Von Carl-Wolfgang Holzapfel*

Erfurt/Berlin, 16.01.2015/cw – Der Vorschlag des Thüringer Landtagspräsidenten Christian Carius (CDU), den 17. Juni als Gedenktag für die Opfer der SED-Diktatur zu proklamieren, hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Dabei wird allerdings übersehen, dass sich Carius nicht explizit für den Erinnerungstag an den Volksaufstand von 1953 ausgesprochen hat, sondern sich ebenso den 13. August (Tag des Mauerbaus 1961) vorstellen könnte.

Inzwischen hat Prof. Erardo C. Rautenberg, SPD, in einem Gastbeitrag für die Thüringer Allgemeine vom 16. Januar für eine Neubelebung des 17. Juni plädiert und sich ausdrücklich auf den Vorschlag des Thüringer CDU-Politikers bezogen http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Gastbeitrag-Prof-Dr-Erardo-C-Rautenberg-plaediert-fuer-Wiederbelebung-des-17-1135793792.

Rautenberg ist nicht Irgendwer. Der 1953 in Comodoro Rivadavia, Argentinien geborene Jurist dient seit 1996 als Generalstaatsanwalt in Brandenburg, seit 2007 ist er der dienstälteste Generalstaatsanwalt in Deutschland. In einem Essay über Schwarz-Rot-Gold hat er u.a. den Versuch unternommen, dem Nationalismus der Rechtsextremen einen Patriotismus der Demokraten entgegenzusetzen. Das SPD-Mitglied besitzt die deutsche und argentinische Staatsangehörigkeit (seine deutschstämmigen Eltern kehrten 1954 aus Argentinien nach Deutschland zurück), ist Mit-Herausgeber der Zeitschrift Neue Justiz, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift Goltdammer´s Archiv für Strafrecht und seit September 2013 Honorarprofessor der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder.
Rautenberg geht wesentlich ausführlicher auf die von Christian Carius angeregte Idee ein, als der Urheber. Er untermauert seine Unterstützung für den 17. Juni als Gedenktag für die Opfer der SED-Diktatur, weil diese „wie die Opfer der NS-Diktatur auch Anspruch auf einen eigenen nationalen Gedenktag haben.“
Zwar habe der 17. Juni „die Stellung als nationaler Feiertag an den 3. Oktober abgeben müssen, doch wird auch nach der Wiedervereinigung an diesem Tag vielfach der Ereignisse des 17. Juni 1953 in der DDR gedacht und von dem gescheiterten Volksaufstand eine Brücke zur erfolgreichen friedlichen Revolution von 1989 geschlagen.“

Ideologische Nähe der Kommunisten zu Nationalsozialisten

Rautenberg erinnert daran, das seit 2009 in seinem Gebäude regelmäßig eine Gedenkfeier an die Ereignisse von 1953 stattfinde. An der „Pflege dieser Erinnerungskultur“ beteiligten sich „auch große Teile der Linkspartei“ aktiv, während „eine Minderheit alter Betonköpfe noch vom ´faschistischen Putschversuch´ schwafelt.“ Der Autor führt dann Beispiele an, dass auch Kommunisten, wie der einstige Justizminister Max Fechner, unter dem System gelitten hätten und zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt worden wären.

Die immer wieder ins Spiel gebrachten Versuche, geschichtliche Vorgänge zu vereinnahmen, um damit die Hoheit über die Blickwinkel auf diese Geschehnisse zurück zu gewinnen, ignoriert Rautenberg dabei völlig. Mit der Anführung des hohen Blutzolls von Kommunisten im Kampf gegen das NS-Regime wird zum Beispiel seit je versucht, die Unmenschlichkeit und ideologische Nähe des Kommunismus zum Nationalsozialismus zu übertünchen. So sehr auch wir von der Vereinigung 17 Juni durchaus die Bemühungen von geradlinigen Politikern der SED-Nachfolgepartei respektieren, sich von den ewiggestrigen Ideologen abzugrenzen, kann dieses achtenswerte Engagement nicht dazu führen, historische Konturen im Sinne einer erwünschten, gerade deswegen fragwürdigen Geschichtsbetrachtung zu verwischen.

Der 17. Juni 1953 war und ist kein Gedenktag an die Verfolgten der zweiten deutschen Diktatur. Er war der erste Aufstand überhaupt im Nachkriegseuropa der dominierenden kommunistischen Herrschaft gegen deren Unterdrückung und Verfolgung Andersdenkender. Die Toten dieses Aufstandes, derer wir alljährlich in Berlin auf dem Friedhof Seestraße und der Generalstaatsanwalt in der Stadt Brandenburg gedenken, waren a u c h Opfer und nachfolgend Verfolgte der Diktatur, aber nicht d i e Opfer oder d i e Verfolgten. Sie konnten es nicht sein, weil es diese Opfer und Verfolgungen vorher und nachher bis 1989 gab.

Gedenktag nach Aktenlage

Wir sollten uns davor hüten, einen Kanon von Gedenktagen zu inszenieren, auch wenn wir die ehrenwerte Wiederbelebung historisch bedeutsamer und ins Abseits geratene Gedenktage, wie den 17. Juni 1953 einbeziehen wollen. Der 3. Oktober war in dieser Reihe ein deutlicher Fehlgriff, weil er sich lediglich auf einen vertraglich geregelten Termin ohne jeden notwendigen Impuls oder eine bereits vorhandene Identifizierung durch die Bevölkerung bezieht. Wir haben diesen Tag daher richtigerweise als „Gedenktag nach Aktenlage“ bezeichnet und stehen dazu. Wir sind stolz darauf, das diese Erkenntnis bereits vor wenigen Jahren auch Eingang in eine Bundestagsrede des Abgeordneten Werner Schulz (GRÜNE) gefunden hat, wenn auch bisher ohne die erwünschten Nachdenklichkeiten und Konsequenzen.

Uns wurde ja immer unsere Unbeugsamkeit z.B. in Sachen Glauben an die Wiedervereinigung als Kompromisslosigkeit vorgeworfen. Noch 1989 haben wir die Fähigkeit zum Kompromiss mehr als deutlich bewiesen, als wir den Vorschlag unterbreitet haben, den 9. November zum Nationalen Gedenktag der Deutschen zu machen. Wir stützten uns dabei auf die in der Weltgeschichte beispiellose Historie dieses Datums, die so einmalig Freude und Trauer, Aufbruch und tiefe Demütigung in sich vereinigt. Wir waren und wir sind bereit, dafür sogar „unseren“ Gedenktag, den 17. Juni, einzubringen, weil wir den außerordentlichen Charakter des 9. November neidlos anerkennen.

Am 9. November 1848 wurde der Abgeordnete der Frankfurter Paulskirche , Robert Blum, in Wien erschossen. Am 9. November 1918 wurde das Kaiserreich beerdigt, die deutsche Republik ausgerufen. Am 9. November 1923 wurde in München der Hitler-Putsch erfolgreich durch die demokratische Republik niedergekämpft. Am 9. November 1938 wurde die Tragödie der Juden-Vernichtung für alle sichtbar durch die sogen. Reichskristallnacht eingeleitet. Am Vorabend des 9. November 1939 scheiterte das Attentat auf Hitler durch Georg Elser. Am 9. November 1989 fiel nach 28 viel zu langen Jahren die Berliner Mauer.

Rautenberg schreibt eingangs seiner Laudatio für den 17. Juni: „Mit nationalen Gedenktagen tut man sich in Deutschland bekanntlich schwer.“ Und spricht sich daher im Ergebnis seiner Argumente selbst gegen einen „nationalen Gedenktag“ aus. Nicht nur er sollte das noch einmal überdenken. Der 9. November böte gerade im Jahr 25 der Wiedervereinigung beider einstigen Teilstaaten die unwiederbringliche Chance, die vielen politischen Strömungen in unserem Land an diesem Tag zu vereinen, jeder dieser Strömungen einen Wiedererkennungswert in der deutschen Geschichte zu ermöglichen.

Kramladen der Gedenktage ordnen

Und es böte sich die Gelegenheit, unseren Kramladen der Gedenktage zu ordnen und auf einen wichtigen und unvergleichlichen Tag zu konzentrieren: den 9. November. Hier können sich Revolutionäre und Burschenschaften, Juden und Christen, Republikaner und Monarchisten, in Freude und Trauer vereinen und gemeinsam der wechselvollen Geschichte ihres Landes gedenken. Ein solcher Nationaler Gedenktag schließt weder die Erinnerung an den Volksaufstand von 1953, den Bau der Mauer von 1961 noch an die Kapitulation (oder Befreiung) von 1945 aus, um nur einige wichtige Daten zu benennen. Der 9. November umfasst sinntragend alle diese historischen Geschehnisse.
Allerdings: Des 3. Oktobers bedarf es in dieser Aufreihung nicht (mehr). Er ist in diesem Kanon schlicht überflüssig. (928)

*Der Autor gehört seit 1963 der Vereinigung 17. Juni als Mitglied und in diversen Vorstandsfunktionen an. Seit 2002 ist er Vorsitzender des Vereins.

V.i.S.d.P.: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785