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Titel HB 2014Nr.043 Einigkeit und Recht und Freiheit 15. 07. 2015

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Anschlag: Denkmal an den 17. Juni 1953 geschändet

Berlin, 15.07.2015/cw – Lange war es ruhig gewesen um das nicht unumstrittene Denkmal vor dem einstigen Haus der Ministerien, berlinerisch „Wanne“ genannt. Der Berliner Künstler Wolfgang Rüppel hatte das Denkmal für 1,2 Millionen DM vor 15 Jahren geschaffen. Rüppel ätzte ein vergrößertes, historisches Foto in Glas, das vor Ort in den Boden eingelassen ist. In Proportion und Motivwahl bezieht sich das Denkmal auf ein Propaganda-Wandbild von Max Linger in der offenen Pfeilerhalle des früheren Hauses der Ministerien (auf dem Foto hinter den Säulen erkennbar).

Dernkmalschändung am ehem. Haus der Ministerien - Foto: LyrAg

Denkmalschändung am ehem. Haus der Ministerien – Foto: LyrAg

Nun haben unbekannte Täter das Glasbild mutmaßlich unter Verwendung von Werkzeugen schwer beschädigt. An mindestens zwei Stellen ist das Bildnis durch offensichtliche Schläge (Hammer?) gesprungen. Die Vereinigung 17. Juni ist empört. „Nur zwei Jahre nach der endlich erreichten Umbenennung des Platzes gehen jetzt offenbare Chaoten gegen ein Denkmal vor, das an ein großes historisches Ereignis in Deutschland und Europa erinnert,“ erklärte Vorstandssprecher Holzapfel in Berlin. Die Vereinigung fordert die Verantwortlichen für die Stadt dazu auf, „darüber nachzudenken, ob die gezeigte Ignoranz gegenüber der zuvor stattgefundenen Schändung der Mauerkreuze am Spreeufer mögliche Täter erst ermutigt haben, das eigentlich unter dem Schutz des Staates stehende Denkmal in dieser widerlichen Form anzugreifen und zu schänden.“

Zerstörungsspuren auf dem Denkmal - Mutwillig? - Foto: LyrAg

Zerstörungsspuren auf dem Denkmal – Mutwillig? – Foto: LyrAg

Auch sei es unbegreiflich, wie dieser Gewaltakt unter den „Linsen der am Bundesfinanzministerium reichlich installierten Kameras“ geschehen konnte. Auch die Entfernung der Mauerkreuze fand offensichtlich unter den Augen der dort wegen des Reichstages vertretenen Sicherheitsorgane statt. Der 1953 von vormaligen Aufständischen gegründete Verein erhofft sich neben einem Überdenken der Sicherheitsmaßnahmen an diesen diffizilen Orte des Gedenkens eine schnellstmögliche Reparatur des Denkmals. Das dürfe nicht „an Finanzproblemen scheitern,“ so der Verein.

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UOKG: Mitgliedsverbände getäuscht?

Berlin, 15.07.2015/cw – Hat der Dachverband der Opferverbände, UOKG, auf der letzten Mitgliederversammlung Ende Juni in Berlin die Mitgliedsverbände getäuscht? Der Vorstand informierte die anwesenden Verbände-Vertreter offenbar einseitig auschließlich über angebliche und geschürte Intrigen des Hohenecker Bote(n), die auf der Seite der Vereinigung 17. Juni im Internet verbreitet werden würden: „Die Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen sind zu der gemeinsamen Überzeugung gelangt, dass dieser Internet-Blog der Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur schweren Schaden zufügt.“ So die vorgelegte und „mit großer Mehrheit“ verabschiedete und vom Vorstand verbreitete Resolution. Außen vor blieben die zahlreichen Bemühungen sowohl der Vereinigung 17. Juni wie auch der Redaktion Hoheneck, die heftigen Zerwürfnisse in den Opferverbänden zu beenden und im Sinne der Diktatur-Verfolgten wieder zu einer sachorientierten Arbeit zurückzukehren.
Ohne hier auf Einzelheiten der zunächst als Pressemitteilung und dann in die Rubrik Mitteilungen aus den Verbänden verschobene veröffentlichte Resolution der UOKG einzugehen, die inzwischen Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen ist, veröffentlichen wir an dieser Stelle unseren Brief an den UOKG-Vorstandsbeauftragten und Präsidenten der Inter-Asso, Dr. Wolfgang-Christian Fuchs, vom 11.09.2014. Neben diesem Schreiben, das entgegen der üblichen Gepflogenheiten nie beantwortet wurde, können jederzeit zahlreiche Schreiben und Mails auch an Rainer Wagner u.a. vorgelegt werden, die die permanente Bereitschaft zu Gesprächen belegen. Auch die eigentlich für eine Opferorganisation übliche Anhörung der auf übelste Weise diskreditierten einstigen politischen Gefangenen Tatjana Sterneberg und C.W. Holzapfel unterblieb. Die einst zu insgesamt 12 Jahren Haft Verurteilten erhielten so keine Gelegenheit, sich vor der Verabschiedung der Resolution zu den Vorwürfen zu äußern. Der zurückgetretene Bundesvorsitzende Rainer Wagner hatte die Delegierten der Verbände zuvor mit der Verlesung seiner Rücktrittsbegründung eingestimmt, behauptete allerdings in einer übermittelten Mail „über den sogen. Hohenecker Boten“, er habe „an der Beschlussfassung der Verbände weder mitgewirkt“ noch sei er „bei der Beratung und Abstimmung zugegen“ gewesen.“

Kongress „Einigkeit in Freiheit“

Hier der Brief des Vorstandes der Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. an den Vorstandsbeauftragten der UOKG und Präsidenten der Inter-Asso, Dr. Wolfgang Christian Fuchs vom September vorigen Jahres:

Wir, der Vorstand, wenden uns mit einer Idee vertrauensvoll an Sie, weil Sie zu den Verantwortlichen gehören, die in keinerlei Auseinandersetzungen involviert sind und darüber hinaus kraft Ihrer Funktionen und Ämter als Mittler wirken können.

Vor uns liegt der 25. Jahrestag der Maueröffnung. Ein epochales, besonders für die einstigen Opfer von Verfolgung und Willkür durch die zweite Diktatur unvergessliches und unnachahmliches Ereignis. W i r , die Widerständler und Verfolgten der Diktatur waren es, die dies bewirkt haben, um Prof. Dr. Michael Wolffsohn zu zitieren.

Wie gehen wir damit um? Im Dachverband UOKG haben sich diverse große und kleine Organisationen der einst Verfolgten zusammengeschlossen. Dies war keine leichte Geburt und gelang erst nach vielen Auseinandersetzungen (Zentralrat etc.). Im Zuge dieser Auseinandersetzungen haben nicht nur viele Vereine den Weg in die UOKG gefunden, sondern diese auch wieder verlassen. Dadurch kam es zu sicherlich vermeidbaren Disharmonien bis hin zu vermeidbaren Rivalitäten. Diese Auseinandersetzungen haben das gemeinsame Anliegen aller Betroffener nicht befördert, sondern häufig genug eher geschadet.

Nunmehr den Versuch einer Analyse des „Wieso“ und „Warum“ zu unternehmen, wäre aus unserer Sicht kontraproduktiv. Durch Blicke „nach hinten“ sind selten Visionen entstanden oder umgesetzt worden.
Aus unserer Sicht sollten wir den Blick in die Zukunft richten. Wir sollten den bevorstehenden großartigen Jahrestag des Mauerfalls nutzen, und alle Verbände und Organisationen innerhalb und außerhalb der UOKG aus dem Bereich des Widerstandes und der Verfolgung aus der zweiten Diktatur einladen, sich unter dem übergreifenden Motto

Einigkeit in Freiheit

auf unsere gemeinsamen Wurzeln zu besinnen. Dabei könnte zumindest der ernsthafte Versuch unternommen werden, sich hinter gemeinsamen Anliegen und Zielen zu neuer Kraft zu verbünden.

Wer anders, als die UOKG, vielleicht unter der hilfreichen Vermittlung der Inter-Asso, könnte einen solchen Kongress organisieren und durchführen?

Sie, sehr verehrter Herr Dr. Fuchs, wären sicherlich in der Lage, augenblicklich (noch) widerstreitende Lager ohne jegliche Vorbedingungen oder gar Vorhaltungen einzuladen und über einen derartigen vorgeschlagenen Kongress zusammenzuführen. Wir sollten als unmittelbar Betroffene zu diesem Jahrestag der Öffentlichkeit unübersehbar eine neue, besser wiedergefundene Einigkeit in der Vertretung unserer berechtigten Interessen demonstrieren.

Die Abfassung und Verkündung einer gemeinsamen

Charta der Verfolgten und Opfer der zweiten Diktatur

könnte krönender Abschluss eines derartige Kongresses sein. In dieser Charta sollte die Vielfalt der einzelnen Organisationen als dominierendes Ergebnis des Kampfes um die Freiheit nicht unterschlagen, aber die Einigkeit in den Grundsätzen der Freiheit und unserer gemeinsamen Anliegen betont werden.

Wir erklären ausdrücklich unsere Bereitschaft, ohne Vorurteile und Vorbehalte an einer Planung und Durchführung aktiv mitzuwirken, um den angeregten Kongress zu einem Fanal für die UOKG, die Inter-Asso und damit für alle einst von der Diktatur Betroffene werden zu lassen.

Lassen Sie uns gemeinsam den Hader der Vergangenheit überwinden und für eine gemeinsame Zukunft wirken und das gemeinsame Motto umsetzen: Einigkeit in Freiheit.

Die Beurteilung des Inhaltes wie des seinerzeit übermittelten Vorschlags überlassen wir unseren Lesern.

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Zweiter Rücktritt?
Fördervereinsvorsitzender Dietrich Hamann soll erneut das Handtuch geworfen haben – Vereinsgelder angeblich an Stadt übergeben

Stollberg/Hoheneck, 15.07.2015/cw – Der Vorsitzende des Fördervereins Gedenkstätte Hoheneck, Dietrich Hamann, soll erneut das Handtuch geworfen und sein Amt durch Rücktritt niedergelegt haben. Er betrachte sich nur noch als „einfaches Mitglied“, soll Hamann am vergangenen Donnerstag erklärt haben.

Dietrich Hamann hatte zunächst den ersten Förderverein „Begegnungs- und Gedenkstätte (BuG) Hoheneck e.V.“ mitbegründet, war dann aber auf erheblichen „Druck von Außen“ kurzfristig ausgetreten und hatte ein Jahr später den jetzigen Verein gegründet. Nach vereinsinternen Auseinandersetzungen legte Hamann den Vorsitz vor einem Jahr „aus gesundheitlichen Gründen“ nieder, hat sich aber zur Überraschung vieler Mitglieder in diesem Jahr erneut zum Vorsitzenden wählen lassen.

Die der Wahl nachfolgenden erneuten Auseinandersetzungen sollen Hamann nun offenbar bewegt haben, endgültig seine Vorstandsambitionen aufzugeben. Vorausgegangen war nach Informationen die Weigerung des zuständigen Registergerichtes, den neuen Vorstand einzutragen, nachdem eine satzungsgemäße Minorität im Verein die Ordnungsmäßigkeit der Wahlen angefochten hatte.

Steht der Verein vor dem AUS?

Nach Ansicht von Beobachtern steht nunmehr das Standing des Vereins in der Öffentlichkeit und damit seine Wirksamkeit zur Verfolgung des Zieles einer Gedenkstätte zur Debatte. Hamann soll nach Informationen der Redaktion die Kasse des Vereins bereits an die Stadt Stollberg übergeben haben, was unmittelbar heftige Kritik im Verein auslöste. Der nun ehemalige Vorsitzende hätte dazu kein Recht, so heißt es, da der Verein die Übergabe von Vermögen an die Stadt nur für den Fall seiner Auflösung in der Satzung festgeschrieben habe. Hingegen sei die Mehrheit der Mitglieder an einer Fortführung der Vereinsarbeit interessiert. Hamann sähe sich bei einer Bestätigung des Vorgangs mit rechtlichen Schritten in dieser Sache konfrontiert.

Erschwert wird die Auseinandersetzung vor Ort nach Meinung von Beobachtern auch durch die Mitwirkung ehemaliger Hohenecker Frauen im Förderverein. Letzte Vorstandsmitglieder des Frauenkreises ehemaliger Hoheneckerinnen seien in den Förderverein eingetreten, obwohl sie die in erster Instanz für rechtswidrig erklärte Auflösung des ebenfalls in Turbulenzen geratenen Frauenkreises betrieben hätten. Damit seien die Auseinandersetzungen in den Förderverein transferiert worden, weil sich auch hier zwei Fraktionen aus dem Frauenkreis mit unterschiedlichen Intentionen gegenüberständen.
Inzwischen verlautet aus gut informierten Kreisen der Stadt, dass die Verwaltung die Verwirklichung einer Gedenkstätte selbst in die Hand nehmen, das heißt ohne den Förderverein umsetzen wolle. Diese Informationen gehen wohl auf eine Äußerung des MdB Marco Wanderwitz (CDU) zurück, der am 17. Juni d.J. von vorsorglichen Plänen gesprochen habe, dem Förderverein jede Mitwirkung an einer Gedenkstättenplanung zu entziehen.

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Potsdam: Ministerpräsident ehrt Opfer einstiger Internierungslager

Potsdam, 13.07.2015/cw – Am heutigen Montag hat der Brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) zu einem Empfang für die Opfer einstiger sowjetischer Internierungslager nach dem Zweiten Weltkrieg (1945 – 1950) in das Kongresshotel am Templiner See eingeladen; Beginn 13:00 Uhr. Die UdSSR hatte auch einstige KZ der Nationalsozialisten, wie in Sachsenhausen und Buchenwald, für die Verfolgung vorgeblicher Staatsfeinde und Kommunismusgegner genutzt.

Der Dachverband UOKG dankt in einer Stellungnahme für die Ehrung der Opfer der vor 70 Jahren errichteten Speziallager. „Diese Opfergruppe ist bislang von der Politik leider sträflich vernachlässigt worden. Die meisten Zivildeportierten haben in ihrem Leben nie eine Entschädigung für das ihnen widerfahrene Unrecht erhalten“, heißt es dazu in der UOKG-Erklärung.

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UOKG: Weiter Rätsel um Nachfolge Wagners

Berlin, 15.07.2015/cw – Auf dem letzten Verbändetreffen der UOKG, der Mitglieder-versammlung aller dem Dachverband angehörender Vereine und Verbände, wurde vom amtierenden Vorstand kein nominierter Kandidat für die Nachfolge des am 23. April „aus gesundheitliche Gründen“ zurückgetretenen bisherigen Vorsitzenden Rainer Wagner (2007 – 2015) benannt. Auch von den Mitgliedern wurden keine Vorschläge eingebracht. Nach einer auf dem Treffen gegebenen Information wolle der Vorstand zur nächsten Versammlung, die wegen der Vakanz vom regulären Termin im November auf September vorgezogen werden soll, einen „überzeugenden Vorschlag“ unterbreiten.

Demo gegen religiösen Fanatismus auf dem Pariser Platz im Juni 2015 (Bildmitte Lala Süsskind). Wagner war eben dies vorgeworfen worden. - Foto: LyrAg

Demo gegen religiösen Fanatismus auf dem Pariser Platz im Juni 2015 (Bildmitte Lala Süsskind). Wagner war eben dieser Fanatismus vorgeworfen worden.
– Foto: LyrAg

Diverse angefragte Persönlichkeiten sollen unterdessen eine Kandidatur aus unterschiedlichen Gründen abgesagt haben, unter ihnen Roland Jahn und Stefan Hilsberg (SPD). Auch die zuletzt im Gespräch gewesenen einstige Staatssekretärin und ehem. Landesbeauftragte Hildigund Neubert (CDU) soll sich gegen eine Kandidatur entschieden haben.

Dagegen sieht die der UOKG wieder angehörende VOS (Vereinigung der Opfer des Stalinismus) keine Eile, ihren Vorsitzenden zu ersetzen. Rainer Wagner (CDU) war kurzfristig in Personalunion auch VOS-Vorsitzender. In einem Beitrag für das VOS-Organ „Freiheitsglocke“ hatte der Geschäftsführer und Beisitzer im Vorstand, Hugo Diederich (CDU) zwar im Unterschied zum Dachverband Vorschläge für die Wagner-Nachfolge von den Mitgliedern erbeten, allerdings angemerkt, dass „der Vorstand des Verbandes auch ohne Vorsitzenden voll geschäftsfähig ist.“ (FG 751, S.3). Hintergrund war der Hinweis auf die nächste Generalversammlung in 2017, die satzungsgemäß den Vorstand wähle. Eine vorhergehende Briefwahl schloss Diederich aber nicht aus. Allerdings fordern Stimmen im Verband eine komplette Neuwahl des Vorstandes, da bereits mehrere Vorstandposten um die Jahreswende auf diesem Weg besetzt worden sind. Zu diesem Zweck wurde auch die Einberufung einer satzungsmäßig möglichen außerordentlichen Generalversammlung angeregt. Allerdings sollte diese „auf eigene Kosten der Delegierten und Mitglieder“ stattfinden, um die VOS-Kasse nicht zusätzlich zu belasten.

Gegen den Verband werden seit geraumer Zeit Rückforderungen in beträchtlicher Höhe von der Sozialversicherung erhoben. Um einer möglichen Insolvenz des bisher verantwortlichen Bundesverbandes zu entgehen, hatte die VOS unter dem seinerzeitigen Vorsitz von Hugo Diederich die Gründung eigenständiger Landesverbände in Form „eingetragener Vereine“ angeregt. (1.010)

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Hinweis: Die bisherigen Ausgaben des Hohenecker Boten können unter http://www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion gegen Kostenbeitrag bestellt werden (Redaktion: Siehe Impressum). Die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt, der Verein ist für die Inhalte nicht verantwortlich. Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des/der Verfasser/Verfasserin wieder.
Impressum: Der „Hohenecker Bote“ ist einzig der demokratischen Auseinandersetzung und den Anliegen der Verfolgten beider Diktaturen verpflichtet, parteipolitisch und vereinsrechtlich unabhängig und erscheint in der Mitte eines jeden Monats. Beiträge dürfen b.a.W. kostenlos unter Zurverfügungstellung von Nachweisen (Belegen) insbesondere von gemeinnützigen Vereinen der Verfolgten- und Opferszene beider Diktaturen in Deutschland genutzt oder weiterverbreitet werden. Fotos dürfen grundsätzlich nur unter ausdrücklicher Zustimmung bzw. zu den Bedingungen der Redaktion verwandt werden. Redaktion: Carl-Wolfgang Holzapfel (cw) – verantwortlich; redaktion.hoheneck@gmail.com ; Kaiserdamm 9, D-14057 Berlin, Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953; Fax: 030-30207786 (derzeit außer Betrieb). Anzeigen auf Anfrage.

Berlin, 22.12.2014/cw – Das Internationale Katholische Missionswerk missio Aachen hat am 02. Dezember 2014 an den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Christoph Strässer (MdB) die Petition „Reißen Sie Mauern ein: Freiheit für Asia Bibi“ überreicht. Im Auswärtigen Amt in Berlin konnte missio-Präsident Prälat Dr. Klaus Krämer aus diesem Anlass 18.425 Unterschriften – darunter 3.341 openPetition-Unterschriften – an die Bundesregierung übergeben. Das teilten die Urheber der Petition jetzt mit.

Christoph Strässer betonte anlässlich der Übergabe, dass die Unterschriften „Ansporn und Verpflichtung für uns als Bundesregierung und für mich persönlich als Menschenrechtsbeauftragter und für die Menschenrechte engagierter Parlamentarier“ sind. „Wir werden weiter alles uns mit diplomatischen Mitteln Mögliche für eine Aufhebung des Urteils gegen Asia Bibi, gegen den Missbrauch der Blasphemie-Gesetze und für die Religionsfreiheit insgesamt tun.“
Zuvor hatte Dr. Krämer eindringlich die Bundesregierung und den Menschenrechtsbeauftragten aufgefordert, „alle diplomatischen Bemühungen gegenüber Pakistan zu unternehmen, damit Asia Bibi in die Freiheit entlassen wird und mit ihrem Mann und fünf Kindern in Sicherheit leben kann.“ Die Petition war am 19. Juni, dem fünften Jahrestag der Verhaftung von Asia Bibi, gestartet worden und endete am 30. November 2014.

Siehe dazu auch: https://17juni1953.wordpress.com/2014/10/30/pakistan-wasser-fur-andere-geschopft-todesstrafe/ (911).

V.i.S.d.P.: redaktion.hoheneck@gmail.com, Berlin

21.12.2014/cw

„Lieb Vaterland, wofür soll ich dir danken…“

Wir danken Dir.

Merci, Udo……..

V.i.S.d.P.: redaktion.hoheneck@gmail.com

Von Carl-Wolfgang Holzapfel

Neustadt a.d. Weinstraße/Berlin, 18.12.2014/cw – Weihnachtszeit – stille Zeit? Wer den tagtäglichen Trubel vor dem Fest auf unseren Straßen oder in den Kaufhäusern erlebt, hat da so seine berechtigten Zweifel. Aber muß man dem heutigen Leben gleich abschwören und sich womöglich nach den goldenen Zeiten des Glaubens im Mittelalter sehnen? Die Inquisition verbrannte Hexen, die sich dem Teufel verschworen hatten, folterte Glaubensabtrünnige und sorgte so für die Aufrechterhaltung des rechten Glaubens.

Gegen diese Ordnung war einst Martin Luther aufgestanden. Dennoch gibt es gerade in dieser protestantischen Kirche mit den Evangelikalen eine Bewegung, die sich aus Überzeugung wohl noch vor Luther zurück bewegen will, mit ihren Bibel-Auslegungen die Katholische Kirche von Heute in einem wahren liberalen und menschenfreundlichen Licht erscheinen lassen.

Moderne Theologie: Sentimentale Weihnachtsgefühle

Als einer der Vorreiter dieser „bibeltreuen Christen“ versteht sich der bereits als „Ayatollah von Neustadt“ bezeichnete Prediger Rainer Wagner, dessen Bekenntnis zur „wortgetreuen Auslegung der Heiligen Schrift“ vernachlässigt werden könnte, wenn nicht gerade Wagner in vielfachen weltlichen Positionen, also mitten im Bereich der „Wirkungsstätte Satans“, vertreten wäre.
Der Ayatollah schleudert wie gewohnt auch zu Weihnachten wieder seine Wort-Blitze in die Welt der Verlorenen, wirft der Amtskirche vor, dass „die moderne Theologie diese biblische Wahrheit zugunsten eines bloßen innerweltlichen Vernunftglaubens, der mit etwas sentimentalen Weihnachtsgefühlen gespickt ist, aufgegeben“ hat. http://www.stadtmission-neustadt.de/smb/stadtmissionsbrief_2014-12.pdf

In seinem Weihnachtsbrief der Stadtmission Neustadt stimmt der Prediger und Vorstandsmitglied der evangelikalen „Evangelischen Allianz“ zunächst auf die Weihnachtzeit ein, beschreibt die „ANKUNFT Jesu“ um dann fortzufahren: „Diese ANKUNFT hat zwei Aspekte die wir immer im Auge behalten sollten. Der Weihnachtsaspekt: Gott kam in Christus in die Welt, um uns zu erlösen“, aber: „Der Aspekt des Jüngsten Tages: Jesus wird wieder kommen, um die Welt zu richten.“

Wir gehen unbeirrt auf die Hölle zu

„Warum das alles? fragt Wagner und gibt die Antwort: „Auch das sagt uns die Heilige Schrift: Unsere Welt ist seit dem Sündenfall das Herrschaftsfeld des Bösen (Eph 2,1.2). Von Natur her sind wir Satans Sklaven und gehen unbeirrt auf die Hölle zu. Unserer Sünde Bezahlung ist die Verdammnis, der ewige Tod (Röm 6,23).“ Die weihnachtliche Tröstung durch den Ayatollah bleibt nicht aus: „Aber Gott will nicht, dass wir zur Hölle fahren (Hes 33,11).“ Gott sei Dank, wenigstens das nicht! Doch dann liest Wagner der Amtskirche die Leviten: „Die moderne Theologie hat diese biblische Wahrheit zugunsten eines bloßen innerweltlichen Vernunftglaubens, der mit etwas sentimentalen Weihnachtsgefühlen gespickt ist, aufgegeben.“ Und er bedauert: „Leider rückt diese Hauptlehre unseres Glaubens auch bei manchen Evangelikalen in den Hintergrund.“ Ach was.

Drohung oder Verheißung?

Wagner: „Nun erinnert bibeltreue Christen die Adventszeit auch daran, dass Jesus versprochen hat, wieder zu kommen. Im Glaubensbekenntnis reden wir davon: „Von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten“. Nach den Worten des Ayatollah gibt es „einen 2. Advent, ein zweites Kommen Jesu.“ Aber: „Wenn dies soweit sein wird, kommt Jesus nicht mehr als Kind und Retter der Sünder, sondern als Richter.“ Die weihnachtliche Verheißung – oder Drohung: „Für die, welche nicht glauben wollen, wird dieses zweite Kommen Jesu aber ein furchtbares Erschrecken nach sich ziehen. Die Bibel sagt, dass die Menschen an diesem jüngsten Tag lieber tot sein möchten, als Gottes Gericht zu erleben (Offb 6,15-16).“

Der Prediger, im Nebenberuf auch Vorsitzender der Verfolgten-Organisationen UOKG und VOS und Mitglied in zahlreichen politischen Gremien, erinnert beschwörend daran, dass die Bibel Zeichen nennt, „die auf das Ende der Welt hinweisen. Sie ermahnen uns, stets bereit zu sein für den letzten Tag unserer Welt.“

Globalisierung ein moralischer Verfall der Menschheit

Die Beweisführung: „Die Bibel redet von Naturkatastrophen, Kriegen, Bürgerkriegen, Seuchen, Wirtschaftskrisen, Christenverfolgungen, einer Zuspitzung der politischen Probleme auf den Nahen Osten. Dazu kommt das Streben der Welt nach Globalisierung. Ein moralischer Verfall der Menschheit wie in Sodom und Gomorrha (Mt 24,38; Luk 17,29). Man wird eine Welteinheitsregierung und Welteinheitsideologie anstreben (Offb 13)“.

Dieser Ayatollah lebt mitten unter uns. Während Tausende auf die Straße gehen, um gegen die „Islamisierung des Abendlandes“ zu protestieren, wäre es vielleicht ratsamer, erst einmal das Augenmerk auf einige Sektierer zu richten, die sich – offensichtlich unbemerkt von einer breiteren Öffentlichkeit – bereits in zahlreichen Funktionen eingenistet haben.

Weihnachten ist und bleibt wohl ein Fest der Widersprüche. Trotzdem: Fröhliche Weihnachten! Auch nach Neustadt. Denn wahrscheinlich ist der Ayatollah kein „Knecht Satans“. Er ist und bleibt wohl auch nur ein Mensch wie Du und ich – mit all seinen Widersprüchen. Bedauerlich, das er hier seine Position für recht obskure Weltvorstellungen missnutzt. (908)

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, redaktion.hoheneck@gmail.com
(ausgenommen Zitate aus dem Stadtmissionsbrief Dez.2014, für die der Autor Rainer Wagner verantwortlich zeichnet.)

Titel HB 2014Nr.036       Einigkeit und Recht und Freiheit 15. 12. 2014

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Weihnachtsgeschenk oder Alibi der Politik?

Berlin, 15.12.2014/cw – Mit einem „Weihnachtsgeschenk“ bedachte der Deutsche Bundestag kurz vor Jahresschluss die bisherigen Empfänger von „Sozialleistungen“ für erlittene Verfolgung während der zweiten deutschen Diktatur: Die pauschale Leistung wurde per Jahresbeginn 2015 um 50 Euro auf insgesamt 300 Euro im Monat angehoben. Gut möglich, dass die Abgeordneten dabei ein weihnachtlich-gutes Gewissen hatten, schließlich habe man ja jetzt konkret etwas für diesen Personenkreis getan (der hoffentlich endlich Ruhe gibt – 25 Jahre nach dem Mauerfall!).

Der Bundestag brauchte ganze 17 Jahre, um überhaupt eine Entschädigungsleistung für einen allerdings eingeschränkten Personenkreis zu beschließen. Weitere sieben Jahre gingen ins Land, um jetzt eine Erhöhung zu verabschieden, die gerade eben einem Inflationsausgleich entsprechen dürfte. Zahlreiche Anregungen für eine abschließende Regelung offener Fragen wurden trotz geflissentlich wiederholter Aufforderungen an die diversen Vereine und Verbände, Vorschläge einzureichen, entweder übergangen oder schlicht ignoriert.

So hatte sich neben anderen auch die Vereinigung 17. Juni in Berlin im Mai 2014 angesichts der beabsichtigten Novellierung des Opferentschädigungsgesetzes an die Fraktionen im Deutschen Bundestag gewandt und detaillierte Vorstellungen unterbreitet. In einer „Vorbemerkung“ führte der Verein u.a. aus:

Unwürdiges Spiel auf dem Rücken der Opfer

„Der Gesetzgeber hat es über viel Jahre versäumt, die Verfolgten und Opfer der zweiten Diktatur in ihrer Vielschichtigkeit zu erfassen und damit den tatsächliche Bedarf auf Entschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen zu erfassen. Aufgrund dieser Versäumnisse war es möglich, Entschädigungsleistungen und andere Maßnahmen unter Angabe wechselnder Begründunge immer wieder hinauszuschieben. Dabei spielten die beiden großen und letztlich entscheidenden politischen Parteien eine unrühmliche Rolle, indem sie der jeweils anderen Partei die Schuld an dem Versäumnis vorwarfen. Selbst in die Verantwortung gewählt, wurde dieses unwürdige Spiel auf dem Rücken der Opfer umgedreht. Die jeweils in der Regierung befindliche Partei sah sich dem Vorwurf der Torpedierung ausgesetzt, die jeweilige Opposition entdeckte ihr großes Herz für die Opfer.“

Erst die große Koalition von 2005 habe diese Dilemma beendet, weil sich die beiden nun in der Regierungsverantwortung stehenden Parteien nicht mehr auf die jeweils andere Partei hätten herausreden können, schrieb der Verein.

„Auf der anderen Seite standen die Verfolgten- und Opferverbände, die 17 Jahre nach der erfolgten Wiedervereinigung geradezu depressiv diese endliche Entschädigung aufnahmen (Minimallösung) und daher zu keiner entscheidenden Mitwirkung fähig waren.“ In einem großen Opferverband sei sogar die Befürchtung aufgekommen, ab einer bestimmten Renten- höhe Mitglieder zu verlieren. „Eine abstruse Verkehrung der begleitenden Umstände.“

Sieben Jahre nach der Verabschiedung dieser Entschädigung seien aber in den Verbänden die Lücken in der Gesetzgebung im Alltag der Betreuung hilfebedürftiger und ratsuchender Opfer bewußt geworden. Seither wurde der Ruf auf Nachbesserungen lauter und dringlicher, was berechtigt und begründet sei. Die zunehmende Vergreisung und das Versterben der einst von rechtsstaatswidrigen Verfolgungen Betroffenen würde dazu beitragen, buchstäblich Panik auszulösen. Tatsächlich hätten bereits Viele den Tag der Wirksamkeit der angesprochenen Entschädigung nicht mehr erlebt. Durch die fehlende Vererbungsmöglichkeit auf Partner, die zu Lebzeiten die Verfolgung mitertragen hätten, ginge selbst für diesen Personenkreis jedwede Leistung ins Leere.

Begriff „Soziale Zuwendung“ eine Beleidigung

Zur „Begrifflichkeit“ von Entschädigungsleistungen heißt es in dem Schreiben:
„Der Benennung von Entschädigungsleistungen für erlittenes Unrecht kommt eine enorme psychologische Wirkung sowohl gegenüber den Betroffenen als auch gegenüber der Gesellschaft zu.“ Die Benennung der bisherigen Entschädigungszahlungen als „soziale Zuwendung“ habe sich als Zumutung erwiesen. Diese stelle eine Beleidigung der Betroffenen
dar und stände darüber hinaus im Widerspruch der Benennung von Rentenzahlungen an längstens fünfmonatige Regierungsmitglieder der letzten DDR-Regierung, die als „Ehrenpension“ deklariert worden sei. Diese findet ausschließlich dann keine Anwendung, wenn Regierungsmitglieder sich persönlich in der Diktatur schuldig gemacht hätten (z.B. IM-Tätigkeit). Darüber hinaus werde diese Ehrenpension entsprechend den Besoldungserhöhungen nach dem Bundesministergesetz stetig angepasst und könne als Bestandteil der Witwen- oder Witwerrente übertragen werden. Gegen diese „unerhörte und quasi im Schatten öffentlicher Aufmerksamkeit durchgewinkte Regelung“ wurde den Verfolgten und Opfern eine „soziale Zuwendung“ verordnet, die „von der Begrifflichkeit her bereits eine herabwürdigende Hartz-IV-Komponente ausweist.“

Diese Regelung widerspreche jedem „Anspruch auf die uneingeschränkte Anerkennung der Leistung für eine freie und demokratische Gesellschaft durch Verfolgung, langjährige Haft und sogar Tod.“ Die Benennung dieser Leistung in Form einer „Ehrenpension“ sei daher überfällig und müsse in eine (anstehende) Novellierung einbezogen werden. Ebenso sei die Anbindung von Erhöhungen an einen wie immer zu bestimmenden Index unabdingbar. Die Gegenfinanzierung für derartige periodische Angleichungen ergebe sich, so der Verein, aus der automatischen „Verminderung der Leistungsempfänger durch natürliches Ableben.“

Automatische Vererbbarkeit widerspricht angemessener Würdigung

Kritisch sieht der Verein die UOKG-Forderung nach einer “automatischen“ Vererbbarkeit der Entschädigungszahlungen. Dies würde dem Tenor einer angemessenen Würdigung der Leiden widersprechen und wäre in der Realität auch schwer durchsetzbar. Stattdessen schlägt die Vereinigung 17.Juni vor, eine Vererbbarkeit zu bestimmen, sofern eine Lebensgemeinschaft bereits zum Zeitpunkt der Verfolgung bestanden habe. Dadurch würde die direkte Betroffenheit des Lebenspartners durch die Leidenszeit gewürdigt werden.
Zwar sei nicht auszuschließen, daß später eingegangene Lebenspartnerschaften ebenfalls unter den Folgen erlittener Haft und dadurch verursachter Traumata zu leiden hätten. Diese wären dennoch nicht vergleichbar mit einer Gemeinschaft, die z.B. bereits in den sechziger Jahren geschlossen wurde und in der ein Partner die Last der Kindererziehung allein getragen hätte, während der Partner politischer Verfolgung und Haft ausgesetzt gewesen sei. Die Vererbung von Ansprüchen sollte daher „grundsätzlich, aber nicht pauschal erfolgen.“

Auch zur vielfach geforderten Aufhebung der Befristung von Mindesthaftzeiten für die Entstehung eines Entschädigungsanspruches vertrat der Verein in dem vorliegenden Schreiben eine dezidierte Meinung. Man halte die gegenwärtige Befristung gegenüber Langzeithäftlingen für angemessen. Auch einstige politisch Verfolgte, die sich in der Folge einer relativ kurzen Haft ausgesetzt sahen, schuldeten den entsprechend länger Inhaftierten Respekt. Der Verein: „Gleichwohl handelt es sich auch bei diesem Personenkreis um rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen.“ Man schlage daher eine einmalige Zahlung in Höhe der doppelten Monatszahlung für jeden Monat der Inhaftierung vor.

Die Vereinigung 17. Juni hatte in ihrem ausführlichen Vorschlagskatalog auch die gesetzliche Regelung einer „Beweislastumkehr“ für geltend gemachte Haftfolgeschäden analog zur Praxis bei Verfolgten durch die NS-Diktatur aufgenommen. „Tausende Betroffene sind inzwischen verstorben, denen in diesem Bereich aufgrund der nach wie vor gültigen Gesetzeslage die zustehende Anerkennung verweigert worden war. Eine Novellierung einschlägiger Gesetze ohne diese Beweislastumkehr verdiene nicht die Bezeichnung einer notwendigen und gerechten Reform.“

Sichtbarmachung der gesellschaftlichen Anerkennung

In einem weiteren Abschnitt nahm der Verein zu den „Kriterien einer Sichtbarmachung“ der gesellschaftlichen Anerkennung von Verfolgten und ihrer erbrachten Opfer Stellung. Er verwies u.a. auf das Beispiel Polens, dass den einstigen Kämpfern des Aufstandes in Posen 1956 den Kombattantenstatus verliehen und eine eigene Ordensregelung geschaffen habe. Außerdem würden diesem anerkannten Personenkreis weitere Vergünstigungen, wie freier Eintritt in Museen etc. vermittelt. „Einer öffentlichen Sichtbarmachung der staatlichen Anerkennung von Widerstand und Verfolgung käme neben der Genugtuung für die Betroffenen auch eine wichtige gesellschaftliche Funktion gerade auch im Hinblick auf die nachwachsenden Generationen zu.“ Diese Form der Anerkennung erfordere wenige bzw. zu vernachlässigende fiskalische Aufwendungen, würde jedoch „einen wichtigen und beruhigenden Ausgleich für nicht regelbare anderweitige Leistungen schaffen.“

Ausdrücklich schloss sich der Verein abschließend dem Vorschlag einer öffentlichen Anhörung durch Verfolgte im Deutschen Bundestag an. „25 Jahre nach dem Fall der Mauer, angesichts einer ausgewiesene Prosperität und dem sich aus dem ausgewiesenen Zeitraum gegebenen dringenden Handlungsbedarf sollte es dem Deutschen Bundestag möglich sein, eine umfassende und in seinen Inhalten abschließende Regelung für die derzeit noch lebenden Betroffenen der zweiten Diktatur zu treffen.“

Eine einzige (Regierungs-)Fraktion beantwortete bisher das Schreiben, nicht ohne die bisherigen Leistungen als optimal zu loben.

Wir, die Redaktion, stören den im Übrigen erwünschten weihnachtlichen Frieden mit Vorbedacht und im Hinblick auf die zu erwartenden Lobpreisungen aus Anlass des 25. Jahrestages der Wiedervereinigung im nächsten Jahr. Die Öffentlichkeit soll so rechtzeitig in die Lage versetzt werden, zwischen sicher großartigen Bekenntnissen und Reden und der noch immer traurigen Realität unterscheiden zu können.

Hinweis: Das Schreiben an die Fraktionen kann beim Verein angefordert werden.

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Thüringen: SPD-Mitglieder verlassen die Partei

Wegen der ROT-Rot-Grünen Koalition und ihrer Sanktionierung durch die vor zehn Tagen erfolgte Wahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten verlassen auch prominente SPD-Mitglieder ihre angestammte Partei. So erklärte der Ilmenauer Stefan Sandmann nach der Wahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten in einem offenen Schreiben an Partei-Chef Siegmar Gabriel seinen „sofortigen Austritt:“ Er, Sandmann, habe bis zuletzt darauf gehofft, dass sich aufrechte Sozialdemokraten fänden, um „die Neugründung der SED in Thüringen“ zu verhindern. Er sei bitter enttäuscht worden und reiche daher sein Parteibuch „mit sofortiger Wirkung“ zurück. Der Stadtrat teilte ferner mit, er werde „als Parteiloser in Ilmenau weiterhin sozialdemokratische Politik“ vertreten. Sandmann gehörte zu den Organisatoren, die vergeblich mit Unterschriftensammlungen und Demonstrationen gegen die vereinbarte Koalition protestiert hatten.

Auch Sabine Doht, bislang Vorstandsmitglied der Thüringer SPD, für diese von 1994 bis 2014 im Landtag und Gründungsmitglied der SDP von 1990, erklärte zeitgleich ihren Austritt aus der Partei. Nach Presseberichten muß sich die Thüringer SPD gegenwärtig mit einer Welle von Austritten befassen. Angesichts eines ohnehin mageren Wahlergebnisses von 12 Prozent bei den letzten Wahlen, was einer realen Zustimmung der Wahlberechtigten von knapp über sechs Prozent entspricht, möglicherweise eine schwere Hypothek für die Zukunft.

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Heimkinder: Ausstellung über Jugendkultur in Lichtenberg

Eine Ausstellung über gesellschaftskritische Jugendbewegungen in Berlin-Lichtenberg findet zur Zeit im Museum (Stadthaus) Lichtenberg statt. Die vom 2.10.2014 bis 30.04.2015 gezeigte Schau von Fotos und Dokumenten zwischen 1960 und 1990 will in erster Linie die „auch vorhandene widerspenstige“ Jugendkultur in dieser Zeit in Lichtenberg präsentieren. In der Mitteilung zur Ausstellung heißt es u.a.:
„Nur wenige junge Menschen waren anfänglich in der DDR tatsächlich bereit, die vorgefundene Gesellschaft kritisch zu hinterfragen, konsequent eigene Lebensvorstellungen zu entwickeln und dafür auch Konflikte und Entbehrungen in Kauf zu nehmen – ein gesellschaftliches Phänomen, das überall im Land anzutreffen war. Kaum unterschieden von Jugendlichen außerhalb der DDR wurden sie beargwöhnt, bespitzelt und verfolgt, weil die politisch Verantwortlichen hinter ihrer jugendlichen Auflehnung einen Widerspruch zu ihrer Politik sahen. Für einige endete die Auflehnung in Erziehungsheimen, so in dem nahe gelegenen Durchgangsheim Stralau, in Gefängnissen oder sie verließen erzwungenermaßen das Land.“
Anlässlich der Eröffnung der Ausstellung wurde dem Schulleiter des damaligen Durchgangsheims von Michael Schulz und Rainer Buchwald zwei Gedenktafeln übergeben,
die an diese Zeit im einstigen Durchgangsheim erinnern sollen. Der Leiter der jetzigen Thalia-Grundschule will gemeinsam mit den Schülern einen geeigneten Platz für die Anbringung der Tafeln beraten.

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Verfahren gegen VOS-Vize Hugo D. eingestellt

Pünktlich zur Weihnachtszeit konnte die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) neben der Wiederaufnahme in den Dachverband UOKG eine weitere erfreuliche Meldung verbreiten. Das gegen den vormaligen Bundesvorsitzenden, Geschäftsführer und Schatzmeister Hugo D. eingeleitete Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft ist eingestellt worden. Zuvor waren Verfahren gegen frühere Mitglieder des Bundesvorstandes ebenfalls eingestellt worden. Die Einstellung soll mit einer erheblichen Auflage in Form einer Geldstrafe verbunden worden sein, über deren Höhe sich die VOS allerdings ausschweigt. Auch der Einstellungsbescheid wurde trotz verschiedentlicher Bitten von Mitgliedern bislang nicht vorgelegt oder zumindest vereinsintern bekannt gemacht. Beobachter messen der Forderung nach Bekanntgabe der angeblichen Auflage eine durchaus vereinsrechtliche Bedeutung zu. Sollte die Information bestätigt werden, könnte die Verantwortlichkeit des vormaligen Bundesvorsitzenden und Schatzmeister für die erheblichen Rückforderungen der Rentenversicherung von über 100.000 Euro „nicht unter die Decke“ gekehrt werden. Außerdem sei „aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit“ nachzuweisen, wer ggf. für die Zahlung der im Gespräch befindlichen Auflage aufkomme oder aufgekommen sei, der Verein oder Hugo D. selbst?

Klage gegen Rentenversicherung

Irritationen um Hugo D. hatte es bereits in der UOKG-Debatte um die Wiederaufnahme der VOS gegeben. Während der Bundesvorsitzende Rainer Wagner den Rücktritt seines Stellvertreters für den Fall ankündigte, das Hugo D. ab 2015 durch den Landesbeauftragten für eine Beratungsstelle bezahlt werde, hatte Wagner diesen Rücktritt bereits bei seiner Wahl in Friedrichroda im April 2014 zur Bedingung gemacht: Die Position eines bezahlten Geschäftsführers mit der eines stv. Bundesvorsitzenden sei nicht vereinbar, Hugo D. müsse entsprechend eine Entscheidung über seine künftige Funktion treffen. Davon ist hingegen keine Rede mehr, denn der zu erwartende Rücktritt wird nicht mehr mit der bezahlten Geschäftsführerfunktion begründet.
Der einst größte Verfolgtenverband (Rainer Wagner auf der UOKG-Versammlung: 1.500 Mitglieder; laut Mitteilung in der letzten Freiheitsglocke, dem Mitteilungsorgan der VOS, 1.382 Mitglieder) wird wohl noch einige Turbulenzen zu überstehen haben, zumal auch über den Widerspruch bzw. Klage der VOS gegen den Rückzahlungsanspruch der Rentenversicherung (Vorenthaltung von Sozialabgaben) noch nicht entschieden wurde.

Rücktritte und Nachwahlen ohne Information der Mitglieder

Erneut hat der Bundesvorstand Nachwahlen in Form einer schriftlichen Abstimmung eingeleitet, ohne daß die Mitglieder z.B. über das Mitteilungsorgan Freiheitsglocke informiert wurden. Auch wurden nach der Redaktion vorliegenden Informationen nicht alle Delegierte zur Abstimmung eingeladen. Die Zustimmung zur schriftliche Abstimmung sollte bis zum 11. Dezember erfolgen. Über den Rücktritt des bisherigen stv. Bundesvorsitzenden und Schatzmeisters Matthias Katze wurde in der FG ebenso wenig berichtet wie über den avisierten Rücktritt des einstigen Bundesvorsitzenden Hugo Diederich von seinem Stellvertreterposten.

Wieder einmal: Jubelgesänge statt Informationen über den Verein ...

Wieder einmal: Jubelgesänge statt Informationen über den Verein …

Mit der jetzt eingeleiteten Nachwahl setzt sich der Bundesvorstand über vergleichbare und negative Erfahrungen aus dem Jahr 2009 hinweg. Jedenfalls war die seinerzeit erfolgte Briefwahl von Ronald Lässig als Nachfolger des zurückgetretenen stv. Bundesvorsitzenden Carl-Wolfg. Holzapfel wegen Verstoßes gegen das Vereinsrecht und die Satzung vom Registergericht aufgehoben worden. Auch damals hatte die Öffentlichkeit erst durch einen entsprechenden Bericht an dieser Stelle über das dubiose Verfahren Kenntnis erlangt.

Für die Stellvertreterposition von Rainer Wagner kandidieren lt. Schreiben vom 3.12.2014: Bärbel Große, Mainz; May-Britt Krüger, Rostock; Rainer Buchwald, Berlin und Christoph Becke, Ruppichteroth. Als stv. Bundesvorsitzende und Schatzmeister (in Personalunion) kandidieren nach dieser Mitteilung in dem von Hugo Diederich unterzeichneten Brief an eine Auswahl von Delegierten: Rainer Buchwald und Christoph Becke. Warum diese wichtigen Personalien nicht zumindest in der letzten FG veröffentlicht wurden und wie sich darüber hinaus der Bundesvorstand die Sicherung und Überprüfung der Ergebnisse von brieflicher Abstimmung und geheimer Wahl vorstellt, darüber gibt es keine Informationen. Weiter so?

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Letzte Meldung:                                                                                         Rainer Wagner unterstützt angezeigte Mitarbeiterin

Nach Redaktionsschluss erreichte uns die Kopie einer eidesstattlichen Versicherung zugunsten einer von der UOKG angezeigten ehemaligen Mitarbeiterin, die der Vorsitzende des Dachverbandes Rainer Wagner dem Anwalt der Mitarbeiterin zur Verfügung stellte. Bereits im Sommer war die demonstrativ wirkende Präsenz von Wagner mit der einstigen Angestellten auf einem im Internet verbreiteten Foto auf Kritik gestoßen. Die Angestellte hatte bei dieser Gelegenheit Rainer Wagner für die stete Unterstützung gedankt. Der Dachverband hatte im Frühjahr Anzeige erstattet, die Betroffene hatte bislang zwei Verhandlungen um Unterlassungen gegen die Berichterstattung um die Vorgänge in der UOKG verloren. Davon ist eine Entscheidung rechtskräftig, gegen die zweite ist seitens der ehemaligen UOKG-Beraterin Berufung eingelegt worden, für die jetzt Rainer Wagner seine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Rainer Wagner lehnte auf Nachfrage eine Stellungnahme ab.

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Hinweis: Die bisherigen Ausgaben des Hohenecker Boten können unter http://www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion gegen Kostenbeitrag bestellt werden (Redaktion: Siehe Impressum). Die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt, der Verein ist für die Inhalte nicht verantwortlich.
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Allen Freunden, Mitstreitern und Lesern wünschen wir eine

Gesegnete Weihnacht
und
einen guten Rutsch in das Neue Jahr 2015!

Redaktion Hoheneck

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