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Aachen/Berlin, 22.07.2018/cw – Erstmals hat ein Gericht der Klage eines ehem. DDR-Bürgers entsprochen und die Deutsche Rentenversicherung dazu verurteilt, einen ursprünglichen Rentenbescheid, der nach den Vorgaben des Fremdrentengesetzes (FRG) erstellt worden war, als Grundlage für die Rentenberechnung heranzuziehen (S 6 R 472/17).
Andreas L. hatte am 26.08.1985 von der BfA, Vorläufer der DRV) einen Bescheid erhalten, wonach ihm für seine in der DDR zurückgelegten Rentenversicherungszeiten vom 1.07.1969 bis zum 13.04.1984 die Anwartschaft nach § 15 FRG anerkannt wurde.
Sein Rechtsanwalt, der ehemalige CSU-Politiker Norbert Geis (von 1990 bis 2002 Rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU- Fraktion) weist in einer Stellungnahme zum Urteil allerdings darauf hin, dass mit dem Urteil keine grundsätzliche Entscheidung in der Auseinandersetzung um das FRG bzw. RÜG, von den Betroffnen als „Rentenbetrug“ bezeichnet, gefallen ist. Im vorliegenden Fall hätte es die Rentenversicherung versäumt, den ursprünglichen Bescheid (1985) aufzuheben.
In dem Urteil heißt es wörtlich (Seite 7): „An einer solchen Aufhebung des Bescheides vom 26.08.1985 fehlt es jedoch im vorliegenden Fall insgesamt. Weder im Schriftverkehr zwischen der Rechtsvorgängerin der Beklagten und dem Kläger im Jahre 1997 noch in dem Rentenbescheid vom 22.12.2015 oder dem Widerspruchsbescheid vom 20.01.2016 wird der ursprüngliche Bescheid vom 26. 08.1985 aufgehoben.“ Nach Geis führte das Gericht in dem Urteil aus, dass weder durch einen Bescheid noch durch ein konkludentes Verhalten der Beklagten bzw. deren Rechtsnachfolgerin zum Ausdruck gebracht worden ist, dass der vormalige Bescheid vom 26.08.1985 aufgehoben werden sollte. Deshalb ist das Gericht davon ausgegangen, dass die Beklagte nach wie vor an dem Bescheid vom 26.08.1985 gebunden ist.
Ursprünglicher Bescheid nach FRG muß aufgehoben worden sein
Der engagierte ehem. Politiker: „In den weiteren Fällen, die sich inzwischen bei mir gemeldet haben, kommt es also entscheidend darauf an, ob ein Feststellungsbescheid, dass die Rentenzeiten nach § 15 FRG anerkannt worden sind, vorliegt und ob dieser Bescheid durch einen späteren Bescheid ausdrücklich aufgehoben wurde. Wurde er nicht ausdrücklich aufgehoben, hat er nach wie vor Bestand. Folglich muss sich die jeweilige Rentenversicherung an diesen fraglichen Bescheid, in welchem der Anspruch nach § 15 FRG bestätigt wurde, halten.“
Der Vorsitzende des Dachverbandes UOKG, Dieter Dombrowski (CDU), erklärte in einer erste Stellungnahme zu dem Urteil, dass diese Entscheidung dem Petitionsausschuss zugeleitet werden sollte. Die UOKG hatte mit der VOS und der IEDF die Petition in den Deutsche Bundestag eingebracht. Dombrowski befürchtet allerdings, dass viele Abgeordnete das Problem nicht verstehen. Das Urteil beruhe auf einem Fehler im Verwaltungsverfahren und sei keine Entscheidung in der Sache. Der Vizepräsident des Landtages in Brandenburg hält es für möglich, dass die Mitteilung über eine veränderte Rechtslage( RÜG) absichtlich unterblieben sei, um Wiedersprüchen und Klagen zu entgehen.
IEDF: Urteil „freudige Überraschung“
Der stv. Vorsitzende der IEDF, Helfried Dietrich, erklärte, das Urteil habe „eine freudige Überraschung ausgelöst.“ Das Sozialgericht Aachen habe „ohne Wenn und Aber unserem Mitglied Andreas L. Recht gegeben und die DRV zur Zahlung der Rente nach dem FRG verurteilt.“ Dietrich schränkte allerdings ein, das die DRV bis zum 23.07.2018 die Möglichkeit der Berufung habe. Bisher sei allerdings „eine Berufungsschrift nicht bekannt, und es scheint auch, dass die DRV das Urteil akzeptiert.“ Man wolle sich daher bis zur Rechtskraft mit einer „verallgemeinernden Schlussfolgerung“ zurückhalten, auch „auch wenn das Urteil auch für Nichtjuristen ziemlich eindeutig ist.“
Die IEDF fordert daher alle Betroffenen auf, ihre Rentenunterlagen genau durchzusehen und zu prüfen, ob ein Bescheid von der BfA bzw. einer LVA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bzw. Landesversicherungsanstalt) vorliegt, in dem Zeiten nach dem FRG anerkannt worden sind (Bescheide vor 1990). Entscheidend sei hier, ob der ursprüngliche Bescheid in einem späteren Bescheid aufgehoben wurde, was auch in einem späteren Rentenbescheid erfolgt sein könne. Die IEDF fordert alle Betroffenen auf, sich im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses bei der Interessengemeinschaft und bei Rechtsanwalt Norbert Geis zur Koordinierung der weiteren Aktivitäten und natürlich einer möglichen Durchsetzung vorhandener Ansprüche unter Hinweis auf das ergangene Urteil zu melden.
Korrektur eines veritablen Skandals
Die VEREINIGUNG 17. JUNI verwies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Dringlichkeit, die eingereichte Petition trotz des positiven Urteils elektronisch zu unterzeichnen. Es ginge bei der Petition um die politische Korrektur eines nach wie vor veritablen Skandals. Nur durch entsprechende gesetzliche Korrekturen könne die notwendige Rechtssicherheit für jene Bundesbürger erreicht werden, die „durch einen Verwaltungsakt rückwirkend und damit rechtswidrig wieder zu DDR-Bürgern bürokratisiert wurden,“ erklärte der Vorstand.
Die Vereinigung sprach sich für eine „Initiative Ein Prozent für das Recht“ aus, um die notwendigen Unterschriften bis zum 14.August zu erreichen. Zuvor hatte die Vereinigung in den Raum gestellt, dass 800.000 Unterschriften ein Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik darstellen würden. Unter diesem Aspekt sollte es möglich sein, mehr als die erforderlichen 50.000 Unterschriften zu erzielen, damit das Anliegen zu einer Anhörung im Deutschen Bundestag führe. Unterschriften können ab sofort unter Petition mitzeichnen geleistet werden.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.412).
Berlin, 21.07.2018/cw – Die Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V. (IEDF), die Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. (VOS) und der Dachverband Union der Opfer Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG) haben dem Deutschen Bundestag eine Petition (Beschwerde) wegen der Nichteinhaltung der Festlegungen zum Rentenrecht in den beiden Staatsverträgen mit der DDR übergeben. Der Bundestag hat vor wenigen Tagen die Petition (Nr.81823) zur elektronischen Unterschrift freigeschaltet. Damit können Betroffene u n d BürgerInnen, die sich gegen diese „beispiellose und grobe Rechtsverletzung“ aussprechen, diese Petition bis zum 14.08.2018 online mitunterzeichnen.
Ausgangspunkt der Petition ist der sogen. „Rentenbetrug“. Ohne Befassung des Bundestages wurde die in den Staatsverträgen mit der DDR vereinbarte Rentenregelung für einstige DDR-Bürger auf dem Verwaltungsweg abgeändert. In den Verträgen war festgelegt worden, dass DDR-Bürger, die zuvor (vor dem Mauerfall) die DDR verlassen hatten (Republikflüchtige und Übersiedler), rentenrechtlich so behandelt werden, als hätten sie ihre Arbeitsleistungen in der (alten) Bundesrepublik erbracht. Eine Regelung, die im Übrigen zuvor jedem Flüchtling und Übersiedler bei Ankunft in der Bundesrepublik durch die Übergabe eines Merkblattes zugesichert worden war. Gesetzlich geregelt wurde diese Praxis durch das sogen. Fremdrentengesetz (FRG), das nach der Wiedervereinigung durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) den Realitäten angepasst wurde, weil es dieser Zusicherung wegen nicht mehr gegebener Republikfluchten oder Übersiedlungen nicht mehr bedurfte.
Durch eine eigenmächtige Interpretation des RÜG durch das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ggüb. der (nachfragenden) Deutschen Rentenversicherung wurde die in der Sache neue Regelung, weil auf ehemalige DDR-Bürger n a c h der Wiedervereinigung bezogen, auf die sogen. „Altfälle“ ausgedehnt. Die Rentenversicherung korrigierte daraufhin ihre auf dem FRG beruhenden Rentenberechnungen für den gen. Personenkreis, wodurch diese Rentenverluste von mehreren hundert Euro hinnehmen mussten.
Rechtspolitischer Skandal
Nach Auffassung der VEREINIGUNG 17. JUNI in Berlin handelte es sich hier um einen „rechtspolitischen Skandal erster Ordnung, der im Normalfall zum Staatsskandal werden müsste.“ Durch diese rechtswidrige Praxis wurden nämlich Bundesbürger rückwirkend wieder zu DDR-Bürgern gestempelt. „Hier fand eine verfassungsrechtlich unzulässige Ausbürgerung von Bürgern der (alten) Bundesrepublik statt, die „par ordre du mufti“ wieder zu DDR-Bürgern erklärt wurden,“ sagte seinerzeit der Vorstand. Die Vereinigung hatte nicht zuletzt aus diesem Grund 2017 eine Spontan-Demo vor dem einstigen zentralen Untersuchungsgefängnis der DDR-Staatssicherheit in Hohenschönhausen initiiert, um der vor der letzten Bundestagswahl dort erschienenen Bundeskanzlerin die Empörung der Opfer vorzutragen. Angela Merkel sagte zwar den erschienenen ehem. politischen Häftlingen spontan (in Anwesenheit der Presse) eine nochmalige Überprüfung zu, ließ diesen dann aber 2018 endgültig übermitteln, dass nach Auffassung der Bundesregierung seinerzeit alles rechtlich einwandfrei, also ohne Beanstandungen geregelt worden sei.
Die Petenten stellen u.a. fest, dass „die rückwirkende Zuordnung zum Beitrittsgebiet durch keinen gesetzgeberischen Akt legitimiert (ist). Die Folge ist, dass der DDR-Flüchtling infolge seiner Flucht im Rentenrecht schlechter gestellt ist, als wäre er in der DDR geblieben.“ Und weiter: „In der bundesdeutschen Rechtsgeschichte ist kein Fall bekannt, in dem rückwirkende Rechtsänderungen eines solchen Ausmaßes zum Nachteil einer konkreten Personengruppe vorgenommen wurden. Mehrere Grundgesetzartikel stehen dem entgegen.“
Mit allen zugänglichen einschlägigen amtlichen Dokumenten zum Beitritt der DDR (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung) weisen die Petenten nach, dass die rückwirkende Umwidmung der Überleitungsgesetze durch Exekutive und Judikative willkürlich und rechtsstaatlich unzulässig ist.
Der vollständige Text der Petition kann unter https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_06/_26/Petition_81823.html (Bundestag) und unter http://www.flucht-und-ausreise.info/dokumente/upload/cd8a6_2018-03-15_Gemeinsame_Beschwerde_komplett.pdf eingesehen werden.
Widerstand gegen diesen Rechtsbruch
Die VEREINIGUNG 17. JUNI hat in einer Erklärung vom 20.Juli „zum Widerstand gegen diesen Rechtsbruch der Verfassung“ aufgerufen und a l l e BürgerInnen aufgefordert, „diesen notwendigen Protest gegen die Verletzung einschlägiger Rechtsnormen“ durch ihre Unterschrift zu unterstützen. Jede Unterschrift wäre „auch ein DANKE an jene Millionen Menschen, die durch ihren Schritt in die Freiheit oder ihren mutigen Widerstand, der diesen häufig hohe Zuchthausstrafen eingebracht hat, den Sturz der DDR-Diktatur eingeleitet haben. Diese Menschen waren die eigentliche Lastenträger der Teilung Deutschlands. Sie dürfen in der Folge nicht zu Lastenträgern der Wiedervereinigung gestempelt werden. Nur ein Prozent Beteiligung von 80 Millionen Einwohnern würden 800.000 Unterschriften erbringen. Das sollte in einem Land möglich sein, in dem selbst die Berliner Mauer friedlich zum Einsturz gebracht und die Teilung Europas beendet wurde,“ sagte der Vorstandsprecher in Berlin.
Unterschriften können geleistet werden unter Petition mitzeichnen. Die Mitzeichnungsfrist läuft vom 17.07. – 14.08.2018.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30307785 (1.411).
Ein Kommentar von Christa Ladendorf *
Berlin, 17.04.2018 – Worte können trösten, freundlich sein, aber auch verharmlosen, beleidigen und sogar tödlich werden. Betrachten wir die gegenwärtige Wahl der Wörter in Berichten, Zeitungsartikeln und beim eigenen Sprachgebrauch, da fällt auf, dass es oft schwer fällt, die richtige und die den Tatsachen gerechte Bezeichnung zu finden. Am Anfang war das Wort, schreibt die Bibel, aber mit jedem Wort verbindet sich eine bestimmte Vorstellung. Welches Bild hat jemand vor Augen, wenn von einem „DDR-Übersiedler“ die Rede ist? Oder „von Wohnsitz genommen“, wie in den Gesetzen formuliert? Was oder wer ist ein Flüchtling? Ich erinnere mich an eine Abgeordnete, die, als es um das FRG-Rentenproblem ging, mehr oder weniger genervt sagte: „Ach ja, die Flüchtlinge.“ Es handelte sich also um etwas Lästiges, das man lieber loswerden würde. Merkels Aussage „Wir schaffen das“ gab es seinerzeit noch nicht. Obwohl, man hätte das vermeintliche Problemfeld, betreffend die DDR-Flüchtlinge, ebenso bis in die Gegenwart hinein positiv besetzen können, doch das Gegenteil war und ist der Fall. Das Wort „Flüchtlinge“ hat, schaut man auf die Politik, demnach zwei gegensätzliche Bedeutungen. Klarheit in der Ausdrucksweise Da wir ganz offensichtlich in den politisch gewollten Negativbereich fallen, wird es notwendig, bestimmte Worte abzulehnen und andere zu finden, die der Wahrheit näher stehen. Das Bild vom Flüchtling, beziehungsweise das Wort selbst, ist für uns unbrauchbar geworden. Ich persönlich werde es nicht mehr benutzen. Klarheit in der Ausdrucksweise und differenzierter Umgang mit der Sache an sich verlangen, dass Begriffe wie „DDR-Übersiedler“ oder „DDR-Altübersiedler“ neu zu durchdenken und auszutauschen sind. Abgesehen davon, dass sich mit diesen ein DDR-Sprech etabliert hat, indem man den Antragsteller auf Entlassung aus der DDR-Staatsbürgerschaft als Übersiedlungsersuchenden bezeichnete, geben die Worte ein völlig falsches Bild ab. Da ist also jemand, der seine Koffer packt, übersiedelt und irgendwo seinen Wohnsitz nimmt. Harmlos, ganz einfach, eben mal so und ohne jegliches Problem. Grad so, wie es die DDR-Diktatur dargestellt haben wollte. Und das hat sich bis heute gehalten, diese Vorstellung vom Übersiedler ist in den Köpfen verankert und das Drumherum wird vergessen. Ich bin kein „Übersiedler“ Wer meine Beiträge zu diesem Thema gelesen hat, der/die wird wissen, dass ich in den letzten Jahren immer ein „sogen.“ vor „Übersiedler“ gesetzt habe. Heute nun lehne ich gänzlich ab, als Übersiedler benannt zu werden, weil das abseits der Wahrheit ist. Denn für Übersiedler, solche die „nur“ umgezogen sind, gibt es keine staatsbürgerschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren. Bei der Entlassung aus der DDR-Staatsbürgerschaft und dem bundesrepublikanischen Aufnahmeverfahren jedoch sehr wohl. Betreffs Rente wurden und werden die Bundestagsprotokolle von Anfang der 90er Jahre nach dem Wort „Übersiedler“ durchsucht. Wer ist damit gemeint? Wir? Zum Fremdrentengesetz bzw. konkret zu Entgeltpunkten nach Werten 1-16 gemäß dem FRG, dem wir aufgrund anderer Gesetze unterfielen, findet man mehr. Ist es dann nicht so, dass man aufgrund des „falschen“ Begriffes an der falschen Stelle sucht? Ein Problem ist nach meiner Überzeugung ebenfalls das Wort „Opfer“. Die Betroffenen werden herabgewürdigt und klein gemacht, womit sie etwas Schwaches darstellen. Zumeist handelt es sich allerdings um ziemlich starke Charaktere, die den Begriff „Opfer“ nicht verdienen und auch nicht annehmen sollten. Es sind, mich eingeschlossen, definitiv Verfolgte des DDR-Regimes, welchem sie sich entzogen haben und das wiederum ist eher Stärke denn Schwäche. Wir können und sollten nunmehr dazu beitragen, dass die Begriffe den Tatsachen entsprechen! * Die Autorin gehört zu den Aktivisten der „ersten Stunde“ und engagiert sich seit vielen Jahren besonders in Sachen Rentenkürzung.© 2018 Die Autorin, Flucht und Ausreise u. Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel. 030-30207785 (1.375). |
Von Peter Helmes
Zynische Mißachtung der Rechte der „Ostzonen-Flüchtlinge“
2.April 2018/conservo – Mehr als 300.000 DDR-Übersiedler, die vor dem Zusammenbruch des SED-Regimes Bundesbürger mit allen Rechten und Pflichten in der Bundesrepublik Deutschland geworden waren, sind aufgrund des falsch ausgelegten Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) über Nacht wieder zu DDR-Bürgern gestempelt worden.
Hintergrund:
Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR wurden bei ihrer Ankunft sofort im Rahmen ihrer Eingliederung nach den Regeln des Fremdrentengesetzes (FRG) in das bundesdeutsche Rentensystem eingegliedert. Dieses Integrationsprinzip galt von 1959 bis zum Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR vom 18. Mai 1990. Der Einigungsvertrag vom 30. August 1990 enthält keine Aussage über die in der alten Bundesrepublik Deutschland eingegliederten DDR-Altübersiedler.
Nach der Wiedervereinigung wurde diese Integration für alle nach 1936 Geborenen heimlich aufgehoben. Über diese Manipulation wurde nicht informiert! Die Rentner sollten erst bei Rentenbeginn davon erfahren, dass ihre Altersbezüge oft schlechter ausfallen als die ihrer ehemaligen Kollegen im Osten. Für diese Manipulation der Anwartschaften hat im 12. Bundestag niemand die Hand gehoben. Kein Abgeordneter wusste davon! Selbst der damals hierfür zuständige Minister Norbert Blüm erfuhr angeblich erst von den Betroffenen, was hier passiert ist. Ein möglicher Täter-Kreis derjenigen, die diese Manipulation umgesetzt haben, ist leicht zu identifizieren: Bei der Wiedervereinigung wurden mehr als einhundert Mitarbeiter der früheren DDR-Rentenversicherung in das bundesdeutsche Sozialministerium übernommen. Diese Menschen sind die einzigen, die ein Motiv gehabt hätten. Sie gehörten zu einem sehr großen Teil der alten Nomenklatura an und haben den „Verrat“ am Arbeiter- und Bauernstaat durch diese „Ostzonenflüchtlinge“ nie vergessen und schon gar nicht verziehen.
Rache ist süß, spricht der Herr. Und so setzten die in der westlichen Rentenversicherung gut gepolstert untergekommenen ehemaligen DDR-Hofschranzen genau bei denen den Rotstift an, die durch ihre Flucht ihre ganze Verachtung gegenüber dem SED-Unrechtsregime ausgedrückt hatten.
Und wie oben schon angedeutet, hatten die westlichen „Kollegen“ entweder keine Kenntnis von den Vorgängen oder keine Ahnung oder kein Interesse, Eine Schande!
Um es kurz zu machen und das Geschehen in verkürzter und verständlicher Darstellung auf den Punkt zu bringen: Die in den Westen gegangenen Zonenflüchtlinge – so heißen sie auch heute noch amtlich – verloren durch diesen Handstreich erhebliche Ansprüche auf die Höhe der Westrente, sondern wurden „auf DDR-Niveau“ herabgestuft.
Die Manipulationen erfolgten vermutlich Ende der neunziger Jahre, ohne daß die Rentenversicherung wußte, wer damit in welchem Maße betroffen sein würde. Die bekanntgewordene Zahl der Betroffenen – 316.000 – ist erst 2010 aufgrund massiver Forderungen von Abgeordneten ermittelt worden.
Nachgewiesen ist inzwischen, daß viele Betroffene dadurch deutlich unter die Armutsgrenze sinken. Das trifft auch für Menschen mit hohen Qualifikationen zu, wobei die finanziellen Auswirkungen sehr unterschiedlich sind. Am härtesten trifft es Ehepaare mit Rentenverlusten bis zu 800 Euro. Hierzu gibt es keine Zahlen und auch keine Vergleichsberechnungen.
Die Betroffenen bildeten eine Interessengemeinschaft, die geschlossen für die Wiedereinsetzung in die alten Rechte kämpft. Bisher vergeblich. Selbst ein Appell an die deutsche Bundeskanzlerin, die ehemalige Ostdeutsche Angela Merkel, brachte keine Wende. Im Gegenteil, eher einen zynischen Negativbescheid:
„Merkel erteilt einstigen Flüchtlingen endgültige Absage
Die Vereinigung 17. Juni 1953, die für die Rechte der Rentenbetrogenen kämpft, teilt tief enttäuscht Folgendes mit:
Berlin, 26.03.2017/cw – „Ihrem Wunsch nach einer Verbesserung der Altersversorgung der ehemaligen DDR-Übersiedler kann … nicht entsprochen werden.“
Weiter unter: https://17juni1953.wordpress.com/2018/03/26/rentenbetrug-merkel-erteilt-einstigen-fluechtlingen-endgueltige-absage/
V.i.S.d.P. u. Quelle: https://conservo.wordpress.com/2018/04/02/rentenbetrug-gefuehllose-brutale-antwort-aus-merkels-kanzleramt/
Berlin, 26.03.2017/cw – „Ihrem Wunsch nach einer Verbesserung der Altersversorgung der ehemaligen DDR-Übersiedler kann … nicht entsprochen werden.“ Schonungslos offen erteilt Ministerialrat Dr. Achim Bertuleit aus dem Bundeskanzleramt in einem Schreiben an die Vereinigung 17. Juni in Berlin (23.03.2018) im Auftrag der Bundeskanzlerin allen Hoffnungen auf eine Revision des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) eine wohl endgültige Absage.
Noch am 11.August letzten Jahres hatte Angela Merkel am Rande eines Besuches in der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen in Gesprächen mit ehemaligen DDR-Opfern „eine nochmalige Prüfung der vorgetragenen Anliegen“ zugesichert und damit Hoffnungen geweckt. Zwischenzeitlich wurden diverse Schriftwechsel geführt, erhielten Petenten mehr oder weniger hinhaltende Antworten auf vorgetragene Fragen: „Die Überprüfungen brauchen Zeit“; „Die Bundeskanzlerin befasst sich mit Ihrem Anliegen“ oder „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist gebeten worden, dieses wichtige Thema in das nächste Treffen des Dialogforums SED-Opfer einzubringen.“ (Staatsministerin Monika Grütters am 29.09.2017).
Dr. Bertuleit verkennt in seinem Schreiben nicht den „maßgeblichen Anteil (der Betroffenen) an dem Zusammenbruch des DDR-Regimes und den weiteren Entwicklungen, die zur Deutschen Einheit führten.“ Es sei “unbestreitbar, dass viele ehemalige DDR-Bürger durch ihre Flucht bzw. Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland persönliche Risiken und tiefe umwälzende Einschnitte auf sich genommen haben.“ Trotzdem könne dem Wunsch auf Änderungen nicht entsprochen werden.
Koalitionsvertrag sieht Fondslösung vor
Erneut bezieht sich das Bundeskanzleramt auf die seit Jahren vorgetragenen Argumente, wonach des Bundessozialgericht gegen die gültige Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen habe (2011). Auch der angerufene Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages habe 2015 bestätigt, „dass die Regelungen für die Überleitung von Rentenansprüchen … auch für DDR-Übersiedler anzuwenden“ sind. Letztlich habe das Bundesverfassungsgericht 2016 (Anm.: Nach 4 Jahren!) eine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Vereinigung 17. Juni sieht sich „durch die jetzt vorliegende endgültige Absage“ aus dem Bundeskanzleramt „getäuscht.“ Einmal mehr wurden „gezielt gesetzte Hoffnungen“ als Wahlkampfmanöver entlarvt. Der in der Stellungnahme des Bundeskanzleramtes erfolgte abschließende Verweis auf den Koalitionsvertrag, wonach „für Härtefälle im Rentenüberleitungsprozess ein Ausgleich durch eine Fondslösung“ geschaffen werden solle, „entbehre unter den bekannten bisherigen Manövern der Regierungsfraktionen jeglicher Glaubwürdigkeit. Mit Absichtserklärungen den anvisierten Tod der Betroffenen zu pflastern, sei nicht der würdige Umgang mit den erneut gedemütigten Opfern der Zweiten Deutschen Diktatur,“ erklärte der Vereinsvorstand heute in Berlin.
Untersuchungsausschuß anvisiert
Mehrere Vereine und Betroffene streben nunmehr die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag an und wollen sich dieserhalb an diverse Abgeordnete im Parlament wenden. Es müsse geklärt werden, ob die seinerzeitige Abwendung vom Fremdrentengesetz (FRG) durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) für Bürger der Bundesrepublik, die vor 1989 von der DDR ausgebürgert worden waren, gesetzlich, d.h. unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages erfolgt sei. Ottmar Schreiner, der verstorbene Sozialpolitiker der SPD-Fraktion hatte eben dies 2011 in seiner berühmt gewordenen Philippika gegen die angewandte Regelung bezweifelt, ohne dass die Vorgänge jemals parlamentarisch untersucht worden waren. Schreiner hatte auf eine Interpretation des seinerzeitigen Arbeitsministeriums ggüb. der Deutschen Rentenversicherung hingewiesen, die nicht durch den Text des Gesetzes gedeckt gewesen sei. Das RÜG sei so „am Parlament vorbei“ falsch ausgelegt worden.
© 2018 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.368).
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