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von Dushan Wegner*
Grüne verhindern Verbot von Vollverschleierung. 16-Jährige wird für harsche Islamkritik bedroht, muss untertauchen. Es ist überfällig, dass der Westen sein Verhältnis zur Religion klärt: Ist Religionsfreiheit absolut? Wenn nicht: Wo ziehen wir die Grenze?
Kleid ohne Taille
Wer je in konservativ muslimischen Gegenden unterwegs war, etwa in Saudi Arabien, Afghanistan oder Neukölln, der hat sie schon gesehen: die Ganzkörperverhüllung von Frauen, zum Beispiel als Burka (bekannt ist etwa die afghanische Variante mit Gitter vorm Gesicht), oder als Kombination von Niqab, dem Gesichtsschleier, und Abaya, dem hochgeschlossenen, langärmligen Kleid ohne Taille.
Eine Voraussetzung menschlichen Miteinanders ist die Kommunikation der Bürger untereinander, und das gilt in besonderem Maße für das Gelingen der demokratischen Gesellschaft, die ja auf den Prinzipien Debatte und (mehr oder weniger freiwilliger) Rücksichtnahme fußt, und ohne diese nicht bestehen kann und wird. Es ist eine banale Einsicht, dass menschliche Kommunikation zum guten Teil nonverbal abläuft. Warum sitzen denn jeden Morgen Tausende von Geschäftsleuten im Business-Flieger, und verbringen einen ganzen Tag unterwegs, um an einem einstündigen Meeting teilzunehmen, statt ein paar E-Mails auszutauschen? Weil Kommunikation zum guten Teil nonverbal geschieht! Was das Gegenüber wirklich meint, das finden wir am ehesten heraus, wenn wir ihm in die Augen sehen, sein Gesicht beobachten während er spricht, all die kleinen Indikatoren wahrnehmen, die zu lesen und zu bewerten uns die Evolution beigebracht hat.
In allen modernen westlichen Gesellschaften gilt es als Konsens, dass Menschen ihr Gesicht zeigen, um und wenn sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. In manchen Demokratien wurden sogar Gesetze zu diesem Zweck erlassen (wenn sie auch nur selten konsequent durchgesetzt werden). Gesicht zu zeigen ist eigentlich Konsens, doch unter denen, die sich aus dem Konsens herausnehmen (oder: herausgenommen werden?), sind zwei Gruppen besonders bekannt: Die Schlägertrupps der sogenannten »Antifa« und vollverschleierte Frauen muslimischen Glaubens.
Eine aktuelle Meldung: In Schleswig-Holstein sollte ein Verbot der Vollverschleierung im Hochschulgesetz verankert werden. Man stelle sich das einmal vor: Sie sitzen in einem Seminar, wollen Theorien und Fakten diskutieren, wollen auch mal Ideen ausprobieren, und auf einem Stuhl sitzt jemand, der vollständig in ein formloses Stück Tuch eingewickelt ist, das Gesicht unsichtbar, und man weiß gar nicht, was bedrohlicher ist: Wenn der Stoff lautlos bleibt oder wenn die Stimme des Menschen darin etwas sagt. (Wie wird eigentlich die Identität und Anwesenheit von Studenten kontrolliert, wenn der Mensch nur als umherwandelnde, gesichtslose Stoffhülle auftritt? Wenn wir eine Minute darüber nachdenken, stellen wir fest, dass es philosophisch auf eine vollständige Aufhebung des Individuums herausläuft – wie kann man das als Demokrat als »Religionsfreiheit« abnicken?! Und: Wofür will überhaupt jemand, der aus Überzeugung vollverschleiert ist, am Uni-Betrieb teilnehmen, statt dieselben Inhalt etwa an einer Fernuni ganz ohne Menschenkontakt abzugreifen? Will man sehen, aber nicht gesehen werden?)
Das Verbot der Vollverschleierung an der Uni Kiel ist an den Grünen gescheitert (siehe ndr.de, 31.1.2020) – wenig überraschend.
Die Grünen bringen als Argument vor, es sei ein Zeichen von »Religionsfreiheit« und »Weltoffenheit«, Vollverschleierung zu gestatten. Es wäre müßig, hier in Wortexegese oder Argumentation einsteigen zu wollen. Du kannst nicht (wirklich sinnvoll) gegen jemanden argumentieren, der Worte und Begriffe als emotionale Farbkleckse nutzt, nicht als Träger von Bedeutung, Wirkung und Konsequenz, der überhaupt keinen Anspruch stellt an die logische Kohärenz seiner Aussagen, dem die praktische Konsequenz seiner Forderungen und Handlungen reichlich egal ist, der überhaupt leugnet, dass eine mit angenehmem Bauchgefühl und ideologischem Feuer ausgeführte Handlung negative, ethisch böse Konsequenzen haben könnte.
Wie auch bei manchen Grünen erübrigt sich bei ihren ideologischen Wutbrüdern, gewaltbereiten Islamisten, der Versuch rationaler Debatte. Wenn du einer Geisteshaltung vorwirfst, sie sei einen Hauch zu aggressiv (»voller Hass«), und deren Anhänger dir als Reaktion mit dem Tod drohen, wie argumentiert man ab dem Punkt weiter?
»Nur ein gewöhnliches weißes Mädchen«
Die tiefere Motivation von Burka & Co. scheint zunächst einfach erklärbar zu sein: Es wird die Scham der Frau verdeckt, auf Arabisch: ʿAura. – Auch wir im »ungläubigen« Westen kennen das Konzept der Scham (hoffentlich). Ein Mann oder eine Frau, die in Deutschland ohne Hose oder Unterhose auftreten, werden in Probleme geraten. Dort, wo Frauen eine vollständige Verhüllung nahegelegt wird, dort gilt der gesamte Körper der Frau als Schambereich betrachtet, den nur der Ehemann sehen darf (man vergleiche Hijab-Trägerinnen, die sich ohne ihr Kopftuch »nackt« fühlen).
In einer säkularen Gesellschaft einen Hijab zu tragen, provoziert und sollte provozieren, denn er kommuniziert sichtbar und ununterbrochen, so implizit wie unübersehbar: »Ich bin gläubig, du bist Kuffar.« Und, weiter implizit, aber doch logisch: »Ich habe meine Scham verdeckt, und die anderen Frauen haben es logischerweise nicht.«
Eine Denkweise, die nicht-muslimische junge Frauen als »gewöhnliches weißes Mädchen« geringschätzt (um hier unhöflichere Ausdrücke außen vor zu lassen), eine Denkweise, die Hass und Drohungen als gerechtfertigt ansieht, weil jemand sie zutiefst ablehnt, wie bringen wir das mit unserer Idee von Demokratie zusammen?
Über und außerhalb
Es ist nun seit Jahren überfällig, dass der Westen sich entscheidet, wie er zum Islam steht. – Wollen wir eine moderne säkulare, demokratische und freiheitliche Gesellschaft, wo alle Menschen »Gesicht zeigen« – oder wollen wir archaische Denkweisen tolerieren (und so fördern!), wo der Körper der Frau ein einziger großer Schambereich ist, der vollständig verhüllt werden soll? Wollen wir eine demokratische, freiheitliche Gesellschaft sein, wo die Gesetze der Demokratie über allen anderen Gesetzen stehen, oder wollen wir im Namen der Toleranz zulassen, dass de facto ein »Gottesstaat im Sozialstaat« entsteht, wo eine bestimmte Denkweise über den Gesetzen steht, über den Rechten und Freiheit des Individuums, über und außerhalb aller (kritischen) Debatte?
Wir können nicht glaubwürdig von der unantastbaren Würde des Menschen reden (Art. 1 GG), und zugleich zulassen, dass Frauen zu wandelnden Stoffhaufen reduziert werden. Wir können nicht glaubwürdig von Meinungsfreiheit reden (Art 5. GG), aber eine Denkweise aus der Kritik herausnehmen. Wir können uns nicht glaubwürdig Demokraten nennen, wenn wir akzeptieren, dass sich in und über der Demokratie ein überlagerndes Rechtssystem bildet. Die Freiheit des Glaubens ist unverletzlich und die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet, so sichert Artikel 4 des Grundgesetzes uns zu, doch erlauben Sie mir eine theoretische Frage: Was wenn eine Religion forderte, alle übrigen Artikel des Grundgesetzes außer Artikel 4 zu streichen? Wir würden es natürlich nicht zulassen, doch wo ziehen wir die Grenze? Nein, das ist keine (rein) rhetorische Frage und auch keine Einladung zur argumentativen Rutschbahn der schiefen Ebene (siehe Wikipedia), es ist eine der drängendsten Fragen der Gegenwart: Wir brauchen dringend eine definierte Grenze, an der wir zur Bewahrung der Demokratie sagen: »Sorry, liebe Religion, bis hierhin, und nicht weiter.«
Denkbar einfach
Die Frage ist denkbar einfach: »Ist Religionsfreiheit absolut?« – Und wer automatisch verneint, der sei zurückgefragt: Nach welchen Kriterien entscheiden wir, wo die Grenze verläuft? Nach der Lautstärke der Empörung? Nach finanziellen Interessen? Nach Umfragen? – Oder, anders: Würden wir Vollverschleierung und Drohungen auch dann hinnehmen, wenn die politischen, finanziellen und demoskopischen Verhältnisse andere wären?
Entscheidet euch – und wenn ihr euch für den Gottesstaat entscheidet – dann wäre es mir zwar denkbar unlieb, aber immerhin wäre da ehrliche Klarheit. Wenn ihr euch aber wieder und endlich für die Demokratie entscheidet, dann seid konsequent, denn sonst war es gar keine Entscheidung, sondern hohles Geschwätz!
Entscheidet euch, so klug und gewissenhaft wie ihr könnt, aber entscheidet euch!
* Dushan Wegner (geboren als Dušan Grzeszczyk 1974 in der CSSR), verheiratet, zwei Kinder, ist Publizist, Videojournalist und Politikberater. Wegner emigrierte im Alter von zwei Jahren mit seiner Familie aus der Tschechoslowakei nach Australien, wo die Familie ihren Namen von Grzeszczyk in Wegner ändern ließ, im Alter von sechs Jahren kam Wegner nach Deutschland. Er studierte zunächst Theologie, wechselte später zur Philosophie und erwarb einen Magister in Köln. Danach war er als Programmierer in der New Economy tätig und absolvierte eine Ausbildung zum Videojournalisten. Gegenwärtig ist Wegner Texter und Autor und hält Seminare zur politischen Sprache. Er schrieb mehrere Bücher und veröffentlicht regelmäßig bei Online-Formaten wie Tichys Einblick und der Achse des Guten.
Vorstehender Beitrag von Dushan Wegner wurde aus rein redaktionellen Gründen unwesentlich gekürzt. Der ungekürzte Artikel ist unter: https://dushanwegner.com/entscheidet-euch/?mc_cid=5eadf5f077 zu lesen.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 176-48061953 (1.506).
Berlin, 16.08.2019/ts – Nach Medienberichten von heute beabsichtigt das Bundesinnenministerium, dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, nachdem es Mitarbeitern des Verfassungsschutzes künftig erlaubt sein soll, heimlich Privatwohnungen zu betreten. Die Süddeutsche Zeitung überschreibt ihre Meldung auf der Seite 1 mit der treffenden Schlagzeile: „Agenten mit Lizenz zum Einberechen“.
Einstige Verfolgte der DDR-Staatsicherheit sind bestürzt über diese Gesetzesinitiative und stimmen vorbehaltlos dem Verwaltungsrechtler Fredrik Roggan (Polizeihochschule Brandenburg) zu, der das geplante Gesetz als „Verstoß gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung“ (Art.13. GG) heftig kritisiert.
Der Bürgerrechtler und als Mauerdemonstrant bekannt gewordene Carl-Wolfgang Holzapfel (75) in Berlin hat heute eine Unterschriftenaktion gegen den Gesetzentwurf gestartet und wird dabei von der Vereinigung 17. Juni 1953, dem der Initiator seit 1963 angehört, unterstützt. Der Aufruf, der sich „an alle von der Demokratie und ihren Grundsätzen überzeugten BundesbürgerInnen richtet, hat folgenden Wortlaut:
„An alle Abgeordneten des Deutsche Bundestages
Das Bundesinnenministerium will dem Verfassungsschutz per Gesetz erlauben, heimlich Privatwohnungen auch ohne den bisher vorgesehenen richterlichen Beschluss zu betreten. In dem Entwurf zur „Harmonisierung des Verfassungsschutzrechtes“ sollen die Agenten die legale Möglichkeit erhalten, „in Wohnungen einbrechen zu dürfen“ (SZ, 16.08.2019, S.6). Die Gesetzesvorlage liest sich wie eine aus einer Geheimakte des DDR-Staatssicherheitsdienstes zur Bekämpfung subversiver und staatsfeindlicher Elemente entnommenen Durchführungsverordnung für deren Mitarbeiter.
Dieses Gesetz darf niemals in Kraft treten und muß vom Bundestag „einhellig und fraktionsübergreifend“ abgelehnt werden. Es widerspricht in Duktus und Absicht den unveräußerlichen demokratischen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland. Es widerspricht überdies dem auch 30 Jahre nach dem Ende der DDR latent wiederholten Willen der Politik, nie wieder Möglichkeiten zu eröffnen, einer neugeschaffenen Staatssicherheit, gleich unter welchem Namen, Grundlagen für eine Betätigung gegen Bürger des Staates zu bieten.
Die Unterzeichner dieser dem Bundestag zuzuleitenden Petition fordern die in freien und geheimen Wahlen gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, bereits einer Befassung mit derartigen Gesetzentwürfen aus ethischen Gründen zu widersprechen und unter Verweis auf die im Grundgesetz festgelegten und unveräußerlichen Rechte der Bürger abzulehnen.
Berlin, im Jahre 30 der Maueröffnung 2019
Carl-Wolfgang Holzapfel, Initiator“
Listen bis 11.09.2019 einreichen
Die Unterschriften soll(t)en möglichst in Listenform unter Voranstellung des vorgen. Textes der Petition bis zum 11. September 2019 an folgende Adresse gesandt werden:
VEREINIGUNG (AK) 17.JUNI 1953 E.V., Vorstand z.Hd. H. Eichenmüller, Wühlischstr.25, 10245 Berlin.
Der jeweiligen Unterschrift sollte die jeweilige Anschrift (Straße, Haus-Nr, Postleitzahl und Ort) vorangestellt werden, damit die Gültigkeit der eingereichten Unterschriften vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, an den die Petition weitergeleitet werden soll, überprüft werden können.
Rehabilitierung von Stasi-Unrecht in Gefahr?
Initiator Holzapfel sieht durch eine derartige geplante Gesetzgebung auch anstehende Anträge auf Rehabilitierung durch Menschen gefährdet, die von bisher als Unrecht eingestuften Verfolgungsmaßnahmen der Stasi betroffen waren. „Treten derartige Gesetze in Kraft, könnten sich Gerichte bei einer Ablehnung darauf berufen, dass es sich um >natürliche sprich übliche Sicherheitsmaßnahmen eines Staates< handele, die daher auch nicht rehabilitierungsfähig sind,“ so Holzapfel.
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Von Carl-Wolfgang Holzapfel und Tatjana Sterneberg (Recherche)
Berlin, 4.12.2017 – Für die vom Rentner-Raus-Krieg Betroffenen ist besonders irritierend, das immer mehr Wohnungen oft zunächst nicht erkennbar gewerblich vermietet werden, während langjährige Mieter entmietet werden sollen. So zog in das besagte Anwesen am Lietzensee ein Pärchen ein, das selbst an zahlreichen GmbHs beteiligt ist und mittlerweile sogar im Aufsichtsrat eines Berliner Immobilien-Tycoons sitzt, der seine zahlreichen ursprünglichen GmbHs kürzlich in einer Aktiengesellschaft gebündelt hat. Dass das Pärchen die Kleinwohnung im vierten Stock „privat“ nutzt, ist vor diesem Hintergrund kaum denkbar. Zumal bereits mehrfach vor dem Haus Mieterinteressenten angetroffen wurden, die zu dieser Adresse (des Pärchens) bestellt worden waren, um Mietverträge abzuschließen.
So versuchte zum Beispiel Anfang November eine Syrer namens Malake Al-Khali mit einer „Wohnungsgeberbestätigung“ in der Hand, über die durch das Pärchen unterhaltene GmbH. einen Mietvertrag für eine am Stadtrand von Berlin liegende Wohnung zu erhalten. Da auf dem Klingel-Tableau des Hauses nur der weiblicher Part des Pärchens ausgewiesen war, mussten die syrischen Interessenten ohne Ergebnis ihres Weges ziehen. Erst kürzlich war der Briefkasten im Seitenflügel des Hauses mit einem Aufkleber „…GmbH“ versehen worden. Nachforschungen der Redaktion lassen die Vermutung zu, dass für die auf der Wohnungsgeberbestätigung ausgewiesene Wohnung gar kein Vermittlungsauftrag vorlag.
Stichwort Zweckentfremdung
Abschließend zu unserem Eldorado-Beitrag noch eine Anmerkung: Man erinnert sich, vor der letzten Bundestagswahl überschlugen sich diverse Parteien mit ihren Forderungen nach mehr Mietwohnungsbau, der realen Umsetzung der Mietpreisbremse etc. pp. Alternativen? Sie wurden erst gar nicht erwogen oder ins Gespräch gebracht. Warum auch?
Abseits der Politiker-Thesen sehen die Realitäten anders aus. So stehen z.B. am Lietzensee seit zehn Jahren in einem repräsentativen Gebäude Wohnungen leer, ohne dass sich eine zuständige Stelle im Bezirksamt oder gar im Senat dafür interessiert (Stichwort Zweckentfremdung). Allerdings hatte der Eigentümer, der ebenfalls über zahlreiche GmbHs verfügt (Sitz: Kantstraße), hier bereits vor zehn Jahren zumindest eine Wohnung anbieten lassen. Der vorgeschlagene „Deal“ für den Interessenten: Gegen eine Sanierung der angebotenen Wohnung (überschlägig ca. 60.000 Euro) würden dem Mieter für fünf Monate nur die Betriebskosten berechnet werden, danach würde eine Kaltmiete von monatlich 1.500 Euro anfallen. Ein Modell, das nach Recherchen der Redaktion immer mehr um sich greift. Erst kürzlich wurde in Charlottograd eine Wohnung zu ähnlichen Bedingungen angeboten.
Clevere Vermieter wälzen nunmehr auch notwendige Sanierungen auf künftige Mieter nach dem Motto ab: Investierst du Kohle, bekommst du eine Wohnung. Lukrativer als die von der Politik (immerhin) eingeschränkte Einforderung von Maklerprovisionen ist dies allemal. Anderswo würde man nicht mehr von einem Modell, sondern angesichts des eng gewordenen Wohnungsmarktes von kalter Erpressung sprechen: Friss Mieter oder stirb (sieh zu, wo du bleibst).
Es fehlt an Mut zu Alternativen – Ein Kommentar
cw – Mietpreisspiegel hier, Mietpreisbremse dort. Vor allem vor Wahlen werden diese Publikumsrenner unters Volk gebracht und damit suggeriert: Wir haben die Lösung. Das hat bisher – wie die Wahlergebnisse zeigen – funktioniert. Aber wie lange noch?
Fest steht: Die Politik muss Mut zu wirklichen neuen Wegen entwickeln. So wäre denkbar, für den Anfang zumindest für die Ballungsräume einen verbindlichen Mietspiegel zu erstellen. Auf dieser Basis könnte eine prozentuale Begrenzung der Mieten (z.B. 30 % des verfügbaren Einkommens) festgeschrieben werden.
Liegt bei diesem Beispiel die erzielbare Miete unterhalb der Skala im Mietspiegel, erhält der Vermieter einen Ausgleich von einer „Ausgleichskasse“ oder verrechnet diese Mindereinnahme in der Wohnung A mit einer Mehreinnahme in der Wohnung B. Neben dieser „ausgleichenden Gerechtigkeit“ (Grundgesetz, Art.14: Eigentum verpflichtet) entsteht überdies eine weitere und sehr wichtige sozialpolitische Komponente: Die Vermeidung sogen. Gettos, jeweils für „Arm“ und „Reich“. Alternativen braucht das Land.
© 2017: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.321).
Von Carl-Wolfgang Holzapfel*
Berlin, 3.09.2017/cw – Eine Nation hält den Atem an: Auf 20 Millionen Zuschauer wird das Duell zwischen Angela Merkel, amtierende Bundeskanzlerin, und Martin Schulz, Bewerber um das Amt des Bundeskanzlers geschätzt. Heute Abend, Krimi-Time, ab 20:15 Uhr. Doch was erwartet uns?
Vier Journalisten aus vier verschiedenen Sendeanstalten, zwei öffentlich-rechtlich, zwei privat, werden mehr oder weniger brave, will sagen gewohnte oder sattsam bekannte Fragen stellen und zwei Politiker, im Augenblick noch durch das vorausgegangene Wahlergebnis in einer Großen Koalition zwangsvereint, werden gewohnte oder sattsam bekannte Antworten geben.
Dabei gäbe es genug Probleme, die auf (wirkliche) Antworten warten. Um einige Beispiele anzuführen: Die nach der Wiedervereinigung erfolgte Rückbeorderung 100.000er Flüchtlinge aus der DDR zu DDR-Bürgern nach dem eigens geschaffenen Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ist ein rechtspolitischer Skandal erster Ordnung. Was hindert die Kanzlerin, einen Fehler einzugestehen? Was hindert Martin Schulz daran, sich posthum bei seinem verstorbenen Vorzeige-Sozialpolitiker Ottmar Schreiner für den widerlich anmutenden Schwenk seiner Partei in dieser Sache zu entschuldigen?
Ein weiteres Thema – und damit soll es hier sein Bewenden haben – ist das Gerede über die Mieten. Seit Jahrzehnten wird vor Wahlen die Notwendigkeit betont, mehr Wohnungen zu bauen, die Mietpreisbremse wirksamer zu gestalten etc. pp. Was geschieht? Die Parteien übertrumpfen sich in den Parolen, aber Alternativen? Fehlanzeige. Die werden nicht einmal ins Gespräch gebracht. So sollte es doch möglich sein, einmal ernsthaft über eine neue Basis der Mietpreisgestaltung zu diskutieren. Denkbar – und vom Schreiber schon vor 40 Jahren angeregt – wäre eine Gestaltung, die in eine Relation zu den Einkommen der Mieter gestellt werden. Diese könnte sich beispielsweise an 30% des Netto-Einkommens der Mietergemeinschaft orientieren. Ein deutschlandweit gestalteter Mietspiegel würde sogen. Obergrenzen für ein vermietetes Objekt festlegen. So zahlt ein Gutverdienender zwar mehr an den Vermieter, der Geringverdiener aber entsprechend weniger. Im Grundgesetzt ist bestimmt: Eigentum verpflichtet.
Das Thema soll hier nicht ausdiskutiert werden. Es gäbe noch viel mehr anzumerken zu den Themen Wirtschaft, Sozialpolitik etc. Es sollte nur aufgezeigt werden, dass wir eigentlich mit einem Duell zwischen zwei Kandidaten um das wichtigste Amt in unserem Land mehr verdient haben, als den Austausch platter Parolen. Aber: Die meisten Zuschauer werden vermutlich die Darstellung der Kontrahenten in Kleidung und Bewegung (Emotion?) höher bewerten, als die Bedienung mit bekannten und nichtssagenden Floskeln. Haben wir noch alle Tassen im Schrank?
* Der Autor ist freier Journalist und Vorsitzender der Vereinigung 17. Juni 1953 in Berlin.
V.i.S.d.P.: Der Autor und Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.279).
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