Von Carl-Wolfgang Holzapfel und Tatjana Sterneberg (Recherche)

Berlin, 4.12.2017 – Für die vom Rentner-Raus-Krieg Betroffenen ist besonders irritierend, das immer mehr Wohnungen oft zunächst nicht erkennbar gewerblich vermietet werden, während langjährige Mieter entmietet werden sollen. So zog in das besagte Anwesen am Lietzensee ein Pärchen ein, das selbst an zahlreichen GmbHs beteiligt ist und mittlerweile sogar im Aufsichtsrat eines Berliner Immobilien-Tycoons sitzt, der seine zahlreichen ursprünglichen GmbHs kürzlich in einer Aktiengesellschaft gebündelt hat. Dass das Pärchen die Kleinwohnung im vierten Stock „privat“ nutzt, ist vor diesem Hintergrund kaum denkbar. Zumal bereits mehrfach vor dem Haus Mieterinteressenten angetroffen wurden, die zu dieser Adresse (des Pärchens) bestellt worden waren, um Mietverträge abzuschließen.

So versuchte zum Beispiel Anfang November eine Syrer namens Malake Al-Khali mit einer „Wohnungsgeberbestätigung“ in der Hand, über die durch das Pärchen unterhaltene GmbH. einen Mietvertrag für eine am Stadtrand von Berlin liegende Wohnung zu erhalten. Da auf dem Klingel-Tableau des Hauses nur der weiblicher Part des Pärchens ausgewiesen war, mussten die syrischen Interessenten ohne Ergebnis ihres Weges ziehen. Erst kürzlich war der Briefkasten im Seitenflügel des Hauses mit einem Aufkleber „…GmbH“ versehen worden. Nachforschungen der Redaktion lassen die Vermutung zu, dass für die auf der Wohnungsgeberbestätigung ausgewiesene Wohnung gar kein Vermittlungsauftrag vorlag.

Stichwort Zweckentfremdung

Abschließend zu unserem Eldorado-Beitrag noch eine Anmerkung: Man erinnert sich, vor der letzten Bundestagswahl überschlugen sich diverse Parteien mit ihren Forderungen nach mehr Mietwohnungsbau, der realen Umsetzung der Mietpreisbremse etc. pp. Alternativen? Sie wurden erst gar nicht erwogen oder ins Gespräch gebracht. Warum auch?

Abseits der Politiker-Thesen sehen die Realitäten anders aus. So stehen z.B. am Lietzensee seit zehn Jahren in einem repräsentativen Gebäude Wohnungen leer, ohne dass sich eine zuständige Stelle im Bezirksamt oder gar im Senat dafür interessiert (Stichwort Zweckentfremdung). Allerdings hatte der Eigentümer, der ebenfalls über zahlreiche GmbHs verfügt (Sitz: Kantstraße), hier bereits vor zehn Jahren zumindest eine Wohnung anbieten lassen. Der vorgeschlagene „Deal“ für den Interessenten: Gegen eine Sanierung der angebotenen Wohnung (überschlägig ca. 60.000 Euro) würden dem Mieter für fünf Monate nur die Betriebskosten berechnet werden, danach würde eine Kaltmiete von monatlich 1.500 Euro anfallen. Ein Modell, das nach Recherchen der Redaktion immer mehr um sich greift. Erst kürzlich wurde in Charlottograd eine Wohnung zu ähnlichen Bedingungen angeboten.

Clevere Vermieter wälzen nunmehr auch notwendige Sanierungen auf künftige Mieter nach dem Motto ab: Investierst du Kohle, bekommst du eine Wohnung. Lukrativer als die von der Politik (immerhin) eingeschränkte Einforderung von Maklerprovisionen ist dies allemal. Anderswo würde man nicht mehr von einem Modell, sondern angesichts des eng gewordenen Wohnungsmarktes von kalter Erpressung sprechen: Friss Mieter oder stirb (sieh zu, wo du bleibst).

Es fehlt an Mut zu Alternativen – Ein Kommentar

cw – Mietpreisspiegel hier, Mietpreisbremse dort. Vor allem vor Wahlen werden diese Publikumsrenner unters Volk gebracht und damit suggeriert: Wir haben die Lösung. Das hat bisher – wie die Wahlergebnisse zeigen – funktioniert. Aber wie lange noch?

Fest steht: Die Politik muss Mut zu wirklichen neuen Wegen entwickeln. So wäre denkbar, für den Anfang zumindest für die Ballungsräume einen verbindlichen Mietspiegel zu erstellen. Auf dieser Basis könnte eine prozentuale Begrenzung der Mieten (z.B. 30 % des verfügbaren Einkommens) festgeschrieben werden.

Liegt bei diesem Beispiel die erzielbare Miete unterhalb der Skala im Mietspiegel, erhält der Vermieter einen Ausgleich von einer „Ausgleichskasse“ oder verrechnet diese Mindereinnahme in der Wohnung A mit einer Mehreinnahme in der Wohnung B. Neben dieser „ausgleichenden Gerechtigkeit“ (Grundgesetz, Art.14: Eigentum verpflichtet) entsteht überdies eine weitere und sehr wichtige sozialpolitische Komponente: Die Vermeidung sogen. Gettos, jeweils für „Arm“ und „Reich“.  Alternativen braucht das Land.

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