Karlsruhe, 19.05.2020 – Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf Datenströme im Ausland nicht ohne konkreten Anlass überwachen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab heute einer Beschwerde der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen und mehrerer ausländischer Journalisten gegen das BND-Gesetz statt. Es muss nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. Die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte sei nicht auf Deutschland begrenzt, urteilten die Karlsruher Richter. Der Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses und der Pressefreiheit erstrecke sich auch auf Ausländer im Ausland. DW
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1 Kommentar
21. Mai 2020 um 07:22
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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, daß die Überwachung im Ausland durch den BND in der jetzigen Form verfassungswidrig sei, wird dazu führen, dass die Arbeitsfähigkeit des Geheimdienstes und unserer Schutz vor Anschlägen massiv beeinträchtigt wird. – Übrigens, ich kenne keinen Gegendemonstranten, der für sein Protestieren bezahlt wird. Gründe sind vielmehr Weltverbesserungsideen und Karrierewünsche.