Potsdam, 8.07.2018/cw – „Wir sind hier und wir sind laut, weil man uns die Rechte klaut!“ Unüberhörbar skandierten rund 14 ehemalige Heimkinder Ende Juni vor dem Landgericht in Potsdam ihren Protest gegen die nur schleppend angelaufene oder bisher verweigerte Rehabilitierung ehemaliger Heimkinder durch die Justiz.

Anlass für den aktuellen Protest war eine angekündigte Buchlesung in den Räumen des Verfassungsgerichtes Brandenburg. Der Autor Dr. Christian Booß, Vorsitzender des „Bürgerkomitees 15. Januar“, las aus seinem im Juni 2017 erschienenen Buch „Im goldenen Käfig. Zwischen SED, Staatssicherheit, Justizministerium und Mandant – die DDR-Anwälte im politischen Prozess“ (Vandenhoeck & Ruprecht, ISBN-10: 3525351259 – ISBN-13: 978-3525351253 , 616 S., 45,00 €). Es handelte sich um eine gemeinsame Veranstaltung des Verfassungsgerichtes und der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur in Kooperation mit dem Landgericht Potsdam (Wir berichteten vorab: https://17juni1953.wordpress.com/2018/05/26/buchvorstellung-im-goldenen-kaefig-zwischen-sed-staatssicherheit-justizm/ ).

Mit Schild und Transparent für die Rehabilitation – re. Lutz Adler mit Flüstertüte – Foto: LyrAg

Wegen Jugendsünde über zwei Jahre andauernder Terror

Lutz Adler, bekannter Aktivist für die Rechte ehemaliger Heimkinder, der die Demo ordnungsgemäß angemeldet hatte und zur Verstärkung des Protestes eine große Flüstertüte zum Einsatz brachte, sagte ggüb. der Redaktion: „Was helfen derartige Veranstaltungen, wenn durch die Vorstellung notwendiger Beiträge zur Aufarbeitung suggeriert wird, dass fast 30 Jahre nach dem Ende des DDR-Unrechts alles in Butter ist und unser Staat auf einem guten Weg ist? Die von Unrecht und teilweise üblem Terror betroffenen Heimkinder kämpfen mittlerweile seit Jahrzehnten um die Rehabilitierung, bis auf einzelne Entscheidungen bisher vergeblich. Darum sind wir hier und sind wir laut, weil man uns dieses Recht auf Rehabilitierung vorenthält, also schlicht klaut.“

Brigitte H. (Name geändert) hat bereits an vielen Demonstrationen ehemaliger Heimkinder teilgenommen. Sie wurde wegen einer „Jugendsünde“ von einem Jugendgericht „auf Bewährung“ verurteilt und war trotz Schadensbeseitigung (sie hatte in einem Laden eine Flasche Wein entwendet) in ein sogen. Sonderkinderheim eingeliefert worden. Dort wurde sie schikaniert und gedemütigt, mußte den Tod einer Heiminsassin verkraften und wurde erst nach über zwei Jahren wieder nach Hause entlassen. „Es war die schlimmste Zeit meines Lebens,“ sagt Brigitte heute, gerade 50 Jahre alt geworden. „Ich habe noch heute Alpträume und werde wohl nie verstehen, warum man das einem jungen Menschen angetan hat.“

Hat Brigitte eine Rehabilitierung beantragt? „Natürlich.“ Und warum wurde sie nicht rehabilitiert? Brigitte würgt, sucht sichtlich bewegt nach Worten: „Weil der Heimaufenthalt von den Gerichten als >übliche Praxis< eingestuft wird und eine Unrechtshandlung verneint wird.“ Das die Heimaufenthalte vielfach mit den Haftanstalten der DDR vergleichbar waren, bestätigen auch Lutz Adler und weitere Demonstranten.

Elf Jahre von den Eltern getrennt – keine Rehabilitierung

Ehem. Heimkinder vor dem Justizgebäude in Potsdam – Foto: LyrAg

Waltraud L. (Name geändert) war durch den Mauerbau im Alter von gerade einmal zwei Monaten von ihren Eltern getrennt worden. Diese richteten am 12. und 13 August 1961 in Westberlin eine Wohnung her, Waltraud war aus diesem Grund bei den Großeltern in Ostberlin in Obhut gegeben worden. Nach dem Mauerbau verweigerten die Behörden Waltraud den Umzug zu ihren Eltern. Zwei Jahre später, nachdem ein Tunnelbau gescheitert war, durch den auch die Großeltern und Waltraud flüchten sollten, kam Waltraud in ein Kinderheim, weil die Großeltern wegen der versuchten „Republikflucht“ zu Zuchthausstrafen verurteilt worden waren (Hoheneck und Rummelsburg). Erst elf (!) Jahre später durfte Waltraud zu ihren Eltern nach Westberlin ausreisen. Unrecht? Auch Waltraud mußte von der Justiz die Ablehnung der Rehabilitierung zur Kenntnis nehmen. Der Heimaufenthalt sei „normale Fürsorge“ gewesen und daher nicht rehabilitierungsfähig. Von der elf Jahre andauernden erzwungenen Trennung von ihren Eltern war dabei nicht einmal die Rede.

Nach dem Ende der Demo wollte das Gros der Demonstranten, überwiegend Frauen, zur Lesung in das Verfassungsgericht gehen und verursachte damit erneut Aufregung. Eine Dame rief im Vorraum einen Sicherheitsbeamten zur Hilfe, weil sie offenbar mit der Entscheidung überfordert war, die Frauen und drei Männer in den Veranstaltungsraum, den Gerichtssaal des Verfassungsgerichtes einzulassen. Erst nachdem eine weitere Helferin der Veranstalter erschien und die Einlass-begehrenden auf die Brandenburgische Stasi-Beauftragte Maria Nooke verwiesen, die den Demonstranten zuvor eine (spätere) Teilnahme zugesagt hatte, durfte der Demo-Tross in angemessener Zurückhaltung in dem gut gefüllten Auditorium Platz nehmen.

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