Berlin, 26.03.2017/cw – „Ihrem Wunsch nach einer Verbesserung der Altersversorgung der ehemaligen DDR-Übersiedler kann … nicht entsprochen werden.“ Schonungslos offen erteilt Ministerialrat Dr. Achim Bertuleit aus dem Bundeskanzleramt in einem Schreiben an die Vereinigung 17. Juni in Berlin (23.03.2018) im Auftrag der Bundeskanzlerin allen Hoffnungen auf eine Revision des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) eine wohl endgültige Absage.

 Noch am 11.August letzten Jahres hatte Angela Merkel am Rande eines Besuches in der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen in Gesprächen mit ehemaligen DDR-Opfern „eine nochmalige Prüfung der vorgetragenen Anliegen“ zugesichert und damit Hoffnungen geweckt. Zwischenzeitlich wurden diverse Schriftwechsel geführt, erhielten Petenten mehr oder weniger hinhaltende Antworten auf vorgetragene Fragen: „Die Überprüfungen brauchen Zeit“; „Die Bundeskanzlerin befasst sich mit Ihrem Anliegen“ oder „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist gebeten worden, dieses wichtige Thema in das nächste Treffen des Dialogforums SED-Opfer einzubringen.“ (Staatsministerin Monika Grütters am 29.09.2017).

Dr. Bertuleit verkennt in seinem Schreiben nicht den „maßgeblichen Anteil (der Betroffenen) an dem Zusammenbruch des DDR-Regimes und den weiteren Entwicklungen, die zur Deutschen Einheit führten.“ Es sei “unbestreitbar, dass viele ehemalige DDR-Bürger durch ihre Flucht bzw. Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland persönliche Risiken und tiefe umwälzende Einschnitte auf sich genommen haben.“ Trotzdem könne dem Wunsch auf Änderungen nicht entsprochen werden.

Koalitionsvertrag sieht Fondslösung vor

Erneut bezieht sich das Bundeskanzleramt auf die seit Jahren vorgetragenen Argumente, wonach des Bundessozialgericht gegen die gültige Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen habe (2011). Auch der angerufene Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages habe 2015 bestätigt, „dass die Regelungen für die Überleitung von Rentenansprüchen … auch für DDR-Übersiedler anzuwenden“ sind. Letztlich habe das Bundesverfassungsgericht 2016 (Anm.: Nach 4 Jahren!) eine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Vereinigung 17. Juni sieht sich „durch die jetzt vorliegende endgültige Absage“ aus dem Bundeskanzleramt „getäuscht.“ Einmal mehr wurden „gezielt gesetzte Hoffnungen“ als Wahlkampfmanöver entlarvt. Der in der Stellungnahme des Bundeskanzleramtes erfolgte abschließende Verweis auf den Koalitionsvertrag, wonach „für Härtefälle im Rentenüberleitungsprozess ein Ausgleich durch eine Fondslösung“ geschaffen werden solle, „entbehre unter den bekannten bisherigen Manövern der Regierungsfraktionen jeglicher Glaubwürdigkeit. Mit Absichtserklärungen den anvisierten Tod der Betroffenen zu pflastern, sei nicht der würdige Umgang mit den erneut gedemütigten Opfern der Zweiten Deutschen Diktatur,“ erklärte der Vereinsvorstand heute in Berlin.

Untersuchungsausschuß anvisiert

Mehrere Vereine und Betroffene streben nunmehr die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag an und wollen sich dieserhalb an diverse Abgeordnete im Parlament wenden. Es müsse geklärt werden, ob die seinerzeitige Abwendung vom Fremdrentengesetz (FRG) durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) für Bürger der Bundesrepublik, die vor 1989 von der DDR ausgebürgert worden waren, gesetzlich, d.h. unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages erfolgt sei. Ottmar Schreiner, der verstorbene Sozialpolitiker der SPD-Fraktion hatte eben dies 2011 in seiner berühmt gewordenen Philippika gegen die angewandte Regelung bezweifelt, ohne dass die Vorgänge jemals parlamentarisch untersucht worden waren. Schreiner hatte auf eine Interpretation des seinerzeitigen Arbeitsministeriums ggüb. der Deutschen Rentenversicherung hingewiesen, die nicht durch den Text des Gesetzes gedeckt gewesen sei. Das RÜG sei so „am Parlament vorbei“ falsch ausgelegt worden.

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