Berlin, 01.03.2017/cw – Die in Berlin ansässige Vereinigung 17. Juni 1953 ist erneut mit ihren Bemühungen gescheitert, eine Untersuchung über mögliche strafrechtlich zu beurteilende Unterlassungen im Vorfeld des Attentates vom 19. Dezember an der Berliner Gedächtniskirche zu veranlassen.

Wie der Verein heute in einer Presseerklärung mitteilte, hat die Generalstaatsanwaltschaft in einem Bescheid (161 Zs 155/17) die Beschwerde gegen die Ablehnung eines von dem Verein durch eine Anzeige angestrebten Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft abgewiesen. Nach Prüfung des Sachverhaltes sieht sich die Generalstaatsanwaltschaft „nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt“, heißt es lapidar in dem Bescheid. Und: „Bloße Vermutungen und Möglichkeiten begründen noch keinen Anfangsverdacht. Nach den genannten Vorschriften ist die Staatsanwaltschaft somit nur dann zu einem Einschreiten berechtigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen“. Der Staatsanwaltschaft sei es verwehrt, in Ermittlungen „dahingehend einzutreten, ob eine Straftat begangen worden ist“.

Die Vereinigung reagierte enttäuscht auf die erneute Abweisung: „Wenn hier unserer Strafanzeige keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat entnommen werden konnten, sieht das aus unserer Sicht eher nach einer tatsächlichen zusätzlichen Vernebelung von Verantwortlichkeiten unter Anwendung formaler Juristerei aus als nach einem Willen, alle Möglichkeiten der Aufklärung von Vorgängen zu prüfen, die einen derartigen furchtbaren Anschlag erst ermöglicht haben.“

Der Vorstand sieht in seiner Argumentation einer „unterlassenen rechtzeitigen Errichtung von Beton-Barrikaden vor den Weihnachtsmärkten“ einen hinreichenden Verdacht, der eine Untersuchung einer möglichen strafrechtlich zu bewertenden Unterlassung durch verantwortliche Behörden erforderlich mache.

Resignierend teilte der Vorstand mit, dass „unsere Mittel leider nicht ausreichen, eine entsprechend ausgestattete Kanzlei mit der Wahrnehmung des Interesses an einer sauberen und zweifelsfreien rechtlichen Beurteilung“ zu beauftragen. So bleibt der schale Geschmack einer „selbstbezogenen Entscheidung, da auch die Generalstaatsanwaltschaft laut Berichten in den Medien in mögliche Unterlassungen bei der rechtzeitigen Festsetzung des Attentäters vor dessen Anschlag involviert gewesen sein soll und insoweit der Verdacht einer Befangenheit in eigener Sache nicht völlig als aus der Luft gegriffen erscheint.“

V.i.S.d.P.: Vorstand Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Mobil: 0176 – 4806 1953
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