You are currently browsing the category archive for the ‘Bundestag’ category.
Berlin, 17.05.2020/cw – Nach neuesten abgeordnetenwatch.de-Recherchen (Bericht: Martin Reyher) häufen sich seit einige Jahren die groben Regelverstöße durch VolksvertreterInnen. Seit Verschärfung der Verhaltensregeln im Jahr 2005 haben nach diesen Recherchen Abgeordnete in insgesamt zehn Fällen eine Rüge erhalten, nach einem Ordnungsgeld die zweit stärkste Sanktion. Mehr als die Hälfte der Rügen fallen in die vergangenen drei Jahre. abgeordnetenwatch.de bezeichnet das Jahr 2019 als „besonders auffällig“.
Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln erhalten Abgeordnete in den meisten Fällen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. Die zweitschwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die bisher seit Verschärfung der Verhaltensregeln 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde. Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das bislang allerdings erst in einem Fall verhängt wurde.
Rüge gegen einflussreichen CSU-Abgeordneten
Nach dem vor zwei Tagen von abgeordnetenwatch.de veröffentlichten Fall hat der CSU-Politiker Max Straubinger in den vergangenen Jahren die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete recht eigentümlich ausgelegt. Die Meldepflicht von Nebeneinkünften innerhalb von drei Monaten beim Bundestagspräsidenten verstand Straubinger lange Zeit wohl eher als unverbindliche Handlungsempfehlung denn als verpflichtende Vorgabe: Zunächst ließ er sich mit manchen seiner Meldungen vier oder mehr Monate Zeit, später war die Fristüberschreitung in Jahren zu bemessen.
Nun sind Straubingers wiederholte Verstöße auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und dessen StellvertreterInnen zu viel geworden. In der Drucksache 19/17700 vom 22. April stellte das Bundestagspräsidium formal zahlreiche Verstöße von Max Straubinger gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages fest, was einer öffentlichen Rüge gleichkommt, aber zunächst keine weiteren Konsequenzen hat. Straubinger ist einer der einflussreichsten CSU-Abgeordneten im Bundestag, viele Jahre war er stellvertretender Vorsitzender sowie Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe.

Der Bundestag – Zentrum der demokratischen Debatten – Foto: LyrAg
Mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen
In der Drucksache werden weit mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen aufgeführt, in keinem einzigen Jahr seit 2011 hielt sich der CSU-Abgeordnete demnach an die Verhaltensregeln. Die Verstöße betreffen Straubingers außerparlamentarische Tätigkeiten als Generalvertreter der Allianz-Versicherung, die er im Herbst 2019 aufgab, sowie als Beirat des Bayerischen Sparkassenverbandes und als Landwirt. Nach Angaben auf seiner Bundestagsseite erhielt der CSU-Politiker für diese Tätigkeiten seit 2011 mehr als 700.000 Euro brutto – über viele Zahlungseingänge wurde die Öffentlichkeit mehrere Monate bzw. Jahre im Unklaren gelassen.
Straubinger störte sich auch nicht daran, dass er von der Bundestagsverwaltung mehrmals auf die Fristüberschreitungen aufmerksam gemacht wurde. Insgesamt viermal, so heißt es in der Rüge des Bundestagspräsidiums, sei er „schriftlich, zuletzt mit Schreiben vom 16. Mai 2019, auf die Pflicht zur Fristwahrung hingewiesen worden“, dennoch habe er „erneut gegen die Anzeigefrist verstoßen“.
Bundestagsverwaltung ignorierte über Jahre die Regelverstöße
Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln erhalten Abgeordnete in den meisten Fällen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. Die zweitschwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die seit Verschärfung der Verhaltensregeln 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde. Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das bislang in einem Fall verhängt wurde.
abgeordnetenwatch.de wirft die berechtigte Frage auf, warum die Bundestagsverwaltung die notorischen Regelverstöße des CSU-Abgeordneten jahrelang hinnahm und es offenbar bei bloßen Hinweisschreiben beließ. Eine Nachfrage vermochte die Parlamentsverwaltung bis zur Veröffentlichung des kritischen Beitrages von abgeordnetenwatch.de nicht zu beantworten. Offen bleibt deshalb auch, ob Straubinger über die Rüge hinaus noch mit einem Ordnungsgeld zu rechnen hat, das bis zu einer halben Jahresdiät betragen kann (ca. 60.000 Euro).
Ein Ordnungsgeld wurde als schärfste Sanktion bisher erst ein einziges mal, hier gegen die CDU-Abgeordnete Karin Strenz, verhängt, die 2019 20.000 Euro zahlen musste, weil sie Nebeneinkünfte aus einer Lobbytätigkeit lange Zeit verschwiegen hatte. Diesen Verstoß gegen die Offenlegungspflicht hatte abgeordnetenwatch.de zwei Jahre zuvor nachgewiesen
Max Straubinger wollte auf Anfrage nichts zu den Gründen seiner wiederholten Verstöße gegen die Transparenzpflichten sagen. In einer Stellungnahme behauptete er, abgeordnetenwatch.de wolle „beruflich selbstständige Parlamentarier aus den Parlamenten vertreiben“. Deswegen werde er die Fragen „nicht beantworten“.
Weitere öffentliche Sanktionen gegen Bundestagsabgeordnete können in folgenden Bundestagsdrucksachen nachgelesen werden (seit 2008): Otto Schily, SPD Drucksache 16/8190; Volker Kröning, SPD Drucksache 16/12194 und Drucksache 16/13973; Siegfried Kauder, CDU Drucksache 17/14825; Klaus-Peter Willsch, CDU Drucksache 18/11920; Karin Strenz, CDU Drucksache 19/7160; Kirsten Lühmann, SPD Drucksache 19/10680; Johannes Röhring, CDU Drucksache 19/10690; Albert Stegemann, CDU Drucksache 19/11339 sowie Max Straubinger, CSU Drucksache 19/17700.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.538).
Berlin, 27.03.2020/cw – Damit hatte nun wirklich Niemand gerechnet: Eine parteiübergreifende Initiative im Deutschen Bundestag hat innerhalb weniger Tage von allen Bundestagsabgeordneten Zustimmung erhalten, für die nächsten sechs Monate auf einen Teil ihrer Diäten zu verzichten. Nach Informationen soll es sich dabei um 2.000 € pro Abgeordnet/n und Monat handeln. Diese sollen nach einer Erklärung in einen Fonds gezahlt werden, aus dem sogen. Härtefälle bezuschusst werden sollen, die von den am Mittwoch beschlossenen Maßnahmen nicht erfasst werden.
Die jetzige Initiative überrascht insoweit, als gerade der Politik vielfach vorgeworfen wird, von geforderten Beschränkungen des Volkes unberührt zu bleiben, weil gerade Abgeordnete im Gegensatz zu den von diesen vertretenen Bürgern von jeglichen Maßnahmen, wie z.B. die jetzt erwarteten Einkommensbeschränkungen, nicht betroffen sind.

Der Bundestag dient „DEM DEUTSCHEN VOLKE“ – Foto: LyrAg/RH
In der heute verbreiteten Erklärung, die von jeweils einem Abgeordneten der Bundestagsfraktionen unterzeichnet wurde, heißt es :
„Im Bewusstsein gemeinsamer Verantwortung für die jetzige Corona-Krise wollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein deutliches Zeichen der Solidarität mit allen Bürgern unseres Landes setzen. Wir haben daher parteiübergreifend beschlossen, für die nächsten sechs Monate auf monatlich 2.000 € unserer Abgeordnetendiäten zu verzichten. Zu diesem Zweck haben wir einen von allen Parteien getragenen Fonds begründet, auf den die so eingesammelten rund 8,5 Millionen € fließen sollen. Aus diesem Fonds sollen in erster Linie jene Bürger und Bürgerinnen einen Zuschuss erhalten, die durch die gleichwohl umfassenden Maßnahmen zur Bewältigung von Folgen der Corona-Krise nicht erfasst wurden.“
Abschließend heißt es in dem kurz vor der Veröffentlichung stehenden Papier, daß sich „die Initiatoren bei allen Fraktionsführungen für die spontane Unterstützung dieser humanitären Geste“ bedanken. Dies sei ein „bisher einmaliger beispielhafter Beitrag der persönlich dokumentierten Solidarität aller Abgeordneten mit den Bürgern und Bürgerinnen unseres Landes in einer schweren Zeit.“ Man habe „in Übereinstimmung aller Beteiligten darauf verzichtet, die Namen des oder der Initiatoren bekannt zu machen. Man wolle damit ebenfalls deutlich machen, das es hier nicht um die Profilierung einzelner Politiker, sondern eben um einen parteiübergreifenden Solidarpakt aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien “ handele.
Wie verlautet, solle der Fonds „auch für Spenden von Großbetrieben offen sein, um so die Plattform eines Solidarpaktes von Politik und Wirtschaft für unsere Bürger zu verbreitern.“
Nachtrag der Redaktion: Bei dem vorstehenden Bericht handelt es sich leider um einen bedauerlichen Fake. Wir bitten daher, die im Zuge der Nachrichtenflut zum Thema CORONA erfolgte Verbreitung zu entschuldigen. Wir hatten nicht die Absicht, unsere Abgeordnetem im Deutschen Bundestag in Verlegenheit zu bringen. Die Redaktion.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.524).
Berlin, 15.03.2020/cw – Mitten in der ausgerufenen Corona-Krise taucht nun ein Bundestagsdokument auf, das durchaus Elemente eines nachfolgenden politischen Skandals beinhalten könnte.
In der Bundestagsdrucksache 17/12051 vom 03.01.2013 wird unter Punkt 2.3 die „Risikoanalyse Pandemie durch Virus Modi SARS“ aufgeführt (Seiten 5 u. 6). Die beschriebene Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ wurde lt. Drucksache „unter fachlicher Federführung des Robert Koch-Instituts und Mitwirkung weiterer Bundesbehörden“ (13) durchgeführt. Danach wurde „zunächst ein entsprechendes Szenario durch die behördenübergreifende Arbeitsgruppe erarbeitet. Anschließend wurden die anzunehmende Eintrittswahrscheinlichkeit einer solchen Pandemie sowie das bei ihrem Auftreten zu erwartende Schadensausmaß bestimmt.“
2013 zitiert der Bundestag bereits den Coronavirus
Wir zitieren weiter (auszugsweise): „Das Szenario beschreibt ein außergewöhnliches Seuchengeschehen, das auf der Verbreitung eines neuartigen Erregers basiert. Hierfür wurde der zwar hypothetische, jedoch mit realistischen Eigenschaften versehene Erreger „Modi-SARS“ zugrunde gelegt. Die Wahl eines SARS-ähnlichen Virus erfolgte u. a. vor dem Hintergrund, dass die natürliche Variante 2003 sehr unterschiedliche Gesundheitssysteme schnell an ihre Grenzen gebracht hat. Die Vergangenheit hat bereits gezeigt, dass Erreger mit neuartigen Eigenschaften, die ein schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen, plötzlich auftreten können (z. B. SARS-Coronavirus (CoV), H5N1-Influenzavirus, Chikungunya-Virus, HIV). (14) Unter Verwendung vereinfachter Annahmen wurde für dieses Modi-SARS-Virus der hypothetische Verlauf einer Pandemie in Deutschland modelliert, welcher sowohl bundesrelevant als auch plausibel ist.(15)
Immens hohe Opferzahlen
Es folgt eine Beschreibung, die sich im Nachhinein wie eine Prophetie der Vorgänge zu Beginn des Jahres 2020 liest: „Das Szenario beschreibt eine von Asien ausgehende, weltweite Verbreitung eines hypothetischen neuen Virus, welches den Namen Modi-SARS-Virus erhält. Mehrere Personen reisen nach Deutschland ein, bevor den Behörden die erste offizielle Warnung durch die WHO zugeht. Darunter sind zwei Infizierte, die durch eine Kombination aus einer großen Anzahl von Kontaktpersonen und hohen Infektiosität stark zur initialen Verbreitung der Infektion in Deutschland beitragen. Obwohl die laut Infektionsschutzgesetz und Pandemieplänen vorgesehenen Maßnahmen durch die Behörden und das Gesundheitssystem schnell und effektiv umgesetzt werden, kann die rasche Verbreitung des Virus aufgrund des kurzen Intervalls zwischen zwei Infektionen nicht effektiv aufgehalten werden. Zum Höhepunkt der ersten Erkrankungswelle nach ca. 300 Tagen sind ca. 6 Millionen Menschen in Deutschland an Modi-SARS erkrankt. Das Gesundheitssystem wird vor immense Herausforderungen gestellt, die nicht bewältigt werden können. Unter der Annahme, dass der Aufrechterhaltung der Funktion lebenswichtiger Infrastrukturen höchste Priorität eingeräumt wird und Schlüsselpositionen weiterhin besetzt bleiben, können in den anderen Infrastruktursektoren großflächige Versorgungsausfälle vermieden werden. Nachdem die erste Welle abklingt, folgen zwei weitere, schwächere Wellen, bis drei Jahre nach dem Auftreten der ersten Erkrankungen ein Impfstoff verfügbar ist. Das Besondere an diesem Ereignis ist, dass es erstens die gesamte Fläche Deutschlands und alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Ausmaß betrifft, und zweitens über einen sehr langen Zeitraum auftritt. Bei einem Auftreten einer derartigen Pandemie wäre über einen Zeitraum von drei Jahren mit drei voneinander getrennten Wellen mit immens hohen Opferzahlen und gravierenden Auswirkungen auf unterschiedliche Schutzgutbereiche zu rechnen. Für dieses Szenario wurden anschließend sowohl die für ein solches Seuchengeschehen anzunehmende Eintrittswahrscheinlichkeit als auch das bei seinem Auftreten zu erwartende Schadensausmaß gemäß der Methode der Risikoanalyse für den Bevölkerungsschutz auf Bundesebene bestimmt. Die Ergebnisse der Risikoanalyse (Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensausmaß, Szenario) sind dem Bericht in Anhang 4 beigefügt.“ (Hervorhebungen durch Redaktion).
Folgende Anmerkungen wurden ebenfalls bezeichneter Bundestagsdrucksache entnommen:
(13) u. a. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bundesamt für Sicher-heit in der Informationstechnik, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Bundesnetz-agentur, Paul-Ehrlich-Institut, Streitkräfteunterstützungskommando der Bundeswehr.
(14) Ein aktuelles Beispiel für einen neuauftretenden Erreger ist ein Coronavirus, welches nicht eng mit SARS-CoV verwandt ist. Dieses Virus wurde seit Sommer 2012 bei sechs Patienten nachgewiesen, von denen zwei verstorben sind (Stand 26. November 2012).
(15) Für die Modellierung wurde ein Susceptible-Infected-Recovered (SIR)-Modell verwendet, welches mit Stata 12 Software erstellt wurde. Der Verlauf der Pandemie wurde anhand der Bevölkerungsdichte modelliert.
Kommentar:
Die seinerzeitige Bundesregierung und der seinerzeitige Bundestag waren bereits 2013 über mögliche Folgen der jetzt eingetretenen Pandemie zumindest theoretisch informiert, wobei sogar die Bezeichnung Coronavirus amtlich dokumentiert wurde. Zumindest die jetzige Darstellung einer plötzlichen und unerwarteten Verbreitung eines bösen Virus erscheint unter diesem Blickwinkel als politisch konstruiert und kann wohl so nicht länger aufrecht erhalten werden. Der Bundestag zitiert im Anhang (14), dass bereits 2012 bei sechs Patienten ein Coronavirus nachgewiesen worden war und zwei Infizierte (also ein Drittel der Erkrankten) daran bereits verstorben waren (Stand 26.12.2012).
Verbirgt sich hier wohlmöglich ein politischer Skandal? Hier sind alle Parteien – nicht nur die Opposition – gefordert, mögliche Versäumnisse zu hinterfragen und die Offenlegung aller Maßnahmen der damit seinerzeit befassten Institutionen zu fordern. Nach Bewältigung dieser Krise, die Vorrang hat, muss die Aufarbeitung dieses möglichen Skandals an erster Stelle stehen. Ein Untersuchungsausschuss sollte unverzüglich seine Arbeit aufnehmen, die Corona-verunsicherte Bevölkerung hat einen Anspruch auf Aufklärung – und dies so schnell, als möglich.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.518).

Vorgriff auf den 25.April 2020 oder Wahlslogan im Bundestagswahlkampf 2021 – Foto: ©2020 LyrAg
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953
Erfurt/Berlin, 18.02.2020/cw – Man muss sich dies verdeutlichen: Erst wird ein regulär gewählter Ministerpräsident durch einen politischen und Medien-Sturm mit der Begründung zum Rücktritt gezwungen, er sei von einer unerwünschten Partei m i t gewählt worden. Jetzt buhlt der vormalige Ministerpräsident Bodo Ramelow, LINKE, um die Stimmen der CDU und FDP, um eine Übergangslösung, die vorvormalige Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) wählen zu können. Mit den Stimmen der LINKE-Partei, natürlich. Ziel des Postenpokers: Neuwahlen.
Eine Frage der Glaubwürdigkeit
Abgesehen davon, dass die CDU nunmehr über Umwege einer Wahl zustimmen soll, die ohne Beteiligung der vormaligen SED gar nicht möglich wäre, stellt sich doch die Frage nach der Glaubwürdigkeit des politischen Establishments? Was macht denn Bodo Ramelow und die anderen Nicht-AfD-Parteien so sicher, dass die AfD sich nicht an dem „konstruktiven Weg zur Lösung des Thüringer Dilemmas“ beteiligt? Müssten dann nicht die Nicht-AfD-Parteien im Thüringer Landtag und im Gefolge die Medien ohne Verzug und empört die Nichtannahme der Wahl oder den Rücktritt der Ersatz-Kandidatin fordern, um glaubwürdig zu bleiben (falls sie denn das vorher waren)? Wo liegt hier der Unterschied zur Wahl des Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich, FDP?
Oder greift hier die vorsorgliche Anmerkung von Bodo Ramelow (vor der jetzt angestrebten Lösung), es käme bei seiner Wahl darauf an, eine Mehrheit auch ohne die Stimmen der AfD zu erhalten?
Die diversen Politzirkel klagen breit über die Parteien-Verdrossenheit der Wähler, das Schwinden von Vertrauen in die Demokratie, wofür übereinstimmend die AfD verantwortlich gemacht wird. Nach der Vergangenheit der SED-Linke wird dabei nur am Rande gefragt. Kommunistische Plattform? Geschenkt. Unterstützung linksextremistischer Antifa? Geschenkt. Tabubruch der SPD, als diese nach der Wiedervereinigung über eine Tolerierung durch die damalige SED-PDS schließlich mit dieser anfangs geschmähten Partei in den Koalitionsbetten landete? Geschenkt. Diskussionen um die Grundsätze einer parlamentarischen Demokratie finden nur noch als Scheingefechte statt, Inhalte sind offenbar nicht mehr gefragt. Das fördert zweifellos die Politikverdrossenheit, fördert im Ergebnis die politischen Ecken, die man vorgibt bekämpfen zu müssen.
Alle Parteien wurden in freien und geheimen Wahlen gewählt
Geht es im Grunde nicht viel mehr um die Verteidigung gewohnter Positionen, um Machtstrukturen, an die man sich so sehr gewöhnt hat, das jedes Mittel recht erscheint, diese zu verteidigen?
Wir sollten diese mutwillige Quadratur der Politik und die damit einhergehende schwindende Glaubwürdigkeit durchbrechen, ehe wir tatsächlich den Zusammenbruch unseres in Jahrzehnten aufgebauten Wertesystems provozieren. Alle Parteien, die gegenwärtig in unseren Parlamenten vertreten sind, wurden in freien und geheimen Wahlen gewählt. Unterschiedliche Meinungen sollten da ausgetragen werden, wo sie seit Bestehen unserer Nachkriegsrepublik hingehören: In den Parlamenten. Dass der Wähler mündig ist und aufgrund dieses Meinungsaustausches offensichtlich seine Wahl überlegt trifft, hat er/sie bislang hinreichend bewiesen. Weder die NPD noch die KPD konnten sich dauerhaft etablieren, von anderen politischen Klein-Gruppierungen am Rand des Spektrums ganz zu schweigen. Ein ehrliches Bekenntnis zu unserer parlamentarischen Demokratie erfordert den Mut zur Ehrlichkeit und einen offenen Diskurs. Tricksereien und eigenwillige Auslegungen von Wahlvorgängen schaffen nur kurzfristige Erfolge und stärken langfristig den Zweifel an unserem System. Unter Konrad Adenauer hatten wir LINKE und RECHTE, die sogar offen extremistische Parolen vertraten, im Parlament. Unser Staat existiert noch, weil die unvergesslichen Debatten i n den Parlamenten den Wählern eine Richtschnur vorgaben.
Eine letzte Anmerkung: So wenig die renovierte SED als LINKE den puren Kommunismus vertritt, Ramelow, Lederer und Co. sind dafür Beispiele – trotz kommunistischer Plattform und leidvoll gewohntem Antifa-Extremismus gegen politische Gegner durch Teile der Partei – so wenig ist die AfD eine neonazistische Gruppierung, trotz Flügelbildung und Höcke-Syndrom in deren Reihen. Wir sollten die tatsächlich problematischen Kanten in diesen Parteien dort an- und aussprechen, wo diese hingehören: In den Parlamenten und (möglichst vielseitigen) Meinungsportalen der Medien. Dann kann künftig auch eine Christine Lieberknecht wie auch Bodo Ramelow oder ein Kandidat der Mini-Fraktion FDP mit den Stimmen der AfD gewählt werden, ohne das der Untergang des Abendlandes posaunt wird.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.513).
Letzte Kommentare