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Von Tatjana Sterneberg*
Berlin, 12.04.2021/tst – Der Verein „Berliner Unterwelten e.V.“ hat dem einstigen Mauer-Demonstranten und Tunnelbauer Carl-Wolfgang Holzapfel (77) die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Die Ehrung erfolgte mehr oder weniger zufällig zum 77. Geburtstag des Vor-sitzenden der Vereinigung 17. Juni 1953. In der Ehrenurkunde wird die Verleihung mit den „besonderen Verdiensten und außergewöhnlichem Engagement für unseren Verein“ begründet.

Ehrenurkunde des Vereins „Berliner Unterwelten e.V.“
In einer ersten Reaktion zeigte sich Holzapfel „tief bewegt.“ Diese Ehrung sei für ihn zweifellos „wertvoller, als jedes staatliche Kreuz.“ Komme sie doch von einer Gemeinschaft, die sich ebenso um die Aufarbeitung der Berliner Geschichte und hier speziell der spannenden Unterwelten in der Wieder-Hauptstadt verdient gemacht hat. Und dies alles vornehmlich auf ehrenamtlicher Basis.
Holzapfel hatte bereits im Alter von 14 Jahren ein „Deutschland-Papier“ entworfen, in dem er Wege zur Wiedervereinigung des geteilten Landes unter internationaler Beteiligung aufgezeigt hatte. Nach dem Bau der Mauer am 13. August vor sechzig Jahren widmete er sich dem Kampf gegen diese „neuerliche KZ-Mauer“ in Deutschland“. Der junge Mann schwor vor der zugemauerten Versöhnungskirche in der Bernauer Straße „so lange zu kämpfen, bis diese Mauer gefallen sein“ oder er „nicht mehr leben würde.“
Zahlreiche Hungerstreiks gegen das Ulbricht-Honecker-Bauwerk, Demonstrationen für die Freilassung politischer Gefangener, die spontane Errichtung von Kreuzen für ermordete Flüchtlinge und die aktive Beteiligung an einem Fluchttunnel, dem sogen. Weinstein-Tunnel (1963) prägten für Jahrzehnte das Leben des späteren Bankkaufmanns. 1966 wurde er sogar nach seiner Festnahme am Checkpoint Charlie (Oktober 1965) für sein Engagement in Ost-Berlin zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Auch nach dem Freikauf durch die Bundesregierung (Oktober 1966) führte er unermüdlich seinen gewaltlosen Kampf gegen die Mauer fort. Letztlich demonstrierte er am 28. Jahrestag, dem 13.August 1989, „für die Einheit Berlins und Deutschlands“ am Checkpoint Charlie. Über drei Stunden lag er dort auf dem berühmten weißen Strich, der dort die Trennung markierte, ehe er nach langwierigen Verhandlungen zwischen der amerikanischen und sowjetischen Besatzungsmacht von Beamten der West-Berliner Polizei weggetragen wurde.
Als wenige Monate später die Mauer fiel, bezeichnete sich Holzapfel als „den glücklichsten Menschen.“ Auch nach dem Mauerfall widmete er sich dem Thema. So wirkte er im Rahmen der Währungsunion in Eisenach für die COMMERZBANK. Dort unterbrach er im August 1990 seine Tätigkeit, um in Berlin vor dem noch existierenden „Justizministerium der DDR“ einen unbegrenzten Hungerstreik gegen den Justizminister Prof. Wünsche zu beginnen. Wünsche trat sechs Tage später von seinem Amt zurück. Holzapfel hatte kritisiert, dass der Justizminister einer „frei gewählten Regierung“ dieses Amt bereits unter Ulbricht und Honecker inne gehabt habe.
Seinen letzten Hungerstreik führte der nunmehrige Vorsitzende der „Vereinigung 17. Juni 1953“ im Sommer 2005 vor dem heutigen Bundesministerium für Finanzen durch, vor dem im Juni 1953 tausende Arbeiter für „freie Wahlen“ demonstriert hatten. Nach neun Tagen brach der sichtlich Entkräftete seinen Hungerstreik „gegen die Entfernung der Fototafeln an der Fassade des einstigen „Haus der Ministerien“ ab, die dort an den Volksaufstand vom 17. Juni erinnerten. Seine Forderung, den Platz vor dem Ministerium nach dem Volksaufstand zu benennen, wurde erst 2013 nach langen internen Kämpfen umgesetzt.
* Tatjana Sterneberg ist ehemalige Hoheneckerin und Mitglied im Vorstand der Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. in Berlin. Der Beitrag erschien zuerst unter „Redaktion Hohenecker Bote“.
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.631).
Berlin, 03.04.2019/cw – Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 13.03.2019 den Antrag einer Betroffenen auf strafrechtliche Rehabilitierung „im Hinblick auf ihren Aufenthalt in der ehemaligen DDR bis zum 9. November 1972 als unzulässig“ verworfen (551 Rh – 152 Js 229/18 Reha – 249/18).
Menschliche Tragödie ignoriert
Hinter diesem unauffällig wirkenden Juristen-Deutsch verbirgt sich in Wahrheit eine (weitere) menschliche Tragödie im einstigen DDR-Unrechtsstaat. Die Antragstellerin war zwei Monate vor dem Mauerbau am 13.08.1961 geboren worden. Ihr Vater, bereits in den Augen der DDR „republikflüchtig“, weil er diese eigenmächtig verlassen hatte und nach West-Berlin übergesiedelt war, hatte für seine junge Familie eine Wohnung in der Soldiner Straße im West-Berliner Bezirk Wedding ausfindig gemacht. Um diese bezugsfertig zu machen, übergaben die jungen Eltern ihre neugeborene Tochter am Wochenende vor dem legendären Mauerbau den Eltern der (noch) in Ost-Berlin wohnenden jungen Mutter. Am folgenden Sonntag wurde die Sektorengrenze gesperrt, der Ulbrichtsche Mauerbau begann. Fortan war den Eltern nicht nur der Zugang zu ihrem Baby versperrt, auch eine Ausreise zu den jungen Eltern wurde von den DDR-Behörden verwehrt. Durch den Verbleib der Mutter in West-Berlin wurde nun auch diese als „republikflüchtig“ eingestuft. Somit waren beide Eltern im DDR-Sprech „Staatsfeinde“.

1963: Direkt vor der Mauer begann der Tunnel. Auf dem Foto der Vater der Antragstellerin – Foto: LyrAg/RH
Der Vater wurde bereits durch die NS-Diktatur politisch verfolgt
Hinfort sann der Vater, ein aufgrund seiner jüdische Abstammung bereits im Dritten Reich verfolgtes Kind – der Großvater wurde 1943 in Auschwitz ermordet – nach Wegen, seine Tochter in den freien Westen zu holen. Schließlich begann er im Frühjahr 1963 einen Tunnelbau unmittelbar hinter der Abgrenzung zum ehemaligen Güterbahnhof an der Bernauer Straße, die an dieser Stelle durch den Mauerbau zur Staatsgrenze avanciert war. Nach Monaten der Plackerei sechs Meter unter der Erde wurde der Tunnel verraten. Nur wenige Meter fehlten zum ausersehenen Fluchtpunkt in einem Haus an der Oderberger Straße. Der sogen. Weinstein-Tunnel war vor einem Jahr spektakulär durch Bauarbeiten der Berliner Wasserwerke wiederentdeckt worden, worüber international medial bis hin zur New-York-Times berichtet wurde.
Da auch die Großeltern des inzwischen zweijährigen Kindes durch den Tunnel flüchten sollten, wurden auch diese neben 19 weiteren Personen verhaftet und zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Großmutter kam in das berüchtigte Frauenzuchthaus Hoheneck, der Großvater mußte seine Strafe in Rummelsburg verbüßen. Eine fluchtwillige und ebenfalls verurteilte Frau starb in der Haft.
Das MfS ordnete die Heimeinweisung an
Infolge der Inhaftierung ihrer Großeltern kam die Zweijährige durch entsprechende Anweisung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in ein Heim. Das Gericht sieht in dieser Maßnahme keine Unterbringung, „die der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient“ hat. „Die Einweisung der Betroffenen erfolgte, da ihre Großeltern, bei denen sie nach der Ausreise ihrer Eltern nach Berlin (West) lebte, versuchten, aus der ehemaligen DDR zu flüchten und festgenommnen wurden,“ so das Gericht in seiner Begründung und weiter: „Da aufgrund der Inhaftierung beider Großeltern eine angemessene Betreuung der Betroffenen zunächst nicht möglich war, erfolgte die vorübergehende Heimunterbringung ausschließlich aus fürsorgerischen Gründen. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Betroffene aufnahmebereiten Dritten aus politischen Gründen gezielt vorenthalten werden sollte.“
„Beschluss ein justizpolitischer Skandal“
Die in Berlin ansässige VEREINIGUNG 17.JUNI, die die Antragstellerin ggüb. dem Landgericht vertritt, spricht in einer ersten Stellungnahme von einem „justizpolitischen Skandal.“ Dreißig Jahre nach dem Mauerfall erachtet ein hohes Gericht die Verbringung eines Kindes wegen der rechtswidrigen politischen Haft seiner betreuenden Großeltern in ein Heim als eine „fürsorgerische Maßnahme“, aus der keine politische Verfolgung abzulesen sei. „Die Verweigerung der Ausreise des Kindes zu seinen Eltern werde skandalös ignoriert und somit im Nachhinein als rechtens betrachtet.“
Auch wenn der angewiesene Heimaufenthalt durch die folgende Aufnahmebereitschaft der Urgroßmutter relativ kurz war, bleibe der Kindesentzug ggüb. den republikflüchtigen Eltern, bzw. die Vorenthaltung der Eltern dem Kind gegenüber ein „Unrechtstatbestand, der, solange dieser nicht durch eine Rehabilitierung aufgehoben wird, den Anstrich einer rechtsstaatlichen Maßnahme erhalte,“ kritisiert der Verein. Immerhin konnte das Kind nach jahrelangen Bemühungen auch der Bundesregierung erst am 9. November 1972 zu seinen Eltern nach West-Berlin ausreisen. Damit wurde Eltern und Kind ein gegebenes Recht auf ein Zusammenleben über elf Jahre durch die DDR aus leicht nachvollziehbaren politischen und damit rechtsstaatswidrigen Gründen verwehrt. „Die Entscheidung des Gerichtes ist auch unter diesem Aspekt in keiner Weise nachvollziehbar,“ erklärte Vorstandssprecher Holzapfel. Man werde der Antragstellerin empfehlen, Beschwerde gegen den ergangenen Beschluss einzulegen.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030/85607953 (1.394).
Berlin, 9.04.2018/cw – Heute beginnt das einwöchige Seminar (9. – 13.04.2018) des Vereins „Berliner Unterwelten“ unter dem Thema: Tunnelfluchten – Unter der Berliner Mauer, Örtlichkeit: Seminarraum Brunnenstr.142 (direkt am U-Bhf. Bernauer Straße).
Heute: 13.45 Uhr – 15.15 Uhr: Tunnelbau im Grenzgebiet – Spektakuläre Tunnel auf dem Areal des einstigen Güterbahnhofs Berlin Eberswalder Straße: damals Todesstreifen, heute Mauerpark.
15.30 Uhr – 17.00 Uhr
Nach 55 Jahren: Spektakulärer Tunnelfund – Referent: Carl-Wolfgang Holzapfel, bekannt durch seinen Widerstand gegen die Berliner Mauer, der am jetzt entdeckten „Weinstein-Tunnel“ beteiligt war.
Hinweis: Das Seminar ist bereits ausgebucht. Zur Anmeldung für Seminare des Vereins (siehe unter www.berliner.unterwelten.de) nutzen Sie bitte das Anmeldeformular und senden es bitte ausschließlich per Post an: Berliner Unterwelten e.V., Seminare, Brunnenstraße 105, 13355 Berlin oder als Scan per E-Mail an seminar@berliner-unterwelten.de (Übermittlungen per Fax meist schlecht oder gar nicht lesbar).
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Das „Bürgerkomitee 15.Januar“ und der „ASTAK e.V.“ (Stasimuseum), unterstützt vom Verband politisch Verfolgter der Kommunismus e.V. (VPVDK) stellt am Donnerstag, 12. April 18.30 Uhr im ehemaligen Stasi-Gelände im Haus 1 (linker Aufgang), Raum 614, Ruschestr. 103, 10365 Berlin-Lichtenberg (U-Bahn Magdalenenstraße) die erste fundierte Studie zum Thema
Sexueller Missbrauch in der DDR – Historische, rechtliche und psychologische Hintergründe des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in der DDR
unter der Moderation von Christian Booß vor.
„Die Verantwortlichen der SED-Diktatur haben alles getan, ihr Land als „Staat der Jugend“ erscheinen zu lassen. Verschwiegen wurden die Schattenseiten menschlichen Zusammenlebens, die in jeder Gesellschaft auftreten. In der DDR wurde das Thema sexueller Missbrauch systematisch totgeschwiegen. Fälle, die der nicht aufgedeckt oder gar vertuscht wurden, gaben dem Täter die Gelegenheit zu neuen Missbräuchen.“
Das ist die Bilanz der Autorengruppe, die erstmals versucht hat, sich diesem schwierigen Thema der DDR-Geschichte anzunähern. Die Autoren beschäftigen sich seit Jahren mit den Verletzungen von Menschenrechten durch die SED-Diktatur und ihren Folgen bis heute.
Dr. rer. pol. Christian Sachse, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG), Veröffentlichungen zum Forschungsfeld „Opfer der SED-Diktatur“, darunter zu Jugendhilfe und Kinderheimen, politischen Gefangenen und Zwangsarbeit.
Stefanie Knorr, Diplom-Psychologin, ist Mitarbeiterin der Beratungsstelle „Gegenwind“ für politisch Traumatisierte der SED-Diktatur, Veröffentlichungen zu den psychischen und sozialen Folgen politischer und institutioneller Repression unter der SED-Diktatur.
Benjamin Baumgart, Volljurist, ist juristischer Berater der Beratungsstelle der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG).
Hinweis: Der Verein „Bürgerkomitee 15. Januar“ lädt auch regelmäßig zu Geländeführungen in der ehemaligen Stasi-Zentrale ein. Nächster Termin: 6. Mai 2018 um 15.30 Uhr vor Haus 1, Ruschestrasse 103. Eintritt pro Person 8,00 €. Anmeldung unter: bueko_1501_berlin@web.de – Online-tickets: https://www.ticketmaster.de/search/?keyword=stasi
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Im Rahmen der Reihe »Menschen unter Diktaturen« laden die Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße und die Fördergemeinschaft »Lindenstraße 54« in Kooperation mit dem Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) am Donnerstag, 19. April 2018 um 18:00 Uhr in der Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße, Lindenstr.54, 14467 Potsdam, zu folgender Veranstaltung ein:
„Mitarbeiter der sowjetischen Geheimdienste in Potsdam 1945-52“ – Vortrag von Dr. Nikita Petrow (Moskau)
Nikita Petrow, 1957 in Kiew geboren, ist ein russischer Historiker und seit 1990 stellvertretender Vorsitzender des wissenschaftlichen Informations- und Aufklärungszentrums der Menschenrechtsorganisation »Memorial « in Moskau.
Die sowjetischen Geheimdienste waren wichtige Organe der Besatzungsverwaltung in der SBZ/DDR. Ihr Auftrag umfasste die Verfolgung und Internierung von Verantwortlichen der NS-Diktatur, die personelle »Säuberung« der deutschen Verwaltungen, die Unterdrückung von Widerstand gegen die Besatzungsmacht und die Etablierung der sozialistischen Diktatur, Spionage und Spionageabwehr sowie Aufbau und Anleitung von Polizei und Stasi. Nikita Petrow konnte annähernd 1.000 Mitarbeiter der sowjetischen Geheimdienste identifizieren und in dem Band »Die sowjetischen Geheimdienstmitarbeiter in Deutschland« (2010) dokumentieren. Der Vortrag wird sich auf die Tätigkeit der sowjetischen Geheimdienstmitarbeiter in Potsdam konzentrieren. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei!
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.372)
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