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Berlin, 17.08.2019/cw – In einer Erklärung haben über 40 ehemaligen DDR-Bürgerrechtler, Stasi-Auflöser und in der Aufarbeitung Engagierte die Pläne des Kulturausschusses des Deutschen Bundestages kritisiert, die Stasi-Akten ins Bundesarchiv zu überführen und die Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) abzuwickeln, bzw. in Teilen an das Bundesarchiv anzugliedern. Die gesetzliche Grundlagen soll voraussichtlich am 26. oder 27. September vom Bundestag beschlossen werden. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:
„Geschichte lässt sich nicht abwickeln – Zum Plan der Regierungskoalition, die Stasi-Unterlagenbehörde abzuwickeln
Ausgerechnet im 30. Jahr des Mauerfalls und der Friedlichen Revolution planen Bundestag und Bundesrat die Abwicklung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU). Diese Institution gehört zu den wichtigsten Ergebnissen der Bürgerbewegungen in der DDR in den Jahren 1989/90, der vielen Runden Tische, von Demonstrationen und Besetzungen früherer Staatssicherheitsgebäude. Die Aufgabe der BStU war und ist die Sicherung der Akten und sonstigen Unterlagen der Staatssicherheit, die Einsicht für die von Stasi-Maßnahmen Betroffenen in ihre Akten und die Zurverfügungstellung der Stasi-Unterlagen für die historische Aufarbeitung und Forschung. Die Bundesregierung hingegen verfolgte schon damals den Plan, die Akten ins Bundesarchiv zu geben, um sie so unter Kontrolle zu haben. Ein Hungerstreik, Unterschriftensammlungen, Petitionen aus den Regionen und eine Resolution der frei gewählten DDR-Volkskammer verhinderten dies jedoch. Der deutsch-deutsche Einigungsvertrag sah schließlich die Sicherung der Akten in der BStU-Sonderbehörde vor.
Die Standorte in den ehemaligen Bezirksstädten (Neubrandenburg, Schwerin, Rostock, Halle, Magdeburg, Frankfurt/O, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Suhl, Erfurt, Gera), wo couragierte Bürgerinnen und Bürger im Dezember 1989 die Stasi-Bezirksverwaltungen besetzten bzw. zu sichern halfen, sollen jetzt „umstrukturiert“ werden. Sieben Orten sollen die damals unter hohen Risiken erkämpften Akten jetzt entzogen werden. Was mit den Außenstellen insgesamt werden soll, ist vollkommen ungewiss. Obwohl unklar ist, welche Vor- und Nachteile dies mit sich bringt, wollen Bundestag und Bundesrat im Zeitraum Juni bis September dieses Jahres einen BStU-Abwicklungsplan beschließen.
Bislang wurde die Existenz der BStU-Behörde an die Geltungsdauer der Überprüfungen von Personen im öffentlichen Dienst geknüpft, die inzwischen verlängert worden ist. Politischer Hintergrund dafür war, dass diese Überprüfungen nicht Aufgabe eines Archivs, sondern die einer Behörde zu sein hätten. Es ist offensichtlich widersinnig, dass man einerseits die Möglichkeit für Stasi-Überprüfungen verlängert, zugleich jedoch die BStU abwickeln will.
Würden die BStU-Akten künftig – wie geplant – im Bundesarchiv archiviert, muss befürchtet werden, dass Überprüfungsauskünfte sowie die Akteneinsicht insgesamt politischen Interessen zu folgen haben. Die Führungsspitze des Bundesarchivs als Letztentscheider besteht gegenüber der Bundesregierung aus weisungsgebundenen Beamten, während der jetzige BStU-Bundesbeauftragte unabhängig ist und nicht der Fachaufsicht und der Rechtsaufsicht eines Ressorts untersteht.
Unklar ist auch das Schicksal historischer Forschung zur Staatssicherheit. Die entsprechende BStU-Abteilung wurde inzwischen zu einer „archivwissenschaftlichen Abteilung“ umdeklariert, um die Reste dieser Abteilung für einen Übergang ins Bundesarchiv „passfähig“ zu machen. Damit ist unklar, wo die Stasi-Forschung künftig stattfinden wird. Die derzeitige historische universitäre Forschung deckt dies u.a. wegen der Komplexität des Stasi-Unterlagenbestandes und der Nichtexistenz einer Geheimdienstforschung in Deutschland bisher kaum ab.
Die Stasi-Akten haben insgesamt einen hohen Quellenwert, da sie umfangreich Auskunft über das Wirken der DDR-Geheimpolizei geben. Sie können nicht nur ehemaligen DDR-Bürgern (darunter auch jenen, die nicht direkt verfolgt wurden) helfen, ihre Biographien zu rekonstruieren und so beispielsweise festzustellen, warum ihnen Reisen aus oder in die DDR oder auch Karrierewege versperrt blieben. Diese Unterlagen sollten in einer Sonderbehörde erhalten bleiben und weiter umfassend zugänglich sein. Die Archive in den bisherigen BStU-Außenstellen wiederum sollten archivarisch modernisiert werden.
Der zuständige Kulturausschuss des Bundestages versucht derzeit, den Opfern der DDR-Repression die geplante Abwicklung der BStU-Behörde schmackhaft zu machen, indem man einen „Opferbeauftragten“ installieren will. Es ist in Ordnung, wenn die Opferverbände einen „Opferbeauftragten“ für sinnvoll halten; diese Ankündigung darf aber nicht zu einem Kuhhandel für die Abwicklung der BStU-Behörde führen.
Aufarbeitung ist auch politische Bildung, eine Ausdünnung wäre angesichts wachsender Politikmüdigkeit nicht nur in Ostdeutschland kontraproduktiv. Hinzu kommt, dass die BStU-Behörde inzwischen vor allem im ostmitteleuropäischen, aber auch im asiatischen Ausland „Blaupause“ für den Aufbau vergleichbarer oder ähnlicher Institutionen war. Bei einem Rückbau der BStU hätten junge Demokratien es dort künftig ungleich schwerer.
Anstatt sie zu zerschlagen, rufen wir zur Ertüchtigung der Stasiunterlagen-Behörde und ihrer Außenstellen auf. Geschichte lässt sich nicht abwickeln.“
Zu den Unterzeichnern gehören u.a.:
Thomas Auerbach, Jugenddiakon, ehem. BStU-Forschung; Marianne Birthler, Berlin, ehem. Bundesbeauftragte; Heidi Bohley, ehem. Halle Zeit-Geschichten e.V.; Dr. Martin Böttger, Zwickau, Vors. des Martin-Luther- King-Zentrums Werdau; Dr. Bastian Fromm, Stockholm; Dr. Udo Grashoff, Halle, Zeit-Geschichten e.V.; Thomas Dahnert, Berlin, Bibliotheksleiter; Christian Dietrich, Klettbach, Pfr., ehem. Landesbeauftragter Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur; Gilbert Furian, Autor; Gerold Hildebrand, Berlin, Mitarbeiter der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen; Freya Klier, Filmemacherin, Autorin; Kal-Ludwig von Klitzing, ehem. Vor. des Runden Tisches Frankfurt/Oder; Oliver Kloss, Leipzig, IfM-Archiv; Anne Kupke, Halle, Zeit-Geschichten e.V.; Uwe Lehmann, Berlin, ehem. Arbeitskreis Solidarische Kirche, Mitbegründer von Bündnis 90; Petra Morawe, Berlin, Beiratsmitglied der BStU; Dr. Ehrhart Neubert, Pfarrer und Historiker; Hildigund Neubert, Sts. a.D. und ehem. Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Thüringen; Rudi Pahnke, Pfr., ehem. Mitbegründer des Demokratischen Aufbruch; Christoph Polster, Cottbus, Pfarrer, Verein Aufarbeitung Cottbus e.V.; Ursula Popiolek, Berlin, Gedenkbibliothek zu Ehren der Opfer des Kommunismus; Frank Sonntag, Leipzig, Journalist MDR;Werner Schulz, ehemal. Mitglied des Europarlamentes; Detlef W. Stein, Berlin, Bürgerkomitee „15. Januar“; Margarita Stein, Osteuropa-Zentrum Berlin; Barbara Sengewald, Erfurt, Gesellschaft für Zeitgeschichte; Dr. Rita Sélitrenny, Bürgerkomitee Leipzig; Rolf Schwanitz, Plauen, ehem. Volkskammer- und Bundestagsabg, Staatsmin. a.D., SPD; H. Johannes Wallmann, Berlin, Komponist; Konrad Weiss, Autor u.v.a.
Interessenten, die ähnliche Zweifel an den Plänen des Kulturausschusses haben, wie die Unterzeichner der vorstehenden Erklärung, können ihre Unterschrift unter Voranstellung der Erklärung an den Kulturausschuss (kulturausschuss@bundestag.de) des Deutschen Bundestages übersenden. Zur Koordinierung sollte die Mail gleichzeitig in CC (Kopie) an das „Bürgerkomitee 15. Januar“ bueko_1501_berlin2@web.de übersandt werden.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.464).
Erklärung des Vorstandes des Aufarbeitungsvereines Bürgerkomitee 15. Januar e.V. Berlin
Berlin, 26.06.2019/ChrB – Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestag hat heute einen Antrag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen, der das Ende der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen herbei führen soll. Nach Plänen der Koalition soll das Plenum des Bundestages dem Antrag nach der Sommerpause zustimmen, dass die Akten in das Bundesarchiv überführt werden, obwohl es für fast alle wesentlichen Probleme keine Lösung gibt. Eine solche Entschließung des Bundestages ohne das Kleingedruckte zu kennen, wäre nach Auffassung des Aufarbeitungsvereins Bürgerkomitee 15. Januar e.V. fahrlässig und unverantwortlich.
Außenstellen in Ostdeutschland hängen in der Luft
Nicht geklärt ist die Zukunft der 12 Außenstellen des BStU. Sie befinden sich in ehemaligen Bezirksstädten der DDR, wo couragierte Bürger im Dezember 1989 die Stasi-Dienststellen besetzten und die Akten sicherten. Nach Vorstellungen der Koalition sollen 7 Außenstellen die Akten weggenommen und in je einer Landesstelle archiviert werden. Welche Orte das sein werden, ist vollkommen unklar. Unklar ist auch das Schicksal der 7 Außenstellen. Sie sollen Öffentlichkeitsarbeit und politische Bildungsarbeit machen. Das Bundesarchiv hat in einer Anhörung aber schon klar zu erkennen gegeben, dass es sich nicht für politische Bildungsarbeit in der Fläche verantwortlich fühlt. Es fehlt dem BArch auch die nötige Kompetenz. Somit ist die Zukunft der Außenstellen, die gerade in ostdeutschen Regionen mit wenig Aufarbeitungsinitiativen eine wichtige politische Bildungsarbeit leisten, vollkommen ungewiss.
Zusammenarbeit mit Aufarbeitungsinstitutionen im Mittelosteuropa ungewissNicht geklärt ist, wie der Arbeitsverbund mit den vergleichbaren Aufarbeitungsinstitutionen in Mittelosteuropa aufrechterhalten werden soll. Die Gauck-Behörde war ein Vorbild für diese Institutionen, eine Abwicklung des BStU lässt nach bisherigen Erfahrungen negative Auswirkungen auf den Aufarbeitungs- und Demokratisierungsprozess in diesen und anderen postdiktatorischen Ländern befürchten.
Ende der Stasi-Forschung
Nicht geklärt ist die Zukunft der Stasiforschung. Der Bundesbeauftragte hat die bisherige Forschungsabteilung einfach zu einer archivwissenschaftlichen Abteilung umdeklariert, um ein Hindernis auf dem Weg zum Bundesarchiv auszuräumen. Damit droht die Stasi-Geheimdienstforschung abgewürgt zu werden, obwohl es viele weiße Flecken gibt und es an keiner Universität eine etablierten Schwerpunkt zur Geheimdienstforschung gibt.
Politisierung der Akten droht
Nicht geklärt sind die rechtlichen Probleme. Der Vorschlag, das Stasi-Unterlagengesetz für den Sonderbestand der Stasi-Akten dem Bundesarchivgesetz anzugliedern, ist nicht durchdacht. Es sind zwei systematisch vollkommen gegensätzliche Gesetze, was auch verfassungsrechtlich bedenklich ist. Bisher hat ein unabhängiger Bundesbeauftragter das Letztentscheidungsrecht darüber, welche Akte „nach draußen“ gegeben werden kann. Künftig würde diese Aufgabe dem Präsidenten des Bundesarchivs zukommen, der als weisungsabhängiger Beamter der Fach- und Rechtsaufsicht des zuständigen Ressorts der Bundesregierung untersteht. Der Streit um die Rechtsauffassung bei der Herausgabe von MfS-Akten von Personen der Zeitgeschichte in den Jahren 2000-2005 hat gezeigt, dass es massive Versuche von Seiten der Regierung gab, auf die Frage der Aktenherausgaben von Personen der Zeitgeschichte Einfluss zu nehmen. In mittelosteuropäischen Staaten, wo es dieses Unabhängigkeit bei der Entscheidung über Aktenzugänglichmachung nicht gibt, wurden die Akten zum Spielball der jeweilige Regierung, die der Versuchung unterlag, die Akten parteipolitisch zu nutzen.
Stasi-Überprüfung wird politisiert
Nicht geklärt ist, wie die geplante Fortsetzung der Möglichkeit Stasi-Überprüfungen von Abgeordneten und Mitarbeitern öffentlicher Institutionen, vom Bundesarchiv durchgeführt werden kann. Die Herausgabe von Material an die überprüfende Stelle ist faktisch immer ein Präjudiz, da die Behörde vorab entscheiden muss, ob das vorliegende Material belastend im Sinne des § 6 des StUG ist. Wie diese präjudizierende Entscheidung von einer weisungsabhängigen Behörde vorgenommen werden kann, bleibt eine ungeklärte Frage.
Von Koalitionspolitikern im Kulturausschuss wurde im Vorfeld der Eindruck erweckt, der Bundestag habe 2016 für die Überführung der Akten ins Bundesarchiv gestimmt. Dies trifft nicht zu. Der Bundestag hat dem Bundesbeauftragten und dem Präsidenten des Bundesarchivs damals nur den Auftrag erteilt, einen Vorschlag vorzulegen. Der Kulturausschuss will diesem Vorschlag jetzt folgen, obwohl alle wichtigen Fragen offen geblieben sind.
Der Antrag behauptet, dass es dem Interesse der Opferverbände entspräche, dass die Stasi-Unterlagenbehörde aufgelöst wird. Aus vielfältigen Kontakten ist uns demgegenüber bekannt, dass viele der in der DDR politisch Verfolgten und Repressierten keineswegs das vom Ausschuss vorgelegte Konzept begrüßen.
Ansprechpartner: Dr. Christian Booß, bueko_1501_Berlin@web.de – Mobil: 0171-5311140
Berlin, 10.06.2019/cw – Im Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag wurden am 5.6.2019 Mitglieder der Regierungskoalitionsparteien u.a. zur Überführung der Stasi-Akten ins Bundesarchiv angehört. Aus diesem Anlass gab der Aufarbeitungsverein Bürgerkomitee 15. Januar e.V. eine Stellungnahme ab, die wir nachfolgend im Wortlaut veröffentlichen. Die Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V. schließt sich dieser Stellungnahme an.
„Die Stasi-Akten haben insgesamt einen hohen Quellenwert, da sie nicht nur exemplarisch Auskunft über das Wirken einer kommunistischen Geheimpolizei geben, sondern wegen der Dichte der Überlieferung (z.B. Regionalforschung, ABV, etc.) auch eine der wichtigsten Ersatz- und Komplementärquellen sind. Sie können vor allem ehemaligen DDR-Bürgern, auch solche die nicht explizit verfolgt wurden, helfen ihre Biographien zu rekonstruieren und u.a. festzustellen, warum ihnen Reisen und Karrierewege versperrt waren. (Kleine Personendossiers). Darüber hinaus kommt den Akten im In- und Ausland ein hoher Symbolwert zu, da couragierte DDR-Bürger in den meisten Bezirksstädten und vielen Kreisstädten, diese Akten im Zuge der Revolution „eroberten“ bzw. sicherten. Es zu bedauern, das die computergestützte Rekonstruktion der zerrissenen Akten nicht weiter ist, was nicht nur eine Frage der Technologie ist (s. Pressemitteilung zum Thema).
Es ist zu begrüßen, dass der Deutsche Bundestag die Option der Überprüfung verlängern möchte. Diskussionen, v.a. in Kommunen und sicherheitsempfindlichen Bereichen, sprechen dafür. Zu bedauern ist allerdings, dass es in den letzten Jahren keine hinreichende Debatte über die Maßstäblichkeit, insbesondere von IM-Akten gegeben hat. Mancher kleine IM wurde öffentlich vorgeführt, während weitaus problematischere Funktionsträger der SED-Diktatur geschont wurden (z.B. für Ausreisefragen Verantwortliche bei den Bereichen für Inneres).
Der Verein sieht den Vorschlag des Bundesbeauftragten und seine Argumente skeptisch. Die Behörde war vor allem im mittelosteuropäischen Ausland Vorbild, bei ihrem Abbau hätten es vergleichbare Institutionen dort deutlich schwerer.
Bundesbeauftragter unabhängig von Weisungen
Bislang wurde die Existenz der Behörde an die Dauer der Überprüfung geknüpft, weil diese nicht die Aufgabe eines Archivs, sondern einer Behörde ist. Würden die Akten ins Bundesarchiv gehen, steht zu befürchten, dass Überprüfungsauskünfte und die Akteneinsicht insgesamt politisiert werden. Die Spitze des BArch ist als Letztentscheider ein gegenüber der Regierung (BKM) weisungsgebundener Beamter, während der Bundesbeauftragte aus eben jenem Grund unabhängig ist und nicht der Fachaufsicht und der Rechtsaufsicht eines Ressorts untersteht. Nicht nur am Beispiel Polens hat sich gezeigt, dass eine Abhängigkeit von der Regierung Gefahr läuft, die Akten zu einer Spielmasse der Politik und von Politikereitelkeiten zu machen.
Wenn 1990 nicht meist die Akten von den Stasi-Immobilien getrennt worden wären, würde man heute nicht über die Schließung von Außenstellen reden. Sie wären überwiegend wie die „Runde Ecke“ in Leipzig, Symbole der Zivilcourage, Anlaufpunkte der Aufarbeitung nicht nur für Wissenschaftler, Schüler und Touristen. Es ist zu bedauern, dass zu wenig unternommen wurde, die Akten wieder am authentischen Ort zur Verfügung zu stellen. Das vorgelegte Konzept ist nichts grundsätzlich neu, sondern entspricht im Wesentlichen Konzepten von 1990 bzw. Außenstellenkonzept von 2004/5, das die CDU im Jahr 2009/10 aus guten Gründen abgelehnt hat. Es hat sich am Beispiel der ehemaligen Außenstelle Potsdam gezeigt, dass Außenstellen ohne Akten nach kurzer Zeit keine Überlebenschance haben. Der Vorschlag des BStU ist an diesem Punkt nichts als eine Beruhigungspille.
Aufarbeitung auch politische Bildung
Das Konzept bewegt sich in konventionellen administrativen Bahnen. Fragen, warum z.B. ein Kreisarchiv mit mehreren Kilometer Akten mit einigen Mitarbeitern auskommt, der BStU aber ca. das 10-fache benötigt, werden nicht gestellt. Die neuen Archivstandorte dort anzusiedeln, wo schon „viel los“ ist, trocknet gerade die Standorte aus, wo Aufarbeitungsdefizite zu verzeichnen sind. Aufarbeitung ist auch politische Bildung, ihre Ausdünnung wäre angesichts der Politikskepsis in Ostdeutschland kontraproduktiv. Es wäre zu prüfen, ob nicht regionale Dokumentationszentren, als Archiv-, Lese-, Bibliotheks- und Veranstaltungs-Orte für diverse Träger (Landesbeauftragte, Landeszentralen, NGOs) überlebensfähig sind.
Die Wissenschaftsabteilung ist in den 1990er Jahren mit dem Gesamtapparat gewuchert, es gibt teils überzogene, teils plausible Kritiken. Sie wäre neu zu dimensionieren und zu reformieren. Statt dessen wurden Wissenschaftler vertrieben, andere zu Archivwissenschaftler umdeklariert, wofür sie nicht ausgebildet sind. Alles nur um die Reste der Abteilung für den Übergang ins Bundesarchiv „passfähig“ zu machen. Da „weiße Flecken“ (Desiderata) bestehen, die universitäre Forschung u.a. wegen der Komplexität des Aktenbestandes und der Nichtexistenz einer Geheimdienstforschung in Deutschland kaum abdecken kann, ist das angebotene Konzept untauglich.
Verantwortlich Dr. Christian Booß: Bueko_1501_berlin@web.de“
Hinweis: Die Zwischenüberschriften wurden redaktionell eingeführt.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-85607953 (1.418).
Dresden/Berlin, 7.06.2017/cw – In der DDR hatte die Filmproduktion „Staatliche Filmdokumentation“ (SFD) am Staatlichen Filmarchiv zwischen 1970 und 1986 den Auftrag, das Leben in der DDR für nachkommende Generationen zu dokumentieren. Insgesamt entstanden rund 300 Dokumentarfilme.
In einem lesenswerten Beitrag in Freie Presse (Chemnitz u.a.) vom 6. Juni schildert Redakteur Maurice Querner unter dem Titel „DDR-Archiv: Filme für den Giftschrank“ die Ergebnisse seiner Nachforschungen, die ihn bis in das Bundesarchiv in Berlin geführt haben. Zwar durften die Filmemacher ohne Zensur filmen, was die Dokumente (aus heutiger Sicht) zu einem interessanten historischen Gut machen, die Filmstreifen verschwanden allerdings im Giftschrank, waren also der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Spielfilme waren in dieser Sparte selten, eher handelte es sich um Dokumentationen des DDR-Alltags. So wirkten zum Beispiel die Szenen in dem Film „Die Handlung des Kommandeurs nach Erhalt einer Aufgabe“, in dem tatsächlich der Ernstfall durch einen Atombombenabwurf auf den Ostberliner Stadtbezirk Lichtenberg dargestellt wurde, für Querner „absurd, naiv – ja kafkaesk und surreal.“ Der Film war ohnehin nie für eine Ausstrahlung im DDR-Fernsehen oder im Kino vorgesehen, obwohl kein kritisches Wort über die DDR fällt. Der Film „über die Übung der Zivilverteidigung“ war allerdings der Einzige, der mit einem besonderen Sperrvermerk versehen wurde.
Die meisten der SFD-Filme haben daher „aus heutiger Sicht kaum Unterhaltungswert. Keine Musik, eher mäßiger Ton auf 16 Millimeter und in Schwarzweiß“ (Freie Presse). Bereits – zumindest teilweise – digitalisiert, lagern die Streifen heute im Bundesarchiv: “Sehen kann man die meisten jedoch nicht. Die „unbestimmte Zukunft“ hat noch immer nicht begonnen. Nur Wissenschaftler haben Zugang zum gesamten Material – und das nur auf Antrag“.
Das Bundesarchiv will zwar nichts „verschweigen und vertuschen“, sieht sich aber durch den Datenschutz an Aufführungen gehindert: „Da die Filme nicht für eine übliche Auswertung vorgesehen waren, ist nach Auffassung von Datenschützern eine Zustimmung der Akteure in den Filmen notwendig. Doch wie diese finden? Der Aufwand dafür wäre groß und teuer“.
Doch dieser Aufwand würde sich nach Maurice Querner durchaus lohnen. Als Beispiel führt er Veronika Ottens Film „Berlin Milieu Ackerstraße“ von 1973 an. In diesem wird „das Leben von Einheimischen und Zugezogenen in direkter Nachbarschaft an der Berliner Mauer“ portraitiert. „Teilweise haben die Mieter direkten Blick auf die andere Seite. Ein ehemaliger Karl-Marx-Städter bescheinigt im Interview den Westberlinern ein „ordentliches Verhalten“. Wenig Gutes hat er über die Westdeutschen zu vermelden, die in Bussen an die Mauer kämen und die Grenzsoldaten provozierten“.
Es wäre wünschenswert, wenn sich eine der einschlägigen Stiftungen in Berlin der Thematik annehmen würden. Sowohl die Stiftung Berliner Mauer wie die Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur wären geeignete Adressaten und verfügen für die Aufbereitung von DDR-Hinterlassenschaften über die notwendigen finanziellen Mittel.
Quelle „Freie Presse“ vom 6.06.2017: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/TOP-THEMA/DDR-Archiv-Filme-fuer-den-Giftschrank-artikel9922184.php
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.253).
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