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Berlin, 22.04.2018/cw – Dem aktuellen Regierenden Bürgermeister kann man ja einiges vorwerfen, einen Mangel an Ideenreichtum wohl nicht. Michael Müller machte unlängst Furore mit seinem Vorschlag zur Grundsicherung. Jetzt ging der Auch-Bundesratspräsident mit der Idee an seine Berliner Öffentlichkeit, sich zwischen drei Feiertagsvorschlägen zu entscheiden: Dem 8. Mai (1945, „Tag der Kapitulation“ oder „Tag der Befreiung“, je nach Gusto), dem 17. Juni (1953, Volksaufstand in der DDR, bis 1990 gesetzlicher und arbeitsfreier Feiertag in der alten Bundesrepublik) oder dem 27. Januar (1945, dem Befreiungstag des Vernichtungslagers Auschwitz, bereits als nicht-arbeitsfreier Holocaust-Gedenktag etabliert).

Meisterhafte Verdrängung oder meisterhafter Polit-Circus?

Interessanterweise taucht bei Michael Müller der 9. November nicht auf (1918 Ausrufung der Republik; 1923 Niederschlagung des Hitler-Putsches in München; 1938, als „Reichskristallnacht“ bekannter Auftakt zur aktiven Juden-Verfolgung durch die Brandschatzung diverser Synagogen und jüdischer Geschäfte, 1989 Fall der Berliner Mauer). Für einen Berliner und dazu noch Regierenden Bürgermeister etwas seltsam. Meisterhafte Verdrängung oder meisterhafter Polit-Circus?

Der 9. November ist in der Geschichte der Deutschen und dadurch – zwangsläufig – in der Geschichte Europas in seiner Anhäufung historisch bedeutsamer Momente ein einmaliges Datum. Er vereint (hier nicht erwähnt die Ermordung des Mitgliedes der demokratischen Paulskirchen-Versammlung, Bodo Blum, 1848 in Wien) Höhepunkte der deutschen Geschichte mit der Erinnerung an deren absoluten Tiefpunkt, dem 9. November 1938. Das war auch der Grund, warum die Vereinigung 17. Juni in Berlin bereits am Jahresende 1989 den Vorschlag unterbreitete, den (bisherigen freien Arbeits-Feiertag) „17. Juni“ gegen den „Nationalfeiertag 9. November“ auszutauschen. Der damalige Parlamentspräsident Jürgen Wohlrabe (CDU) begrüßte diesen Vorschlag vorbehaltlos, der Bündnis90/GRÜNE-Abgeordnete Werner Schulz griff im Deutschen Bundestag vor einigen Jahren diesen Vorschlag auf, bisher vergeblich.

17.Juni dient offenbar nur als Alibi

Dem Verein, der sich nach dem Volksaufstand als KOMITEE 17.JUNI zur Erinnerung an die Erhebung gegründet und am 3. Oktober(!) 1957 unter seinem jetzigen Namen in das Vereinsregister eingetragen worden war, war die Entscheidung pro 9. November seinerzeit nicht leicht gefallen. Der einstige Mauerdemonstrant und damals stv. Vorsitzende Carl-Wolfgang Holzapfel, seit 1963 Mitglied, konnte sich aber schließlich mit seiner Argumentation durchsetzen: Mit dem 9. November 1989 seien die Ziele der Aufständischen von 1953 wesentlich umgesetzt worden, das würde den Verzicht auf den bisherigen Feiertag auch unter dem Aspekt der anderen historischen Ereignisse an diesem November-Tag rechtfertigen.

Das der „geschichtslose, lediglich nach Aktenlage“ entschiedene 3. Oktober den 17. Juni als arbeitsfreien Tag ablösen würde, davon hatten die 17er bei ihrem Vorschlag zum damaligen Zeitpunkt keine Ahnung. Wenn jetzt Michael Müller diesen 17. Juni neben zwei anderen Vorschlägen ins Gespräch bringt, könne das nur als „Polit-Klamauk“ verstanden werden, so der Vorstand der Vereinigung in einer Stellungnahme. Müller umgehe „aus unbegreiflichen Gründen eine notwendige Diskussion um den 9. November“ oder verdränge dieses Datum absichtlich, um „mittels Nebelkerzen namens 8. Mai oder 27. Januar unerwünschtes Nachdenken“ auszuklammern. Dabei spiele der 17. Juni offenbar nur die Rolle eines Alibis, um dem Vorwurf möglicher Einseitigkeit zu entgehen: „Dies hat dieser bemerkenswerte Tag in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands nicht verdient,“ so der historische Verein. Müller solle auch wegen seiner Glaubwürdigkeit diesen Polit-Circus „schnellstens beenden“ und einen ernstgemeinten Vorschlag in die Debatte einbringen, deren Notwendigkeit überfällig ist, erklärte der Vorstand heute in Berlin: „Es ist nicht hinnehmbar, wenn die Geschichte durch derlei Vorschläge zum Spielball der Politik gemacht wird.“

V.i.S.d.P. / © 2018: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.376).

 

Klare Ansage vor der Russische Botschaft. Foto: LyrAg

Klare Ansage vor der Russischen Botschaft.
Foto: LyrAg

Berlin, 7.12.2016/ol – Fünfzig Demonstranten waren angemeldet, nach inoffiziellen Schätzungen der Polizei waren 350 – 400 Frauen und Männer dem Aufruf prominenter Schriftsteller zur Demo gegen das fortdauernde Morden im syrischen Aleppo vor der Russischen Botschaft in Berlin gefolgt. Zahlreiche Ex- und aktive Politiker wie Kulturschaffende wollten sich dem Aufruf offenbar nicht verschließen. Unter vielen Anderen: Ex-Präsident des Bundestages, Wolfgang Thierse (SPD); Ex-Staatsminister Bernd Neumann (CDU); Ex-MdB Werner Schulz (B90/GRÜNE), aber auch Oscar-Preisträger Volker Schlöndorff.

Hakenkreuz Symbol von Verbrechen gegen  die Menschlichkeit

Verbotenes NS-Zeichen? Foto: LyrAg

Verbotenes NS-Zeichen? – Foto: LyrAg

Auch die VEREINIGUNG 17.JUNI hatte sich dem Aufruf angeschlossen und für die Demo eigens ein Protestschild kreiert. Text: „ARMENIEN AUSCHWITZ ALEPPO – WANN HÖRT DAS MORDEN AUF?“. Die Schriftzüge waren in der Form einem Hakenkreuz nachempfunden (siehe Foto). „Wir wollten unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass es keines anderen Symbols mehr bedarf, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Morden unschuldiger Menschen zu brandmarken,“ sagte der Bürgerrechtler und Schriftschöpfer Holzapfel.

Einem anwesenden Aktivisten der AntiFa gefiel diese Form des Protestes nicht. Nach einem kurzen, durchaus sachlichen Disput wandte sich dieser mit einer Anzeige an die Polizei. Darauf forderten zwei Beamte den erstaunten ehemaligen Mauerdemonstranten auf, diesen unauffällig zu folgen. Auf dem Weg zu einem Einsatzwagen wurde dem Demonstranten eröffnet, er würde „verbotene NS-Zeichen“ in der Öffentlichkeit zeigen, daher müsse das Corpus delicti beschlagnahmt werden. Alle Proteste unter Hinweis auf den klaren und unmissverständlichen Text nutzten nichts: „Das würde das Gericht klären,“ erklärte der feststellende Beamte.

Höfliche Bitte um Feststellung der Personalien - Foto: Lyrag

Höfliche Bitte um Feststellung der Personalien – Foto: Lyrag

Nun fragt sich nicht nur der einstige Protestler gegen Mauer und Stacheldraht, ob es sich hier wohlmöglich um politischen Analphabetismus handelt? Man könne auch von einem uniformierten Staatsdiener erwarten, dass dieser den Unterschied zwischen „zu Recht verbotenen NS-Zeichen“ und einem kreativen Protest erkennen könne, zumal der verwendete Text in seiner klaren Distanz zum Hakenkreuz unmissverständlich ist.

Verstoß gegen Artikel 5 des Grundgesetzes

B90/GRÜNE waren zahlreich vertreten, hier Werner Schulz (Mitte) - Foto:LyrAg

B90/GRÜNE waren zahlreich vertreten, hier Werner Schulz (Mitte) –
Foto:LyrAg

Die Vereinigung 17. Juni will nun eine Anzeige prüfen, da das Eingreifen der Polizei einem unmissverständlichen schweren Verstoß gegen den Artikel 5 des Grundgesetzes entspreche, nachdem „Jeder das Recht (hat), seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“ Durch die Beschlagnahme des Demo-Schildes sei ein Demonstrant auch im Falle einer späteren gerichtlichen Freigabe an der Ausübung seines Demonstrationsrechtes „unwiderruflich“ gehindert worden. Es hätte nach Meinung von Holzapfel ausgereicht, seine Personalien zum Zwecke der Anzeigen-Prüfung festzustellen. Eine Beschlagnahme sei allein schon aufgrund des ausgewiesenen Textes unverhältnismäßig gewesen und begründe den Vorwurf der Verletzung von Grundrechten. Besonders fatal sei dies im Zentrum einer Demo, die sich gegen die Verletzung von Menschen- und Grundrechten gerichtet habe.

Anzumerken bleibt, dass pro-russische Protestler mittels eines Megaphons unter Polizeischutz die Aleppo-Demonstranten als „US-Faschisten“ diffamieren durften…

Siehe weitere Berichte

BILDhttp://www.bild.de/politik/inland/syrien-krise/putinverseteher-warum-schweigt-ihr-zu-aleppo-49205688.bild.html                                                           

DER TAGESSPIEGEL: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/kundgebung-in-berlin-mitte-schriftsteller-demonstrieren-vor-russischer-botschaft/14945066.html   

rbbhttp://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/12/protest-vor-russischer-botschaft-gegen-krieg-in-aleppo.html

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – redaktion.hoheneck@gmail.com (1.190)

Von Carl-Wolfgang Holzapfel*

Erfurt/Berlin, 16.01.2015/cw – Der Vorschlag des Thüringer Landtagspräsidenten Christian Carius (CDU), den 17. Juni als Gedenktag für die Opfer der SED-Diktatur zu proklamieren, hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Dabei wird allerdings übersehen, dass sich Carius nicht explizit für den Erinnerungstag an den Volksaufstand von 1953 ausgesprochen hat, sondern sich ebenso den 13. August (Tag des Mauerbaus 1961) vorstellen könnte.

Inzwischen hat Prof. Erardo C. Rautenberg, SPD, in einem Gastbeitrag für die Thüringer Allgemeine vom 16. Januar für eine Neubelebung des 17. Juni plädiert und sich ausdrücklich auf den Vorschlag des Thüringer CDU-Politikers bezogen http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Gastbeitrag-Prof-Dr-Erardo-C-Rautenberg-plaediert-fuer-Wiederbelebung-des-17-1135793792.

Rautenberg ist nicht Irgendwer. Der 1953 in Comodoro Rivadavia, Argentinien geborene Jurist dient seit 1996 als Generalstaatsanwalt in Brandenburg, seit 2007 ist er der dienstälteste Generalstaatsanwalt in Deutschland. In einem Essay über Schwarz-Rot-Gold hat er u.a. den Versuch unternommen, dem Nationalismus der Rechtsextremen einen Patriotismus der Demokraten entgegenzusetzen. Das SPD-Mitglied besitzt die deutsche und argentinische Staatsangehörigkeit (seine deutschstämmigen Eltern kehrten 1954 aus Argentinien nach Deutschland zurück), ist Mit-Herausgeber der Zeitschrift Neue Justiz, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift Goltdammer´s Archiv für Strafrecht und seit September 2013 Honorarprofessor der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder.
Rautenberg geht wesentlich ausführlicher auf die von Christian Carius angeregte Idee ein, als der Urheber. Er untermauert seine Unterstützung für den 17. Juni als Gedenktag für die Opfer der SED-Diktatur, weil diese „wie die Opfer der NS-Diktatur auch Anspruch auf einen eigenen nationalen Gedenktag haben.“
Zwar habe der 17. Juni „die Stellung als nationaler Feiertag an den 3. Oktober abgeben müssen, doch wird auch nach der Wiedervereinigung an diesem Tag vielfach der Ereignisse des 17. Juni 1953 in der DDR gedacht und von dem gescheiterten Volksaufstand eine Brücke zur erfolgreichen friedlichen Revolution von 1989 geschlagen.“

Ideologische Nähe der Kommunisten zu Nationalsozialisten

Rautenberg erinnert daran, das seit 2009 in seinem Gebäude regelmäßig eine Gedenkfeier an die Ereignisse von 1953 stattfinde. An der „Pflege dieser Erinnerungskultur“ beteiligten sich „auch große Teile der Linkspartei“ aktiv, während „eine Minderheit alter Betonköpfe noch vom ´faschistischen Putschversuch´ schwafelt.“ Der Autor führt dann Beispiele an, dass auch Kommunisten, wie der einstige Justizminister Max Fechner, unter dem System gelitten hätten und zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt worden wären.

Die immer wieder ins Spiel gebrachten Versuche, geschichtliche Vorgänge zu vereinnahmen, um damit die Hoheit über die Blickwinkel auf diese Geschehnisse zurück zu gewinnen, ignoriert Rautenberg dabei völlig. Mit der Anführung des hohen Blutzolls von Kommunisten im Kampf gegen das NS-Regime wird zum Beispiel seit je versucht, die Unmenschlichkeit und ideologische Nähe des Kommunismus zum Nationalsozialismus zu übertünchen. So sehr auch wir von der Vereinigung 17 Juni durchaus die Bemühungen von geradlinigen Politikern der SED-Nachfolgepartei respektieren, sich von den ewiggestrigen Ideologen abzugrenzen, kann dieses achtenswerte Engagement nicht dazu führen, historische Konturen im Sinne einer erwünschten, gerade deswegen fragwürdigen Geschichtsbetrachtung zu verwischen.

Der 17. Juni 1953 war und ist kein Gedenktag an die Verfolgten der zweiten deutschen Diktatur. Er war der erste Aufstand überhaupt im Nachkriegseuropa der dominierenden kommunistischen Herrschaft gegen deren Unterdrückung und Verfolgung Andersdenkender. Die Toten dieses Aufstandes, derer wir alljährlich in Berlin auf dem Friedhof Seestraße und der Generalstaatsanwalt in der Stadt Brandenburg gedenken, waren a u c h Opfer und nachfolgend Verfolgte der Diktatur, aber nicht d i e Opfer oder d i e Verfolgten. Sie konnten es nicht sein, weil es diese Opfer und Verfolgungen vorher und nachher bis 1989 gab.

Gedenktag nach Aktenlage

Wir sollten uns davor hüten, einen Kanon von Gedenktagen zu inszenieren, auch wenn wir die ehrenwerte Wiederbelebung historisch bedeutsamer und ins Abseits geratene Gedenktage, wie den 17. Juni 1953 einbeziehen wollen. Der 3. Oktober war in dieser Reihe ein deutlicher Fehlgriff, weil er sich lediglich auf einen vertraglich geregelten Termin ohne jeden notwendigen Impuls oder eine bereits vorhandene Identifizierung durch die Bevölkerung bezieht. Wir haben diesen Tag daher richtigerweise als „Gedenktag nach Aktenlage“ bezeichnet und stehen dazu. Wir sind stolz darauf, das diese Erkenntnis bereits vor wenigen Jahren auch Eingang in eine Bundestagsrede des Abgeordneten Werner Schulz (GRÜNE) gefunden hat, wenn auch bisher ohne die erwünschten Nachdenklichkeiten und Konsequenzen.

Uns wurde ja immer unsere Unbeugsamkeit z.B. in Sachen Glauben an die Wiedervereinigung als Kompromisslosigkeit vorgeworfen. Noch 1989 haben wir die Fähigkeit zum Kompromiss mehr als deutlich bewiesen, als wir den Vorschlag unterbreitet haben, den 9. November zum Nationalen Gedenktag der Deutschen zu machen. Wir stützten uns dabei auf die in der Weltgeschichte beispiellose Historie dieses Datums, die so einmalig Freude und Trauer, Aufbruch und tiefe Demütigung in sich vereinigt. Wir waren und wir sind bereit, dafür sogar „unseren“ Gedenktag, den 17. Juni, einzubringen, weil wir den außerordentlichen Charakter des 9. November neidlos anerkennen.

Am 9. November 1848 wurde der Abgeordnete der Frankfurter Paulskirche , Robert Blum, in Wien erschossen. Am 9. November 1918 wurde das Kaiserreich beerdigt, die deutsche Republik ausgerufen. Am 9. November 1923 wurde in München der Hitler-Putsch erfolgreich durch die demokratische Republik niedergekämpft. Am 9. November 1938 wurde die Tragödie der Juden-Vernichtung für alle sichtbar durch die sogen. Reichskristallnacht eingeleitet. Am Vorabend des 9. November 1939 scheiterte das Attentat auf Hitler durch Georg Elser. Am 9. November 1989 fiel nach 28 viel zu langen Jahren die Berliner Mauer.

Rautenberg schreibt eingangs seiner Laudatio für den 17. Juni: „Mit nationalen Gedenktagen tut man sich in Deutschland bekanntlich schwer.“ Und spricht sich daher im Ergebnis seiner Argumente selbst gegen einen „nationalen Gedenktag“ aus. Nicht nur er sollte das noch einmal überdenken. Der 9. November böte gerade im Jahr 25 der Wiedervereinigung beider einstigen Teilstaaten die unwiederbringliche Chance, die vielen politischen Strömungen in unserem Land an diesem Tag zu vereinen, jeder dieser Strömungen einen Wiedererkennungswert in der deutschen Geschichte zu ermöglichen.

Kramladen der Gedenktage ordnen

Und es böte sich die Gelegenheit, unseren Kramladen der Gedenktage zu ordnen und auf einen wichtigen und unvergleichlichen Tag zu konzentrieren: den 9. November. Hier können sich Revolutionäre und Burschenschaften, Juden und Christen, Republikaner und Monarchisten, in Freude und Trauer vereinen und gemeinsam der wechselvollen Geschichte ihres Landes gedenken. Ein solcher Nationaler Gedenktag schließt weder die Erinnerung an den Volksaufstand von 1953, den Bau der Mauer von 1961 noch an die Kapitulation (oder Befreiung) von 1945 aus, um nur einige wichtige Daten zu benennen. Der 9. November umfasst sinntragend alle diese historischen Geschehnisse.
Allerdings: Des 3. Oktobers bedarf es in dieser Aufreihung nicht (mehr). Er ist in diesem Kanon schlicht überflüssig. (928)

*Der Autor gehört seit 1963 der Vereinigung 17. Juni als Mitglied und in diversen Vorstandsfunktionen an. Seit 2002 ist er Vorsitzender des Vereins.

V.i.S.d.P.: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785

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