You are currently browsing the category archive for the ‘Sozialrecht’ category.

Berlin, 08.März 2020/cw – Dank meiner/unserer Mutter, das sie uns unter schwierigsten Bedingungen zur Welt gebracht hat. Ich danke unserer Großmutter, ohne deren Beistand und Hilfe wir wohl nicht überlebt hätten. Ich danke der Kindergärtnerin, die mich in jungen Jahren in den Arm genommen und getröstet hat. Ich danke der Lebensgefährtin meines Vaters, sie trug den schönen Namen Liebe, für die stete und ruhige Begleitung in schwierigen Jahren der Pubertät.

An dieser Stelle DANK allen Frauen, die ihren Weg gegen alle Widerstände gegangen sind. Wie Petra Koch (Foto), eine ehemalige Hoheneckerin – Foto: LyrAg

Ich danke meiner Schwester, die im Alter von sechs Jahren darauf bestand, bei mir im Kinderheim zu bleiben und die vier tolle Söhne groß gezogen hat. Ich danke den Frauen, die unvergesslich mein Leben begleitet haben, voran der Mutter unserer Kinder. Und ich danke der Frau, die den Mut hat, mit mir die letzten Jahre unseres Lebens zu gestalten und mich auch in meinen schwierigen Seiten zu ertragen.

Aber ich empfinde es als eine Beleidigung dieser und anderer Frauen, dass ausgerechnet die Stadt, die so fürchterlich unter der trennenden Mauer und dem blutigen Stacheldraht gelitten hat, das diese Stadt als erstes Bundesland einen sozialistischen, von der SED normierten Feiertag zum arbeitsfreien Staatsfeiertag erhoben hat. In der DDR hatte der Frauentag den Charakter einer sozialistischen Veranstaltung. Geschichte des Frauentages her oder hin, die genannten und ungenannten Frauen benötigen kein sozialistisches Kleiderethos als Anerkennung ihrer Leistungen, schon gar nicht einen (erneuten) Staatsfeiertag. Sie benötigen und verdienen Anerkennung, die diesen Namen verdienen. Hier nur ein Stichwort: Mütterrente. Von der Politik als Jahrhundertwerk gefeiert, führt sie in der Praxis zu neuen Ungerechtigkeiten – gegen die vorgeblich geförderten Mütter. Ich schäme mich für diesen geheuchelten „Polit-Feiertag“, ich schäme mich für Berlin.

V.i.S.d.P: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.516).

Berlin/Karlsruhe, 08.10.2019/cw – Am morgigen Mittwoch steht für Mieter in Karlsruhe eine besondere Verhandlung an: Nach einer Mitteilung der Pressestelle des BGH soll durch den Bundesgerichtshof  über den Härteeinwand bei Modernisierungsmieterhöhungen in der vom Berufungsgericht zugelassenen Berufung letztinstanzlich entschieden werden (VIII ZR 21/19). Der Vermieter akzeptiert nicht die vorausgegangene Entscheidung durch das Berliner Landgericht (64 S 197/17 vom 14.11.2018), nach der der klagende Mieter aufgrund seines Härteeinwandes zu der ab 1.01.2017 „geltend gemachten Mieterhöhung von mehr als 4,16 € monatlich nicht verpflichtet“ sei. Der Vermieter hatte ergänzend vorgetragen, dass die Bewohnung einer 86 m² großen Wohnung durch eine Einzelperson „über den wirtschaftlichen Verhältnissen“ (des Mieters) liege.

Auch in Berlin regt sich zunehmend Widerstand. Foto: Aufruf zur Mieter-Demo im April, an der sich über 20.000 Berliner Mieter beteiligten.

Dagegen hatte das Landgericht festgestellt, dass der Kläger (Mieter) bereits seit „seinem fünften Lebensjahr in der Wohnung“ lebe, sodass ihm nicht vorgeworfen werden könne, „schon seit Beginn des Mietverhältnisses über seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu leben.“ Im Übrigen stelle „die Angemessenheit der Wohnungsgröße für die Anzahl der darin wohnenden Personen … kein Kriterium dar, das bei der Abwägung nach § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB zu berücksichtigen“ sei.

Tatsächlich war der bisher obsiegende Mieter, der durch den Berliner Mieterverein rechtlich vertreten wird, bereits 1962 im Alter von fünf Jahren mit seinen Eltern in die Wohnung am Berliner Lietzensee noch unter anderen Eigentumsverhältnissen eingezogen und hatte nach dem Tod der Eltern den Mietvertrag übernommen. Der jetzige Vermieter, der die Immobilie um 1973 erworben hatte, verfolgt mit seiner Berufung offenbar das Ziel, über die angestrebte Mieterhöhung eine Beendigung des unattraktiven Mietverhältnisses zu erreichen. Das Landgericht hatte ebenfalls resümiert, dass „angesichts der beengten wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers (Mieters) beide Mieterhöhungen für sich betrachtet jeweils mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass er die Wohnung aufgeben“ müsste.

Tatsächlich bietet der aktuelle Mietenmarkt für den Vermieter weit höhere Renditechancen, als ihm dies bei dem fraglichen Mietverhältnis möglich ist. So hatte sich der mehrfache Immobilenbesitzer bereits mit Erfolg von vorherigen unattraktiven Mietverhältnissen durch eine fristlose Kündigung (die gerichtlich in eine fristgemäße Kündigung umgewandelt wurde) und durch die Selbstaufgabe einer seit den sechziger Jahren dort wohnenden alleinstehenden Mieterin getrennt. Die Wohnungen waren danach mit einer Steigerung bis zu 92,5 % der bisherigen Kaltmiete zur Weitervermietung angeboten worden.

Der Vermieter hatte in mehreren Prozessen seine Mietforderungen reduzieren müssen, die er u.a. mit Modernisierungsmaßnahmen begründet hatte. Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht ebenfalls die überhöhten Forderungen des Vermieters abgewiesen. Mit der jetzt zur Verhandlung anstehenden Berufung vor dem BGH strebt der Vermieter die Änderung oder Aufhebung des LG-Urteils an, um auf diese Weise „rechtlich abgesichert“ einen jahrzehntelangen Mieter endlich zugunsten dadurch möglich werdender höherer Erträge loszuwerden. Ob der BGH schon morgen ein abschließendes Urteil fällen kann, wird wohl nicht zuletzt von den durch die Parteien beiderseits vorgetragenen Argumenten abhängen. Besonders in Berlin, wo der Kampf gegen ausufernde Mieterhöhungen in eine aktuelle heiße Debatte um einen sogen. Mietendeckel nicht nur die parteipolitischen Gemüter erhitzt, wird das Urteil mit Spannung erwartet.

Siehe auch unsere Beiträge „Ohne Kaiser – ohne Damm (I-V)“ vom Dezember 2017.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.483).

Berlin, 19.09.2019/cw – Insgesamt dreimal wurde er aus politischen Gründen in der DDR verhaftet. Als er wegen eines Ausreiseantrages wieder von der Stasi vernommen wurde, sprang er aus dem Fenster. Er war in der Annahme, im ersten Stock des Gefängnisgebäudes zu sein, tatsächlich befand er sich in der dritten Etage. Schwer verletzt überlebte der Verzweifelte diesen Sprung, zog sich aber so schwere Verletzungen zu, dass er auf den Rollstuhl angewiesen war: Karl-Heinz Seel, geboren am 27.03.1950 in Berlin, starb am 3.August d.J. im Alter von 69 Jahren nach schwerer Krankheit in einem Krankenhaus in Berlin. Er wird am morgigen Freitag, 20.09., um 11:00 Uhr auf dem Zentralfriedhof in Friedrichsfelde, Gudrunstraße 20, beigesetzt.

Karl-Heinz Seel auf einem Passfoto von 1998 – Ausweis Versorgungs-amt Berlin

Der Lebenslauf des Verstorbenen liest sich dramatisch und ist vielfach symptomatisch für unzählige politische Opfer des SED-DDR-Regimes. Seine frühe Kindheit verlief in der Obhut seiner alleinerziehenden Mutter wenig erfreulich. Misshandlungen und Vernachlässigungen durch eine offensichtlich überforderte Frau, verbunden mit häufigen Ortswechseln prägte seine Kindheit und Jugendzeit. Trotzdem schaffte es Seel, nach einem geordneten Schulabschluss eine Ausbildung als Autolackierer zu absolvieren.

Erstmals geriet Karl-Heinz Seel 1974 im Alter von gerade einmal 23 Jahren in die Fänge der Staatssicherheit und wurde am 14. März 1974, zwei Wochen vor seinem 24. Geburtstag, vom Stadtbezirksgericht Lichtenberg zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Nachdem er am 15. Januar 1976 entlassen worden war, wurde er bereits am 11. August des Folgejahres erneut verhaftet und am 25. November 1977 wiederum vom Stadtgericht Lichtenberg verurteilt.

In seiner Rehabilitierung vom 2. August 2005 wurden beide Urteile und ein Beschluss vom 19. Dezember 1977, ebenfalls Stadtgericht Berlin, vom Landgericht Berlin als rechtsstaatswidrig aufgehoben.

In einem ärztlichen Gutachten vom 9.09.2004 wurde u.a. festgestellt, dass „die dreimaligen Inhaftierungen in der DDR teilweise durch Einzelhaft und andere verschärfte Bedingungen“ für seine angeschlagene Gesundheit „zusätzlich belastend“ waren. Der 1979 in die (alte) BRD übergesiedelte Seel durchlitt eine monatelange Arbeitsunfähigkeit, die mit anhaltenden depressiven Episoden einherging. Die Angstzustände verstärkten sich ab 1986. Als er schließlich nach dem Mauerfall seine Stasiakten einsehen konnte, brach der ohnehin gezeichnete Seel zusammen: Er erfuhr durch die Akteneinsicht, daß ihn die eigene Mutter und der (spätere) Stiefvater mehrfach an die Staatssicherheit verraten hatten.

Seel litt hinfort unter sich aufdrängenden Alpträumen und litt unter einem verstärkten Tremor der Hände und Arme, der sich besonders unter emotionalem Stress auswirkte. Der sich verstärkende soziale Rückzug wurde teilweise auch bewusst gewählt, da die spärlich gewordenen Kontakte zu Leidensgefährten vermehrt sogen. „flash backs“ auslösten.

Förderlich für sein Befinden waren sicherlich auch nicht die bürokratisch formulierten Bescheide auf seine zunächst zahlreichen, später eingestellten Versuche um Anerkennung seiner gesundheitlichen Schäden. So hieß es in einem Bescheid des Landesversorgungsamtes Berlin vom 17.11. 2005 lapidar und ohne jegliche Rücksicht auf die psychischen Befindlichkeiten eines ehemaligen DDR-Opfers u.a.:

Am 11.11.2005 fragten Sie an, ob die Durchführung eines verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens im Zusammenhang mit ihrem Sprung aus dem 3. Stock während einer Vernehmung wegen des Ausreiseantrages sinnvoll wäre. Leider muss ich Ihnen mitteilen, das ein derartiges Verfahren bei diesem Sachverhalt keine Aussicht auf Erfolg hätte, da keine Maßnahme einer behördlichen Stelle zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat. Das Sie aufgrund der erneuten Vernehmungen in Panik geraten sind, ist zwar verständlich, der Tatbestand einem Rehabilitierungsverfahrne aber nicht zugänglich.“

Man möchte in der Stunde des Abschieds von Karl-Heinz Seel dankbar sein, daß ihm die Jubelansprachen und Jubel-Artikel zum 30.Jahrestag des Mauerfalls, wie sie am 3. Oktober und noch mehr zum 9. November zu erwarten sein werden, erspart bleiben. Noch lebende Opfer des SED-Terrors können sich der üblich gewordenen Heucheleien nicht entziehen. Sie müssen drei Jahrzehnte nach dem Zusammenbruch der zweiten deutschen Diktatur vielfach noch immer – und meist vergeblich – um ihre Rechte kämpfen.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.474).

Berlin, 27.08.2019/cw – Das sich endlich etwas in Sachen MIETE bewegt, ist wohl zuforderst den aktuellen Wahlkämpfen zu verdanken. Sei´s drum, davon lebt Demokratie. Beunruhigend sind aber einige Argumente, die – wie im Fall Berlin – nunmehr in Gesetzentwürfe einfließen sollen. Wir haben uns mit einigen dieser Argumente auseinandergesetzt, wobei auch wir nur gewisse Punkte beleuchten, aber an dieser Stelle – allein schon aus Platzgründen – keine ausführlichen Diskussionen en detail führen können.

Wohngeld erhöhen

Was auf den ersten Blick wie eine Befreiungsschlag wirkt, weil Mietern mit niedrigem Einkommen unerträgliche Lasten erleichtert werden sollen, hält einer gründlichen Überprüfung nicht stand. Im Grunde handelt es sich um eine weitere Subventionierung von Vermietern, die die bisherige dreißigjährige Sozialbindung des sogen. Sozialen Wohnungsbaus zu Gunsten der Vermieter ergänzt. Nach dreißig Jahren kann der Besitzer von staatlich geförderten Immobilien die Wohnungen „frei nach dem Markt“ vermieten. Auch hier schaut der Steuerzahler, mit dessen Geldern diese Wohnungen einst gebaut wurden, buchstäblich in die Röhre. Langfristigkeit? Fehlanzeige.

Die Erhöhung des Wohngeldes stellt eine noch dreistere Augenwischerei dar. Dem Mieter (und Wähler!) wird suggeriert: Seht her, wir helfen euch in euerer Not. Den Nutzen dieser Nothilfe hat der Vermieter, der sich in seiner Mieterhöhungspraxis bestätigt sehen kann.

Enteignung von Wohnbaugesellschaften

Die angedachte und mit einem Volksbegehren angestrebte Enteignung von Wohnungsbaugesellschaften ist ebenfalls nur vordergründig von Vorteil. Mit der angestrebten Enteignung soll der Staat dem Mieter bezahlbare Mieten garantieren. Was für die ersten Jahre nach einer Enteignung durchaus verlockend aussieht, lässt sich aber mit wirtschaftlichem Verstand kaum dauerhaft durchhalten. Denn natürlich steigen die unausweichlichen Kosten des Unterhaltes stetig an und führen längerfristig eben wieder zu notwendigen Erhöhungen der Kaltmieten mit den dann wieder aufkommenden Ungerechtigkeiten gegenüber den Geringverdienern. Hingegen partizipiert der GUT-Verdiener von einer solchen Lösung und kann mit der so eingesparten Miete im Gegensatz zu seinem Nachbarn seine Urlaubsreise sorgenfrei finanzieren.

Mietendeckel erinnert an DDR-Wirtschaft

Die einstige SED, heute DIE LINKE, hat vordergründig den Mut, bisher nahezu Undenkbares in den politischen Diskurs einzubringen: Den Mietendeckel. Sie setzt dabei wahrscheinlich auf den politischen Verführungswert für die zu erreichende Klientel, die völlig zu recht über den anhaltenden Mietenwahnsinn empört ist und sogar inzwischen zu Tausenden auf die Straße geht. Aber hält dieses auf den ersten Blick bestechende Modell einer Überprüfung stand? Wohl eher nicht.

Das liegt nicht nur an den aufheulenden Reaktionen aus der Immobilienbranche. Die waren zu erwarten und – was ja nicht immer der Fall ist – vom üblichen Geheul entkleidet teilweise auch nachvollziehbar. Der Blick in die unselige DDR-Vergangenheit zeigt diese Begründung auf. Die (nicht national- sondern) staats-sozialistische Führung hatte die komplette Deckelung der Mieten entsprechend gesetzlich geregelt, und die Häuser in den DDR-Ortschaften sahen entsprechend aus. Wegen der staatlich verordneten Mieten konnte häufig nicht einmal der minimalste Unterhalt einer Immobilie gesichert werden. Im Ergebnis hatten die DDR-Bürger keine kapitalistischen Ausbeuter-Mieten zu verkraften, mußte aber dem Zerfall ihres Wohnumfeldes ebenso hilflos zusehen, wie den anderen Folgen staatlicher Willkür.

Darüber hinaus würde auch dieser Mietendeckel im Ergebnis wieder die fördern, die wegen eines überdurchschnittlichen Einkommens dieser Einkommensverbesserung hellauf begeistert zustimmen dürften. Für den Durchschnittsmieter verbessert sich die persönliche bzw. familiäre Einkommenssituation aller Voraussicht nach nur vorübergehend. Der Immobilieneigentümer hingegen dürfte hier und da, zumindest längerfristig, ernsthafte Probleme finanzieller Art für den laufenden Unterhalt und nachhaltiger Substanzsicherung/Modernisierung haben. Liebe LINKE, man möchte Euch im gewohnten Partei-Sprech zurufen: Vorwärts immer – Rückwärts nimmer!

Solidarpakt: Miete auf 30 Prozent des Einkommens beschränken
Vor nahezu vierzig Jahren hat der Autor bereits ein Positionspapier an die damalige SPD-Bundestagsfraktion übersandt. Nach den damaligen Vorschlägen sollten die Mieten auf 30 Prozent des verfügbaren Einkommens beschränkt werden. Diese Beschränkung setze einen bundesweiten Mietspiegel voraus, der durchaus nach örtlichen Gegebenheiten variieren kann.

Anhand dieses Mietspiegels wird das erzielbare Einkommen aus der Vermietung einer Immobilie berechnet. Der Clou: Der Vermieter kommt in jedem Fall auf die ihm zustehende, weil festgelegte Rendite, weil er entweder selbst oder über eine entsprechend einzurichtende Ausgleichskasse unterschiedliche Mieten für seine Wohnungen (Ausrichtung auf das Einkommen) miteinander verrechnen kann. Ein entstehender Überschuss (aus der Vermietung an Einkommens-starke Mieter) wird hingegen an die Ausgleichskasse abgeführt. Diese leistet wiederum Ausgleichszahlungen an Vermieter, die an „zu viele“ Mieter vermieten, die wegen der Einkommensbeschränkung nicht den Level des gültigen Mietspiegels erreichen.

Mit dieser Lösung würde nicht nur eine Zergliederung von Wohngebieten in „Reich“ und „Arm“ vermindert werden, sondern auch eine soziale Beruhigung des Miet- und Wohnungsmarktes erfolgen. Auch die Vermieter könnten mit einer solchen sozialen Variante ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen, ohne Sozialhilfe beantragen zu müssen. Dem Groß- oder Gutverdiener hingegen täte eine Miete, die um einiges über dem staatlich festgelegten Mietspiegel läge, nicht sonderlich weh.

Dass man über weitergehende flankierende Maßnahmen diskutieren muß, steht außer Zweifel.

So ist die Frage der Mieterhöhungen infolge erfolgter Modernisierungen nicht ausdiskutiert. Denn diese Mieterhöhungen bleiben bestehen, auch wenn die Kosten der Modernisierung längst beglichen sind. Ein weiteres Ärgernis ist die fehlende Regelung einer vorzuschreibenden Rücklagen-Bildung aus den jährlichen Mieteinnahmen für notwendige Modernisierungen durch den Vermieter. Allein aus dieser Rücklagenpflicht würden sich positive Auswirkungen auf entsprechende Mieterhöhungen ergeben.

Es gibt also (eigentlich) noch viel zu tun. Allerdings sollte die Politik nicht nur vorübergehend offene Ohren für Alternativen haben. So wurde der Inhalt der hier vorgetragenen prozentualen Bindung an das Einkommen bereits vor einem Jahr in der SPD-Zentrale in Berlin (nach 1980) erneut vorgetragen. In dem sehr offenen und freundlichen Gespräch wurde eine Prüfung und „unbedingte Rückmeldung“ in Aussicht gestellt. Wie 1980 lag auch 2018 (bis heute) keine Rückmeldung vor. Halt, 1980 wurde der Vorschlag noch an ein Gremium der Partei in Bremen verwiesen. Immerhin. Auch wenn von dort dann keine Antwort kam…

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.468).

Berlin, 10.08.2019/cw – Im Zusammenhang mit der Aktion zum 30.Jahrestag der „Lebendigen Brücke“ : „WIR“ statt „IHR“ am Checkpoint Charlie (12.08.2019, 11:00 Uhr) erreichten mich zahlreiche Anfragen über meinen Weg zum gewaltlosen Widerstand gegen die Mauer. Bis zum 12. August werde ich an dieser Stelle Stationen auf diesem Weg und aus dem Kampf gegen die Berliner Mauer schildern. (13 -Teil 12 siehe 09.08.2019).

Es wäre unehrlich, eine wie immer geartete Haft als „gut verkraftbar“ hinzustellen. Schließlich brauchte man sich nicht für zu Unrecht eingesperrte Menschen einzusetzen, wenn eine Haft letztlich durch einige Kniffs und Tricks erträglich(er) gestaltet werden könnte. Auch an mir ist diese Zeit keineswegs spurlos vorübergegangen, trotz aller mentalen Vorbereitungen. So haben die neun Monate Einzelhaft im Untersuchungsgefängnis der Stasi in Hohenschönhausen als Beispiel zweifellos bewirkt, dass ich nach dem 1966 erfolgten Freikauf erstmals wieder 2019 in eine Wohnung einzog, die ein „Gegenüber“ hatte. Ich hatte also unbewusst 52 Jahre lang Wohngelegenheiten genutzt, die kein unmittelbares Gegenüber, also keine Einsichtmöglichkeiten in meinen privaten Bereich boten.

Traumatische Erfahrungen in der Kindheit hilfreich

Auf der anderen Seite waren meine, wenn auch an sich traumatischen Erfahrungen aus meiner Kindheit hilfreich beim Überstehen dieser Zeit. So war ich im Alter von vier Jahren in einem dem Evangelischen Johannesstift in Berlin zugeordneten Heim zusammen mit meinem zwei Jahre älteren Bruder untergebracht. Zu Nikolaus 1948 geriet ich mit meinem Bruder in eine kindliche Auseinandersetzung, nachdem wir im Schlafsaal gemahnt worden waren, im Flüsterton geführte Unterhaltungen einzustellen. Kurze Zeit darauf erschien eine Erzieherin, packte mich, nachdem sie meinen Mund mit einer Binde verschlossen hatte und trug mich aus dem Saal hinunter in den Keller. Dort öffnete sie eine sogen. Luftschutztür, hinter der ein Heizkessel sichtbar wurde. Sie setzte mich auf einem dort stehenden Stuhl ab und schärfte mir ein, mich still zu verhalten. Den auf der anderen Seite des Kessels säße der Nikolaus. Der würde mich, wenn ich mich nicht still verhielte, mitnehmen. Ich käme dann niemals mehr zurück. Dann knallte die Tür zu. Erst am Morgen wurde ich aus dem Verlies befreit. War es da ein Wunder, daß ich noch im Alter von 18 Jahren Herzklopfen hatte, wenn ich durch eine Keller gehen mußte?

Daß ich in einigen der Kinder- und Jugendheime – meine Eltern waren geschieden – eine sogen. Einheits- oder Anstaltskleidung tragen mußte half mir, mit der Gefängniskluft in Hohenschönhausen und später in Bautzen zurecht zu kommen.


„Eure Leiden – unser Auftrag.“ Heute wird in Hohenschönhausen der Opfer des SED-Staates gedacht. – Foto: LyrAg

Die Vernehmungen liefen im erwarteten Rhythmus und Muster ab. Auch hier halfen meine vorbereitenden Kenntnisse. So hatte man mir geraten, mich nicht einer Aussage zu verweigern. Ich solle stattdessen „so ausführlich wie irgend möglich“ Begebenheiten berichten, von denen ich wußte, daß diese bereits öffentlich waren. Damit würde ich keine „feindliche Haltung“ einnehmen, sondern kooperativ wirken. Allerdings sollte ich mir auch stets die Aussagen einprägen, denn die Stasi würde oft noch nach Wochen oder Monaten die gleichen Fragen stellen, um die Antworten auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Daher dürfte aber nicht alles wortgleich wiederholt werden, weil dies auf eingeübte Textversionen schließen lassen würde.

Auch das ließ sich relativ gut einarbeiten. Als es z.B. um Treffs mit Mauer-Gegnern in der Bernauer Straße ging, gab ich bei einer solchen Wiederholungsfrage an, nicht mehr ganz sicher zu sein, ob diese Treffs an dieser oder jener Ecke stattgefunden hätten. Dadurch erhielten die Aussagen gesamt eine gewisse Glaubwürdigkeit.

Durch Vernehmungen wurde ein IM entlarvt

Schließlich gelang es mir durch diese vorbereiteten Kenntnisse sogar, einen wahrscheinlichen IM (Informellen Mitarbeiter) der Stasi in West-Berlin zu entlarven. Durch Vernehmungen hatte ich den Eindruck gewonnen, dass ein mir bekannter Presse-Fotograf, der auch Demonstrationen von mir fotografiert hatte, mögliche Informationen weitergegeben haben könnte. Meine daraufhin detaillierter werdenden Aussagen über Begegnungen mit dieser Person wurden nachdenkenswerter Weise nie hinterfragt. Einzelheiten zu dieser Person interessierten offenbar die über alles neugierige Stasi nicht. Schnell gewann ich den Eindruck, das hier jemand geschützt werden sollte.

Nach meiner Freilassung suchte ich den damalige Geschäftsführer der CDU Berlin. Joachim Kalisch, auf und übermittelte ihm meine Vermutungen über diesen der CDU nahestehenden Fotografen. Kalisch wurde echt blass und sagte mir, dass dieser Mensch vor wenigen Monaten eben unter diesem Verdacht festgenommen worden wäre.

Natürlich blieben auch die Fragen nicht aus, was ich denn für ein Urteil erwarten würde. Allerdings blieb ich eisern, gab die Todesstrafe oder „Lebenslänglich“ an, keinesfalls aber meine erlangten Kenntnisse über mögliche acht Jahre Zuchthaus. Mit Sicherheit hätte die Stasi schon aus optischen Gründen dafür gesorgt, dass ein solches Urteil nicht gefällt werden würde. Schließlich wollte man mich ja von „falschen Vorstellungen“ überzeugen, die durch zuviel Konsumierung von US-Krimis entstanden wären.

Acht Jahre Zuchthaus wurden als Bestätigung empfunden

Als dann am 7. April 1966 nach drei Verhandlungstagen das Urteil anstand, war ich gespannt, ob die Lesart des Kuratoriums Unteilbares Deutschland richtig gewesen war. Der vorsitzende Richter Genrich verlas die Einzelstrafen: Insgesamt zehn Jahre. Dann aber: „Die Einzelstrafen werden zu einer Gesamtstrafe von acht Jahren zusammengefasst.“ Also doch wieder eine Bestätigung, das dieser Unrechtsstaat über Schubladenurteile verfügte. Manch einer wäre angesichts des Strafmaßes zusammengebrochen. Ich fühlte mich bestätigt. Diese psychologischen Krücken waren ungemein hilfreich, um mit der aktuellen Situation umgehen zu können.

Auch andere Vorkommnisse verhalfen mir dazu, die doch belastende Einzelhaft zu verkraften.

Dieser Ausblick blieb den U-Häftlingen durch Glasbausteine in den Zellen versperrt. Foto: LyrAg/RH

So hatte ich bei einem der eher seltenen Ausgänge im Freikäfig eine Idee. Die Freikäfige waren so groß wie eine Zelle, hatten aber kein Dach. An den Rändern waren Gänge montiert, auf denen das Wachpersonal – erstaunlicherweise bewaffnet – patrouillierte. Im Rundgang war zwar der Schnee geräumt, aber in den Ecken, so zur Zellentür, lagen noch Schneereste. In einem unbeobachteten Moment bückte ich mich und schrieb in den Winkel links von der Tür „Freiheit“.

Kurze Zeit nach meinem Einschluss öffnet sich die Zellentür und ein nicht sehr großer Unteroffizier betrat die Zelle. Aufmerksam registrierte ich, wie der Unteroffizier die Zellentür hinter sich heranzog und verhinderte, das ein Wachtposten, der im Übrigen durch Schikanen aufgefallen war, ebenfalls die Zelle betrat. Es entspann sich folgender Dialog:

„Haben Sie das da draußen geschrieben?“  „Ich weiß nicht, was Sie meinen.“  „Na da draußen, im Freigang.“   „Was soll ich da geschrieben haben?“  „Na, das Wort. In der Ecke, neben der Tür.“ „Was für ein Wort?“

Freiheit: Jeder darf darüber denken, was er will

Ich wollte unbedingt diesen Begriff „Freiheit“ aus seinem Mund hören.

Nach mehreren Versuchen, dem zu entgehen, räumte er schließlich ein: „Na,“ er rollte mit den Augen, „Freiheit.“  „Ach so,“ erwiderte ich, „Freiheit. Das meinen Sie. Ja, das habe ich geschrieben,“ gab ich zu.

Dann die interessante Belehrung: „Jeder kann über diesen Begriff denken, was er will. Aber bitte lassen Sie in Zukunft solche Schreibereien. Das könnte großen Ärger verursachen. Sie dürfen da draußen keine Beschriftungen, welche auch immer, hinterlassen.“ Dann verließ der kleinwüchsige, aber aus dem gewohnten Rahmen fallende Uniformierte die Zelle.

Wenige Wochen später sah ich ihn noch einmal. Ich hatte in einer Nacht zum Sonntag echte gesundheitliche Probleme bekommen, konnte nicht mehr flach auf dem Bett liegen, ohne dass ich heftige Dreh- und Schwindelanfälle bekam. Ich klopfte an die Tür, und schließlich wurden zwei Sanitäter in die Zelle beordert. Diese gaben mir einige Tabletten zur „kurzfristigen regelmäßigen Einnahme nach Bedarf.“

In der Folge setzte bereits in der Nacht heftiger Stuhldrang ein. Nach wenigen Stunden ließ ich aus dem Darm nur noch Wasser ab. Das alles erschöpfte mich derart, daß ich mich am folgenden Sonntag auf das Bett setzte und mit den Armen auf den aufgestapelten Matratzen abstützte, was verboten war. Man durfte tagsüber nur auf dem Schemel am Tisch sitzen. An diesem Sonntag hatte ein Soldat Dienst, der darüber offenbar sehr frustriert war. Jedenfalls hämmerte er mehrfach bei seinen Rundgängen auch an meine Zellentür und forderte mich lautstark auf, mich „anständig“ hinzusetzen. Schließlich riss er sogar die Essenklappe auf und herrschte mich an. Aber auch darauf reagierte ich mit dem Hinweis, das es mir nicht gut ginge und in der Nacht auch schon Sanitäter bei mir waren.

Längere Zeit war nichts zu hören, da die in den Gängen ausgelegten Teppiche jeden Tritt verschluckten. Schließlich rasselten die bekannten Zellen-Schlüssel in einer Durchgangstüre am Ende des Zellenganges. Meine Erwartung, dass dies mich betreffen würde, traf zu. Die Zellentür wurde aufgeschlossen und herein kam der mir bereits bekannte Unteroffizier. Wieder zog er die Zellentür hinter sich zu, sodaß der Frustrierte vor der Tür bleiben mußte.

„Was ist hier los? Warum setzen Sie sich nicht ordentlich hin?“

Ich klärte den Uffz über die vergangene Nacht auf und beschrieb meine Schwierigkeiten, mit dem offenbaren Missmut eines Soldaten über dessen Sonntagsdienst umzugehen. „Schließlich können wir Gefangenen nichts dafür, das Ihr Kollege hier Wache schieben muß.“ Außerdem würde ich nicht begreifen, was daran unanständig sein soll, wenn ich auf dem Bett säße, und meine Arme aufstützen würde.

„Sie wissen aber, dass dies verboten ist?“  „Unanständiges Sitzen könne ja verboten sein. Aber was ist an meinem Sitzen, Sie können mich ja genau betrachten, unanständig?“

„Geben Sie sich einfach Mühe, den Anordnungen zu folgen,“ sagte der Uffz schließlich nach längerer Debatte über die gegenseitigen Argumente und verließ ruhigen Schrittes die Zelle. Den frustrierten Wachtposten hatte ich seither nicht mehr gesehen, den Unteroffizier allerdings auch nicht mehr.

Im Ergebnis aber begriff ich wieder einmal etwas mehr, warum es in den schlimmsten Diktaturen immer wieder Ereignisse gab, die den Gefangenen Mut machten. Dass es Menschen gab, die in den Diensten dieser Diktaturen standen und trotzdem bemüht waren, so weit als möglich, oft sogar unter Lebensgefahr, menschlich zu bleiben. Meine Hoffnung nach dem Mauerfall, mich eines Tages bei diesem Unteroffizier stellvertretend bedanken zu können, hatte leider keinen Erfolg; ein seinerzeitiger Aufruf über eine Pressekonferenz von 1992 der Organisation HELP, deren Präsident ich bis 1993 war, blieb ergebnislos.

-Wird fortgesetzt-

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.456)

Mai 2024
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Blog Stats

  • 788.756 hits

Um neue Beiträge per E-Mail zu erhalten, hier die E-Mail-Adresse eingeben.

Schließe dich 138 anderen Abonnenten an