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Von Christian Booß
Berlin, 7.01.2020/chBo – Das Ende der Staatssicherheit, die Ereignisse Anfang Dezember 1989 und die am 15. Januar 1990 sind vielen bekannt: Sie sind vielfach beschrieben und gehören inzwischen zum historischen Alltagsbewusstsein. Diese scheinbare Gewissheit lässt selten die Frage aufkommen, ob das was wir meinen zu wissen, sich auch wirklich so zugetragen hat. Oder ob es andere Sichtweisen und Fakten gibt, die manches in neuem Licht erscheinen lassen.
So ist der oft gehörte Satz „Anfang Dezember wurden die Bezirksverwaltungen des MfS/AfNS besetzt“ ungenau bis falsch. Gerade die Berliner Bezirksverwaltung wurde nie „besetzt“, schon gar nicht Anfang Dezember ’89. Und ob manche der Bürgerbegehungen von Kreis- und Bezirksverwaltungen wirklich treffend mit dem Wort Besetzung beschrieben ist, ist ebenso fraglich. Für die komplexen Geschehnisse, die am 15. Januar zum Ende der MfS-Zentrale führten, gibt es bis heute keine schlüssige Bezeichnung. „Erstürmung“,“ Sturm“, etc. greifen deutlich zu kurz.
Manche Ereignisse werden oft als revolutionäre Tat vor Ort beschrieben, das Handeln der Staatsseite als die der Bremser und Verhinderer. Aber wie die Motivation und Weisungslage auf Staatsseite wirklich war, ist bis heute nicht untersucht. Die Behauptung des ehemaligen Dresdener Oberbürgermeisters, Wolfgang Berghofer, wonach Ministerpräsident Hans Modrow die Stasi opferte, um sich, die SED und die DDR möglichst zu retten, sorgte für Aufregung. Schrillte Thesen von der Manipulation der Bürgerkomitee führten sogar zu einem Prozess, aber nicht zu einer wirklichen Klärung.
Der 30. Jahrestag der sogenannten „Erstürmung“ der MfS-Zentrale ist ein guter Anlass, auf die Ereignisse zurückzuschauen, kontroverse Sichtweisen zu benennen und offene Fragen zu formulieren.
Mit dem Internetauftritt www.Stasibesetzung.de haben mehrere Aufarbeitungsinstitutionen und Einzelpersonen erstmals begonnen, den Wissensstand überregional für ganz Ostdeutschland zusammenzutragen. Die Website wird mit Inhalten zum 15. Januar aktualisiert, die im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt werden.
Der Aufarbeitungsverein Bürgerkomitee 15.Januar e.V.“ lädt aus diesem Anlass am Sonntag, 12. Januar 2020 um 11:00 Uhr in das Haus 1, Raum 614 auf dem ehemalige Stasigelände in der Ruschestr. 103, 10365 Berlin (U-Bhf. Magdalenenstraße) zu einer Matinee (Vortrag mit Diskussion) ein. Als weitere Gäste sind ehemalige Beteiligte an den „Besetzungen“ in Berlin und anderswo anwesend.
Kritik an Roland Jahn: Intelligentes Handeln – nicht Sprücheklopfen ist gefragt
Im Vorfeld der Veranstaltung hat sich der Vorstand des Vereins in einer Presseerklärung vom 5. Januar kritisch zu jüngsten Äußerungen von Roland Jahn in einem dpa-Interview geäußert. Der Bundesbeauftragte für die Stasiunterlage (BStU) hatte sich zur Rekonstruktion der Stasi-Akten geäußert und eine Verantwortung seiner Behörde von sich gewiesen.
„Der Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen (BStU) bemäntelt das eigene Scheitern bei der Restaurierung zerrissener Stasi-Akten,“ formuliert der Vorstand. „Bislang wurden kaum Opferakten rekonstruiert.“ Der Aufarbeitungsverein fordert den Bundestag auf, sich in einer Anhörung dieses Themas anzunehmen.
„Das Projekt, die Akten elektronisch zusammenzusetzen, ist faktisch seit Jahren beendet. Denn seit mehr als vier Jahren wird keine einzige Akte mehr mit dem vor Jahren neuentwickelten Softwaresystem zusammengesetzt. Die Behörde schiebt die Verantwortung einseitig auf die IT-Technologie (virtuelle Rekonstruktion), um von den eigenen Fehlern abzulenken.
Demgegenüber werden Computersoftware und Scanner seit Jahren erfolgreich für internationale Institutionen zur Wiederherstellung von zerstörten Dokumenten eingesetzt. Die Stasi-Unterlagenbehörde stellte teilweise absurde technische Anforderungen an das Softwaresystem, die gegenwärtig faktisch nicht erfüllbar sind und das Projekt ineffektiv werden ließen,“ kritisiert der Vorstand.
Die Stasi-Unterlagenbehörde blockiere „seit mehreren Jahren die Finanzen, die der Bundestag für den Fortgang der Entwicklung des Projektes bereit gestellt hat.“ Auch die bisherige Vorgehensweise der BStU wird ins Visier genommen:
Die Auswahl der Akten, die zusammengesetzt wurden, sei problematisch. Es wären primär Akten von Verwaltungseinheiten (HA XX und XV) bearbeitet worden. „Anders als der BStU behauptet, wurden bisher nicht schwerpunktmäßig Akten von Personen, die die Stasi ausgespäht hat, rekonstruiert, obwohl manche seit Jahrzehnten auf ihre Akte warten.“ Bis heute gebe es keine qualifizierte Bewertung der archivarischen Ergebnisse der Aktenrekonstruktion.
Praxis der BStU die ineffektivste und teuerste Methode
Die vom BStU propagierte angeblich erfolgreiche Rekonstruktion per Hand (manuelle Rekonstruktion) sei die ineffektivste und teuerste Methode, stellt der Verein i seiner harschen Philippika fest! Diese sei nur bei besonders historisch wichtigen Akten oder für Modellvorhaben zu rechtfertigen. Die manuelle Arbeit als Ersatz für die elektronische Methode zu propagieren, sei unverantwortlich.
Schließlich appelliert der Vorstand an die Verantwortliche im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser sollte den 30. Jahrestag der Besetzungen der Staatssicherheit in der Friedlichen Revolution zum Anlass nehmen, sich auf breiterer Basis als bisher in einer Anhörung mit den Missständen des Projektes zu beschäftigen und Lösungsstrategien suchen.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-48061953 (1.502).
Berlin, 29.10.2019/cw* – Am kommenden Wochenende (2.-3.11.2019) findet in der ehemaligen Stasi-Zentrale in Lichtenberg (Ruschestraße) das Verbändetreffen des Dachverbandes „Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG)“ statt. Laut zugestellter Tagesordnung stehen Neuwahlen an. Dabei dürften keine großen Überraschungen zu erwarten sein, da der amtierende Vorsitzende Dieter Dombrowski (CDU) derzeit keinen Gegenkandidaten hat und damit für eine verlängerte Amtszeit keine Hindernisse zu erwarten sind. Dombrowski hatte in der jüngsten Landtagswahl in Brandenburg sein Mandat und damit auch seine Funktion als Vizepräsident des Landtages verloren.
Spannender als die Vorstandswahl erscheint in diesem Zusammenhang ein anderer Vorgang, der die UOKG demnächst zum formalen Millionär machen könnte. Spannend deswegen, weil der amtierende UOKG-Vorstand bisher seinen Mitgliedern nähere Informationen oder gar eine Entscheidungs-Beteiligung vorenthalten hat. Worum geht es?
Bereits im Juni 2017 wurde durch den UOKG-Vorstand eine „Stiftung DDR-Haftzwangsarbeit“ initiiert, die aber zunächst nicht recht in Fahrt kam, weil das zuständige Registergericht eine Eintragung als „Stiftung“ nur aufgrund eines Start-Kapital-Nachweises i.H.v. 50.000 € vornehmen wollte. Nach mehreren Verschiebungen gesetzter Fristen gelang es erst 2019, das erforderliche Kapital von dem schwedischen Möbelkonzern zu aquirieren, der bereits unter dem Vorgänger Rainer Wagner 120.000 € für die Erforschung der Haftzwangsarbeit unter dem SED-Regime zur Verfügung gestellt hatte. Nach einer ebenfalls erforderlichen Satzungsanpassung an die rechtlichen Erfordernisse wurde die Stiftung im Sommer 2019 endlich eingetragen.
Diese Handlungen (Sitz der Stiftung ist der Sitz der UOKG) gingen bisher wesentlich an den Mitgliedsverbänden vorbei. Es wird also spannend sein, ob der Vorstand in seinem Rechenschafts- und/oder Finanzbericht die überfällige Information seiner Mitglieder nachholt.
Im Finanzbericht, der in der Vergangenheit gewohnheitsmäßig alles andere als formal vollständig war, müsste der Vorstand nicht nur über den Eingang von 50.000 €, sondern auch über die – ungefragte – Umbuchung des Restguthabens aus der 120.000-Euro-Spende auf das Stiftungskonto berichten. Auch steht bislang eine umfassende Information über die Verwendung der 120.000 € durch die UOKG aus.
Zehn Millionen Euro vom schwedischen Möbelhaus-Konzern?
Nicht im Finanzbericht, aber im Rechenschaftsbericht des Vorstandes wird eine Äußerung zur Bereitschaft des schwedischen Möbelhauskonzerns erwartet, schlussendlich 10 Millionen € für dessen Beteiligung an der Haftzwangsarbeit an die neugegründete Stiftung zu überweisen. Nach einer internen Information auf der im Büro des Vizepräsidenten des Brandenburger Landtages im Juni d.J. durchgeführten Mitgliederversammlung habe der Möbelkonzern eine mögliche Zahlung allerdings von der Beteiligung anderer Firmen, die in die Haftzwangsarbeit eingebunden waren oder davon profitiert hätten, abhängig gemacht. Man wolle schlussendlich nicht „als einziger Verantwortlicher“ am Pranger stehen.

Für den West-Verkauf hinter Gitten produziert: „Esda“-Strümpfe aus Hoheneck / Archiv Sterneberg – Foto: LyrAg
Die Frage nach der Absicht einer möglichen Verwendung der am Horizont angezeigten Mittel dürfte die Mitgliedsverbände dabei besonders interessieren. In der Satzung der UOKG-Stiftung sind nämlich keinerlei Unterstützungs- oder Entschädigungsabsichten gegenüber Betroffenen sondern ausschließlich Maßnahmen zur Erforschung und Darstellung der Haftzwangsarbeit ausgewiesen. Das sieht dann wieder nach eingeübter Praxis aus, wonach auch die bisherigen Mittel i.H.v. immerhin 120.000 € für Forschungsarbeiten, sprich Honorare und Aufwandskosten, verwandt worden sind. Der damalige UOKG-Vorstand hatte dies damit begründet, das vor „einer möglichen Entschädigung die Erforschung der Haftzwangsarbeit“ stehen müsse.
Wenn also auch jetzt wieder die Sicherung von Honoraren und Arbeitsplätzen in der ohnehin stetig wachsenden Personalausstattung der UOKG im Vordergrund stehen sollte, dürfte das den Mitgliedsverbänden wenig gefallen. Schließlich wurde der Dachverband einst mit dem Anspruch gegründet, die Opfer der Zweiten Deutschen Diktatur (ZDD) nicht nur beratend zur Seite zu stehen sondern auch deren berechtigte Entschädigungsansprüche durchzusetzen.
Von diesem Ziel ist der Dachverband noch weit entfernt. Die auf der UOKG-Seite im Internet verkündete „tiefe Befriedigung“ über das jüngst im Bundestag verabschiedete Gesetzpaket (u.a. Aufhebung der Befristung von Rehabilitierungsanträgen) ist kaum nachvollziehbar. So sollte zum Beispiel der sogen. Rentenbetrug an den vor dem Mauerfall in die Bundesrepublik gelangten Flüchtlingen und Übersiedlern erstrangig weiter thematisiert werden. Ebenso sollte die Umbenennung der „Sozialen Zuwendung“ analog zu den großzügig gestalteten Ministerpensionen für längstens fünf Monate Tätigkeit in der letzten DDR-Regierung in eine „Ehrenpension“, und dies unabhängig von Einkommensbeschränkungen, nach wie vor ganz vorn auf der Tagesordnung des Dachverbandes stehen. Vom Vorstand des Dachverbandes hatten die Mitgliedsverbände mehr als eine rein parteipolitisch orientierte Stellungnahme zur jüngsten Gesetzgebung erwartet.
* Der Autor war bereits auf der Gründungsversammlung der UOKG im Jahre 1992 anwesend.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.492).
Cottbus/Hoheneck/Berlin, 12.09.2019/cw – Rund 50 Personen, angereist aus der ganzen Bundesrepublik, waren am vergangenen Wochenende einer Einladung in die Gedenkstätte des ehem. Zuchthauses in Cottbus gefolgt, um an der Enthüllung einer Informationstafel über das ehem. zentrale Frauenzuchthaus der DDR in Hoheneck (Stollberg/Erzgebirge) teilzunehmen. Im Rahmenprogramm des veranstaltenden Menschenrechtszentrums wurde eine Diskussion und Lesung angeboten: „Inhaftierte Frauen in Hoheneck – inhaftierte Männer in Cottbus – ein dunkles Kapitel der deutschen Geschichte“.
Trotz Ausreise-Zusage verhaftet
Die Tafel wurde im Wesentlichen von Elke Schlegel (*1958 Jena), einer ehemaligen Hoheneckerin, als die sich Insassen des ehemalige Frauenzuchthause heute bezeichnen, initiiert und gestaltet. Die ausgebildete Hotelfachfrau hatte zusammen mit ihrem späteren Ehemann seit Anfang der 80er Jahre mehrfach Ausreiseanträge gestellt und dabei um Hilfe bei Verwandten im Westen und bei der Botschaft der Bundesrepublik nachgesucht. Um dieses Vorhaben zu beschleunigen, demonstrierte sie regelmäßig mit Regimegegnern des „Weißen Kreises“ in Jena. Obwohl ihr einige Tage zuvor mitgeteilt worden war, dass die Genehmigung zur Ausreise unmittelbar bevorstünde, und wurde sie im März 1983 verhaftet. Wegen „ungesetzlicher Verbindungsaufnahme“ zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und nach Hoheneck verbracht, wurde Elke Schlegel schließlich wegen Haftunfähigkeit im September 1984 von der Bundesrepublik freigekauft.
Die Verbindung zwischen den beiden Haftanstalten ergab sich aus der Tatsache, das die Ehemänner der in Hoheneck einsitzenden Frauen zumeist ihre ebenfalls aus politischen Gründen auferlegten Strafen in Cottbus absitzen mussten.
Nach einer kurzen Ansprache des Vereinsvorsitzenden Dieter Dombrowski rief Elke Schlegel zu einer Schweigeminute „für die vielen schon von uns gegangenen tapferen Frauen aus Hoheneck, deren Stimmen, die vertraut waren, schweigen“ auf. „Menschen, die immer da waren, sind nicht mehr. Was bleibt, sind dankbare Erinnerungen, die niemand nehmen kann. Ihr fehlt“, sagte Schlegel sichtlich bewegt. Die Aufstellung der Tafel begründete Schlegel u.a. wie folgt:
Deutsche Einheit nicht ohne Europäische Freiheitsbewegung
„Durch die friedliche Revolution in der DDR ist das Tor zur deutschen Einheit aufgestoßen worden. Der Fall der Berliner Mauer machte das Jahr 1989 zu einem der entscheidendsten Jahre in der deutschen Geschichte. Es war der Drang nach Freiheit und Rechtsstaatlichkeit, nach freien Wahlen, der die Menschen antrieb, Mauern zu überwinden. Die Deutsche Einheit wäre aber nicht möglich gewesen, ohne die europäischen Freiheitsbewegungen. Das Niederreißen der Mauer, demokratische Wahlen und die deutsche Wiedervereinigung waren nicht nur Ergebnis dieses einen Tages, sie waren das Ergebnis eines langen Prozesses.“

Die Übernahme von Elementen aus dem „Mauer-Stein“ von Heidelore Fritsch (2009) blieb leider unerwähnt – Foto: LyrAg/RH
Dieser Prozess hätte bereits 1945 in der damaligen sowjetischen Besatzungszone begonnen und sich nach Gründung der DDR fortgesetzt. In allen gesellschaftlichen Bereichen sei aus unterschiedlichen Gründen, z.B. durch die Zwangs-Kollektivierung, die Verfolgung der christlichen Kirchen oder der zunehmenden Militarisierung eine Opposition entstanden. Wer „sich daran beteiligte, musste mit politischer Verfolgung und harten Strafen rechnen, viele erlitten Haft und erhebliche Nachteile, einige kostete es das Leben.“
Besonders groß sei der Widerstand junger Menschen gewesen, die ihre Freiheit forderten. Diese Unzufriedenheit der Menschen mit dem SED-Regime „zeigte sich insbesondere im Volksaufstand vom 17.Juni 1953 und der Massenflucht von fast 4 Millionen Menschen.“ Gefängnishaft wurde zu einer der Extremerfahrungen.
Mit Kriminellen und KZ-Wärterinnen eingesperrt
„Die Inhaftierten waren durch Isolierung, Verunsicherung und Demütigung den Vernehmern und Wachhabenden schutzlos ausgeliefert. Die Geräuschkulisse, das Zuschlagen der Zellentüren, das quietschende Öffnen der Essensklappen, das Klappern der Schlüssel oder die nächtlichen Klopfzeichen, mit denen sich die Häftlinge von Zelle zu Zelle verständigten, führen heute noch zu Flash Backs.“ Beklemmende Eindrücke des in Stollberg im Erzgebirge befindliche ehemaligen Frauenzuchthauses könnten auf der Info-Tafel nicht wiedergegeben werden, aber der kurze Text könne dem Leser vermitteln, wie man dort gefangen gehalten wurde, wie man „den Schikanen des Wachpersonals ausgeliefert, wie katastrophal die hygienischen Bedingungen, die medizinische Versorgung und die tägliche Verpflegung waren.“

Der „Mauerstein“ 2009 der ehem. Hoheneckerin Fritsch vor der Haftanstalt, bevor er vor dem Brandenburger Tor stand
– Foto: LyrAg/RH
Schlegel erinnerte an die zusätzliche Belastung durch die Einsperrung „mit schwerstkriminellen Frauen, darunter auch KZ Aufseherinnen“ aus der NS-Zeit, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hätten. „Als Monster und Mörderburg mit hohen Mauern, Elektrozaun und Stacheldraht, aus dem zu DDR Zeiten niemandem die Flucht gelang, wird Hoheneck umschrieben.“ Jede Frau, die dort politisch inhaftiert gewesen sei, hatte und hat neben dem eigenen Schicksal „viele Leiden und langzeitliche Spätfolgen“ zu ertragen und zu verkraften.
Auch auf den bestehenden Zusammenhang zwischen den ehemaligen männlichen politischen Gefangenen von Cottbus und den weiblichen politischen Gefangenen von Hoheneck ging Elke Schlegel ebenfalls kurz ein. „Die Zahl der Cottbus-Hoheneck-Paare (nicht nur Ehepaare) liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit über 100, als obere Grenze werden sogar 500 betroffene Paare vermutet.“. Somit hätte sich aus ihrer Sicht im Menschenrechtszentrum Cottbus die Möglichkeit angeboten, an das Frauenzuchthaus Hoheneck mit einer Informationstafel zu erinnern. Diese Tafel solle „ein fester Bestandteil deutscher Erinnerungskultur“ sein und an die Überwindung der SED-Diktatur und ihrer Opfer erinnern.
Mit einem Appell schloss Schlegel ihre bewegende mit Beifall bedachte Ansprache: Alle ehemaligen Hoheneckerinnen seien aufgerufen, in dem ehemaligen Zuchthaus Hoheneck die Errichtung eines Ortes „des würdigen Gedenkens und der erinnernden Wegweisung für zukünftige Generationen“ zu unterstützen.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 176-48061953 (1.472).
Teheran/Berlin, 4.09.2019/cw – Die iranische Bürgerrechtsaktivistin Saba Kord Afshari wurde zu 24 Jahren Haft verurteilt, darunter eine 15-jährige Haftstrafe, weil sie ihren Hijab (Gebetskleid) öffentlich abgelegt hatte. Diese Tat förderte nach der Anklage „Korruption und Prostitution“. Die erst zwanzigjährige Afshari wurde am vergangenen Dienstag vom Revolutionsgericht Teheran verurteilt. Die Angeklagte habe ihren Hijab abgelegt und sei „ohne den Schleier gegangen“, urteilte das Gericht. Sie habe damit „Propaganda gegen den Staat“ und Korruption und Prostitution“ verbreitet.
Quelle: New York Post –
Weiteres Todesurteil vollstreckt
Überall im Iran richten sich die Proteste des Volkes gegen das religiöse Regime – darunter gegen die Leiter des Freitagsgebetes – wegen deren Verwicklung in dessen Korruption. Die Leiter des Freitagsgebetes sind Mullahs, die vor Ort den Höchsten Führer des iranischen Regimes, Ali Khamenei, vertreten. Dies macht die Mullahs gemeinhin in der iranischen Bevölkerung, die unter der Repression und Korruption der Funktionäre des Regimes stöhnt, verhasst. Verheerende Korruption, Unterschlagungen durch das religiöse Regime des Iran und Mangel an Gerechtigkeit haben die normalen Iraner, besonders jene, die unter der Armutsgrenze leben, frustriert.

Der Autor (li.) mit JFK-Neffen Patrick Kennedy (Mitte) am 22. Juni 2013 am Rande einer Kundgebung gegen das Regime in Tehreran in Paris. – Foto: LyrAg
Im vorigen Jahr wurde auch Kazerun, im Süden des Iran gelegen, durch Demonstrationen von tausenden von Bewohnern erschüttert. Sie waren über die Politik des Regimes erzürnt, die auf die Veränderung der Stadtbezirke abzielte, um Unterschlagung durch Regime-Funktionäre zu begünstigen. Am Mittwoch letzter Woche hat das iranische Regime nun ein weiteres Todesurteil gegen einen politischen Gegner vollstreckt. Das Regime ließ Hamid-Reza Derakhshandeh (47) öffentlich erhängen, der in der Stadt Kazerun den berüchtigten Leiter des Freitagsgebetes, den Mullah Mohammad Khorsand, am 29. Mai d.J. am Ort der jetzigen Hinrichtung erstochen hatte.
Der Attentäter Derakhshandeh hatte sein Vorgehen damit begründet, das er den Leiter des Freitagsgebetes bestraft habe, weil dieser die armen Leute bestahl: „Liebe Bürger des Iran, ich liebe euch alle, ich liebe die armen Leute im Iran – jene, die abends kein Brot zu essen haben – jene, die krank wurden, weil sie immer Geld leihen mussten, um zurecht zu kommen. … Ich hatte von Fällen der Ungerechtigkeit gehört und solche mit angesehen – hunderte von solchen Fällen,“ so Derakhshandeh. „Ich habe diese Verbrechen gesehen. Meine Freunde kennen mich, ich bin kein Verbrecher.“ Tatsächlich gab es über den Täter vor dem Attentat keine Kriminal-Akte. Nach dem Tötungs-Delikt wurde er am 3. Juli vor dem Gericht des Regimes in Shiraz, der Hauptstadt der Provinz Fars, angeklagt. Der Richter händigte dem Todgeweihten wenige Minuten nach der einzigen kurzen Sitzung das Todesurteil aus.
Neben hunderten jährlich verhängten Todesurteilen im Iran war bereits im Jahre 2007 Majid Kavousifar wegen Rache an einem berüchtigten Richter in Teheran öffentlich erhängt worden. Bevor er starb, winkte Kavousifar tapfer der Menge zu und sagte lächelnd: „Ich werde sterben wie ein Mann.“
Quelle: Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI) – https://www.ncr-iran.org/de/news/human-rights/10694-iran-in-kazerun-wird-hamid-reza-derakhshandeh-oeffentlich-erhaengt
Iran steht an der Spitze in der Welt beim Einsperren von Journalistinnen
Die globale Überwachungsorganisation für Medien „Reporter Ohne Grenzen (RSF)“ gab jetzt bekannt, dass das Regime im Iran derzeit die Spitzenposition beim Einsperren von Journalistinnen einnimmt.
Auf ihrer Website schreibt RSF unter dem 26. August 2019, dass die Organisation durch „eine neue Welle von Verhaftungen und Vernehmungen von Journalistinnen“ im Iran seit dem Beginn des August 2019 „alarmiert“ sei. „Die Islamische Republik steht jetzt an der Spitze beim Einsperren von Journalistinnen mit derzeit zehn Punkten“, so die Aussage von RSF.„Nachdem der Iran schon an der Spitze beim Einsperren von Journalisten allgemein steht, hält der islamische Staat derzeit mehr Frauen im Zusammenhang mit ihren journalistischen Aktivitäten fest, als irgendein anderes Land in der Welt“, sagt Reza Moini, der Chef des Büros von RSF für Iran/Afghanistan. „Wir fordern Javaid Rehmann, den UN Sonderbeauftragten für die Menschenrechtssituation im Iran auf, mit der höchsten Dringlichkeitsstufe zu intervenieren, um ihre Freilassung zu erwirken und sich der desaströsen Situation der Pressefreiheit in diesem Land anzunehmen“. Der Iran nimmt den Platz 170 von 180 Ländern beim Index der Pressefreiheit von RSF ein.
Quelle: Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI) – https://www.ncr-iran.org/de/news/women/10693-der-iran-steht-an-der-spitze-in-der-welt-beim-einsperren-von-journalistinnen
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.475).
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