Nr.036 Einigkeit und Recht und Freiheit 15. 12. 2014
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Weihnachtsgeschenk oder Alibi der Politik?
Berlin, 15.12.2014/cw – Mit einem „Weihnachtsgeschenk“ bedachte der Deutsche Bundestag kurz vor Jahresschluss die bisherigen Empfänger von „Sozialleistungen“ für erlittene Verfolgung während der zweiten deutschen Diktatur: Die pauschale Leistung wurde per Jahresbeginn 2015 um 50 Euro auf insgesamt 300 Euro im Monat angehoben. Gut möglich, dass die Abgeordneten dabei ein weihnachtlich-gutes Gewissen hatten, schließlich habe man ja jetzt konkret etwas für diesen Personenkreis getan (der hoffentlich endlich Ruhe gibt – 25 Jahre nach dem Mauerfall!).
Der Bundestag brauchte ganze 17 Jahre, um überhaupt eine Entschädigungsleistung für einen allerdings eingeschränkten Personenkreis zu beschließen. Weitere sieben Jahre gingen ins Land, um jetzt eine Erhöhung zu verabschieden, die gerade eben einem Inflationsausgleich entsprechen dürfte. Zahlreiche Anregungen für eine abschließende Regelung offener Fragen wurden trotz geflissentlich wiederholter Aufforderungen an die diversen Vereine und Verbände, Vorschläge einzureichen, entweder übergangen oder schlicht ignoriert.
So hatte sich neben anderen auch die Vereinigung 17. Juni in Berlin im Mai 2014 angesichts der beabsichtigten Novellierung des Opferentschädigungsgesetzes an die Fraktionen im Deutschen Bundestag gewandt und detaillierte Vorstellungen unterbreitet. In einer „Vorbemerkung“ führte der Verein u.a. aus:
Unwürdiges Spiel auf dem Rücken der Opfer
„Der Gesetzgeber hat es über viel Jahre versäumt, die Verfolgten und Opfer der zweiten Diktatur in ihrer Vielschichtigkeit zu erfassen und damit den tatsächliche Bedarf auf Entschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen zu erfassen. Aufgrund dieser Versäumnisse war es möglich, Entschädigungsleistungen und andere Maßnahmen unter Angabe wechselnder Begründunge immer wieder hinauszuschieben. Dabei spielten die beiden großen und letztlich entscheidenden politischen Parteien eine unrühmliche Rolle, indem sie der jeweils anderen Partei die Schuld an dem Versäumnis vorwarfen. Selbst in die Verantwortung gewählt, wurde dieses unwürdige Spiel auf dem Rücken der Opfer umgedreht. Die jeweils in der Regierung befindliche Partei sah sich dem Vorwurf der Torpedierung ausgesetzt, die jeweilige Opposition entdeckte ihr großes Herz für die Opfer.“
Erst die große Koalition von 2005 habe diese Dilemma beendet, weil sich die beiden nun in der Regierungsverantwortung stehenden Parteien nicht mehr auf die jeweils andere Partei hätten herausreden können, schrieb der Verein.
„Auf der anderen Seite standen die Verfolgten- und Opferverbände, die 17 Jahre nach der erfolgten Wiedervereinigung geradezu depressiv diese endliche Entschädigung aufnahmen (Minimallösung) und daher zu keiner entscheidenden Mitwirkung fähig waren.“ In einem großen Opferverband sei sogar die Befürchtung aufgekommen, ab einer bestimmten Renten- höhe Mitglieder zu verlieren. „Eine abstruse Verkehrung der begleitenden Umstände.“
Sieben Jahre nach der Verabschiedung dieser Entschädigung seien aber in den Verbänden die Lücken in der Gesetzgebung im Alltag der Betreuung hilfebedürftiger und ratsuchender Opfer bewußt geworden. Seither wurde der Ruf auf Nachbesserungen lauter und dringlicher, was berechtigt und begründet sei. Die zunehmende Vergreisung und das Versterben der einst von rechtsstaatswidrigen Verfolgungen Betroffenen würde dazu beitragen, buchstäblich Panik auszulösen. Tatsächlich hätten bereits Viele den Tag der Wirksamkeit der angesprochenen Entschädigung nicht mehr erlebt. Durch die fehlende Vererbungsmöglichkeit auf Partner, die zu Lebzeiten die Verfolgung mitertragen hätten, ginge selbst für diesen Personenkreis jedwede Leistung ins Leere.
Begriff „Soziale Zuwendung“ eine Beleidigung
Zur „Begrifflichkeit“ von Entschädigungsleistungen heißt es in dem Schreiben:
„Der Benennung von Entschädigungsleistungen für erlittenes Unrecht kommt eine enorme psychologische Wirkung sowohl gegenüber den Betroffenen als auch gegenüber der Gesellschaft zu.“ Die Benennung der bisherigen Entschädigungszahlungen als „soziale Zuwendung“ habe sich als Zumutung erwiesen. Diese stelle eine Beleidigung der Betroffenen
dar und stände darüber hinaus im Widerspruch der Benennung von Rentenzahlungen an längstens fünfmonatige Regierungsmitglieder der letzten DDR-Regierung, die als „Ehrenpension“ deklariert worden sei. Diese findet ausschließlich dann keine Anwendung, wenn Regierungsmitglieder sich persönlich in der Diktatur schuldig gemacht hätten (z.B. IM-Tätigkeit). Darüber hinaus werde diese Ehrenpension entsprechend den Besoldungserhöhungen nach dem Bundesministergesetz stetig angepasst und könne als Bestandteil der Witwen- oder Witwerrente übertragen werden. Gegen diese „unerhörte und quasi im Schatten öffentlicher Aufmerksamkeit durchgewinkte Regelung“ wurde den Verfolgten und Opfern eine „soziale Zuwendung“ verordnet, die „von der Begrifflichkeit her bereits eine herabwürdigende Hartz-IV-Komponente ausweist.“
Diese Regelung widerspreche jedem „Anspruch auf die uneingeschränkte Anerkennung der Leistung für eine freie und demokratische Gesellschaft durch Verfolgung, langjährige Haft und sogar Tod.“ Die Benennung dieser Leistung in Form einer „Ehrenpension“ sei daher überfällig und müsse in eine (anstehende) Novellierung einbezogen werden. Ebenso sei die Anbindung von Erhöhungen an einen wie immer zu bestimmenden Index unabdingbar. Die Gegenfinanzierung für derartige periodische Angleichungen ergebe sich, so der Verein, aus der automatischen „Verminderung der Leistungsempfänger durch natürliches Ableben.“
Automatische Vererbbarkeit widerspricht angemessener Würdigung
Kritisch sieht der Verein die UOKG-Forderung nach einer “automatischen“ Vererbbarkeit der Entschädigungszahlungen. Dies würde dem Tenor einer angemessenen Würdigung der Leiden widersprechen und wäre in der Realität auch schwer durchsetzbar. Stattdessen schlägt die Vereinigung 17.Juni vor, eine Vererbbarkeit zu bestimmen, sofern eine Lebensgemeinschaft bereits zum Zeitpunkt der Verfolgung bestanden habe. Dadurch würde die direkte Betroffenheit des Lebenspartners durch die Leidenszeit gewürdigt werden.
Zwar sei nicht auszuschließen, daß später eingegangene Lebenspartnerschaften ebenfalls unter den Folgen erlittener Haft und dadurch verursachter Traumata zu leiden hätten. Diese wären dennoch nicht vergleichbar mit einer Gemeinschaft, die z.B. bereits in den sechziger Jahren geschlossen wurde und in der ein Partner die Last der Kindererziehung allein getragen hätte, während der Partner politischer Verfolgung und Haft ausgesetzt gewesen sei. Die Vererbung von Ansprüchen sollte daher „grundsätzlich, aber nicht pauschal erfolgen.“
Auch zur vielfach geforderten Aufhebung der Befristung von Mindesthaftzeiten für die Entstehung eines Entschädigungsanspruches vertrat der Verein in dem vorliegenden Schreiben eine dezidierte Meinung. Man halte die gegenwärtige Befristung gegenüber Langzeithäftlingen für angemessen. Auch einstige politisch Verfolgte, die sich in der Folge einer relativ kurzen Haft ausgesetzt sahen, schuldeten den entsprechend länger Inhaftierten Respekt. Der Verein: „Gleichwohl handelt es sich auch bei diesem Personenkreis um rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen.“ Man schlage daher eine einmalige Zahlung in Höhe der doppelten Monatszahlung für jeden Monat der Inhaftierung vor.
Die Vereinigung 17. Juni hatte in ihrem ausführlichen Vorschlagskatalog auch die gesetzliche Regelung einer „Beweislastumkehr“ für geltend gemachte Haftfolgeschäden analog zur Praxis bei Verfolgten durch die NS-Diktatur aufgenommen. „Tausende Betroffene sind inzwischen verstorben, denen in diesem Bereich aufgrund der nach wie vor gültigen Gesetzeslage die zustehende Anerkennung verweigert worden war. Eine Novellierung einschlägiger Gesetze ohne diese Beweislastumkehr verdiene nicht die Bezeichnung einer notwendigen und gerechten Reform.“
Sichtbarmachung der gesellschaftlichen Anerkennung
In einem weiteren Abschnitt nahm der Verein zu den „Kriterien einer Sichtbarmachung“ der gesellschaftlichen Anerkennung von Verfolgten und ihrer erbrachten Opfer Stellung. Er verwies u.a. auf das Beispiel Polens, dass den einstigen Kämpfern des Aufstandes in Posen 1956 den Kombattantenstatus verliehen und eine eigene Ordensregelung geschaffen habe. Außerdem würden diesem anerkannten Personenkreis weitere Vergünstigungen, wie freier Eintritt in Museen etc. vermittelt. „Einer öffentlichen Sichtbarmachung der staatlichen Anerkennung von Widerstand und Verfolgung käme neben der Genugtuung für die Betroffenen auch eine wichtige gesellschaftliche Funktion gerade auch im Hinblick auf die nachwachsenden Generationen zu.“ Diese Form der Anerkennung erfordere wenige bzw. zu vernachlässigende fiskalische Aufwendungen, würde jedoch „einen wichtigen und beruhigenden Ausgleich für nicht regelbare anderweitige Leistungen schaffen.“
Ausdrücklich schloss sich der Verein abschließend dem Vorschlag einer öffentlichen Anhörung durch Verfolgte im Deutschen Bundestag an. „25 Jahre nach dem Fall der Mauer, angesichts einer ausgewiesene Prosperität und dem sich aus dem ausgewiesenen Zeitraum gegebenen dringenden Handlungsbedarf sollte es dem Deutschen Bundestag möglich sein, eine umfassende und in seinen Inhalten abschließende Regelung für die derzeit noch lebenden Betroffenen der zweiten Diktatur zu treffen.“
Eine einzige (Regierungs-)Fraktion beantwortete bisher das Schreiben, nicht ohne die bisherigen Leistungen als optimal zu loben.
Wir, die Redaktion, stören den im Übrigen erwünschten weihnachtlichen Frieden mit Vorbedacht und im Hinblick auf die zu erwartenden Lobpreisungen aus Anlass des 25. Jahrestages der Wiedervereinigung im nächsten Jahr. Die Öffentlichkeit soll so rechtzeitig in die Lage versetzt werden, zwischen sicher großartigen Bekenntnissen und Reden und der noch immer traurigen Realität unterscheiden zu können.
Hinweis: Das Schreiben an die Fraktionen kann beim Verein angefordert werden.
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Thüringen: SPD-Mitglieder verlassen die Partei
Wegen der ROT-Rot-Grünen Koalition und ihrer Sanktionierung durch die vor zehn Tagen erfolgte Wahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten verlassen auch prominente SPD-Mitglieder ihre angestammte Partei. So erklärte der Ilmenauer Stefan Sandmann nach der Wahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten in einem offenen Schreiben an Partei-Chef Siegmar Gabriel seinen „sofortigen Austritt:“ Er, Sandmann, habe bis zuletzt darauf gehofft, dass sich aufrechte Sozialdemokraten fänden, um „die Neugründung der SED in Thüringen“ zu verhindern. Er sei bitter enttäuscht worden und reiche daher sein Parteibuch „mit sofortiger Wirkung“ zurück. Der Stadtrat teilte ferner mit, er werde „als Parteiloser in Ilmenau weiterhin sozialdemokratische Politik“ vertreten. Sandmann gehörte zu den Organisatoren, die vergeblich mit Unterschriftensammlungen und Demonstrationen gegen die vereinbarte Koalition protestiert hatten.
Auch Sabine Doht, bislang Vorstandsmitglied der Thüringer SPD, für diese von 1994 bis 2014 im Landtag und Gründungsmitglied der SDP von 1990, erklärte zeitgleich ihren Austritt aus der Partei. Nach Presseberichten muß sich die Thüringer SPD gegenwärtig mit einer Welle von Austritten befassen. Angesichts eines ohnehin mageren Wahlergebnisses von 12 Prozent bei den letzten Wahlen, was einer realen Zustimmung der Wahlberechtigten von knapp über sechs Prozent entspricht, möglicherweise eine schwere Hypothek für die Zukunft.
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Heimkinder: Ausstellung über Jugendkultur in Lichtenberg
Eine Ausstellung über gesellschaftskritische Jugendbewegungen in Berlin-Lichtenberg findet zur Zeit im Museum (Stadthaus) Lichtenberg statt. Die vom 2.10.2014 bis 30.04.2015 gezeigte Schau von Fotos und Dokumenten zwischen 1960 und 1990 will in erster Linie die „auch vorhandene widerspenstige“ Jugendkultur in dieser Zeit in Lichtenberg präsentieren. In der Mitteilung zur Ausstellung heißt es u.a.:
„Nur wenige junge Menschen waren anfänglich in der DDR tatsächlich bereit, die vorgefundene Gesellschaft kritisch zu hinterfragen, konsequent eigene Lebensvorstellungen zu entwickeln und dafür auch Konflikte und Entbehrungen in Kauf zu nehmen – ein gesellschaftliches Phänomen, das überall im Land anzutreffen war. Kaum unterschieden von Jugendlichen außerhalb der DDR wurden sie beargwöhnt, bespitzelt und verfolgt, weil die politisch Verantwortlichen hinter ihrer jugendlichen Auflehnung einen Widerspruch zu ihrer Politik sahen. Für einige endete die Auflehnung in Erziehungsheimen, so in dem nahe gelegenen Durchgangsheim Stralau, in Gefängnissen oder sie verließen erzwungenermaßen das Land.“
Anlässlich der Eröffnung der Ausstellung wurde dem Schulleiter des damaligen Durchgangsheims von Michael Schulz und Rainer Buchwald zwei Gedenktafeln übergeben,
die an diese Zeit im einstigen Durchgangsheim erinnern sollen. Der Leiter der jetzigen Thalia-Grundschule will gemeinsam mit den Schülern einen geeigneten Platz für die Anbringung der Tafeln beraten.
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Verfahren gegen VOS-Vize Hugo D. eingestellt
Pünktlich zur Weihnachtszeit konnte die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) neben der Wiederaufnahme in den Dachverband UOKG eine weitere erfreuliche Meldung verbreiten. Das gegen den vormaligen Bundesvorsitzenden, Geschäftsführer und Schatzmeister Hugo D. eingeleitete Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft ist eingestellt worden. Zuvor waren Verfahren gegen frühere Mitglieder des Bundesvorstandes ebenfalls eingestellt worden. Die Einstellung soll mit einer erheblichen Auflage in Form einer Geldstrafe verbunden worden sein, über deren Höhe sich die VOS allerdings ausschweigt. Auch der Einstellungsbescheid wurde trotz verschiedentlicher Bitten von Mitgliedern bislang nicht vorgelegt oder zumindest vereinsintern bekannt gemacht. Beobachter messen der Forderung nach Bekanntgabe der angeblichen Auflage eine durchaus vereinsrechtliche Bedeutung zu. Sollte die Information bestätigt werden, könnte die Verantwortlichkeit des vormaligen Bundesvorsitzenden und Schatzmeister für die erheblichen Rückforderungen der Rentenversicherung von über 100.000 Euro „nicht unter die Decke“ gekehrt werden. Außerdem sei „aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit“ nachzuweisen, wer ggf. für die Zahlung der im Gespräch befindlichen Auflage aufkomme oder aufgekommen sei, der Verein oder Hugo D. selbst?
Klage gegen Rentenversicherung
Irritationen um Hugo D. hatte es bereits in der UOKG-Debatte um die Wiederaufnahme der VOS gegeben. Während der Bundesvorsitzende Rainer Wagner den Rücktritt seines Stellvertreters für den Fall ankündigte, das Hugo D. ab 2015 durch den Landesbeauftragten für eine Beratungsstelle bezahlt werde, hatte Wagner diesen Rücktritt bereits bei seiner Wahl in Friedrichroda im April 2014 zur Bedingung gemacht: Die Position eines bezahlten Geschäftsführers mit der eines stv. Bundesvorsitzenden sei nicht vereinbar, Hugo D. müsse entsprechend eine Entscheidung über seine künftige Funktion treffen. Davon ist hingegen keine Rede mehr, denn der zu erwartende Rücktritt wird nicht mehr mit der bezahlten Geschäftsführerfunktion begründet.
Der einst größte Verfolgtenverband (Rainer Wagner auf der UOKG-Versammlung: 1.500 Mitglieder; laut Mitteilung in der letzten Freiheitsglocke, dem Mitteilungsorgan der VOS, 1.382 Mitglieder) wird wohl noch einige Turbulenzen zu überstehen haben, zumal auch über den Widerspruch bzw. Klage der VOS gegen den Rückzahlungsanspruch der Rentenversicherung (Vorenthaltung von Sozialabgaben) noch nicht entschieden wurde.
Rücktritte und Nachwahlen ohne Information der Mitglieder
Erneut hat der Bundesvorstand Nachwahlen in Form einer schriftlichen Abstimmung eingeleitet, ohne daß die Mitglieder z.B. über das Mitteilungsorgan Freiheitsglocke informiert wurden. Auch wurden nach der Redaktion vorliegenden Informationen nicht alle Delegierte zur Abstimmung eingeladen. Die Zustimmung zur schriftliche Abstimmung sollte bis zum 11. Dezember erfolgen. Über den Rücktritt des bisherigen stv. Bundesvorsitzenden und Schatzmeisters Matthias Katze wurde in der FG ebenso wenig berichtet wie über den avisierten Rücktritt des einstigen Bundesvorsitzenden Hugo Diederich von seinem Stellvertreterposten.
Mit der jetzt eingeleiteten Nachwahl setzt sich der Bundesvorstand über vergleichbare und negative Erfahrungen aus dem Jahr 2009 hinweg. Jedenfalls war die seinerzeit erfolgte Briefwahl von Ronald Lässig als Nachfolger des zurückgetretenen stv. Bundesvorsitzenden Carl-Wolfg. Holzapfel wegen Verstoßes gegen das Vereinsrecht und die Satzung vom Registergericht aufgehoben worden. Auch damals hatte die Öffentlichkeit erst durch einen entsprechenden Bericht an dieser Stelle über das dubiose Verfahren Kenntnis erlangt.
Für die Stellvertreterposition von Rainer Wagner kandidieren lt. Schreiben vom 3.12.2014: Bärbel Große, Mainz; May-Britt Krüger, Rostock; Rainer Buchwald, Berlin und Christoph Becke, Ruppichteroth. Als stv. Bundesvorsitzende und Schatzmeister (in Personalunion) kandidieren nach dieser Mitteilung in dem von Hugo Diederich unterzeichneten Brief an eine Auswahl von Delegierten: Rainer Buchwald und Christoph Becke. Warum diese wichtigen Personalien nicht zumindest in der letzten FG veröffentlicht wurden und wie sich darüber hinaus der Bundesvorstand die Sicherung und Überprüfung der Ergebnisse von brieflicher Abstimmung und geheimer Wahl vorstellt, darüber gibt es keine Informationen. Weiter so?
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Letzte Meldung: Rainer Wagner unterstützt angezeigte Mitarbeiterin
Nach Redaktionsschluss erreichte uns die Kopie einer eidesstattlichen Versicherung zugunsten einer von der UOKG angezeigten ehemaligen Mitarbeiterin, die der Vorsitzende des Dachverbandes Rainer Wagner dem Anwalt der Mitarbeiterin zur Verfügung stellte. Bereits im Sommer war die demonstrativ wirkende Präsenz von Wagner mit der einstigen Angestellten auf einem im Internet verbreiteten Foto auf Kritik gestoßen. Die Angestellte hatte bei dieser Gelegenheit Rainer Wagner für die stete Unterstützung gedankt. Der Dachverband hatte im Frühjahr Anzeige erstattet, die Betroffene hatte bislang zwei Verhandlungen um Unterlassungen gegen die Berichterstattung um die Vorgänge in der UOKG verloren. Davon ist eine Entscheidung rechtskräftig, gegen die zweite ist seitens der ehemaligen UOKG-Beraterin Berufung eingelegt worden, für die jetzt Rainer Wagner seine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Rainer Wagner lehnte auf Nachfrage eine Stellungnahme ab.
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Hinweis: Die bisherigen Ausgaben des Hohenecker Boten können unter http://www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion gegen Kostenbeitrag bestellt werden (Redaktion: Siehe Impressum). Die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt, der Verein ist für die Inhalte nicht verantwortlich.
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Allen Freunden, Mitstreitern und Lesern wünschen wir eine
Gesegnete Weihnacht
und
einen guten Rutsch in das Neue Jahr 2015!
Redaktion Hoheneck
14 Kommentare
21. Dezember 2014 um 17:12
Bernd Stichler
Zitat Edith Fiedler: „Und liebe Frau Grabow, Hetze gegen Frau Merkel möchten die Mitglieder der Vereinigung 17.Juni 1953 auch nicht. Da hat der Admin wohl nicht aufgepasst und den Beitrag mal nicht verdreht…“
Will mir hier jemand Hetze unterstellen? Bitte antworten, aber mit klaren Fakten! Wo ist Hetze und wo ist Tatsachenfeststellung!
21. Dezember 2014 um 16:25
Manfred Springer
Liebe Kameradinnen und Kameraden, seit Mauerfall und Grenzöffnung benimmt sich insgesamt die Politik – und deren Herrscher – katastrophal uns gegenüber. Ob das nun vom Kanzleramt kommt – oder von welch‘ einem Amt und Ministerium insgesamt. Es gibt doch zigtausendfache Beweise in jeglicher Form. Die SED+Stasifolgen gibt es ja anscheinend nicht, für die Beamten unseres Staates. Und das Böse daran ist, das die sich nicht schämen. Von „ganz oben“ werden doch die Anerkennung der Gesundheitsschäden, entstanden durch politische Inhaftierung in der SBZ, verhindert. Die Gerichte und Versorgungsämter können dieses schändliche Spiel nur betreiben, weil sie „von ganz, ganz oben“ gedeckt werden. Die Nichtanerkennung der Gesundheitsschäden bei den Opfern der roten Nazis – das hat sich bisher noch jede deutsche Regierung auf die Fahne gesetzt!
Frohe Weihnachten für uns alle, sagt Manfred Springer
19. Dezember 2014 um 16:59
Bruni Grabow
Korrektur zu meinem letzten Beitrag: bitte anfügen:
NS-Opfer bekommen nach der Härtefallregelung 320 €, nicht mehr den alten Satz von 270 €.
19. Dezember 2014 um 16:36
Bruni Grabow
Hallo Herr Stichler,
1.
Zitat…Nein Frau Edda S. es ist nichts wahr von dem was Herr Stichler schreibt….“ Das habe ich nicht geschrieben.
2.
habe ich allgemein erstmal auf die Definition „Soziale Zuwendung“ reagiert. Aber das ist egal. Die Idee, Opfer nur unter dem Mantel des Sozialrechts und nicht als Sondergesetz zu entwerfen, fußt auf der Idee von Rolf Schwanitz und noch einigen anderen in der SPD. Darüber gibt es ein Protokoll. Ich meine das hier auch absolut negativ von Schwanitz bzw. der SPD und zum Nachteil für die Opfer. Damit war besiegelt, dass die SED-Opfer niemals an die Entschädigungs-Höhe der NS-Opfer kommen werden. Und auch A.Vaatz, den ich sehr schätze, hat immer gesagt, SED-Verfolgte können nicht mehr bekommen, wie NS-Opfer und beruft sich auf die kleine Gruppe der NS-Opfer, die nach 1990 im Zuge einer Härtefallregelung heute 270 € Rente erhalten, weil sie in der ehem. DDR nicht bedient wurden.
3.
Nebenbei hatte ich bemerkt, dass Hr. Schippendraht/Bernd Stichler wohl kaum die Opferrente erhalten hätte, wenn sie nicht von Fr. Merkel im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden wä#re. Es ist auch egal, ob Merkel oder Vaatz, sie sind beide in der CDU und Vaatz war nun mal bis vor ein paar Monaten zuständig für SED-Belange. Dann wurde MdB Dr.Heck nachbestellt.
4.
Den Opfern nur unter dem Aspekt des ungeliebten Sozialen zu bedienen, ist nicht der CDU zuzuschreiben. Und schon gar nicht macht man im Forum eine Hetzkampagne gegen die Kanzlerin. Es kommt ja nicht darauf an, wer sich all die Jahre bemüht hat. Das ist zwar anerkennenswert, es kommt aber darauf an, was tatsächlich umgesetzt wird, was die Verfolgten letztendlich an Entschädigungen bekommen. Ich kann es nur wiederholen und auch Sie, Herr Stichler, müssten das wissen, dass die Bremser heute in den Ländern sitzen, denn die blockieren die Höhe der Entschädigungen. Und hier spreche ich ganz gezielt die Beschädigtenversorgung an. Wenn die Länder für die Bewertung von SED-Unrecht geschulte Gutachter hätten, würden die Betroffenen finanziell sehr gut klar kommen. Auch gab es von A.Vaatz die Überlegung: Opferrente oder Beschädigtenversorgung. Aber es konnte aus juristischen Überlegungen (Gottseidank) nicht durchgesetzt werden. Man weiß wohl genau, wo es die beste Entschädigung gibt, sicher nicht bei der Opferrente.
Ich denke mal, Herr Stichler, dass unsere Meinungen, was die Entschädigungen betreffen,so ziemlich zusammenkommen. Sie haben mich total falsch verstanden. Ich denke Herr Holzapfel, dass ohne Verdrehungen von Beiträgen mein Beitrag so angezeigt wird, wie ich ihn geschrieben habe. Habe mir den Text kopiert.
20. Dezember 2014 um 22:08
Edith Fiedler
.. dasohne Verdrehungen von Beiträgen mein Beitrag so angezeigt wird, wie ich ihn geschrieben habe…
Das wünsche ich mir auch!
Und liebe Frau Grabow, Hetze gegen Frau Merkel möchten die Mitglieder der Vereinigung 17.Juni 1953 auch nicht. Da hat der Admin wohl nicht aufgepasst und den Beitrag mal nicht verdreht.
Was Herrn Vaatz betrifft, hat er gut für sich gesorgt.
Hat er für uns und unsere betroffenen Kinder, die die Folgen der Haft ihrer Eltern oder ihres Elternteils miterlitten hatten und weit mehr traumatisiert sind, sich genug gesorgt? Nein, hat er nicht!
Kennen Sie einen Opferverband der sich für die Zweite Generation einsetzt? Ich nicht!
Lieber zerreißen sich die Opfer in Uneinigket untereinander. Von dieser Uneinigkeit profitieren alle Parteien. Nur Einzelne haben den Kampf wirklich aufgenommen und bisher durchgehalten.
Danke für Ihre ausführlichen Ausführungen und Ihr Durchhaltevermögen.
19. Dezember 2014 um 14:56
Bruni Grabow
Hoppla, Herr Stichler, hier werden Texte vermischt. Ich möchte doch sehr darum bitten, dass der Text, den ich geschrieben habe, wahrheitsgetreu wiedergegeben wird. Auch habe ich nicht an Herrn Stichler geschrieben, sondern an Herrn Schippenkahl*, noch mich über die Opferrente ausgelassen, sondern über die Einführung der SED-UnBerG von 1989 und 1990. Kurz die Anfänge über die Rehabilitierungsgesetze, insbesondere wer das mit den „Sozialleistungen“ erfunden hat, anstatt den SED-Opfern ein Sondergesetz zu geben. Wo ist der Text von Schippenkahl* geblieben?
Bruni Grabow
http://www.sed-opfer-hilfe.de
19. Dezember 2014 um 19:30
Vereinigung (AK) 17juni1953 e.V.
* Liebe Bruni Grabow,
„Schippendraht“ ist Bernd Stichler, was nicht Jedem bekannt war. Admin
19. Dezember 2014 um 12:33
Bernd Stichler
…….Ich empfehle für die richtige Recherche das Buch von Ulrike Guckes “Entschädigung nach zweierlei Maß”. ……
Der größte Feind des Historikers ist der Zeitzeuge! Der braucht nichts zu recherchieren, der hat alles selbst erlebt. Was von den Recherchen sogenannter Historiker zu halten ist dürfte in Opferkreisen hinlänglich bekannt sein.
19. Dezember 2014 um 19:26
Vereinigung (AK) 17juni1953 e.V.
Zitat: „Der (Zeitzeuge) braucht nichts zu recherchieren, der hat alles selbst erlebt.“
Im Prinzip ja, aber wir wissen auch, daß es (leider)
„Zeitzeugen“ gibt, die mehr erlebt haben, als die
Historie (im Einzelfall) im hergibt. Das wäre ja alles korrigierbar, wenn nicht die sogen. „Aufarbeitungsindustrie“ solche Lügen auch noch
transportiert. Zurück bleiben die wirklichen Zeitzeugen, die so viel erlebt haben, daß sie nichts mehr hinzuzufügen brauchen…
Admin
19. Dezember 2014 um 09:45
Bernd Stichler
…… insbesondere von Rolf Schwanitz, der die Entschädigungen (insb. Haftfolgeschäden nach dem BVG) als Soziale Ausgleichsleistungen vorantrieb……
Jetzt muß ich aber doch mal energisch widersprechen, wenn sogar noch Schwanitz in die Argumentation eingeführt wird. Liebe Frau Grabow, jetzt übertreiben Sie aber!!! Als VOS-Vorsitzender war ich selbst an den zähen Verhandlungen um diese Opferrente beteiligt. Schwanitz war uns gegenüber ein erklärter Gegner und NEIN-Sager. Wenn Sie ihn hier anführen, dann hatten Sie wohl keinen Blick hinter die Kulissen? Schwanitz hat Nichts vorangetrieben sondern in Schröders Auftrag nur gebremst. Fragen Sie doch mal Diejenigen, die 2001 beim Kongress der Landesbeauftragten in Halle dabei waren, als Schwanitz uns vormachen wollte, daß kein Geld für eine Opferrente da wäre. Daraufhin haben die Vertreter der Opferverbände aus Protest den Saal verlassen! Es ging erst weiter, als Arnold Vaatz unser Ansprechpartner wurde. Und auch Arnold Vaatz mußte – wie er uns mehrmals versicherte – in der CDU große Widerstände überwinden! Es war also absolut nicht Frau Merkel, die uns diese mikrige Rente ermöglichte. Es war im Ergebnis die innerparteiliche Überzeugungsarbeit in der CDU von Arnold Vaatz.
19. Dezember 2014 um 08:56
Bernd Stichler
……..Nein Frau Edda S. es ist nichts wahr von dem was Herr Schippendraht schreibt……..
Mal in die Runde gefragt : Sehen das alle Betroffenen so ?
16. Dezember 2014 um 07:15
Bernd Stichler
“ Soziale Zuwendung “
Dieser Begriff ist für die Opfer der SED-Diktatur tatsächlich eine Beleidigung. Was denkt ein unbedarfter Beobachter , wenn er diesen Begriff hört oder liest ?
Mit größter Wahrscheinlickeit denkt er , daß hier aus reiner Menschenfreundlichkeit und Mitleid einer sozial schwachen Bevölkerungsgruppe vom Staat gnädigerweise eine finanzielle Existenzhilfe zugebilligt wird . Durch diesen diffamierenden Begriff werden wir von den Augen der unwissenden Masse als Angehörige der sogenannten „Unterschicht“ gesehen und oft auch so behandelt, was hochgradig entwürdigend ist. Aber wir wissen, daß die „Partei der Arbeiterbewegung“ deutlich mehr um das Wohl der „Partei der Arbeiterklasse“ besorgt ist als um jene Menschen, die mit ihrem Einsatz so manchen heutigen Sesselfurzern ihren Posten erst ermöglicht haben. Und Frau Merkel – die uns absolut herzlos gegenübersteht – hat den Charakter der CDU negativ verändert und sich diese einstige Volkspartei geradezu zum Untertan gemacht. Daher dürfen wir – solange Merkel regiert – von dieser Seite her nun auch keine Hlife mehr erwarten. Daran kann wohl auch ein Arnold Vaatz nichts ändern.
15. Dezember 2014 um 21:43
Edda S.
das ist ja wohl alles nicht wahr oder?
17. Dezember 2014 um 18:46
Bruni Grabow
Nein Frau Edda S. es ist nichts wahr von dem was Herr Stichler schreibt. Ohne Frau Merkel hätte er keine Opferrente (die keine Rente ist) in der Tasche. Die Soziale Entschädigung fußt auf der Regelungen der Modrow- und de Maiziere-Regierungen unter der Federführung der Ost-SPD, insbesondere von Rolf Schwanitz, der die Entschädigungen (insb. Haftfolgeschäden nach dem BVG) als Soziale Ausgleichsleistungen vorantrieb und dabei blieb es dann auch. Ich empfehle für die richtige Recherche das Buch von Ulrike Guckes „Entschädigung nach zweierlei Maß“.
Bruni Grabow
http://www.sed-opfer-hilfe.de