You are currently browsing the tag archive for the ‘Eldorado’ tag.

Von Carl-Wolfgang Holzapfel und Tatjana Sterneberg (Recherche)

Berlin, 4.12.2017 – Für die vom Rentner-Raus-Krieg Betroffenen ist besonders irritierend, das immer mehr Wohnungen oft zunächst nicht erkennbar gewerblich vermietet werden, während langjährige Mieter entmietet werden sollen. So zog in das besagte Anwesen am Lietzensee ein Pärchen ein, das selbst an zahlreichen GmbHs beteiligt ist und mittlerweile sogar im Aufsichtsrat eines Berliner Immobilien-Tycoons sitzt, der seine zahlreichen ursprünglichen GmbHs kürzlich in einer Aktiengesellschaft gebündelt hat. Dass das Pärchen die Kleinwohnung im vierten Stock „privat“ nutzt, ist vor diesem Hintergrund kaum denkbar. Zumal bereits mehrfach vor dem Haus Mieterinteressenten angetroffen wurden, die zu dieser Adresse (des Pärchens) bestellt worden waren, um Mietverträge abzuschließen.

So versuchte zum Beispiel Anfang November eine Syrer namens Malake Al-Khali mit einer „Wohnungsgeberbestätigung“ in der Hand, über die durch das Pärchen unterhaltene GmbH. einen Mietvertrag für eine am Stadtrand von Berlin liegende Wohnung zu erhalten. Da auf dem Klingel-Tableau des Hauses nur der weiblicher Part des Pärchens ausgewiesen war, mussten die syrischen Interessenten ohne Ergebnis ihres Weges ziehen. Erst kürzlich war der Briefkasten im Seitenflügel des Hauses mit einem Aufkleber „…GmbH“ versehen worden. Nachforschungen der Redaktion lassen die Vermutung zu, dass für die auf der Wohnungsgeberbestätigung ausgewiesene Wohnung gar kein Vermittlungsauftrag vorlag.

Stichwort Zweckentfremdung

Abschließend zu unserem Eldorado-Beitrag noch eine Anmerkung: Man erinnert sich, vor der letzten Bundestagswahl überschlugen sich diverse Parteien mit ihren Forderungen nach mehr Mietwohnungsbau, der realen Umsetzung der Mietpreisbremse etc. pp. Alternativen? Sie wurden erst gar nicht erwogen oder ins Gespräch gebracht. Warum auch?

Abseits der Politiker-Thesen sehen die Realitäten anders aus. So stehen z.B. am Lietzensee seit zehn Jahren in einem repräsentativen Gebäude Wohnungen leer, ohne dass sich eine zuständige Stelle im Bezirksamt oder gar im Senat dafür interessiert (Stichwort Zweckentfremdung). Allerdings hatte der Eigentümer, der ebenfalls über zahlreiche GmbHs verfügt (Sitz: Kantstraße), hier bereits vor zehn Jahren zumindest eine Wohnung anbieten lassen. Der vorgeschlagene „Deal“ für den Interessenten: Gegen eine Sanierung der angebotenen Wohnung (überschlägig ca. 60.000 Euro) würden dem Mieter für fünf Monate nur die Betriebskosten berechnet werden, danach würde eine Kaltmiete von monatlich 1.500 Euro anfallen. Ein Modell, das nach Recherchen der Redaktion immer mehr um sich greift. Erst kürzlich wurde in Charlottograd eine Wohnung zu ähnlichen Bedingungen angeboten.

Clevere Vermieter wälzen nunmehr auch notwendige Sanierungen auf künftige Mieter nach dem Motto ab: Investierst du Kohle, bekommst du eine Wohnung. Lukrativer als die von der Politik (immerhin) eingeschränkte Einforderung von Maklerprovisionen ist dies allemal. Anderswo würde man nicht mehr von einem Modell, sondern angesichts des eng gewordenen Wohnungsmarktes von kalter Erpressung sprechen: Friss Mieter oder stirb (sieh zu, wo du bleibst).

Es fehlt an Mut zu Alternativen – Ein Kommentar

cw – Mietpreisspiegel hier, Mietpreisbremse dort. Vor allem vor Wahlen werden diese Publikumsrenner unters Volk gebracht und damit suggeriert: Wir haben die Lösung. Das hat bisher – wie die Wahlergebnisse zeigen – funktioniert. Aber wie lange noch?

Fest steht: Die Politik muss Mut zu wirklichen neuen Wegen entwickeln. So wäre denkbar, für den Anfang zumindest für die Ballungsräume einen verbindlichen Mietspiegel zu erstellen. Auf dieser Basis könnte eine prozentuale Begrenzung der Mieten (z.B. 30 % des verfügbaren Einkommens) festgeschrieben werden.

Liegt bei diesem Beispiel die erzielbare Miete unterhalb der Skala im Mietspiegel, erhält der Vermieter einen Ausgleich von einer „Ausgleichskasse“ oder verrechnet diese Mindereinnahme in der Wohnung A mit einer Mehreinnahme in der Wohnung B. Neben dieser „ausgleichenden Gerechtigkeit“ (Grundgesetz, Art.14: Eigentum verpflichtet) entsteht überdies eine weitere und sehr wichtige sozialpolitische Komponente: Die Vermeidung sogen. Gettos, jeweils für „Arm“ und „Reich“.  Alternativen braucht das Land.

© 2017: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.321).

Von Carl-Wolfgang Holzapfel und Tatjana Sterneberg (Recherche)

Berlin, 02.12.2017 – Anderswo am Kaiserdamm zeigt der Turbo-Immobilismus auch andere, wenn gleich ebenso abschreckende Facetten. Ein weiteres Beispiel aus dem Berliner „Eldorado“:

Katharina Berger (Name geändert) zog 1967 mit ihrem Mann in ein Mietshaus am Lietzensee ein. Die Einzelhandelskauffrau hatte mit ihrem im Öffentlichen Dienst beschäftigten Mann zwar ein erträgliches Einkommen, brauchte aber 1967 für den Wohnungsbezug (wie damals weithin üblich) einen sogen. Wohnberechtigungsschein. Die Wohnung war mehr oder weniger noch im „Nachkriegszustand“, das Ehepaar mußte also einigen Aufwand betreiben, um das neue Domizil bewohnbar zu gestalten. Im Mietvertrag wurde nicht ohne Grund vermerkt, dass sich der „Mieter über den aktuellen Zustand der Wohnung“ informiert hat. Für die aktuell 74jährige wurde aber ihre Wohnung „nach den vielen Renovierungen und Sanierungen“ zur vertrauten Heimat, in der sie sich auch nach dem Tod ihres Mannes (2002) an „die schönste Zeit ihres Lebens“ erinnern konnte.

1973 war das Anwesen am Lietzensee an eine GmbH. verkauft worden, die Gesellschaft wurde allerdings Anfang der 90er Jahre aufgelöst, die Gesellschafter waren nun Privateigentümer. Das änderte zunächst nicht die „über die Jahre guten und einverträglichen Beziehungen zur Vermieterin“, die nach dem Tod ihres Mannes zur Alleineigentümerin wurde. Anders jetzt, anno 2017, bedauert Katharina Berger und kämpft mit den Tränen. Direkte und „seit Jahrzehnten“ übliche persönliche Kontakte zur Vermieterin liefen seither ausschließlich über eine Rechtsanwältin, im Ausnahmefall über den adeligen Schwiegersohn, der als Verwalter fungiert.

Forderung: Wiederherstellung des Zustandes von 1967

Fünf Jahre lang hatte sie mit anderen Mietern den durch Modernisierung und Umbauten verursachten, also unvermeidlichen Dreck und Lärm ertragen (2011-2016). Als nach Abschluß der Bauarbeiten eine saftige Mieterhöhung in ihre Wohnung flatterte, resignierte die 73jährige. Nach einem Schlaganfall vor wenigen Jahren fühlte sie sich den Auseinandersetzungen  nicht mehr gewachsen. Sie kündigte ihre lieb gewordene Wohnung und zog in eine Seniorenanlage. Katharina glaubte, damit weiteren Konflikten entgangen zu sein. Zuvor hatte sie mit dem adligen Schwiegersohn notwendige Abbauten (Küche) abgesprochen: Sie brauche sich nicht allzu viele Gedanken zu machen, da die Wohnung „ohnehin kernsaniert werden müsse.“ Nachdem Katharina mehrfach vergeblich versucht hatte, die Eigentümerin oder deren Verwalter zur Wohnungsübergabe zu erreichen, übergab sie die Wohnungsschlüssel wenige Tage vor dem Auszugstermin (Kündigung) an einen im Haus wohnenden und dort residierenden Rechtsanwalt, von dessen freundschaftlicher Beziehung zum besagten Schwiegersohn und Verwalter sie Kenntnis hatte: „Machen  Sie sich keine Sorgen, alles in Ordnung,“ sagte der freundliche Rechtsanwalt.

Kaum in die Seniorenwohnung eingezogen, erhielt Katharina zwei Wochen  später Post: In dem Schreiben verlangte die Vermieterin über einen Rechtsanwalt tatsächlich die „Wiederherstellung des Zustandes von 1967“. Neben den veranschlagten Kosten in Höhe von „mehreren Tausend Euro“ sieht sich die in die Jahre gekommene einstige Mietrein auch praktisch dazu nicht in der Lage: „Wie soll ich denn den maroden Zustand der Wohnung von 1967 wiederherstellen?“ Katharina wirkt verzweifelt und ratlos. Mittlerweile befassen sich bereits mehrere Anwälte mit der Causa. Zwei weitere Mieter im Rentenalter klagen aktuell auf Abweisung der Mieterhöhung, ein anderer Mieter ist, Katharinas Beispiel folgend, bereits ausgezogen.

Lesen Sie morgen Teil IV: Fenster eingebaut – Fristlose Kündigung

 © 2017 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.319).

 

 

Ohne Kaiser – ohne Damm (IV):

Fenster eingebaut – Fristlose Kündigung

 

Von Carl-Wolfgang Holzapfel und Tatjana Sterneberg (Recherche)

 

Berlin, 03.12.2017 – Für Heinz-Werner Claus (Name geändert) und seine Frau ist der Tenor klar: der Vermieter will durch diverse Aktionen entmieten, um bei folgenden Neuvermietungen entsprechend höhere, über dem Mietspiegel liegende Mieten durchzusetzen. Jetzt also soll ein weiteres Rentner-Ehepaar weichen.

 

Die Hauseigentümerin hatte im Zuge der Renovierungen und Modernisierungen (2011 –2016) auch 92% aller Fenster im Objekt austauschen bzw. neu einbauen lassen. Auch beim Ehepaar Claus wurden nach und nach die alten, oft schon zugigen Fenster bis auf das Fenster in der Küche ersetzt.. „Gerade hier in der Küche,“ so Frau Claus, „wäre eine gängige Lüftung besonders wichtig gewesen.“ Also schrieb das Ehepaar mehrfach (ab 2011) an die Vermieterin und beantragte, auch das letzte Fenster in der Wohnung auszutauschen. Entweder antwortete die Eigentümerin nicht auf die Schreiben oder lehnte – nach Erinnerung an die ausstehende Antwort – einen Fensteraustausch als „derzeit nicht beabsichtigt“ ab…. Die Eheleute gaben nicht auf, boten schließlich eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50% und schließlich eine volle Kostenübernahme an. Vergeblich.

 

1.800 Euro an Vermieter „verschenkt“

 

2017 wollten die agilen Rentner die Wohnung renovieren. Da die Eigentümerin in den vergangenen Jahren die Mieter immer wieder mit Baumaßnahmen überrascht hatte – so waren die Fenster stets kurzfristig eingebaut worden – entschloss sich das Rentner-Ehepaar, den noch fehlenden Fensteraustausch vor der beabsichtigten Renovierung selbst in die Hand zu nehmen. Da sie bereits eine Kostenvoranschlag von der beauftragten Firma zur Vorlage bei der Vermieterin eingeholt hatten, wurde diese Firma auch mit dem Fenstereinbau bzw. Fensteraustausch in der Küche beauftragt. „Wir wollten unbedingt eine Abweichung von den bisherigen Vorgaben des Eigentümers vermeiden,“ erklärte Heinz-Werner. Der Aus- und Einbau wurde dementsprechend professionell vorgenommen, das Rentnerehepaar überwies 1.800 Euro und hielt den Vorgang „für erledigt.“

 

Nur drei Wochen später erhielt das Ehepaar Anfang Mai Post von einem Anwalt. Inhalt: Die fristlose Kündigung zum 20. Juni. Als Grund wurde angeben: „Eingriff in das Eigentum des Vermieters“. Zudem wurde den Mietern vorgehalten, dass „Kippfenster auf Grund der zusätzlichen Kippfunktion eine höheren Wartungs- und Instandsetzungsaufwand“ hätten. Der Eigentümer hatte allerdings selbst überwiegend Kippfenster in seinem Anwesen einbauen lassen.

 

Nach Kündigung Mieterhöhung

 

Natürlich widersprachen die Rentner der aus ihrer Sicht „ungerechtfertigten Kündigung.“ Zuvor war jeder Kompromiss (zum Beispiel eine Abmahnung oder eine freiwillige Mieterhöhung) abgelehnt worden. Mara Claus* zuckt hilflos die Schultern, verweist im Gespräch auf die vielen Einsätze des Ehepaares, um Schaden vom Eigentum abzuwenden (Wassereinbruch, Rohrbruch, gefährliche Eiszapfen am Dach). Die Eigentümerin sieht das allerdings anders und erklärte auf Vorhalt dieser Bemühungen: Es sei schließlich „die Pflicht des Mieters, Nachteile für den Eigentümer abzuwehren.“

 

Nie hatten die Rentner Mietminderungen ins Gespräch gebracht, obwohl z.B. in den Wohnräumen nach einem Wassereinbruch „zehn Tage lang die Trocknungsmaschinen geröhrt haben.“ Wenige Wochen nach der Gerichtsverhandlung, in der „ein Vergleich“ dergestalt erzielt wurde, dass die Mieter erst zum Jahresende 2018 ausziehen müssen, flatterte dem gekündigten Ehepaar ein dreistelliges Mieterhöhungsbegehren ab 1. Januar 2018 in den Briefkasten. Die Kündigung wurde bei dieser Gelegenheit natürlich nicht zurück genommen. Das Ehepaar will diese „dreiste Provokation“ (Claus) ignorieren.

 

… Irritierend: Während ältere und langjährige Mieter mittels diverser Maßnahmen „entmietet“ werden, zog in das Anwesen am Lietzensee jetzt ein Pärchen ein, das selbst an zahlreichen GmbHs beteiligt ist (Geschäftsführer, Prokura) und mittlerweile sogar im Aufsichtsrat eines Berliner Immobilien-Tycoons sitzt, der seine ursprünglichen GmbHs kürzlich in einer Aktiengesellschaft gebündelt hat. Vor dem Haus … wurden bereits mehrfach Mieter-Interessenten angetroffen, die zu dieser Adresse der GmbH. bestellt worden waren, um einen Mietvertrag abzuschließen. So versuchte Anfang November ein Syrer namens Malake Al-Khali mit einer „Wohnungsgeberbestätigung“ in der Hand, durch die durch Patricia S. und Marc F. unterhaltene GmbH. einen Mietvertrag für eine Wohnung an der Stadtgrenze zu erhalten. Da auf dem Klingel-Tableau des Hauses am Kaiserdamm nur die „S.“ ausgewiesen war, mussten auch die syrischen Interessenten ohne Ergebnis ihres Weges ziehen. Erst kürzlich war der Briefkasten im Innenbereich (Seitenflügel) des Hauses mit einem Aufkleber versehen worden, der neben dem Immobilien-Paar die GmbH. auswies. …

 

Lesen Sie morgen Teil V:

Seit zehn Jahren stehen Wohnungen leer, Zweckentfremdung?

 

© 2017 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.320).

Von Carl-Wolfgang Holzapfel und Tatjana Sterneberg (Recherche)

Berlin, 30.11.2017 – Seit dem 17. Jahrhundert berichteten spanische Chronisten über das vermeintliche Goldland im Innern Südamerikas. Eldorado entsprang einer kolumbianischen Legende, die unter den Eroberern des 16. Jahrhunderts Abenteuerlust weckte und zu immer neuen Exkursionen ins unerforschte Zentralsüdamerika führten. Seither steht dieser Name als Synonym für schrankenlose Träume auf unermesslichen Reichtum, auf die Goldader unserer Tage.

Die jüngsten Veröffentlichungen unter dem Titel „Paradise-Papers“ lenken den Blick der Öffentlichkeit auf „Zustände im Ausland“. Das ist weit weg und regt uns im Zeitraffer auf, geht uns aber ansonsten nichts an. Wirklich?

Ein Blick auf das Gebiet um eine der Magistralen in der deutschen Hauptstadt zeigt auf, dass sich auch bei uns, mitten in der Deutschen Hauptstadt, ein Mekka der neudeutschen Finanzjongleure, ein Berliner Eldorado entwickelt (oder sich schon etabliert hat): So zum Beispiel im Zentrum um den zehnspurigen Kaiserdamm mitten in „Charlottograd“, wie der Berliner Bezirk Charlottenburg inzwischen leicht spöttisch im Volksmund genannt wird. Der Grund: Seit dem Mauerfall haben sich neben Anlage-suchenden Griechen, Schweden, Polen – und auch Deutschen – russische Oligarchen in dem gen. Berliner Bezirk eingerichtet. Man spricht von zahlreichen und inzwischen selbst für Fachleute unübersichtlichen Immobilien-Transaktionen und –Verschachtelungen. 30 Briefkastenfirmen allein in einem unscheinbaren Reihenhaus in Schönefeld sind nur die Spitze eines Eisberges aus munteren Immobilien- und Steuerjongleuren mit Sitz in Berlin. Als ein Symbol dieser Nach-Mauer-Zeit in Charlottograd kann der 24 Stunden lang geöffnete Laden „RUSSIA“ am Stuttgarter Platz gelten. Doch hier geht es nicht um Symbole, sondern um harte Fakten, die alteingesessenen Berlinern zunehmend den Schlaf rauben.

Für eine DG-Wohnung: 11,9 Millionen Euro

Es wäre jedoch falsch, die fatale Entwicklung in diesem hier hervorgehobenem Bezirk allein „ausländischen Interessenten“ in die Schuhe zu schieben und damit üblich gewordene Klischees zu bedienen. Inzwische haben nämlich auch deutsche „Goldsucher“ das mögliche Eldorado rund um den Lietzensee entdeckt, was die ohnehin exorbitanten Preise für Immobilien (und Mieten) in diesem Bereich weiter in goldige Höhen treibt. So werden in einem (Beton-)Neubau gegenüber dem ehrwürdigen historischen Polizeigebäude am Sophie-Charlotten-Platz nach Fertigstellung (2018) für eine Dachgeschosswohnung 1,4 Millionen Euro verlangt (6.Etage, 182 m²). Der Eldorado-Rekord dürfte allerdings über einen Neubau am Lietzensee (2017) mit 11.9 Millionen Euro (so in einer Immo-Anzeige) für eine Dachgeschosswohnung (5.Etage, 546 m²) erreicht werden. Vorher befand sich an dieser Stelle ein beliebtes Seniorenheim, die Bewohner waren vor dem Abriss des Altbaus nach einigen Auseinandersetzungen „umgesetzt“ worden (2011/12).

Nun könnte man auch hier annehmen, dass diese Immobilien-Transaktionen angesichts der utopische Preise bei dem Normal- (sprich Durchschnitts-)Bürger auf wenig Interesse stoßen, gehen doch diese Kapital-Jonglierereien mangels realer Masse an ihm/ihr vorbei. Ist das wirklich so?

Unsere Recherchen ergaben ein anderes Bild, denn zunehmend greifen Immobilien-Haie in das bis dahin beschauliche Leben von Bürgern in Berlin, an unserem Beispiel in Charlottenburg, ein. An vier Beispielen soll die Vielfältigkeit und unterschiedliche Vorgehensweise dieser in ein schiefes Licht geraten Immobilanten auf dem Berliner Markt geschildert werden.

Lesen Sie morgen Teil II: Kündigung: 109 Jahre ansässige Firma verliert Standort

© 2017 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.317).

 

 

März 2023
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Blog Stats

  • 774.298 hits

Um neue Beiträge per E-Mail zu erhalten, hier die E-Mail-Adresse eingeben.

Schließe dich 132 anderen Abonnenten an