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Berlin/Erfurt, 09.02.2020/cw – Der Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion , Alexander Gauland, hat gegenüber dpa bestätigt, nach der die AfD in Thüringen nach dem Rücktritt des gewählten Ministerpräsidenten Kemmerich dem Kandidaten der LINKE-Fraktion, Bodo Ramelow, ihre Stimmen geben solle.

Die kopflose Reaktion von CDU und FDP bringt mich zu der Empfehlung an die thüringischen Freunde, das nächste Mal Herrn Ramelow zu wählen, um ihn sicher zu verhindern – denn er dürfte das Amt dann auch nicht annehmen“, zitiert dpa Gauland.

Gauland bestätigte damit Informationen unserer Redaktion, die wir exklusiv als Eilmeldung veröffentlicht hatten (https://17juni1953.wordpress.com/2020/02/07/eilmeldung-afd-thueringen-will-bodo-ramelow-zum-minister-praesidenten-waehlen/).

Die Thüringer Linke-Fraktionschefin Hennig-Wellsow betonte in Reaktion auf Gaulands Vorschlag gewissermaßen vorbeugend, es dürfe „bei der Wahl Ramelows zum neuen Regierungschef in Thüringen nicht auf die Stimmen der AfD ankommen. Wir werden Ramelow nur in die Wahl schicken, wenn wir eine demokratische Mehrheit für ihn haben.“

Ramelow empört

Empört äußerte sich der vormalige Ministerpräsident Bodo Ramelow zu den Überlegungen der AfD. „Mit dieser Ankündigung der AfD wird deutlich, dass es Herrn Höcke, den man – gerichtlich bestätigt – einen Faschisten nennen kann, überhaupt nicht um die Demokratie geht. Vor dem Rücktritt Kemmerichs wollte man mich aus dem Amt jagen und nun wählen? So agieren Demokratieverächter!“, twitterte Ramelow am späten Samstagabend.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.510).

Erfurt/Berlin, 07.02.2020/cw – Wie wir aus gut unterrichteten Kreisen erfahren haben, will die AfD in Thüringen nach dem Rücktritt des amtierenden Ministerpräsidenten (FDP) im bevorstehenden erneuten Wahlgang den Amtsvorgänger Bodo Ramelow (LINKE) wählen. Wie der Informant unserer Redaktion gegenüber erläuterte, wolle die AfD mit diesem „ungewöhnlichen, weil in der Partei umstrittenen Schritt, die Doppelzüngigkeit des politischen Establishments aufzeigen.“ Danach sei es unwahrscheinlich, dass bei einer Mitwahl Ramelows durch die AfD der gleiche Empörungssturm losbrechen werde, wie dies bei dem FDP-Kandidaten der Fall gewesen sei. Auch sei kaum zu erwarten, dass Ramelow eine „mit Mehrheit erfolgte Wahl im Landesparlament“ unter Hinweis „auf die Stimmen der AfD“ ablehnen werde. Mit dieser neuerlichen „Umsetzung von Politik“ durch die AfD werde die „gezielt gesteuerte Empörung gegen eine rechtlich korrekt erfolgte Wahl“ in aller Öffentlichkeit als „große Desinformations- und Lügenkampagne“ entlarvt.

Anmerkung der Redaktion:

Wir stehen den Vorgängen in Thüringen, vor allem den politischen und medialen Reaktionen auf den erfolgten (dritten) Wahlgang im Landesparlament distanziert gegenüber. In dieser schwierigen Situation sollten und müssen daher alle eingehenden Informationen mit besonderer Sorgfalt auf deren seriöse Inhalte überprüft werden. Wir halten allerdings nach einem ausführlichen Gespräch mit unserem Informanten, der der Redaktion seit vielen Jahren auch persönlich bekannt ist, dessen Informationen für so brisant wie nachvollziehbar, dass wir uns zu einer Veröffentlichung entschlossen haben. Unser Informant bestand allerdings darauf, seine Person und seinen Namen nicht zu benennen oder zu umschreiben. Daran fühlen wir uns gebunden. Die Redaktion

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-48061953 (1.509).

Kommentar von Carl-Wolfgang Holzapfel

Erfurt/Berlin, 29.10.2019/cw – Jetzt ist es also raus: Thüringens CDU-Chef will entgegen der Warnungen aus seiner Partei-Zentrale mit Bodo Ramelow sprechen. Allerorten, auch bei Opfern der SED-DDR-Diktatur, blankes Entsetzen. Aber ist das richtig? Oder eher nur gewohnter reflexartiger Krampf, der einfach so erwartet wird (und dann noch als Ausweis demokratischer Gesinnung verkauft wird)?

Hinter Stalins Erben endlich einen Schlusstrich ziehen – Das Dritte Reich weiterhin als Instrument der Diffamierung Nachgeborener nutzen? – Foto: LyrAg

Ich glaube, daß es Zeit ist, einige Koordinaten zu sortieren. 30 Jahre nach der Maueröffnung müssen wir unsere verbreiteten Grundsätze über demokratisches Verhalten neu justieren. Wenn es richtig ist – zumindest kann und sollte man darüber ernsthaft diskutieren – dass die SED Jahrzehnte nach der Maueröffnung – trotz innerparteilicher kommunistischer Plattform – keine stalinistische oder DDR-Partei mehr ist (schon gar nicht unter Ramelow in Thüringen), dann sollte man diese in den demokratischen Diskurs einbeziehen. Sie ist in freien und geheimen Wahlen, ein unabdingbares Credo der „alten“ Bundesrepublik – gewählt worden. Danach kann das nicht der Punkt sein, um sich möglichen Gesprächen mit dieser in freien und geheimen Wahlen gewählten Partei zu entziehen. SED hin oder her …

Gespräche sind doch keine Liebeserklärug

Der Knackpunkt, also der Lackmustest der Demokratie, liegt doch ganz woanders: Mike Mohring kann – oder könnte – mit der umbenannten SED sprechen, wenn er gleichzeitig auch mit der ebenfalls aus freien und geheimen Wahlen hervorgegangenen zweitstärksten Partei, der AfD Gespräche führen würde oder dürfte. Gespräche nach erfolgten Wahlen, um Koalitionsmöglichkeiten zu eruieren, sind doch keine jeweilige Liebeserklärung. Sie verwischen doch nicht behauptete oder tatsächliche Unterschiede. Sie sind demokratisches Geschäft, um eine arbeitsfähige Regierung auf der Grundlage von Wahlergebnissen bilden zu können.

Der demokratisch auf Sicht gefährliche Krampf liegt doch nicht in Gesprächsabsichten mit einer bisher – aus guten Gründen und im Rahmen des vorangegangenen Wahlkampfes – ungeliebten politischen Seite. Der Krampf begründet sich in der Scheinheiligkeit, mit der Gespräche mit einer einstigen staatstragenden Partei der Zweiten Deutschen Diktatur als „akzeptabel“ und „notwendig“ bezeichnet werden, während eine andere Partei – immerhin ohne diese Vergangenheit – auch nach dem Wahlkampf als neonazistisch bezeichnet (wohl eher diffamiert) wird und daher „jegliche Gespräche“ ausgeschlossen werden.

Keine Gespräche mit der SED und der AfD

Die durchaus glaubwürdigen Gegner derartiger Gespräche können doch nur von einer funktionierenden demokratischen Ordnung überzeugt werden, wenn man Gespräche „mit allen Seiten“ eben wegen dieser demokratischen Grundsätze führt. Der Ausschluss nur einer Seite hätte mehr als ein krasses undemokratisches „Geschmäckle“. Dann lieber klare Kante nach beiden Seiten: Aus überzeugend vertretenen Grundsätzen heraus sind Gespräche weder mit der SED noch der AfD möglich. Punkt.

Die nicht vertretbare, weil einer Demokratie schadende einseitige Gesprächsbereitschaft – gleich, nach welcher politischen Seite – wäre eine Verhöhnung immer wieder erklärter Grundsätze. Diese Form der Politik untermauert nicht unsere Demokratie, sie höhlt sie aus und fördert langfristig die Abkehr von dieser. Es wäre ein bedenklicher, aber sicherer Weg der Förderung extremistischer Denkweisen auf der linken und rechten Seite unseres politischen Spektrums. Wollen wir das wirklich?

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.491).

Berlin, 28.20.2019/cw – Im Zusammenhang mit der Landtagswahl in Thüringen am gestrigen Sonntag werden von Politikern und Medien (sinnigerweise ebenfalls von den mit den Vorwürfen zugedeckten  Parteien, allerdings in Richtung der jeweils anderen Seite) wieder die Begriffe „Rechtsextremismus“ und „Rechtsradikal“ inflationär bemüht. Das diese Begriffe zuforderst einer Partei zugeordnet werden, soll hier außen vor bleiben. Es geht uns um die Hilfestellung bei der Definition dieser viel gebrauchten Begriffe.

Die allseits bekannte und nicht im Geruch extremer Ansichten stehende „Bundeszentrale für politische Bildung“ hat „Rechtsextremismus“ führt dazu aus:

„Die Begriffe Rechtsextremismus, Neonazis, Rechtsradikalismus werden in der politischen Alltagssprache häufig durcheinandergewirbelt. Wann heißt es rechtsextremistisch und wann rechtsradikal? Wer und was ist damit überhaupt gemeint?

Begriffe häufig durcheinander gewirbelt

Die Begriffe Rechtsextremismus, Neonazis, Rechtsradikalismus werden in der politischen Alltagssprache häufig durcheinander- gewirbelt. Aber: Wann heißt es rechtsextremistisch und wann rechtsradikal? Wer und was ist damit überhaupt gemeint? Und: Unterscheiden sich Rechtsextremisten und Neonazis – oder sind das alles Rechtsradikale? Es gibt Kriterien, die die Begriffe voneinander unterscheiden – und dies zum Teil deutlich. Im Folgenden wird versucht, hier etwas Klarheit zu schaffen.

Rechtsextremismus

Was ist eigentlich unter Rechtsextremismus zu verstehen und wer gilt als rechtsextrem bzw. rechtsextremistisch?

Gefährliche Nostalgie , weil Förderung des Extremismus? DDR-Staatswappen auf Sonderprägung anno 2019 – Foto: LyrAg

Weil der Rechtsextremismus an sich über kein homogenes ideologisches Konzept verfügt, gibt es für den Begriff keine einheitliche Definition. Dem Duden zufolge ist ein (Rechts)-Extremist ein politisch extrem, radikal eingestellter Mensch. Als (rechts)extremistisch bezeichnet wird eine extreme, radikale politische Einstellung, die gezeigt, bezeugt, vertreten oder verfochten wird usw. Rechtsextremismus ist demnach Extremismus im Sinne der Ideologie der äußersten Rechten. Generell gilt: Rechtsextremisten lehnen die freiheitliche demokratische Grundordnung ab und wollen − auch unter Anwendung von Gewalt − ein autoritäres oder gar totalitäres staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden sollen.

Das rechtsextreme Weltbild ist gekennzeichnet durch Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit, völkische Ideologie, Antisemitismus, Geschichtsklitterung, einhergehend mit der Verherrlichung des NS-Regimes und Relativierung bis zur Leugnung des Holocaust, Diffamierung und Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und seiner Institutionen.“

Quelle:  (http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41312/was-ist-rechtsextrem)

Beispiel: Kapitalismuskritiker noch keine Extremisten

In der Praxis des „Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)“ werden folgende Merkmale als Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen gewertet:

„Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen „Extremismus“ und „Radikalismus“, obwohl beide Begriffe oft synonym gebraucht werden. Bei „Radikalismus“ handelt es sich zwar auch um eine überspitzte, zum Extremen neigende Denk- und Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits „von der Wurzel (lat. radix) her“ anpacken will. Im Unterschied zum „Extremismus“ sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden. So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, so lange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.“

Quelle: (https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/extremismus-radikalismus

Den Begriff „Linksextremismus“ definiert das „Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV“) übrigens u.a. so:

Linksextremismus ist ein Sammelbegriff für alle gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen, die auf einer Verabsolutierung der Werte von Freiheit und (sozialer) Gleichheit beruhen, wie sie sich insbesondere in den Ideen von Anarchismus und Kommunismus ausdrücken.

Rechtsstaat Manifestierung von Unterdrückung

Linksextremisten wollen die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung und damit die freiheitliche Demokratie beseitigen und diese durch ein kommunistisches beziehungsweise anarchistisches, „herrschaftsfreies“ System ersetzen. Die marktwirtschaftliche Eigentumsordnung und der demokratische Rechtsstaat werden dabei als untrennbare Einheit („Kapitalismus“) verstanden. Der „Kapitalismus“ diene der Manifestierung von Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnissen, in denen sich wenige Privilegierte auf Kosten einer „Arbeiterklasse“ bereichern. Diese „kapitalistische“ Ordnung sei mit der Vorstellung einer Gesellschaft, die auf den Prinzipien von Freiheit und Gleichheit aller Menschen beruhe, unvereinbar. Bei der Begründung ihrer ideologischen Überlegungen berufen sich Linksextremisten – in unterschiedlichem Ausmaß und abweichender Interpretation – insbesondere auf die theoretischen Leitfiguren Karl Marx, Friedrich Engels und Wladimir Iljitsch Lenin. Gewalt, verstanden als „revolutionäre Gewalt“ der vermeintlich „Unterdrückten“ gegen die „Herrschenden“, gilt grundsätzlich als legitim.“

Quelle: https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-linksextremismus/was-ist-linksextremismus

Siegmar Faust besten Dank für seinen Hinweis auf die Problematik.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.490).

 

Erfurt, 18.05.2018/cw – Fassungslos über ein Urteil des Landessozialgerichtes zeigte sich der Verband der Opfer des Stalinismus in Thüringen. Der Landesvorsitzende der VOS, Manfred Wettstein: „In den letzten Jahrzehnten seien zahlreiche Ansprüche von Opfern kommunistischer Gewalt von den Gerichten abgeschmettert worden, nun können sich die Peiniger ins Fäustchen lachen.“

Grundlage der Bestürzung in den Opferverbänden: Das Sozialgericht Thüringen hatte am 15.05. in einem Urteil (L 3 R 837/18) festgelegt, dass Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei als Arbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) zu qualifizieren ist.

Nach einer Pressemitteilung des Sozialgerichtes vom 16.05. war „der Kläger seit 1958 Angehöriger der Volkspolizei der ehemaligen DDR. Im Jahre 2009 beantragte er beim Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei eine Überprüfung eines Feststellungsbescheides aus dem Jahr 1998 mit dem Ziel der Feststellung von Verpflegungs- und Bekleidungsentgelt als Arbeitsentgelt. Nach Abweisung einer Klage durch das Sozialgericht mit Urteil vom 17.10.2013 hatte das LSG Erfurt auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten mit Beschluss vom 29.04.2014 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Der Wiederaufruf der Sache durch den Kläger erfolgte im Juni 2018.

Blick auf den „Freigang“ in Bautzen II – für die einstigen Wächter jetzt höhere Renten? Foto: LyrAg

Das LSG Erfurt hat der Berufung insoweit stattgegeben, als der Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei verpflichtet wurde, das im Zeitraum 1961-1981 gezahlte Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt festzustellen. Hinsichtlich der Feststellung von Kleidergeld hat das Landessozialgericht die Berufung zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Landessozialgerichts war Verpflegungsgeld eine lohnpolitische Maßnahme und diente der Verbesserung der Einkommenssituation des Betroffenen. Bekleidungsgeld hingegen habe eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers gedient und hatte daher keinen Arbeitsentgeltcharakter.“

Angehörige des DDR-Strafvollzuges können ebenfalls profitieren

Von dem jetzigen Urteil sind vor allem untere Dienstgrade betroffen. Profitieren könnten von dieser Entscheidung auch ehemalige Beschäftigte des DDR-Strafvollzuges und der Feuerwehr.
Das Gericht hatte eine Berufung nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG angefochten werden.

Unmut der Verfolgungsopfer

Der Unmut der Verfolgungsopfer der DDR-Diktatur ist begründet. Während Gerichte landauf-landab Ansprüche dieser Betroffenen-Gruppe auch nach 30 Jahren des Mauerfalls immer noch mit teils skandalösen Begründungen abweisen, haben ehemalige Systemträger – wenn auch nach längeren Schamfristen – immer wieder Erfolge, wie jetzt in Thüringen.

Die kleine Liane war 11 Jahre von ihren republikflüchtigen Eltern getrennt – kein Unrecht?

So hatte jüngst in Berlin das Landgericht den Antrag einer ehem. DDR-Bürgerin auf Rehabilitierung zugefügten DDR-Unrechtes abgewiesen. Die jetzt 58jährige war im Alter von zwei Jahren in ein Heim eingewiesen worden, weil die betreuenden Großeltern wegen Republikflucht inhaftiert (und später verurteilt) worden waren. Das Gericht hatte die Einweisung als „übliche fürsorgerische Maßnahme“ bezeichnet und die elf Jahre andauernde Vorenthaltung der nach West-Berlin geflüchteten Eltern schlicht ignoriert: Man müsste ja dann allen 17 Millionen DDR-Bürgern eine Wiedergutmachung zusprechen, weil diese an der Ausreise gehindert worden seien.

Fortdauernde Unrechtspflege

Es sind diese Urteils-Begründungen, die Verfolgungs-Opfer der DDR buchstäblich auf die Palme treiben. Dabei handelt es sich nur um die Spitze einer „fortdauernden Unrechtspflege,“ wie die Vereinigung 17. Juni 1953 in einer Stellungnahme von heute in Berlin erklärte. Für diese „Aufrechterhaltung alter Prinzipien“ seine allerdings nicht nur die Gerichte, sondern auch die Politik verantwortlich. Diese habe die grundlegende und unmissverständliche Aufarbeitung des DDR-Unrechtes im Gegensatz zu der zwar verzögerten, aber immerhin konsequenten Verfolgung des NS-Unrechtes „auf die lange Bank geschoben.“ Nur zögerlich und nach für die Betroffenen quälenden, weil immer wieder vorgertragenen Forderungen reagiere die Politik, wie jetzt, 30 Jahre nach der Maueröffnung, durch z.B. die Entfristungs-Vorlage des Unrechtsbereinigungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Die nach wie vor ungeklärte Verletzung von Grundrechten durch die erfolgte Rückstufung von Bundesbürgern (nach erfolgreicher Flucht aus dem SED-Staat) zu DDR-Bürgern und die damit verbundene bis zu dreistellige Kürzung von Rentenansprüchen ist bis heute nicht korrigiert worden.

Immer wieder demonstrierten Ausgebürgerte und Unterstützer gegen den Rentenbetrug- Die Politik wehrte bis heute ab – Foto. LyrAg

Auch die „Soziale Zuwendung“, die SED-DDR-Opfer nach einer zu Unrecht verbüßten Haft von mindestens 180 Tagen erhalten, im Polit-Deutsch schamhaft als „Opferrente“ bezeichnet, ist ein Skandal dieser Republik, weil die Opfer somit gesetzeskonform zu Sozialhilfeempfängern degradiert werden. Auch eine Dynamisierung der Entschädigung ist bisher abgelehnt worden. Auf der anderen Seite erhalten die einstigen Minister der (frei gewählten) Übergangsregierung der DDR für längstens 5 Monate Dienstzeit eine sogen. Ministerrente, die jeweils mit einer Erhöhung der Ministergehälter auf Bundesebene angepasst werden. Eingangsrente: 600 Euro. SED-DDR-Opfer erhielten seit 2007 (!) 250 Euro, nach einer Erhöhung ab 2015 300 Euro. Dies entspricht gerade einmal der Hälfte der Eingangsrente für ehemalige Minister der letzten DDR-Regierung.

Geschichte nur noch als Show? – Foto: LyrAg

Unwucht im Rad der Aufarbeitung

„Die wenigen Beispiele belegen die Unwucht im Rad der Aufarbeitung,“ stellt dazu die Vereinigung 17. Juni fest. Daher sehe man den zu erwartenden Jubelreden zum 30. Jahrestag des Mauerfalls „mit erheblichen Kopfschmerzen entgegen.“ Es sei ein „Höhepunkt der Heuchelei“ zu erwarten, um die Bürger von den „sträflichen Versäumnissen und Verwerfungen in der Aufarbeitung der zweiten deutschen Diktatur“ abzulenken. Daher ist es für viele Verbandsvertreter nicht verwunderlich, wenn sich einstige Opfer zunehmend enttäuscht von den einst bei diesen hoch angesehenen, weil die Bundesrepublik in den vergangenen Jahrzehnten tragenden Parteien abwenden und versucht sind, sich neu entstandenen politischen Gruppierungen zuzuwenden.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-48061953 (1.408).

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