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Berlin, 17.08.2019/cw – In einer Erklärung haben über 40 ehemaligen DDR-Bürgerrechtler, Stasi-Auflöser und in der Aufarbeitung Engagierte die Pläne des Kulturausschusses des Deutschen Bundestages kritisiert, die Stasi-Akten ins Bundesarchiv zu überführen und die Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) abzuwickeln, bzw. in Teilen an das Bundesarchiv anzugliedern. Die gesetzliche Grundlagen soll voraussichtlich am 26. oder 27. September vom Bundestag beschlossen werden. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:

„Geschichte lässt sich nicht abwickeln – Zum Plan der Regierungskoalition, die Stasi-Unterlagenbehörde abzuwickeln

Ausgerechnet im 30. Jahr des Mauerfalls und der Friedlichen Revolution planen Bundestag und Bundesrat die Abwicklung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU). Diese Institution gehört zu den wichtigsten Ergebnissen der Bürgerbewegungen in der DDR in den Jahren 1989/90, der vielen Runden Tische, von Demonstrationen und Besetzungen früherer Staatssicherheitsgebäude. Die Aufgabe der BStU war und ist die Sicherung der Akten und sonstigen Unterlagen der Staatssicherheit, die Einsicht für die von Stasi-Maßnahmen Betroffenen in ihre Akten und die Zurverfügungstellung der Stasi-Unterlagen für die historische Aufarbeitung und Forschung. Die Bundesregierung hingegen verfolgte schon damals den Plan, die Akten ins Bundesarchiv zu geben, um sie so unter Kontrolle zu haben. Ein Hungerstreik, Unterschriftensammlungen, Petitionen aus den Regionen und eine Resolution der frei gewählten DDR-Volkskammer verhinderten dies jedoch. Der deutsch-deutsche Einigungsvertrag sah schließlich die Sicherung der Akten in der BStU-Sonderbehörde vor.

Die Standorte in den ehemaligen Bezirksstädten (Neubrandenburg, Schwerin, Rostock, Halle, Magdeburg, Frankfurt/O, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Suhl, Erfurt, Gera), wo couragierte Bürgerinnen und Bürger im Dezember 1989 die Stasi-Bezirksverwaltungen besetzten bzw. zu sichern halfen, sollen jetzt „umstrukturiert“ werden. Sieben Orten sollen die damals unter hohen Risiken erkämpften Akten jetzt entzogen werden. Was mit den Außenstellen insgesamt werden soll, ist vollkommen ungewiss. Obwohl unklar ist, welche Vor- und Nachteile dies mit sich bringt, wollen Bundestag und Bundesrat im Zeitraum Juni bis September dieses Jahres einen BStU-Abwicklungsplan beschließen.

Bislang wurde die Existenz der BStU-Behörde an die Geltungsdauer der Überprüfungen von Personen im öffentlichen Dienst geknüpft, die inzwischen verlängert worden ist. Politischer Hintergrund dafür war, dass diese Überprüfungen nicht Aufgabe eines Archivs, sondern die einer Behörde zu sein hätten. Es ist offensichtlich widersinnig, dass man einerseits die Möglichkeit für Stasi-Überprüfungen verlängert, zugleich jedoch die BStU abwickeln will.

Würden die BStU-Akten künftig – wie geplant – im Bundesarchiv archiviert, muss befürchtet werden, dass Überprüfungsauskünfte sowie die Akteneinsicht insgesamt politischen Interessen zu folgen haben. Die Führungsspitze des Bundesarchivs als Letztentscheider besteht gegenüber der Bundesregierung aus weisungsgebundenen Beamten, während der jetzige BStU-Bundesbeauftragte unabhängig ist und nicht der Fachaufsicht und der Rechtsaufsicht eines Ressorts untersteht.

Unklar ist auch das Schicksal historischer Forschung zur Staatssicherheit. Die entsprechende BStU-Abteilung wurde inzwischen zu einer „archivwissenschaftlichen Abteilung“ umdeklariert, um die Reste dieser Abteilung für einen Übergang ins Bundesarchiv „passfähig“ zu machen. Damit ist unklar, wo die Stasi-Forschung künftig stattfinden wird. Die derzeitige historische universitäre Forschung deckt dies u.a. wegen der Komplexität des Stasi-Unterlagenbestandes und der Nichtexistenz einer Geheimdienstforschung in Deutschland bisher kaum ab.

Die Stasi-Akten haben insgesamt einen hohen Quellenwert, da sie umfangreich Auskunft über das Wirken der DDR-Geheimpolizei geben. Sie können nicht nur ehemaligen DDR-Bürgern (darunter auch jenen, die nicht direkt verfolgt wurden) helfen, ihre Biographien zu rekonstruieren und so beispielsweise festzustellen, warum ihnen Reisen aus oder in die DDR oder auch Karrierewege versperrt blieben. Diese Unterlagen sollten in einer Sonderbehörde erhalten bleiben und weiter umfassend zugänglich sein. Die Archive in den bisherigen BStU-Außenstellen wiederum sollten archivarisch modernisiert werden.

Der zuständige Kulturausschuss des Bundestages versucht derzeit, den Opfern der DDR-Repression die geplante Abwicklung der BStU-Behörde schmackhaft zu machen, indem man einen „Opferbeauftragten“ installieren will. Es ist in Ordnung, wenn die Opferverbände einen „Opferbeauftragten“ für sinnvoll halten; diese Ankündigung darf aber nicht zu einem Kuhhandel für die Abwicklung der BStU-Behörde führen.

Aufarbeitung ist auch politische Bildung, eine Ausdünnung wäre angesichts wachsender Politikmüdigkeit nicht nur in Ostdeutschland kontraproduktiv. Hinzu kommt, dass die BStU-Behörde inzwischen vor allem im ostmitteleuropäischen, aber auch im asiatischen Ausland „Blaupause“ für den Aufbau vergleichbarer oder ähnlicher Institutionen war. Bei einem Rückbau der BStU hätten junge Demokratien es dort künftig ungleich schwerer.

Anstatt sie zu zerschlagen, rufen wir zur Ertüchtigung der Stasiunterlagen-Behörde und ihrer Außenstellen auf. Geschichte lässt sich nicht abwickeln.“

Zu den Unterzeichnern gehören u.a.:

Thomas Auerbach, Jugenddiakon, ehem. BStU-Forschung; Marianne Birthler, Berlin, ehem. Bundesbeauftragte; Heidi Bohley, ehem. Halle Zeit-Geschichten e.V.; Dr. Martin Böttger, Zwickau, Vors. des Martin-Luther- King-Zentrums Werdau; Dr. Bastian Fromm, Stockholm; Dr. Udo Grashoff, Halle, Zeit-Geschichten e.V.; Thomas Dahnert, Berlin, Bibliotheksleiter; Christian Dietrich, Klettbach, Pfr., ehem. Landesbeauftragter Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur; Gilbert Furian, Autor; Gerold Hildebrand, Berlin, Mitarbeiter der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen; Freya Klier, Filmemacherin, Autorin; Kal-Ludwig von Klitzing, ehem. Vor. des Runden Tisches Frankfurt/Oder; Oliver Kloss, Leipzig, IfM-Archiv; Anne Kupke, Halle, Zeit-Geschichten e.V.; Uwe Lehmann, Berlin, ehem. Arbeitskreis Solidarische Kirche, Mitbegründer von Bündnis 90; Petra Morawe, Berlin, Beiratsmitglied der BStU; Dr. Ehrhart Neubert, Pfarrer und Historiker; Hildigund Neubert, Sts. a.D. und ehem. Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Thüringen; Rudi Pahnke, Pfr., ehem. Mitbegründer des Demokratischen Aufbruch; Christoph Polster, Cottbus, Pfarrer, Verein Aufarbeitung Cottbus e.V.; Ursula Popiolek, Berlin, Gedenkbibliothek zu Ehren der Opfer des Kommunismus; Frank Sonntag, Leipzig, Journalist MDR;Werner Schulz, ehemal. Mitglied des Europarlamentes; Detlef W. Stein, Berlin, Bürgerkomitee „15. Januar“; Margarita Stein, Osteuropa-Zentrum Berlin; Barbara Sengewald, Erfurt, Gesellschaft für Zeitgeschichte; Dr. Rita Sélitrenny, Bürgerkomitee Leipzig; Rolf Schwanitz, Plauen, ehem. Volkskammer- und Bundestagsabg, Staatsmin. a.D., SPD; H. Johannes Wallmann, Berlin, Komponist; Konrad Weiss, Autor u.v.a.

Interessenten, die ähnliche Zweifel an den Plänen des Kulturausschusses haben, wie die Unterzeichner der vorstehenden Erklärung, können ihre Unterschrift unter Voranstellung der Erklärung an den Kulturausschuss (kulturausschuss@bundestag.de) des Deutschen Bundestages übersenden. Zur Koordinierung sollte die Mail gleichzeitig in CC (Kopie) an das „Bürgerkomitee 15. Januar“ bueko_1501_berlin2@web.de übersandt werden.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.464).

Erklärung des Vorstandes des Aufarbeitungsvereines Bürgerkomitee 15. Januar e.V. Berlin

Berlin, 26.06.2019/ChrB – Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestag hat heute einen Antrag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen, der das Ende der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen herbei führen soll. Nach Plänen der Koalition soll das Plenum des Bundestages dem Antrag nach der Sommerpause zustimmen, dass die Akten in das Bundesarchiv überführt werden, obwohl es für fast alle wesentlichen Probleme keine Lösung gibt. Eine solche Entschließung des Bundestages ohne das Kleingedruckte zu kennen, wäre nach Auffassung des Aufarbeitungsvereins Bürgerkomitee 15. Januar e.V. fahrlässig und unverantwortlich.

Außenstellen in Ostdeutschland hängen in der Luft

Nicht geklärt ist die Zukunft der 12 Außenstellen des BStU. Sie befinden sich in ehemaligen Bezirksstädten der DDR, wo couragierte Bürger im Dezember 1989 die Stasi-Dienststellen besetzten und die Akten sicherten. Nach Vorstellungen der Koalition sollen 7 Außenstellen die Akten weggenommen und in je einer Landesstelle archiviert werden. Welche Orte das sein werden, ist vollkommen unklar. Unklar ist auch das Schicksal der 7 Außenstellen. Sie sollen Öffentlichkeitsarbeit und politische Bildungsarbeit machen. Das Bundesarchiv hat in einer Anhörung aber schon klar zu erkennen gegeben, dass es sich nicht für politische Bildungsarbeit in der Fläche verantwortlich fühlt. Es fehlt dem BArch auch die nötige Kompetenz. Somit ist die Zukunft der Außenstellen, die gerade in ostdeutschen Regionen mit wenig Aufarbeitungsinitiativen eine wichtige politische Bildungsarbeit leisten, vollkommen ungewiss.

Zusammenarbeit mit Aufarbeitungsinstitutionen im Mittelosteuropa ungewissNicht geklärt ist, wie der Arbeitsverbund mit den vergleichbaren Aufarbeitungsinstitutionen in Mittelosteuropa aufrechterhalten werden soll. Die Gauck-Behörde war ein Vorbild für diese Institutionen, eine Abwicklung des BStU lässt nach bisherigen Erfahrungen negative Auswirkungen auf den Aufarbeitungs- und Demokratisierungsprozess in diesen und anderen postdiktatorischen Ländern befürchten.

Ende der Stasi-Forschung

Nicht geklärt ist die Zukunft der Stasiforschung. Der Bundesbeauftragte hat die bisherige Forschungsabteilung einfach zu einer archivwissenschaftlichen Abteilung umdeklariert, um ein Hindernis auf dem Weg zum Bundesarchiv auszuräumen. Damit droht die Stasi-Geheimdienstforschung abgewürgt zu werden, obwohl es viele weiße Flecken gibt und es an keiner Universität eine etablierten Schwerpunkt zur Geheimdienstforschung gibt.

Politisierung der Akten droht

Nicht geklärt sind die rechtlichen Probleme. Der Vorschlag, das Stasi-Unterlagengesetz für den Sonderbestand der Stasi-Akten dem Bundesarchivgesetz anzugliedern, ist nicht durchdacht. Es sind zwei systematisch vollkommen gegensätzliche Gesetze, was auch verfassungsrechtlich bedenklich ist. Bisher hat ein unabhängiger Bundesbeauftragter das Letztentscheidungsrecht darüber, welche Akte „nach draußen“ gegeben werden kann. Künftig würde diese Aufgabe dem Präsidenten des Bundesarchivs zukommen, der als weisungsabhängiger Beamter der Fach- und Rechtsaufsicht des zuständigen Ressorts der Bundesregierung untersteht. Der Streit um die Rechtsauffassung bei der Herausgabe von MfS-Akten von Personen der Zeitgeschichte in den Jahren 2000-2005 hat gezeigt, dass es massive Versuche von Seiten der Regierung gab, auf die Frage der Aktenherausgaben von Personen der Zeitgeschichte Einfluss zu nehmen. In mittelosteuropäischen Staaten, wo es dieses Unabhängigkeit bei der Entscheidung über Aktenzugänglichmachung nicht gibt, wurden die Akten zum Spielball der jeweilige Regierung, die der Versuchung unterlag, die Akten parteipolitisch zu nutzen.

Stasi-Überprüfung wird politisiert

Nicht geklärt ist, wie die geplante Fortsetzung der Möglichkeit Stasi-Überprüfungen von Abgeordneten und Mitarbeitern öffentlicher Institutionen, vom Bundesarchiv durchgeführt werden kann. Die Herausgabe von Material an die überprüfende Stelle ist faktisch immer ein Präjudiz, da die Behörde vorab entscheiden muss, ob das vorliegende Material belastend im Sinne des § 6 des StUG ist. Wie diese präjudizierende Entscheidung von einer weisungsabhängigen Behörde vorgenommen werden kann, bleibt eine ungeklärte Frage.

Von Koalitionspolitikern im Kulturausschuss wurde im Vorfeld der Eindruck erweckt, der Bundestag habe 2016 für die Überführung der Akten ins Bundesarchiv gestimmt. Dies trifft nicht zu. Der Bundestag hat dem Bundesbeauftragten und dem Präsidenten des Bundesarchivs damals nur den Auftrag erteilt, einen Vorschlag vorzulegen. Der Kulturausschuss will diesem Vorschlag jetzt folgen, obwohl alle wichtigen Fragen offen geblieben sind.

Der Antrag behauptet, dass es dem Interesse der Opferverbände entspräche, dass die Stasi-Unterlagenbehörde aufgelöst wird. Aus vielfältigen Kontakten ist uns demgegenüber bekannt, dass viele der in der DDR politisch Verfolgten und Repressierten keineswegs das vom Ausschuss vorgelegte Konzept begrüßen.

Ansprechpartner: Dr. Christian Booß, bueko_1501_Berlin@web.de – Mobil: 0171-5311140

Berlin, 15.03.2019/cw – Zu den jüngsten Vorschlägen des Bundesbeauftrag-ten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Roland Jahn, äußerte sich jetzt in einer Presserklärung das „Bürgerkomitee 15. Januar“ in drastischen Worten. Jahn hatte sich jüngst in seinem 14. Tätigkeitsbericht zur Zukunft der Aufarbeitung durch die BStU und den bisher existierenden Außen-stellen geäußert (https://www.bstu.de/ueber-uns/bstu-in-zukunft/). Seit längerer Zeit ist Jahns Option bekannt, an die Stelle der bisherigen Institutionen einen Bundesbeauftragten für die Aufarbeitung zu benennen, der künftig diese Arbeit koordinieren und dem Parlament gegenüber verantwortlich sein soll. Der von Jahn vorgeschlagene Bundesbeauftragte: Roland Jahn.

Falsches Signal

In einer von Dr. Christian Booß für den Vorstand verbreiteten Presseerklä-rung formuliert der Verein seine Kritik:

Die Ausdünnung der Außenstellen der BStU ist ein falsches Signal. Die Erstürmung der Stasizentralen in den ehemaligen DDR-Bezirksstädten war bis heute ein wichtiges regionales Symbol der Friedlichen Revolution. Angesichts der in Ostdeutschland besonders verbreiteten Demokratieverdros-senheit braucht es nicht weniger regionale politische Bildung und Aufarbei-tung, sondern deutlich mehr.

Wie der Erhalt der Akten durch Übergabe an das Bundesarchiv verbessert werden soll, ist rätselhaft. Der Etat der Stasi-Unterlagenbehörde ist fast doppelt so hoch wie der des Bundesarchivs. Dass es mit ca. 100 Millionen Euro pro Jahr bisher nicht möglich war, den Verfall der Akten durch Klimati-sierung und geeignete Behandlung zu verhindern, ist ein Armutszeugnis für die Arbeit der Institution des Bundesbeauftragten seit vielen Jahren.

Kritikwürdig ist, dass der Bundesbeauftragte im Vorgriff auf die Entscheidung des Bundestages faktisch die behördeneigene Stasi-Forschung zerstört. Da in Deutschland eine universitäre Geheimdienstforschung fehlt, ist diese Vernich-tung von Expertise unsinnig.

Die Etablierung eines Bundesaufarbeitungsbeauftragten ist überflüssig. Aufarbeitung benötigt die Vielfalt der Träger, keinen Aufarbeitungsguru.“

Zuvor hatte der Verein detailliert auf seiner Internet-Seite diese Kritik detailliert begründet: http://www.buergerkomitee1501berlin.de/aktuelle-meldungen/m-3-19-stasiforschung/?fbclid=IwAR2MJ8RX_tKdQXsLhvotNlLFQyTskddMIkxcxgABlM1kruoNP2V1gdHZ_lU .

Zerschlagung der MfS/AfNS-Forschung

Dem Stasi-beauftragten wird vorgeworfen, seine Forschungsarbeit zu zerlegen. „Mehrere Wissenschaftler sollen dem Vernehmen nach an andere Institutionen abgegeben werden, wenn auch weiterhin vom Bund bezahlt.“ Neben dem „profilierten Spionageforscher Helmut Müller-Enbergs“ habe die Behörde „andere Wissenschaftler in andere Bereiche des BStU umgesetzt“, während „die Übrigen nach Informationen des Bürgerkomitees vorrangig keine neuen Forschungen zur MfS-Geschichte mehr durchführen, sondern und statt dessen archivwissenschaftlichen Tätigkeiten nachgehen“ sollen.
Diese Maßnahmen zielen nach Meinung des Aufarbeitungsvereins „faktisch auf eine Zerschlagung der MfS/AfNS-Forschung innerhalb der Behörde ab.“ Langfristig werde dies dazu führen, „dass die Stasi-Forschung generell an Bedeutung in Deutschland verlieren wird,“ kritisiert der Vorstand und bemängelt eine dafür fehlende „fachliche Begründung.“ Für die derzeitige Umstrukturierung habe die Jahn-Behörde „keine Legitimation“ und widerspricht damit „im Gegenteil staatlichen Vorgaben.“ Der Verein erinnert an die originären und festgeschriebenen Aufgaben der BStU: „Das Stasi-Unterlagengesetz (StUG) schreibt dem BStU Veröffentlichungen zu Struktur, Methoden und Wirkungsweisen des MfS vor. Gemeint sind damit auch qualifizierte wissenschaftliche Erkenntnisse.“

Abschließend fordert der Verein die Aufsichtsgremien der BStU und den Kulturausschuss des Deutschen Bundestages auf, „die derzeitige faktische Auflösung zur STASI-Forschung zu stoppen – und statt dessen sinnvolle Reformen für die Forschung einzuleiten.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-85607953 (1.387).

Potsdam, 8.07.2018/cw – „Wir sind hier und wir sind laut, weil man uns die Rechte klaut!“ Unüberhörbar skandierten rund 14 ehemalige Heimkinder Ende Juni vor dem Landgericht in Potsdam ihren Protest gegen die nur schleppend angelaufene oder bisher verweigerte Rehabilitierung ehemaliger Heimkinder durch die Justiz.

Anlass für den aktuellen Protest war eine angekündigte Buchlesung in den Räumen des Verfassungsgerichtes Brandenburg. Der Autor Dr. Christian Booß, Vorsitzender des „Bürgerkomitees 15. Januar“, las aus seinem im Juni 2017 erschienenen Buch „Im goldenen Käfig. Zwischen SED, Staatssicherheit, Justizministerium und Mandant – die DDR-Anwälte im politischen Prozess“ (Vandenhoeck & Ruprecht, ISBN-10: 3525351259 – ISBN-13: 978-3525351253 , 616 S., 45,00 €). Es handelte sich um eine gemeinsame Veranstaltung des Verfassungsgerichtes und der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur in Kooperation mit dem Landgericht Potsdam (Wir berichteten vorab: https://17juni1953.wordpress.com/2018/05/26/buchvorstellung-im-goldenen-kaefig-zwischen-sed-staatssicherheit-justizm/ ).

Mit Schild und Transparent für die Rehabilitation – re. Lutz Adler mit Flüstertüte – Foto: LyrAg

Wegen Jugendsünde über zwei Jahre andauernder Terror

Lutz Adler, bekannter Aktivist für die Rechte ehemaliger Heimkinder, der die Demo ordnungsgemäß angemeldet hatte und zur Verstärkung des Protestes eine große Flüstertüte zum Einsatz brachte, sagte ggüb. der Redaktion: „Was helfen derartige Veranstaltungen, wenn durch die Vorstellung notwendiger Beiträge zur Aufarbeitung suggeriert wird, dass fast 30 Jahre nach dem Ende des DDR-Unrechts alles in Butter ist und unser Staat auf einem guten Weg ist? Die von Unrecht und teilweise üblem Terror betroffenen Heimkinder kämpfen mittlerweile seit Jahrzehnten um die Rehabilitierung, bis auf einzelne Entscheidungen bisher vergeblich. Darum sind wir hier und sind wir laut, weil man uns dieses Recht auf Rehabilitierung vorenthält, also schlicht klaut.“

Brigitte H. (Name geändert) hat bereits an vielen Demonstrationen ehemaliger Heimkinder teilgenommen. Sie wurde wegen einer „Jugendsünde“ von einem Jugendgericht „auf Bewährung“ verurteilt und war trotz Schadensbeseitigung (sie hatte in einem Laden eine Flasche Wein entwendet) in ein sogen. Sonderkinderheim eingeliefert worden. Dort wurde sie schikaniert und gedemütigt, mußte den Tod einer Heiminsassin verkraften und wurde erst nach über zwei Jahren wieder nach Hause entlassen. „Es war die schlimmste Zeit meines Lebens,“ sagt Brigitte heute, gerade 50 Jahre alt geworden. „Ich habe noch heute Alpträume und werde wohl nie verstehen, warum man das einem jungen Menschen angetan hat.“

Hat Brigitte eine Rehabilitierung beantragt? „Natürlich.“ Und warum wurde sie nicht rehabilitiert? Brigitte würgt, sucht sichtlich bewegt nach Worten: „Weil der Heimaufenthalt von den Gerichten als >übliche Praxis< eingestuft wird und eine Unrechtshandlung verneint wird.“ Das die Heimaufenthalte vielfach mit den Haftanstalten der DDR vergleichbar waren, bestätigen auch Lutz Adler und weitere Demonstranten.

Elf Jahre von den Eltern getrennt – keine Rehabilitierung

Ehem. Heimkinder vor dem Justizgebäude in Potsdam – Foto: LyrAg

Waltraud L. (Name geändert) war durch den Mauerbau im Alter von gerade einmal zwei Monaten von ihren Eltern getrennt worden. Diese richteten am 12. und 13 August 1961 in Westberlin eine Wohnung her, Waltraud war aus diesem Grund bei den Großeltern in Ostberlin in Obhut gegeben worden. Nach dem Mauerbau verweigerten die Behörden Waltraud den Umzug zu ihren Eltern. Zwei Jahre später, nachdem ein Tunnelbau gescheitert war, durch den auch die Großeltern und Waltraud flüchten sollten, kam Waltraud in ein Kinderheim, weil die Großeltern wegen der versuchten „Republikflucht“ zu Zuchthausstrafen verurteilt worden waren (Hoheneck und Rummelsburg). Erst elf (!) Jahre später durfte Waltraud zu ihren Eltern nach Westberlin ausreisen. Unrecht? Auch Waltraud mußte von der Justiz die Ablehnung der Rehabilitierung zur Kenntnis nehmen. Der Heimaufenthalt sei „normale Fürsorge“ gewesen und daher nicht rehabilitierungsfähig. Von der elf Jahre andauernden erzwungenen Trennung von ihren Eltern war dabei nicht einmal die Rede.

Nach dem Ende der Demo wollte das Gros der Demonstranten, überwiegend Frauen, zur Lesung in das Verfassungsgericht gehen und verursachte damit erneut Aufregung. Eine Dame rief im Vorraum einen Sicherheitsbeamten zur Hilfe, weil sie offenbar mit der Entscheidung überfordert war, die Frauen und drei Männer in den Veranstaltungsraum, den Gerichtssaal des Verfassungsgerichtes einzulassen. Erst nachdem eine weitere Helferin der Veranstalter erschien und die Einlass-begehrenden auf die Brandenburgische Stasi-Beauftragte Maria Nooke verwiesen, die den Demonstranten zuvor eine (spätere) Teilnahme zugesagt hatte, durfte der Demo-Tross in angemessener Zurückhaltung in dem gut gefüllten Auditorium Platz nehmen.

V.i.S.d.P: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-48061953 (1.405).

 

Berlin, 1.05.2018/cw – Nicht geplant, dennoch pünktlich zur bevorstehenden Sause in Trier um den bärtigen „Vater des Sozialismus“, Karl Marx, der am 5. Mai mit der Aufstellung einer über fünf Meter hohen Statue geehrt werden soll: Der ehemalige politische Häftling Peter Ruegg (Berlin) stellt in der ehemalige Stasi-Zentrale am  DONNERSTAG, 3. Mai 2018, 18.00 Uhr sein Buch vor, das unlängst im OEZ- Berlin-Verlag in der Edition „DDR-Geschichte“ erschienen ist (Taschenbuch: 176 Seiten, Dezember 2017, ISBN-10: 3942437279 – ISBN-13: 978-3942437271, 16,90 €).

Durch ein DDR-Gericht wegen „Schädlingstätigkeit“ zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt war Ruegg in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Berlin und in Potsdam eingesperrt. Sein „Verbrechen“ bestand ausschließlich aus wenigen Worten, die im Kreise von Freunden gesprochen wurden: „Sie wurden aus dem Zusammenhang gerissen oder willkürlich zusammengefügt, um mit viel schlechtem Willen den Tatbestand der „Staatsgefährdenden Hetze“ oder eben der „Schädlingstätigkeit“ zu erfüllen,“ beschreibt Ruegg die düsteren Hintergründe seines Prozesses.

Sein Schicksal ist jedoch nicht Gegenstand dieses Buches, schreibt der Autor. Während seiner Haftzeit traf er mehr oder weniger intensiv und für unterschiedlich lange Zeit auf hunderte andere Männer, erfuhr von ihrem Leben und hörte ihre sehr persönlichen Geschichten. Einige dieser Einzelschicksale im „Sozialismus hinter Gittern“ hat der ehemalige politische Häftling in seinem Buch beschrieben.

Der Verlag und das „Bürgerkomitee 15. Januar“ laden in Kooperation mit dem VPVDK e.V. zu dieser Veranstaltung im STASI- MUSEUM, Raum 614 in der Ruschestr.103, 10365 Berlin (U-Nhf. Magdalenenstr.) ein.  Zugang nur über den Diensteingang des Museums, 50 m links vom Haupteingang. Um Voranmeldung unter bueko_1501_berlin@web.de wird gebeten, der Eintritt ist frei.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.380).

 

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