Berlin, 26.03.2017/cw – „Ihrem Wunsch nach einer Verbesserung der Altersversorgung der ehemaligen DDR-Übersiedler kann … nicht entsprochen werden.“ Schonungslos offen erteilt Ministerialrat Dr. Achim Bertuleit aus dem Bundeskanzleramt in einem Schreiben an die Vereinigung 17. Juni in Berlin (23.03.2018) im Auftrag der Bundeskanzlerin allen Hoffnungen auf eine Revision des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) eine wohl endgültige Absage.
Noch am 11.August letzten Jahres hatte Angela Merkel am Rande eines Besuches in der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen in Gesprächen mit ehemaligen DDR-Opfern „eine nochmalige Prüfung der vorgetragenen Anliegen“ zugesichert und damit Hoffnungen geweckt. Zwischenzeitlich wurden diverse Schriftwechsel geführt, erhielten Petenten mehr oder weniger hinhaltende Antworten auf vorgetragene Fragen: „Die Überprüfungen brauchen Zeit“; „Die Bundeskanzlerin befasst sich mit Ihrem Anliegen“ oder „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist gebeten worden, dieses wichtige Thema in das nächste Treffen des Dialogforums SED-Opfer einzubringen.“ (Staatsministerin Monika Grütters am 29.09.2017).
Dr. Bertuleit verkennt in seinem Schreiben nicht den „maßgeblichen Anteil (der Betroffenen) an dem Zusammenbruch des DDR-Regimes und den weiteren Entwicklungen, die zur Deutschen Einheit führten.“ Es sei “unbestreitbar, dass viele ehemalige DDR-Bürger durch ihre Flucht bzw. Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland persönliche Risiken und tiefe umwälzende Einschnitte auf sich genommen haben.“ Trotzdem könne dem Wunsch auf Änderungen nicht entsprochen werden.
Koalitionsvertrag sieht Fondslösung vor
Erneut bezieht sich das Bundeskanzleramt auf die seit Jahren vorgetragenen Argumente, wonach des Bundessozialgericht gegen die gültige Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen habe (2011). Auch der angerufene Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages habe 2015 bestätigt, „dass die Regelungen für die Überleitung von Rentenansprüchen … auch für DDR-Übersiedler anzuwenden“ sind. Letztlich habe das Bundesverfassungsgericht 2016 (Anm.: Nach 4 Jahren!) eine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Vereinigung 17. Juni sieht sich „durch die jetzt vorliegende endgültige Absage“ aus dem Bundeskanzleramt „getäuscht.“ Einmal mehr wurden „gezielt gesetzte Hoffnungen“ als Wahlkampfmanöver entlarvt. Der in der Stellungnahme des Bundeskanzleramtes erfolgte abschließende Verweis auf den Koalitionsvertrag, wonach „für Härtefälle im Rentenüberleitungsprozess ein Ausgleich durch eine Fondslösung“ geschaffen werden solle, „entbehre unter den bekannten bisherigen Manövern der Regierungsfraktionen jeglicher Glaubwürdigkeit. Mit Absichtserklärungen den anvisierten Tod der Betroffenen zu pflastern, sei nicht der würdige Umgang mit den erneut gedemütigten Opfern der Zweiten Deutschen Diktatur,“ erklärte der Vereinsvorstand heute in Berlin.
Untersuchungsausschuß anvisiert
Mehrere Vereine und Betroffene streben nunmehr die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag an und wollen sich dieserhalb an diverse Abgeordnete im Parlament wenden. Es müsse geklärt werden, ob die seinerzeitige Abwendung vom Fremdrentengesetz (FRG) durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) für Bürger der Bundesrepublik, die vor 1989 von der DDR ausgebürgert worden waren, gesetzlich, d.h. unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages erfolgt sei. Ottmar Schreiner, der verstorbene Sozialpolitiker der SPD-Fraktion hatte eben dies 2011 in seiner berühmt gewordenen Philippika gegen die angewandte Regelung bezweifelt, ohne dass die Vorgänge jemals parlamentarisch untersucht worden waren. Schreiner hatte auf eine Interpretation des seinerzeitigen Arbeitsministeriums ggüb. der Deutschen Rentenversicherung hingewiesen, die nicht durch den Text des Gesetzes gedeckt gewesen sei. Das RÜG sei so „am Parlament vorbei“ falsch ausgelegt worden.
© 2018 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.368).
14 Kommentare
4. April 2018 um 06:16
Der Rentenbetrug an ehem. DDR-Bürgern: Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt › Die Unbestechlichen
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Rentenbetrug: Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt – Willibald66's Blog/Website-Marketing24/Verbraucherberatung
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2. April 2018 um 09:49
Rentenbetrug: Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt | VEREINIGUNG 17. JUNI 1953 e.V.
[…] Weiter unter: https://17juni1953.wordpress.com/2018/03/26/rentenbetrug-merkel-erteilt-einstigen-fluechtlingen-endg… […]
29. März 2018 um 20:17
Bruni Grabow
Es kommt noch schlimmer für SED-Verfolgte, die nach dem BVG eine Rente beziehen. Das Soziale EntschädigungsG wird bereits seit Jahren reformiert. Das stand schon im alten Koalitionsvertrag. Auf Seite 95 des neuen Koalitionsvertrages 2018 kann es nachgelesen werden. Das hört sich erstmal gut an, aber das Bundesversorgungsgesetz soll quasi abgeschafft und durch ein Sozialgesetzbuch VIII mit neuen Regelungen ersetzt werden. Ob der Bestandschutz für bereits bestehende Grundrenten, BSA oder Ausgleichsrenten tatsächlich, wie im GROKO -Vertrag 2018 zu lesen ist, Bestand haben wird, steht beim BMAS (SPD regierte Politiker Nahles + Heil) noch garnicht fest, die schweigen sich darüber aus. Es sickert jetzt schon durch ( Quelle: im Internet veröffentichte Stellungnahmen von Sozialverbänden – VDK + Bundesverband Sozialverband Deutschland ), dass die Witwenrenten, wenn der Betroffene nicht direkt an den Schädigungsfolgen gestorben ist, keine Witwenrenten mehr geleistet werden sollen. Vielleicht mögen auch positive Abschnitte drin sein, es ist ja noch in der Diskussion. Der Hintergrund ist nicht die SED-Verfolgten zu verärgern, sondern das Sozialsystem an die heutigen Anforderungen anzupassen. Da wird eher auf das OEG Gesetz verwiesen, weil viele Leute durch Gewaltaten verletzt werden, die letzendlich durch die Gemeinschaft entschädigt werden müssen, so hört man aus der Presse, die die Landesminister zitieren. Durch den Bevölkerungszuwachs von außen, wird es bei uns auch gewalttätiger, und irgendwer muß die Folgen bezahlen. Wir sitzen mittendrin im Gesetz des BundesversorgungsG und haben uns dann anzupassen bzw. bekommen wir keinen extra Bonus.
Ich stelle hier ein Link des BMAS ein, der bereits neben den Erläuterungstext zur Erneuerung ein Gutachten in PDF-Form beinhaltet. (runterscrolen) Der hiesigen Redaktion C. W. Holzapfel sende ich per Mail mehrere PDF, die Stellungnahmen der Verbände, die den Arbeitsentwurf des BMAS erklären. Nur so kann man sich ein Gesamtbild machen, was uns allen blüht. Vielleicht kann C.W. die PDF hier veröffentlichen. Die Opferverbände für SED-Unrecht wurden zur einer Stellungnahme sicherlich nicht von Nahles aufgefordert und sollten sich mit den Sozialverbänden deshalb kurzschließen. Diese kennen die Opferverbände (UOKG usw.) nicht und wissen auch nicht, dass die Erneuerung diesen Personkreis auch betreffen.
http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2014/soziale-entschaedigung.html
Das FRG wurde schon still und heimlich abgeschafft, jetzt das BVG. Oder sollte ich wiedermal zu mißtrauisch sein ? Ich glaube nicht, weil ich alle Stellungnahmen gelesen habe.
28. März 2018 um 22:41
Frank Martin
Was habt ihr erwartet?
… Die Stasi ist noch aktiv! Merkt doch jeder, wie alles kaputt gemacht wird.
Armes Deutschland. Ein ehemaliger Politischer DDR Häftling
28. März 2018 um 22:38
Springer
Man setzt auf die biologische Endlösung. Es wird auf Zeit gesetzt – und die Uhr läuft für Jeden von uns ab! Pfui Düwel den Tätern! – sagt Manfred Springer aus dem roten Hamburg
26. März 2018 um 19:51
text030 M. Sachse
Mein zum übernommenen Beitrag veröffentlichter Kurzkommentar:
Die Rechtsbeugungen im Kontext von FRG und RÜG sind eines Rechtsstaates unwürdig. Die DDR-Flüchtlinge und -Übersiedler hatten bis 1989 ihre Schuldigkeit getan. Für ideologische Propaganda im „Kampf der politischen Systeme“ waren sie willkommen. Als hoch qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte ebenso.
Nun sind es wieder Flüchtlinge, die willkommen sind und die Rolle der Flüchtlinge von einst übernehmen. Heute sind es geostrategische Interessen von neoliberalen Wirtschafts- und Finanzkräften, deren Ziel eine neue Weltordnung ist. Was für ein Affront gegenüber den Menschen, die vom Wunsch getrieben, Deutschland mitgestalten zu können, seinerzeit ausgereist sind. Ich werde das hier nicht weiter ausführen. Meine Verachtung für die Politik erlaubt keinen sachlichen Diskurs mehr.
29. März 2018 um 17:20
Edith Fiedler
DANKE, M. Sachse, es ist alles gesagt, was gesagt werden muß. Es ist vergleichbar einer ABSCHIEBUNG zurück in die Vergangenheit. Das dieses Parlament, das sowas beschließt, sich nicht schämt. Oder haben dessen Mitglieder (Vertreter des Volkes) ihre Moral bei der Bank abgegeben?
26. März 2018 um 17:49
Gebauer, Lothar
Der Herr Bertuleit aus dem Kanzleramt hat etwas missverstanden. Er schreibt: „Ihrem Wunsch nach einer Verbesserung der Altersversorgung der ehemaligen DDR-Übersiedler kann … nicht entsprochen werden.“ Ich habe keinen Wunsch nach Verbesserung meiner Altersversorgung. Ich möchte meine Rente in der Höhe, wie sie mir im Jahre 1985 verbindlich zugesagt und 1988 noch einmal bestätigt wurde. Das war ein Vertrag zwischen mir und der Rentenversicherung BfA. Verträge sind einzuhalten, auch von der Bundeskanzlerin. Das hat sie geschworen. Alles andere sehe ich als Betrug an. Deswegen tragen wir unserem Demonstrationszug das Wort Rentenbetrug voran. Deswegen steht das Wort Rentenbetrug als Überschrift vor diesem Artikel.
Beschämend sind die Überlegungen zum Anteil der Flüchtlinge am Prozess der Wiedervereinigung. Davon wollen die 28 Jahre später vielleicht die Rente abhängig machen, wenn sie denn könnten, wenn sie denn dürften? Alles, was die wissen müssen, steht im Staatsvertrag vom 18.05.1990.
26. März 2018 um 15:53
A.K.
Ist leider kein Geld dafür vorhanden. Diese Antwort war zu erwarten von solch einer Person und ihren Helfeshelfern.
P.S. Ein „armer verfolgter Flüchtling“ bekommt mit seiner Familie in unserer Nachbarschaft 4500 € im Monat, ohne je etwas für Deutschland getan zu haben. Ja, da streuben sich einem die Nackenhaare. Merkel muß weg!
26. März 2018 um 15:18
Rentenbetrug: Merkel erteilt einstigen Flüchtlingen endgültige Absage – nachtgespraechblog
[…] https://17juni1953.wordpress.com/2018/03/26/rentenbetrug-merkel-erteilt-einstigen-fluechtlingen-endg… […]
26. März 2018 um 13:35
Felix Heinz Holtschke, VOS-Landesvorsitzender NRW
Wir werden dafür sorgen, dass auch die viermalige Bundeskanzlerin das gültige Recht nicht beugen darf. Eine noch druckfrische Beschwerde-Petition der SED-Opferverbände befindet sich im Zulauf an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Darin wurde akribisch anhand der Aktenlage des RÜG juristisch eindeutig analysiert, dass ehemalige DDR-Bürger, die vor dem Fall der Mauer bereits in der Bundesrepublik gelebt haben und dem Fremdrentengesetz zugeordnet worden sind, auch nicht dem Beitrittsgebiet des RÜG zugerechnet werden dürfen und ihnen demzufolge nach wie vor eine Veranlagung nach dem FRG zusteht. Wer als gewählter Abgeordneter nun nochmals diese unwiderlegbaren Fakten mit Füssen treten sollte, wird diesen Kampf nicht nur moralisch verlieren !
26. März 2018 um 13:25
Dörfert
Kameraden /in
Wer etwas anderes erwartet hat ,der kann auch übers Wasser laufen .
Mit kameradschaftlichem Gruß
Dipl.Klaus Helmut Dörfert