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Titel HB 2014Nr.036       Einigkeit und Recht und Freiheit 15. 12. 2014

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Weihnachtsgeschenk oder Alibi der Politik?

Berlin, 15.12.2014/cw – Mit einem „Weihnachtsgeschenk“ bedachte der Deutsche Bundestag kurz vor Jahresschluss die bisherigen Empfänger von „Sozialleistungen“ für erlittene Verfolgung während der zweiten deutschen Diktatur: Die pauschale Leistung wurde per Jahresbeginn 2015 um 50 Euro auf insgesamt 300 Euro im Monat angehoben. Gut möglich, dass die Abgeordneten dabei ein weihnachtlich-gutes Gewissen hatten, schließlich habe man ja jetzt konkret etwas für diesen Personenkreis getan (der hoffentlich endlich Ruhe gibt – 25 Jahre nach dem Mauerfall!).

Der Bundestag brauchte ganze 17 Jahre, um überhaupt eine Entschädigungsleistung für einen allerdings eingeschränkten Personenkreis zu beschließen. Weitere sieben Jahre gingen ins Land, um jetzt eine Erhöhung zu verabschieden, die gerade eben einem Inflationsausgleich entsprechen dürfte. Zahlreiche Anregungen für eine abschließende Regelung offener Fragen wurden trotz geflissentlich wiederholter Aufforderungen an die diversen Vereine und Verbände, Vorschläge einzureichen, entweder übergangen oder schlicht ignoriert.

So hatte sich neben anderen auch die Vereinigung 17. Juni in Berlin im Mai 2014 angesichts der beabsichtigten Novellierung des Opferentschädigungsgesetzes an die Fraktionen im Deutschen Bundestag gewandt und detaillierte Vorstellungen unterbreitet. In einer „Vorbemerkung“ führte der Verein u.a. aus:

Unwürdiges Spiel auf dem Rücken der Opfer

„Der Gesetzgeber hat es über viel Jahre versäumt, die Verfolgten und Opfer der zweiten Diktatur in ihrer Vielschichtigkeit zu erfassen und damit den tatsächliche Bedarf auf Entschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen zu erfassen. Aufgrund dieser Versäumnisse war es möglich, Entschädigungsleistungen und andere Maßnahmen unter Angabe wechselnder Begründunge immer wieder hinauszuschieben. Dabei spielten die beiden großen und letztlich entscheidenden politischen Parteien eine unrühmliche Rolle, indem sie der jeweils anderen Partei die Schuld an dem Versäumnis vorwarfen. Selbst in die Verantwortung gewählt, wurde dieses unwürdige Spiel auf dem Rücken der Opfer umgedreht. Die jeweils in der Regierung befindliche Partei sah sich dem Vorwurf der Torpedierung ausgesetzt, die jeweilige Opposition entdeckte ihr großes Herz für die Opfer.“

Erst die große Koalition von 2005 habe diese Dilemma beendet, weil sich die beiden nun in der Regierungsverantwortung stehenden Parteien nicht mehr auf die jeweils andere Partei hätten herausreden können, schrieb der Verein.

„Auf der anderen Seite standen die Verfolgten- und Opferverbände, die 17 Jahre nach der erfolgten Wiedervereinigung geradezu depressiv diese endliche Entschädigung aufnahmen (Minimallösung) und daher zu keiner entscheidenden Mitwirkung fähig waren.“ In einem großen Opferverband sei sogar die Befürchtung aufgekommen, ab einer bestimmten Renten- höhe Mitglieder zu verlieren. „Eine abstruse Verkehrung der begleitenden Umstände.“

Sieben Jahre nach der Verabschiedung dieser Entschädigung seien aber in den Verbänden die Lücken in der Gesetzgebung im Alltag der Betreuung hilfebedürftiger und ratsuchender Opfer bewußt geworden. Seither wurde der Ruf auf Nachbesserungen lauter und dringlicher, was berechtigt und begründet sei. Die zunehmende Vergreisung und das Versterben der einst von rechtsstaatswidrigen Verfolgungen Betroffenen würde dazu beitragen, buchstäblich Panik auszulösen. Tatsächlich hätten bereits Viele den Tag der Wirksamkeit der angesprochenen Entschädigung nicht mehr erlebt. Durch die fehlende Vererbungsmöglichkeit auf Partner, die zu Lebzeiten die Verfolgung mitertragen hätten, ginge selbst für diesen Personenkreis jedwede Leistung ins Leere.

Begriff „Soziale Zuwendung“ eine Beleidigung

Zur „Begrifflichkeit“ von Entschädigungsleistungen heißt es in dem Schreiben:
„Der Benennung von Entschädigungsleistungen für erlittenes Unrecht kommt eine enorme psychologische Wirkung sowohl gegenüber den Betroffenen als auch gegenüber der Gesellschaft zu.“ Die Benennung der bisherigen Entschädigungszahlungen als „soziale Zuwendung“ habe sich als Zumutung erwiesen. Diese stelle eine Beleidigung der Betroffenen
dar und stände darüber hinaus im Widerspruch der Benennung von Rentenzahlungen an längstens fünfmonatige Regierungsmitglieder der letzten DDR-Regierung, die als „Ehrenpension“ deklariert worden sei. Diese findet ausschließlich dann keine Anwendung, wenn Regierungsmitglieder sich persönlich in der Diktatur schuldig gemacht hätten (z.B. IM-Tätigkeit). Darüber hinaus werde diese Ehrenpension entsprechend den Besoldungserhöhungen nach dem Bundesministergesetz stetig angepasst und könne als Bestandteil der Witwen- oder Witwerrente übertragen werden. Gegen diese „unerhörte und quasi im Schatten öffentlicher Aufmerksamkeit durchgewinkte Regelung“ wurde den Verfolgten und Opfern eine „soziale Zuwendung“ verordnet, die „von der Begrifflichkeit her bereits eine herabwürdigende Hartz-IV-Komponente ausweist.“

Diese Regelung widerspreche jedem „Anspruch auf die uneingeschränkte Anerkennung der Leistung für eine freie und demokratische Gesellschaft durch Verfolgung, langjährige Haft und sogar Tod.“ Die Benennung dieser Leistung in Form einer „Ehrenpension“ sei daher überfällig und müsse in eine (anstehende) Novellierung einbezogen werden. Ebenso sei die Anbindung von Erhöhungen an einen wie immer zu bestimmenden Index unabdingbar. Die Gegenfinanzierung für derartige periodische Angleichungen ergebe sich, so der Verein, aus der automatischen „Verminderung der Leistungsempfänger durch natürliches Ableben.“

Automatische Vererbbarkeit widerspricht angemessener Würdigung

Kritisch sieht der Verein die UOKG-Forderung nach einer “automatischen“ Vererbbarkeit der Entschädigungszahlungen. Dies würde dem Tenor einer angemessenen Würdigung der Leiden widersprechen und wäre in der Realität auch schwer durchsetzbar. Stattdessen schlägt die Vereinigung 17.Juni vor, eine Vererbbarkeit zu bestimmen, sofern eine Lebensgemeinschaft bereits zum Zeitpunkt der Verfolgung bestanden habe. Dadurch würde die direkte Betroffenheit des Lebenspartners durch die Leidenszeit gewürdigt werden.
Zwar sei nicht auszuschließen, daß später eingegangene Lebenspartnerschaften ebenfalls unter den Folgen erlittener Haft und dadurch verursachter Traumata zu leiden hätten. Diese wären dennoch nicht vergleichbar mit einer Gemeinschaft, die z.B. bereits in den sechziger Jahren geschlossen wurde und in der ein Partner die Last der Kindererziehung allein getragen hätte, während der Partner politischer Verfolgung und Haft ausgesetzt gewesen sei. Die Vererbung von Ansprüchen sollte daher „grundsätzlich, aber nicht pauschal erfolgen.“

Auch zur vielfach geforderten Aufhebung der Befristung von Mindesthaftzeiten für die Entstehung eines Entschädigungsanspruches vertrat der Verein in dem vorliegenden Schreiben eine dezidierte Meinung. Man halte die gegenwärtige Befristung gegenüber Langzeithäftlingen für angemessen. Auch einstige politisch Verfolgte, die sich in der Folge einer relativ kurzen Haft ausgesetzt sahen, schuldeten den entsprechend länger Inhaftierten Respekt. Der Verein: „Gleichwohl handelt es sich auch bei diesem Personenkreis um rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen.“ Man schlage daher eine einmalige Zahlung in Höhe der doppelten Monatszahlung für jeden Monat der Inhaftierung vor.

Die Vereinigung 17. Juni hatte in ihrem ausführlichen Vorschlagskatalog auch die gesetzliche Regelung einer „Beweislastumkehr“ für geltend gemachte Haftfolgeschäden analog zur Praxis bei Verfolgten durch die NS-Diktatur aufgenommen. „Tausende Betroffene sind inzwischen verstorben, denen in diesem Bereich aufgrund der nach wie vor gültigen Gesetzeslage die zustehende Anerkennung verweigert worden war. Eine Novellierung einschlägiger Gesetze ohne diese Beweislastumkehr verdiene nicht die Bezeichnung einer notwendigen und gerechten Reform.“

Sichtbarmachung der gesellschaftlichen Anerkennung

In einem weiteren Abschnitt nahm der Verein zu den „Kriterien einer Sichtbarmachung“ der gesellschaftlichen Anerkennung von Verfolgten und ihrer erbrachten Opfer Stellung. Er verwies u.a. auf das Beispiel Polens, dass den einstigen Kämpfern des Aufstandes in Posen 1956 den Kombattantenstatus verliehen und eine eigene Ordensregelung geschaffen habe. Außerdem würden diesem anerkannten Personenkreis weitere Vergünstigungen, wie freier Eintritt in Museen etc. vermittelt. „Einer öffentlichen Sichtbarmachung der staatlichen Anerkennung von Widerstand und Verfolgung käme neben der Genugtuung für die Betroffenen auch eine wichtige gesellschaftliche Funktion gerade auch im Hinblick auf die nachwachsenden Generationen zu.“ Diese Form der Anerkennung erfordere wenige bzw. zu vernachlässigende fiskalische Aufwendungen, würde jedoch „einen wichtigen und beruhigenden Ausgleich für nicht regelbare anderweitige Leistungen schaffen.“

Ausdrücklich schloss sich der Verein abschließend dem Vorschlag einer öffentlichen Anhörung durch Verfolgte im Deutschen Bundestag an. „25 Jahre nach dem Fall der Mauer, angesichts einer ausgewiesene Prosperität und dem sich aus dem ausgewiesenen Zeitraum gegebenen dringenden Handlungsbedarf sollte es dem Deutschen Bundestag möglich sein, eine umfassende und in seinen Inhalten abschließende Regelung für die derzeit noch lebenden Betroffenen der zweiten Diktatur zu treffen.“

Eine einzige (Regierungs-)Fraktion beantwortete bisher das Schreiben, nicht ohne die bisherigen Leistungen als optimal zu loben.

Wir, die Redaktion, stören den im Übrigen erwünschten weihnachtlichen Frieden mit Vorbedacht und im Hinblick auf die zu erwartenden Lobpreisungen aus Anlass des 25. Jahrestages der Wiedervereinigung im nächsten Jahr. Die Öffentlichkeit soll so rechtzeitig in die Lage versetzt werden, zwischen sicher großartigen Bekenntnissen und Reden und der noch immer traurigen Realität unterscheiden zu können.

Hinweis: Das Schreiben an die Fraktionen kann beim Verein angefordert werden.

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Thüringen: SPD-Mitglieder verlassen die Partei

Wegen der ROT-Rot-Grünen Koalition und ihrer Sanktionierung durch die vor zehn Tagen erfolgte Wahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten verlassen auch prominente SPD-Mitglieder ihre angestammte Partei. So erklärte der Ilmenauer Stefan Sandmann nach der Wahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten in einem offenen Schreiben an Partei-Chef Siegmar Gabriel seinen „sofortigen Austritt:“ Er, Sandmann, habe bis zuletzt darauf gehofft, dass sich aufrechte Sozialdemokraten fänden, um „die Neugründung der SED in Thüringen“ zu verhindern. Er sei bitter enttäuscht worden und reiche daher sein Parteibuch „mit sofortiger Wirkung“ zurück. Der Stadtrat teilte ferner mit, er werde „als Parteiloser in Ilmenau weiterhin sozialdemokratische Politik“ vertreten. Sandmann gehörte zu den Organisatoren, die vergeblich mit Unterschriftensammlungen und Demonstrationen gegen die vereinbarte Koalition protestiert hatten.

Auch Sabine Doht, bislang Vorstandsmitglied der Thüringer SPD, für diese von 1994 bis 2014 im Landtag und Gründungsmitglied der SDP von 1990, erklärte zeitgleich ihren Austritt aus der Partei. Nach Presseberichten muß sich die Thüringer SPD gegenwärtig mit einer Welle von Austritten befassen. Angesichts eines ohnehin mageren Wahlergebnisses von 12 Prozent bei den letzten Wahlen, was einer realen Zustimmung der Wahlberechtigten von knapp über sechs Prozent entspricht, möglicherweise eine schwere Hypothek für die Zukunft.

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Heimkinder: Ausstellung über Jugendkultur in Lichtenberg

Eine Ausstellung über gesellschaftskritische Jugendbewegungen in Berlin-Lichtenberg findet zur Zeit im Museum (Stadthaus) Lichtenberg statt. Die vom 2.10.2014 bis 30.04.2015 gezeigte Schau von Fotos und Dokumenten zwischen 1960 und 1990 will in erster Linie die „auch vorhandene widerspenstige“ Jugendkultur in dieser Zeit in Lichtenberg präsentieren. In der Mitteilung zur Ausstellung heißt es u.a.:
„Nur wenige junge Menschen waren anfänglich in der DDR tatsächlich bereit, die vorgefundene Gesellschaft kritisch zu hinterfragen, konsequent eigene Lebensvorstellungen zu entwickeln und dafür auch Konflikte und Entbehrungen in Kauf zu nehmen – ein gesellschaftliches Phänomen, das überall im Land anzutreffen war. Kaum unterschieden von Jugendlichen außerhalb der DDR wurden sie beargwöhnt, bespitzelt und verfolgt, weil die politisch Verantwortlichen hinter ihrer jugendlichen Auflehnung einen Widerspruch zu ihrer Politik sahen. Für einige endete die Auflehnung in Erziehungsheimen, so in dem nahe gelegenen Durchgangsheim Stralau, in Gefängnissen oder sie verließen erzwungenermaßen das Land.“
Anlässlich der Eröffnung der Ausstellung wurde dem Schulleiter des damaligen Durchgangsheims von Michael Schulz und Rainer Buchwald zwei Gedenktafeln übergeben,
die an diese Zeit im einstigen Durchgangsheim erinnern sollen. Der Leiter der jetzigen Thalia-Grundschule will gemeinsam mit den Schülern einen geeigneten Platz für die Anbringung der Tafeln beraten.

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Verfahren gegen VOS-Vize Hugo D. eingestellt

Pünktlich zur Weihnachtszeit konnte die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) neben der Wiederaufnahme in den Dachverband UOKG eine weitere erfreuliche Meldung verbreiten. Das gegen den vormaligen Bundesvorsitzenden, Geschäftsführer und Schatzmeister Hugo D. eingeleitete Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft ist eingestellt worden. Zuvor waren Verfahren gegen frühere Mitglieder des Bundesvorstandes ebenfalls eingestellt worden. Die Einstellung soll mit einer erheblichen Auflage in Form einer Geldstrafe verbunden worden sein, über deren Höhe sich die VOS allerdings ausschweigt. Auch der Einstellungsbescheid wurde trotz verschiedentlicher Bitten von Mitgliedern bislang nicht vorgelegt oder zumindest vereinsintern bekannt gemacht. Beobachter messen der Forderung nach Bekanntgabe der angeblichen Auflage eine durchaus vereinsrechtliche Bedeutung zu. Sollte die Information bestätigt werden, könnte die Verantwortlichkeit des vormaligen Bundesvorsitzenden und Schatzmeister für die erheblichen Rückforderungen der Rentenversicherung von über 100.000 Euro „nicht unter die Decke“ gekehrt werden. Außerdem sei „aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit“ nachzuweisen, wer ggf. für die Zahlung der im Gespräch befindlichen Auflage aufkomme oder aufgekommen sei, der Verein oder Hugo D. selbst?

Klage gegen Rentenversicherung

Irritationen um Hugo D. hatte es bereits in der UOKG-Debatte um die Wiederaufnahme der VOS gegeben. Während der Bundesvorsitzende Rainer Wagner den Rücktritt seines Stellvertreters für den Fall ankündigte, das Hugo D. ab 2015 durch den Landesbeauftragten für eine Beratungsstelle bezahlt werde, hatte Wagner diesen Rücktritt bereits bei seiner Wahl in Friedrichroda im April 2014 zur Bedingung gemacht: Die Position eines bezahlten Geschäftsführers mit der eines stv. Bundesvorsitzenden sei nicht vereinbar, Hugo D. müsse entsprechend eine Entscheidung über seine künftige Funktion treffen. Davon ist hingegen keine Rede mehr, denn der zu erwartende Rücktritt wird nicht mehr mit der bezahlten Geschäftsführerfunktion begründet.
Der einst größte Verfolgtenverband (Rainer Wagner auf der UOKG-Versammlung: 1.500 Mitglieder; laut Mitteilung in der letzten Freiheitsglocke, dem Mitteilungsorgan der VOS, 1.382 Mitglieder) wird wohl noch einige Turbulenzen zu überstehen haben, zumal auch über den Widerspruch bzw. Klage der VOS gegen den Rückzahlungsanspruch der Rentenversicherung (Vorenthaltung von Sozialabgaben) noch nicht entschieden wurde.

Rücktritte und Nachwahlen ohne Information der Mitglieder

Erneut hat der Bundesvorstand Nachwahlen in Form einer schriftlichen Abstimmung eingeleitet, ohne daß die Mitglieder z.B. über das Mitteilungsorgan Freiheitsglocke informiert wurden. Auch wurden nach der Redaktion vorliegenden Informationen nicht alle Delegierte zur Abstimmung eingeladen. Die Zustimmung zur schriftliche Abstimmung sollte bis zum 11. Dezember erfolgen. Über den Rücktritt des bisherigen stv. Bundesvorsitzenden und Schatzmeisters Matthias Katze wurde in der FG ebenso wenig berichtet wie über den avisierten Rücktritt des einstigen Bundesvorsitzenden Hugo Diederich von seinem Stellvertreterposten.

Wieder einmal: Jubelgesänge statt Informationen über den Verein ...

Wieder einmal: Jubelgesänge statt Informationen über den Verein …

Mit der jetzt eingeleiteten Nachwahl setzt sich der Bundesvorstand über vergleichbare und negative Erfahrungen aus dem Jahr 2009 hinweg. Jedenfalls war die seinerzeit erfolgte Briefwahl von Ronald Lässig als Nachfolger des zurückgetretenen stv. Bundesvorsitzenden Carl-Wolfg. Holzapfel wegen Verstoßes gegen das Vereinsrecht und die Satzung vom Registergericht aufgehoben worden. Auch damals hatte die Öffentlichkeit erst durch einen entsprechenden Bericht an dieser Stelle über das dubiose Verfahren Kenntnis erlangt.

Für die Stellvertreterposition von Rainer Wagner kandidieren lt. Schreiben vom 3.12.2014: Bärbel Große, Mainz; May-Britt Krüger, Rostock; Rainer Buchwald, Berlin und Christoph Becke, Ruppichteroth. Als stv. Bundesvorsitzende und Schatzmeister (in Personalunion) kandidieren nach dieser Mitteilung in dem von Hugo Diederich unterzeichneten Brief an eine Auswahl von Delegierten: Rainer Buchwald und Christoph Becke. Warum diese wichtigen Personalien nicht zumindest in der letzten FG veröffentlicht wurden und wie sich darüber hinaus der Bundesvorstand die Sicherung und Überprüfung der Ergebnisse von brieflicher Abstimmung und geheimer Wahl vorstellt, darüber gibt es keine Informationen. Weiter so?

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Letzte Meldung:                                                                                         Rainer Wagner unterstützt angezeigte Mitarbeiterin

Nach Redaktionsschluss erreichte uns die Kopie einer eidesstattlichen Versicherung zugunsten einer von der UOKG angezeigten ehemaligen Mitarbeiterin, die der Vorsitzende des Dachverbandes Rainer Wagner dem Anwalt der Mitarbeiterin zur Verfügung stellte. Bereits im Sommer war die demonstrativ wirkende Präsenz von Wagner mit der einstigen Angestellten auf einem im Internet verbreiteten Foto auf Kritik gestoßen. Die Angestellte hatte bei dieser Gelegenheit Rainer Wagner für die stete Unterstützung gedankt. Der Dachverband hatte im Frühjahr Anzeige erstattet, die Betroffene hatte bislang zwei Verhandlungen um Unterlassungen gegen die Berichterstattung um die Vorgänge in der UOKG verloren. Davon ist eine Entscheidung rechtskräftig, gegen die zweite ist seitens der ehemaligen UOKG-Beraterin Berufung eingelegt worden, für die jetzt Rainer Wagner seine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Rainer Wagner lehnte auf Nachfrage eine Stellungnahme ab.

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Hinweis: Die bisherigen Ausgaben des Hohenecker Boten können unter http://www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion gegen Kostenbeitrag bestellt werden (Redaktion: Siehe Impressum). Die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt, der Verein ist für die Inhalte nicht verantwortlich.
Impressum: Der „Hohenecker Bote“ ist einzig der demokratischen Auseinandersetzung und den Anliegen der Verfolgten beider Diktaturen verpflichtet, parteipolitisch und vereinsrechtlich unabhängig und erscheint in der Mitte eines jeden Monats. Beiträge dürfen b.a.W. kostenlos unter Zurverfügungstellung von Nachweisen (Belegen) insbesondere von gemeinnützigen Vereinen der Verfolgten- und Opferszene beider Diktaturen in Deutschland genutzt oder weiterverbreitet werden. Ausgenommen davon sind wirtschaftlich ausgerichtete Institutionen oder Unternehmen. Fotos dürfen grundsätzlich nur unter ausdrücklicher Zustimmung bzw. zu den Bedingungen der Redaktion verwandt werden. Redaktion: Carl-Wolfgang Holzapfel (cw) – verantwortlich; redaktion.hoheneck@gmail.com ; Kaiserdamm 9, D-14057 Berlin, Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953; Fax: 030-30207786. Anzeigen auf Anfrage.

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Allen Freunden, Mitstreitern und Lesern wünschen wir eine

Gesegnete Weihnacht
und
einen guten Rutsch in das Neue Jahr 2015!

Redaktion Hoheneck

Friedrichroda, 12.04.2013/cw – Rainer Wagner, Chef der UOKG, wurde mit breiter Mehrheit (87 Prozent) von der Generalversammlung der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) zum neuen Bundesvorsitzenden gewählt. Wagner hatte zuvor eine Zustimmung von mindestens 75 Prozent der aus ganz Deutschland angereisten 43 Delegierten (117 Stimmen) zur Bedingung gemacht. Der seit 2007 amtierende Vorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) löst in diesem Amt den bisherigen und seit 2012 amtierenden Bundesvorsitzenden Hugo Diederich ab, der für die Turbulenzen  im ältesten und größten Opferverband hauptsächlich verantwortlich gemacht wurde.

Allerdings wurde Diederich überraschend als erster Stellvertreter wieder in den Vorstand gewählt, obwohl er zuvor eine erneute Kandidatur für den VOS-Vorstand ausgeschlossen hatte. Wagner und Diederich hatten in den jeweiligen Wahlgängen keine Gegenkandidaten. Zum zweiten Stellvertreter wurde bei einem Gegenkandidaten Matthias Katze, bisheriger Beisitzer, gewählt.

Zuvor hatte der 2009 zurückgetretene stv. Bundesvorsitzende Carl-Wolfgang Holzapfel auf eine erneute bzw. vorgeschlagene Kandidatur verzichtet und unter Beifall an die Generalversammlung appelliert, zur Bewältigung der aktuellen Probleme „unstrittige und auf  breiter Basis akzeptierte Kandidaten zu wählen, da sich die VOS auf Kameraden stützen muß, die integrieren statt zu intrigieren.“ Nur so habe der älteste und größte Opferverband die Chance, seine Arbeit fortzusetzen und „nicht zu einem Teil abgehakter  Geschichte zu werden.“

Es folgt ein weiterer Bericht.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, z.Zt. Friedrichroda, Tel.: 0176-48061953

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