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Berlin, 11.07.2022/cw – Das schlägt dem Haken das Kreuz aus: Da soll es tatsächlich Firmen geben, die mit dem Staatssymbol der Nazis Geschäfte machen  wollen: Hakenkreuze in vielfache Variationen auf ebenfalls vielfach gestalteten und geschneiderten T-Shirts. Stückpreise um die 20,00 €. Das kann nicht wahr sein?

Für den Schutz der Arbeiter- und Bauernmacht

Richtig getippt: Das kann nicht wahr sein, weil einen Tag später die Polizei in den Vertriebsläden und Produktionsstätten stehen würden (soweit diese in Deutschland liegen), um diese „Waren“ zu beschlagnahmen. Vermutlich würden dieser Beschlagnahme entsprechende Anzeigen folgen: Verstoß gegen das Verbot des öffentlichen Zeigens von NS-Symbolen etc.

So weit, so gut. Aber wußten Sie, daß im Internet seit kurzer Zeit eine nicht unerhebliche Werbung für T-Shirts verbreitet wird, die in zig Variationen die verbrecherische DDR buchstäblich „hochleben“ lässt? Da soll nicht nur das Staatswappen in zig Variationen auf der Brust oder dem Rücken getragen und gezeigt werden, da kann man sich auch entsprechende Schriftzüge, wie „Ministerium für Staatssicherheit“, flankiert von einem Gewehr mit aufgepflanzten Bajonett, bestellen.

Werbung für ein Verfolgungsorgang: „Ministerium für Staatssicherheit“

Sie glauben das nicht? (Ist ja auch unglaublich!) Rufen Sie doch mal die Seiten auf: https://www.spreadshirt.de/shop/design/ddr+dorfkind+leg+dich+niemals+mit+einen+an+maenner+premium+hoodie-D5d2a8c1d22250920da534da8?sellable=2LJORYQG75s0ZlQakoVX-20-22

oder:

https://www.redbubble.com/de/i/t-shirt/Deutschland-wieder-gro%C3%9F-machen-DDR-DDR-DDR-von-Martstore/31882366.NL9AC.XYZ

Mit Trump-Sprüchen Werbung für die zweite deutsche Diktatur

Unter „Deutschland wieder groß machen“ wirbt z.B. eine Firma Martstore für diese „tolle“ Werbung für einen Unrechtsstaat.

Oder: „Leg Dich niemals mit Einem an. Denn wir kennen Orte, wo Dich Niemand findet“. Steht so um ein farbiges DDR-Wappen herum dekoriert – auf dem Rücken (Wo denn sonst?).

Offene Verhöhnung der politischen Opfer des kommunistischen SED-Regimes

Ob sich Einer oder Eine aus der Politik, den Medien oder gar einer Staatsanwaltschaft findet, der/die diesen unerhörten Vorgang anprangert, gar anzeigt oder strafrechtlich verfolgt? Wohl kaum. Denn DDR-Symbole dürfen Sie zeigen, solange Sie Lust dazu haben oder gar einer kommunistischen Verbecherorganisation angehören. DDR-Symbole sind (noch immer) nicht verboten. Genauso wenig, wie Lobeshymnen auf den einstigen Arbeiter- und Bauernstaat, in dem es so gerecht zuging, der die Freiheit (des Sozialismus) verteidigt hat und ein (selbsternanntes) „Bollwerk des Friedens gegen Faschismus und Krieg“ – zumindest propagandistisch – gewesen sein will.

Trotzdem sollten Sie gegen diese „Verherrlichung“ der zweiten deutschen Diktatur ihre Stimme erheben. Fordern Sie ein endliches Verbot jeglicher DDR-Verherrlichung. Noch heute, jetzt!

V.i.S.d.P.: VEREINIGUNG (AK) 17.JUNI 1953 e.V., Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.711)

Von Tatjana Sterneberg*

Berlin, 12.04.2021/tst – Der Verein „Berliner Unterwelten e.V.“ hat dem einstigen Mauer-Demonstranten und Tunnelbauer Carl-Wolfgang Holzapfel (77) die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Die Ehrung erfolgte mehr oder weniger zufällig zum 77. Geburtstag des Vor-sitzenden der Vereinigung 17. Juni 1953. In der Ehrenurkunde wird die Verleihung mit den „besonderen Verdiensten und außergewöhnlichem Engagement für unseren Verein“ begründet.

Ehrenurkunde des Vereins „Berliner Unterwelten e.V.“

In einer ersten Reaktion zeigte sich Holzapfel „tief bewegt.“ Diese Ehrung sei für ihn zweifellos „wertvoller, als jedes staatliche Kreuz.“ Komme sie doch von einer Gemeinschaft, die sich ebenso um die Aufarbeitung der Berliner Geschichte und hier speziell der spannenden Unterwelten in der Wieder-Hauptstadt verdient gemacht hat. Und dies alles vornehmlich auf ehrenamtlicher Basis.

Holzapfel hatte bereits im Alter von 14 Jahren ein „Deutschland-Papier“ entworfen, in dem er Wege zur Wiedervereinigung des geteilten Landes unter internationaler Beteiligung aufgezeigt hatte. Nach dem Bau der Mauer am 13. August vor sechzig Jahren widmete er sich dem Kampf gegen diese „neuerliche KZ-Mauer“ in Deutschland“. Der junge Mann schwor vor der zugemauerten Versöhnungskirche in der Bernauer Straße „so lange zu kämpfen, bis diese Mauer gefallen sein“ oder er „nicht mehr leben würde.“

Zahlreiche Hungerstreiks gegen das Ulbricht-Honecker-Bauwerk, Demonstrationen für die Freilassung politischer Gefangener, die spontane Errichtung von Kreuzen für ermordete Flüchtlinge und die aktive Beteiligung an einem Fluchttunnel, dem sogen. Weinstein-Tunnel (1963) prägten für Jahrzehnte das Leben des späteren Bankkaufmanns. 1966 wurde er sogar nach seiner Festnahme am Checkpoint Charlie (Oktober 1965) für sein Engagement in Ost-Berlin zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Auch nach dem Freikauf durch die Bundesregierung (Oktober 1966) führte er unermüdlich seinen gewaltlosen Kampf gegen die Mauer fort. Letztlich demonstrierte er am 28. Jahrestag, dem 13.August 1989, „für die Einheit Berlins und Deutschlands“ am Checkpoint Charlie. Über drei Stunden lag er dort auf dem berühmten weißen Strich, der dort die Trennung markierte, ehe er nach langwierigen Verhandlungen zwischen der amerikanischen und sowjetischen Besatzungsmacht von Beamten der West-Berliner Polizei weggetragen wurde.

Als wenige Monate später die Mauer fiel, bezeichnete sich Holzapfel als „den glücklichsten Menschen.“ Auch nach dem Mauerfall widmete er sich dem Thema. So wirkte er im Rahmen der Währungsunion in Eisenach für die COMMERZBANK. Dort unterbrach er im August 1990 seine Tätigkeit, um in Berlin vor dem noch existierenden „Justizministerium der DDR“ einen unbegrenzten Hungerstreik gegen den Justizminister Prof. Wünsche zu beginnen. Wünsche trat sechs Tage später von seinem Amt zurück. Holzapfel hatte kritisiert, dass der Justizminister einer „frei gewählten Regierung“ dieses Amt bereits unter Ulbricht und Honecker inne gehabt habe.

Seinen letzten Hungerstreik führte der nunmehrige Vorsitzende der „Vereinigung 17. Juni 1953“ im Sommer 2005 vor dem heutigen Bundesministerium für Finanzen durch, vor dem im Juni 1953 tausende Arbeiter für „freie Wahlen“ demonstriert hatten. Nach neun Tagen brach der sichtlich Entkräftete seinen Hungerstreik „gegen die Entfernung der Fototafeln an der Fassade des einstigen „Haus der Ministerien“ ab, die dort an den Volksaufstand vom 17. Juni erinnerten. Seine Forderung, den Platz vor dem Ministerium nach dem Volksaufstand zu benennen, wurde erst 2013 nach langen internen Kämpfen umgesetzt.

* Tatjana Sterneberg ist ehemalige Hoheneckerin und Mitglied im Vorstand der Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. in Berlin. Der Beitrag erschien zuerst unter „Redaktion Hohenecker Bote“.

V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.631).

Berlin, 19.05.2020/cw – Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat heute den (Berliner) Verfassungsbericht vorgestellt. Brisant: die Berliner Sicherheitsbehörden stufen die Klima- und Anti-Kohle-Aktivisten von „Ende Gelände“ auf Seite 162 des Berichts erstmals als „linksextremistisch“ ein. DER TAGESSPIEGEL: Der Bericht könnte in diesem Jahr selbst zum Politikum geraten.

Offensichtlich bahnt sich hier ein weiterer Konflikt innerhalb der Koalition an. Nach dem Vorab-Bericht des TAGESSPIEGEL (Checkpoint) hat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) wegen des Berichtes „für die Senatssitzung Gesprächsbedarf angemeldet, genauso die Kulturverwaltung von Klaus Lederer (Linke)“.

Nachdem die Anti-Kohle-Bewegung seit 2015 deutschlandweit Braunkohletagebaue besetzte, hatte der Bundesverfassungsschutz die Bewegung im vergangenen Jahr als „linksextremistisch beeinflusste Kampagne“ bezeichnet. Laut dem Verfassungsschutz bilde insbesondere die Gruppe „Interventionistische Linke“ ein Scharnier zwischen zivilen Protestbündnissen und gewaltbereiten Kräften. Aus diesem Umstand habe das Bündnis eine „hohe strategische Bedeutung“ für die linksextremistische Szene.

GRÜNE schockiert über Einstufung einer linken Gruppierung

Georg Kössler, umweltpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, ist „schockiert“ über die Entscheidung der Berliner Behörde: „Dass sowas in einem rot-rot-grünen Land passiert, ist mir ein Rätsel.“ Über die erfolgte oder beabsichtigte Einstufungen sogen. Rechter Gruppierungen in die Extremistische Ecke hingegen sind keine derartigen Schockreaktionen bekannt.

Der schockierte Grünen-Abgeordnete nahm allerdings, seit er Abgeordneter ist, früher selbst an Aktionen der „Ende Gelände“ teil oder begleitet die Proteste als parlamentarischer Beobachter. Auch Bundestagsabgeordnete wie die in diesem Milieu bekannte Ulla Jelpke (Linke), Sven-Christian Kindler oder der Europaabgeordnete Erik Marquard (beide Grüne) unterstützen die nun als linksextrem bewerteten Aktivisten.

Kössler räumt zwar ein, dass es unter den Aktivisten „auch einige Linksextremisten“ gäbe. „Aber die Interventionistische Linke ist auch in vielen Anti-Nazi-Bündnissen aktiv und steht dort zusammen mit CDUlern.“ Nach seiner Meinung sei für die Struktur von „Ende Gelände“ Grüne Jugend und die Linksjugend solid viel wichtiger. Der Abgeordnete: „Die Entscheidung der Sicherheitsbehörden kriminalisiert die Jugendorganisationen von Grünen und Linken.

Vermutlich hat sich Innensenator Andreas Geisel von seinen linken und grünen Amtskollegen ähnliches anhören müssen.

Diese Einwände werden aber für dieses Jahr keine Änderungen an dem Bericht mehr verursachen, denn der Senat hat den Bericht von seinem Innensenator lediglich „zK“ (zur Kenntnisnahme) erhalten.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.541).

Von Thomas Fein*

Ostfriesland, 18.05.2020 – „Zur Zeit wird im Rahmen der Corona-Problematik von Politikern und „Experten“ auf die Wahrscheinlichkeit und Gefährlichkeit einer „zweiten Welle“ hingewiesen. Ich möchte diese Fragestellung mal aus einer eher ungewöhnlichen Perspektive betrachten, nämlich der Perspektive eines Landarztes.

Ich bin seit 1986 approbierter Arzt und seit 1991 in einer relativ großen Landarztpraxis in Ostfriesland tätig. Der Weg zu den meisten Fachärzten ist weit, so dass praktisch alle Patienten speziell mit Infekten der oberen Atemwege primär die Hausarztpraxis aufsuchen und nicht HNO-Ärzte und/oder Lungenfachärzte konsultieren. Dies ermöglicht mir eine sehr genaue Beobachtung der Abläufe von Infektionskrankheiten.

Ich habe mir im Laufe meiner Praxistätigkeit angewöhnt, genau zu beobachten. Ich beobachte, wie Patienten auf mich wirken, wie sich sich bewegen, die Mimik etc. Ich höre zu, wenn Patienten von ihren Beschwerden erzählen. Als Homöopath hört man da ja auch noch mal anders zu als in vielen Bereichen der konventionellen Medizin. Und ich habe gelernt, Krankheitsverläufe zu beobachten, auch den Verlauf von Infektionskrankheiten.

Modelle, die auf Annahmen und Vermutungen basieren

Vorab möchte ich kurz eingehen auf den Unterschied zwischen Virologen (z.B. Christian Drosten, Hendrik Streeck) und mir. Herr Drosten ist ein Virologe, der sich mit dem Virus beschäftigt (und davon sicher sehr viel versteht), der an seinem Computer Modelle der Virusverbreitung erarbeitet, die nach seinen eigenen Aussagen auf „Annahmen“, „Vermutungen“ basieren, bei denen es „Stellschrauben“ gibt, die hochempfindlich sind. Herr Streeck erforscht nach eigenen Angaben, was das Virus mit dem Menschen macht. Von all diesen Dingen verstehe ich nichts. Sie haben aber auch für mich als Arzt in der Primärversorgung keine Bedeutung.

Seit 29 Jahren meiner Praxistätigkeit beobachte in jedem Jahr eine Häufung von Infekten der oberen Atemwege, im allgemeinen als „Grippewelle“ bezeichnet. Diese Welle beginnt regelhaft im November/Dezember, hat ihren Höhepunkt Ende Januar bis in den Februar, ebbt im Laufe des März langsam ab und ist Ende April vorbei. Immer, jedes Jahr. Experten erklären mir, dass daran verschiedene Viren beteiligt sind, unter anderem Influenza-, Adeno-, Rhino- und Corona-Viren. Auch das hat für mich keine Bedeutung, da Virusinfekte rein symptomatisch behandelt werden. Hohes Fieber wird ggf. gesenkt, Kopf- und Gliederschmerzen analgetisch behandelt und die Patienten bekommen die Anweisung, sich zu schonen und zu Hause zu bleiben, auch um andere nicht zu infizieren. Dazu gehört auch ggf. die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Für mich ist es nur wichtig, zwischen viralen und bakteriellen Infekten zu unterscheiden, um ggf. die Notwendigkeit einer Antibiotikatherapie bei schweren bakteriellen Infekten abzuwägen.

Im Wesentlichen verlaufen diese „Grippewellen“ immer gleich mit einer Ausnahme: Im Winter 2017/2018 kamen wir in der Praxis an die Grenze unserer Leistungsfähigkeit. Diese Welle war die schwerste, die ich im Rahmen meiner kassenärztlichen Tätigkeit je erlebt habe. Es gab viele Komplikationen, vor allem kardialer Art. Ein Patient war morgens mit Erkältungssymptomen in der Praxis, wurde von mir symptomatisch versorgt und erlag am Nachmittag einem Herzinfarkt, obwohl das EKG am Morgen unauffällig war. Ein weiterer Patient hatte mehr Glück und überlebte seinen Infarkt. Ein dritter Patient hatte einen Herzstillstand, konnte aber erfolgreich reanimiert werden. In der Fachpresse fanden sich viele Berichte von Herzinfarkten bei Männern im Rahmen der „Grippe“. Es gab Lungenkomplikationen, etliche Patienten mussten stationär versorgt werden. Aber auch diese Welle war im April vorbei.

Ich warte in meiner Praxis immer noch auf die erste Corona-Welle

In diesem Jahr ist in meiner Praxis eigentlich alles wie immer. Im Januar und Februar waren einige Patienten zum Teil über 3-4- Wochen krank, teilweise mit hohem Fieber, darunter auch etliche Kinder aller Altersgruppen. Bei einigen dieser Patienten habe ich Wochen nach der Erkrankung eine Corona-Antikörperbestimmung machen lassen. Alle Tests waren negativ. Das heisst, dass sie höchstwahrscheinlich eine Influenza hatten. Ich warte hier immer noch auf die erste Corona-Welle.

Ich habe in den 29 Jahren meiner kassenärztlichen Tätigkeit noch nie eine zweite Welle erlebt. Manchmal gibt es so etwas wie eine Sommergrippe im Juni/Juli mit sehr mildem Verlauf. Eine zweite (und dritte) Welle wurde meines Wissens bislang nur im Rahmen der „Spanischen Grippe“ 1918 bis 1920 beschrieben. Da zu diesem Zeitpunkt Viren noch nicht bekannt waren, ist naturgemäß auch nicht bekannt, ob es sich dabei tatsächlich um eine „Influenza“ gehandelt hat. Auch der Grund für die zweite und dritte Welle ist meines Wissens nicht bekannt.

Was aber sehr gut belegt ist, ist die gesellschaftliche und hygienische Situation in der damaligen Zeit. Eine sehr detaillierte Beschreibung dieser Zustände findet sich bei : „Humphries/Bystrianyk – Die Impf-Illusion, KOPP 2015.“ Dort werden katastrophale hygienische Zustände zu dieser Zeit beschrieben: Fäkalienentsorgung in den Hinterhöfen und auf den Strassen, Kinderarbeit, Mangel an Nahrungsmitteln und sauberem Trinkwasser ect. Das Alles mag zu dem damaligen Verlauf der spanischen Grippe beigetragen haben.

Diese Zeit ist mit der heutigen in keiner Weise vergleichbar. Heute haben wir geregelte Arbeitszeiten, sauberes Trinkwasser, hygienische Abwasserentsorgung, genug zu essen und haben die Freiheit durch gesunde Ernährung und körperliche Betätigung/Bewegung unser Immunsystem fit zu halten. Der von mir sehr geschätzte Kollege Sucharit Bhakdi wies in einem Interview mit servus-TV darauf hin, dass es eine zweite Welle noch nie gegeben habe. Bisher hat kein Politiker oder „Experte“ erklärt, warum sie ausgerechnet diesmal kommen solle.

Ich bin Landarzt. Ich bin einer von denen, die von Angela Merkel und Jens Spahn gelobt wurden, da sie „an der vordersten Front kämpfen“, die das „Bollwerk gegen Covid-19“ sind. Ich will von diesen Politikern nicht gelobt werden. Ich verbiete diesen Politikern, mich zu loben. Sie haben meine Patienten in Angst/Panik versetzt.

Corona-Tote? Aus Angst vor dem Virus die Pulsadern aufgeschnitten

Derzeit besteht ein grosser Teil der Zeit, die ich mit meinen Patienten verbringe, nicht in der Behandlung von Corona-Patienten (ich habe keine). Ich verbringe die Zeit in der Praxis damit, meinen Patienten die Angst zu nehmen und sie zu beruhigen. Und ich erkläre ihnen, dass die „zweite Welle“ nicht kommen wird. Ich habe in meiner Praxis auch eine Corona-Tote: Eine 77-jährige Frau, die sich aus Angst vor dem Virus die Pulsadern aufgeschnitten hat. Ihr konnte ich die Angst wohl nicht nehmen.

Ich habe eine Bitte an die Kollegen: Die nächste „Grippewelle“ wird kommen. Dieses Jahr. Wie jedes Jahr. Wenn Ihr merkt, dass es los geht, behandelt diese Patienten wie immer: symptomatisch, phytotherapeutisch, homöopathisch. Vielleicht behandelt Ihr sie dann auch mit Heparin zur Vermeidung von Thrombosen, wenn dies bis dahin „state of the art“ ist.

Aber bitte, bitte, bitte: Fangt nicht an zu testen! Tut Euch und dem Rest der Welt diesen Gefallen.“

* Der Autor ist Facharzt (Dr. med.) für Allgemeinmedizin – Homöopathie.

V.i.S.d.P.: Der Autor und Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.540).

Berlin, 17.05.2020/cw – Nach neuesten abgeordnetenwatch.de-Recherchen (Bericht: Martin Reyher) häufen sich seit einige Jahren die groben Regelverstöße durch VolksvertreterInnen. Seit Verschärfung der Verhaltensregeln im Jahr 2005 haben nach diesen Recherchen Abgeordnete in insgesamt zehn Fällen eine Rüge erhalten, nach einem Ordnungsgeld die zweit stärkste Sanktion. Mehr als die Hälfte der Rügen fallen in die vergangenen drei Jahre. abgeordnetenwatch.de bezeichnet das Jahr 2019 als „besonders auffällig“.

Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln erhalten Abgeordnete in den meisten Fällen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. Die zweitschwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die bisher seit Verschärfung der Verhaltensregeln 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde. Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das bislang allerdings erst in einem Fall verhängt wurde.

Rüge gegen einflussreichen CSU-Abgeordneten

Nach dem vor zwei Tagen von abgeordnetenwatch.de veröffentlichten Fall hat der CSU-Politiker Max Straubinger in den vergangenen Jahren die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete recht eigentümlich ausgelegt. Die Meldepflicht von Nebeneinkünften innerhalb von drei Monaten beim Bundestagspräsidenten verstand Straubinger lange Zeit wohl eher als unverbindliche Handlungsempfehlung denn als verpflichtende Vorgabe: Zunächst ließ er sich mit manchen seiner Meldungen vier oder mehr Monate Zeit, später war die Fristüberschreitung in Jahren zu bemessen.

Nun sind Straubingers wiederholte Verstöße auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und dessen StellvertreterInnen zu viel geworden. In der Drucksache 19/17700 vom 22. April stellte das Bundestagspräsidium formal zahlreiche Verstöße von Max Straubinger gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages fest, was einer öffentlichen Rüge gleichkommt, aber zunächst keine weiteren Konsequenzen hat. Straubinger ist einer der einflussreichsten CSU-Abgeordneten im Bundestag, viele Jahre war er stellvertretender Vorsitzender sowie Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe.

Der Bundestag – Zentrum der demokratischen Debatten – Foto: LyrAg

Mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen

In der Drucksache werden weit mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen aufgeführt, in keinem einzigen Jahr seit 2011 hielt sich der CSU-Abgeordnete demnach an die Verhaltensregeln. Die Verstöße betreffen Straubingers außerparlamentarische Tätigkeiten als Generalvertreter der Allianz-Versicherung, die er im Herbst 2019 aufgab, sowie als Beirat des Bayerischen Sparkassenverbandes und als Landwirt. Nach Angaben auf seiner Bundestagsseite erhielt der CSU-Politiker für diese Tätigkeiten seit 2011 mehr als 700.000 Euro brutto – über viele Zahlungseingänge wurde die Öffentlichkeit mehrere Monate bzw. Jahre im Unklaren gelassen.

Straubinger störte sich auch nicht daran, dass er von der Bundestagsverwaltung mehrmals auf die Fristüberschreitungen aufmerksam gemacht wurde. Insgesamt viermal, so heißt es in der Rüge des Bundestagspräsidiums, sei er „schriftlich, zuletzt mit Schreiben vom 16. Mai 2019, auf die Pflicht zur Fristwahrung hingewiesen worden“, dennoch habe er „erneut gegen die Anzeigefrist verstoßen“.

Bundestagsverwaltung ignorierte über Jahre die Regelverstöße

Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln erhalten Abgeordnete in den meisten Fällen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. Die zweitschwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die seit Verschärfung der Verhaltensregeln 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde. Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das bislang in einem Fall verhängt wurde.

abgeordnetenwatch.de wirft die berechtigte Frage auf, warum die Bundestagsverwaltung die notorischen Regelverstöße des CSU-Abgeordneten jahrelang hinnahm und es offenbar bei bloßen Hinweisschreiben beließ. Eine Nachfrage vermochte die Parlamentsverwaltung bis zur Veröffentlichung des kritischen Beitrages von abgeordnetenwatch.de nicht zu beantworten. Offen bleibt deshalb auch, ob Straubinger über die Rüge hinaus noch mit einem Ordnungsgeld zu rechnen hat, das bis zu einer halben Jahresdiät betragen kann (ca. 60.000 Euro).

Ein Ordnungsgeld wurde als schärfste Sanktion bisher erst ein einziges mal, hier gegen die CDU-Abgeordnete Karin Strenz, verhängt, die 2019 20.000 Euro zahlen musste, weil sie Nebeneinkünfte aus einer Lobbytätigkeit lange Zeit verschwiegen hatte. Diesen Verstoß gegen die Offenlegungspflicht hatte abgeordnetenwatch.de zwei Jahre zuvor nachgewiesen

Max Straubinger wollte auf Anfrage nichts zu den Gründen seiner wiederholten Verstöße gegen die Transparenzpflichten sagen. In einer Stellungnahme behauptete er, abgeordnetenwatch.de wolle „beruflich selbstständige Parlamentarier aus den Parlamenten vertreiben“. Deswegen werde er die Fragen „nicht beantworten“.

Weitere öffentliche Sanktionen gegen Bundestagsabgeordnete können in folgenden Bundestagsdrucksachen nachgelesen werden (seit 2008): Otto Schily, SPD Drucksache 16/8190; Volker Kröning, SPD Drucksache 16/12194 und Drucksache 16/13973; Siegfried Kauder, CDU Drucksache 17/14825; Klaus-Peter Willsch, CDU Drucksache 18/11920; Karin Strenz, CDU Drucksache 19/7160; Kirsten Lühmann, SPD Drucksache 19/10680; Johannes Röhring, CDU Drucksache 19/10690; Albert Stegemann, CDU Drucksache 19/11339 sowie Max Straubinger, CSU Drucksache 19/17700.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.538).

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