You are currently browsing the tag archive for the ‘Landgericht’ tag.

Potsdam, 8.07.2018/cw – „Wir sind hier und wir sind laut, weil man uns die Rechte klaut!“ Unüberhörbar skandierten rund 14 ehemalige Heimkinder Ende Juni vor dem Landgericht in Potsdam ihren Protest gegen die nur schleppend angelaufene oder bisher verweigerte Rehabilitierung ehemaliger Heimkinder durch die Justiz.

Anlass für den aktuellen Protest war eine angekündigte Buchlesung in den Räumen des Verfassungsgerichtes Brandenburg. Der Autor Dr. Christian Booß, Vorsitzender des „Bürgerkomitees 15. Januar“, las aus seinem im Juni 2017 erschienenen Buch „Im goldenen Käfig. Zwischen SED, Staatssicherheit, Justizministerium und Mandant – die DDR-Anwälte im politischen Prozess“ (Vandenhoeck & Ruprecht, ISBN-10: 3525351259 – ISBN-13: 978-3525351253 , 616 S., 45,00 €). Es handelte sich um eine gemeinsame Veranstaltung des Verfassungsgerichtes und der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur in Kooperation mit dem Landgericht Potsdam (Wir berichteten vorab: https://17juni1953.wordpress.com/2018/05/26/buchvorstellung-im-goldenen-kaefig-zwischen-sed-staatssicherheit-justizm/ ).

Mit Schild und Transparent für die Rehabilitation – re. Lutz Adler mit Flüstertüte – Foto: LyrAg

Wegen Jugendsünde über zwei Jahre andauernder Terror

Lutz Adler, bekannter Aktivist für die Rechte ehemaliger Heimkinder, der die Demo ordnungsgemäß angemeldet hatte und zur Verstärkung des Protestes eine große Flüstertüte zum Einsatz brachte, sagte ggüb. der Redaktion: „Was helfen derartige Veranstaltungen, wenn durch die Vorstellung notwendiger Beiträge zur Aufarbeitung suggeriert wird, dass fast 30 Jahre nach dem Ende des DDR-Unrechts alles in Butter ist und unser Staat auf einem guten Weg ist? Die von Unrecht und teilweise üblem Terror betroffenen Heimkinder kämpfen mittlerweile seit Jahrzehnten um die Rehabilitierung, bis auf einzelne Entscheidungen bisher vergeblich. Darum sind wir hier und sind wir laut, weil man uns dieses Recht auf Rehabilitierung vorenthält, also schlicht klaut.“

Brigitte H. (Name geändert) hat bereits an vielen Demonstrationen ehemaliger Heimkinder teilgenommen. Sie wurde wegen einer „Jugendsünde“ von einem Jugendgericht „auf Bewährung“ verurteilt und war trotz Schadensbeseitigung (sie hatte in einem Laden eine Flasche Wein entwendet) in ein sogen. Sonderkinderheim eingeliefert worden. Dort wurde sie schikaniert und gedemütigt, mußte den Tod einer Heiminsassin verkraften und wurde erst nach über zwei Jahren wieder nach Hause entlassen. „Es war die schlimmste Zeit meines Lebens,“ sagt Brigitte heute, gerade 50 Jahre alt geworden. „Ich habe noch heute Alpträume und werde wohl nie verstehen, warum man das einem jungen Menschen angetan hat.“

Hat Brigitte eine Rehabilitierung beantragt? „Natürlich.“ Und warum wurde sie nicht rehabilitiert? Brigitte würgt, sucht sichtlich bewegt nach Worten: „Weil der Heimaufenthalt von den Gerichten als >übliche Praxis< eingestuft wird und eine Unrechtshandlung verneint wird.“ Das die Heimaufenthalte vielfach mit den Haftanstalten der DDR vergleichbar waren, bestätigen auch Lutz Adler und weitere Demonstranten.

Elf Jahre von den Eltern getrennt – keine Rehabilitierung

Ehem. Heimkinder vor dem Justizgebäude in Potsdam – Foto: LyrAg

Waltraud L. (Name geändert) war durch den Mauerbau im Alter von gerade einmal zwei Monaten von ihren Eltern getrennt worden. Diese richteten am 12. und 13 August 1961 in Westberlin eine Wohnung her, Waltraud war aus diesem Grund bei den Großeltern in Ostberlin in Obhut gegeben worden. Nach dem Mauerbau verweigerten die Behörden Waltraud den Umzug zu ihren Eltern. Zwei Jahre später, nachdem ein Tunnelbau gescheitert war, durch den auch die Großeltern und Waltraud flüchten sollten, kam Waltraud in ein Kinderheim, weil die Großeltern wegen der versuchten „Republikflucht“ zu Zuchthausstrafen verurteilt worden waren (Hoheneck und Rummelsburg). Erst elf (!) Jahre später durfte Waltraud zu ihren Eltern nach Westberlin ausreisen. Unrecht? Auch Waltraud mußte von der Justiz die Ablehnung der Rehabilitierung zur Kenntnis nehmen. Der Heimaufenthalt sei „normale Fürsorge“ gewesen und daher nicht rehabilitierungsfähig. Von der elf Jahre andauernden erzwungenen Trennung von ihren Eltern war dabei nicht einmal die Rede.

Nach dem Ende der Demo wollte das Gros der Demonstranten, überwiegend Frauen, zur Lesung in das Verfassungsgericht gehen und verursachte damit erneut Aufregung. Eine Dame rief im Vorraum einen Sicherheitsbeamten zur Hilfe, weil sie offenbar mit der Entscheidung überfordert war, die Frauen und drei Männer in den Veranstaltungsraum, den Gerichtssaal des Verfassungsgerichtes einzulassen. Erst nachdem eine weitere Helferin der Veranstalter erschien und die Einlass-begehrenden auf die Brandenburgische Stasi-Beauftragte Maria Nooke verwiesen, die den Demonstranten zuvor eine (spätere) Teilnahme zugesagt hatte, durfte der Demo-Tross in angemessener Zurückhaltung in dem gut gefüllten Auditorium Platz nehmen.

V.i.S.d.P: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-48061953 (1.405).

 

Berlin/Potsdam, 26.05.2018/cw – Der Autor Dr. Christian Booß, Vorsitzender des „Bürgerkomitees 15. Januar“, liest am 28. Juni 2018 um 18.00 Uhr im Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Jägerallee 9-12, 14469 Potsdam aus seinem im Juni 2017 erschienenen Buch (Vandenhoeck & Ruprecht, ISBN-10: 3525351259 – ISBN-13: 978-3525351253 , 616 S., 45,00 €). Es handelt sich um eine gemeinsame Veranstaltung des Verfassungsgerichtes und der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur in Kooperation mit dem Landgericht Potsdam.

Booß, der sich bereits einen Namen als kritischer Medienberichterstatter (TV und Print-Medien) und als Pressesprecher der BStU gemacht hat, schildert in seinem spannenden Buch u.a. die Verstrickungen von Rechtsanwälten der DDR, die als prominent gewordene Persönlichkeiten in den Umbruchzeiten nach dem Mauerfall während der Friedlichen Revolution unter Stasi-Verdacht gerieten. Diese „Enthüllungen“ haben bewusst oder unbewusst das Bild der DDR-Anwälte bis heute geprägt, weil eine wissenschaftliche Analyse der DDR-Anwaltschaft auf breiter Quellenbasis bisher aussteht.

Idealbild „Sozialistischer Anwalt“

Der Autor untersucht die Tätigkeit der Verteidiger in den politischen Prozessen insbesondere der Honecker-Ära, wozu er sich durch über 1000 Prozess- und Ermittlungsakten arbeitete. Die Booß-Arbeit greift jedoch weit über diese Prozesse hinaus, um diese Akten überhaupt interpretieren zu können. So werden die Umstrukturierung der Anwaltschaft in Ostdeutschland seit 1945, die Ausbildung der Anwälte und die Versuche von SED, Justizapparat und Stasi, sie im Sinne des Idealbildes vom »sozialistischen Anwalt« zu beeinflussen, gründlich beleuchtet. Unter Anwälten der DDR war die Zahl der inoffiziellen Mitarbeiter höher als in anderen Berufsgruppen. Dennoch wurde interessanterweise oft auf anderen Wegen versucht, das Verhalten der Anwälte im Prozess zu beeinflussen.

In den meisten Verfahren wurden zum Beispiel Personen, die unter dem Verdacht der beabsichtigten Republikflucht verhaftet und angeklagt worden waren, von der Kanzlei Wolfgang Vogel vertreten, was nach Booß zur Verkümmerung der Prozesskultur beitrug. Die engen Handlungsspielräume der DDR-Anwaltschaft waren auch ein Symptom für die Einschränkung der Freiheit des Einzelnen in der DDR und besonders der Angeklagten in politischen Strafverfahren, analysiert der Autor.

Justiz auch heute (noch) politisch beeinflusst?

Aktuelle Brisanz erhält der Vortrag durch die Tatsache, das der Justizminister Brandenburgs, Stefan Ludwig (DIE LINKE), jüngst eine Anzeige gegen die Arbeits- und Sozialministerin Diana Golze (LINKE), die Präsidentin des LaGeSo, Liana Klocek und den Vorsitzenden Richter der 11. Kammer des VerwGer. Potsdam, Fabian Eidtner, an den Generalstaatsanwalt übermittelt hat (Mai 2018).

Hintergrund der Anzeige ist die Auseinandersetzung eines ehemaligen, aus politischen Gründen verurteilten Häftlings, der bisher erfolglos juristisch gegen Entscheidungen geklagt hatte, dass die Verrechnung der sogen. „Opferrente“ mit dem erstrittenen Berufschadensausgleich rechtens sei. Die angezeigten Personen hatten sich mit ihrer Haltung bzw. Entscheidung gegen eine Rechtsanweisung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) aufgrund des Ergebnisprotokolls der Länderbesprechung vom 4.09.2007 (Durchführung und Vollzug des StrRehaG) gestellt, obwohl dieses Protokoll als verbindlich von allen Ländern, einschließlich dem Land Brandenburg, unterschrieben worden war. Mithin stellt sich anlässlich des Vortrages die Frage, inwieweit (auch) heute politische Vorgaben Auswirkungen auf Entscheidungen diverser Instanzen, auch der Gerichte, haben. Nach Recherchen der Redaktion ist das Land Brandenburg, oft als „kleine DDR“ bezeichnet, das einzige Bundesland, dass dieses Ergebnisprotokoll der Bund-Länderbesprechung nicht in die Praxis umsetzt. Nach diesem Protokoll „werden nachweisliche Leistungen auf Berufsschadensausgleich (BSA) und Ausgleichsrenten nach §§ 30 und 32 BVG als vergleichbare Leistungen im Sinne des § 17a, Abs.2, Satz 2, zweiter Halbsatz StrRehaG  n i c h t   als zu berücksichtigendes Einkommen bei der Zumessung der „Opferrente“ gewertet. Bei ihrer Ablehnung der Umsetzung des Ergebnisprotokolls beruft sich das von einer linken Koalition geführte Land auf die „Unverbindlichkeit“ von Bund-Länder-Besprechungen, diese hätten also keinen Einfluss auf die eigenständigen Vorgehensweisen der Länder.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.386).

Von Lutz Adler*

Berlin/Potsdam, 4.05.2018 – Nach mehr als sieben Jahren Verfahrensdauer flatterte mir doch tatsächlich Anfang April eine Ladung zur persönlichen Anhörung auf den Tisch. Es geht um ein Verfahren nach dem Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) in Brandenburg. Zugegebenermaßen keimte tatsächlich die Hoffnung in mir, dass es nun tatsächlich den Kammern und Senaten an den Gerichten im Land Brandenburg um die Aufarbeitung geht. In meinem Fall nach einer Zeitspanne von immerhin sieben Jahren. Endlich wollte man auch mich als ehem. Heimkind „anhören“.

Bei zwei dieser Anhörungen war ich als Begleitperson Betroffener bereits am LG Cottbus anwesend. Was da in Cottbus stattfand war mindestens fair. Der Vorsitzende Richter hatte zugehört und nur gelegentlich nachgefragt, wenn die Betroffenen nach Worten suchten, die Umstände ihres Martyriums in der DDR Heimerziehung zu beschreiben. Er hatte die Betroffenen einfach ohne jeden Versuch, eine Richtung oder gar eine Antwort vorzugeben, angehört. Zu gleicher Zeit fertigte er – unter ständiger Korrektur der Betroffenen – ein Protokoll der Anhörung.

Doch weiter zum Landgericht in Potsdam. Freundlich erläutert uns ein Posten, hinter Panzerglas sitzend, den Weg und wir betreten das Landgericht Brandenburg mit unseren Akten-Koffern ohne jede sonst übliche Kontrolle!

Wir, mein Anwalt, meine Ehefrau und eine Beobachterin des Brandenburger Landesamtes für die Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LakD) betreten gegen 15:00 Uhr am 18.04. den schmucklosen Sitzungsraum Nr.186. Die Gerichts-Damen hatten schon an einem großen Tisch Platz genommen.

In eigener Sache selbst entschieden

Auf Nachfrage einer der zwei beteiligten Beisitzerinnen, wer denn hier das Protokoll führt, antwortet die Vorsitzende einigermaßen barsch in die Richtung der Fragerin: „Das mache ich selber!“ Es wurde allerdings weder ein Protokoll geführt, schon gar nicht vorgelesen oder überhaupt zur Vorlage gebracht. Es wurde auch nicht „angehört“, wie auf der Ladung vermerkt. Es wurde lediglich einleitend von der Vorsitzenden erläutert, das ja das Verfahren gar nicht in Gänze geführt werden könnte, da die Zuständigkeit „nicht geklärt wäre“.

Meine Bitte, wörtlich formuliert, alle Aktenzeichen zusammen zu führen, von denen in sieben Jahren so einige entstanden sind, um endlich Ordnung in den Vorgang zu bringen, wurde barsch unterbrochen. Das wäre „nicht Gegenstand“ und das ginge auch „schon von der Zuständigkeit her nicht.“

Ich finde das gar nicht mehr komisch. In den letzten sieben Jahren hat diese Frau sehr wohl in eigener Sache und auch als Kammer mehrfach entschieden, obwohl das gemäß § 23 StPO ausdrücklich ausgeschlossen ist! Alle Anträge (z.B. Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 359 Nr.5 StPO) wurden von genau dieser Kammer abgewiesen. Selbst nach Auffinden eines bis dahin „verschollenen“ Gutachtens wurde ein Antrag dazu abgelehnt. Was soll dann eine derartige „Veranstaltung“, zu der ich und meine Begleiter ca. 450 km (eine Strecke) angereist sind? Dass die vorsitzende Richterin sich offensichtlich nichts „anhören“ wollte? Auf diese Frage fand die Vorsitzende schnell eine Antwort: „Weil sie doch eine persönliche Anhörung ausdrücklich beantragt haben.“

Statt zugesagter Anhörung Vernehmung

Ja, das hatte ich und auch aus gutem Grund. Meine Einweisung zu einer Begutachtung in die damalige neurologische Kinderklinik Brandenburg Görden und die dazu gehörige Medikamentierung eines nach Gutachten vollkommen gesunden Kindes bedarf einer rechtsstaatlichen Klärung. Die Einweisung war (nach einer dem Gericht vorliegenden aussagekräftigen Unterlage) offensichtlich politisch motiviert. Gleiches gilt auch für die daraus erwachsenen Folgen für ein zehnjähriges vollkommen gesundes Kind! Dies wurde eindeutig in dem vorliegenden Gutachten bestätigt.

Das wolle man „nicht hören und deshalb würde diese >Anhörung< auch nicht gemacht,“ meinte denn die Vorsitzende anmerken zu müssen. Diese „Anhörung“ fand allerdings noch immer ohne Aufnahme eines Wortprotokolls statt und glich eher einer „Vernehmung in der Sache“.

Die Vorsitzende hatte weder das Gutachten noch andere Unterlagen aus der Akte vor sich. Die Papiere auf dem Richtertisch waren erkennbar spärlich. Schnell war das Ziel dieser vermeintlichen „Anhörung“ ziemlich klar, als die sie mir durch die Ladung verkauft werden sollte. Stattdessen sollte offensichtlich zielorientiert eine Vernehmung durch die Kammer abgehalten werden, in der nur Bruchteile des Gesamtgeschehens von damals behandelt werden würden. Je kleiner diese Bruchstücke sind, um so gerichtsbesser?

Die Richterin hatte indessen einige Notizen gemacht, die weder mir noch meinem juristischen Beistand vorgelesen wurden, deren Inhalte sind also bis heute weder mir noch meiner Rechtsvertretung bekannt.

Nachdem der Vorsitzenden das Gutachtens übereicht worden war, wurde dieses hastig durchgeblättert, die letzte Seite wurde nur einen Bruchteil einer Sekunde in Augenschein genommen und sofort wieder zugeschlagen. Mein Hinweis, das man wohl so schnell nicht lesen könnte und ein gründliches Studium des Inhaltes doch notwendig wäre, da u.a. die angesprochene Medikamentierung, die ich als Zehnjähriger unter Androhung von Gewalt oder Essensentzug erdulden musste, dort zweifelsfrei dokumentiert wurde. Eher widerwillig nahm die Vorsitzende nun davon Kenntnis.

Verteilung von Medikamenten DDR-üblich gewesen

Die Beisitzerin zur Rechten merkte nun an, dass dies ja allgemein üblich und im Kontext der Zeit zu sehen wäre und „in der DDR-Jugendhilfe Medikamente wie Bonbons verteilt worden sind.“ Das wäre also längst „kein Grund, eine Rehabilitierung überhaupt ins Auge zu fassen.“ Mein reaktiver Vortrag, das ich ein kerngesundes Kind war und diese Medikamente, die ich über den Zeitraum von zunächst einem Jahr und sechs Monaten (nach der Einweisung in ein Heim) zugeführt bekommen habe, erhebliche Folgen für mich hatten, wurde einfach ignoriert. Die Medikamente hatten eine stark sedierende Wirkung, weil diese eigentlich bei Schizophrenie verordnet wurden. Andere Medikamente waren ebenfalls hoch gefährlich und dürften bei Personen unter 16 Jahren gar nicht eingesetzt werden. Die Antwort: Das wäre halt so gewesen und da gäbe es auch keine Möglichkeit, der beantragten Rehabilitierung zu entsprechen.

Mein weiterer Hinweis, dass ich – stark sediert – allein niemals die Schule gefunden hätte, die sich in Potsdam-Sacrow befand (Eingeweihte wissen, dass dieser Ort eine Enklave im Grenzgebiet zu West-Berlin war ), wurde mit einem Lächeln übergangen und so beantwortet: Es ginge nicht um die Folgen der Medikamentierung, sondern nur um die Einweisung, die ja nur „zu meinem Guten“ in der Absicht „der Hilfe für mich“ vorgenommen worden war. Und das wäre ja „sozusagen positiv“ und durch das ehemalige Referat für Jugendhilfe und Heimerziehung „in bester Absicht“ erfolgt.

Fassungslos habe ich diesen Worten zugehört. Es wäre also auch im „Kontext der Zeit“ des damaligen Mittelalters gewesen, dass man unschuldige Menschen auf Scheiterhaufen verbrannt hat, weil sie nach Meinung der Kirche Hexen waren? Vorgänge, die sich später zu Recht als komplettes Verbrechen darstellten. Danach wäre es also auch „im Kontext der Zeit“ zu sehen, dass Menschen in KZs zusammengepfercht und vergast wurden oder verhungert sind? Es war und ist also im „Kontext der Zeit“ zu sehen, das die SED-Diktatur gesunde Kinder (Gutachten!) mit Medikamenten ruhig gestellt hat? Das war also kein Verbrechen, sondern Hilfe? Mit dieser Sichtweise sorgt das LG Brandenburg nicht für einen, so die Vorsitzende wörtlich, „angestrebten Rechtsfrieden“, sondern bereitet eher den Boden für einen Rechtsunfrieden.

Natürlich will auch ich endlich meinen Frieden mit der Aufarbeitung, mit der Gesellschaft, die das mir und Hunderttausenden angetane Unrecht noch immer verdrängt. Ich will die uneingeschränkte Anerkennung des Unrechtes, durch das unsere Leben zerstört wurden. Man hat uns wirtschaftlich ausgebeutet, ohne Lohn und ohne an den Schutz unserer Gesundheit und unserer natürlichen Entwicklung zu denken. Neben diesem Frieden will ich eine Entschädigung und eine Rente für all die Quälereien, die man sich für uns in der „Diktatur des Proletariats“ der SED ausgedacht hatte, um uns auch unter Anwendung von Gewalt zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ umzuerziehen. So wie das auch im § 50 Jugendhilfe- Verordnung der DDR festgeschrieben war.

Aber weder die vorsitzende Richterin noch ihre Beisitzerinnen haben diese Verordnung wohl je gelesen. Auch mein Buch (ABGSTEMPELT: „Abartig“! – Norderstedt : Books on Demand, 2015 – 234 S., 19,80 € – Eigenverlag), das der Kammer von mir als weiteres Beweismittel zur Verfügung gestellt worden war und die ganze Zeit vor der Richterin lag, war offensichtlich nicht gelesen worden. Anders jedenfalls konnte ich das richterliche Lächeln auf meine Nachfrage, ob sie mein Buch gelesen habe, nicht deuten. Sie dürfte die erste von einigen hundert Lesern sein, die auf diese Frage so reagierte. Die Vorsitzende könnte ja einmal ihren Minister für Justiz, Herrn Ludwig, nach seiner Reaktion auf das Buch fragen. Der Minister hat das Buch im Gegensatz zur Vorsitzenden tatsächlich gelesen.

Die bereits angeführte Beobachterin des LakD versuchte, erklärend auf die Richterin einzugehen. Dabei zitierte sie aus dem in der Akte befindlichen Schülerbogen: “Lutz äußerte …, er würde weder Geld für die Pioniere sammeln noch da Mitglied sein wollen und das blöde (FDJ-blaue) Halstuch brauche er nicht, das würde er verbrennen.“ Eine eindeutige politische Aussage, die in dem Schülerbogen aktenkundig wurde und somit ebenfalls als Vorwand für die Einweisung gedient haben dürfte. Leider wollte die Richterin auch das nicht (an-)hören. Schließlich waren derartige Vermerke „im Kontext der Zeit“ sicher üblich.

Für das Verbrennen der DDR-Fahne sind Menschen für Jahre in den Haftanstalten der DDR verschwunden und wurden als Politische Gefangene durch Zwangsarbeit für den Westen ausgebeutet, was heute mit einer Studie belegt, also als bewiesen anzusehen ist.

Nachdem sich diese unwürdige „Anhörung“ dem Ende näherte, mein Anwalt, meine Ehefrau und auch ich vollkommen „von der Rolle waren“, hörten wir der nun folgenden Entscheidung der Vorsitzenden zu: Sie ordnete das „Ruhen des Verfahrens“ an, bis die Zuständigkeit geklärt wäre. Das könne sicher so sechs Monate oder länger dauern! Man müsse sich nun erst einmal auseinandersetzen, wie dieses Verfahren weiter zu führen wäre. Nach sieben Jahren Verfahrensdauer! Auch diese Äußerungen würden erklären, warum kein Protokoll gefertigt worden ist.

Nach ca. 1 Stunde war diese Nicht-Anhörung beendet. Ich möchte diesen Bericht mit persönlichen Worten an die Richterin beschließen:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Waffe ist das gesprochene und auch das geschriebene Wort. Sie gehören weder in diese Kammer noch auf diesen Platz. Meine Frage: „Ob Sie sich eigentlich bewusst darüber sind, was Sie mit den Betroffenen, wohlgemerkt den Opfern einer Diktatur der SED veranstalten“, haben Sie ja bereits beantwortet: „Ich sitze hier nicht als Mensch, sondern als Vorsitzende einer Rehabilitierungskammer“ (sinngemäß).

Wie viel Verachtung muss man für die Opfer einer Diktatur eigentlich haben, um so wie Sie zu denken und zu handeln? Wir haben auch Ihnen mit unserem Einsatz 1989 auf der Straße die Macht in die Hände gegeben, um Recht zu sprechen und Unrecht aufzuarbeiten! Was Sie tun ist weit entfernt davon! Sie schaffen neues Unrecht! Ich fordere ein faires Verfahren unter Einhaltung der Mündlichkeitsgarantie nach der EKMR und auch nach dem Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland! Ich fordere eine „Anhörung in der Sache“, die diesen Namen verdient.

Ich fordere und habe das inzwischen eingereicht, eine Entsprechung nach dem Gesetz (StrRehaG) unter der besonderen Fürsorge durch die Kammer. Ihre offene Drohung habe ich auch gut gehört und verstanden, nur sie haben – wenn der § 23 StPO tatsächlich noch gilt – in diesem Verfahren nichts mehr zu entscheiden! Oder haben sie bereits (offensichtlich „ortsüblich“) einen Richter gefunden oder mit einem gesprochen, der ihre Drohung umsetzen soll? Auch dies wäre im Strafrecht angesiedelt!

Ich fordere, dass die Kammer unter anderem Vorsitz gemäß § 11 des StrRehaG schnellstmöglich eine Anhörung vornimmt, die diese Bezeichnung verdient und ich endlich als freier Bürger sagen und vortragen darf, was ich für wichtig halte und sagen will! Mit besten Grüßen, Lutz Adler“

Ob es gelingt, den angestrebten Rechtsfrieden mit ehemaligen Heimkindern der DDR herzustellen, weiß ich nicht. Aber ich kämpfe darum. Nicht nur für mich sondern für alle Benannten und bisher Ungenannten, die unter den Folgen der erlittenen Torturen bis heute zu leiden haben.

* Der Autor (62) ist Aktivist in Sachen „Ehemalige Heimkinder in der DDR“ und versteht den Kampf um seine Rehabilitation als Stellvertretung für viele betroffene Opfer der SED-Diktatur.

V.i.S.d.P.: Lutz Adler und Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.381).

Berlin, 29.05.2017/cw – „Bundesregierung und ostdeutsche Länder kommen im Bericht zu der Einschätzung, dass Zwang und Gewalt für viele Säuglinge, Kinder und Jugendliche in DDR-Heimen alltägliche Erfahrung waren, insbesondere in den Spezialheimen der Jugendhilfe wurden Menschenrechte verletzt. … Die Erlebnisse in den Heimen führten zu massiven Beeinträchtigungen der Lebenschancen und Entwicklungspotentiale der Betroffenen, die bis heute teilweise traumatisch nachwirken.“ https://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/fonds-heimerziehung-in-der-ddr.html

Fehlende Beweislastumkehr

Vorstehende Feststellungen sind der Begründung des Deutschen Bundestages für die Schaffung eines Fonds „Heimerziehung in der DDR“ zu entnehmen. Durch den Fonds sollten analog zu dem Heimfonds WEST auch Heimkinder in der DDR für rechtlich nicht vertretbare Maßnahmen entschädigt werden. Allerdings ist neben diesem ziemlich pauschal gefassten Entschädigungsanspruch keine automatische Rehabilitierung staatlich verordneter Heimunterbringung verbunden. Diese Rehabilitierung muss nach wie vor über den Rechtsweg erstritten werden, wobei nur etwa ein Prozent der beantragten Rehabilitierungen positiv, also für das ehemalige Heimkind, entschieden werden. Als wesentliches Hemmnis sehen Experten das Problem der fehlenden Beweislastumkehr. Nicht der Staat (als Nachfolger der DDR) muss eine rechtstaatskonforme Unterbringung durch die Heimeinweisung beweisen, sondern der betroffene ehemalige Heim-Zögling muss die rechtsstaatswidrige Einweisung (und Unterbringung) beweisen.

Nach dieser Rechtslage, die der allgemeinen Handhabung der Feststellung politischer Verfolgungen durch die DDR-Diktatur entspricht, haben die Betroffenen so gut wie keine Chance auf Feststellung einer Rechtswidrigkeit ihrer Heimunterbringung in der DDR. Trotzdem versuchen einige Wagemutige – oder Verzweifelte – wie Erika Heimbach* (*Name geändert), die einstige Unterbringung im Nachhinein gerichtlich anzufechten, da die psychischen Folgen dieser empfundenen Ungerechtigkeit noch Jahrzehnte nachwirken.

Demo von Heimkindern vor dem OLG Brandenburg – Foto: Adler

Obwohl auch das Kammergericht in Berlin neben dem OLG Thüringen sowie dem OLG Sachsen-Anhalt aufgrund der Änderung des § 2 Absatz 1 StrRehaG durch die letzte StrRehaG-Novelle davon ausgeht, dass bei einer Heimeinweisung gesetzlich unwiderlegbar vermutet wird, dass diese eine Freiheitsentziehung darstellt, weist das Kammergericht in vergleichbaren Fällen Ansprüche auf Rehabilitierungen brüsk zurück. Dabei bezieht sich das KG – wie im Fall der hier zitierten Erika Heimbach* – ausschließlich auf Akten der DDR, ohne deren rechtsstaatlichen Grundlagen überhaupt zu hinterfragen. In seiner jüngsten Entscheidung (4 WS 47-4817 REHA / 22.Mai 2017) wird die Beschwerde Heimbachs* gegen den Beschluss der Rehabilitierungskammer des Landgerichts Berlin vom 24.01.2017 als unbegründet verworfen.

Spezialfall allgemeiner kommunistischer Erziehung

Erika Heimbach* war im Alter von 15 Jahren durch Beschluss des Rates des Stadtbezirkes Berlin-Marzahn vom 26.05.1983 im Spezialkinderheim „Maxim Gorki“ und hernach in Fortsetzung am 30.08.1984 (bis 19.06.1986) in das Spezialkinderheim „Adolf Reichwein“ eingewiesen worden. In „Heimerziehung“, 1984 von einem Autorenkollektiv unter Leitung von Eberhard Mannschatz herausgegeben, wird die Heimerziehung als ein Spezialfall der allgemeinen kommunistischen Erziehung beschrieben: „Für die Heimerziehung sollten die gleichen Prinzipien für die Gestaltung der Erziehungsprozesse gelten, wie sie für alle Bürgerinnen und Bürger bzw. Kinder und Jugendlichen in der DDR galten. So wollte man den umfassenden Geltungsanspruch der marxistischen Pädagogik herausstellen“.

Trotz dieser als bekannt zu unterstellender Grundlagen der DDR-Heimerziehung hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin die vom Heimbach* beantragte Rehabilitierung nicht befürwortet (7.12.2016): „Anhaltspunkte für eine politisch motivierte Heimunterbringung seien nicht ersichtlich“. Das Handeln der Jugendbehörde sei „allein fürsorglich motiviert“ gewesen. Das Kammergericht schloss sich dieser Bewertung an: „Es fehle an hinreichenden Anhaltspunkten dafür, dass die Einweisung und Unterbringung aus rechtsstaatswidrigen Gründen erfolgt sei…“.

Der Umgang mit den Jugendlichen einer Reha nicht zugänglich

Formal bezieht sich das Kammergericht mit dieser Begründung indirekt auf die Feststellung des Bundestages zur Schaffung des Heimkinderfonds Ost, nach der die gesetzlichen Voraussetzungen (für eine Rehabilitierung) deutlich machen, „dass der Schwerpunkt auf der Rechtsstaatswidrigkeit der auf die konkrete Person bezogenen Einweisungsentscheidung liegt. In erster Linie ist also entscheidend, warum ein Kind oder eine Jugendliche bzw. ein Jugendlicher ins Heim eingewiesen wurde. Der Umgang mit den Kindern und Jugendlichen während der Unterbringung in den Jugendhilfeeinrichtungen ist für sich genommen einer Rehabilitierung nach dem StrRehaG nicht zugänglich“ (Bericht: Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR, hier: 4. Derzeitige Möglichkeiten der Rehabilitierung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Seite 47).

Heimkinder-Forderungen, bislang vom Gesetzgeber ignoriert … – Foto: Adler

Ohne hier auf Einzelheiten der Vorgänge einzugehen, die seinerzeit zu dem Einweisungsbeschluss der zuständigen DDR-Behörden geführt haben (obwohl einige, wenn auch spärliche Fakten wie von Heimbach* aufgespürte Unterlagen in der BStU auf politische Motivierungen hinweisen), mutet hier die Abstellung auf die Einweisungsbegründung und nicht auf die Formen der Unterbringung jugendlicher Delinquenten durch den Gesetzgeber nach den historischen Erfahrungen mit beiden deutschen Diktaturen befremdlich an. Man stelle sich vor (ohne hier eine Heimunterbringung mit einem KZ-Aufenthalt in der NS-Zeit gleichsetzen zu wollen), die Einweisung in ein NS-KZ und nicht deren tödlicher Charakter wäre zum Ausgangspunkt jeglicher Rehabilitierungsansprüche durch NS-Opfer gemacht worden. Ein berechtigter Aufschrei der Gesellschaft wäre die Folge gewesen. Die Durchsetzung von Entscheidungsinstitutionen in Deutschland mit Alt-68ern und tatsächlichen oder Pseudo-Linken, die der DDR wegen ihrer antifaschistischen Attitüden schon immer freundlich gesonnen waren, haben offenbar auch hier ihre gesetzgeberische Wirkung entfaltet. Nach dem Grundsatz, dass nicht ist, was nicht sein darf, wurde auch in Sachen Rehabilitierung jede Möglichkeit genutzt, Konsequenzen aus dem DDR-Unrecht zu vermeiden und auf das Unabweisliche zu beschränken.

Zwar sehen die §§ 1 und 2 StrRehaG einen Anspruch auf Rehabilitierung im Einzelfall eine Prüfung anhand folgender Kriterien vor, nach denen die Unterbringung a) freiheitsentziehenden Charakter haben oder unter haftähnlichen Bedingungen erfolgt (was mit Neufassung des § 2 Abs. 1 StrRehaG für Kinderheime nicht mehr zu prüfen ist) und b) durch eine staatliche Stelle angeordnet und mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar sein muss (insbesondere weil sie 1. der politischen Verfolgung oder 2. sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat oder 3. in grobem Missverhältnis zu dem zugrunde liegenden Anlass gestanden hat – Unverhältnismäßigkeit -), die Rechtsprechung entspricht diesen oft widersprüchlichen Vorgaben im Wesentlichen nicht.

Erika Heimbach* hatte in ihrer „ausführlichen Begründung“ der Beschwerde (Kammergericht) u.a. auf den möglichen politischen Hintergrund der letztlichen Heimeinweisung hingewiesen, weil ihre Mutter von mindestens „zwei Verfahren des Ministeriums für Staatssicherheit“ betroffen gewesen sei. Auch habe man der Mutter seitens „deren Arbeitgeber und der Polizei wegen fehlenden Engagements für Partei und Gesellschaft Vorhaltungen gemacht“. Daher sei die Heimeinweisung der Beschwerdeführerin vermutlich „als Druckmittel gegen ihre Mutter“ eingesetzt worden. „Im Dezember 1988 sei ihre Mutter ohne nachvollziehbaren Anlass“ in einer „geschlossenen psychiatrischen Abteilung zwangsbehandelt worden“, begründete Heimbach* in ihrer Beschwerde. „Insoweit sei eine repressiv motivierte missbräuchliche Klinikeinweisung auf Veranlassung des Staatssicherheitsdienstes denkbar“. Auch aus diesem Grund sei „die Einweisung und Unterbringung (von Heimbach*) in einem Spezialkinderheim angesichts wissenschaftlicher Erkenntnisse über dort herrschende Verhältnisse regelmäßig als rechtsstaatswidrig einzustufen“. Erika Heimbach* machte geltend, dass sie selbst in den Heimen „unmenschlicher Behandlung sowie körperlicher und sexueller Gewalt ausgesetzt“ gewesen sei.

Das Kammergericht bezieht sich in seiner Entscheidung (wenn es sich nicht um eine hochangesehene juristische Instanz handeln würde, wäre man geneigt, von einer „dreisten Begründung“ zu sprechen) eben auf die gesetzliche Regelung der §§ 1,2 Abs.1 StrRehaG, wonach „die Anordnung der Unterbringung in Heimen … der ehem. DDR unabhängig davon, ob die Unterbringung im konkreten Einzelfall freiheitsentziehenden Charakter hatte oder unter haftähnlichen Bedingungen im Sinne des § 2 Abs.2 StrRehaG vollzogen wurde, eine rehabilitierungsfähige Maßnahme darstellen“. Aber: „Ein Anspruch auf Rehabilitierung besteht jedoch nur dann, wenn die Anordnung … der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient hat oder wenn die Einweisungsentscheidung aus sonstigen Gründen mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist, insbesondere weil die angeordnete Unterbringung in grobem Missverhältnis zu ihrem Anlass stand“. Diese Voraussetzungen sieht das Kammergericht im vorliegenden Fall als „hier nicht erfüllt“ an.

Demnächst Rückforderungen durch den Heimkinderfonds?

Die pubertär bedingten Entwicklungsschwächen sieht das Gericht also als ausreichend an, eine gerade einmal fünfzehnjährige Jugendliche einer Spezialkinderheimeinrichtung der DDR auszuliefern. Die rechtsstaatswidrigen Methoden in diesen Spezialkinderheimen können dabei geflissentlich übersehen werden, da es darauf nicht ankommt. Damit wird die Verfolgung unzähliger Jugendlicher in den Spezialeinrichtungen der DDR auch noch juristisch ad absurdum geführt. Erika Heimbach* (und ihren Leidensgenossen) ist zu empfehlen, schon einmal vorsorglich Rücklagen für Rückforderungen des Heimkinderfonds zu bilden. Denn bei dieser Rechtsprechung, die sich ja auf gesetzliche Vorgaben beruft, ist nicht auszuschließen, dass entsprechende Entschädigungszahlungen des Fonds wegen „irrtümlicher Schadensfeststellungen“ zurückgefordert werden könnten.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.251).

 

 

 

Titel HB 2014Nr.050  Einigkeit und Recht und Freiheit  15.02.2016

__________________________________________________________________

Vormerken:

Protestdemo gegen Rentenbetrug

>Mittwoch, 13.April 2016< in Berlin

_________________________________________________________________________________________________________

OLYMPUS DIGITAL CAMERA

OLYMPUS DIGITAL CAMERA

OLYMPUS DIGITAL CAMERABerlin, 15.02.2016/cw – Der chinesische Künstler Ai Weiwei hat tausende Schwimmwesten an den Säulen des Konzerthauses am Gendarmenmarkt in Berlin befestigt, die ihm der Bürgermeister von Lesbos zur Verfügung gestellt hat. Der Künstler will mit seinem ungewöhnlichen Mahnmal auf die Flüchtlinge aufmerksam machen, die bei der gefährlichen Flucht nach Europa im Mittelmeer zu Tausenden ertrunken sind. In der Mitte der Installation ist auch eines der Schlauchboote aufgehängt (li.unten), mit denen verzweifelte Menschen von skrupellosen Schleusern über das Meer geschickt werden. Die Installation ist bis einschließlich Dienstag, 16.02., zu sehen.          Fotos: LyrAg

DDR-Nostalgie: Soll Justiz erneut missbraucht werden?

Carl-Wolfgang Holzapfel*

Berlin, 15.02.2016 – Ein Vierteljahrhundert nach dem historischen Ende der DDR scheint die einstige Verfolgung politisch Andersdenkender durch entsprechende Instrumentalisierung der Justiz in Vergessenheit geraten. Jedenfalls häufen sich die Forderungen, politische Äußerungen strafrechtlich zu verfolgen, beunruhigend, wobei sogen. Verwaltungsakte oft die Vorstufe darstellen. So bezeichnete Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (51, CSU) Petrys Aussagen als verfassungsfeindlich und erteilte ihr für den Neujahrsempfang Hausverbot im Rathaus. Auf anderer Ebene leitete die Dresdner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen  Meineides ein. Petry, so der Vorwurf, soll im Zusammenhang mit den letzten Wahlen zum Landtag eine falsche eidesstattliche Erkkärung abgegeben haben. Auch wurden Forderungen laut, gegen die Bundesvorsitzende der AfD wegen deren Äußerungen zum Thema „Schießbefehl“ strafrechtliche Ermittlungen wegen Volksverhetzung  einzuleiten.

Noch gehen die Staatsanwaltschaften mit derartigen  Ansinnen behutsam um, wie die Entscheidungen über die zweifelsfrei skandalösen Äußerungen wie „Juden sind Knechte Satans“ belegen. Diese Äußerung wurde von der Staatsanwaltschaft Frankenthal der „Religionsfreiheit“ zugeordnet, weil der Urheber sich nicht als UOKG-Funktionär , sondern als pietistischer Prediger geäußert habe. Andererseits sehen Bürgerrechtler durchaus die Gefahr, dass der Druck auf die Justiz, unliebsame Verlautbarungen zu verfolgen, stetig wächst und eines Tages die Verfolgung politisch Andersdenkender in Deutschland durch die Justiz erneut zur Gewohnheit wird.

Ein Blick über die Grenzen (allein in Europa) könnte da durchaus hilfreich sein und vor bedenklichem Übermut schützen. So kennt Frankreich und England, um hier nur die beiden engsten demokratischen Vorbilder zu benennen, ein breites Spektrum, in dem „unliebsame“ Äußerungen zulässig sind, ohne dass gleich nach dem Staatsanwalt gerufen wird. Und kein Politiker in diesen Ländern sieht deswegen die Demokratie oder gar die staatliche Ordnung in Gefahr.

Bedenklicher Verstoß gegen demokratische Grundrechte

So forderte jüngst ein ehemaliger Aktivist der DDR-Bürgerbewegung und heutiger AfD-Abgeordneter im brandenburgischen Landtag den Rücktritt des CDU-Politikers Dieter Dombrowski (u.a. Vizepräsident des Landtages, Vorsitzender der UOKG und des Menschrechtszentrum in Cottbus). Dombrowski hatte Frauke Petry im Zusammenhang mit deren kolportierten Äußerungen zum Schießbefehl für „geisteskrank“ erklärt. Das kann als unglaubliche Entgleisung gewertet werden, ist aber letztlich ebenso legitim im Rahmen politischer Auseinandersetzungen, wie die auf dem Fuß folgende Rücktrittsforderung. Der Ruf nach dem Staatsanwalt hat hier keinen Platz und sollte gerade in einem Staat, der im  letzen Jahrhundert zwei fürcherliche Diktaturen zu ertragen und zu überwinden hatte,  als bedenklicher Verstoß gegen demokratische Grundrechte kritisiert werden.

Wir haben uns daran gewöhnt, dass die einstige SED unter zweimal gewechseltem Namen in unseren wiedervereinigten  Staat integriert wurde. Und wir haben gelernt, dass der demokratische Staat deswegen  weder gefährdet noch gar untergegangen ist. Wir müssen diese Form der Integration  politisch nicht akzeptieren, die Meinungsfreiheit ist eine der – bisher – garantierten Säulen unseres Staates. Aber wir sollten in diesem Staat tolerieren, was in unseren Nachbarländern eine Selbstverständlichkeit ist: Die politische LINKE gehört ebenso zum politischen Spektrum einer wirklichen demokratischen Staatsform, wie die plitische RECHTE. Wir können und wir dürfen das kritisieren, wir können und wir dürfen anderer Meinung sein und diese Meinung politisch artikulieren. Die Bandbreite der Demokatie hat einzig da ihre Grenzen, wo zu Gewalt und Terror gegen Institutionen des Staates oder Teile der Bevölkerung aufgerufen oder diese – wie leider bereits geschehen – in der Praxis umgesetzt werden.

Der Staat wehrte sich letztlich erfolgreich gegen die linke Terror-Bande RAF und Jahrzehnte später und aktuell erfolgreich gegen die rechte Terror-Bande des NSU. Und diese grundlegende Differenzierung zwischen Meinung und praktiziertem Terror unterscheidet uns wesentlich von den überstandenen Diktaturen in unserem Land. Diese Differenzierung sollten wir beibehalten und – über alle Partei- und sonstigen politischen Grenzen hinweg – verteidigen. Gefahr für unsere demokratische Odnung droht erst dann, wenn wir eine Durchlöcherung dieser ehernen Prinzipien unseres freiheitlichen Rechtsstaates zulassen und die freie Meinung mit den Instrumenten der Justiz zu Tode foltern.

* Der Autor ist Vorsitzender der Vereinigung 17. Juni 1953 in Berlin und Menschenrechtler. Er kämpfte 28 Jahre lang gewaltlos mit zahlreichen Aktionen gegen die Mauer in Berlin und die Teilung Deutschlands.

<<<>>>

Gespannte Erwartung: Kann sich der Frauenkreis ehem. Hoheneckerinnen revitalisieren?

Stollberg/Darmstadt, 15.02.2016/cw – Nach dem jüngsten Urteil des Landgerichtes Darmstadt besteht der Verein „Frauenkreis der ehemaligen Hoheneckerinnen“ fort. Die von einem relativ kleinen Kreis der Mitglieder auf einer eigens dafür einberufenen Versammlung beschlossene Vereinsauflösung ist ebenso ungültig wie die Wahlen zum Vorstand.

Ausstellung im Brandenburger Landtag - 12.01. - 29.02.2016 - 25 Hohenecker Frauen einträchtig präsentiert - Foto: LyrAg

Ausstellung im Brandenburger Landtag – 12.01. – 29.02.2016 – 25 Hohenecker Frauen einträchtig präsentiert – Foto: LyrAg

Dieser hatte sich unter der Führung von Edda Schönherz und Konstanze Helber offenbar eigens wählen lassen, um die Auflösung des Vereins zu betreiben. Nach wie vor ungeklärt ist dabei die Motivation der einstigen ersten Direktorin der Gedenkstätte Hohenschönhausen in Berlin, Mechthild Günter, die eine treibende Rolle in Sachen  Auflösung spielte. Günter befand sich für kurze Zeit im sogen. Durchgang des einstigen Zuchthauses in Hoheneck, bevor sie aufgrund einer Amnestie in den Westen ausreisen durfte.

Bei Redaktionsschluß lag das schriftliche Urteil noch nicht vor. Unabhängig davon hatte die Rechtsvertretung der Klägerinnen unter Führung von Regina Labahn bereits im November vorsorglich beim Registergericht Darmstadt die Einsetzung eines Notvorstandes beantragt, um schnellstmöglich die Wahl eines neuen Vorstandes durchführen zu können. Nach Vorlage und Rechtskraft des Urteils erwarten die Klägerinnen daher eine zügige Entscheidung des Registergerichtes, um „den Verein wieder funktionsfähig zu machen“ (Labahn).

Ob letztlich eine Revitalisierung des Vereins möglich erscheint, wird die nähere Zukunft zeigen. Beobachter gehen  von schwierigen Bedingungen aus, da  sich die unterschiedlichen Gruppierungen im Verein im Laufe der immerhin dreijährigen Auseinandersetzungen „um Einiges voneinander entfernt“ hätten. So sind auch bereits im Verein die Diskussionen um die Zukunft voll entbrannt, werden Vermutungen und Ablehnungen geäußert, wie der eingebrachte Vorschlag eines „Runden Tisches“, zu dem alle Kontrahenten eingeladen werden sollten. Besonnene ehemalige Hoheneckerinnen warnen denn auch vor „vorzeitigem Übermut.“ Jetzt sei „Besonnenheit und Ruhe bis zur Wirksamkeit des Urteils und der Entscheidung des Registergerichtes“ angesagt.

Der Erneuerung des Vereins käme in der gegenwärtigen Phase eine wichtige Bedeutung zu, da die Arbeiten an einer Gedenkstätte in Hoheneck bereits in vollem Gange sind. Die Stadt Stollberg hatte nach den nicht enden wollenden Querelen im zweiten Förderverein die Initiativen für die Gedenkstätte an sich gezogen. Die ehemaligen Frauen von Hoheneck erhoffen sich nun eine Einbindung in die Gestaltung der Gedenkstätte, in deren Räumen sie oft viele Jahre und Jahrzehnte qualvolle Zeiten durchleben mußten.

<<<>>>

Stiftung Sächsische Gedenkstätten im Feuer der Kritik

Dresden, 15.02.2016/cw – Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten sieht sich derzeit heftigen Turbulenzen ausgesetzt. Im Mitelpunkt steht offenbar der Geschäftsführer Siegfried Reiprich (CDU), dessen Vertrag gerade erst im letzten Jahr verlängert worden war. Ihm wird „autoritärer Führungsstil“ vorgeworfen. Die Leipziger Internet-Zeitung vom 10.02.2016 zitiert den renommierten Prof. Manfred Wilke und Vorsitzenden des Fördervereins Gedenkstätte Bautzen, der den Geschäftsführer als „nicht mehr tragbar“ bezeichnet.

Auch die Förderpolitik der Stiftung „scheint derzeit völlig aus dem Lot“, wie die Grünen im Landtag vermuten, nachdem sie sich von Wissenschaftsministerin  Eva-Maria Stange die Fördersätze der letzen Jahre detailliert hatten übermitteln lassen. Die Ministerin  selbst soll über Vorgänge in der Stiftung ebenfalls verärgert sein. In der Stiftungsratssitzung Ende 2015 distanzierte sich Ministerin Eva-Maria Stange (58, SPD) als Stiftungsratsvorsitzende von Reiprich, so ein Teilnehmer. Zugleich habe sie fehlende Handhabe gegen ihn eingeräumt: Die Stiftungssatzung binde ihr die Hände. In der Kritik steht auch  der stellvertretende Geschäftsführer der Stiftung, Bert Pampel. Dieser hatte über den offiziellen Account der Stiftung getwittert: „Eine Regierung, die sich nicht an Recht & Gesetz hält, trägt Mitschuld, wenn Bürger sich gegen illegale Einwanderung wehren“. Pampel war daraufhin  ein  Missbrauch des Stiftungs-Portals und eine indirekte Unterstützung der PEGIDA-Bewegung vorgeworfen worden.

Seit Wochen beschäftigte sich die öffentlichen Medien mit den Vorgängen in der Stiftung. Die Grünen-Abgeordnete Dr. Claudia Maicher: „Die kritischen presseöffentlichen Äußerungen, etwa von Karl Wilhelm Fricke und Dr. Klaus-Dieter Müller Ende Januar, machen deutlich, wie stark die sächsische Gedenkkultur und die Landeseinrichtung unter der Geschäftsführung von Siegfried Reiprich leiden.“ Die Ministerin dürfe „dem Treiben in der Gedenkstättenstiftung nicht weiter tatenlos zusehen“. Schwer wiegt  der Vorwurf des ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden, Klaus-Dieter Müller,  Reiprich sei „zu konzentriertem wissenschaftlichen Arbeiten nicht fähig“.

Vorwurf auf Vernachlässigung ihrer Anliegen kommen von beiden Seiten

Ob die in diesem Zusammenhang geäußerte Kritik der kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Sächsischen Landtag, Maicher, greift, wonach sie Reiprich  „ein eklatantes Defizit der sächsischen Gedenkkultur hinsichtlich der Zeit des Nationalsozialismus“ vorwirft, bleibt bei Eingeweihten umstritten. In der Veröffentlichung der Stiftung für Januar 2016 werden den Terminen gleich drei Veranstaltungen zur NS-Zeit vorangestellt. Auch hatte der Dachverband UOKG und seine angeschlossenen Opfer- und Verfolgtenverbände vor Jahren Reiprich in einem öffentlichen Brief genau das Gegenteil vorgeworfen, wonach die Stiftung die Erinnerung an den kommunistischen Terror zugunsten  der Erinnerung an den nationalsozialistischen Terror vernachlässige. Siehe dazu auch Horst Schüler: http://www.tagesspiegel.de/wissen/ns-zeit-und-stalinismus-den-kommunistischen-terror-erlitten/7850130.html

Siegfried Reiprich, 2009 in seine jetzige Funktion nach seiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer der Gedenkstätte Hohenschönhausen in Berlin gewählt, sieht sich seit Jahren heftiger Kritik ausgesetzt. So wird ihm u.a. ein unsensibler Umgang mit den Beschäftigten der ihm  unterstellten Gedenkstätten unterstellt, mit denen er auch „durchaus vermeidbare“ gerichtliche Auseinandersetzunge führe, die er „zudem auch verliere, wie jüngst in einer Klage auf Unterlassung“, wie ein Insider ggüb. unserer Redaktion erläuterte. Siehe dazu auch: https://17juni1953.wordpress.com/2013/05/30/urteil-gegen-stiftung-sachsische-gedenkstatten/

Auch die gegenwärtigen  Probleme in Stollberg führen Eingeweihte nicht zuletzt auf das „unprofessionelle Verhalten“ des Stiftungs-Direktors vor Ort zurück. Reiprich hatte 2011 nach dem Besuch des Bundespräsidenten eine ehemalige Hoheneckerin ermuntert, einen „eingetragenen Förderverein“ vor Ort zu gründen, um Fördermittel für eine Gedenkstätte zu erhalten, da der Frauenkreis als (damals noch) nicht eingetragener Verein diese Fördermitel nicht erhalten könne. Nachdem die ehemaligen Hoheneckerinen Tatjana Sterneberg und Waltraud Thiele diesen Verein zusammen mit Stollberger Bürgern gegründet hatten, setzte Reiprich die Stollberger Mitglieder nach deren Aussagen unter Druck, den Verein wieder zu verlassen und einen eigenen Verein zu gründen. Sternebergs Förderverein, der zudem eine erste umfassende Kozeption für eine Gedenkstätte vorgelegt hatte, löste sich daraufhin im letzten Jahr auf. Der zweite, von Reiprich geförderte Förderverein hingegen geriet durch ebenfalls unprofessionelle Führung in die Krise und liegt derzeit buchstäblich am Boden. MdB Marco Wanderwitz (CDU), dessen Wahlkreis dort angesiedelt ist: „Dieser Verein ist faktisch tot.“ (Freie Presse, 14.10.2016).

<<<>>>

Terminvorschau:

Lesung im Landtag Brandenburg zur Ausstellung Hoheneck

Potsdam, 15.02.2016/cw – Gegenwärtig wird im Foyer die Ausstellung „DER DUNKLE ORT – 25 Frauen in Hoheneck“ gezeigt, die am 12. Januar von der Landtagspräsidentin eröffnet worden war und bis zum 29. Februar zu sehen ist (Werktags: 8:00 – 18:00 Uhr).

In einer Vitrine: Literatur zum Thema Hoheneck, darunter allein drei Bücher von Ellen Thiemann, ehem. Hoheneckerin - Foto: LyrAg

In einer Vitrine: Literatur zum Thema Hoheneck, darunter allein drei Bücher von Ellen Thiemann, ehem. Hoheneckerin – Foto: LyrAg

Als weitere Begleitveranstaltung lädt der Landtag zu einer Buchlesung am 26.02.2016, 17:00 Uhr (Raum Eo60) ein. Barbara Boy liest aus ihrem jüngsten Buch „Liebe in Zeiten der Wende“.

Die fiktive Erzählung beginnt im Sachsen-Anhalt der späten Achtzigerjahre und verfolgt die Schicksale dreier DDR-Bürger sowie deren Freundschafts- und Liebesbeziehungen untereinander. Die Protagonisten hegen sehr unterschiedliche Verhältnisse zu ihrer Heimat, die vom Streben nach innerer Modernisierung der DDR über den Rückzug ins private Glück bis hin zu Republikflucht reichen.

Im Kontext der aktuellen Ausstellung von besonderem Interesse ist die weibliche Romanfigur Willi. Nach einem gescheiterten Fluchtversuch aus der DDR wird die Pastorentochter im zentralen Frauenzuchthaus Hoheneck inhaftiert. Im Zuge ihrer Recherchen führte Boy u.a. zwei Interviews mit ehemaligen „Hoheneckerinnen“. Auch auf diese Begegnungen will die Autorin im Rahmen der öffentlichen Lesung mit anschließender Diskussionsrunde eingehen.

Barbara Boy (Gerlinde Steube), Jahrgang 1948, studierte nach dem Abitur an der Pädagogischen Hochschule Erfurt Germanistik und Kunstgeschichte und Ende der 80er Jahre an der Humboldt-Universität Berlin Rehabilitationspädagogik und Kommunikationswissenschaften. Darauf aufbauend erfolgte 1993 nach entsprechenden Studien in  Bayern die Anerkennung für Sonderpädagogik und Deutsch an der Universität Würzburg. Bis 2008 war die Autorin an verschiedenen Schulen und Förderzentren tätig. Nach zwanzig Jahren Aufenthalt in Unterfranken/Bayern lebt sie heute in Berlin. Siehe auch: http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/TA/20151102/dreieck-aus-liebe-freundschaft-und-/41772482-ERFURT.html

Zeitzeugengespräch: „Freiwillig“ als Zeitsoldat – Stasi-Mitarbeiter nehmen Einfluss

Neubrandenburg/Berlin, 15.02.2016/cw – Die BStU beleuchtet in einer Veranstaltung in Brandenburg das enge Verhältnis der einstigen Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS). In der Vorankündigung zu der Veranstaltung mit dem Zeitzeugen Martin Sachse am  Mittwoch, 16. März 2016, 18.00 Uhr, Neubrandenburg, heißt es u.a.:

„In der hochgradig militarisierten Gesellschaft der DDR spielte die NVA eine wichtige Rolle. Ihre Aufgabe war die Verteidigung nach Außen und Innen. Die NVA zählte zu den „Schwerpunktbereichen“ des Ministeriums für Staatssicherheit. Mit der Einführung der Wehrpflicht in der DDR 1962 geriet damit nahezu jeder männliche DDR-Bürger in den Zuständigkeitsbereich der Stasi.
So auch der Zeitzeuge Martin Sachse. Wegen verschiedener politischer Aktivitäten und einer ihm von der Stasi attestierten „feindlichen Haltung“ zur DDR war er während seiner NVA-Zeit besonderen Schikanen ausgesetzt. In dem Gespräch wird Martin Sachse über die Überwachung durch das MfS in den Truppen und den Einrichtungen der NVA berichten. Auch auf die Gründe seiner Exmatrikulation von der Uni und seines Berufsverbotes Ende der 70er Jahre wird der Zeitzeuge eingehen.“ Martin Sachse ist heute als freier Journalist tätig. Die Moderation übernimmt Marita Richter (BStU).

Zeugnisse politischer Verfolgung: 1945 – 1989 Inhaftiert in Hohenschönhausen

Leipzig, 15.02.2016/cw – In der Gedenkstätte Museum in der Runden Ecke in Leipzig findet anläßlich der Leipziger Buchmesse eine Präsentation des Katalogs zur neuen Dauerausstellung in der ehemaligen zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit statt. Darüber diskutieren am Freitag, 18.03.2016, 18:00 Uhr unter der Moderation von Helmuth Frauendorfer Hubertus Knabe, Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen in Berlin, Andreas Engwert und Ruth Stoltenberg.
Der Autor stellt die Geschichte des heutigen zentralen Gedenkortes an die Opfer der SED-Diktatur dar. Die Fotos von Ruth Stoltenberg bringen diesen Ort bedrückend nahe. Im Anschluss an das Podiumsgespräch berichten die ehemaligen Häftlinge Edda Schönherz und Jörg Kirschner von ihrem Schicksal.

Die Zerstörung des Nationalstaates aus dem Geist des Multikulturalismus

Berlin, 15.02.2015/cw – Dr. Werner Mäder, ehem. ltd. Senatsrat, stellt in der Bibilothek des Konservatismus, Fasanenstr.4, in 10623 Berlin (Charlottenburg) am Donnerstag, 31. März 2016, 19 Uhr, sein neues Buch vor. Das Verdienst des europäischen Nationalstaates der Neuzeit war es laut Mäder, den Einfluß indirekter Gewalten zu neutralisieren, Frieden im Innern zu schaffen und mit sozialen Errungenschaften zum wirtschaftlichen Wachstum und relativen Wohlstand beizutragen. Diese Epoche ist vorbei.
Die politische Klasse scheint, gerade in Deutschland und Österreich, den Nationalstaat offenbar als Auslaufmodell zu betrachten und betreibt dessen Schwächung. Das geschieht, so Werner Mäder, insbesondere durch die Förderung eines Massenzustroms großteils kulturfremder Zuwanderer. Dieser Zustrom untergräbt die Solidarität, löst den Staat allmählich auf und bringt eine amorphe Bevölkerung hervor. Eingebettet in die supranationale Organisation Europäische Union, so die These des Buches, drohen sich die Staaten Europas in eine Weltgesellschaft aufzulösen, in der keiner dem anderen verantwortlich ist und eine weitgehend anonyme Finanzoligarchie den Ton angibt. Die sich hier aufbauenden Gegensätze drohen, laut dem Autor, bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen zur Folge zu haben. Das Todesurteil für den Nationalstaat ist für ihn jedoch noch lange nicht gesprochen.

Dr. Werner Mäder (Jahrgang 1943), Studium der Rechtswissenschaften von 1962-68 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Freien Universität Berlin. Bis 1971 Referendar im Bezirk des Kammergerichts Berlin und Landgerichts Dortmund. Bis 2000 im Dienste des Landes Berlin, seit 1984 in leitenden Stellungen tätig; zuletzt EG-Beauftragter. Seit 2001 freier Justitiar und Rechtsanwalt. Mitglied der Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. in Berlin. Mitherausgeber der wissenschaftlichen Buchreihe „Bausteine Europas“ des Forschungszentrums der Mehrsprachigkeit an der Katholischen Universität Brüssel. Zahlreiche Publikationen zum Staats-, Verfassungs- und Europarecht, zur Rechtsphilosophie und politischen Praxis, u. a. Kritik der Verfassung Deutschlands – Hegels Vermächtnis 1801–2001, Berlin 2002, sowie Vom Wesen der Souveränität, Berlin 2007.

Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung: E-Mail – veranstaltungen@bdk-berlin.org –  Fax: +49 (0)30 – 315 17 37 21 (1.076)
____________________________________________________________________________________________________________

Hinweis: Die bisherigen Ausgaben des Hohenecker Boten können unter http://www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion gegen Kostenbeitrag bestellt werden (Redaktion: Siehe Impressum). Die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt, der Verein ist für die Inhalte nicht verantwortlich. Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des/der Verfasser/Verfasserin wieder.
Impressum: Der „Hohenecker Bote“ ist einzig der demokratischen Auseinandersetzung und den Anliegen der Verfolgten beider Diktaturen verpflichtet, parteipolitisch und vereinsrechtlich unabhängig und erscheint in der Mitte eines jeden Monats. Beiträge dürfen b.a.W. kostenlos unter Zurverfügungstellung von Nachweisen (Belegen) insbesondere von gemeinnützigen Vereinen der Verfolgten- und Opferszene beider Diktaturen in Deutschland genutzt oder weiterverbreitet werden. Fotos dürfen grundsätzlich nur unter ausdrücklicher Zustimmung bzw. zu den Bedingungen der Redaktion genutzt werden. Redaktion: Carl-Wolfgang Holzapfel (cw) – verantwortlich; redaktion.hoheneck@gmail.com ; Kaiserdamm 9, D-14057 Berlin, Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953; Fax: 030-30207786 (derzeit außer Betrieb). Anzeigen auf Anfrage.
März 2023
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Blog Stats

  • 774.165 hits

Um neue Beiträge per E-Mail zu erhalten, hier die E-Mail-Adresse eingeben.

Schließe dich 132 anderen Abonnenten an