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Berlin, 26.03.2017/cw – „Ihrem Wunsch nach einer Verbesserung der Altersversorgung der ehemaligen DDR-Übersiedler kann … nicht entsprochen werden.“ Schonungslos offen erteilt Ministerialrat Dr. Achim Bertuleit aus dem Bundeskanzleramt in einem Schreiben an die Vereinigung 17. Juni in Berlin (23.03.2018) im Auftrag der Bundeskanzlerin allen Hoffnungen auf eine Revision des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) eine wohl endgültige Absage.

 Noch am 11.August letzten Jahres hatte Angela Merkel am Rande eines Besuches in der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen in Gesprächen mit ehemaligen DDR-Opfern „eine nochmalige Prüfung der vorgetragenen Anliegen“ zugesichert und damit Hoffnungen geweckt. Zwischenzeitlich wurden diverse Schriftwechsel geführt, erhielten Petenten mehr oder weniger hinhaltende Antworten auf vorgetragene Fragen: „Die Überprüfungen brauchen Zeit“; „Die Bundeskanzlerin befasst sich mit Ihrem Anliegen“ oder „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist gebeten worden, dieses wichtige Thema in das nächste Treffen des Dialogforums SED-Opfer einzubringen.“ (Staatsministerin Monika Grütters am 29.09.2017).

Dr. Bertuleit verkennt in seinem Schreiben nicht den „maßgeblichen Anteil (der Betroffenen) an dem Zusammenbruch des DDR-Regimes und den weiteren Entwicklungen, die zur Deutschen Einheit führten.“ Es sei “unbestreitbar, dass viele ehemalige DDR-Bürger durch ihre Flucht bzw. Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland persönliche Risiken und tiefe umwälzende Einschnitte auf sich genommen haben.“ Trotzdem könne dem Wunsch auf Änderungen nicht entsprochen werden.

Koalitionsvertrag sieht Fondslösung vor

Erneut bezieht sich das Bundeskanzleramt auf die seit Jahren vorgetragenen Argumente, wonach des Bundessozialgericht gegen die gültige Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen habe (2011). Auch der angerufene Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages habe 2015 bestätigt, „dass die Regelungen für die Überleitung von Rentenansprüchen … auch für DDR-Übersiedler anzuwenden“ sind. Letztlich habe das Bundesverfassungsgericht 2016 (Anm.: Nach 4 Jahren!) eine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Vereinigung 17. Juni sieht sich „durch die jetzt vorliegende endgültige Absage“ aus dem Bundeskanzleramt „getäuscht.“ Einmal mehr wurden „gezielt gesetzte Hoffnungen“ als Wahlkampfmanöver entlarvt. Der in der Stellungnahme des Bundeskanzleramtes erfolgte abschließende Verweis auf den Koalitionsvertrag, wonach „für Härtefälle im Rentenüberleitungsprozess ein Ausgleich durch eine Fondslösung“ geschaffen werden solle, „entbehre unter den bekannten bisherigen Manövern der Regierungsfraktionen jeglicher Glaubwürdigkeit. Mit Absichtserklärungen den anvisierten Tod der Betroffenen zu pflastern, sei nicht der würdige Umgang mit den erneut gedemütigten Opfern der Zweiten Deutschen Diktatur,“ erklärte der Vereinsvorstand heute in Berlin.

Untersuchungsausschuß anvisiert

Mehrere Vereine und Betroffene streben nunmehr die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag an und wollen sich dieserhalb an diverse Abgeordnete im Parlament wenden. Es müsse geklärt werden, ob die seinerzeitige Abwendung vom Fremdrentengesetz (FRG) durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) für Bürger der Bundesrepublik, die vor 1989 von der DDR ausgebürgert worden waren, gesetzlich, d.h. unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages erfolgt sei. Ottmar Schreiner, der verstorbene Sozialpolitiker der SPD-Fraktion hatte eben dies 2011 in seiner berühmt gewordenen Philippika gegen die angewandte Regelung bezweifelt, ohne dass die Vorgänge jemals parlamentarisch untersucht worden waren. Schreiner hatte auf eine Interpretation des seinerzeitigen Arbeitsministeriums ggüb. der Deutschen Rentenversicherung hingewiesen, die nicht durch den Text des Gesetzes gedeckt gewesen sei. Das RÜG sei so „am Parlament vorbei“ falsch ausgelegt worden.

© 2018 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.368).

 

Berlin, 30.10.2017/cw – „Unsere Position hat nach wie vor Bestand.“ Dies versicherte MdB Markus Kurth in seiner Antwort auf eine Anfrage der Vereinigung 17. Juni (Berlin). Der Verein hatte den Rentenexperten von Bündis90/GRÜNE angefragt, wie weit sich die vom Rentenbetrug betroffenen ehemaligen DDR-Flüchtlinge und Übersiedler auf den Antrag der Bundestagsfraktion von 2016 angesichts der laufenden Koalitionsverhandlungen (Jamaika) verlassen könnten. Bekanntlich hatten Bündnis90/GRÜNE und DIE LINKE einen ursprünglichen Antrag der damaligen SPD-Opposition von 2011 nahezu wortgleich erneut im Bundestag eingebracht. Danach sollte der Rentenbetrug an ehemaligen DDR-Flüchtlingen durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) beseitigt werden. Die SPD hatte dennoch 2016 zusammen mit der CDU/CSU regierungskonform gegen ihren eigenen ursprünglichen Antrag gestimmt und sich auch verbal im offenen Dissens zu den seinerzeitigen Erklärungen des verstorbenen SPD-Sozialpolitikers Ottmar Schreiner auf die Seite der Unions-Parteien geschlagen.

Nun befürchten die Betroffenen einen ähnlichen Wortbruch seitens der GRÜNEN: „Wird sich Ihre Partei nach dem zu erwartenden Eintritt in die neu zu bildende Bundesregierung an den eigenen Antrag gebunden fühlen und ggf. in den Koalitionsvertrag einbringen oder wird sich Ihre Partei analog zum Verhalten der SPD nicht mehr an diesen Antrag gebunden fühlen?“ fragte deshalb die Vereinigung 17. Juni, die sich an den Protesten und Demonstrationen gegen den Rentenbetrug beteiligt hatte, nach.

GRÜNE: Unsere Position hat Bestand

In seiner Antwort Ende Oktober versicherte nun Markus Kurth: „Unsere Position hat nach wie vor Bestand.“ Der Bundestagsabgeordnete schränkte jedoch ein: „Es läge zwar leider im Falle einer Regierungsbeteiligung nicht in unserer Entscheidungsfreiheit allein, eine Regelung im Sinne der DDR-Flüchtlinge und Übersiedler*innen herbeizuführen.“ Kurth fügte an, die Betroffenen könnten versichert sein, dass „wir uns weiterhin, wie in den vergangenen Jahren, für eine solche Lösung einsetzen werden.“

In einer ersten Stellungnahme erklärte Vereinssprecher Holzapfel, man vernehme diese Worte gerne und hoffe gar auf eine Verankerung im Koalitionsvertrag. Ohne diese Verankerung, die ja ohnehin nur den Charakter einer Absichtserklärung zur Korrektur des Rentenbetruges hätte, würde es schwer sein, Kurths Erklärung zu vermitteln. Man habe zwar „volles Vertrauen in die persönliche Integrität des Abgeordneten,“ der sich zusammen mit seinem Kollegen Birkwald von den LINKEn sogar persönlich auf der vorletzten Rentendemo gegen den Rentenbetrug ausgesprochen hätte. Aber man erinnere sich auch an die „2011 überzeugend wirkende Zusage“ seitens der SPD-Fraktion, sich im Falle einer Regierungsbeteiligung an den eigenen Antrag „ohne Zweifel gebunden“ zu fühlen. Jetzt hoffe man auf eine „Vermeidung des SPD-Wortbruchs seitens der grünen Verhandlungspartner,“ erklärte der Vereinsvorstand heute in Berlin.

V.i.S.d.P.: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.301).

Berlin, 8.09.2017/cw – Unter den einstigen Flüchtlingen und Übersiedlern aus der DDR, die vor dem historische Mauerfall am 9. November

Nur Worte? Nur Wahlkrampf? – Foto: LyrA

1989 oft unter Lebensgefahr oder nach Verbüßung vieler Monate und Jahre politisch bedingter Haft in den freien Teil Deutschlands gelangt waren, herrscht große Verbitterung. Nach der lang ersehnten Wiedervereinigung, die dieser Personenkreis letztlich als Lastenträger herbeigeführt hat, wurden sie durch eine selbstherrliche Interpretation des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) rentenrechtlich wieder zu DDR-Bürgern erklärt. Dadurch verringerten sich deren Renten um bis zu monatlich 800 Euro.

Angela Merkel sagte Prüfung zu

Hoffnung keimte bei einigen der Betroffenen auf, als Bundeskanzlerin Angela Merkel bei ihrem Besuch in der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen am 11. August diesen Jahres einigen dort demonstrierenden Betroffenen eine „erneute Prüfung“ des Vorgangs zusagte. Seither hat keine Seite der beteiligten Verbände einen Zwischenbescheid oder eine sonstige positive oder negative Äußerung aus dem Kanzleramt enthalten. Nun befürchten auch die Besonnenen unter den Betroffenen Schlimmes, breitet sich vor der Bundestagswahl Unsicherheit aus: Hält Angela Merkel ihr Wort? Findet sie den Mut, einen rechtspolitischen Fehler einzugestehen und entsprechend zu korrigieren? Oder dienten ihre Worte in Hohenschönhausen nur dem Zweck, den Wahltag ohne nennenswerte Unannehmlichkeiten zu erreichen?

Die verständliche Ungeduld der von diesem in der Geschichte wohl einmaligen Rentenbetrug Betroffenen führt nun nach einem inzwischen zwei Jahrzehnte andauernden Kampf um die Wiederherstellung ihrer Rechte zu einem neuen Aufruf, gegen den Rentenbetrug zu demonstrieren.

Steht Angela Merkel zu ihrer Zusage vom 11.August d.J.? Hier mit Hubertus Knabe und Monika Grütters (von links) im Gespräch mit Betroffenen – Foto: LyrAg

Nach einer gestern verbreiteten Presseerklärung der Veranstalter Dr. Wolfgang Mayer, Volker Hilgert und ihrer Unterstützer, unter ihnen die Interessengemeinschaft ehem. DDR-Flüchtlinge (IEDF), die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) und die Vereinigung 17. Juni 1953, rufen diese zu einer weiteren Protest-Demonstration am 13. September ab 14:00 Uhr auf. Diese beginnt mit einer Kundgebung vor dem Ministerium für Arbeit und Soziales in der Wilhelmstraße 49 in Berlin und führt über das Bundesministerium für Finanzen, „Platz des Volksaufstandes von 1953“, und den Reichstag zum Bundeskanzleramt.

Nach Vereinigung wurde Integration klammheimlich storniert

In der Erklärung erinnern die Unterzeichner an die schmachvolle Geschichte des Rentenbetruges an einstigen DDR-Flüchtlinge und –Übersiedlern: „Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR wurden bei ihrer Ankunft im freien Teil Deutschlands sofort nach den Regeln des Fremdrentengesetzes (FRG) in das bundesdeutsche Rentensystem integriert.“ Und: „Der Einigungsvertrag vom 30. August 1990 enthält keine Aussage über die in der alten Bundesrepublik Deutschland eingegliederten DDR-Flüchtlinge und Altübersiedler. Nach der Wiedervereinigung wurde diese Integration für alle nach 1936 Geborenen klammheimlich wieder aufgehoben. Über die Manipulation wurden die Betroffenen nie bzw. erst nach Rentenantragstellung informiert!“

Für diese Manipulation der Anwartschaften durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) habe im 12. Bundestag „kein Abgeordneter die Hand gehoben.“ Der damals zuständige Bundesminister Norbert Blüm (CDU) erfuhr laut eigener Aussage erst von den Betroffenen über die schädliche Interpretation des RÜG. Blüm, Sozialminister von 1982 – 1998, am 15.08.2012 in einem Schreiben an Betroffene: „Niemand hat seine Fremdrentenansprüche verloren. Die Ansprüche blieben erhalten.“

Eine seiner Nachfolgerinnen, Andrea Nahles (SPD), sieht das immer noch anders und setzt die Blockadehaltung ihres Hauses in Übereinstimmung mit der CDU fort. Noch 2011 hatte die SPD selbst unter Führung des verstorbenen Sozialpolitikers der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ottmar Schreiner, einen Antrag eingebracht, der den „Rechtsbruch“ (Schreiner) korrigieren sollte: „Es gab keine Lesung im Parlament, keine Ausschussunterlagen. Kein Abgeordneter kann sich an einen derartigen Vorgang erinnern.“ Der von der Linken- und Grünen-Fraktion unterstütze SPD-Antrag scheiterte an der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition (CDU/CSU-FDP). 2016 wurde der ursprüngliche SPD-Antrag wortgleich erneut eingebracht, diesmal von der Opposition DIE LINKE und Bündnis90/Grüne. Und: Die SPD stimmte mit dem Koalitionspartner CDU/CSU gegen den eigenen Antrag. Soviel zum Thema „Gerechtigkeit“, das die SPD über ihren Spitzenkandidaten und Merkel-Konkurrenten Martin Schulz landauf/landab postuliert.

Aktivist der ersten Stunde: Wolfgang Graetz 2016 vor dem Nahles-Ministerium – Foto: Lyrag

Schreiner sah Parallele zur Rentenbehandlung der Juden nach 1933

Die Rentenversicherung beruft sich Beschwerdeführern gegenüber auf Interpretationen des RÜG durch das zuständige Sozialministerium, welches das Gesetz nach Meinung der vom Rentenbetrug Betroffenen seither bewusst falsch auslegt. In seiner beachtenswerten Rede vor dem Parlament hatte der SPD-Sozialpolitiker Ottmar Schreiner sogar den Mut, einen gewagten historischen Vergleich zu ziehen: „“Wir haben auf mehrfaches Befragen gehört, dass es in der deutschen Rechts- und in der deutschen Sozialgeschichte nur einen einzigen solchen Fall gegeben hat. Das war die Kürzung der Rentenanwartschaften von deutschen Juden nach 1933„.

Auf der letzten Demo im Sommer diesen Jahres sprachen Bundestagsabgeordnete der Opposition im Deutschen Bundestag zu den Betrogenen. Der Glaube, dass diese im Falle einer Regierungsbeteiligung zu ihren Schwüren stehen und den vorliegenden rechtspolitischen Skandal korrigieren bzw. die Forderung auf Korrektur in einen Koalitionsvertrag einbringen würden, ist bei den meisten ehemaligen DDR-Flüchtlingen geschwunden. Auch die SPD hatte 2011 gegenüber Betroffenen, die an der abendlichen Auseinandersetzung im Bundestag teilgenommen hatten, versichert, sich im Falle einer Regierungsbeteiligung „selbstverständlich an die Inhalte ihres Antrages gebunden“ zu fühlen. Das Ergebnis ist bekannt.

Wen wundert es, wenn sich jetzt verzweifelte Bürger auch an die AfD wenden, um von dort auf Hilfe in ihrem bisher vergeblichen Kampf zu hoffen. AfD-Spitzenkandidat Gauland hat inzwischen in einer Antwort versichert, dass sich seine Partei für die Rechte der entrechteten Flüchtlinge und Übersiedler einsetzen werde. Gauland ist dabei, wie DIE LINKE, in einer komfortablen Position: Die Gefahr, in Regierungsverantwortung zu gelangen und eigene Bekundungen umsetzen zu müssen besteht eher nicht. Anders, zumindest theoretisch, Bündnis90/Grüne. Deren Chancen auf eine Regierungsbeteiligung bleibt zumindest bis zum Wahltag offen, deren vermutliche Haltung zum eigenen Antrag in Sachen RÜG angesichts zu erwartender dominierender Haltung von CDU/CSU oder auch SPD (je nach Wahlergebnis) dürfte eher in einem Bekenntnis „leider nicht durchsetzbar“ beerdigt werden (Die SPD lässt grüßen).

Letzte Chance vor der Wahl, auf den Betrug hinzuweisen

 Die Veranstalter der bevorstehenden Demo gegen den Rentenbetrug setzen daher auf die Einsicht vieler Betroffener, dass es sich bei dieser Demo vermutlich um die letzte Chance handelt, auf das praktizierte Unrecht hinzuweisen. Einer der unermüdlichen Initiatoren dieses Protestes ist unheilbar erkrankt. Er lässt sich trotzdem die Mit-Organisation und Teilnahme an diesem „Akt der Verzweiflung“ nicht nehmen. Er könne nicht beruhigt gehen, sagt der ehemalige DDR-Protestant, wenn er nicht bis zuletzt „gegen dieses Unrecht an den Wegbereitern der deutschen Einheit“ antreten würde. Respekt.

Fragen zur Demonstration am 13.09. und Anmeldungen nehmen die Organisatoren Dr. Wolfgang Mayer, Tel.: 0163-2498184, Mail: wol.mayer@web.de und Volker Hilgert, Tel.: 0511-8250606, Mail: renten-demo@iedf.de entgegen.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck in Verbindung mit der Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.281).

 

 

 

Von Carl-Wolfgang Holzapfel*

Berlin, 3.09.2017/cw – Eine Nation hält den Atem an: Auf 20 Millionen Zuschauer wird das Duell zwischen Angela Merkel, amtierende Bundeskanzlerin, und Martin Schulz, Bewerber um das Amt des Bundeskanzlers geschätzt. Heute Abend, Krimi-Time, ab 20:15 Uhr. Doch was erwartet uns?

Vier Journalisten aus vier verschiedenen Sendeanstalten, zwei öffentlich-rechtlich, zwei privat, werden mehr oder weniger brave, will sagen gewohnte oder sattsam bekannte Fragen stellen und zwei Politiker, im Augenblick noch durch das vorausgegangene Wahlergebnis in einer Großen Koalition zwangsvereint, werden gewohnte oder sattsam bekannte Antworten geben.

Dabei gäbe es genug Probleme, die auf (wirkliche) Antworten warten. Um einige Beispiele anzuführen: Die nach der Wiedervereinigung erfolgte Rückbeorderung 100.000er Flüchtlinge aus der DDR zu DDR-Bürgern nach dem eigens geschaffenen Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ist ein rechtspolitischer Skandal erster Ordnung. Was hindert die Kanzlerin, einen Fehler einzugestehen? Was hindert Martin Schulz daran, sich posthum bei seinem verstorbenen Vorzeige-Sozialpolitiker Ottmar Schreiner für den widerlich anmutenden Schwenk seiner Partei in dieser Sache zu entschuldigen?

Ein weiteres Thema – und damit soll es hier sein Bewenden haben – ist das Gerede über die Mieten. Seit Jahrzehnten wird vor Wahlen die Notwendigkeit betont, mehr Wohnungen zu bauen, die Mietpreisbremse wirksamer zu gestalten etc. pp. Was geschieht? Die Parteien übertrumpfen sich in den Parolen, aber Alternativen? Fehlanzeige. Die werden nicht einmal ins Gespräch gebracht. So sollte es doch möglich sein, einmal ernsthaft über eine neue Basis der Mietpreisgestaltung zu diskutieren. Denkbar – und vom Schreiber schon vor 40 Jahren angeregt – wäre eine Gestaltung, die in eine Relation zu den Einkommen der Mieter gestellt werden. Diese könnte sich beispielsweise an 30% des Netto-Einkommens der Mietergemeinschaft orientieren. Ein deutschlandweit gestalteter Mietspiegel würde sogen. Obergrenzen für ein vermietetes Objekt festlegen. So zahlt ein Gutverdienender zwar mehr an den Vermieter, der Geringverdiener aber entsprechend weniger. Im Grundgesetzt ist bestimmt: Eigentum verpflichtet.

Das Thema soll hier nicht ausdiskutiert werden. Es gäbe noch viel mehr anzumerken zu den Themen Wirtschaft, Sozialpolitik etc. Es sollte nur aufgezeigt werden, dass wir eigentlich mit einem Duell zwischen zwei Kandidaten um das wichtigste Amt in unserem Land mehr verdient haben, als den Austausch platter Parolen. Aber: Die meisten Zuschauer werden vermutlich die Darstellung der Kontrahenten in Kleidung und Bewegung (Emotion?) höher bewerten, als die Bedienung mit bekannten und nichtssagenden Floskeln. Haben wir noch alle Tassen im Schrank?

* Der Autor ist freier Journalist und Vorsitzender der Vereinigung 17. Juni 1953 in Berlin.

V.i.S.d.P.: Der Autor und Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.279).

Hamburg, 15.08.2017/cw – Horst Schüler, am 16. August 1924 in Babelsberg geboren, feiert am morgigen Mittwoch in Hamburg seinen 93. Geburtstag. Der leidenschaftliche Journalist, der sein Volontariat 1947 bei der Märkischen Zeitung in Potsdam absolvierte, bei der er nachfolgend als Redakteur tätig war, schreibt immer noch seine Kolumnen im Stacheldraht , dem Organ der Dachorganisation der Opferverbände, UOKG. Von 2001 bis 2007 war der Jubilar Vorsitzender der UOKG und bis zu seinem altersbedingten Rücktritt im Sommer diesen Jahres Sprecher der Lagergemeinschaft Workuta.

Denk nicht erst seit heute nach: Horst Schüler – Foto: LyrAg

Der aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft Heimgekehrte wurde als „Opfer des Faschismus“ anerkannt. Dennoch blieb ihm eine Verhaftung durch die stalinistische Geheimpolizei KGB im Jahr 1951 nicht erspart. Dem Journalisten wurde – nach seiner Weigerung, für den KGB Kollegen in der Redaktion auszuhorchen – vorgeworfen, kritische Texte zu Fehlern des kommunistischen Systems in der DDR verbreitet zu haben (Antikommunistische Hetze). Der fast Dreißigjährige, der zuvor (1950) geheiratet hatte, wurde in das berüchtigte KGB-Gefängnis in der Potsdamer Lindenstraße eingeliefert. Hier hatte er bereits als Siebzehnjähriger seinen Vater Fritz Schüler besucht, der an diesem Ort von der GESTAPO im Ditten Reich inhaftiert worden war. Fritz Schüler war Sozialdemokrat und Gewerkschafter und wurde 1942 im KZ Sachsenhausen von den Nationalsozialisten ermordet.

Telnehmer am Aufstand in Workuta

Am 5.03.1952 wurde nun sein Sohn Horst durch ein Sowjetisches Militärtribunal in Potsdam zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Zum Strafvollzug verschleppten ihn die stalinistischen Helfershelfer erneut in die damalige UdSSR, diesmal in die Strafregion Workuta, wo Horst Schüler Zwangsarbeit im Lager 10 im 29. Schacht leisten mußte. Im Juli/August 1953 nahm er am Streik und Aufstand im Lager teil, der blutig (64 Tote und 123 Verwundete) niedergeschlagen wurde. Erst im Herbst 1955 wurde Horst Schüler zurück nach Deutschland transportiert und schließlich entlassen.

Von 1964 bis zu seiner Pensionierung 1989 war Schüler Redakteur beim Hamburger Abendblatt. Der Jubilar erhielt für seine beruflichen Leistungen und sein Lebenswerk zahlreiche Auszeichnungen, u.a. 1974 den Theodor-Wolff-Preis, 1992 das Bundesverdienst-kreuz am Band und 2003 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse.

Kameraden aus Nah und Fern, ehemalige journalistische Kollegen und Überlebende der Lagergemeinschaft in Workuta werden in Hamburg anstehen, um dem hochbetagten Jubilar und seiner Frau ihre Glückwünsche zu überbringen. Wir schließen uns diesen Wünschen an und verbinden diesen mit dem DANK für ein beispielhaftes, uns alle tief bewegendes Leben und sein unvergessenes Engagement für Freiheit und Demokratie.

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Rentenbetrug: Weiter Protest gegen bürokratische Rückstufung zu DDR-Bürgern

Berlin, 15.08.2017/cw – Am 13.September, zehn Tage vor der Bundestagswahl, wollen ehemalige Republikflüchtige und Übersiedler aus der DDR erneut gegen einen Skandal protestieren, den sie rechtens als „Rentenbetrug“ bezeichnen und der bisher in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit im wiedervereingt-trunkenen Deutschland kaum angekommen ist. Im nachvollziehbaren Willen der Verantwortlichen, Probleme aus der Zusammenführung zweier bisher unterschiedlicher Systeme zu synchronisieren, waren Bürger der (alten) Bundesrepublik durch die Bürokratie wieder zu Bürgern der DDR erklärt worden. Das widersprach nicht nur der bis zum Fall der Mauer angewandten Rechtspraxis sondern auch dem bis dahin geltendem Rechtsempfinden.

Danach wurden Flüchtlinge oder Übersiedler aus der DDR nicht als zu integrierende Fremdstaatler behandelt, sondern als Deutsche „eines Vaterlandes“ im Sinne des Grundgesetzes. So erhielten ehemalige DDR-ler selbstverständlich Reisepässe und Ausweise der (alten) Bundesrepublik Deutschland. Und so wurde dieser Personengruppe auch zugesichert, dass ihre bisherigen Arbeitsleistungen im anderen Teil Deutschlands rentenrechtlich so behandelt werden würden, als seien diese Arbeitsleistungen im westlichen Teil Deutschlands erbracht worden.

Neuinterpretation des bisherigen Selbstverständnisses

Gespräch mit Rentenbetrugsopfern: Bundeskanzlerin Angela Merkel – Foto: LyrAg

Ausgerechnet die christlichen Volksparteien, die sich in der Verteidigung und Bewahrung des Rechtstitels „Ein Deutschland“ bis zum Fall der Mauer große Verdienste erworben hatten, sorgten nun für eine Neuinterpretation des bisherigen Selbstverständnisses. Durch die Auslegung des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) im Blick auf die einstigen Flüchtlinge und Übersiedler aus der Zweiten Deutsche Diktatur wurden diese rückwirkend wieder zu DDR-Bürgern bürokratisiert und damit rentenrechtlich mit DDR-Bürgern gleichgestellt, die – aus welchen Gründen auch immer – in der DDR verblieben waren und denen daher auch nie die erworbenen Anwartschaften aus der Alterssicherung des kommunistische Arbeiter- und Bauernstaates aberkannt worden war und die daher auch nie aus der sogen. „Staatsbürgerschaft der DDR“ entlasen worden waren. Die SPD hatte sich noch in der letzten Legislaturperiode zumindest deklamatorisch durch einen fulminanten Beitrag ihres inzwischen verstorbenen sozialpolitischen Sprechers Ottmar Schreiner auf die Seite der Betroffenen gestellt, die durch die als rechtswidrig empfundenen Praxis bis zu mehrere hundert Euro weniger Rente erhielten. Nach dem Eintritt in die Große Koalition wollte die SPD allerdings von ihren eigenen Bekenntnissen nichts mehr wissen. Die Bundestagsfraktion der SPD stimmte 2016 nunmehr gegen ihren eigenen Antrag von 2011, den Bündnis90/GRÜNE und DIE LINKE wortgleich eingebracht hatten.

Versprechen war ein „Akt besonderer staatlicher Fürsorge“

Am 11. August, zwei Tage vor dem Jahrestag des Mauerbaus von 1961, hatten Protestanten gegen diesen Rentenbetrug (weil um Anteile aus ihrer einst zugesicherten Rente Betrogene) erstmals Gelegenheit, der Bundeskanzlerin anlässlich eines Besuches der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen ihre Sorgen und Frustrationen vorzutragen. Angela Merkel sicherte den Demonstranten zu, sich persönlich um das Anliegen zu kümmern und sich den Vorgang „noch einmal anzusehen“ und insbesondere die Argumente von Ottmar Schreiner „zu lesen.“ Das Ergebnis dieser „Befassung“ durch die Bundeskanzlerin werden die Demonstranten sicherlich in ihre Argumente auf der Demonstration am 13. September in Berlin einbeziehen.

Unabhängig davon hat Gundhardt Lässig, ein Betroffener des Rentenbetruges, jetzt Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, nachdem seine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht von diesem nach vier Jahren der Prüfung nicht zur Entscheidung angenommen worden war. Das BVG hatte in seiner Nichtannahmebegründung festgestellt, dass es keinen geschützten Anspruch auf diese höhere Rente gebe, weil sie nicht auf Eigenleistung beruhe, sondern einst „ein Akt besonderer staatlicher Fürsorge“ gewesen sei.

Lässig: „Für diese Feststellung hat das BVG fast vier Jahre Zeit gebraucht? Leben wir denn in einer Bananenrepublik?“ Was Lässig und Beteiligte umtreibt ist auch die Tatsache, dass allein dieses „Prüfungsverfahren“ die Petenten „zehntausende Euro“ gekostet hat. Trotzdem gibt der Protestler nicht auf. Mit Hilfe der „Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge – IEDF“ und zahlreicher Einzelspenden erwartet Lässig nunmehr in Straßburg Gerechtigkeit. Ob eine „Richtlinienentscheidung“ der Kanzlerin seine Klage obsolet machen würde?

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Wann gibt es in Berlin eine „Peter-Fechter-Straße“?

Am 17. August 1962 wurde Peter  Fechter an der Zimmerstrass nahe dem Checkpoint Charlie bei dem Versuch, die Mauer auf dem Weg in die Freiheit zu überwinden, brutal von Grenzposten ermordet. Seit dieser Zeit, also seit 55 Jahren, gibt es in Berlin die Forderung, eine Straße nach diesem Todesopfer zu benennen, dessen Sterben in der ganzen  Welt verfolgt wurde. Keiner der seither regierenden Senate in Berlin – von Willy Brandt bis zu Michael Müller – hat bisher die Kraft gefunden, dieser Forderung nachzukommen. Die Vereinigung 17. Juni in berlin hatte zuletzt zum 50. Todestag Fechters gefordert, den Teil der Zimmerstraße zwischen Checkpoint Charlie und Axel-Springer-Verlag nach dem traurig-berühmtesten Todesopfer der Berliner Mauer umzubenennen und dafür Unterschriften gesammelt.

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Hinweis: Die bisherigen Ausgaben des Hohenecker Boten können unter http://www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion gegen Kostenbeitrag bestellt werden (Redaktion: Siehe Impressum). Die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt, der Verein ist für die Inhalte nicht verantwortlich. Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des/der Verfasser/Verfasserin wieder (1.272).
Impressum: Der „Hohenecker Bote“ ist einzig der demokratischen Auseinandersetzung und den Anliegen der Verfolgten beider Diktaturen verpflichtet, parteipolitisch und vereinsrechtlich unabhängig und erscheint in der Mitte eines jeden Monats. Beiträge dürfen b.a.W. kostenlos unter Zurverfügungstellung von Nachweisen (Belegen) insbesondere von gemeinnützigen Vereinen der Verfolgten- und Opferszene beider Diktaturen in Deutschland genutzt oder weiterverbreitet werden. Fotos dürfen grundsätzlich nur unter ausdrücklicher Zustimmung bzw. zu den Bedingungen der Redaktion verwandt werden. Redaktion: Carl-Wolfgang Holzapfel (cw) – V.i.S.d.P.; redaktion.hoheneck@gmail.com; Kaiserdamm 9, D-14057 Berlin, Tel.: 030-30207778 oder 0176-48061953; Fax: 030-30207786 (derzeit außer Betrieb). Anzeigen auf Anfrage.
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