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Berlin, 3.Oktober 2020/cw – Segen oder Fluch? Einzig die ausgerufene Pandemie verhinderte ein opulentes Fest zum „Feiertag nach Aktenlage“ am heutigen 3. Oktober anno 2020. Stattdessen wurden Pandemie-freundliche Events wie die stadtweite Ausstellung in Potsdam, eine „Einheitsstunde“ im Deutschen Bundestag oder die Verlängerung der wunderschönen „Berlin leuchtet“-Veranstaltung durchgeführt. Deutschland entging so der Peinlichkeit, sich der Wahrheit zu stellen und schonungslos die noch immer vorhandenen und skandalösen Defizite näher zu beleuchten.
Natürlich haben wir gewichtige Gründe, auch eine ganze Generation später die Vereinigung der durch den 2. Weltkrieg verbliebenen Reste Deutschlands zu einem Staat zu bejubeln. Traurig, wenn wir das nicht täten. Aber müssen wir deswegen weiterhin lügen, Tatsachen verschweigen, uns geradezu euphemistisch einreden, dass wir „das große Glück“ mit Anstand, Bescheidenheit und Dankbarkeit gemeistert haben?
Geschichtliche Dimension des 9. November verschwiegen
Warum beschränken wir uns alljährlich am 9. November auf die zeitgeschichtliche Würdigung der Maueröffnung, ohne den 9. November als den Tag zu begehen, der uns die einmalige Chance vermittelt hat, einen überzeugenden „Nationalen Feiertag“ würdig zu begehen? Der 3. Oktober wurde doch nur aktenkundig, weil es offensichtlich in diesem Punkt überforderten Politikern nicht möglich erschien, den 9. November als d a s Datum der neuen Deutschen Einheit festzuschreiben. Man wollte wohl ein absolutes Wohlverhalten nach Außen zelebrieren, hatte wohl Befürchtungen, dem neuen Deutschen Staat stände ein solcher geschichtsträchtiger Feiertag nicht zu. Könnte doch ein selbstbewusster und in seiner geschichtlichen Duplizität einmaliger Feiertag bei unseren Nachbarn Stirnrunzeln, vielleicht sogar Irritationen auslösen? Waren wir nicht durch den 2. Weltkrieg zu immerwährender Bescheidenheit, zu Zurückhaltung verpflichtet?
Erstaunlich, wie es gelang, die geschichtliche Dimension des 9. November gegenüber dem eigenen Volk bereits über drei Jahrzehnte zu verschweigen, im künstlichen Jubel-Nebel des 3. Oktober verschwinden zu lassen. Auch in der bereits erwähnten Einheits-Stunde des Deutsche Bundestages kein Wort zu diesem Komplex. Selbst der beste Redner an diesem Tag, Ralph Brinkhaus, Fraktionschef der CDU/CSU, vermied dieses Thema wie der Teufel das Weihwasser. Dabei wäre es dreißig Jahre nach dem ersten „3.Oktober“ an der Zeit gewesen, auch zu diesem Thema Tacheles zu reden.
Hier noch einmal zur Erinnerung:
Am 9. November 1848 wurde bei Wien das Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung (Paulskirche) Robert Blum (* 10. 11.1807 in Köln; † 9. 11.1848), eine führende Persönlichkeit der liberalen und nationalkirchlichen Bewegung, hingerichtet. Blum setzte sich als einer der führenden Köpfe der Demokraten für eine republikanische Verfasstheit des deutschen Nationalstaates ein. Dabei war er auf Kompromisse mit dem linken Flügel der Liberalen ebenso bedacht wie auf einen strikt demokratischen Kurs. Während der zweiten Revolutionsphase nahm Blum während des Oktoberaufstandes auf der Seite der Revolutionäre an der Verteidigung Wiens gegen die kaiserlich-österreichischen Truppen teil. Nach der Niederschlagung des Aufstands war der Demokrat durch ein Standgericht zum Tode verurteilt worden.
Am 9. November 1918 wurde die Republik ausgerufen. Gleich zweimal: Durch Philipp Scheidemann (SPD) von einem Balkon des Reichstages aus und durch den Führer des kommunistischen Spartakusbundes, Karl Liebknecht, vom Balkon des Berliner Schlosses. Die Ausrufung der Republik beendete das Kaiserreich und wurde zur Geburtsstunde der „Weimarer Republik“.
Am 9. November 1923 scheiterte der Putsch Adolf Hitlers und Erich Ludendorffs gegen die parlamentarische Demokratie. Es war Hitlers erster Versuch, die verhasste Reichsregierung in Berlin zu stürzen. Ein damaliger Sieg der Demokratie, der jeder Erinnerung und Würdigung wert ist.
Am 9. November 1938 kam es zu den ersten und reichsweiten Pogromen gegen jüdische Mitbürger, bekannt geworden unter dem zu trauriger Berühmtheit gelangten berüchtigten Namen „Reichskristallnacht“. Es war der Auftakt zu einer der schrecklichsten staatlich veranlassten und geführten Mordmaschinerie gegen eine Minderheit im Deutschen Reich und nach Beginn des 2. Weltkrieges in ganz Europa. Ein „Nationaler Feiertag“ beinhaltet nicht nur Jubelstunden, er ist Anlass, auch der dunklen Stunden einer Nation zu gedenken.
Untrennbar verbunden mit dem „9. November“ ist auch der 8. November 1939. Seit 1933 versammelten sich Teilnehmer des Putschversuches von 1923 stets am 8. November im Bürgerbräukeller, von dem seinerzeit aus der Marsch zur Feldherrnhalle begonnen hatte. Hitler hielt vor seinen Gefolgsleuten jeweils eine Rede. Am 8. November 1939 entging er an diesem geschichtsträchtigen Ort nur knapp einem Attentat. Georg Elser, (* 04.01.1903 Hermaringen; † 09.04.1945 im KZ Dachau), ein Kunstschreiner und Widerstandskämpfer gegen die NS-Herrschaft, hatte in die Säule hinter dem Rednerpult eine Zeitbombe eingebaut. Hitler beendete an diesem Abend seine Rede vorzeitig. Als die Bombe nur 20 Minuten später explodierte, hatte der „Führer“ bereits den Bürgerbräukeller verlassen.
Am 9. November 1989 fiel nach 28 Jahren in Berlin die Mauer, wurde nach einer sensationellen Mitteilung durch den SED-Funktionär Günter Schabowski (* 04.01.1929 Anklam; † 1.11.2015 Berlin) die Ausreise von DDR-Bürgern „ab sofort, unverzüglich“ möglich. Dieser Tag war die Geburtsstunde der jetzigen Deutschen Einheit, daran ändern auch keine Aktenvermerke, wie die statische Festschreibung auf ein willkürliches Datum, nichts.
Ein Geschenk der Geschichte
Es bleibt erstaunlich, dass diese geschichtlichen Zusammenhänge, die jede andere Nation als „Geschenk der Geschichte“ behandeln und begehen würde, bei uns – übrigens auch in den Medien – stiefmütterlich behandelt, wenn nicht ganz unterschlagen wird.
Die Vereinigung 17. Juni (Berlin) hatte bereits im Dezember 1989 in einem Brief an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Jürgen Wohlrabe (* 12.08.1936 Hanau; † 19.10.1995 Berlin) den Vorschlag unterbreitet und begründet, den „9. November“ zum Nationalen Feiertag zu bestimmen. Wir signalisierten seinerzeit unsere Bereitschaft, dafür auf den „17. Juni“ als arbeitsfreien Gedenktag zu verzichten, da wir in der aktuellen Entwicklung eine Umsetzung der Ziele des Aufstandes von 1953 sahen. Wohlrabe war begeistert und wollte das Schreiben mit entsprechender Befürwortung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterleiten. Von dort erhielt der Verein nie eine Reaktion. Zwar wurde der „17.Juni“ tatsächlich unter der Ägide des Einheitskanzlers Helmut Kohl (* 03.04.1930 Ludwigshafen am Rhein; † 16.06.2017 ebenda) als „arbeitsfreier“ Tag durch den „3.Oktober“ ersetzt, nachvollziehen können (nicht nur) wir diesen Verwaltungsakt auch nach 30 Jahren nicht.
Dies ist allerdings nur ein schwarzer Punkt in der Aufarbeitungsgeschichte. Ungeklärt harren noch viele wichtigen Punkte einer endlichen Klärung. So wurden in den gen. Bundestagsreden zum 3. Oktober zum Beispiel auch die „nach wie vor niedrigeren Renten in der ehemaligen DDR“ als Unrecht beklagt. Von dem nach wie vor andauernden Unrecht an den Flüchtlingen, die bis zur Maueröffnung oft unter Gefahr für Leib und Leben aus der Diktatur geflüchtet waren, war nicht einmal ansatzweise die Rede. Diesem Personenkreis war seinerzeit bei ihrer Ankunft im freien Teil Deutschlands zugesichert worden, die bis dato erbrachten Arbeitszeiten rentenrechtlich so zu behandeln, als wären diese in der (alten) Bundesrepublik erbracht worden. Nach der Wiedervereinigung wurde dieser Personenkreis handstreichartig rückwirkend wieder zu DDR-Bürgern erklärt. Dieser Rentenbetrug hatte bis heute Rückwirkung auf die Berechnung der Renten, die auf diese Weise um 100 bis 800,00 Euro gekürzt wurden. Auch dieses Unrecht steht neben anderen politischen Fehlhandlungen (Deutsche Treuhand!) immer noch ungeklärt, schlimmer, weil ignoriert, im Raum.
„Soziale Zuwendung“ und „Ehrenpension“
Ein weiteres Thema wären die sogen. Opferrenten, die Verfolgte bzw. aus politischen Gründen von der SED-Diktatur zu Haftstrafen Verurteilte unter der Bezeichnung „Soziale Zuwendung“ seit 2007 (!) erhalten. Im gleichen Jahr wurde für die letzten Minister einer DDR-Regierung, weil frei gewählt, eine „Ehrenpension“ beschlossen. Diese Minister kamen ihren staatsbürgerlichen Verpflichtungen für ein sicher nicht kleines Gehalt für längstes 5 Monate (!) nach. Dafür wurde diesen eine Ehrenpension in Höhe von 600 € monatlich zugesprochen, die mit den Bezügen der Bundesminister jeweils prozentual angehoben wird und auf hinterbliebene Ehepartner vererbt werden kann. Der letzte Ministerpräsident Lothar de Maiziere startete sogar mit einer anfänglichen Ehrenpension in Höhe von 800 €. Und dies, obwohl er lt. vorliegenden Stasiakten die Fluchtabsichten eines DDR-Bürgers übermittelte und nach weiteren hinlänglich bekannten Berichten in den Medien von der Stasi als „IM Czerny“ geführt wurde. Ein ehemaliger Politischer Häftling erhält als „Soziale Zuwendung“ inzwischen monatlich 330 € (nach 250 € ab 2007). Diese ist allerdings an Einkommensgrenzen gebunden, wird also in vielen Fällen erst nach der Verrentung gezahlt und ist im Vergleich zur angeführten Ehrenpension für die DDR-Minister nicht vererbbar, auch wenn der/die EhepartnerIn vielfach die Verfolgung mitge- oder ertragen hat.
Dass es auch 30 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs auch anders geht, hat in den letzten Wochen Polen gezeigt: Hier erhalten die einst politisch Verfolgten eine Ehrenrente in Höhe von 600 € monatlich.
Rückzahlungen von SED-Millionen werden im Haushalt vergraben
Last not least: Kürzlich hat das höchste Schweizer Gericht eine Schweizer Bank in letzter Instanz dazu verurteilt, über 100 Milliarden € illegal von der einstigen SED transferierten Vermögens an die Bundesrepublik zurückzuzahlen. Bei der vorhandenen fehlenden Empathie der meisten im Deutschen Bundestag sitzenden Politiker für die Belange der einstigen wirklichen Opfer der SED-DDR-Diktatur steht zu erwarten, dass diese Millionen nicht diesem Personenkreis zugeschrieben werden, sondern in „vereinigungsbedingte Strukturmaßnahmen der Ostdeutschen Länder“ fließen werden. So kann der Corona-gebeutelte Haushalt entlastet und auch Geschichte entsorgt werden.
Nein, den einstigen Lastenträgern der Zweiten Deutschen Diktatur bleibt der Jubel zum Aktendatum „3. Oktober“ nicht nur ob der nach wie vor gezeigten Ignoranz gegenüber den offenen Problemen durch die Politik im Halse stecken.
Ja, am 9. November werden diese Menschen sich trotzdem besonders freuen, weil ihr Kampf um die Freiheit, um die Einheit ihres Vaterlandes letztlich an diesem (weiteren) 9. Novembertag vor nunmehr 31 Jahren gekrönt wurde.
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Tel.: 030-85607953 (1.564).
Berlin, 29.10.2019/cw* – Am kommenden Wochenende (2.-3.11.2019) findet in der ehemaligen Stasi-Zentrale in Lichtenberg (Ruschestraße) das Verbändetreffen des Dachverbandes „Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG)“ statt. Laut zugestellter Tagesordnung stehen Neuwahlen an. Dabei dürften keine großen Überraschungen zu erwarten sein, da der amtierende Vorsitzende Dieter Dombrowski (CDU) derzeit keinen Gegenkandidaten hat und damit für eine verlängerte Amtszeit keine Hindernisse zu erwarten sind. Dombrowski hatte in der jüngsten Landtagswahl in Brandenburg sein Mandat und damit auch seine Funktion als Vizepräsident des Landtages verloren.
Spannender als die Vorstandswahl erscheint in diesem Zusammenhang ein anderer Vorgang, der die UOKG demnächst zum formalen Millionär machen könnte. Spannend deswegen, weil der amtierende UOKG-Vorstand bisher seinen Mitgliedern nähere Informationen oder gar eine Entscheidungs-Beteiligung vorenthalten hat. Worum geht es?
Bereits im Juni 2017 wurde durch den UOKG-Vorstand eine „Stiftung DDR-Haftzwangsarbeit“ initiiert, die aber zunächst nicht recht in Fahrt kam, weil das zuständige Registergericht eine Eintragung als „Stiftung“ nur aufgrund eines Start-Kapital-Nachweises i.H.v. 50.000 € vornehmen wollte. Nach mehreren Verschiebungen gesetzter Fristen gelang es erst 2019, das erforderliche Kapital von dem schwedischen Möbelkonzern zu aquirieren, der bereits unter dem Vorgänger Rainer Wagner 120.000 € für die Erforschung der Haftzwangsarbeit unter dem SED-Regime zur Verfügung gestellt hatte. Nach einer ebenfalls erforderlichen Satzungsanpassung an die rechtlichen Erfordernisse wurde die Stiftung im Sommer 2019 endlich eingetragen.
Diese Handlungen (Sitz der Stiftung ist der Sitz der UOKG) gingen bisher wesentlich an den Mitgliedsverbänden vorbei. Es wird also spannend sein, ob der Vorstand in seinem Rechenschafts- und/oder Finanzbericht die überfällige Information seiner Mitglieder nachholt.
Im Finanzbericht, der in der Vergangenheit gewohnheitsmäßig alles andere als formal vollständig war, müsste der Vorstand nicht nur über den Eingang von 50.000 €, sondern auch über die – ungefragte – Umbuchung des Restguthabens aus der 120.000-Euro-Spende auf das Stiftungskonto berichten. Auch steht bislang eine umfassende Information über die Verwendung der 120.000 € durch die UOKG aus.
Zehn Millionen Euro vom schwedischen Möbelhaus-Konzern?
Nicht im Finanzbericht, aber im Rechenschaftsbericht des Vorstandes wird eine Äußerung zur Bereitschaft des schwedischen Möbelhauskonzerns erwartet, schlussendlich 10 Millionen € für dessen Beteiligung an der Haftzwangsarbeit an die neugegründete Stiftung zu überweisen. Nach einer internen Information auf der im Büro des Vizepräsidenten des Brandenburger Landtages im Juni d.J. durchgeführten Mitgliederversammlung habe der Möbelkonzern eine mögliche Zahlung allerdings von der Beteiligung anderer Firmen, die in die Haftzwangsarbeit eingebunden waren oder davon profitiert hätten, abhängig gemacht. Man wolle schlussendlich nicht „als einziger Verantwortlicher“ am Pranger stehen.

Für den West-Verkauf hinter Gitten produziert: „Esda“-Strümpfe aus Hoheneck / Archiv Sterneberg – Foto: LyrAg
Die Frage nach der Absicht einer möglichen Verwendung der am Horizont angezeigten Mittel dürfte die Mitgliedsverbände dabei besonders interessieren. In der Satzung der UOKG-Stiftung sind nämlich keinerlei Unterstützungs- oder Entschädigungsabsichten gegenüber Betroffenen sondern ausschließlich Maßnahmen zur Erforschung und Darstellung der Haftzwangsarbeit ausgewiesen. Das sieht dann wieder nach eingeübter Praxis aus, wonach auch die bisherigen Mittel i.H.v. immerhin 120.000 € für Forschungsarbeiten, sprich Honorare und Aufwandskosten, verwandt worden sind. Der damalige UOKG-Vorstand hatte dies damit begründet, das vor „einer möglichen Entschädigung die Erforschung der Haftzwangsarbeit“ stehen müsse.
Wenn also auch jetzt wieder die Sicherung von Honoraren und Arbeitsplätzen in der ohnehin stetig wachsenden Personalausstattung der UOKG im Vordergrund stehen sollte, dürfte das den Mitgliedsverbänden wenig gefallen. Schließlich wurde der Dachverband einst mit dem Anspruch gegründet, die Opfer der Zweiten Deutschen Diktatur (ZDD) nicht nur beratend zur Seite zu stehen sondern auch deren berechtigte Entschädigungsansprüche durchzusetzen.
Von diesem Ziel ist der Dachverband noch weit entfernt. Die auf der UOKG-Seite im Internet verkündete „tiefe Befriedigung“ über das jüngst im Bundestag verabschiedete Gesetzpaket (u.a. Aufhebung der Befristung von Rehabilitierungsanträgen) ist kaum nachvollziehbar. So sollte zum Beispiel der sogen. Rentenbetrug an den vor dem Mauerfall in die Bundesrepublik gelangten Flüchtlingen und Übersiedlern erstrangig weiter thematisiert werden. Ebenso sollte die Umbenennung der „Sozialen Zuwendung“ analog zu den großzügig gestalteten Ministerpensionen für längstens fünf Monate Tätigkeit in der letzten DDR-Regierung in eine „Ehrenpension“, und dies unabhängig von Einkommensbeschränkungen, nach wie vor ganz vorn auf der Tagesordnung des Dachverbandes stehen. Vom Vorstand des Dachverbandes hatten die Mitgliedsverbände mehr als eine rein parteipolitisch orientierte Stellungnahme zur jüngsten Gesetzgebung erwartet.
* Der Autor war bereits auf der Gründungsversammlung der UOKG im Jahre 1992 anwesend.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.492).
Berlin, im Oktober 2019/cw – Auf die vorstehende Rede ist die Antwort durch einen Betroffenen vorgesehen. Wir danken dem Informanten ebenfalls für die überlassene Replik und stellen diese als Vorabdruck ebenfalls in den Diskurs.
„Sie erlauben mir, jene zuerst zu begrüßen, die auf dieser Veranstaltung – aus welchen Gründen auch immer – nicht anwesend sind:
Hochverehrte, in tiefer Trauer verbundene Angehörige von Opfern an der Berliner Mauer, der Zonengrenze deutschlandweit, des Eisernen Vorhangs in Europa,
hochverehrte ehemalige politische Gefangene aus den Zuchthäusern in Bautzen, Hoheneck, Brandenburg, Cottbus und anderswo und/oder deren überlebende Angehörigen;
hochverehrte einst engagierte Helfer, die oft unter Einsatz ihres Lebens oder ihrer Freiheit zahlreichen Menschen zur Flucht in die Freiheit verholfen haben;
hochverehrte Demonstranten für die Freiheit, die über Jahrzehnte gegen zahlreiche, oft sehr persönliche Widrigkeiten den Glauben an die Durchsetzungsfähigkeit der Freiheit und die
Wiedervereinigung unseres Landes hoch gehalten haben
und – last not least –
hoch geehrte Excellenzen, Präsidenten und übrige Teilnehmer an diesem Festakt,
Ihre Verdienste um die Aufarbeitung, die Erinnerung an mutige Menschen unserer Geschichte hat mein verehrter Vorredner bereits hinreichend gewürdigt. Ersparen Sie mir also eine Wiederholung von Kaskaden der Selbstbeweihräucherung und ermöglichen Sie mir, Sie mit einigen kritischen Anmerkungen zu konfrontieren:
Liebe Frau S., erlauben Sie mir, Sie beispielhaft anzusprechen, ohne Ihnen allein die Bürde der Verantwortung aufzuerlegen. Die Wiedervereinigung hat Ihnen in der Folge eine wichtige Lebensstellung verschafft. In einer eigens geschaffenen staatlichen Stiftung dürfen Sie – gut dotiert – die Erinnerung an jene Menschen pflegen und hochhalten, ohne deren vielfältigen Opfer Sie niemals in diese Position gelangt wären. Erst die jahrzehntelangen Verbrechen an diesen Menschen und die dadurch insistierte Aufarbeitung dieser Verbrechen, so diese denn überhaupt aufgearbeitet werden können, haben Ihnen und Ihren vielzähligen Mitarbeitern aber natürlich auch anderen Institutionen und deren ebenso zahlreichen Mitarbeitern, eine ansehnliche Lebensstellung gesichert.
Die Aufarbeitung wird entmenschlicht
Wie wichtig diese Sicherung zumindest Einigen unter Ihnen war und ist, hat sich jüngst – immerhin im 30. Jahr der Maueröffnung – am Beispiel einer anderen Aufarbeitungsbehörde gezeigt. Die Verlagerung von sogen. Täter-Akten in ein Vielfalt-Archiv untermauert das vielfach erkennbare politische Bestreben, endlich die Aufarbeitung zu entmenschlichen, diese also der historisch-faktischen Forschung – im bürokratische Sinn – zu überantworten. Da spielen zukünftig also rein menschliche Belange schon zu Lebzeiten einstiger Diktatur-Opfer keine herausragende Rolle mehr. Der dadurch überflüssig gewordene Behördenchef darf aber eine Verlängerung seiner gewohnten Privilegien erwarten: Die Schaffung eines Bundesbeauftragten für die Diktatur-Opfer soll ihm ein gewohntes Lebensumfeld erhalten.
Sie, geehrte Frau S., brauchen also auch um Ihre Zukunft nicht zu fürchten. Sollte sich die Arbeit Ihrer Stiftung aus politischen Gründen erledigen, könnten Sie mit Fug und Recht, also gegebener Erfolgsaussicht, die Schaffung einer „Bundesbeauftragten zur historischen Verwaltung stiftungsrechtlich erfolgter Aufarbeitung“ erwarten.
Lassen Sie mich diese Beispiele nicht fortsetzen, da die Gefahr besteht, dass mir derlei Aufzählungen die Sprache verschlägt. Ich möchte lediglich diese bemerkenswerte, wenn auch langgeübte formale Veranstaltung der unerträglich werdenden Selbstbeweihräucherung nutzen, Ihnen einige Bedenken vorzutragen. Dabei stellt sich die Frage der Legitimation nicht. Denn natürlich haben Sie die in der Begrüßung erwähnten Personengruppen nicht eingeladen. Wenn ich diese begrüßt habe, dann aus einem unsäglichen Zorn heraus.
Seit Jahr und Tag feiern Sie – dieses total zu recht – den Mauerfall und die folgende Wiedervereinigung. Aber haben Sie einmal – nur einmal – darüber nachgedacht, dass Sie diese Feiern exklusiv für sich veranstalten? Na klar, Sie laden auch das VOLK ein. Das darf sich auf Rummelplätzen vor dem Brandenburger Tor in Berlin oder wahlweise, diesmal in Kiel, vergnügen. Die exklusiven Festivitäten mit allem Drum und Dran aber veranstaltet man für sich und bleibt damit unter sich.
Haben Sie jemals einen Flüchtling in den Arm genommen?

Peter Fechter ( ermordet † 17.8.1962). Gedenken in der Bernauer Strasse – Stiftung Berliner Mauer – Foto: LyrAg
Was wäre denn auch die Erinnerung ohne Ihre in der Summe mit Millionen Euro geförderte Aufarbeitungs-Arbeit wert? Sie würden, statt in wunderschönen Dienstsitzen und Büros ohne Bürostress zu sitzen, vermutlich in irgendeiner Fabrikhalle, einem Discounter oder einem Verwaltungsbüro unter dem üblichen tagtäglichen Stress ihre Arbeit verrichten müssen und dabei einen mehr oder weniger schmalen Lohn, wahrscheinlich eher Gehalt erhalten. Und das Schlimmste dabei: Keine Öffentlichkeit würde sich für Ihre Arbeit interessieren, oft nicht einmal die eigene Familie.
Haben Sie jemals, wenigstens in einer solchen Stunde wie dieser, an Ihre eigentlichen Arbeitgeber gedacht? An die von mit eingangs erwähnten und begrüßten, weil nicht anwesenden Opfer der Teilung, der Wiedervereinigung, die politischen Häftlinge, die Mutter, die ohne ihren an der Mauer erschossenen Sohn leben muss? An die Schwester, die ihren ermordeten Bruder beweint?
Na klar. Sie verweisen auf jährliche Gedenkfeiern an den Mauerkreuzen, zum Beispiel in der Bernauer Straße. Aber haben Sie dort jemals einen Familienangehörigen eines dieser Opfer in den Arm genommen? Haben Sie, bitte seien Sie ehrlich, jemals einem dieser Menschen Ihre persönliche Hilfe und Unterstützung angeboten oder diese dann umgesetzt? Waren Ihnen die demonstrativen Feierlichkeiten nicht stets wichtiger als die so oft beschworene Mitmenschlichkeit?
Was sagen Sie zu den Tatsachen, dass einstige Flüchtlinge auch 30 Jahre nach dem Mauerfall um Teile ihrer zugesagten Rente, Verfolgte um ihre Rehabilitation kämpfen müssen? Dass den Opfern der Diktatur eine „Soziale Zuwendung“ (17 Jahre nach der Einheit) ausgereicht wird, während DDR-Ministern, die im Einzelfall längstens 5 Monate im letzten Regierungs-Dienst waren, eine „Ehrenpension“ in doppelter Anfangshöhe der erwähnten sozialen Zuwendung gesetzlich zugesprochen wurde? Diese Minister-Ehrenpensionen erhöhen sich seit 2007 regelmäßig mit der Erhöhung der Bezüge von Bundesministern und sind sogar vererblich. Die soziale Zuwendung ist in 13 Jahren einmal um 50 Euro angehoben worden.
Wo bleibt die Empathie für die Betroffenen?
Hätten Sie, vielfach geehrte Anwesende, gerade in Ihrer Funktion nicht aufgabengerechter, mitmenschlicher tätig werden können? Haben die Diktatur-Opfer, denen Sie letztlich Ihre Lebensstellung verdanken, nicht allen Ihren persönlichen Einsatz verdient? Haben Sie nicht mit der immer wieder zu hörenden bürokratischen Rechtfertigung, an „gesetzliche Vorgaben gebunden zu sein“, die Ihnen „leider die Hände binden“ nicht Ihre eigentliche Klientel verraten? Wo bleibt die Empathie für die Betroffenen , der unbedingte Einsatz für jene Menschen, denen Sie Ihren Job, Ihre Position, denen wir ein wiedervereinigtes Vaterland verdanken?
Anfang der neunziger Jahre habe ich einen Repräsentanten des Innenministeriums gefragt, warum zur Gedenkfeier am 17. Juni nie ein Teilnehmer sprechen durfte. Die Antwort fiel nach einigem Zögern offen und ehrlich aus: „Wir wissen doch nicht, was der sagen würde.“
Heute durfte ich – wohl eher aus Versehen – zu Ihnen sprechen. Und Sie wissen jetzt, was ein Betroffener sagen würde, weil ich es hier und heute gesagt habe. Hoffentlich – ich bin noch immer ein unverbesserlicher Optimist – nicht völlig umsonst. Gehen Sie in sich. Und vergessen Sie beim anschließenden Sekt-Umtrunk nicht jene Menschen, die auch Ihnen in ihrer oft aufgekommenen Verzweiflung vertraut haben. Solange diese Menschen leben, können Sie für diese im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und gewachsenen Beziehungen etwas tun. Danach, also wenn diese Menschen tot sind, bleibt Ihnen nur noch der unter diesen Umständen heuchlerisch wirkende Abwurf von Kränzen am 13. August oder 9. November.
V.i.S.d.P.: Der Redner, für den Vorabdruck: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil:0176-48061953 (1.482).
Berlin, 13.08.2017/cw – Die Vereinigung 17. Juni 1953 brachte am Vorabend des Jahrestages an den Mauerkreuzen neben dem Reichstag Rosen zum Gedenken an die Opfer von Mauer und Stacheldraht an. „Mit der regelmäßigen Pflege dieser historisch gewordenen Gedenkstätte nahe dem Deutschen Bundestag kommen wir unser Pflicht nach, den Lastenträgern der Spaltung Deutschlands ein ewiges Erinnern zu bewahren,“ sagte der Vorstandssprecher Carl-Wolfgang Holzapfel anläßlich der zeitgleich erfolgten Kranzniederlegung. „Den Toten der Mauer blieb das hehre Ziel der Wiedervereinigung vorenthalten. Aber die tausenden politischen Gefangenen, auch sie Lastenträger der Teilung, durften den Tag des Zusammenbruchs der Zweiten Deutschen Diktatur erleben. Sie tragen das verpflichtende Erbe der Menschen, die ihre Hoffnung und ihr Leben im Todestreifen der Diktatur lassen mußten.“
Holzapfel mahnte die Politik, diese Tatsachen nicht zu vergessen und ihre üblichen Sonntagsreden aus Anlass solcher Gedenktage in die Praxis umzusetzen. Es sei unerträglich, wenn die Opfer eines unmenschlichen Systems 28 Jahre nach dem Fall der Mauer durch die aktuelle Politik nunmehr auch zu „Lastenträgern der Einheit“ degradiert würden, weil man diesen elementare Pflichten unseres Staates verweigere.
Die Rückbürgerung einstiger Staatsbürger der (alten) Bundesrepublik zu DDR-Bürgern in falscher Auslegung des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) aus rein fiskalischen Gründen oder die verschämt als „Soziale Zuwendung“ bezeichnete Entschädigung für durchlittene und rechtswidrige Leiden seien Beispiel eines beschämenden Umgangs mit Menschen, deren Widerständigkeit letzlich die heutige Einheit Deutschlands ermöglicht haben. Dagegen habe der Gesetzgeber den maximal fünf Monate täigen Ministern der letzten DDR-Regierung eine „Ehrenpension“ in doppelter Höhe der „Sozialen Zuwendung“ zugeschustert. „Dabei hätte ein Blick über die einstige Grenze, zum Beispiel nach Polen, gereicht,“ sagte der seit 2002 amtierende Vereinsvorsitzende. „Polen habe zum Beispiel die Teilnehmer am Aufstand in Posen vom Sommer 1956 rückwirkend zu „Kombattanten“ erklärt und ihnen damit eine Versorgung vermittelt, die der von Soldaten im Zweiten Weltkrieg entspricht. Gleichzeitig wurde eine eigene Auszeichnung, die „Kombattanten-Medaille“ geschaffen.“ Es sei nicht angemessen, nur auf aktuelle angebliche demokratische Defizite unseres Nachbarlandes hinzuweisen, ohne „dessen würdigen Umgang mit den Lastenträgern der Unfreiheit“ vorbehaltlos anzuerkennen: „Wir haben in Deutschland einen Nachholbedarf in Sachen grundsätzlicher Regelung im künftigen Umgang mit den tatsächlichen Kämpfern für Einigkeit und Recht und Freieit.“
Lesen Sie bitte auch: Ohne Gewalt gegen Gewalt – TICHYS EINBLICK 13.08.2017 https://www.tichyseinblick.de/meinungen/ohne-gewalt-gegen-gewalt/ und
Veröffentlicht am 13.08.2017:
Die „Lebendige Brücke“ am Checkpoint Charlie vom 13. August 1989 durch den Mauerdemonstranten Carl-Wolfgang Holzapfel, lt. Klaus Kleber „Der Mann vom Checkpoint Charlie“ (ZDF 2009). Der nachfolgende Film ist ein Ausschnitt aus der über dreistündigen Sequenz der Stasi, die Holzapfels letzte Mauer-Demonstration akribisch aufzeichnete.
Nach dem Mauerbau demonstrierte Holzapfel „wie kein Anderer“ (Rainer Hildebrandt) permanent bis zum Fall der Mauer gegen dieses „Bauwerk der Unmenschlichkeit“. 1965 wurde er bei einer Demonstration für die Freilassung der politischen Gefangenen in der SbZ (Sowjetisch besetzte Zone) am Checkpoint Charlie verhaftet und 1966 zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. © 2017 C.W.Holzapfel
In Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=ct32SQFxPWc
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1271).
Nr.059 –Einigkeit und Recht und Freiheit– 15. 11. 2016
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† Hans-Jürgen Grasemann, ein aufrechter Jurist
Berlin/Braunschweig, 14.11.2016/cw – Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns die bestürzende Nachricht vom Ableben Hans-Jürgen Grasemanns. Der ehemalige Oberstaatsanwalt war insbesondere durch seine Tätigkeit in der einstigen Erfassungsstelle Salzgitter bekannt geworden, die zunächst die Verbrechen der NS-Zeit und später auch Justiz-Verbrechen der DDR-Diktatur erfasste.
Hans-Jürgen Grasemann wurde am 19.08.1946 in Hannover geboren. Er promovierte nach seinem Jura-Studium in Göttingen zum DDR-Verfassungsrecht. Ab 1976 an war er als Richter, Staatsanwalt sowie zuletzt als Oberstaatsanwalt in Braunschweig tätig, von 1988 bis 1994 als stellvertretender Leiter und Sprecher der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter.
Die Opfer der SED-DDR-Diktatur sahen in dem Verstorbenen einen engagierten Mitstreiter in der zähen Aufarbeitung des Unrechtes der zweiten deutschen Diktatur. In zahlreichen Publikationen sowie in Vorträgen, besonders in der politischen Erwachsenenbildung (u.a Konrad-Adenauer-Stiftung) setzte er sich mit der juristischen Aufarbeitung des Unrechts im SED-Staat, die Rolle der Justiz in Diktaturen sowie aktuellen Aspekten von politischem Extremismus auseinander. Mit seinem fundierten Wissen, aber auch mit einer großen Prise Humor war er gleichermaßen beliebt. Auch in der UOKG war Grasemann mehrfach ein gern gesehener Gast.
Dr. Hans-Jürgen Grasemann verstarb am 01. November 2016 nach einer schweren Operation und wenige Wochen nach seinem 70. Geburtstag. Die Beisetzung erfolgte inzwischen in aller Stille im Familienkreis.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier?
Von Tatjana Sterneberg
Berlin, 14.11.2016/ts – Die in Fragen der Bundespräsidenten-Kandidaten unglücklich agierende, ansonsten erfolgverwöhnte Bundeskanzlerin hat jetzt seitens ihrer Partei dem Vorschlag von Siegmar Gabriel (SPD) zugestimmt, Frank-Walter Steinmeier für das Amt des Bundespräsidenten zu nominieren. Es ist angesichts der Mehrheiten in der Bundesversammlung müßig, über den ehrenwerten und honorigen Kandidaten zu lamentieren, der seit Wochen die Beliebtheitsskala des Volkes in den Umfragen anführt und Angela Merkel auf dieser als abonniert geltenden Position abgelöst hat.
Von größerem Interesse dürfte die Haltung der LINKEn und die der (ebenfalls weitgehend) links eingestellten GRÜNEN sein. Das ist zwar rechnerisch unerheblich, aber für diese Parteien durchaus eine Frage der eigenen politischen Moral oder eingeforderten Ethik. Steinmeier ist offensichtlich aus deren Sicht nicht die unumstrittene Persönlichkeit, nachdem sich die Bürger dieses Landes für dieses Amt sehnen. Zur Erinnerung:
Johannes Rau (SPD): Die WestLB übernahm neben privaten Flugkosten (Düsseldorfer Flugaffäre) auch die Kosten in Höhe von 150.000 DM für ein Fest, das Johannes Rau anlässlich seines 65. Geburtstages am 18. Januar 1996 mit 1.500 Gästen feierte (wikipedia).
Horst Köhler (CDU) trat in der zweiten Amtszeit von seinem Amt zurück, nachdem er heftig kritisiert wurde. Köhler: „Kritik geht aber so weit, mir zu unterstellen, ich befürwortete Einsätze der Bundeswehr, die vom Grundgesetz nicht gedeckt wären“ (wikipedia).
Christian Wulff (CDU) trat nach einer bisher beispiellosen öffentlichen Hetzjagd (Bobby-Car-Affäre) bereits in der ersten Amtszeit zurück, wurde allerdings in einem durchgestandenen Gerichtsverfahren von allen Vorwürfen am 27. Februar 2014 freigesprochen.
Joachim Gauck (Partei-frei, aber den GRÜNEN zugerechnet), der evangelische Pfarrer im Ruhestand, zog als verheirateter Nachfolger von Wulff mit Lebensgefährtin (First Lady) und vorheriger Freundin (Redenschreiberin) in das Schloß Bellevue ein.
Und nun? Frank-Walter Steinmeier, vom 7. Juli 1999 bis 22. November 2005 Kanzleramtschef, war kraft Amtes Verantwortlicher für den Bundesnachrichtendienst. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages (zur Untersuchung von BND-Aktivitäten im Irak und CIA-Flügen im Inland) hatte Steinmeier vorgeworfen, ein Angebot der Amerikaner zur Auslieferung des vorgeblichen Terroristen und deutschen Staatsbürgers Murat Kurnaz nicht angenommen zu haben – obwohl nie Belege für angebliche terroristische Aktivitäten von Kurnaz vorgelegt worden waren. Kurnaz saß bekanntlich von Januar 2002 bis August 2006 im US-Gefangenenlager Guantanamo. Trotz Veröffentlichungen zu menschenverachtenden Misshandlungen bis hin zur Foltermethode Waterboarding und weltweit bekanntem Mangel an rechtsstaatlichen Verfahren ließ Steinmeier den damals 24-jährigen Murat Kurnaz im Stich. Eine – von Kurnaz geforderte – Entschuldigung blieb bis heute aus.
Wie gesagt, es dürfte interessant sein, ob die Opposition im Deutschen Bundestag trotz dieser Stolpersteine einer Kandidatur des Außenministers für das höchste Staatsamt zustimmen wird bzw. zustimmen kann. Trotz der nun feststehenden Wahl des beliebten Politikers ließe die Entscheidung der beiden Parteien zumindest interessante Rückschlüsse auf deren Glaubwürdigkeit im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl im September 2017 zu.
50. Jahrestag: Bundestagspräsident würdigt Revolution in Ungarn
Berlin, 10.11.2016/cw – Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert würdigte am vergangenen Donnerstag namens des Parlamentes die Revolution in Ungarn vor 50 Jahren. Zu Beginn der Plenarsitzung erinnerte Lammert an den Aufstand.
Vor 60 Jahren habe es in Budapest und anderen ungarischen Städten die letzten Gefechte des Volksaufstandes gegeben, durch den Bürger „für Meinungs- und Pressefreiheit, für ein Mehrparteiensystem und für freie Wahlen kämpften“. Die kommunistische Führung in Moskau habe im November 1956 das protestierende Volk durch Panzer brutal niederschlagen lassen. Lammert: „Daran zu erinnern, ist nicht nur von historischem Interesse, sondern von aktueller politischer Bedeutung.“
Die Tausende Opfer des Ungarn-Aufstand sind „bleibende Mahnung an alle, die im vereinten Europa heute in Freiheit leben, diese Freiheit nicht für eine Selbstverständlichkeit zu halten. Und sie verpflichten uns, denen beizustehen, für die staatliche Willkür noch immer oder wieder alltägliche Erfahrung ist“.
Appell an das türkische Parlament
Der Bundestagspräsident stellte den aktuellen Bezug zwischen den damaligen Forderungen und den Ereignissen in der Türkei her: „Wir verurteilen jedes Vorgehen, das die Beseitigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vorantreibt, wir erklären unsere Solidarität mit allen aus politischen Gründen verhafteten Parlamentariern, Journalisten, Wissenschaftlern und Beamten und wir appellieren an das türkische Parlament, seine Verantwortung als Volksvertretung wahrzunehmen, damit die Türkei auf den Weg zu den demokratischen Standards zurückfindet, zu denen sie sich als Mitglied des Europarats ausdrücklich verpflichtet hat“.
Der Ungarn-Aufstand 1956 habe überdies die erste große Flüchtlingswelle in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Nahezu zwei Prozent der Bevölkerung, Schätzungen zufolge 200.000 Ungarn, sei die Flucht gelungen. Diese Flüchtlinge hätten vor fünfzig Jahren in europäischen und westlichen Gesellschaften die „echte Solidarität der freien Menschen“ erlebt, wie Konrad Adenauer in einer Sondersitzung vor dem Bundestag formuliert habe – „und woran es gelegentlich in Europa, auch in Ungarn, zu erinnern gilt“, fügte der Bundestagspräsident seiner Erinnerung an.
Die Vereinigung 17. Juni 1953 in Berlin begrüßte die Stellungnahme des Bundestages ausdrücklich. Der Verein hatte in einem Schreiben vom 30.September an den Ungarn-Aufstand „in Folge des Aufstandes vom 17. Juni 1953“ erinnert und den Bundestag gebeten, „in geeigneter Form“ an dieses „epochale Ereignis“ zu erinnern. In einer Stellungnahme zu den Ausführungen Lammerts erklärte der Verein: „Wir hatten nach dem 23. Oktober (Beginn des Aufstandes) und dem 4. November (Einmarsch der Roten Armee) die Hoffnung bereits aufgegeben, dass unser Appell an eine würdige Erinnerung entsprechenden Nachhall finden würde. Um so erleichterter sind wir jetzt über die Würdigung bzw. Erinnerung an die Revolution in der Sitzung vom 10.11.2016.“
Nach dem Trump-Sieg: Weiter so in Deutschland?
Berlin, 15.11.2016/cw – Nach dem unerwarteten Sieg des Republikaners Donald Trump bei den Präsidentschaftswahlen in den USA und dem offenbaren Katzenjammer, den dieser Sieg vielfach auslöste, kehrt man nun zu den realistische Fragen nach den möglichen Folgen für die Welt, Europa und Deutschland zurück. Neben vielfältigen Deklamationen steht allerdings zu erwarten, dass der Trump-Sieg zunächst kein Nachdenken über bisherige Positionen und die dadurch entstandene Unruhe in weiten Teilen der Bevölkerung ausgelöst hat. Nachfolgend sollen zwei Beispiele aus einer Kette von (tatsächlichen oder vermeintlichen) Problemen angeführt werden.
Minister- und Politiker-Renten steigen und steigen
Anfang des Monats berichtete BILD über die Minister- und Politiker-Pensionen. Grundlage war der Alterssicherungsbericht 2016 der Bundesregierung. Danach liegen ehemalige Minister in NRW mit durchschnittlich(!) 7.642 Euro (monatlich!) an der Spitze, gefolgt vom Stadt-Staat Hamburg mit 6.811 und Baden-Württemberg mit 6.738 Euro. Den Steuerzahler kostet die Versorgung der 646 früheren Regierungsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen in Bund und Ländern 44,2 Millionen Euro jährlich. Für die 3.907 Ex-Abgeordneten und deren Hinterbliebenen muss der Steuerzahler mittlerweile jährlich 130,5 Millionen Euro pro Jahr überweisen. Bei den Ex-Abgeordneten liegt Bayern mit 3.576 Euro durchschnittlicher (!) monatlicher Versorgung an der Spitze. Bayern übertrifft damit sogar die durchschnittlichen Aufwendungen für Ex-Bundestagsabgeordnete (3.550 Euro).
Die Anführung dieser Zahlen haben weniger mit einer etwaigen Neid-Debatte zu tun als mit der Frage, wie weit sich die Schere zwischen Bürgern und Politikern noch öffnen muß, die bereits bei den monatlichen Einkommen schwindelerregend auseinander klafft. Während der Normal-Bürger (und Wähler dieser Politiker) sich im regelmäßigen Turnus tariflichen Auseinandersetzungen stellen muß, um über mögliche Steigerung seiner Arbeitsvergütung zu verhandeln, hat z.B. der Bundestag eine automatische jährliche Anpassung der Diäten (mtl. Einkommen) der Abgeordneten beschlossen. Man wolle mit dieser Regelung dem Bürger nicht eine „regelmäßige Auseinandersetzung um die Diäten“ zumuten. Wie feinfühlig.
Ehrenrente für IM „Czerny“?
Nicht enthalten in dem BILD-Bericht: Die sogen. „Ehrenrente“ für die Kurzzeitminister der letzten DDR-Regierung für eine Dienstzeit von höchstens fünfeinhalb Monaten. In der Novellierung des Ministergesetzes war 2007 bestimmt worden, den Ministern eine „Ehrenrente“ in Höhe von 600 Euro zukommen zu lassen, die darüber hinaus der Anpassung an jeweilige Erhöhungen der Gehälter für Bundesminister unterliegt und vererbbar ist. Allerdings sollten „belastete“ Minister nicht unter diese Regelung fallen. Die sich darauf beziehende Anfrage, ob der letzte Ministerpräsident und IM „Czerny“ diese Rente beziehe, wurde aus „Datenschutzgründen“ nicht beschieden.
Der Kontrast: Politisch Verfolgte der DDR-SED-Diktatur erhalten für eine oft jahrelange Haft in den Zuchthäusern und Gefängnissen der DDR eine „soziale Zuwendung“ in Höhe von derzeit 300 Euro monatlich, fälschlich oft als „Opferrente“ bezeichnet, die nicht vererbbar und an keine „automatische“ Anpassung gekoppelt ist, wie die „Ehrenrente“ der letzten DDR-Minister.
Mütterrente – eine Mogelpackung?
Den großzügigen Versorgungsregelungen für die gewählten „Vertreter“ des Volkes stehen im Vergleich minimalisierte Regelungen “für das Volk“ entgegen. Mit großem politischen Getöse wurde die Anhebung der sogen. Mütterrente begleitet, um die „verdienstvolle und schwere Arbeit unserer Mütter“ zu würdigen. Und im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahl wird bereits „eine weitere Anhebung“ gefordert. Doch wie sieht die Praxis aus?
Charlotte D. (68 – Name geändert) hat in ihrem Leben vier Kinder geboren und großgezogen, in den letzten Jahren auch alleinerziehend. Alle vier Jungen haben eine Berufsausbildung hinter sich, stehen täglich ihren Mann (Beamter, Handwerker, Makler) und fallen der Sozialkasse nicht zur Last. Natürlich fehlten der Mutter durch diese Erziehung wichtige Rentenjahre, konnte sie sich beruflich nicht weiter entwickeln. Die Rente fiel entsprechend gering aus. Charlotte D. musste die Einkommenssicherung nutzen, um über die Runden zu kommen. Da kam die Erhöhung der Mütterrente gerade recht. Aber – Fehlanzeige. Der Bezirk teilte ihr umgehend die „Kürzung der Einkommenssicherung“ um die erfolgte Rentenerhöhung mit. Unter dem Strich hat die Mutter jetzt wegen der komplizierten Verrechnungsmethode sogar einige Euro weniger auf ihrem Konto. Und wie Charlotte B. ergeht es vermutlich einer großen Anzahl von Bürgerinnen. Kann man diesen ihren Zorn auf das vorgebliche „System“ vorhalten?
Die Einheit des Establishment mit den Populisten
Es müsste sich einiges in diesem Land ändern, wenn man den politischen Aufwärtstrend der Populisten ernsthaft verhindern will. Was allerdings auch bedeuten könnte, sich bewußt gegen das eigene Volk zu stellen. Denn Populismus leitet sich von Volk ab, vox populi, Volkes Stimme. Aber das derzeit die politische Macht ausübende Establishment hält es wohl nach wie vor mit Alkuin (ein akademisch gebildeter englischer Kleriker und Poet), der um 798 mit politischen Ratschlägen an Kaiser Karl den Großen herantrat: „Auf diejenigen muss man nicht hören, die zu sagen pflegen, ‚Volkes Stimme, Gottes Stimme‘, da die Lärmsucht des Pöbels immer dem Wahnsinn sehr nahe kommt“ (9.Ratschlag).
Nach den traumatischen Erfahrungen mit Hitler etc. durchaus nachvollziehbar, aber in einer Demokratie, die sich auf das Volk beruft, nicht einsichtig vermittelbar. Es stehen auch nicht Reformen auf der aktuellen Agenda, die sich auf die entstandene Selbstbedienungsmentalität der politische Kaste (siehe zuvor) beziehen. Und das wieder vereint das (auch hier) kritisierte Establishment mit den mit Verve an die gut ausgestatteten Futternäpfe drängenden und hier ebenso kritisch beäugten Populisten.
Ellen Thiemann liest in Stollberg
Stollberg/Hoheneck, 15.11.2016/cw – Die durch ihre zahlreiche Veröffentlichungen über das ehemalige Frauenzuchthaus bekannt gewordene fast achtzigjährige Autorin Ellen Thiemann liest am kommenden Samstag, 19.11.2016, 15:00 Uhr, am Schillerplatz 3 in Stollberg aus ihrem derzeit letzten Buch „Wo sind die Toten von Hoheneck“. Außerdem berichtet die nach wie vor aktive Thiemann im Rahmen der Veranstaltung des „Kulturkreis Stollberg und Umgebung“ über neueste Ergebnisse aus ihrer Forschungsarbeit Zur DDR-Diktatur und Hoheneck. Zuvor nimmt die Autorin als ehemalige Hoheneckerin am Freitag an der Mitgliederversammlung des Fördervereins teil. Die Versammlung wählt einen neuen Vorstand.
Thiemann war die erste Autorin, die bereits als Ressortleiterin im „Kölner Express“ und später in zahlreichen Büchern die Öffentlichkeit auf Hoheneck aufmerksam machte und über das Frauenzuchthaus und das dort zelebrierte Unrecht referierte.
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