieb der nun umstrittene DDR-Dissident und Autor am Ende seines Artikels in The European abschließend: „Zum Glück hat die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen eine so kundige wie mutige und deshalb auch erfolgreiche Geschäftsleitung, allen voran Dr. Hubertus Knabe und sein Stellvertreter Helmuth Frauendorfer.“
Ob diese Einschätzung für Siegmar Faust zum Glück in der aktuellen Debatte wird, ist derzeit nicht abzusehen. Das Vertrauen in die bisherige Geradlinigkeit der Gedenkstättenführung ist nicht mehr ungestört. Vertrauen hingegen ist und bleibt die Grundvoraussetzung für eine weitere erfolgreiche Arbeit vor Ort. Dieses Vertrauen ist nicht durch einen Kotau vor linken Tendenzen zu verteidigen, denen die Gedenkstätte von je her ein Dorn im Auge ist. Schade, wenn ausgerechnet Siegmar Faust den Auftakt für neuerliche Attacken auf diese unverzichtbare Einrichtung der Aufarbeitung geliefert hätte. Aber auch dann wäre eine Faust auf „Faust“ eine von dieser Seite bedenkliche Reaktion.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.388).
Berlin, 1.März 2018/cw – Sie ist keine Unbekannte mehr in der Aufarbeitung des DDR-Unrechtes: Tatjana Sterneberg. In zahlreichen Vorträgen in ganz Deutschland referierte und referiert sie über die tiefen Schattenseiten der einstigen „Deutschen Demokratischen Republik“, die ihre Bürger mittels einer straff geführten Staatspartei und deren „Schild und Schwert“, dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) im Griff zu halten suchte. Bereits vor 14 Jahren trat die an Körpergröße kleine Frau auf einer Veranstaltung in Hohenschönhausen mutig einstigen Stasigrößen entgegen, konfrontierte diese mit deren Verbrechen „im Namen des Sozialismus.“
Heute spricht die ehemalige Hoheneckerin im Zentrum der SED-Nachfolgepartei im Karl-Liebknecht-Haus, Kleine Alexanderstr. 28 über ihre persönlichen Erfahrungen in und mit der DDR-Diktatur (18:30 Uhr). Eingeladen hat sie DIE LINKE. In der im Netz verbreiteten Einladung des Berliner Landesverbandes und des Bezirksverbandes Pankow heißt es:
„Tatjana Sterneberg wurde in der DDR wegen »staatsfeindlicher Verbindungsaufnahme und Vorbereitung zum ungesetzlichen Grenzübertritt« 1974 zu drei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Als 20-jährige hatte sie sich in den Westberliner Gastarbeiter, Antonio Borzachiello, verliebt und einen Ausreiseantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Ihre Pläne, zu ihrem Freund und späteren Ehemann nach Westberlin zu fliehen, wurden durch einen Lockvogel des MfS, der vorgab, Kontakte zu Fluchthelfern zu vermitteln, verraten.
Tatjana Sterneberg wurde in ihrer Wohnung in Friedrichsfelde, Antonio nach Einreise am Checkpoint Charlie verhaftet. Fast ein Jahr verbrachten beide in Untersuchungshaft im Stasi-Gefängnis in der Kissingenstraße. Beide wurden zu mehrjährigen , insgesamt zu 8 Jahren und 8 Monate Freiheitsstrafe verurteilt. Während ihrer Haftzeit im berüchtigten DDR-Frauengefängnis Hoheneck musste Frau Sterneberg Zwangsarbeit, u.a. für Westkonzerne wie Quelle, Neckermann u.a. verrichten.
Ohne ihr Wissen wurden ihr Psychopharmaka verabreicht. 1976 wurde sie freigekauft und in die BRD abgeschoben, wo sie Antonio Borzachiello schließlich heiratete. Tatjana Sterneberg erzählt ihre Lebensgeschichte anhand von Originalquellen und Auszügen aus Stasiakten.“
Tatjana Sterneberg ist ehemalige Vorsitzende des »Fördervereins Begegnungs- und Gedenkstätte Hoheneck e.V.« und gehörte bis 2006 auch dem Vorstand des Vereins »Frauenkreis der ehemaligen Hoheneckerinnen« an. Aktuell ist die gebürtige (Ost-)Berlinerin Mitglied im Vorstand der Vereinigung 17. Juni 1953 e.V.
DIE LINKE bittet um Anmeldung: per Telefon 030/24009-301 oder E-Mail an felix.lederle@die-linke-berlin.de .
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Kommentar von Bruni Grabow*
Berlin, 13.01.2018/bg – Anerkannte politische Verfolgte erhielten vor der Wende den C-Ausweis. Das war auch ein Sozialticket für Freifahrten usw. sowie auch für weitgehende Vergünstigungen ( z.B. Kleinkredit mit niedrigen Prozenten und Steuerfreiheit für drei Jahre für Selbstständige, Berlingeld. Und für Ostpaketsendungen bekam man viel Geld zurück ) Auch damals gab es schon für Berliner mit kleinem Geldbeutel diese Vergünstigungen. Keiner war beleidigt, wenn neben andere Berliner SED-Verfolgte dieselben Vergünstigungen erhielten.
Wieso müssen sich SED-Betroffene immer so abgrenzen und eine Extrawurst fordern? Vielleicht sollten einige mal umgedreht denken. Andere Bürger fragen sich, mit welchem Recht wollen SED-Opfer für sich allein „Tantiemen“ einfordern? Das wenn jemand genügend Geld zum Leben hat, und keine Vergünstigungen bekommt, ist es auch ok. So funktioniert nun mal die Verteilung von Sozialleistungen.
Es stimmt auch nicht, dass die Zuwendung (Opferrente, die keine Rente ist) nur Arme bekommen, wie man hier in Kommentaren zu der Meinung der Vereinigung 17. Juni liest. Der Hartz IV Empfänger erhält den normalen Sozialregelsatz (409 €). Die Zuwendung (Opferrente) wird für Verheiratete auf den 4-fachen und für Ledige den 3-fachen Regelungssatz hochgerechnet. Zusätzlich gibt es noch einen Differenzbetrag als Ausgleich in der Höhe. Alle Renten auch die nach dem BVG und Sozialleistungen sowie Kindergeld werden als Einkommen nicht angerechnet. Ich kenne eine Menge Betroffene, die zwischen 2000 und 4000 € monatliches Einkommen haben und trotzdem die Zuwendung bekommen. Das liegt daran, dass andere Einkommensarten auf Null gesetzt sind. Das die Zuwendung alle erhalten sollten, die in Haft waren, wäre auch meine Meinung, ist aber wohl nicht machbar. Trotzdem können wir nicht nur von armen SED-Opfern reden, die diese Leistungen bekommen. Wer heute Hartz IV bekommt, ist nicht automatisch ehemaliger DDR Bürger oder SED-Opfer .
Jeder kann sich heute politisch engagieren, ohne das er/sie wegen eigener politischer Meinung eingesperrt wird. Das heißt auch, jeder kann Abgeordneter werden oder eine leitende Stellung erabeiten, um ein höheres Gehalt zu erzielen. Wer psychisch und körperlich krank ist, kann das natürlich nicht, deshalb muss er aber nicht arm sein. Ich wundere mich nur, dass viele SED-Verfolgte, die angeben, psychisch krank zu sein, sich politisch sehr engagieren. Das macht ein SED-Opfer nicht unbedingt glaubhaft.
Ich hoffe, niemanden damit auf die Füße getreten zu haben. Aber es wird deutlich, dass Anstrengungen, die von jemanden gemacht werden, um zu helfen, immer in Einzelteile zerlegt werden. Und ich glaube, dass Leute, die sich bemühen, in Zukunft überlegen, ob sie sich weiterhin engagieren sollen oder wollen. Man darf ja noch nicht mal seine Meinung schreiben, dann hauen alle drauf, wie ich auf diesem Forum der Vereinigung 17. Juni bereits mehrmals erlebt habe. Das ist nicht in Ordnung.
* Die Autorin hat über viel Jahre privat das Forum „SED-Opferhilfe“ betrieben. Sie konnte vielen Betroffenen auf dem Weg durch den üblichen Behörden-Dschungel helfen.
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Berlin, 12.01.2018/cw – Die Vereine „Bürgerkomitee 15 Januar“ und „ASTAK“ laden aus gegebenem Anlass zu einer Podiumsdiskussion am Sonntag, 14. Januar, 11.30 Uhr, auf dem ehem. Stasi-Gelände (Ruschestraße 103, 10365 Berlin-Lichtenberg / U-Bhf. Magdalenenstraße) im Haus 1 (Linker Aufgang), Raum 614 ein. Eine prominente Runde diskutiert unter der Moderation von Christian Booß den einstigen „Fehlschlag“.
Am 17. Januar 1988 schlug die Stasi zu: Rund um die traditionelle Kampfdemonstration der Partei in Gedenken an die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht wurden Personen, die mit eigenen Parolen wie dem Luxemburgzitat ‚Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden‘ mitdemonstrieren wollten, unter Druck gesetzt, der Demonstration fernzubleiben oder verhaftet. Einige Tage später wurden weitere Oppositionelle festgesetzt und mit Strafverfahren bedroht.
Mit dieser Aktion sollten zum einen die sogenannten Ausreiseantragsteller getroffen werden, die sich im September 1987 zur AG Staatsbürgerschaftsrecht DDR zusammengefunden hatten. Auf der anderen Seite sollte die Opposition enthauptet werden, die prominenten Köpfe wie Bärbel Bohley, Wolfgang Templin, Ralph Hirsch, Vera Wollenberger (Lengsfeld) und Werner Fischer sowie die Künstler Freya Klier und Stephan Krawczyk kriminalisiert werden. Die Stasi mußte jedoch bald von dieser harten Linie abweichen. Die Proteste in der DDR, die Stellungnahmen der Evangelischen Kirche, wie der Bundesregierung und die Medienbericht- erstattung zwangen die SED und die Stasi („Schwert und Schild der Partei“) zu Kompromissen. Diese mussten von der zunächst praktizierten harten Linie abweichen.
Im Nachhinein erwiesen sich die Proteste sogar als eine Art Generalprobe für das Protestjahr 1989. Bis heute zeigen die Ereignisse im Rückblick Widersprüche und werfen neue Fragen auf.
Auf dem Podium diskutieren:
Günter Jeschonnek, Regisseur, am 10.12.1987 ausgebürgert, damals Mitbegründer und Sprecher der AG Staatsbürgerschaftsrecht der DDR; Monika Walendy, Ärztin, am 17. Januar 1988 inhaftiert, damals Mitglied der AG Staatsbürger-schaftsrecht der DDR; Wolfgang Templin, Publizist, am 25. Januar 1988 verhaftet und 5. Februar 1988 ausgewiesen, damals Initiative Frieden und Menschenrechte; Hans-Jürgen Börner, ehemals ARD-Korrespondent in der DDR und Stephan Krawczyk, Sänger und Schriftsteller.
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