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Berlin, 27.08.2019/cw – Das sich endlich etwas in Sachen MIETE bewegt, ist wohl zuforderst den aktuellen Wahlkämpfen zu verdanken. Sei´s drum, davon lebt Demokratie. Beunruhigend sind aber einige Argumente, die – wie im Fall Berlin – nunmehr in Gesetzentwürfe einfließen sollen. Wir haben uns mit einigen dieser Argumente auseinandergesetzt, wobei auch wir nur gewisse Punkte beleuchten, aber an dieser Stelle – allein schon aus Platzgründen – keine ausführlichen Diskussionen en detail führen können.

Wohngeld erhöhen

Was auf den ersten Blick wie eine Befreiungsschlag wirkt, weil Mietern mit niedrigem Einkommen unerträgliche Lasten erleichtert werden sollen, hält einer gründlichen Überprüfung nicht stand. Im Grunde handelt es sich um eine weitere Subventionierung von Vermietern, die die bisherige dreißigjährige Sozialbindung des sogen. Sozialen Wohnungsbaus zu Gunsten der Vermieter ergänzt. Nach dreißig Jahren kann der Besitzer von staatlich geförderten Immobilien die Wohnungen „frei nach dem Markt“ vermieten. Auch hier schaut der Steuerzahler, mit dessen Geldern diese Wohnungen einst gebaut wurden, buchstäblich in die Röhre. Langfristigkeit? Fehlanzeige.

Die Erhöhung des Wohngeldes stellt eine noch dreistere Augenwischerei dar. Dem Mieter (und Wähler!) wird suggeriert: Seht her, wir helfen euch in euerer Not. Den Nutzen dieser Nothilfe hat der Vermieter, der sich in seiner Mieterhöhungspraxis bestätigt sehen kann.

Enteignung von Wohnbaugesellschaften

Die angedachte und mit einem Volksbegehren angestrebte Enteignung von Wohnungsbaugesellschaften ist ebenfalls nur vordergründig von Vorteil. Mit der angestrebten Enteignung soll der Staat dem Mieter bezahlbare Mieten garantieren. Was für die ersten Jahre nach einer Enteignung durchaus verlockend aussieht, lässt sich aber mit wirtschaftlichem Verstand kaum dauerhaft durchhalten. Denn natürlich steigen die unausweichlichen Kosten des Unterhaltes stetig an und führen längerfristig eben wieder zu notwendigen Erhöhungen der Kaltmieten mit den dann wieder aufkommenden Ungerechtigkeiten gegenüber den Geringverdienern. Hingegen partizipiert der GUT-Verdiener von einer solchen Lösung und kann mit der so eingesparten Miete im Gegensatz zu seinem Nachbarn seine Urlaubsreise sorgenfrei finanzieren.

Mietendeckel erinnert an DDR-Wirtschaft

Die einstige SED, heute DIE LINKE, hat vordergründig den Mut, bisher nahezu Undenkbares in den politischen Diskurs einzubringen: Den Mietendeckel. Sie setzt dabei wahrscheinlich auf den politischen Verführungswert für die zu erreichende Klientel, die völlig zu recht über den anhaltenden Mietenwahnsinn empört ist und sogar inzwischen zu Tausenden auf die Straße geht. Aber hält dieses auf den ersten Blick bestechende Modell einer Überprüfung stand? Wohl eher nicht.

Das liegt nicht nur an den aufheulenden Reaktionen aus der Immobilienbranche. Die waren zu erwarten und – was ja nicht immer der Fall ist – vom üblichen Geheul entkleidet teilweise auch nachvollziehbar. Der Blick in die unselige DDR-Vergangenheit zeigt diese Begründung auf. Die (nicht national- sondern) staats-sozialistische Führung hatte die komplette Deckelung der Mieten entsprechend gesetzlich geregelt, und die Häuser in den DDR-Ortschaften sahen entsprechend aus. Wegen der staatlich verordneten Mieten konnte häufig nicht einmal der minimalste Unterhalt einer Immobilie gesichert werden. Im Ergebnis hatten die DDR-Bürger keine kapitalistischen Ausbeuter-Mieten zu verkraften, mußte aber dem Zerfall ihres Wohnumfeldes ebenso hilflos zusehen, wie den anderen Folgen staatlicher Willkür.

Darüber hinaus würde auch dieser Mietendeckel im Ergebnis wieder die fördern, die wegen eines überdurchschnittlichen Einkommens dieser Einkommensverbesserung hellauf begeistert zustimmen dürften. Für den Durchschnittsmieter verbessert sich die persönliche bzw. familiäre Einkommenssituation aller Voraussicht nach nur vorübergehend. Der Immobilieneigentümer hingegen dürfte hier und da, zumindest längerfristig, ernsthafte Probleme finanzieller Art für den laufenden Unterhalt und nachhaltiger Substanzsicherung/Modernisierung haben. Liebe LINKE, man möchte Euch im gewohnten Partei-Sprech zurufen: Vorwärts immer – Rückwärts nimmer!

Solidarpakt: Miete auf 30 Prozent des Einkommens beschränken
Vor nahezu vierzig Jahren hat der Autor bereits ein Positionspapier an die damalige SPD-Bundestagsfraktion übersandt. Nach den damaligen Vorschlägen sollten die Mieten auf 30 Prozent des verfügbaren Einkommens beschränkt werden. Diese Beschränkung setze einen bundesweiten Mietspiegel voraus, der durchaus nach örtlichen Gegebenheiten variieren kann.

Anhand dieses Mietspiegels wird das erzielbare Einkommen aus der Vermietung einer Immobilie berechnet. Der Clou: Der Vermieter kommt in jedem Fall auf die ihm zustehende, weil festgelegte Rendite, weil er entweder selbst oder über eine entsprechend einzurichtende Ausgleichskasse unterschiedliche Mieten für seine Wohnungen (Ausrichtung auf das Einkommen) miteinander verrechnen kann. Ein entstehender Überschuss (aus der Vermietung an Einkommens-starke Mieter) wird hingegen an die Ausgleichskasse abgeführt. Diese leistet wiederum Ausgleichszahlungen an Vermieter, die an „zu viele“ Mieter vermieten, die wegen der Einkommensbeschränkung nicht den Level des gültigen Mietspiegels erreichen.

Mit dieser Lösung würde nicht nur eine Zergliederung von Wohngebieten in „Reich“ und „Arm“ vermindert werden, sondern auch eine soziale Beruhigung des Miet- und Wohnungsmarktes erfolgen. Auch die Vermieter könnten mit einer solchen sozialen Variante ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen, ohne Sozialhilfe beantragen zu müssen. Dem Groß- oder Gutverdiener hingegen täte eine Miete, die um einiges über dem staatlich festgelegten Mietspiegel läge, nicht sonderlich weh.

Dass man über weitergehende flankierende Maßnahmen diskutieren muß, steht außer Zweifel.

So ist die Frage der Mieterhöhungen infolge erfolgter Modernisierungen nicht ausdiskutiert. Denn diese Mieterhöhungen bleiben bestehen, auch wenn die Kosten der Modernisierung längst beglichen sind. Ein weiteres Ärgernis ist die fehlende Regelung einer vorzuschreibenden Rücklagen-Bildung aus den jährlichen Mieteinnahmen für notwendige Modernisierungen durch den Vermieter. Allein aus dieser Rücklagenpflicht würden sich positive Auswirkungen auf entsprechende Mieterhöhungen ergeben.

Es gibt also (eigentlich) noch viel zu tun. Allerdings sollte die Politik nicht nur vorübergehend offene Ohren für Alternativen haben. So wurde der Inhalt der hier vorgetragenen prozentualen Bindung an das Einkommen bereits vor einem Jahr in der SPD-Zentrale in Berlin (nach 1980) erneut vorgetragen. In dem sehr offenen und freundlichen Gespräch wurde eine Prüfung und „unbedingte Rückmeldung“ in Aussicht gestellt. Wie 1980 lag auch 2018 (bis heute) keine Rückmeldung vor. Halt, 1980 wurde der Vorschlag noch an ein Gremium der Partei in Bremen verwiesen. Immerhin. Auch wenn von dort dann keine Antwort kam…

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.468).

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