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Berlin, 22.09.2018/cw – Stefan Krikowski (57), Vorsitzender der „Lagergemeinschaft Workuta“, hat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Grund: Das von ihm auf dem Breitscheidplatz nach dem Terror-Anschlag aufgestellte Foto von Dalia Elyakim (60) ist gestohlen worden. Die aus Israel stammende Frau hatte zusammen mit ihrem Mann Rami Elyakim (60) am unglückseligen 19. Dezember 2016 den Weihnachtsmarkt an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche in Berlin besucht. Dalia Elyakim starb, während ihr Mann schwer verletzt überlebte.

Rami Elyakim wurde nach dem Anschlag im lebensgefährliche Zustand und ohne Bewusstsein ins Wenckebach-Krankenhaus in Berlin-Tempelhof eingeliefert. Dort wurde er in ein künstliches Koma versetzt. Mehrere Operationen an Becken und beiden Oberschenkeln folgten. Erst Anfang Januar 2017 konnte er in Begleitung der behandelnden Ärzte nach Israel ausgeflogen werden.

Die unbeantwortete Frage nach dem Terroranschlag in Berlin – Foto: LyrAg

Krikowski und seine Frau Margreet (52) gehörten zu den ersten Bürgern, die den Ort des Verbrechens aufsuchten und sich mit Plakaten und der Zufügung von Namen der nach und nach bekannt gewordenen Opfer für ein würdiges Gedenken einsetzten. Dort stellte das engagierte Ehepaar auch ein Foto von Dalia Elyakim auf. Nach einem Besuch bei Rami Elyakim in Israel im Oktober 2017 startete Margreet und Stefan Krikowski eine Spendenaktion, um dem durch das Attentat berufsunfähig gewordenen Rami zu unterstützen.

„Ein eindeutig antisemitischer Akt“

Stefan Krikowski weist in seiner Strafanzeige darauf hin, dass „die Fotos von anderen Opfern (Angelika Klösters, Nada Cismar, Peter Volker und Klaus Jacob) nicht entfernt oder beschädigt wurden.“ Aus seiner Sicht sei dies „eindeutig ein antisemitischer Akt“ , da nur dass von ihm und seiner Frau „stellvertretend für Rami Elyakim aus Herzliya / Israel“ aufgestellte und eingerahmte Foto des israelischen (jüdischen) Terroropfers Frau Dalia Elyakim gestohlen wurde.

Dieser Diebstahl sei „insofern entsetzlich, da dieser bewusst das Andenken an das ermordete Opfer aus Israel verunglimpft und damit die Totenruhe, das Trauern und Gedenken“ am Ort des Terroranschlages für Angehörige und Freunde des Opfers zutiefst gestört werden.

Krikowski kündigte an, er werde zusammen mit seiner Frau in den nächsten Tagen am Gedenkort vor ihrem eingemeißelten Namen ein neues Foto von Dalia Elyakim an der Gedächtniskirche aufstellen.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.428).

 

 

 

Berlin, 17.12.2017/cw – Vor einem Jahr, am 19. Dezember 2016, raste um 20.02 Uhr ein von Anis Amri gesteuerter Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz – zwölf Menschen starben, mehr als 60 wurden verletzt. Amri hatte zuvor den polnischen Lkw-Fahrer Lukasz Urban ermordet. Ein Jahr lang wurde seither an der Berliner Gedächtniskirche mit einem improvisierten Kerzenmeer an den Anschlag erinnert. Jetzt soll zum ersten Jahrestag am 19. Dezember eine dauerhafte Gedenkstätte eingeweiht werden.

Das ZDF zeigt aus diesem Anlass am Sonntag, 17. Dezember 2017, 23.30 Uhr, und am Montag, 18. Dezember 2017, 20.15 Uhr die Dokumentation „Berlin Breitscheidplatz – Leben nach dem Attentat“. Die Filmemacher begleiten die Angehörigen der Opfer auf ihrem Weg vom Terror-Anschlag bis zum ersten Jahrestag. Die Hinterbliebenen treffen sich regelmäßig und helfen sich gegenseitig auf dem Weg zurück in den Alltag. Der Beitrag informiert über diesen schwierigen Weg, auf je eigene Weise das Geschehen zu verarbeiten – die eine „mit dem Willen zur Aufklärung, der andere mit Verdrängung, Wut im Bauch oder dem Wunsch nach Versöhnung,“ heißt es in der ZDF-Mitteilung zu diesem Film.

Öffentliches Gedenken von 14:00 – 20:30 Uhr

Zu einem „Öffentliche Gedenken“ am Jahrestag des Terroranschlags hat die Gemeinde der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche aufgerufen. „Wir möchten es ermöglichen, dass am Jahrestag ab 14:00 Uhr die Berliner Bevölkerung die Möglichkeit hat, an den dann eingeweihten Gedenkort neben der Gedächtniskirche zu kommen,“ heißt es in einem entsprechenden Aufruf.

Bis 13:00 Uhr finden diverse Veranstaltungen zur Einweihung des Gedenkortes mit den Hinterbliebenen der Terror-Opfer und weiteren Betroffenen in Anwesenheit von Repräsentanten des Öffentlichen Lebens unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, was teilweise bereits auf harsche Kritik gestoßen ist. Die Veranstalter geben andererseits als Begründung Erfordernisse der Diskretion und der Sicherheit an.

Zum „Ausgleich“ hat die Kirchegemeinde „stellvertretend für die Berliner Zivilgesellschaftab 14:00 Uhr eine „Versammlung auf dem Breitscheidplatz angemeldet“. Zu diesem Zweck ist der gesamte Bereich des Weihnachtsmarktes, die Budapester Straße in diesem Bereich und die nördliche Fahrbahn des Kurfürstendamms für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Ab 18:30 Uhr lädt die Gedächtniskirchen-gemeinde zu einem ökumenischen Friedensgebet in der Kirche ein. Ab 19:30 Uhr findet gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft City e.V. und dem Berliner Schaustellerverband e.V. eine Friedenskundgebung auf dem Breitscheidplatz statt. Als Höhepunkt sollen alle Anwesenden um 20:02 Uhr, dem Zeitpunkt des Anschlages, unter dem Geläut der Kirchenglocken mit Kerzen der Opfer gedenken.

Vereinigung: Alle Weihnachtsmärkte ab 19:00 Uhr schließen

Bundeskanzlerin Angela Merkel wird Angehörige der Opfer und Betroffene des Anschlags erstmals nach dem Attentat am morgigen Montag zu einem Gespräch empfangen. Das Kanzleramt hatte betont, dass die Einladung noch vor einem Protestbrief an die Bundeskanzlerin ausgesprochen worden sei. Betroffene hatten sich kürzlich in einem Offenen Brief an die Kanzlerin über die mangelnde Unterstützung und Wahrnehmung durch die Institutionen beschwert.

Die in Berlin ansässige VEREINIGUNG 17. JUNI hat am Sonntagabend dazu aufgerufen, a l l e Weihnachtsmärkte am 19. Dezember „ ab 19:00 Uhr zum Gedenken an den Anschlag vor einem Jahr“ zu schließen. Es bedürfe „eines solidarischen Zeichens, damit die beteuerte Anteilnahme die notwendige Glaubwürdigkeit der erklärten Trauer und Erschütterung“ erhalte, so der Vorstand. Es reiche keineswegs aus, zum Zeichen der Trauer die „selbstverständliche Schließung des Weihnachtsmarktes an der Gedächtniskirche“ anzukündigen und zu vollziehen. Es sei „eine Frage des Anstandes, auch der politischen Moral in unserer Stadt, zum Zeichen der Trauer um die Opfer und der Solidarität mit den Betroffenen für wenige Stunden auf Gewinne und Fröhlichkeiten zu verzichten.

 © 2017 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 03030207785 (1.329).

 

Mainz/Berlin, 4.12.2017/cw – Das ZDF-Magazin „Frontal 21“ sendet am morgigen Dienstag, 5. Dezember, um 21:00 Uhr eine Doku zum Fall des Terror-Attentäters vom 19.12.2016: „Die Akte Anis Amri – Der Terrorist und die Fehler der Fahnder“.

In einer Pressemitteilung des ZDF heißt es dazu:

„Die Autoren befragten Angehörige und Bekannte Amris, Ermittler, Zeugen und Überlebende des Terroranschlags, sichteten zehntausende Seiten Ermittlungsakten. Ihre Bilanz: Behördenchaos verhinderte, dass der Islamist Amri rechtzeitig gestoppt wurde. „Der Anschlag vom 19. Dezember 2016 hätte verhindert werden können und verhindert werden müssen“, ist Hans Christian Ströbele von Bündnis 90/Die Grünen, langjähriges Mitglied des Parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollgremiums, überzeugt.

Der Film zeichnet den Weg des späteren Attentäters von seiner Heimatstadt in Tunesien bis zum Tag des Anschlags in Berlin detailliert nach. Der Bruder Amris und Mithäftlinge aus Italien beschreiben, wie und warum sich Amri radikalisierte. Die Autoren konnten tausende Seiten interne Ermittlungsakten einsehen und auswerten. Sie stießen auf Widersprüche, Fehleinschätzung und Vertuschungsversuche der Behörden. Sie rekonstruierten, dass frühe Warnungen vor dem späteren Attentäter nicht ernst genommen wurden. Zum Beispiel die eines syrischen Flüchtlings, der mit Amri zusammen in einem Flüchtlingsheim wohnte. Selbst Hinweise des marokkanischen Geheimdienstes blieben folgenlos.

Im Film kommen auch Überlebende des Anschlags zu Wort, die bis heute nicht verstehen können, warum die deutschen Sicherheitsbehörden den Mörder Anis Amri nicht stoppten.“

Amri hatte am 19. Dezember des vergangenen Jahres einen LkW gekapert, dessen Fahrer ermordet und das Fahrzeug in Terror-Absicht in den damals noch ungeschützten Weihnachtmarkt an der Gedächtniskirche in Berlin gesteuert. Insgesamt zwölf Menschen starben sofort oder an den Folgen des heimtückischen Anschlags.

Nachdem zunächst jede Verantwortlichkeit in Abrede gestellt wurde, kam die Politik nicht umhin, die zunächst schleppend anlaufenden Untersuchungen wesentlich zu konzentrieren, was nicht zuletzt neben der harschen öffentlichen Kritik auch eine Folge der Installation eines Untersuchungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus war. Auch im Bundestag wird zunehmend vernehmlicher ein Untersuchungsausschuss gefordert.

Ermittlungen „aus zutreffenden Gründen“ abgelehnt 

Die Vereinigung 17. Juni in Berlin hatte unmittelbar nach dem Anschlag „Anzeige gegen Unbekannt“ erstattet. Die Anzeige wie die folgende Beschwerde beim Generalstaatsanwalt wurden abgewiesen (161 Zs 155/17). Die Generalstaatsanwaltschaft sah sich „nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt“, hieß es lapidar in dem Bescheid vom Februar 2017. Und: „Bloße Vermutungen und Möglichkeiten begründen noch keinen Anfangsverdacht. Nach den genannten Vorschriften ist die Staatsanwaltschaft somit nur dann zu einem Einschreiten berechtigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen“.

Der Vorstand sah hingegen in seiner Argumentation einer „unterlassenen rechtzeitigen Errichtung von Beton-Barrikaden vor den Weihnachtsmärkten“ nach dem Attentat in Nizza einen hinreichenden Verdacht, der eine Untersuchung einer möglichen strafrechtlich zu bewertenden Unterlassung durch verantwortliche Behörden erforderlich gemacht hätte. „Wenn unserer Strafanzeige keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat entnommen werden konnten, sieht das aus unserer Sicht eher nach einer tatsächlichen zusätzlichen Vernebelung von Verantwortlichkeiten unter Anwendung formaler Juristerei aus als nach einem Willen, alle Möglichkeiten der Aufklärung von Vorgängen zu prüfen, die einen derartigen furchtbaren Anschlag erst ermöglicht haben,“ erklärte der Verein in seiner Reaktion auf den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft.

© 2017 Redaktion Hoheneck – Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.323).

Berlin, 01.03.2017/cw – Die in Berlin ansässige Vereinigung 17. Juni 1953 ist erneut mit ihren Bemühungen gescheitert, eine Untersuchung über mögliche strafrechtlich zu beurteilende Unterlassungen im Vorfeld des Attentates vom 19. Dezember an der Berliner Gedächtniskirche zu veranlassen.

Wie der Verein heute in einer Presseerklärung mitteilte, hat die Generalstaatsanwaltschaft in einem Bescheid (161 Zs 155/17) die Beschwerde gegen die Ablehnung eines von dem Verein durch eine Anzeige angestrebten Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft abgewiesen. Nach Prüfung des Sachverhaltes sieht sich die Generalstaatsanwaltschaft „nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt“, heißt es lapidar in dem Bescheid. Und: „Bloße Vermutungen und Möglichkeiten begründen noch keinen Anfangsverdacht. Nach den genannten Vorschriften ist die Staatsanwaltschaft somit nur dann zu einem Einschreiten berechtigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen“. Der Staatsanwaltschaft sei es verwehrt, in Ermittlungen „dahingehend einzutreten, ob eine Straftat begangen worden ist“.

Die Vereinigung reagierte enttäuscht auf die erneute Abweisung: „Wenn hier unserer Strafanzeige keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat entnommen werden konnten, sieht das aus unserer Sicht eher nach einer tatsächlichen zusätzlichen Vernebelung von Verantwortlichkeiten unter Anwendung formaler Juristerei aus als nach einem Willen, alle Möglichkeiten der Aufklärung von Vorgängen zu prüfen, die einen derartigen furchtbaren Anschlag erst ermöglicht haben.“

Der Vorstand sieht in seiner Argumentation einer „unterlassenen rechtzeitigen Errichtung von Beton-Barrikaden vor den Weihnachtsmärkten“ einen hinreichenden Verdacht, der eine Untersuchung einer möglichen strafrechtlich zu bewertenden Unterlassung durch verantwortliche Behörden erforderlich mache.

Resignierend teilte der Vorstand mit, dass „unsere Mittel leider nicht ausreichen, eine entsprechend ausgestattete Kanzlei mit der Wahrnehmung des Interesses an einer sauberen und zweifelsfreien rechtlichen Beurteilung“ zu beauftragen. So bleibt der schale Geschmack einer „selbstbezogenen Entscheidung, da auch die Generalstaatsanwaltschaft laut Berichten in den Medien in mögliche Unterlassungen bei der rechtzeitigen Festsetzung des Attentäters vor dessen Anschlag involviert gewesen sein soll und insoweit der Verdacht einer Befangenheit in eigener Sache nicht völlig als aus der Luft gegriffen erscheint.“

V.i.S.d.P.: Vorstand Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Mobil: 0176 – 4806 1953
oder vereinigung.17juni1953@gmail.com – Kaiserdamm 9, 14057 Berlin

 

 

PRESSEERKLÄRUNG

Berlin, 05.02.2017/cw – Die VEREINIGUNG 17.JUNI 1953 e.V. in Berlin hat wie angekündigt beim Generalstaatsanwalt in Berlin Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft vom 17.01.2017 eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte die Aufnahme von Ermittlungen gegen „Unbekannt“ nach einer Strafanzeige der Vereinigung 17. Juni abgelehnt, weil „keine konkreten Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat“ im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag vom 19.12. vergangenen Jahres auf dem Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche vorlägen (234 Ujs 5/17).

Eingangsstempel: 3.02.2017

Eingangsstempel: 3.02.2017

Bei dem Anschlag kamen 12 Menschen ums Leben, nahezu 50 Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.

In seiner Beschwerde weist der Vereinsvorstand darauf hin, „daß die Aufstellung von Beton-Sperren n a c h dem erfolgten Terror-Anschlag die strafrechtliche Prüfung rechtfertigt, warum diese Sperren nach den Erkenntnissen des Anschlages von Nizza und den bis Dezember 2016 bei den einschlägigen Behörden vorliegende bzw. erkannte Bedrohungslage nicht bereits zu Beginn des Aufbaus der Weihnachtsmärkte aufgestellt worden sind. Zumindest der am 19.12. in Berlin erfolgte Anschlag hätte sich durch eine solche Maßnahme verhindern lassen.“ Im Übrigen sei der Bescheid auch rechtsfehlerhaft, „weil er auf den erhobenen Vorwurf und vorrangigen Gegenstand des Strafantrages, die Unterlassung, nicht eingeht“, so der Verein. Überdies liege eine Überprüfung auf strafrechtliche Relevanz im öffentlichen Interesse. Es sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dem schweren Vorwurf der Unterlassung durch entsprechende Ermittlungen nachzugehen. Erst n a c h diesen Ermittlungen wäre eine Entscheidung zu treffen. Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft „augenscheinlich ausschließlich nach einer juristischen Begründung für die Ablehnung der von ihr nicht für erforderlich gehaltenen Ermittlungen gesucht“, stellte die Vereinigung in ihrer Beschwerde fest.

Der Vorstand hat beantragt, den vorstehenden ablehnenden Bescheid der Staatsanwaltschaft aufzuheben und diese durch den Generalstaatsanwalt anzuweisen, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen.

VEREINIGUNG 17. JUNI 1953 e.V.                                                                                                                                                                                                         Der Vorstand

V.i.S.d.P. / Rückfragen: Carl-Wolfgang Holzapfel, Vorsitzender/Pressesprecher, Tel.: 030-30207785 oder 0176-4806 1953 (1.218).

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