You are currently browsing the category archive for the ‘2010’ category.
Allen Mitgliedern, Kameraden, Freunden und Sympathisanten der Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 wünschen wir von Herzen ein friedliches, Auseinandersetzungs-freies Weihnachtsfest und einen guten und hoffnungsfrohen Übergang in das Neue Jahr!
Im 50. Jahrestag der Erinnerung an das staatsterroristische Ereignis des Mauerbaus vom 13. August 1961 werden wir uns nicht nur an die ermordeten Opfer an dieser Mauer erinnern, sondern uns auch des gemeinsamen Kampfes gegen Diktatur, Unrecht und Gewalt über Parteigrenzen und Meinungsunterschiede hinweg erinnern. Wir sollten uns bemühen, diese einstige Gemeinsamkeit im alltäglichen Kampf für die Interessen der einst Verfolgten zu erinnern und zu pflegen.
Berlin, 24.12.2010
Carl-Wolfgang Holzapfel Vorsitzender
Tatjana Sterneberg Komm.Geschäftsführerin
Eine „Peter-Fechter-Stiftung“ würdiges Signal zum 50. Jahrestag
Gleich im Jahresanfang starb ein guter Freund, verließ unsere Vereinigung 17. Juni ein zuverlässiger und treuer Kamerad: Peter Bengs. Noch drei Wochen zuvor konnten wir miteinander telefonieren. Es war sein letzter Geburtstag, sein letzter Jahreswechsel…
Überhaupt hatte es das jetzt zu ende gehende Jahr in sich. Ich spreche nicht von den verletzenden Äußerungen oder genüsslich transportierten Vorwürfen. Die Probleme vieler Kameraden, den richtigen Umgang miteinander zu finden und sich den wirklichen Problemen der einst politisch Verfolgten in der zweiten Diktatur zuzuwenden, gibt es ja nicht erst seit 2010. Sie haben ihre Ursachen in den verpassten Chancen nach dem Fall der Mauer. Viele geradlinige Kameraden haben in den zwanzig Jahren seither resigniert, sich in die eigenen Sorgen zurückgezogen. Und damit die Türen weit geöffnet für Menschen, denen anderes wichtiger scheint, als die Befassung mit den Anliegen verfolgter Generationen.
So gibt es in Strausberg bei Berlin den unermüdlichen Kameraden Heinz Grünhagen. Trotz erheblicher gesundheitlicher Handicaps müht er sich aus seinem Wohnzimmer heraus um die endliche Benennung einer „Straße des 17. Juni“, gegen die letzte Straße in einer deutschen Gemeinde, die noch immer nach einem Mauermörder benannt ist. Einer der letzten noch lebenden Streikführer des für Deutschland und Europa prägenden Volksaufstandes von 1953 zeigt aber auch durch sein Schicksal deutlich die Probleme über den Umgang unserer Gesellschaft mit den alljährlich besungenen Helden der einstigen Erhebung auf.
Grünhagens Frau, ohnehin durch die Pflege ihres Mannes an den physischen und psychischen Grenzen der Belastbarkeit angekommen, musste selbst in diesem Jahr ins Krankenhaus. Die Suche nach einer vorübergehenden Unterbringung ihres Mannes erwies sich als kompliziert (und finanziell kaum tragbar). Nun haben wir mit Unterstützung von Freunden in Berlin, Potsdam und Strausberg die Initiative ergriffen und die Frage aufgeworfen, ob es nicht möglich ist, für die wenigen letzten Aktiven des Volksaufstandes eine Regelung zu finden, die für solche Fälle unbürokratische Lösungen vorsieht.
Auch in einem anderen Fall konnten wir ansatzweise helfen. Ein weiterer Teilnehmer am 17. Juni hat bereits mehrere Schlaganfälle hinter sich. Wir konnten ihm – nach 59 Jahren – die Haftentschädigung und die „Sozialrente“ für Haftopfer der zweiten Diktatur vermitteln. Das Problem der gesundheitlichen und sozialen Versorgung stellt sich aber auch hier…
Wir werden im Neuen Jahr an jene Politiker herantreten, die voraussichtlich am 17. Juni wieder große Worte für die „einstigen Helden“ finden werden und sie auf die tägliche Verantwortung für diese Vorkämpfer der Deutschen Einheit ansprechen.
Die vielfach begegnete Not brachte mich auf eine Idee, die hoffentlich auch über diesen weihnachtlichen Brief transportiert werden kann: Wenn 40.000 Empfänger der Haftopferrente im 50. Jahrestag der Errichtung des Mauer-Monstrums jeden Tag 1 € zur Seite legen würden, um am Jahresende 365 € an eine zu errichtende Stiftung überweisen zu können, dann hätten wir einen solidarischen Grundstock von 14.600.000 € beisammen, um kranke und hilfsbedürftige einstige Opfer der zweiten Diktatur angemessen unterbringen und versorgen zu können.
Wenn wir als ehemalige Opfer diesen Solidarpakt stemmen sollten, hätten wir der Gesellschaft ein deutliches Signal gerade in diesem für die deutsche Geschichte wichtigen Erinnerungsjahr gegeben. Wir würden gleichzeitig den zumutbaren Druck auf Staat und Gesellschaft erhöhen, sich dieses ernsthaften Problems anzunehmen, durch ungerechtfertigte politische Verfolgung in Not geratenen Menschen angemessen zu helfen.
Freilich lässt sich ein solches Projekt nur verwirklichen, wenn es genug Menschen gibt, die bereit sind, ein ganzes Jahr lang täglich einen Euro zur Seite zu legen. Aber auch dann, wenn die diversen Verfolgten-, Opfer-Organisationen und –Initiativen bereit sind, sich an einen Tisch zu setzen und gemeinsam eine Stiftung aus der Taufe zu heben. Diese „Peter-Fechter-Stiftung“, um nur einen Namen vorzuschlagen, wäre aus meiner Sicht die würdigste Antwort auf die im nächsten Jahr zu erwartenden großen Worte der Erinnerung und des Gedenkens an die Opfer der Teilung unseres Landes, zu denen die Toten an der innerdeutschen Grenze ebenso gehören wie die aus politischen Gründen Inhaftierten und Zwangsdeportierten, die beruflich Geächteten, die Zwangsenteigneten, die aus politischen Gründen psychiatrisch Malträtierten.
Und vielleicht findet sich ja im 50. Jahr der Erinnerung an den 13. August 1961 eine Zeitung oder gar ein Sender, der einmal für die Opfer der Teilung eine Benefiz-Veranstaltung organisiert?
In diesem Sinn wünsche ich Ihnen/Euch, auch und insbesondere im Namen meiner Partnerin ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes, auch im vorgenannten Sinn erfolgreiches Jahr 2011.
Carl-Wolfgang Holzapfel
Berlin/Fürstenfeldbruck, 18.12.2010/cw – Der VOS-Vorstand hatte mehrfach verbreitet und zuletzt in einem Schreiben vom 9.07.2010, Seite 4, formuliert: „Warum haben Sie in Ihrem Lebenslauf wahrheitswidrig* angegeben, bis 1990 bei der Partei „Die Republikaner“ gewesen zu sein, wo Sie doch bis 1993 für diese Partei sogar im Kreistag saßen?“
In einem Schreiben an den ehemaligen Kreisrat Carl-Wolfgang Holzapfel vom 14.12.2010 stellt das Landratsamt die vom VOS-Vorstand wiederholt verbreitete Information richtig:
„Nach den uns vorliegenden Unterlagen gehörten Sie vom 1.05.1990 bis einschließlich 16.12.1993 dem Kreistag des Landkreises Fürstenfeldbruck an. Ihr Kreistagsmandat wurde von Ihnen aus persönlichen Gründen niedergelegt.“
Zu der vom VOS-Vorstand fälschlich verbreiteten Dauer der Zugehörigkeit zu der zugelassenen und seinerzeit noch nicht „beobachteten“ Partei wird in dem Schreiben ausgeführt:
„Ihre Wahl in den Kreistag erfolgte über einen Listenplatz der Partei „Die Republikaner“. Ab 1.05.1990 waren Sie Fraktionssprecher der Fraktion „Die Republikaner“.
Über den genauen Zeitpunkt Ihres Austritts aus der Partei … liegen uns leider keine Unter-lagen vor. Wir können Ihnen lediglich bestätigen, dass Sie zuletzt in der 5. Kreistagssitzung am 13.12.1990* als Mitglied der Fraktion „Die Republikaner“ in der Anwesenheitsliste genannt wurden.
In seiner 6. Sitzung am 14.03.1991* nahm der Kreistag des Landkreises Fürstenfeldbruck Ihren Austritt aus der Fraktionsgemeinschaft „Die Republikaner/RBU“ und Ihren Wechsel zur RBU zur Kenntnis. Gleichzeitig wurden die der Partei … zustehenden Ausschusssitze, die Sie bisher inne hatten, neu von Mitgliedern dieser Partei besetzt. Bis zur Niederlegung Ihres Kreistagsmandates gehörten Sie dem Kreistag als Mitglied der RBU bzw. nach deren Umbenennung der „Bürger-Union“ an.“
Aufgrund der detaillierten Angaben Holzapfels, die dieser bereits in der VOS-Vorstandssitzung am 26. Februar 2009 mündlich und später mehrfach schriftlich vorgetragen hatte, wäre es dem Vorstand durchaus möglich gewesen, offenbar lässig eingeholte Informationen zu hinterfragen. Vermutlich bestand daran aber kein Interesse.
* Hervorhebungen durch den Autor.
V.i.S.d.P.: Carl-Wolfgang Holzapfel, Tel. 030-30207785 – 0176-48061953 oder holzapfellyrag@aol.com
Die Glaubhaftmachung ist kein Vollbeweis
Berlin, 15.12.2010/CrWo – Das von einigen VOS-Funktionären transportierte Urteil des Landgerichtes Berlin in Sachen „Unterlassung“ gegen Carl-Wolfgang Holzapfel wird ausdrücklich damit begründet, dass der Antragsteller durch eine von ihm abgegebene Eidesstattliche Versicherung „glaubhaft“ gemacht hat, dass er am 27.07.2010 nicht Mitveranstalter der SPD-Veranstaltung im Rathaus Schöneberg war und mit dem Ausschluss des VOS-Mitgliedes Holzapfel und einer ehemals durch die Stasi politisch Verfolgten nichts zu tun hatte.
Die Glaubhaftmachung ist kein Vollbeweis! Sie ist eine Form der Beweisführung, durch die es dem Richter in summarischen Verfahren wie dem vorliegenden ermöglicht werden soll, auf einen gewissen Grad von Wahrscheinlichkeit zu schließen. Da es sich um ein von dem Antragsteller eingeleitetes einstweiliges Rechtsschutzverfahren handelt und insoweit eine beschleunigte Bearbeitung erfolgen soll, kam ihm zugute, dass das Gesetz diese niederschwellige Form der Beweisführung vorsieht. In bestimmten gerichtlichen Verfahren (wie dem vorliegenden) genügt daher anstatt des Vollbeweises die Glaubhaftmachung. Die Glaubhaftmachung ist kein Beweis und daher nur zulässig, wenn sie im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist.
Vollbeweis und Glaubhaftmachung unterscheiden sich bezüglich des Beweismaßes:
- Bei dem Vollbeweis ist der Beweis erbracht, wenn das Gericht von der Wahrheit überzeugt ist.
- Bei der Glaubhaftmachung soll das Gericht von der Wahrscheinlichkeit der zu beweisenden Tatsache überzeugt werden.
Die Glaubhaftmachung kann gemäß § 294 ZPO mit allen Beweismitteln geführt werden. Ein Mittel unter vielen zur Glaubhaftmachung ist – wie hier vom Antragsteller verwendet – die Eidesstattliche Versicherung. Das Gericht begründet seine Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit der Behauptungen des Antragstellers ausschließlich auf dessen Eidesstattlicher Versicherung. Weitere objektiv gegenständliche Beweismittel wurden vom Gericht ausweislich der Urteilsgründe, für jeden der lesen kann, nicht herangezogen, was in summarischen Verfahren auch nicht erforderlich ist.
Colorandi causa ist zu erwähnen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und das Hauptverfahren, in dem der Vollbeweis zu führen wäre, bislang vom Antragsteller nicht eingeleitet worden ist.
Über den Stil von einigen VOS-Funktionären, Inhalte nicht rechtskräftiger Urteile zu verbreiten und nach summarischer Prüfung gewonnene Überzeugungen von Wahrscheinlichkeiten als Triumph zu feiern, mag sich jeder der will, ein eigenes Urteil bilden. Ich bin über ein derartiges Rechtsstaatsverständnis sehr erschrocken.
Christian Wowra, Rechtsanwalt
V.i.S.d.P.: Carl-Wolfgang Holzapfel, Tel.:030-30207785 oder 0176-48061953 – holzapfellyrag@aol.com
Unterlassungsverpflichtungserklärung
Ich, Carl-Wolfgang Holzapfel, als Vorsitzender verantwortlich im Sinne des Presserechtes für Pressemitteilungen der
Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Kaiserdamm 9, 14057 Berlin
verpflichte mich hiermit gegenüber
Herrn Ronald Lässig, Grunewaldstr.57, 10825 Berlin
bei Vermeidung einer Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder persönlich über den vorgenannten Verein zu verbreiten, dass
Ø Herr Ronald Lässig Mitveranstalter der SPD-Informationsveranstaltung im Rathaus Berlin-Schöneberg am 27.07.2010 gewesen ist
und/oder
Ø Frau Tatjana Sterneberg, ehemalige politische Gefangene des DDR-Frauenzuchthauses Hoheneck in Sachsen, auf Veranlassung des Herrn Ronald Lässig bei der SPD-Informationsveranstaltung am 27.07.2010 im Rathaus Berlin-Schöneberg des Saales verwiesen worden ist;
Ø Herr Carl-Wolfgang Holzapfel, ehemaliger politischer Häftling in Hohenschönhausen und der Strafanstalt Bautzen II und Vorgänger von Herrn Lässig als stv. Bundesvorsitzender sowie Mitglied der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS), auf Veranlassung des Herrn Ronald Lässig von der SPD-Informationsveranstaltung am 27.07.2010 im Rathaus Berlin-Schöneberg ausgeschlossen worden ist.
Allein aus rechtlichen Gründen wird darauf verwiesen, dass vorstehende Unterlassungsverpflichtungserklärung ihre Beschränkung nur insofern findet, als sie die Rechte des Erklärenden nicht berührt, Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichtes Berlin vom 30.11.2010 einzulegen.
Berlin, 9. Dezember 2010
Carl-Wolfgang Holzapfel
Letzte Kommentare