Von Carl-Wolfgang Holzapfel und Tatjana Sterneberg (Recherche)

Berlin, 4.12.2017 – Für die vom Rentner-Raus-Krieg Betroffenen ist besonders irritierend, das immer mehr Wohnungen oft zunächst nicht erkennbar gewerblich vermietet werden, während langjährige Mieter entmietet werden sollen. So zog in das besagte Anwesen am Lietzensee ein Pärchen ein, das selbst an zahlreichen GmbHs beteiligt ist und mittlerweile sogar im Aufsichtsrat eines Berliner Immobilien-Tycoons sitzt, der seine zahlreichen ursprünglichen GmbHs kürzlich in einer Aktiengesellschaft gebündelt hat. Dass das Pärchen die Kleinwohnung im vierten Stock „privat“ nutzt, ist vor diesem Hintergrund kaum denkbar. Zumal bereits mehrfach vor dem Haus Mieterinteressenten angetroffen wurden, die zu dieser Adresse (des Pärchens) bestellt worden waren, um Mietverträge abzuschließen.

So versuchte zum Beispiel Anfang November eine Syrer namens Malake Al-Khali mit einer „Wohnungsgeberbestätigung“ in der Hand, über die durch das Pärchen unterhaltene GmbH. einen Mietvertrag für eine am Stadtrand von Berlin liegende Wohnung zu erhalten. Da auf dem Klingel-Tableau des Hauses nur der weiblicher Part des Pärchens ausgewiesen war, mussten die syrischen Interessenten ohne Ergebnis ihres Weges ziehen. Erst kürzlich war der Briefkasten im Seitenflügel des Hauses mit einem Aufkleber „…GmbH“ versehen worden. Nachforschungen der Redaktion lassen die Vermutung zu, dass für die auf der Wohnungsgeberbestätigung ausgewiesene Wohnung gar kein Vermittlungsauftrag vorlag.

Stichwort Zweckentfremdung

Abschließend zu unserem Eldorado-Beitrag noch eine Anmerkung: Man erinnert sich, vor der letzten Bundestagswahl überschlugen sich diverse Parteien mit ihren Forderungen nach mehr Mietwohnungsbau, der realen Umsetzung der Mietpreisbremse etc. pp. Alternativen? Sie wurden erst gar nicht erwogen oder ins Gespräch gebracht. Warum auch?

Abseits der Politiker-Thesen sehen die Realitäten anders aus. So stehen z.B. am Lietzensee seit zehn Jahren in einem repräsentativen Gebäude Wohnungen leer, ohne dass sich eine zuständige Stelle im Bezirksamt oder gar im Senat dafür interessiert (Stichwort Zweckentfremdung). Allerdings hatte der Eigentümer, der ebenfalls über zahlreiche GmbHs verfügt (Sitz: Kantstraße), hier bereits vor zehn Jahren zumindest eine Wohnung anbieten lassen. Der vorgeschlagene „Deal“ für den Interessenten: Gegen eine Sanierung der angebotenen Wohnung (überschlägig ca. 60.000 Euro) würden dem Mieter für fünf Monate nur die Betriebskosten berechnet werden, danach würde eine Kaltmiete von monatlich 1.500 Euro anfallen. Ein Modell, das nach Recherchen der Redaktion immer mehr um sich greift. Erst kürzlich wurde in Charlottograd eine Wohnung zu ähnlichen Bedingungen angeboten.

Clevere Vermieter wälzen nunmehr auch notwendige Sanierungen auf künftige Mieter nach dem Motto ab: Investierst du Kohle, bekommst du eine Wohnung. Lukrativer als die von der Politik (immerhin) eingeschränkte Einforderung von Maklerprovisionen ist dies allemal. Anderswo würde man nicht mehr von einem Modell, sondern angesichts des eng gewordenen Wohnungsmarktes von kalter Erpressung sprechen: Friss Mieter oder stirb (sieh zu, wo du bleibst).

Es fehlt an Mut zu Alternativen – Ein Kommentar

cw – Mietpreisspiegel hier, Mietpreisbremse dort. Vor allem vor Wahlen werden diese Publikumsrenner unters Volk gebracht und damit suggeriert: Wir haben die Lösung. Das hat bisher – wie die Wahlergebnisse zeigen – funktioniert. Aber wie lange noch?

Fest steht: Die Politik muss Mut zu wirklichen neuen Wegen entwickeln. So wäre denkbar, für den Anfang zumindest für die Ballungsräume einen verbindlichen Mietspiegel zu erstellen. Auf dieser Basis könnte eine prozentuale Begrenzung der Mieten (z.B. 30 % des verfügbaren Einkommens) festgeschrieben werden.

Liegt bei diesem Beispiel die erzielbare Miete unterhalb der Skala im Mietspiegel, erhält der Vermieter einen Ausgleich von einer „Ausgleichskasse“ oder verrechnet diese Mindereinnahme in der Wohnung A mit einer Mehreinnahme in der Wohnung B. Neben dieser „ausgleichenden Gerechtigkeit“ (Grundgesetz, Art.14: Eigentum verpflichtet) entsteht überdies eine weitere und sehr wichtige sozialpolitische Komponente: Die Vermeidung sogen. Gettos, jeweils für „Arm“ und „Reich“.  Alternativen braucht das Land.

© 2017: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.321).

Von Carl-Wolfgang Holzapfel und Tatjana Sterneberg (Recherche)

Berlin, 03.12.2017 – Für Heinz-Werner Claus (Name geändert) und seine Frau ist der Tenor klar: der Vermieter will durch diverse Aktionen entmieten, um bei folgenden Neuvermietungen entsprechend höhere, über dem Mietspiegel liegende Mieten durchzusetzen. Jetzt also soll ein weiteres Rentner-Ehepaar weichen.

Die Hauseigentümerin hatte im Zuge der Renovierungen und Modernisierungen (2011 –2016) auch 92% aller Fenster im Objekt austauschen bzw. neu einbauen lassen. Auch beim Ehepaar Claus wurden nach und nach die alten, oft schon zugigen Fenster bis auf das Fenster in der Küche ersetzt.. „Gerade hier in der Küche,“ so Frau Claus, „wäre eine gängige Lüftung besonders wichtig gewesen.“ Also schrieb das Ehepaar mehrfach (ab 2011) an die Vermieterin und beantragte, auch das letzte Fenster in der Wohnung auszutauschen. Entweder antwortete die Eigentümerin nicht auf die Schreiben oder lehnte – nach Erinnerung an die ausstehende Antwort – einen Fensteraustausch als „derzeit nicht beabsichtigt“ ab. Die Eheleute gaben nicht auf, boten schließlich eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50% und schließlich eine volle Kostenübernahme an. Vergeblich.

1.800 Euro an Vermieter „verschenkt“

2017 wollten die agilen Rentner die Wohnung renovieren. Da die Eigentümerin in den vergangenen Jahren die Mieter immer wieder mit Baumaßnahmen überrascht hatte – so waren die Fenster stets kurzfristig eingebaut worden – entschloss sich das Rentner-Ehepaar, den noch fehlenden Fensteraustausch vor der beabsichtigten Renovierung selbst in die Hand zu nehmen. Da sie bereits einen Kostenvoranschlag von der vom Eifgentümer bisher beauftragten Firma zur Vorlage bei der Vermieterin eingeholt hatten, wurde diese Firma auch mit dem Fenstereinbau bzw. Fensteraustausch in der Küche beauftragt. „Wir wollten unbedingt eine Abweichung von den bisherigen Vorgaben des Eigentümers vermeiden,“ erklärte Heinz-Werner. Der Aus- und Einbau wurde dementsprechend professionell vorgenommen, das Rentnerehepaar überwies 1.800 Euro und hielt den Vorgang „für erledigt.“

Nur drei Wochen später erhielt das Ehepaar Anfang Mai Post von einem Anwalt. Inhalt: Die fristlose Kündigung zum 20. Juni. Als Grund wurde angeben: „Eingriff in das Eigentum des Vermieters“. Zudem wurde den Mietern zusätzlich vorgehalten, dass „Kippfenster auf Grund der zusätzlichen Kippfunktion eine höheren Wartungs- und Instandsetzungsaufwand“ hätten. Der Eigentümer hatte allerdings selbst überwiegend Kippfenster in seinem Anwesen einbauen lassen.

Nach Kündigung Mieterhöhung 

Natürlich widersprachen die Rentner der aus ihrer Sicht „ungerechtfertigten Kündigung.“ Zuvor war jeder Kompromiss (zum Beispiel eine Abmahnung oder eine freiwillige Mieterhöhung) abgelehnt worden. Mara Claus* zuckt hilflos die Schultern, verweist im Gespräch auf die vielen Einsätze des Ehepaares, um Schaden vom Eigentum abzuwenden (Wassereinbruch, Rohrbruch, gefährliche Eiszapfen am Dach). Die Eigentümerin sieht das allerdings anders und erklärte auf Vorhalt dieser Bemühungen: Es sei schließlich „die Pflicht des Mieters, Nachteile für den Eigentümer abzuwehren.“

Nie hatten die Rentner Mietminderungen ins Gespräch gebracht, obwohl z.B. in den Wohnräumen nach einem Wassereinbruch „zehn Tage lang die Trocknungsmaschinen geröhrt haben.“ Wenige Wochen nach der Gerichtsverhandlung, in der „ein Vergleich“ dergestalt erzielt wurde, dass die Mieter erst zum Jahresende 2018 ausziehen müssen, flatterte dem gekündigten Ehepaar ein dreistelliges Mieterhöhungsbegehren ab 1. Januar 2018 in den Briefkasten. Die Kündigung wurde bei dieser Gelegenheit natürlich nicht zurück genommen. Das Ehepaar will diese „dreiste Provokation“ (Claus) ignorieren.

Irritierend: Während ältere und langjährige Mieter mittels diverser Maßnahmen „entmietet“ werden, zog in das Anwesen am Lietzensee jetzt ein Pärchen ein, das selbst an zahlreichen GmbHs beteiligt ist (Geschäftsführer, Prokura) und mittlerweile sogar im Aufsichtsrat eines Berliner Immobilien-Tycoons sitzt, der seine ursprünglichen GmbHs kürzlich in einer Aktiengesellschaft gebündelt hat. Vor dem Haus … wurden bereits mehrfach Mieter-Interessenten angetroffen, die zu dieser Adresse der GmbH. bestellt worden waren, um einen Mietvertrag abzuschließen. So versuchte Anfang November ein Syrer namens Malake Al-Khali mit einer „Wohnungsgeberbestätigung“ in der Hand, durch die durch Patricia S. und Marc F. unterhaltene GmbH. einen Mietvertrag für eine Wohnung an der Stadtgrenze zu erhalten. Da auf dem Klingel-Tableau des Hauses am Kaiserdamm nur die „S.“ ausgewiesen war, mussten auch die syrischen Interessenten ohne Ergebnis ihres Weges ziehen. Erst kürzlich war der Briefkasten im Innenbereich (Seitenflügel) des Hauses mit einem Aufkleber versehen worden, der neben dem Immobilien-Paar die GmbH. auswies.

Lesen Sie morgen Teil V: Seit zehn Jahren stehen Wohnungen leer, Zweckentfremdung?

© 2017 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.320).

 

Berlin, 2.12.2018/cw – Die Auslosung der Paarungen für die Fußballweltmeisterschaft (14. Juni bis zum 15. Juli 2018) in Russland verlief für den amtierenden Weltmeister durchaus günstig: In der Gruppe F stößt das Löw-Team auf bezwingbare Gegner wie Mexiko, Schweden und Südkorea.

Das Auftaktspiel gegen Mexiko soll allerdings ausgerechnet am 17. Juni in Moskau stattfinden. Am 17. Juni 1953 walzten sowjetische Panzer den Volksaufstand in der Sowjetisch besetzten Zone (SbZ) oder der selbsternannten Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nieder. Der am Mittag durch die Sowjetische Militäradministration in den Streikzentren wie Ost-Berlin verhängte Ausnahmezustand erstickte die aufkeimende Hoffnung auf ein freies und demokratisches Gesamtdeutschland. Über 50 Menschen bezahlten ihren Mut mit dem Leben, Tausende wurden verhaftet und verschwanden in den Zuchthäusern der Noch-stalinistischen DDR.

Bis zum Mauerfall wurde dieser Tag im Westen Deutschlands als „Tag der Deutschen Einheit“ begangen, alljährlich wird der Toten und Opfer des Aufstandes (noch) mit einem Staatsakt auf dem Friedhof Seestraße gedacht. Letztmalig wurde der 17. Juni 1990 als arbeitsfreier „Nationaler Gedenktag des Deutschen Volkes“ begangen, ehe der 3. Oktober im gleichen Jahr als „Gedenktag nach Aktenlage“ den Jahrzehnte gepflegten Gedenktag „17. Juni“ ablöste.

Das der 17. Juni seither zunehmend aus dem Gedächtnis der Nation verschwindet, ist nicht zuletzt wohl einer gedankenlosen Politik zu verdanken. Das mindert aber keineswegs seine Stellung in der deutschen Historie als ersten Volksaufstand im Nachkriegseuropa, der andere Eruptionen in Posen (Polen) und Ungarn (1956), in der CSSR (1968) und wieder in Polen (ab 1980) nach sich zog. Ohne den 17. Juni 1953 wäre vermutlich das heutige freie Europa nicht denkbar.

Protest an DFB

So spricht die Vereinigung 17. Juni in Berlin nachvollziehbar von einer „Provokation, wenn dieser Termin für das deutsche Auftaktspiel in Moskau“ beibehalten wird. Zumindest zeuge diese Terminierung von „einer beispiellosen Ignoranz der Verantwortlichen,“ erklärte heute der Vorstand in Berlin. Man wolle „in den nächsten Tagen einen entsprechenden Protest an den Deutschen Fußball-Bund“ (DFB) richten: „Auch der Sport sei bei aller völkerverbindenden Funktion gehalten, sich an unbestreitbare historische Vorgaben zu halten und entsprechende Rücksichten zu nehmen.“

V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Tel.: 0176-48061953 (1.322).

Von Carl-Wolfgang Holzapfel und Tatjana Sterneberg (Recherche)

Berlin, 02.12.2017 – Anderswo am Kaiserdamm zeigt der Turbo-Immobilismus auch andere, wenn gleich ebenso abschreckende Facetten. Ein weiteres Beispiel aus dem Berliner „Eldorado“:

Katharina Berger (Name geändert) zog 1967 mit ihrem Mann in ein Mietshaus am Lietzensee ein. Die Einzelhandelskauffrau hatte mit ihrem im Öffentlichen Dienst beschäftigten Mann zwar ein erträgliches Einkommen, brauchte aber 1967 für den Wohnungsbezug (wie damals weithin üblich) einen sogen. Wohnberechtigungsschein. Die Wohnung war mehr oder weniger noch im „Nachkriegszustand“, das Ehepaar mußte also einigen Aufwand betreiben, um das neue Domizil bewohnbar zu gestalten. Im Mietvertrag wurde nicht ohne Grund vermerkt, dass sich der „Mieter über den aktuellen Zustand der Wohnung“ informiert hat. Für die aktuell 74jährige wurde aber ihre Wohnung „nach den vielen Renovierungen und Sanierungen“ zur vertrauten Heimat, in der sie sich auch nach dem Tod ihres Mannes (2002) an „die schönste Zeit ihres Lebens“ erinnern konnte.

1973 war das Anwesen am Lietzensee an eine GmbH. verkauft worden, die Gesellschaft wurde allerdings Anfang der 90er Jahre aufgelöst, die Gesellschafter waren nun Privateigentümer. Das änderte zunächst nicht die „über die Jahre guten und einverträglichen Beziehungen zur Vermieterin“, die nach dem Tod ihres Mannes zur Alleineigentümerin wurde. Anders jetzt, anno 2017, bedauert Katharina Berger und kämpft mit den Tränen. Direkte und „seit Jahrzehnten“ übliche persönliche Kontakte zur Vermieterin liefen seither ausschließlich über eine Rechtsanwältin, im Ausnahmefall über den adeligen Schwiegersohn, der als Verwalter fungiert.

Forderung: Wiederherstellung des Zustandes von 1967

Fünf Jahre lang hatte sie mit anderen Mietern den durch Modernisierung und Umbauten verursachten, also unvermeidlichen Dreck und Lärm ertragen (2011-2016). Als nach Abschluß der Bauarbeiten eine saftige Mieterhöhung in ihre Wohnung flatterte, resignierte die 73jährige. Nach einem Schlaganfall vor wenigen Jahren fühlte sie sich den Auseinandersetzungen  nicht mehr gewachsen. Sie kündigte ihre lieb gewordene Wohnung und zog in eine Seniorenanlage. Katharina glaubte, damit weiteren Konflikten entgangen zu sein. Zuvor hatte sie mit dem adligen Schwiegersohn notwendige Abbauten (Küche) abgesprochen: Sie brauche sich nicht allzu viele Gedanken zu machen, da die Wohnung „ohnehin kernsaniert werden müsse.“ Nachdem Katharina mehrfach vergeblich versucht hatte, die Eigentümerin oder deren Verwalter zur Wohnungsübergabe zu erreichen, übergab sie die Wohnungsschlüssel wenige Tage vor dem Auszugstermin (Kündigung) an einen im Haus wohnenden und dort residierenden Rechtsanwalt, von dessen freundschaftlicher Beziehung zum besagten Schwiegersohn und Verwalter sie Kenntnis hatte: „Machen  Sie sich keine Sorgen, alles in Ordnung,“ sagte der freundliche Rechtsanwalt.

Kaum in die Seniorenwohnung eingezogen, erhielt Katharina zwei Wochen  später Post: In dem Schreiben verlangte die Vermieterin über einen Rechtsanwalt tatsächlich die „Wiederherstellung des Zustandes von 1967“. Neben den veranschlagten Kosten in Höhe von „mehreren Tausend Euro“ sieht sich die in die Jahre gekommene einstige Mietrein auch praktisch dazu nicht in der Lage: „Wie soll ich denn den maroden Zustand der Wohnung von 1967 wiederherstellen?“ Katharina wirkt verzweifelt und ratlos. Mittlerweile befassen sich bereits mehrere Anwälte mit der Causa. Zwei weitere Mieter im Rentenalter klagen aktuell auf Abweisung der Mieterhöhung, ein anderer Mieter ist, Katharinas Beispiel folgend, bereits ausgezogen.

Lesen Sie morgen Teil IV: Fenster eingebaut – Fristlose Kündigung

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Ohne Kaiser – ohne Damm (IV):

Fenster eingebaut – Fristlose Kündigung

 

Von Carl-Wolfgang Holzapfel und Tatjana Sterneberg (Recherche)

 

Berlin, 03.12.2017 – Für Heinz-Werner Claus (Name geändert) und seine Frau ist der Tenor klar: der Vermieter will durch diverse Aktionen entmieten, um bei folgenden Neuvermietungen entsprechend höhere, über dem Mietspiegel liegende Mieten durchzusetzen. Jetzt also soll ein weiteres Rentner-Ehepaar weichen.

 

Die Hauseigentümerin hatte im Zuge der Renovierungen und Modernisierungen (2011 –2016) auch 92% aller Fenster im Objekt austauschen bzw. neu einbauen lassen. Auch beim Ehepaar Claus wurden nach und nach die alten, oft schon zugigen Fenster bis auf das Fenster in der Küche ersetzt.. „Gerade hier in der Küche,“ so Frau Claus, „wäre eine gängige Lüftung besonders wichtig gewesen.“ Also schrieb das Ehepaar mehrfach (ab 2011) an die Vermieterin und beantragte, auch das letzte Fenster in der Wohnung auszutauschen. Entweder antwortete die Eigentümerin nicht auf die Schreiben oder lehnte – nach Erinnerung an die ausstehende Antwort – einen Fensteraustausch als „derzeit nicht beabsichtigt“ ab…. Die Eheleute gaben nicht auf, boten schließlich eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50% und schließlich eine volle Kostenübernahme an. Vergeblich.

 

1.800 Euro an Vermieter „verschenkt“

 

2017 wollten die agilen Rentner die Wohnung renovieren. Da die Eigentümerin in den vergangenen Jahren die Mieter immer wieder mit Baumaßnahmen überrascht hatte – so waren die Fenster stets kurzfristig eingebaut worden – entschloss sich das Rentner-Ehepaar, den noch fehlenden Fensteraustausch vor der beabsichtigten Renovierung selbst in die Hand zu nehmen. Da sie bereits eine Kostenvoranschlag von der beauftragten Firma zur Vorlage bei der Vermieterin eingeholt hatten, wurde diese Firma auch mit dem Fenstereinbau bzw. Fensteraustausch in der Küche beauftragt. „Wir wollten unbedingt eine Abweichung von den bisherigen Vorgaben des Eigentümers vermeiden,“ erklärte Heinz-Werner. Der Aus- und Einbau wurde dementsprechend professionell vorgenommen, das Rentnerehepaar überwies 1.800 Euro und hielt den Vorgang „für erledigt.“

 

Nur drei Wochen später erhielt das Ehepaar Anfang Mai Post von einem Anwalt. Inhalt: Die fristlose Kündigung zum 20. Juni. Als Grund wurde angeben: „Eingriff in das Eigentum des Vermieters“. Zudem wurde den Mietern vorgehalten, dass „Kippfenster auf Grund der zusätzlichen Kippfunktion eine höheren Wartungs- und Instandsetzungsaufwand“ hätten. Der Eigentümer hatte allerdings selbst überwiegend Kippfenster in seinem Anwesen einbauen lassen.

 

Nach Kündigung Mieterhöhung

 

Natürlich widersprachen die Rentner der aus ihrer Sicht „ungerechtfertigten Kündigung.“ Zuvor war jeder Kompromiss (zum Beispiel eine Abmahnung oder eine freiwillige Mieterhöhung) abgelehnt worden. Mara Claus* zuckt hilflos die Schultern, verweist im Gespräch auf die vielen Einsätze des Ehepaares, um Schaden vom Eigentum abzuwenden (Wassereinbruch, Rohrbruch, gefährliche Eiszapfen am Dach). Die Eigentümerin sieht das allerdings anders und erklärte auf Vorhalt dieser Bemühungen: Es sei schließlich „die Pflicht des Mieters, Nachteile für den Eigentümer abzuwehren.“

 

Nie hatten die Rentner Mietminderungen ins Gespräch gebracht, obwohl z.B. in den Wohnräumen nach einem Wassereinbruch „zehn Tage lang die Trocknungsmaschinen geröhrt haben.“ Wenige Wochen nach der Gerichtsverhandlung, in der „ein Vergleich“ dergestalt erzielt wurde, dass die Mieter erst zum Jahresende 2018 ausziehen müssen, flatterte dem gekündigten Ehepaar ein dreistelliges Mieterhöhungsbegehren ab 1. Januar 2018 in den Briefkasten. Die Kündigung wurde bei dieser Gelegenheit natürlich nicht zurück genommen. Das Ehepaar will diese „dreiste Provokation“ (Claus) ignorieren.

 

… Irritierend: Während ältere und langjährige Mieter mittels diverser Maßnahmen „entmietet“ werden, zog in das Anwesen am Lietzensee jetzt ein Pärchen ein, das selbst an zahlreichen GmbHs beteiligt ist (Geschäftsführer, Prokura) und mittlerweile sogar im Aufsichtsrat eines Berliner Immobilien-Tycoons sitzt, der seine ursprünglichen GmbHs kürzlich in einer Aktiengesellschaft gebündelt hat. Vor dem Haus … wurden bereits mehrfach Mieter-Interessenten angetroffen, die zu dieser Adresse der GmbH. bestellt worden waren, um einen Mietvertrag abzuschließen. So versuchte Anfang November ein Syrer namens Malake Al-Khali mit einer „Wohnungsgeberbestätigung“ in der Hand, durch die durch Patricia S. und Marc F. unterhaltene GmbH. einen Mietvertrag für eine Wohnung an der Stadtgrenze zu erhalten. Da auf dem Klingel-Tableau des Hauses am Kaiserdamm nur die „S.“ ausgewiesen war, mussten auch die syrischen Interessenten ohne Ergebnis ihres Weges ziehen. Erst kürzlich war der Briefkasten im Innenbereich (Seitenflügel) des Hauses mit einem Aufkleber versehen worden, der neben dem Immobilien-Paar die GmbH. auswies. …

 

Lesen Sie morgen Teil V:

Seit zehn Jahren stehen Wohnungen leer, Zweckentfremdung?

 

© 2017 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.320).

Von Carl-Wolfgang Holzapfel und Tatjana Sterneberg (Recherche)

Berlin, 01.12.2017 / Die Firma „Lechleitner-Leuchten“ baut am Kaiserdamm 23 (direkt an einem der Ausgänge des gleichnamigen U-Bahnhofs) seit 1908 wertvolle Innenraumleuchten und Inneneinrichtungen. Der Mechanikermeister Wilhelm Lechleitner hatte die Firma 1905 gegründet und war drei Jahre später an den jetzigen Standort gezogen. Kundschaften bis hin zu den Herrschaftshäusern in Ostpreußen bedienten sich der Fachkunde des Hauses. 1933 fertigte Lechleitner sogar für den Palast des Maharadschas von Indore im Spezialverfahren Glasverkleidungen für Beleuchtungskörper. Die Familie Ernst von Siemens und die Firma SIEMENS selbst waren ebenso Kunde wie u.a. der Maler und Graphiker  Bruno Krauskopf (1923), für den Beleuchtungskörper in seiner Villa neben der Wohnung von Max Schmeling und seiner Anny Ondra am Scharmützelsee hergestellt wurden. (Max Schmeling erwarb das Haus des jüdischen Malers 1935 für 2.035 Reichsmark auf einer Versteigerung jüdischen Besitzes.) Bei der Firma handelt es sich also um ein gewerbliches Kleinod, das man durchaus als herausragend in der Historienkette Berlins bezeichnen kann.

Kündigung durch einen Lehrstuhlinhaber an der UNI Potsdam

Hans Ruhhammer, ein aus Bayern (München) zugereister und traditionsbewusster Mann, der bei Lechleitner seine Tätigkeit aufnahm und das Geschäft 1976 von dem Gründer übernahm, erhielt im Sommer diesen Jahres die Kündigung zum März 2018. Absender: Prof. Dr. Norbert G., Lehrstuhlinhaber an der Universität in Potsdam. Der Professor beschäftigt sich nebenbei in mindestens zwei GmbH. und erwarb (vor der Kündigung) die Gewerberäume der Firma. Das notwendige Kapital dürfte sich auf rund eine halbe Million Euro belaufen. Persönlich vorgestellt hat sich der neue Eigentümer bei Ruhhammer bisher nicht, die Kommunikation erfolgt bisher ausschließlich schriftlich.

Der Kündigung vorausgegangen war ein reges Gefeilsche um den Kaufpreis. Hans Ruhhammer wollte die Gewerberäume selbst kaufen, wurde aber durch immer höhere Forderungen schließlich ausgebremst. Der ruhig argumentierende Geschäftsmann fühlt sich eiskalt abserviert: „Es gab zu keiner Zeit eine ernsthafte seriöse Verhandlungs- oder Gesprächsbasis. Man wollte uns schlicht und einfach los werden, ohne uns auch nur eine Chance auf einen Erwerb einzuräumen.“ Die Kämpfe um sein Lebenswerk hatte für Ruhammer böse Folgen: Bei ihm wurde kürzlich eine ernsthafte Krebserkrankung diagnostiziert, die der in die Jahre gekommene Geschäftsmann nicht zuletzt auf die Aufregungen um die Immobilie zurückführt.

Recherchen unserer Redaktion ergaben, dass der Immobilien-Professor seine GmbH. (PRO Prof. G… Vermögensverwaltungs-GmbH., Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens einschl. der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken) offenbar zur „Abwicklung“ der aufgezeigten Immobilie gegründet bzw. ins HRB hat eintragen lassen. Zumindest bietet die Gründung einer GmbH. zu diesem Zweck erhebliche steuerliche Vorteile. Offenbar will er seinen Verlag (GITO mbH. Verlag für Industrieelle Informationstechnik und Organisation), der bisher in der Detmolder Straße residiert, in den bisherigen Geschäftsräumen der Lechleitner-Leuchten unterbringen, wie die GITO-Geschäftsführerin Martina B. auf Anfrage bestätigte.

Menschen , die begehrtesten Schätze?

Das Verhalten des Potsdamer Lehrstuhlinhabers steht allerdings im deutlichen Gegensatz zu den Inhalten seiner vielfachen Vorträge, in denen er sich gerne auf das „unersetzliche menschliche Potenzial“ beruft. So referierte der Potsdamer Lehrstuhlinhaber 2014 auf den „Impulstagen für Einzelfertiger“ und führte dort u.a. aus: „ … Wir hatten die Totalplanung aller Abläufe bis auf die Schraube hinunter, … hatten auch … das Idealbild der menschenleeren Fabrik, weil die Menschen, die waren teuer, die haben nur gestört und ähnlich negative Aspekte … Inzwischen sind die Menschen ja die begehrtesten Schätze, die man sich überhaupt vorstellen kann … Insbesondere Fachleute…

Der Herausgeber der Fachzeitschrift „ERP-Management“ (GITO-mbH. Verlag) braucht hingegen unangenehme Nachfragen nach seinen nachfragewürdigen, weil sicherlich auch zeitaufwendigen Nebengeschäften z.B. durch die Universitätsleitung, nicht zu fürchten. Bereits im Juli 2014 hatte die ZEIT unter dem Titel: „Nebenverdienst von Professoren: Gelehrte Geschäftsleute“ umfangreich über die Nebenverdienste von Universitäts-Professoren als Berater, Gutachter oder sogar Firmenchefs berichtet, ohne dass sich die Hochschulen daran störten. (http://www.zeit.de/2014/29/nebenverdienst-professoren-hochschule) Richtigerweise diagnostizierten die Autoren eine „akademische Grauzone“. Und sie zitierten mehrere Leitungen, so die Präsidentin der Fachhochschule Münster, die feststellte, dass die Besoldungsstufe W 2, also (damals) 5.044 Euro mtl. „für Menschen aus der Industrie kein Anreiz ist, in die akademische Welt zu wechseln.“ Die Präsidentin räumte denn auch ein, dass sie „neue Professoren in Einstellungsgesprächen ganz offensiv mit der Aussicht auf Nebentätigkeiten“ anwirbt. „In welchem Job ist das schon möglich, einen Tag in der Woche noch etwas anderes zu machen?“

Ärger wegen seiner Nebentätigkeiten?

Ob die Universitäts-Leitung in Potsdam ähnlich verfährt, kann derzeit nur vermutet werden. Dennoch stellt sich in diesem Zusammenhang die nicht unwichtige Nebenfrage zu einem an sich anderen Thema, wie weit ein öffentlich bezahlter, womöglich sogar verbeamteter Lehrstuhlinhaber mit einer vermutlichen monatlichen Besoldung i.H.v. rund 8.000 Euro (incl. Zulagen) seine Zeit in eigenwirtschaftliche Tätigkeiten investieren darf, während anderswo hunderttausende oder gar Millionen Menschen in diesem Land jeden Monat darüber nachdenken müssen, wie sie mit ihrem erzielten Existenzminimum die nächste Miete bezahlen sollen? Jedenfalls würde ein „normal“ Beschäftigter im öffentlichen Dienst im Falle derartiger „Nebentätigkeiten“ wohl erheblichen Ärger mit seinen Vorgesetzten bekommen.

Nebenaspekt: Bevor der Professor den Zuschlag erhielt, wurde die Immobilie von einer GmbH erworben, die wiederum in 30 weiteren GmbHs (oder Briefkastenfirmen) engagiert ist (in Schönefeld sind in einem leerstehenden Reihenhaus nahe dem ehemalige Rathaus diese 30 Firmen auf drei befestigten Briefkästen abzulesen).

Lesen Sie morgen Teil IIIRentner raus – Mieterkrieg in Charlottenburg

 © 2017 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.318).

 

 

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