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Ein Einwurf
von Carl-Wolfgang Holzapfel*
Berlin, 01.02.2022 – Am 13. Februar wählt die Bundesversammlung den (neuen?) Bundespräsidenten. Der amtierende Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat sich bereits am 28. Mai des vergangenen Jahres zu einer weiteren Kandidatur bereit erklärt. Nachdem die SPD Steinmeier noch am gleichen Tag ihre Unterstützung zugesagt hatte, die FDP am 23. Dezember 2021, Bündnis90/Die Grünen am 4. Januar sowie einen Tag später die CDU/CSU ihre Unterstützung bekannt gegeben hatten, dürfte die Wahl nur noch formalen Charakter haben, weil im Ergebnis feststehen.

Formal (bisher) gibt es zwei weitere Vorschläge: Am 11. Januar 2022 schlug Die Linke den parteilosen Mainzer Allgemein- und Notfallmediziner Dr. Gerhard Trabert für das Amt des Bundespräsidenten vor, der seit 2009 Professor für Sozialmedizin und Sozialpsychiatrie im Fachbereich Sozialwesen der Hochschule RheinMain in Wiesbaden ist. 14 Tage später nominierte die AfD den Ökonomen und Publizisten Prof. Dr. Max Otte für das Amt des Bundespräsidenten. Otte war bisher prägendes Mitglied in der Werte-Union der CDU.
Doch diese Vorschläge von zwei Oppositions-Parteien stellen in der Praxis angesichts der zuvor erwähnten Unterstützung durch vier (fünf/CSU) Parteien im Deutschen Bundestag eher eine demokratische Kosmetik dar, da die Wahl bereits vorher entschieden ist.
Interessant dabei ist – subjektiv aus meiner Sicht als Mitglied der diesjährigen Bundesversammlung – dass die Bevölkerung in keinster Weise um Mitsprache, schon gar nicht zu einer Beteiligung gebeten wird. Sicherlich wird das damit begründet, das neben den Bundestagsabgeordneten eine gleiche Anzahl von Vertretern „aus dem Volk“ zwar nicht gewählt, aber (von den Parteien) bestimmt wird. Schaut man sich deren Zusammensetzung an, so handelt es sich hier mehr oder weniger um bekannte Repräsentanten aus dem Sport, der Kultur und den Medien, sowie um – zweifellos verdiente – Politiker im Ruhestand.

Nun habe ich die Idee, Sie als Besucher unserer Seite zu bitten, sich zu den bisher nominierten Kandidaten zu äußern oder/und selbst eigene Vorstellungen in Form eines eigenen Vorschlages einzubringen. Ob das in der Kürze der Zeit (ohne mediale Unterstützung) überhaupt ein nennenswertes Ergebnis bringt, weiß ich nicht. Aber der Versuch ist es mir wert. Als Mitglied der Bundesversammlung möchte ich mir ein eigenes Bild über Gedanken in der Bevölkerung zur Bundespräsidentenwahl machen, bevor ich zur Stimmabgabe aufgefordert werde. Vielleicht kann ich ja dazu beitragen, daß man sich für die Zukunft Gedanken darüber macht, in welcher (anderen) Form man die Bevölkerung (auch) an der Wahl des obersten Repräsentanten unseres Staates beteiligen könnte. Das wäre – aus meiner subjektiven Sicht als überzeugter Demokrat – ein Gewinn, oder?
Noch eine Bitte: Verzichte(n) Sie auf lange Elogen (die in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit der gebotenen Aufmerksamkeit bearbeitet werden können). Stattdessen würde eine kurze Stellungnahme genügen:
„Ich/Wir bin/sind für den bisherigen Bundespräsidenten, hat seine Arbeit gut gemacht.“ „Ich/Wir würde(n) mir den Kandidaten … als Bundespräsidenten wünschen.“ Oder: „Ich/Wir würde(n) uns Frau/Herrn als BundespräsidentIn wünschen, weil … (kurze Begründung).“
Ich versichere, die Ergebnisse dieser „Mitarbeit“ werden von mir bei meiner Stimmabgabe berücksichtigt, auch wenn dies diesmal (voraussichtlich) keine Auswirkungen auf das Endergebnis hat. Aber als Demokrat fühle ich mich einer demokratischen Meinungsbildung aus „DEM DEUTSCHEN VOLKE“, wie es anspruchsvoll auf unserem Parlamentsgebäude eingemeißelt steht, verpflichtet. Immerhin „ist jeder beziehungsweise jede Deutsche wählbar, sofern er oder sie das 40. Lebensjahr vollendet hat. Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten können von jedem Mitglied der Bundesversammlung unterbreitet werden. Wahlvorschläge kann jedes Mitglied der Bundesversammlung bei der Bundestagspräsidentin schriftlich einreichen.“ (Siehe: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw06-bundesversammlung-878120).
* Der Autor ist Vorsitzender der in Berlin ansässigen VEREINIGUNG 17. Juni 1953, der er seit 1963 als Mitglied angehört.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.700). Nachdruck/Verbreitung ausdrücklich erwünscht!
Von Carl-Wolfgang Holzapfel*
Berlin, 17.10.2019/cw – Die Hysterisierung der Öffentlichkeit durch den ausgerufenen „Kampf gegen Rechts“ scheint zunehmend die erfolgte Unterwanderung der Gesellschaft durch Alt-Kader der zweiten Diktatur oder, um im Terminus zu bleiben, von LINKS zu verdecken.
So sehen neben zahlreichen politischen Gruppierungen und Parteien wohl auch diverse, sich ansonsten gerne als „kritische Wegbegleiter der Demokratie“ verstehende Medien keinen Widerspruch zwischen der erfolgten Eingliederung der für die DDR-Verbrechen hauptsächlich verantwortlichen SED in das Parlamentarische System des wiedervereinigten Deutschland und der geradezu systemisch gewordenen grundsätzlichen Diffamierung einer neuen Partei als (geistigen) „Nachfolger der NSdAP“. Im Gegensatz zur SED, die ihren Namen erfolgreich mehrfach geändert hat, wird der politische Newcomer AfD in einer unerträglichen Form mit einer angeblichen Vergangenheit konfrontiert, die eine direkte, wenn schon nicht eine Täterlinie so zumindest eine Erbschaftslinie zu den unseligen und verbrecherischen Nationalsozialisten unterstellt. Damit werden Millionen Wähler in einer für die politische Zukunft unserer Demokratie gefährlichen Art und Weise verleumdet. Titelt nicht zuletzt deshalb die BILD in ihrer Ausgabe von heute: „Erscheckende Umfragen: Deutsche trauen sich nicht mehr, offen ihre Meinung zu sagen!“ (Seite 1 u. 2).
Natürlich hat die SED, heute DIE LINKE, in ihren Reihen inzwischen zahlreiche Mitglieder und Politiker, die sich klar und deutlich von der Diktatur-Vergangenheit absetzen oder allein schon altersmäßig tatsächlich keine persönliche Verstrickungen in DDR-Verbrechen aufweisen. Aber trifft das nicht auch auf die AfD zu? In der AfD gäbe es aber, zum Beispiel, einen umstrittenen Bernd Höcke, argumentieren überzeugte Demokraten und unterschlagen dabei, dass es in der SED/LINKE nach wie vor auch eine kommunistische Plattform gibt. Aber das ist ja wohl nicht vergleichbar, oder?
Ignoriert wird ebenso, dass die DDR-SED den seinerzeit aktiven linken Terroristen der Baader-Meinhof-Bande oder Rote-Armee-Fraktion Unterschlupf bot, während in der (alten) Bundesrepublik fieberhaft nach diesen Mördern gefahndet wurde. Ignoriert wird bislang, dass eine leibhaftige Bundestagsvizepräsidentin auf einer linken Demonstration ein mitgeführtes Transparent nicht zur Kenntnis nahm bzw. ignorierte, auf dem getextet wurde „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße!“
Eine Zusammenarbeit mit der historisch bislang unbelasteten AfD wird pauschal mit empörtem Unterton, so etwas überhaupt zu denken, ausgeschlossen. Eine Zusammenarbeit mit der historisch belasteten SED/LINKE halten selbst CDU-Politiker nicht mehr für ausgeschlossen (so vor der jüngsten Wahl in Brandenburg).
Dass auch die sozialistische, erklärtermaßen „antifaschistische“ DDR Probleme mit der Akzeptanz des jüdischen Staates Israel hatte und dessen erklärte Feinde geradezu hofierte (PLO-Chef Arafat), wird selbstverständlich unterschlagen. Die ins Abseits verdrängten Verbrechen des Kommunismus tragen ebenfalls nicht zur Glaubwürdigkeit einer vorgegebenen Kampfbereitschaft gegen „jedwede Wiederholung“ fürchterlichster Verbrechen bei. Vielmehr werden alle Register gezogen, um einen ungeliebten Konkurrenten um die gewohnten politischen Futternäpfe mit anderen als sauberen politischen Argumenten ins Abseits zu drängen. Heiligt der Zweck jedwedes Mittel?

Das Jubiläum einer verbotenen Partei durfte gefeiert werden …
Quelle: veranstaltung@linksfraktion-berlin.de
In dieser Diffamierungskampagne können sich alte PG´s aus der SED und die sie schon seit DDR-Zeiten stets unterstützenden West-Antifaschisten, möglicherweise unterstützt durch ehemalige „erfahrene“ Mitarbeiter des MfS, die Hände reiben. Verschwindet doch hinter den Attacken auf vermeintliche Nazis der einst eigene Terror und damit das öffentliche Bedürfnis, auch darüber zu debattieren. Dass die einstigen Gründer-Parteien der Bundesrepublik die Rolle der nützliche Idioten einnehmen, indem sie die roten Parolen bedenkenlos übernehmen, stellt ein trauriges Kapitel der Demokratie-Geschichte Deutschlands dar.
Politischer Diskurs ist notwendig. Davon lebt jede und darum verteidigungswerte Demokratie. Aber dieser Diskurs sollte in der Sache ehrlich, offen und in gegenseitiger Achtung, also ohne gegenseitige Diffamierungen geführt werden. Das schließt keinesfalls akzentuierte, ja scharfe Debatten um ein Thema nicht aus. Die ersten Bundestage waren lebendige Schulen der Demokratie, auf die wir mit recht stolz waren. Hier hießen die demokratischen Lehrer Thomas Dehler (FDP), Kurt Schumacher (SPD), Franz-Josef Strauß (CSU), Rainer Barzel (CDU), Helmut Schmidt (SPD), Richard Jäger (CSU), Alfred Dregger (CDU) oder Fritz Erler (SPD), um nur einige erinnerungswerten demokratische Granden zu benennen. Durch derartige Beispiele wurden und werden nachhaltig wirkliche Demokraten herangezogen, die bereit sind, sich für Freiheit und Demokratie aus eigener Überzeugung einzusetzen. Und genau diese Demokraten braucht unser Land, nicht notorische politische Egoisten, die unter Vorgabe des Gemeinwohls es als ihre vorderste Aufgabe sehen, permanente Diffamierungen an die Stelle von klaren Sachargumenten zu setzen.

Sicher nicht „alle unsere Leute“. Aber vielleicht doch passend für das „Deutschland gegen Rechts“ – Programm? (SZ-Karikatur 2001)
Aber vielleicht will man diese einst gepflegte politische Kultur schon längst nicht mehr? Wenn dem so ist, wäre mir bange um unser Land, um unsere wohl mit alliierten Krücken aufgebaute, aber immerhin lebensfähig gewordene Demokratie, die fast märchenhaft am 9. November 1989 – ausgerechnet an diesem vielfachen historischen Tag – ihre Wirkungs- und Strahlkraft gezeigt hat. Hitlers Nationalsozialismus wurde nicht durch eine eigens entwickelte und gewachsene Demokratie verhindert oder gar beseitigt. Gewalt und Millionen Tote waren notwendig, um die nationalsozialistische Gewaltherrschaft zu beenden. 1989 feierten Freiheit und Demokratie ihren Sieg über die Zweite Deutsche Diktatur. Friedlich, gewaltlos, ohne Blutopfer. Die Öffnung der Mauer wurde zum Fanal des Zusammenbruchs kommunistischer Diktaturen in Europa.
Demokratie ist verletzlich. Wir sollten unsere Freiheit, unsere zunächst aufgepropfte, dann aber verinnerlichte Demokratie mit den Mitteln der Freiheit und der Demokratie verteidigen und bewahren. Alles andere negiert den bisherigen Kampf um diese Freiheit, mutiert zu ersten Spatenstichen für das Begräbnis unserer bisherigen wahrhaft heiligen Werte.
Demokratie ist kein leichtes Unterhaltungsspiel. Sie muss tagtäglich in Taten, Wort und Schrift neu begründet werden. Wer das Gegenteil behauptet, handelt fahrlässig. Wer den Krampf an die Stelle demokratischer Werte setzt, wer die Verkrampfung unserer Gesellschaft durch die leichtfertige Verbreitung von Hass, Verleumdung oder gar Gewalt fördert, gräbt in gefährlicher Weise an den bisherigen Fundamenten unseres Staates. In den meisten Demokratien wird die Existenz unterschiedlicher Richtungen, von Rechts über die Mitte bis LINKS als selbstverständlich akzeptiert, ohne das der Untergang an die Wand gemalt wird. Trotz fürchterlicher Exzesse von Terroristen in den letzten Jahren wird das fundamentales Bekenntnis dieser Demokratien zur Freiheit, zu den Grundwerten der Demokratie nicht infrage gestellt.
Wollen wir in Deutschland unsere Hände und Worte wirklich (erneut) schmutzig machen, die Errungenschaften der Nachkriegsgenerationen auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgen? Damit würden wir weder unseren Vorgenerationen der Nachkriegszeit noch unseren Kindern gerecht werden. Wir haben nicht das Recht, mit unserer Demokratie Vabanque zu spielen. Das wäre in der Tat Freiheits-tödlich, nicht das Vorhandensein der AfD und/oder der SED/LINKE.
* Der Autor war gewaltloser Freiheitskämpfer gegen die Mauer und die DDR-Diktatur, wurde dafür u.a. zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Er ist seit 1963 Mitglied der VEREINIGUNG 17. JUNI 1953 e.V., dem Nachfolgeverband des nach dem Volksaufstand gegründeten „Komitee 17. Juni“ und war seit 1965 mit Unterbrechungen Vorstandsmitglied, von 2002 bis 2019 Vereins-Vorsitzender.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.487).
Berlin, 27.08.2019/cw – Das sich endlich etwas in Sachen MIETE bewegt, ist wohl zuforderst den aktuellen Wahlkämpfen zu verdanken. Sei´s drum, davon lebt Demokratie. Beunruhigend sind aber einige Argumente, die – wie im Fall Berlin – nunmehr in Gesetzentwürfe einfließen sollen. Wir haben uns mit einigen dieser Argumente auseinandergesetzt, wobei auch wir nur gewisse Punkte beleuchten, aber an dieser Stelle – allein schon aus Platzgründen – keine ausführlichen Diskussionen en detail führen können.
Wohngeld erhöhen
Was auf den ersten Blick wie eine Befreiungsschlag wirkt, weil Mietern mit niedrigem Einkommen unerträgliche Lasten erleichtert werden sollen, hält einer gründlichen Überprüfung nicht stand. Im Grunde handelt es sich um eine weitere Subventionierung von Vermietern, die die bisherige dreißigjährige Sozialbindung des sogen. Sozialen Wohnungsbaus zu Gunsten der Vermieter ergänzt. Nach dreißig Jahren kann der Besitzer von staatlich geförderten Immobilien die Wohnungen „frei nach dem Markt“ vermieten. Auch hier schaut der Steuerzahler, mit dessen Geldern diese Wohnungen einst gebaut wurden, buchstäblich in die Röhre. Langfristigkeit? Fehlanzeige.
Die Erhöhung des Wohngeldes stellt eine noch dreistere Augenwischerei dar. Dem Mieter (und Wähler!) wird suggeriert: Seht her, wir helfen euch in euerer Not. Den Nutzen dieser Nothilfe hat der Vermieter, der sich in seiner Mieterhöhungspraxis bestätigt sehen kann.
Enteignung von Wohnbaugesellschaften
Die angedachte und mit einem Volksbegehren angestrebte Enteignung von Wohnungsbaugesellschaften ist ebenfalls nur vordergründig von Vorteil. Mit der angestrebten Enteignung soll der Staat dem Mieter bezahlbare Mieten garantieren. Was für die ersten Jahre nach einer Enteignung durchaus verlockend aussieht, lässt sich aber mit wirtschaftlichem Verstand kaum dauerhaft durchhalten. Denn natürlich steigen die unausweichlichen Kosten des Unterhaltes stetig an und führen längerfristig eben wieder zu notwendigen Erhöhungen der Kaltmieten mit den dann wieder aufkommenden Ungerechtigkeiten gegenüber den Geringverdienern. Hingegen partizipiert der GUT-Verdiener von einer solchen Lösung und kann mit der so eingesparten Miete im Gegensatz zu seinem Nachbarn seine Urlaubsreise sorgenfrei finanzieren.
Mietendeckel erinnert an DDR-Wirtschaft
Die einstige SED, heute DIE LINKE, hat vordergründig den Mut, bisher nahezu Undenkbares in den politischen Diskurs einzubringen: Den Mietendeckel. Sie setzt dabei wahrscheinlich auf den politischen Verführungswert für die zu erreichende Klientel, die völlig zu recht über den anhaltenden Mietenwahnsinn empört ist und sogar inzwischen zu Tausenden auf die Straße geht. Aber hält dieses auf den ersten Blick bestechende Modell einer Überprüfung stand? Wohl eher nicht.
Das liegt nicht nur an den aufheulenden Reaktionen aus der Immobilienbranche. Die waren zu erwarten und – was ja nicht immer der Fall ist – vom üblichen Geheul entkleidet teilweise auch nachvollziehbar. Der Blick in die unselige DDR-Vergangenheit zeigt diese Begründung auf. Die (nicht national- sondern) staats-sozialistische Führung hatte die komplette Deckelung der Mieten entsprechend gesetzlich geregelt, und die Häuser in den DDR-Ortschaften sahen entsprechend aus. Wegen der staatlich verordneten Mieten konnte häufig nicht einmal der minimalste Unterhalt einer Immobilie gesichert werden. Im Ergebnis hatten die DDR-Bürger keine kapitalistischen Ausbeuter-Mieten zu verkraften, mußte aber dem Zerfall ihres Wohnumfeldes ebenso hilflos zusehen, wie den anderen Folgen staatlicher Willkür.
Darüber hinaus würde auch dieser Mietendeckel im Ergebnis wieder die fördern, die wegen eines überdurchschnittlichen Einkommens dieser Einkommensverbesserung hellauf begeistert zustimmen dürften. Für den Durchschnittsmieter verbessert sich die persönliche bzw. familiäre Einkommenssituation aller Voraussicht nach nur vorübergehend. Der Immobilieneigentümer hingegen dürfte hier und da, zumindest längerfristig, ernsthafte Probleme finanzieller Art für den laufenden Unterhalt und nachhaltiger Substanzsicherung/Modernisierung haben. Liebe LINKE, man möchte Euch im gewohnten Partei-Sprech zurufen: Vorwärts immer – Rückwärts nimmer!
Solidarpakt: Miete auf 30 Prozent des Einkommens beschränken
Vor nahezu vierzig Jahren hat der Autor bereits ein Positionspapier an die damalige SPD-Bundestagsfraktion übersandt. Nach den damaligen Vorschlägen sollten die Mieten auf 30 Prozent des verfügbaren Einkommens beschränkt werden. Diese Beschränkung setze einen bundesweiten Mietspiegel voraus, der durchaus nach örtlichen Gegebenheiten variieren kann.
Anhand dieses Mietspiegels wird das erzielbare Einkommen aus der Vermietung einer Immobilie berechnet. Der Clou: Der Vermieter kommt in jedem Fall auf die ihm zustehende, weil festgelegte Rendite, weil er entweder selbst oder über eine entsprechend einzurichtende Ausgleichskasse unterschiedliche Mieten für seine Wohnungen (Ausrichtung auf das Einkommen) miteinander verrechnen kann. Ein entstehender Überschuss (aus der Vermietung an Einkommens-starke Mieter) wird hingegen an die Ausgleichskasse abgeführt. Diese leistet wiederum Ausgleichszahlungen an Vermieter, die an „zu viele“ Mieter vermieten, die wegen der Einkommensbeschränkung nicht den Level des gültigen Mietspiegels erreichen.
Mit dieser Lösung würde nicht nur eine Zergliederung von Wohngebieten in „Reich“ und „Arm“ vermindert werden, sondern auch eine soziale Beruhigung des Miet- und Wohnungsmarktes erfolgen. Auch die Vermieter könnten mit einer solchen sozialen Variante ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen, ohne Sozialhilfe beantragen zu müssen. Dem Groß- oder Gutverdiener hingegen täte eine Miete, die um einiges über dem staatlich festgelegten Mietspiegel läge, nicht sonderlich weh.
Dass man über weitergehende flankierende Maßnahmen diskutieren muß, steht außer Zweifel.
So ist die Frage der Mieterhöhungen infolge erfolgter Modernisierungen nicht ausdiskutiert. Denn diese Mieterhöhungen bleiben bestehen, auch wenn die Kosten der Modernisierung längst beglichen sind. Ein weiteres Ärgernis ist die fehlende Regelung einer vorzuschreibenden Rücklagen-Bildung aus den jährlichen Mieteinnahmen für notwendige Modernisierungen durch den Vermieter. Allein aus dieser Rücklagenpflicht würden sich positive Auswirkungen auf entsprechende Mieterhöhungen ergeben.
Es gibt also (eigentlich) noch viel zu tun. Allerdings sollte die Politik nicht nur vorübergehend offene Ohren für Alternativen haben. So wurde der Inhalt der hier vorgetragenen prozentualen Bindung an das Einkommen bereits vor einem Jahr in der SPD-Zentrale in Berlin (nach 1980) erneut vorgetragen. In dem sehr offenen und freundlichen Gespräch wurde eine Prüfung und „unbedingte Rückmeldung“ in Aussicht gestellt. Wie 1980 lag auch 2018 (bis heute) keine Rückmeldung vor. Halt, 1980 wurde der Vorschlag noch an ein Gremium der Partei in Bremen verwiesen. Immerhin. Auch wenn von dort dann keine Antwort kam…
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.468).
Berlin/Leipzig, 28.06.2019/cw – In selten gewordener Einigkeit empören sich Bürgerrechtler, SED-Opfer und Protagonisten der Aufarbeitung des SED-Unrechtes gegen den geplanten Auftritt von Gregor Gysi am 9. Oktober in der Peterskirche. Zu den Klängen der Leipziger Philharmoniker soll ausgerechnet der letzte SED-Chef die Festrede zum 30.Jahrestag der Leipziger Groß-Demo halten.
Gysi, dem u.a. von einem Bundestagsuntersuchungsausschuss vorgehalten wurde, IM der Stasi gewesen zu sein, hatte zwar während der SED-Herrschaft zahlreiche Oppositionelle und Bürgerrechtler vor den Schranken der zweiten deutsche Diktatur verteidigt. Es waren aber nie Vorhaltungen verstummt, dass der Rechtsanwalt dabei auch die Interessen der Stasi vertreten hätte.
Ebenso schwer wiegen die jetzigen erneuten Vorhaltungen im Zusammenhang mit der geplanten Veranstaltung in Leipzig: Gregor Gysi hatte sich nach der Mauer-Öffnung vehement und erfolgreich gegen Anträge gewehrt, die SED aufzulösen und dies u.a. damit begründet, dass dann das gesamte Parteivermögen für die Partei verloren ginge. Nach seiner
erfolgreichen Überzeugungsarbeit war er von den frustrierten Genossen zum neuen Parteichef gewählt worden. Gysi gelang in der Folge die Metamorphose, über die Kürzel SED/PDS, PDS (1990), Die Linkspartei/PDS (2005) und nach der Fusion mit der WASG in DIE LINKE (2007) die Diktatur-Partei im demokratischen System der Bundesrepublik zu verankern. Auch das sogen. SED-Vermögen konnte weitgehend für die Arbeit der nominell gewandelten Partei gerettet werden.
Eine derartige Leitfigur der SED könnte nicht auf einer derartigen Gedenk-Veranstaltung an die Friedliche Revolution auftreten, schon gar nicht den Festvortrag halten, sagen jetzt die Kritiker, die am kommenden Montag der Öffentlichkeit einen Protestbrief zugänglich machen wollen. Bis dahin (Limit: Sonntag, 30. Juni) können sich Bürger und Institutionen diesem Protest mit ihrer Unterschrift anschließen.
Schorlemmer: Ausladung käme einer Zensur gleich
Gegen die Forderung, Gregor Gysi auszuladen, sprach sich der Wittenberger Theologe und Bürgerrechtler Friedrich Schorlemmer aus: Eine Ausladung käme einer Zensur gleich, zitiert die Leipziger Volkszeitung heute den streitbaren Theologen. Niemand sei genötigt in jenes Konzert in der Peterskirche zu gehen. Er, Schorlemmer, könne in dem Auftreten Gysis keine Verhöhnung erkennen. Schließlich sei auch Gysi durch die Friedliche Revolution „von der Einmauerung befreit“ worden. Letztere Logik hört sich für die Kritiker denn doch mehr als eine „überzogene theologische Umarmungs-Begründung“ denn als eine politisch überzeugende Argumentation an.
Beobachter gehen inzwischen davon aus, dass sich diese „Provokation von Leipzig“ nicht durchsetzen wird. Sie rechnen aufgrund der Proteste mit einer Korrektur der Programm- Gestaltung. Schließlich gäbe es genügend redegewandte Zeitzeugen und Bürgerrechtler, die diesem Jubiläum Glanz verleihen könnten.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.429).
Berlin, 12.06.2019/cw – Wieder einmal wurden die Vertreter diverser Opferverbände zum „Fachgespräch Aufarbeitung der SED-Diktatur“ in das Abgeordnetenhaus von Berlin eingeladen. Der Briefkopf war Partei-übergreifend bunt und eindrücklich: Die Logos von SPD, DIE LINKE., Bündnis90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten und CDU standen einträchtig standen einvernehmlich nebeneinander im Briefkopf der Einladung und signalisierten: Wir nehmen uns Eurer Probleme ohne parteipolitisches Hickhack an.
Man wolle den (begonnenen) „Austausch mit den Opferverbänden, Aufarbeitungsinitiativen, Beratungsstellen und Gedenkstätten vertiefen, direkt von Ihnen erfahren, wo Sie Handlungsbedarf sehen …“, hieß es ankündigungsfroh in der von fünf Parteivertretern bzw. Abgeordneten unterzeichneten Einladung
Trotz üblicher Sprechblasen konstruktive Ansätze
Und in der Tat hatten die vorhergehenden Gespräche in dieser Runde bereits zu Ergebnissen geführt: So wurde die auch in dieser Runde von der Vereinigung 17. Juni kritisch angemerkte Praxis der Ausweitung des Berlin-Tickets auf anerkannte Rehabilitierungsopfer aufgegriffen und zwztl. durch die Sozialsenatorin (DIE LINKE) eine Verbesserung im Sinne einer Überprüfung der Vorschläge (Einführung eines Dauerausweises und damit Trennung von der Einstufung in die Soziale Bedürftigkeit) zugesagt. Diese Gesprächsrunden wiesen also trotz vieler in diesen Gremien üblich gewordener Sprechblasen durchaus konstruktive Ansätze auf.
Allerdings fiel dem Vorsitzenden der Vereinigung 17. Juni, dem ehemaligen Mauerdemonstranten und politischen Häftling der DDR, Carl-Wolfgang Holzapfel (75), anlässlich der aktuellen Einladung zum heutigen Mittwoch erneut auf, dass eine Partei der sechs im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien erneut nicht im Briefkopf ausgewiesen und auch nicht von einem Vertreter mitunterzeichnet worden war: die AfD.
Anlässlich der Weiterleitung einer aktuell erstellten Dokumentation des Vereins zum Umgang mit der originären Gedenkstätte „17. Juni 1953“ in Berlin-Zehlendorf an die einladenden Abgeordneten bat die Vereinigung darum, „uns vorab die Gründe für die offensichtlich fehlende Mitwirkung der auch im Abgeordnetenhaus vertretenen AfD“ zu übermitteln. Der Vorstand wollte nicht ausschließen, daß sich die AfD entgegen ihrer Verlautbarungen wenig oder gar nicht an der Aufarbeitung der SED-Diktatur beteiligen wollte. Immerhin hatte ja auch die AfD zu Parlamentswahlen ohne Bedenken ehemalige Stasi-IM aufgestellt. Hatte sich die Alternative für Deutschland also absichtlich einer Mitwirkung an dieser Gesprächsrunde a l l e r Parteien entzogen?
Frage nach Abstinenz der AfD ohne Resonanz
Interessanterweise lagen vierzehn Tage nach Absendung dieser Nachfrage noch keine Antworten der involvierten Abgeordneten bei der Vereinigung vor. Der Vorstand wandte sich daher vorsorglich an die AfD-Fraktion, übermittelte dieser die Nachfrage an die übrigen Parteien und bat um Aufklärung der offensichtlichen Abstinenz. Die Antwort bzw. Darstellung der AfD überraschte dann doch. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung, Martin Trefzer, übermittelte folgender Auskunft:
Trefzer bezeichnete die erneute Nichtbeteiligung der AfD an dem Fachgespräch Aufarbeitung als „Armutszeugnis des parlamentarischen Selbstverständnisses dieser fünf Fraktionen.“ Die AfD habe über ihn, Trefzer, „bereits beim letzten Mal in aller Form bei den beteiligten Fraktionen und beim Präsidenten des Abgeordnetenhauses gegen die Ausgrenzung“ der Fraktion protestiert. Auch als er sich zu der Veranstaltung „als Gast“ angemeldet hätte, sei ihm „von der federführenden Koordinatoren, Frau Dr. West von der SPD-Fraktion, mitgeteilt“ worden, dass er „auch als Gast nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfe.“ Trefzer bat daraufhin den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Ralf Wieland (SPD), diesen Vorgang rechtlich zu prüfen. Der Präsident ließ dem Abgeordneten „durch den Direktor mitteilen, dass auch diese persönliche Teilnahmeversagung nicht zu beanstanden sei.“
Die Vereinigung 17. Juni kann „aus ihrem historischen Verständnis heraus die Ausgrenzung einer frei gewählten Partei aus dem politischen Willensbildungsprozess nicht nachvollziehen,“ heißt es dazu in einer Stellungnahme des Vorstandes zu diesem Vorgang. „An die Stelle des demokratischen Disputs wieder die Ausgrenzung zu setzen, ist 66 Jahre nach dem Volksaufstand von 1953 und fast 30 Jahre nach dem endlichen Fall der Mauer ein unzumutbarer Eklat für die Demokratie.“
Die ausstehenden Stellungnahmen der angefragten fünf Parteien sieht die Vereinigung, die sich nach dem Volksaufstand zunächst als „Komitee 17. Juni“ gegründet hatte, als Eingeständnis eines „offenbaren schlechten Gewissens“ für dieses unbegreifliche, weil undemokratische Verhalten. Dass der Präsident des Abgeordnetenhauses, der zu einer parteiübergreifenden Neutralität in seinem Amt verpflichtet sei, diesen Vorgang verteidigt und als rechtens darstellen lässt, zeige einen bedenklichen Umgang mit „selbstverständlichen demokratischen Spielregeln.“
Auseinandersetzung um Werte essentiell
Die Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Parteien und der von diesen propagierten Werten sei ein „essentieller politischer Anspruch und dürfe daher keineswegs kleingeredet werden,“ so der Vorstand in seiner Stellungnahme. Dazu gehöre auch „die notwendige Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichem Gedankengut, so dieses propagiert oder verteidigt werde. Wenn aber politische Institutionen, Parteien oder sonstige Organisationen das vom Grundgesetz vorgegebene demokratische Spielfeld verlassen, leisten sie den Kräften Vorschub, deren angebliche Bekämpfung wegen undemokratischer Verhaltensweisen sie als Begründung für eigene demokratische Abstinenz“ anführen. Damit werde nicht „der demokratische Diskurs und die notwendige Verteidigung der Demokratie gefördert, sondern werden für die demokratische Ordnung gefährliche gegenteilige Reaktionen beim Wahlbürger provoziert.“
Der Vorstand betont in seiner Erklärung, die er im Nachgang zum heutigen Treffen im Berliner Abgeordnetenhaus „allen im Parlament vertretenen Parteien“ zukommen lassen will, dass die heutige Abwesenheit der Vereinigung 17. Juni ausschließlich gesundheitliche Ursachen habe und insoweit „nicht als vorgefasster Protest“ gegen das als undemokratisch empfundene Verhalten aufgefasst werden dürfe. Man sei aber „nicht unfroh, dass die gesundheitliche Komponente hilfreich bei der heute sichtbaren Abwesenheit der Vereinigung gewesen sei.“ Man werde von den noch immer ausstehenden, aber erwarteten Stellungnahmen „unser weiteres Verhalten wie unsere weitere Teilnahme an derartigen Gesprächen gleichwohl abhängig machen.“ Auch würde man zu gegebener Zeit die anderen Teilnehmer ggf. auffordern müssen, „die weitere Zusammenarbeit bei einer Fortführung undemokratischer Verhaltensweisen zu überdenken.“ Diese klare Haltung sei man „dem Erbe des 17. Juni 1953, der sogen. Friedlichen Revolution wie den tausenden Opfern der Verfolgung in der zweiten deutschen Diktatur schuldig.“
V.i.S.d.P.: Vorstand VEREINIGUNG (AK) 17. JUNI 1953 e.V., Berlin (für den Inhalt der vorliegenden Erklärung) und Redaktion Hoheneck, Berlin (für den redaktionellen Beitrag) – 1.419.
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