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Berlin, 9.06.2019/cw – Nahezu 30 Jahre nach dem Ende der Zweiten Deutschen Diktatur kommen jetzt sensationell Dokumente des Widerstands aus den 50er und 60er Jahren ans Licht der Öffentlichkeit. Der TV-Sender PHOENIX berichtet aktuell über ein weiteres dramatisches Kapitel der deutsch-deutschen Geschichte.

In Brandenburg-Görden war in den 50er Jahren fast jeder zweite Insasse ein politischer Gefangener. Wegen angeblicher Spionage oder Geheimnisverrats waren die DDR-Bürger damals zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.

In einem in der Tischler-Werkstatt der Haftanstalt Brandenburg-Görden gefertigten Schachbrett wurden Gefangenenlisten, Briefe und Gedichte von politischen Häftlingen fachgerecht eingebaut. In dem Film von Eva Wormit wird berichtet, dass dieses Brett mit seiner Geheimpost in der freien Welt das Unrecht in der DDR belegen sollte. Der Film lässt die näheren Umstände offen, warum diese Botschaften in der Zeit des Kalten Krieges verborgen blieben und im Westen nicht ihr Ziel erreichten.

Unentdeckt durch die von der Staatssicherheit dominierten Aufsichtsorgane hatte sich im Zuchthaus eine Widerstandsgruppe gebildet, der etwa drei Dutzend Gefangene angehörten. Einige dieser Widerständler arbeiteten in der Tischlerei, wo man unbemerkt im Rahmen der zu verrichtenden Arbeiten Kontakte untereinander halten konnte. Dabei wurde konspirativ so gearbeitet, dass sich nur einige wenige als der Gruppe zugehörig kannten. So kam der Gedanke auf, Botschaften in ein in der Werkstatt fabriziertem Schachbrett einzubauen und so in den Westen zu schmuggeln.

In der Ausstellung „Es geschah an der Mauer“ in der Bernauer Straße wurde bereits 1962/63 diese in einer Haftanstalt hergestellte Uniformjacke ausgestellt. In dieser war ein Kassiber eingenäht worden, der auf das Schicksal der politischen Gefangenen aufmerksam machen sollte. Auf dem Foto: Die ehem. Hoheneckerin (1959-1960) Anneliese Kirks. – Foto: Archiv Holzapfel

Tobias Wunschik, Politikwissenschaftler, der das Schachbrett bei Recherchen für ein Buch von einem früheren Häftling geschenkt bekommen hatte, entdeckte schließlich diese geheimen Botschaften. Er habe nicht mit einer so umfassenden Botschaft an die freie Welt gerechnet, sagte Wunschik. In der Dokumentation wird die spannende Öffnung des aus mehreren Schichten geleimten Bretts in der Restaurierungsabteilung des Hauses der Geschichte in Bonn gezeigt.

Botschaft der Widerstandsgruppe an das Bundeskanzleramt

Auf die Existenz der Widerstandsgruppe war die Stasi durch die sogenannte „Taschentuch-Aktion” aufmerksam geworden. Einer der Hauptakteure der Widerstandsgruppe, Wolfgang Frenkel, hatte bei einem Besuch ein beschriebenes Taschentuch fallen gelassen. Seine Mutter schrieb die Botschaft des wegen Spionage zu langer Haft Verurteilten ab und schickte diesen Brief 1958 an das Bundeskanzleramt in Bonn. Eine der Botschaften beinhaltete die Versicherung, dass „der Kampf gegen den Kommunismus im Namen der Widerstandsgruppe 20653 FKI 268“ in der Illegalität beharrlich fortgesetzt werde.

Auch auf anderen Wegen wurden Botschaften aus dem Zuchthaus geschmuggelt. So gelang einem Gruppenmitglied, Häftlingslisten in Kerzenständern zu verstecken, die ein Priester nach einer katholischen Messe im Knast wieder mitnahm. Die Listen landeten schließlich bei westdeutschen Behörden. So erfuhr zum Beispiel der einstige Fluchthelfer Wolfdieter Sternheimer erst nach dem Mauerfall 1989 den Grund für seine vorzeitige Freilassung. Er sei nicht, wie über Jahre angenommen, begnadigt sondern aufgrund der geschmuggelten Liste freigekauft worden.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-85607953 (1.417).

Berlin, 26.03.2017/cw – „Ihrem Wunsch nach einer Verbesserung der Altersversorgung der ehemaligen DDR-Übersiedler kann … nicht entsprochen werden.“ Schonungslos offen erteilt Ministerialrat Dr. Achim Bertuleit aus dem Bundeskanzleramt in einem Schreiben an die Vereinigung 17. Juni in Berlin (23.03.2018) im Auftrag der Bundeskanzlerin allen Hoffnungen auf eine Revision des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) eine wohl endgültige Absage.

 Noch am 11.August letzten Jahres hatte Angela Merkel am Rande eines Besuches in der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen in Gesprächen mit ehemaligen DDR-Opfern „eine nochmalige Prüfung der vorgetragenen Anliegen“ zugesichert und damit Hoffnungen geweckt. Zwischenzeitlich wurden diverse Schriftwechsel geführt, erhielten Petenten mehr oder weniger hinhaltende Antworten auf vorgetragene Fragen: „Die Überprüfungen brauchen Zeit“; „Die Bundeskanzlerin befasst sich mit Ihrem Anliegen“ oder „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist gebeten worden, dieses wichtige Thema in das nächste Treffen des Dialogforums SED-Opfer einzubringen.“ (Staatsministerin Monika Grütters am 29.09.2017).

Dr. Bertuleit verkennt in seinem Schreiben nicht den „maßgeblichen Anteil (der Betroffenen) an dem Zusammenbruch des DDR-Regimes und den weiteren Entwicklungen, die zur Deutschen Einheit führten.“ Es sei “unbestreitbar, dass viele ehemalige DDR-Bürger durch ihre Flucht bzw. Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland persönliche Risiken und tiefe umwälzende Einschnitte auf sich genommen haben.“ Trotzdem könne dem Wunsch auf Änderungen nicht entsprochen werden.

Koalitionsvertrag sieht Fondslösung vor

Erneut bezieht sich das Bundeskanzleramt auf die seit Jahren vorgetragenen Argumente, wonach des Bundessozialgericht gegen die gültige Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen habe (2011). Auch der angerufene Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages habe 2015 bestätigt, „dass die Regelungen für die Überleitung von Rentenansprüchen … auch für DDR-Übersiedler anzuwenden“ sind. Letztlich habe das Bundesverfassungsgericht 2016 (Anm.: Nach 4 Jahren!) eine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Vereinigung 17. Juni sieht sich „durch die jetzt vorliegende endgültige Absage“ aus dem Bundeskanzleramt „getäuscht.“ Einmal mehr wurden „gezielt gesetzte Hoffnungen“ als Wahlkampfmanöver entlarvt. Der in der Stellungnahme des Bundeskanzleramtes erfolgte abschließende Verweis auf den Koalitionsvertrag, wonach „für Härtefälle im Rentenüberleitungsprozess ein Ausgleich durch eine Fondslösung“ geschaffen werden solle, „entbehre unter den bekannten bisherigen Manövern der Regierungsfraktionen jeglicher Glaubwürdigkeit. Mit Absichtserklärungen den anvisierten Tod der Betroffenen zu pflastern, sei nicht der würdige Umgang mit den erneut gedemütigten Opfern der Zweiten Deutschen Diktatur,“ erklärte der Vereinsvorstand heute in Berlin.

Untersuchungsausschuß anvisiert

Mehrere Vereine und Betroffene streben nunmehr die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag an und wollen sich dieserhalb an diverse Abgeordnete im Parlament wenden. Es müsse geklärt werden, ob die seinerzeitige Abwendung vom Fremdrentengesetz (FRG) durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) für Bürger der Bundesrepublik, die vor 1989 von der DDR ausgebürgert worden waren, gesetzlich, d.h. unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages erfolgt sei. Ottmar Schreiner, der verstorbene Sozialpolitiker der SPD-Fraktion hatte eben dies 2011 in seiner berühmt gewordenen Philippika gegen die angewandte Regelung bezweifelt, ohne dass die Vorgänge jemals parlamentarisch untersucht worden waren. Schreiner hatte auf eine Interpretation des seinerzeitigen Arbeitsministeriums ggüb. der Deutschen Rentenversicherung hingewiesen, die nicht durch den Text des Gesetzes gedeckt gewesen sei. Das RÜG sei so „am Parlament vorbei“ falsch ausgelegt worden.

© 2018 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.368).

 

Berlin, 4.07.2017/cw – Das Bundeskanzleramt, vertreten durch die Kanzlei Redeker Sellner Dahs, hat gegen den Eilentscheid des Berliner Verwaltungsgerichts vom 23. Juni 2017 (VG 27 L 295.17) Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.

Nach der Gerichtsentscheidung muss das Bundeskanzleramt dem Kläger abgeordnetenwatch.de mitteilen, wann und aus welchem gesellschaftlichen Anlass nicht-private Abendessen der Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt stattfanden, an denen auch Personen teilnahmen, die weder ein politisches Amt oder ein Mandat innehatten. Das Auskunftsrecht bezieht sich auf entsprechende Veranstaltungen seit 2005.

Wie die Klägerseite mitteilte (https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2017-07-03/gericht-kanzleramt-muss-abgeordnetenwatchde-auskunft-zu-lobbyisten-abendessen-der) hatte das Bundeskanzleramt u.a. behauptet, bei dem Auskunftsbegehren „gehe es um eine Ausforschung des innersten Bereiches der Willensbildung der Bundeskanzlerin“. Dazu stellte das Verwaltungsgericht klar, dass die Bekanntgabe von Datum und Anlass der dienstlichen Abendessen im Bundeskanzleramt „nicht den exekutiven Kernbereich“ betreffe. Ebenso folgte das Gericht nicht der Behauptung des Kanzleramtes, die Herausgabe der Informationen „könne in Zukunft negative Auswirkungen auf die Sicherheit der Bundeskanzlerin haben“. In dem Beschluss wird ausgeführt: „Den Daten ließe sich weder entnehmen, wann sie [Bundeskanzlerin Angela Merkel] das Bundeskanzleramt an diesen Tagen von wo kommend betreten, noch wann sie es wohin gehend verlassen hat“.

Immerhin seit 2015 bemüht sich abgeordnetenwatch.de, vom Bundeskanzleramt Informationen über nicht-private Abendessen der Bundeskanzlerin aus gesellschaftlichem Anlass zu erhalten. Hintergrund des Auskunftsbegehren war die vom Amt ausgerichtete Feier zum 60. Geburtstag des früheren Deutsche Bank-Chefs Josef Ackermann im April 2008. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte aus diesem Anlass zahlreiche Vertreter aus Wirtschaft, Medien und Politik geladen. Mit dem Auskunftsbegehren wollte der Kläger herausfinden, ob die Kanzlerin auch für andere Interessenvertreter Festveranstaltungen ausgerichtet hat.

Vor der Klage hatte das Kanzleramt seit 2015 mehrere presserechtliche Auskunftsbegehren bzw. Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt. Weil wegen der bevorstehenden Bundestagswahl mit einem rechtskräftigen Urteil nicht zu rechnen war, hatte abgeordnetenwatch.de am 8. Mai d.J. parallel zu der eingereichten Klage vom 21.11.2016 eine Eilklage beim selben Gericht eingereicht.

Die mangelnde Transparenzbereitschaft des Bundeskanzleramtes kommt wohl zur Unzeit, da der Wähler in den knappen drei Monaten bis zur Wahl durchaus noch Rückschlüsse zwischen demokratischen Bekenntnissen und harter Realität ziehen kann. Dass auch die SPD mit ihrem Kanzlerkandidaten und seiner Forderung nach „mehr Gerechtigkeit“ möglicherweise im Endspurt des Wahlkampfes ihre Probleme bekommt, ist für die erneute Spitzenkandidatin der UNION nur ein schwacher Trost. Martin Schulz hatte seine zusätzlichen Tagegeld-Bezüge im Europa-Parlament von täglich über 300 Euro bisher erfolgreich im Schatten seiner Gerechtigkeits-Forderungen vernebelt. Von einer Bundeskanzlerin wird seit je ein höheres Maß an Glaubwürdigkeit verlangt, als von – dazu noch schillernden – Gegenkandidaten.

Bereits 2015 hatte abgeordnetenwatch.de die exorbitanten Gerichts- und Anwaltskosten der öffentlichen Hand für häufig verlorene Prozesse angeprangert, die sämtlich der deutsche Steuerzahler aufbringen muss und dazu einige Liquidationen von insgesamt über hunderttausend Euro für Rechtsvertretungen des Deutschen Parlamentes „trotz eigener Rechtsabteilung“ veröffentlicht.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.261).

Berlin, 20.06.2017/cw – Demo 22.06.2017   „Wir, das sind 300.000 Bundesbürger, die rechtswidrig durch das sogen. Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) betroffen sind.“ So beginnt der jüngste Aufruf zur mittlerweile vierten Demo gegen den Rentenbetrug der damaligen CDU/CSU-FDP-Koalition, die zu Beginn der 90er Jahre einstige DDR-Flüchtlinge durch einen Federstrich rückwirkend wieder zu DDR-Bürgern erklärt hatte. Das bis dahin gültige Fremdrentengesetz (FRG), durch das Flüchtlingen u.a. durch den seinerzeitigen  Innenminister Wolfgang Schäuble zugesichert worden war, die in der DDR erbrachten Arbeitsleistungen rentenrechtlich so zu behandeln, als seien diese in der (alten) Bunderepublik erbracht worden, wurde quasi handstreichartig durch das RÜG nivelliert. Die betroffenen Bürger wurden nicht einmal informiert, sondern erfuhren erst durch den später folgenden Rentenbescheid von dem staatlich sanktionierten Betrugsmanöver.

Was interessiert uns unser Geschwätz von gestern?

Die seinerzeitige SPD-Opposition forderte 2011 durch ihren  inzwischen verstorbenen sozialpolitischen  Sprecher vehement eine Berichtigung. Den in dieser (nächtlichen) Debatte anwesenden SED-Opfern versprach die SPD, diese Korrektur unabhängig von einer möglichen Regierungsbeteiligung weiterhin zu fordern. Heute wissen die Betroffenen, daß die im Bundestagwahlkampf „Gerechtigkeit“ postulierende SPD gelogen hat und nicht (mehr) bereit ist, Ottmar Schreiners Forderung umzusetzen: Was interessiert uns unser Geschwätz von Gestern?

Aktuell wird die Forderung nach Korrektur im Bundestag nur noch von Bündnis90/Grüne und der Partei DIE LINKE unterstützt, gegen CDU/CSU und SPD. Ob die gegenwärtigen  Oppositionsparteien zu diesen Aussagen auch bei einer Regierungsbeteiligung stehen, wagen selbst Optimisten nicht mehr zu glauben, auch wenn die Hoffnung zuletzt stirbt. Zumindest wollen Vertreter beider Fraktionen auch diesmal auf der Demo das Wort ergreifen.

Dr. Wolfgang Mayer, der Initiator der bisherigen  und neuerlichen Renten-Demo sowie die IEDF (Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge) haben im Vorfeld der bevorstehenden Bundestagswahl erneut zu einer Demo geben  den Rentenbetrug in Berlin aufgerufen. Diese beginnt am kommenden Donnerstag, 22.Juni, um 14:00 Uhr wie (inzwischen gewohnt) vor dem Ministerium für Arbeit und Soziales und führt – bis etwa 17:00 Uhr – durch das Regierungsviertel bis vor das Bundeskanzleramt. Die Organisatoren: „Bringt auch diesmal auf Transparenten Eure berechtigten Forderungen vor. Lasst die ignoranten  Politiker im Bundeskanzleramt und im Sozialministerium spüren, dass wir nach wie vor nicht gewillt sind, uns dem Unrecht zu beugen.“

Anmeldungen werden erbeten unter: wol.mayer@web.de und v.hilgert@iedf.de .

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.259).

Speyer/Berlin, 4.03.2017/cw – Zu einer erneuten Demonstration gegen die von betroffenen als RENTENBETRUG bezeichnete nachträgliche Änderung im Rentenrecht für ehemalige Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR haben mehrere Organisationen ehem. politisch Verfolgter aufgerufen. In einer heute verbreiteten Presseerklärung des für die Organisation verantwortlichen Dr. Wolfgang Meyer heißt es:

Seit Jahren protestieren Betroffene gegen den Rentenbetrug - hier in Berlin 2016 - Foto: Lyrag

Seit Jahren protestieren Betroffene gegen den Rentenbetrug – hier in Berlin 2016 – Foto: Lyrag

„Mehr als 300.000 DDR-Übersiedler, die vor dem Zusammenbruch des SED-Regimes Bundesbürger mit allen Rechten und Pflichten in der Bundesrepublik Deutschland geworden waren, sind aufgrund des falsch ausgelegten Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) über Nacht wieder zu DDR-Bürgern gestempelt worden.

Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR wurden bei ihrer Ankunft sofort im Rahmen ihrer Eingliederung nach den Regeln des Fremdrentengesetzes (FRG) in das bundesdeutsche Renten-System eingegliedert. Dieses Integrationsprinzip galt von 1959 bis zum Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR vom 18. Mai 1990. Der Einigungsvertrag vom 30. August 1990 enthält keine Aussage über die in der alten Bundesrepublik Deutschland eingegliederten DDR-Altübersiedler und „Republikflüchtigen“.

Nach der Wiedervereinigung wurde diese Integration für alle nach 1936 Geborenen heimlich aufgehoben. Über diese Manipulation wurde nicht informiert! Die Rentner sollten erst bei Rentenbeginn davon erfahren, dass ihre Altersbezüge oft schlechter ausfallen als die ihrer ehemaligen Kollegen im Osten. Für diese Manipulation der Anwartschaften hat im 12. Bundestag niemand die Hand gehoben. Kein Abgeordneter wusste davon! Selbst der damals hierfür zuständige Minister Norbert Blüm erfuhr angeblich erst von den Betroffenen, was hier passiert ist.

Die Umsetzung der Manipulation der Anwartschaften erfolgt durch die Rentenversicherung auf Veranlassung des zuständigen Ministeriums für Arbeit und Soziales, weil es das entsprechende Gesetz bewusst falsch auslegt.

Die Manipulation der Anwartschaften ist durch kein einziges Gesetz gestützt; sie ist daher ungesetzlich!

Zahlreiche Mitarbeiter der Rentenversicherung können nicht verstehen, was da passiert ist. Ein möglicher Täter-Kreis ist überschaubar: Bei der Wiedervereinigung wurden mehr als einhundert Mitarbeiter der DDR-Rentenversicherung in das bundesdeutsche Sozial-Ministerium übernommen. Diese Menschen sind die einzigen, die ein Motiv gehabt hätten.

Den Betroffen stellt sich der Rechtsbruch als ein Racheakt dar!

Die ungesetzliche Anwendung des RÜG auf einstige Flüchtlinge bedeutet, dass auch Zahlungen in die „freiwillige Zusatzversicherung der DDR“ bewertet werden. Eine solche Versicherung wäre aber für Flüchtlinge, die unter großen Opfern die DDR verlassen wollten, vollkommen sinnlos gewesen. Schließlich begehrten die Flüchtlinge keine Rente von der DDR.

Nachgewiesen ist inzwischen, dass viele Betroffene dadurch deutlich unter die Armutsgrenze sinken. Das trifft auch für Menschen mit hohen Qualifikationen zu, wobei die finanziellen Auswirkungen sehr unterschiedlich sind. Am härtesten trifft es Ehepaare mit Rentenverlusten bis zu 800 Euro. Die Renten der betroffenen DDR-Altübersiedler fallen durch diesen Betrug an den einstigen Republikflüchtigen und anerkannten Bundesbürgern viel niedriger aus als die jener Menschen, die – aus welchen Gründen auch immer – in der DDR geblieben sind. Es gibt kein einziges Gesetz, das diese Zurückstufung der Übersiedler legitimiert.

Nomen est omen? Auch am hstorischen Ort von 1953 wird protestiert - Foto: LyrAg

Nomen est omen? Auch am hstorischen Ort von 1953 wird protestiert – Foto: LyrAg

Die Veranstalter rufen daher dazu auf, sich aus Gründen der Gerechtigkeit an der Demonstration am 21.März 2017, ab 14:00 Uhr auch dann zu beteiligen, wenn man nicht unmittelbar von diesem RENTENBETRUG betroffen ist: „Es geht hier um das Selbstverständnis unseres Rechtsstaates, der im Gegensatz zu Diktaturen nicht willkürlich und betrügerisch, sondern nach Recht und Gesetz handelt “ oder handeln sollte (Anmerkung).

Die Demonstration beginnt vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 10117 Berlin, Wilhelmstraße 49, wird vor dem Bundesministerium für Finanzen, „Platz des Volksaufstandes von 1953“ fortgesetzt und führt über den Deutschen Bundestag zum Bundeskanzleramt – 10557 Berlin, Willy-Brandt-Straße 1. An allen vier Orten werden Kundgebungen durchgeführt, die Wegstrecke hat eine Länge von ca. 3 Kilometern.

Anmeldungen, An- und Rückfragen an die Organisatoren/Veranstalter:

Volker Hilgert                        renten-demo@iedf.de                      Tel. 0511 8250606                                                                                                                         Dr. Wolfgang Mayer            wol.mayer@web.de                           Tel. 0163 2498184

Permanente Hinweise, Aktualisierungen oder Änderungen zur Demo wie zum Komplex selbst gibt es fortlaufend in dem Internet-Forum „FLUCHT UND AUSREISE“ (siehe Button unter „Links“ auf dieser Seite oder): http://www.flucht-und-ausreise.de/ unter „Disskussionsforum“.

Kommentar:

(cw) – Gerät der Rechtsstaat ins Wanken? Während landauf, landab gegen politische Protestbewegungen als „Gefährdung unserer Demokratie“ medial protestiert wird, werden tatsächliche Unterhöhlungen des Rechtsstaates schlichtweg ignoriert. Der Rentenbetrug stellt eine solche schleichende Unterhöhlung dieses Rechtsstaates dar. Die SPD, damals noch in Opposition zu CDU/CSU und FDP, hat durch einen 2011 im Bundestag eingebrachten Antrag den Rentenbetrug von 1992 als solchen bezeichnet und u.a. in Anwesenheit von Betroffenen durch eine furiose Rede ihres verstorbenen sozialpolitischen Sprechers Othmar Schreiner begründet. Die damalige Frage, ob die SPD denn bei einer Regierungsübernahme weiterhin zu ihrem (abgelehnten) Antrag stände, wurde fast schon empört zurückgewiesen: Das sei doch selbstverständlich!

Fünf Jahre später stimmte die selbe SPD gegen einen von den Fraktionen Bündnis90/GRÜNE und DIE LINKE eingebrachten  w o r t g l e i c h e n  Antrag. Was schert mich mein Geschwätz von Gestern? Nicht durch Kritik wird der Rechtsstaat unterhöhlt und abgeschafft, die ist sein wichtigstes Lebenselixier. Schleichend abgeschafft wird der Rechtsstaat durch Mauscheleien, wie der stillschweigenden Streichung gültiger Rechtsregeln hinter dem Rücken von Abgeordneten, wie hier durch den ausgewiesenen Rentenbetrug. Wenn dieser Einstieg in den Ausstieg aus dem Rechtsstaat unwidersprochen bleibt müssen wir uns nicht wundern, eines Tages (wieder) in einem  anderen Staat aufzuwachen. Dann allerdings käme jede Kritik zu spät, weil diese dann wieder direkt in die polit-kriminellen Einrichtungen  von Bautzen, Cottbus oder Hoheneck führt…

V.i.S.d.P.: redaktion.hoheneck@gmail.com – Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.229).

 

 

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