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Berlin, 10.06.2019/cw – Im Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag wurden am 5.6.2019 Mitglieder der Regierungskoalitionsparteien u.a. zur Überführung der Stasi-Akten ins Bundesarchiv angehört. Aus diesem Anlass gab der Aufarbeitungsverein Bürgerkomitee 15. Januar e.V. eine Stellungnahme ab, die wir nachfolgend im Wortlaut veröffentlichen. Die Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V. schließt sich dieser Stellungnahme an.
„Die Stasi-Akten haben insgesamt einen hohen Quellenwert, da sie nicht nur exemplarisch Auskunft über das Wirken einer kommunistischen Geheimpolizei geben, sondern wegen der Dichte der Überlieferung (z.B. Regionalforschung, ABV, etc.) auch eine der wichtigsten Ersatz- und Komplementärquellen sind. Sie können vor allem ehemaligen DDR-Bürgern, auch solche die nicht explizit verfolgt wurden, helfen ihre Biographien zu rekonstruieren und u.a. festzustellen, warum ihnen Reisen und Karrierewege versperrt waren. (Kleine Personendossiers). Darüber hinaus kommt den Akten im In- und Ausland ein hoher Symbolwert zu, da couragierte DDR-Bürger in den meisten Bezirksstädten und vielen Kreisstädten, diese Akten im Zuge der Revolution „eroberten“ bzw. sicherten. Es zu bedauern, das die computergestützte Rekonstruktion der zerrissenen Akten nicht weiter ist, was nicht nur eine Frage der Technologie ist (s. Pressemitteilung zum Thema).
Es ist zu begrüßen, dass der Deutsche Bundestag die Option der Überprüfung verlängern möchte. Diskussionen, v.a. in Kommunen und sicherheitsempfindlichen Bereichen, sprechen dafür. Zu bedauern ist allerdings, dass es in den letzten Jahren keine hinreichende Debatte über die Maßstäblichkeit, insbesondere von IM-Akten gegeben hat. Mancher kleine IM wurde öffentlich vorgeführt, während weitaus problematischere Funktionsträger der SED-Diktatur geschont wurden (z.B. für Ausreisefragen Verantwortliche bei den Bereichen für Inneres).
Der Verein sieht den Vorschlag des Bundesbeauftragten und seine Argumente skeptisch. Die Behörde war vor allem im mittelosteuropäischen Ausland Vorbild, bei ihrem Abbau hätten es vergleichbare Institutionen dort deutlich schwerer.
Bundesbeauftragter unabhängig von Weisungen
Bislang wurde die Existenz der Behörde an die Dauer der Überprüfung geknüpft, weil diese nicht die Aufgabe eines Archivs, sondern einer Behörde ist. Würden die Akten ins Bundesarchiv gehen, steht zu befürchten, dass Überprüfungsauskünfte und die Akteneinsicht insgesamt politisiert werden. Die Spitze des BArch ist als Letztentscheider ein gegenüber der Regierung (BKM) weisungsgebundener Beamter, während der Bundesbeauftragte aus eben jenem Grund unabhängig ist und nicht der Fachaufsicht und der Rechtsaufsicht eines Ressorts untersteht. Nicht nur am Beispiel Polens hat sich gezeigt, dass eine Abhängigkeit von der Regierung Gefahr läuft, die Akten zu einer Spielmasse der Politik und von Politikereitelkeiten zu machen.
Wenn 1990 nicht meist die Akten von den Stasi-Immobilien getrennt worden wären, würde man heute nicht über die Schließung von Außenstellen reden. Sie wären überwiegend wie die „Runde Ecke“ in Leipzig, Symbole der Zivilcourage, Anlaufpunkte der Aufarbeitung nicht nur für Wissenschaftler, Schüler und Touristen. Es ist zu bedauern, dass zu wenig unternommen wurde, die Akten wieder am authentischen Ort zur Verfügung zu stellen. Das vorgelegte Konzept ist nichts grundsätzlich neu, sondern entspricht im Wesentlichen Konzepten von 1990 bzw. Außenstellenkonzept von 2004/5, das die CDU im Jahr 2009/10 aus guten Gründen abgelehnt hat. Es hat sich am Beispiel der ehemaligen Außenstelle Potsdam gezeigt, dass Außenstellen ohne Akten nach kurzer Zeit keine Überlebenschance haben. Der Vorschlag des BStU ist an diesem Punkt nichts als eine Beruhigungspille.
Aufarbeitung auch politische Bildung
Das Konzept bewegt sich in konventionellen administrativen Bahnen. Fragen, warum z.B. ein Kreisarchiv mit mehreren Kilometer Akten mit einigen Mitarbeitern auskommt, der BStU aber ca. das 10-fache benötigt, werden nicht gestellt. Die neuen Archivstandorte dort anzusiedeln, wo schon „viel los“ ist, trocknet gerade die Standorte aus, wo Aufarbeitungsdefizite zu verzeichnen sind. Aufarbeitung ist auch politische Bildung, ihre Ausdünnung wäre angesichts der Politikskepsis in Ostdeutschland kontraproduktiv. Es wäre zu prüfen, ob nicht regionale Dokumentationszentren, als Archiv-, Lese-, Bibliotheks- und Veranstaltungs-Orte für diverse Träger (Landesbeauftragte, Landeszentralen, NGOs) überlebensfähig sind.
Die Wissenschaftsabteilung ist in den 1990er Jahren mit dem Gesamtapparat gewuchert, es gibt teils überzogene, teils plausible Kritiken. Sie wäre neu zu dimensionieren und zu reformieren. Statt dessen wurden Wissenschaftler vertrieben, andere zu Archivwissenschaftler umdeklariert, wofür sie nicht ausgebildet sind. Alles nur um die Reste der Abteilung für den Übergang ins Bundesarchiv „passfähig“ zu machen. Da „weiße Flecken“ (Desiderata) bestehen, die universitäre Forschung u.a. wegen der Komplexität des Aktenbestandes und der Nichtexistenz einer Geheimdienstforschung in Deutschland kaum abdecken kann, ist das angebotene Konzept untauglich.
Verantwortlich Dr. Christian Booß: Bueko_1501_berlin@web.de“
Hinweis: Die Zwischenüberschriften wurden redaktionell eingeführt.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-85607953 (1.418).
Berlin, 15.03.2019/cw – Zu den jüngsten Vorschlägen des Bundesbeauftrag-ten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Roland Jahn, äußerte sich jetzt in einer Presserklärung das „Bürgerkomitee 15. Januar“ in drastischen Worten. Jahn hatte sich jüngst in seinem 14. Tätigkeitsbericht zur Zukunft der Aufarbeitung durch die BStU und den bisher existierenden Außen-stellen geäußert (https://www.bstu.de/ueber-uns/bstu-in-zukunft/). Seit längerer Zeit ist Jahns Option bekannt, an die Stelle der bisherigen Institutionen einen Bundesbeauftragten für die Aufarbeitung zu benennen, der künftig diese Arbeit koordinieren und dem Parlament gegenüber verantwortlich sein soll. Der von Jahn vorgeschlagene Bundesbeauftragte: Roland Jahn.
Falsches Signal
In einer von Dr. Christian Booß für den Vorstand verbreiteten Presseerklä-rung formuliert der Verein seine Kritik:
„Die Ausdünnung der Außenstellen der BStU ist ein falsches Signal. Die Erstürmung der Stasizentralen in den ehemaligen DDR-Bezirksstädten war bis heute ein wichtiges regionales Symbol der Friedlichen Revolution. Angesichts der in Ostdeutschland besonders verbreiteten Demokratieverdros-senheit braucht es nicht weniger regionale politische Bildung und Aufarbei-tung, sondern deutlich mehr.
Wie der Erhalt der Akten durch Übergabe an das Bundesarchiv verbessert werden soll, ist rätselhaft. Der Etat der Stasi-Unterlagenbehörde ist fast doppelt so hoch wie der des Bundesarchivs. Dass es mit ca. 100 Millionen Euro pro Jahr bisher nicht möglich war, den Verfall der Akten durch Klimati-sierung und geeignete Behandlung zu verhindern, ist ein Armutszeugnis für die Arbeit der Institution des Bundesbeauftragten seit vielen Jahren.
Kritikwürdig ist, dass der Bundesbeauftragte im Vorgriff auf die Entscheidung des Bundestages faktisch die behördeneigene Stasi-Forschung zerstört. Da in Deutschland eine universitäre Geheimdienstforschung fehlt, ist diese Vernich-tung von Expertise unsinnig.
Die Etablierung eines Bundesaufarbeitungsbeauftragten ist überflüssig. Aufarbeitung benötigt die Vielfalt der Träger, keinen Aufarbeitungsguru.“
Zuvor hatte der Verein detailliert auf seiner Internet-Seite diese Kritik detailliert begründet: http://www.buergerkomitee1501berlin.de/aktuelle-meldungen/m-3-19-stasiforschung/?fbclid=IwAR2MJ8RX_tKdQXsLhvotNlLFQyTskddMIkxcxgABlM1kruoNP2V1gdHZ_lU .
Zerschlagung der MfS/AfNS-Forschung
Dem Stasi-beauftragten wird vorgeworfen, seine Forschungsarbeit zu zerlegen. „Mehrere Wissenschaftler sollen dem Vernehmen nach an andere Institutionen abgegeben werden, wenn auch weiterhin vom Bund bezahlt.“ Neben dem „profilierten Spionageforscher Helmut Müller-Enbergs“ habe die Behörde „andere Wissenschaftler in andere Bereiche des BStU umgesetzt“, während „die Übrigen nach Informationen des Bürgerkomitees vorrangig keine neuen Forschungen zur MfS-Geschichte mehr durchführen, sondern und statt dessen archivwissenschaftlichen Tätigkeiten nachgehen“ sollen.
Diese Maßnahmen zielen nach Meinung des Aufarbeitungsvereins „faktisch auf eine Zerschlagung der MfS/AfNS-Forschung innerhalb der Behörde ab.“ Langfristig werde dies dazu führen, „dass die Stasi-Forschung generell an Bedeutung in Deutschland verlieren wird,“ kritisiert der Vorstand und bemängelt eine dafür fehlende „fachliche Begründung.“ Für die derzeitige Umstrukturierung habe die Jahn-Behörde „keine Legitimation“ und widerspricht damit „im Gegenteil staatlichen Vorgaben.“ Der Verein erinnert an die originären und festgeschriebenen Aufgaben der BStU: „Das Stasi-Unterlagengesetz (StUG) schreibt dem BStU Veröffentlichungen zu Struktur, Methoden und Wirkungsweisen des MfS vor. Gemeint sind damit auch qualifizierte wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Abschließend fordert der Verein die Aufsichtsgremien der BStU und den Kulturausschuss des Deutschen Bundestages auf, „die derzeitige faktische Auflösung zur STASI-Forschung zu stoppen – und statt dessen sinnvolle Reformen für die Forschung einzuleiten.“
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-85607953 (1.387).
Potsdam, 8.07.2018/cw – „Wir sind hier und wir sind laut, weil man uns die Rechte klaut!“ Unüberhörbar skandierten rund 14 ehemalige Heimkinder Ende Juni vor dem Landgericht in Potsdam ihren Protest gegen die nur schleppend angelaufene oder bisher verweigerte Rehabilitierung ehemaliger Heimkinder durch die Justiz.
Anlass für den aktuellen Protest war eine angekündigte Buchlesung in den Räumen des Verfassungsgerichtes Brandenburg. Der Autor Dr. Christian Booß, Vorsitzender des „Bürgerkomitees 15. Januar“, las aus seinem im Juni 2017 erschienenen Buch „Im goldenen Käfig. Zwischen SED, Staatssicherheit, Justizministerium und Mandant – die DDR-Anwälte im politischen Prozess“ (Vandenhoeck & Ruprecht, ISBN-10: 3525351259 – ISBN-13: 978-3525351253 , 616 S., 45,00 €). Es handelte sich um eine gemeinsame Veranstaltung des Verfassungsgerichtes und der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur in Kooperation mit dem Landgericht Potsdam (Wir berichteten vorab: https://17juni1953.wordpress.com/2018/05/26/buchvorstellung-im-goldenen-kaefig-zwischen-sed-staatssicherheit-justizm/ ).
Wegen Jugendsünde über zwei Jahre andauernder Terror
Lutz Adler, bekannter Aktivist für die Rechte ehemaliger Heimkinder, der die Demo ordnungsgemäß angemeldet hatte und zur Verstärkung des Protestes eine große Flüstertüte zum Einsatz brachte, sagte ggüb. der Redaktion: „Was helfen derartige Veranstaltungen, wenn durch die Vorstellung notwendiger Beiträge zur Aufarbeitung suggeriert wird, dass fast 30 Jahre nach dem Ende des DDR-Unrechts alles in Butter ist und unser Staat auf einem guten Weg ist? Die von Unrecht und teilweise üblem Terror betroffenen Heimkinder kämpfen mittlerweile seit Jahrzehnten um die Rehabilitierung, bis auf einzelne Entscheidungen bisher vergeblich. Darum sind wir hier und sind wir laut, weil man uns dieses Recht auf Rehabilitierung vorenthält, also schlicht klaut.“
Brigitte H. (Name geändert) hat bereits an vielen Demonstrationen ehemaliger Heimkinder teilgenommen. Sie wurde wegen einer „Jugendsünde“ von einem Jugendgericht „auf Bewährung“ verurteilt und war trotz Schadensbeseitigung (sie hatte in einem Laden eine Flasche Wein entwendet) in ein sogen. Sonderkinderheim eingeliefert worden. Dort wurde sie schikaniert und gedemütigt, mußte den Tod einer Heiminsassin verkraften und wurde erst nach über zwei Jahren wieder nach Hause entlassen. „Es war die schlimmste Zeit meines Lebens,“ sagt Brigitte heute, gerade 50 Jahre alt geworden. „Ich habe noch heute Alpträume und werde wohl nie verstehen, warum man das einem jungen Menschen angetan hat.“
Hat Brigitte eine Rehabilitierung beantragt? „Natürlich.“ Und warum wurde sie nicht rehabilitiert? Brigitte würgt, sucht sichtlich bewegt nach Worten: „Weil der Heimaufenthalt von den Gerichten als >übliche Praxis< eingestuft wird und eine Unrechtshandlung verneint wird.“ Das die Heimaufenthalte vielfach mit den Haftanstalten der DDR vergleichbar waren, bestätigen auch Lutz Adler und weitere Demonstranten.
Elf Jahre von den Eltern getrennt – keine Rehabilitierung
Waltraud L. (Name geändert) war durch den Mauerbau im Alter von gerade einmal zwei Monaten von ihren Eltern getrennt worden. Diese richteten am 12. und 13 August 1961 in Westberlin eine Wohnung her, Waltraud war aus diesem Grund bei den Großeltern in Ostberlin in Obhut gegeben worden. Nach dem Mauerbau verweigerten die Behörden Waltraud den Umzug zu ihren Eltern. Zwei Jahre später, nachdem ein Tunnelbau gescheitert war, durch den auch die Großeltern und Waltraud flüchten sollten, kam Waltraud in ein Kinderheim, weil die Großeltern wegen der versuchten „Republikflucht“ zu Zuchthausstrafen verurteilt worden waren (Hoheneck und Rummelsburg). Erst elf (!) Jahre später durfte Waltraud zu ihren Eltern nach Westberlin ausreisen. Unrecht? Auch Waltraud mußte von der Justiz die Ablehnung der Rehabilitierung zur Kenntnis nehmen. Der Heimaufenthalt sei „normale Fürsorge“ gewesen und daher nicht rehabilitierungsfähig. Von der elf Jahre andauernden erzwungenen Trennung von ihren Eltern war dabei nicht einmal die Rede.
Nach dem Ende der Demo wollte das Gros der Demonstranten, überwiegend Frauen, zur Lesung in das Verfassungsgericht gehen und verursachte damit erneut Aufregung. Eine Dame rief im Vorraum einen Sicherheitsbeamten zur Hilfe, weil sie offenbar mit der Entscheidung überfordert war, die Frauen und drei Männer in den Veranstaltungsraum, den Gerichtssaal des Verfassungsgerichtes einzulassen. Erst nachdem eine weitere Helferin der Veranstalter erschien und die Einlass-begehrenden auf die Brandenburgische Stasi-Beauftragte Maria Nooke verwiesen, die den Demonstranten zuvor eine (spätere) Teilnahme zugesagt hatte, durfte der Demo-Tross in angemessener Zurückhaltung in dem gut gefüllten Auditorium Platz nehmen.
V.i.S.d.P: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-48061953 (1.405).
Berlin/Potsdam, 26.05.2018/cw – Der Autor Dr. Christian Booß, Vorsitzender des „Bürgerkomitees 15. Januar“, liest am 28. Juni 2018 um 18.00 Uhr im Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Jägerallee 9-12, 14469 Potsdam aus seinem im Juni 2017 erschienenen Buch (Vandenhoeck & Ruprecht, ISBN-10: 3525351259 – ISBN-13: 978-3525351253 , 616 S., 45,00 €). Es handelt sich um eine gemeinsame Veranstaltung des Verfassungsgerichtes und der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur in Kooperation mit dem Landgericht Potsdam.
Booß, der sich bereits einen Namen als kritischer Medienberichterstatter (TV und Print-Medien) und als Pressesprecher der BStU gemacht hat, schildert in seinem spannenden Buch u.a. die Verstrickungen von Rechtsanwälten der DDR, die als prominent gewordene Persönlichkeiten in den Umbruchzeiten nach dem Mauerfall während der Friedlichen Revolution unter Stasi-Verdacht gerieten. Diese „Enthüllungen“ haben bewusst oder unbewusst das Bild der DDR-Anwälte bis heute geprägt, weil eine wissenschaftliche Analyse der DDR-Anwaltschaft auf breiter Quellenbasis bisher aussteht.
Idealbild „Sozialistischer Anwalt“
Der Autor untersucht die Tätigkeit der Verteidiger in den politischen Prozessen insbesondere der Honecker-Ära, wozu er sich durch über 1000 Prozess- und Ermittlungsakten arbeitete. Die Booß-Arbeit greift jedoch weit über diese Prozesse hinaus, um diese Akten überhaupt interpretieren zu können. So werden die Umstrukturierung der Anwaltschaft in Ostdeutschland seit 1945, die Ausbildung der Anwälte und die Versuche von SED, Justizapparat und Stasi, sie im Sinne des Idealbildes vom »sozialistischen Anwalt« zu beeinflussen, gründlich beleuchtet. Unter Anwälten der DDR war die Zahl der inoffiziellen Mitarbeiter höher als in anderen Berufsgruppen. Dennoch wurde interessanterweise oft auf anderen Wegen versucht, das Verhalten der Anwälte im Prozess zu beeinflussen.
In den meisten Verfahren wurden zum Beispiel Personen, die unter dem Verdacht der beabsichtigten Republikflucht verhaftet und angeklagt worden waren, von der Kanzlei Wolfgang Vogel vertreten, was nach Booß zur Verkümmerung der Prozesskultur beitrug. Die engen Handlungsspielräume der DDR-Anwaltschaft waren auch ein Symptom für die Einschränkung der Freiheit des Einzelnen in der DDR und besonders der Angeklagten in politischen Strafverfahren, analysiert der Autor.
Justiz auch heute (noch) politisch beeinflusst?
Aktuelle Brisanz erhält der Vortrag durch die Tatsache, das der Justizminister Brandenburgs, Stefan Ludwig (DIE LINKE), jüngst eine Anzeige gegen die Arbeits- und Sozialministerin Diana Golze (LINKE), die Präsidentin des LaGeSo, Liana Klocek und den Vorsitzenden Richter der 11. Kammer des VerwGer. Potsdam, Fabian Eidtner, an den Generalstaatsanwalt übermittelt hat (Mai 2018).
Hintergrund der Anzeige ist die Auseinandersetzung eines ehemaligen, aus politischen Gründen verurteilten Häftlings, der bisher erfolglos juristisch gegen Entscheidungen geklagt hatte, dass die Verrechnung der sogen. „Opferrente“ mit dem erstrittenen Berufschadensausgleich rechtens sei. Die angezeigten Personen hatten sich mit ihrer Haltung bzw. Entscheidung gegen eine Rechtsanweisung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) aufgrund des Ergebnisprotokolls der Länderbesprechung vom 4.09.2007 (Durchführung und Vollzug des StrRehaG) gestellt, obwohl dieses Protokoll als verbindlich von allen Ländern, einschließlich dem Land Brandenburg, unterschrieben worden war. Mithin stellt sich anlässlich des Vortrages die Frage, inwieweit (auch) heute politische Vorgaben Auswirkungen auf Entscheidungen diverser Instanzen, auch der Gerichte, haben. Nach Recherchen der Redaktion ist das Land Brandenburg, oft als „kleine DDR“ bezeichnet, das einzige Bundesland, dass dieses Ergebnisprotokoll der Bund-Länderbesprechung nicht in die Praxis umsetzt. Nach diesem Protokoll „werden nachweisliche Leistungen auf Berufsschadensausgleich (BSA) und Ausgleichsrenten nach §§ 30 und 32 BVG als vergleichbare Leistungen im Sinne des § 17a, Abs.2, Satz 2, zweiter Halbsatz StrRehaG n i c h t als zu berücksichtigendes Einkommen bei der Zumessung der „Opferrente“ gewertet. Bei ihrer Ablehnung der Umsetzung des Ergebnisprotokolls beruft sich das von einer linken Koalition geführte Land auf die „Unverbindlichkeit“ von Bund-Länder-Besprechungen, diese hätten also keinen Einfluss auf die eigenständigen Vorgehensweisen der Länder.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.386).
Berlin, 9.04.2018/cw – Heute beginnt das einwöchige Seminar (9. – 13.04.2018) des Vereins „Berliner Unterwelten“ unter dem Thema: Tunnelfluchten – Unter der Berliner Mauer, Örtlichkeit: Seminarraum Brunnenstr.142 (direkt am U-Bhf. Bernauer Straße).
Heute: 13.45 Uhr – 15.15 Uhr: Tunnelbau im Grenzgebiet – Spektakuläre Tunnel auf dem Areal des einstigen Güterbahnhofs Berlin Eberswalder Straße: damals Todesstreifen, heute Mauerpark.
15.30 Uhr – 17.00 Uhr
Nach 55 Jahren: Spektakulärer Tunnelfund – Referent: Carl-Wolfgang Holzapfel, bekannt durch seinen Widerstand gegen die Berliner Mauer, der am jetzt entdeckten „Weinstein-Tunnel“ beteiligt war.
Hinweis: Das Seminar ist bereits ausgebucht. Zur Anmeldung für Seminare des Vereins (siehe unter www.berliner.unterwelten.de) nutzen Sie bitte das Anmeldeformular und senden es bitte ausschließlich per Post an: Berliner Unterwelten e.V., Seminare, Brunnenstraße 105, 13355 Berlin oder als Scan per E-Mail an seminar@berliner-unterwelten.de (Übermittlungen per Fax meist schlecht oder gar nicht lesbar).
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Das „Bürgerkomitee 15.Januar“ und der „ASTAK e.V.“ (Stasimuseum), unterstützt vom Verband politisch Verfolgter der Kommunismus e.V. (VPVDK) stellt am Donnerstag, 12. April 18.30 Uhr im ehemaligen Stasi-Gelände im Haus 1 (linker Aufgang), Raum 614, Ruschestr. 103, 10365 Berlin-Lichtenberg (U-Bahn Magdalenenstraße) die erste fundierte Studie zum Thema
Sexueller Missbrauch in der DDR – Historische, rechtliche und psychologische Hintergründe des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in der DDR
unter der Moderation von Christian Booß vor.
„Die Verantwortlichen der SED-Diktatur haben alles getan, ihr Land als „Staat der Jugend“ erscheinen zu lassen. Verschwiegen wurden die Schattenseiten menschlichen Zusammenlebens, die in jeder Gesellschaft auftreten. In der DDR wurde das Thema sexueller Missbrauch systematisch totgeschwiegen. Fälle, die der nicht aufgedeckt oder gar vertuscht wurden, gaben dem Täter die Gelegenheit zu neuen Missbräuchen.“
Das ist die Bilanz der Autorengruppe, die erstmals versucht hat, sich diesem schwierigen Thema der DDR-Geschichte anzunähern. Die Autoren beschäftigen sich seit Jahren mit den Verletzungen von Menschenrechten durch die SED-Diktatur und ihren Folgen bis heute.
Dr. rer. pol. Christian Sachse, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG), Veröffentlichungen zum Forschungsfeld „Opfer der SED-Diktatur“, darunter zu Jugendhilfe und Kinderheimen, politischen Gefangenen und Zwangsarbeit.
Stefanie Knorr, Diplom-Psychologin, ist Mitarbeiterin der Beratungsstelle „Gegenwind“ für politisch Traumatisierte der SED-Diktatur, Veröffentlichungen zu den psychischen und sozialen Folgen politischer und institutioneller Repression unter der SED-Diktatur.
Benjamin Baumgart, Volljurist, ist juristischer Berater der Beratungsstelle der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG).
Hinweis: Der Verein „Bürgerkomitee 15. Januar“ lädt auch regelmäßig zu Geländeführungen in der ehemaligen Stasi-Zentrale ein. Nächster Termin: 6. Mai 2018 um 15.30 Uhr vor Haus 1, Ruschestrasse 103. Eintritt pro Person 8,00 €. Anmeldung unter: bueko_1501_berlin@web.de – Online-tickets: https://www.ticketmaster.de/search/?keyword=stasi
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Im Rahmen der Reihe »Menschen unter Diktaturen« laden die Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße und die Fördergemeinschaft »Lindenstraße 54« in Kooperation mit dem Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) am Donnerstag, 19. April 2018 um 18:00 Uhr in der Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße, Lindenstr.54, 14467 Potsdam, zu folgender Veranstaltung ein:
„Mitarbeiter der sowjetischen Geheimdienste in Potsdam 1945-52“ – Vortrag von Dr. Nikita Petrow (Moskau)
Nikita Petrow, 1957 in Kiew geboren, ist ein russischer Historiker und seit 1990 stellvertretender Vorsitzender des wissenschaftlichen Informations- und Aufklärungszentrums der Menschenrechtsorganisation »Memorial « in Moskau.
Die sowjetischen Geheimdienste waren wichtige Organe der Besatzungsverwaltung in der SBZ/DDR. Ihr Auftrag umfasste die Verfolgung und Internierung von Verantwortlichen der NS-Diktatur, die personelle »Säuberung« der deutschen Verwaltungen, die Unterdrückung von Widerstand gegen die Besatzungsmacht und die Etablierung der sozialistischen Diktatur, Spionage und Spionageabwehr sowie Aufbau und Anleitung von Polizei und Stasi. Nikita Petrow konnte annähernd 1.000 Mitarbeiter der sowjetischen Geheimdienste identifizieren und in dem Band »Die sowjetischen Geheimdienstmitarbeiter in Deutschland« (2010) dokumentieren. Der Vortrag wird sich auf die Tätigkeit der sowjetischen Geheimdienstmitarbeiter in Potsdam konzentrieren. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei!
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.372)
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