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Leipzig/Berlin, 14.06.2021/cw – Sachsens Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Nancy Aris, erklärte zum bevorstehenden 17. Juni, der Volksaufstand von 1953 sei ein „tag der Selbstermächtigung gewesen. Die Menschen hätten es damals gewagt, „trotz größter Gefahren öffentlich ihren Freiheitswillen zu bekunden.“
Aris betonte die Wichtigkeit, „junge Menschen heute daran zu erinnern, dass autoritäre Systeme sich auf Dauer nicht halten können und jeder Einzelne etwas bewegen kann.“ Dies halte sie für die wichtigsten Lehren des 17. Juni.

Auf der Rückseite des Flugblattes notierte die Stasi: „Diese Fotokopie wurde am Mittwochabend in der Beethovenstr. den Passanten in die Hände gedrückt.“ – Quelle: BStU, MfS, BV Leipzig, Leitung, Nr. 231, Bl. 59
Die 51-Jährige Nancy Aris war im März einstimmig vom sächsischen Landtag als Nachfolgerin von Lutz Rathenow gewählt worden, der das Amt seit 2011 innehatte. Sie war seit 2003 bereits stellvertretende Landesbeauftragte.
In der damaligen „DDR“-genannten sowjetisch besetzten Zone hatten Hunderttausende zunächst gegen die Erhöhung der Arbeitsnormen protestiert und im Verlauf für Freiheit, freie und geheime Wahlen und gegen das SED-Regime, den Rücktritt der Regierung, demonstriert. Der Aufstand wurde schließlich durch den Einsatz von Panzern der Roten Armee und die Verhängung des Ausnahmezustandes erstickt. Insgesamt kamen während und nach dem Aufstand mindestens 55 Menschen ums Leben. Nahezu 15.000 Menschen wurden verhaftet und viele der Teilnehmer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Gedenken der VOS und des Vereins Bürgerkomitee Leipzig
Am kommenden Donnerstag wird in Leipzig mit zwei Veranstaltungen an den Volksaufstand in der DDR vom 17. Juni 1953 erinnert. Nancy Aris selbst debattiert am Nachmittag unter dem Motto „Vom Preis der Freiheit“ mit Schülern der Anton-Philipp-Reclam-Schule, wie ihr Büro am Montag in Dresden mitteilte. Sachsens Landeskultusminister Christian Piwarz (CDU) und der Landesvorsitzende der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS), Frank Nemetz, werden an der Veranstaltung teilnehmen. Am Nachmittag organisieren die VOS und der Verein Bürgerkomitee Leipzig eine Gedenkveranstaltung mit Kranzniederlegung. Minister Piwarz und der Leiter des Gedenkstätte „Museum in der Runden Ecke“, Tobias Hollitzer, sowie der Zeitzeuge Karl F. Fischer werden auf der Gedenkveranstaltung erwartet bzw. sprechen. Beide Veranstaltungen werden nach der Pressemitteilung der Landesbeauftragten aufgezeichnet und im Anschluss auf YouTube veröffentlicht.
V.i.S.d.P.: VEREINIGUNG 17. JUNI 1953 und Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.652).
Leipzig/Berlin, 16.10.2019/cw – Lediglich ein Verband wurde zu der bemerkenswerten Veranstaltung in Leipzig eingeladen. Unter dem Titel: „Geschichte und Zukunft der Verfolgtenverbände“ hatte das Archiv Bürgerbewegung Leipzig e.V. zu einer Podiumsdiskussion am 15.10.2019 um 19:00 Uhr in die Alte Börse Leipzig eingeladen. Ein einziger Verband war offensichtlich von den Veranstaltern informiert worden, die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS), deren Vertreter Hugo Diederich als „Bundesvorsitzender“ (Einladung), obgleich nur Beisitzer im Vorstand, sogar auf das Podium durfte. Der Dachverband, die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) noch andere Verbände oder deren Vertreter waren offenbar nicht informiert geschweige denn eingeladen worden.
Unter der Moderation von Reinhard Bohse, stellv. Vorsitzender der Freien Wähler Leipzig und 1989 Mitbegründer des Neuen Forums, diskutierten Prof. Dr. Barbara Zehnpfennig, Lehrstuhl Politische Theorie und Ideengeschichte Universität Passau, Hugo Diederich, hier als „Geschäftsführer“ der VOS vermerkt, Lutz Rathenow, Sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und Jörg Siegmund, wissenschaftlicher Assistent und persönlicher Referent der Direktorin der Akademie in Tutzing. Über die Ergebnisse der Veranstaltung lagen bei Redaktionsschluss allerdings keine Verlautbarungen vor.
Mit der offenbaren Ausgrenzung der Verbände von Opfern der Zweiten Deutschen Diktatur von einer weiteren Themen-bezogenen Veranstaltung scheint sich eine bedenkliche Entwicklung der Verdrängung kommunistischen Unrechtes fortzusetzen. Erst kürzlich hatte der Dachverband UOKG in einem Offenen Brief die Nichtberücksichtigung von Diktatur-Opfern in der Vorbereitung der Feiern zum 30. Jahrestag des Mauerfalls beklagt.
Kommentar:
Die Erinnerung an die Verdrängung des NS-Unrechtes nach dem Krieg hat offenbar keine Erfahrungswerte hinterlassen. Und ein korrigierender Aufstand, wie durch die 1968er-Protestanten, steht vergleichbar nicht an. An der historischen Lernfähigkeit in Deutschland darf nach wie vor gezweifelt werden.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.486).
Ein Nachruf von Elke Schlegel*
7. August 2019/es – Am 25. Juli 2019 erlag Rosel Werl einer unbesiegbaren Krankheit. Gekämpft hat sie bis zum bitteren Ende. Das Leben ist vergänglich, doch die Liebe, Achtung und Erinnerung bleiben für immer.
Am 31. März 1951 wird sie in Thüringen in Altersbach geboren. Sie wächst bei Pflegeeltern auf. Erlernt den Beruf einer staatlich geprüften Sekretärin. Im Urlaub in Ungarn 78 lernt sie ihre große Liebe kennen. Er jedoch kommt aus Baden-Württemberg in der damaligen Bundesrepublik, ist also ein Staatsfeind der DDR. Nach dem Tod der Pflegemutter stellt sie ab 1981 Ausreiseanträge.
Heimliche Treffen mit ihrem Freund werden von der Stasi abgehört und bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung wird ihr Tagebuch gefunden. Die intimen Notizen reichen aus um Rosel Werl 1982 zu 2 Jahren und 3 Monaten wegen landesverräterischer Nachrichten-übermittlung nach § 99 des StGB zu verurteilen. Im August 83 wird sie freigekauft und kommt über das Lager Giessen nach Weil, in die Stadt in der ihr Freund lebt. Die Beiden heiraten 1984 und 1985 wird ihr Sohn geboren.
Seit 1987 war sie Mitglied der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) und 1990 tritt sie in den Frauenkreis ehemaliger Hoheneckerinnen ein. Ab 2004 ist sie Mitglied im DDR- Museum Pforzheim, einem Lernort für Demokratie.
In dem Buch „Der dunkle Ort“ wurde sie als eine der 25 Frauenschicksale aus dem DDR-Frauenzuchthaus von Dirk von Nayhaus und Maggie Riepl porträtiert. Es war ein dunkler Ort, das Frauenzuchthaus Hoheneck und in dem Buch werden 25 Biografien gegen das Vergessen eines dunklen Kapitels deutscher Geschichte erzählt.
Seit 2004 arbeitete sie außerdem im Stiftungsbeirat der Stiftung sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft mit, damit Hoheneck eine würdevolle Gedenkstätte wird. Hoheneck wurde für sie zu einer Lebensaufgabe. Gemeinsam mit Vereinsmitgliedern der VOS, Benno Prieß und Heinz Lorenz als ehemalige Häftlinge von Sachsenhausen, Bautzen und Waldheim, mit Maria Stein und Margot Jann, ehemalige Hoheneckerinnen, suchte Rosel nach den Namen der Toten von 1950 bis 1954.
In den Unterlagen des Krematoriums wurden Listen und auf dem Dachboden von Hoheneck Urnen gefunden. 136 unschuldig zu Tode gekommene Männer, Frauen und Kinder, die anonym 1957 verscharrt worden waren, bekamen am 28. Februar 2019 am Ehrengrab im Urnenhain 18 eine Namenstafel.
Rosel in ihrer Rede am Grabstein: „Mir geht es darum, dass die hier bestatteten Toten unvergessen bleiben, uns nachfolgenden Generationen Mahnung sind, dass sich solches Unrecht niemals wiederholt. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, der Jugend an diesen Schicksalen den Unterschied zwischen Diktatur und Demokratie vor Augen zu halten.“
Mit dem Tod von Rosel Werl verlieren wir eine aufrechte Kameradin, die seit ihrer Übersiedlung in den Westen bis fast zuletzt als kompetente Zeitzeugin, die den Unrechtsstaat DDR leibhaftig erlebte, an zahlreichen Schuleinrichtungen unterwegs war.
Um das Vermächtnis von Rosel und den vielen schon von uns gegangenen Frauen zu erfüllen, liegt es nun in unserer Hand, auf dem Gelände des ehemaligen Zuchthauses einen Ort des würdigen Gedenkens und erinnernder Wegweisung für zukünftige Generationen zu errichten. Ehemalige Hoheneckerinnen haben gemeinsam schon ein verbindliches Logo entworfen. Für dieses Logo war es für Rosel noch nicht zu spät, aber zur Eröffnung der Gedenkstätte Frauenzuchthaus Hoheneck wird sie nun nicht dabei sein.
Eine Stimme, die vertraut war, schweigt. Ein Mensch, der immer da war, ist nicht mehr. Was bleibt, sind dankbare Erinnerungen, die niemand nehmen kann. Du fehlst.
* Die Autorin (*1958) war von 1983-1984 selbst Insassin im Frauenzuchthaus Hoheneck
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.454).
Weil der Stadt/Berlin, 30.07.2019/cw – Heut erreichte uns die traurige Nachricht von ihrem Ableben: Rosel Werl, *1951 † 25.07.2019. Auch sie hat den Kampf mit dem tückischen Krebs verloren.
Bis zuletzt stand die Aufrechte an der Seite ihrer Kameradinnen aus dem berüchtigten DDR-Frauenzuchthaus Hoheneck, in dem auch sie nach vergeblichen Ausreiseanträgen einen Teil ihres Lebens verbringen mußte. Noch Februar d.J. wohnte sie trotz ihrer Krankheit der maßgeblich von ihr betriebenen Einweihungsfeier für eine Gedenktafel auf dem Friedhof in Chemnitz bei. Die Namenstafel erinnert an die 136 Menschen, die zwischen 1950 und 1954 in den DDR-Haftanstalten Waldheim und Hoheneck verstarben und anschließend anonym beigesetzt wurden. Nach dem Ende der DDR waren auf dem Boden der Kapelle Urnen mit sterbliche Überresten von Frauen aus Hoheneck gefunden worden, denen das DDR-Regime eine letzte Ruhe verweigert hatte.
Der Liebe wegen wollte sie die DDR verlassen
Die in Altersbach/Thüringen geborene Rosel Werl machte nach dem Besuch der zehntklassigen gen Polytechnischen Oberschule (1957 – 1967) eine Ausbildung zur Industriekauffrau und war danach als Materialsachbearbeiterin tätig. Während eines Urlaubs in Ungarn lernte die Thüringerin 1978 einen Mann aus Westdeutschland kennen und verliebte sich in ihn. Mehrere Ausreiseanträge, die sie ab 1981 stellte, um den geliebten Mann heiraten zu können, wurden abgelehnt. Auch Hilferufe in Form von Schreiben an die Ständige Vertretung der Bundesrepublik in Ost-Berlin, das Ministerium für Innerdeutsche Beziehungen in Bonn, den bekannten Ost-West-Vermittler und Rechtsanwalt Wolfgang Vogel sowie den damaligen Innenminister der DDR blieben ohne Ergebnis.
Wegen des Vorwurfs „landesverräterischer Nachrichtenübermittlung“ wurde die jetzt Verstorbene schließlich im Juni 1982 verhaftet und zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach dem Urteil wurde sie nach Hoheneck transportiert. Im August 1983 konnte sie bereits von der Bundesrepublik freigekauft werden. Rosel Werl wählte als neue Heimat Baden-Württemberg, wo sie 1984 endlich heiraten konnte. 1985 brachte sie ihren Sohn zur Welt und war danach bis zu ihrem Ruhestand (2016) in vielen Bereiche als Sekretärin tätig.

Im Buch „Der dunkle Ort“ wurde auch die Haft von Rosel Werl (Auf dem Cover unten, von re. an zweiter Stelle) beschrieben.
Nachdem Werl bereits 1987 dem seinerzeit größte und ältesten Opferverband, der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) beigetreten war, zögerte sie nicht, 1996 dem gegründeten Frauenkreis der ehemaligen Hoheneckerinnen beizutreten. Hier war sie bis zum unerwarteten Zerwürfnis der Frauen im Vorstand tätig und bis zuletzt bemüht, die geschrumpfte Anzahl einstiger engagierter Mitglieder zusammenzuhalten.
Mit Rosel Werl verliert die Opfer-Szene der DDR/SED-Diktatur einen weiteren wichtigen Menschen in dem noch nicht beendeten Kampf um Anerkennung und Rehabilitierung erlittener Leiden. Mit ihr hat uns eine Unentwegte verlassen, die nie an ihrer persönlichen Verantwortung für Jene gezweifelt hat, die auf die Vertretung ihrer Interessen gegenüber den Institutionen mangels eigener Möglichkeiten angewiesen waren.
Wir haben Rosel Werl um 2008 als eine engagierte, wenn auch stets bescheiden auftretende Frau kennen und schätzen gelernt. Wir werden sie nicht vergessen.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 176-48061953 (1.444)
Erfurt, 18.05.2018/cw – Fassungslos über ein Urteil des Landessozialgerichtes zeigte sich der Verband der Opfer des Stalinismus in Thüringen. Der Landesvorsitzende der VOS, Manfred Wettstein: „In den letzten Jahrzehnten seien zahlreiche Ansprüche von Opfern kommunistischer Gewalt von den Gerichten abgeschmettert worden, nun können sich die Peiniger ins Fäustchen lachen.“
Grundlage der Bestürzung in den Opferverbänden: Das Sozialgericht Thüringen hatte am 15.05. in einem Urteil (L 3 R 837/18) festgelegt, dass Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei als Arbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) zu qualifizieren ist.
Nach einer Pressemitteilung des Sozialgerichtes vom 16.05. war „der Kläger seit 1958 Angehöriger der Volkspolizei der ehemaligen DDR. Im Jahre 2009 beantragte er beim Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei eine Überprüfung eines Feststellungsbescheides aus dem Jahr 1998 mit dem Ziel der Feststellung von Verpflegungs- und Bekleidungsentgelt als Arbeitsentgelt. Nach Abweisung einer Klage durch das Sozialgericht mit Urteil vom 17.10.2013 hatte das LSG Erfurt auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten mit Beschluss vom 29.04.2014 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Der Wiederaufruf der Sache durch den Kläger erfolgte im Juni 2018.
Das LSG Erfurt hat der Berufung insoweit stattgegeben, als der Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei verpflichtet wurde, das im Zeitraum 1961-1981 gezahlte Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt festzustellen. Hinsichtlich der Feststellung von Kleidergeld hat das Landessozialgericht die Berufung zurückgewiesen.
Nach Auffassung des Landessozialgerichts war Verpflegungsgeld eine lohnpolitische Maßnahme und diente der Verbesserung der Einkommenssituation des Betroffenen. Bekleidungsgeld hingegen habe eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers gedient und hatte daher keinen Arbeitsentgeltcharakter.“
Angehörige des DDR-Strafvollzuges können ebenfalls profitieren
Von dem jetzigen Urteil sind vor allem untere Dienstgrade betroffen. Profitieren könnten von dieser Entscheidung auch ehemalige Beschäftigte des DDR-Strafvollzuges und der Feuerwehr.
Das Gericht hatte eine Berufung nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG angefochten werden.
Unmut der Verfolgungsopfer
Der Unmut der Verfolgungsopfer der DDR-Diktatur ist begründet. Während Gerichte landauf-landab Ansprüche dieser Betroffenen-Gruppe auch nach 30 Jahren des Mauerfalls immer noch mit teils skandalösen Begründungen abweisen, haben ehemalige Systemträger – wenn auch nach längeren Schamfristen – immer wieder Erfolge, wie jetzt in Thüringen.
So hatte jüngst in Berlin das Landgericht den Antrag einer ehem. DDR-Bürgerin auf Rehabilitierung zugefügten DDR-Unrechtes abgewiesen. Die jetzt 58jährige war im Alter von zwei Jahren in ein Heim eingewiesen worden, weil die betreuenden Großeltern wegen Republikflucht inhaftiert (und später verurteilt) worden waren. Das Gericht hatte die Einweisung als „übliche fürsorgerische Maßnahme“ bezeichnet und die elf Jahre andauernde Vorenthaltung der nach West-Berlin geflüchteten Eltern schlicht ignoriert: Man müsste ja dann allen 17 Millionen DDR-Bürgern eine Wiedergutmachung zusprechen, weil diese an der Ausreise gehindert worden seien.
Fortdauernde Unrechtspflege
Es sind diese Urteils-Begründungen, die Verfolgungs-Opfer der DDR buchstäblich auf die Palme treiben. Dabei handelt es sich nur um die Spitze einer „fortdauernden Unrechtspflege,“ wie die Vereinigung 17. Juni 1953 in einer Stellungnahme von heute in Berlin erklärte. Für diese „Aufrechterhaltung alter Prinzipien“ seine allerdings nicht nur die Gerichte, sondern auch die Politik verantwortlich. Diese habe die grundlegende und unmissverständliche Aufarbeitung des DDR-Unrechtes im Gegensatz zu der zwar verzögerten, aber immerhin konsequenten Verfolgung des NS-Unrechtes „auf die lange Bank geschoben.“ Nur zögerlich und nach für die Betroffenen quälenden, weil immer wieder vorgertragenen Forderungen reagiere die Politik, wie jetzt, 30 Jahre nach der Maueröffnung, durch z.B. die Entfristungs-Vorlage des Unrechtsbereinigungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Die nach wie vor ungeklärte Verletzung von Grundrechten durch die erfolgte Rückstufung von Bundesbürgern (nach erfolgreicher Flucht aus dem SED-Staat) zu DDR-Bürgern und die damit verbundene bis zu dreistellige Kürzung von Rentenansprüchen ist bis heute nicht korrigiert worden.

Immer wieder demonstrierten Ausgebürgerte und Unterstützer gegen den Rentenbetrug- Die Politik wehrte bis heute ab – Foto. LyrAg
Auch die „Soziale Zuwendung“, die SED-DDR-Opfer nach einer zu Unrecht verbüßten Haft von mindestens 180 Tagen erhalten, im Polit-Deutsch schamhaft als „Opferrente“ bezeichnet, ist ein Skandal dieser Republik, weil die Opfer somit gesetzeskonform zu Sozialhilfeempfängern degradiert werden. Auch eine Dynamisierung der Entschädigung ist bisher abgelehnt worden. Auf der anderen Seite erhalten die einstigen Minister der (frei gewählten) Übergangsregierung der DDR für längstens 5 Monate Dienstzeit eine sogen. Ministerrente, die jeweils mit einer Erhöhung der Ministergehälter auf Bundesebene angepasst werden. Eingangsrente: 600 Euro. SED-DDR-Opfer erhielten seit 2007 (!) 250 Euro, nach einer Erhöhung ab 2015 300 Euro. Dies entspricht gerade einmal der Hälfte der Eingangsrente für ehemalige Minister der letzten DDR-Regierung.
Unwucht im Rad der Aufarbeitung
„Die wenigen Beispiele belegen die Unwucht im Rad der Aufarbeitung,“ stellt dazu die Vereinigung 17. Juni fest. Daher sehe man den zu erwartenden Jubelreden zum 30. Jahrestag des Mauerfalls „mit erheblichen Kopfschmerzen entgegen.“ Es sei ein „Höhepunkt der Heuchelei“ zu erwarten, um die Bürger von den „sträflichen Versäumnissen und Verwerfungen in der Aufarbeitung der zweiten deutschen Diktatur“ abzulenken. Daher ist es für viele Verbandsvertreter nicht verwunderlich, wenn sich einstige Opfer zunehmend enttäuscht von den einst bei diesen hoch angesehenen, weil die Bundesrepublik in den vergangenen Jahrzehnten tragenden Parteien abwenden und versucht sind, sich neu entstandenen politischen Gruppierungen zuzuwenden.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-48061953 (1.408).
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