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Berlin, 26.06.2012/cw – Am 8. Januar 2011 hatten einige Mitglieder aus der AntiFa-Bewegung vor der Urania Teilnehmer einer Aktion gegen die dort durchgeführte Rosa-Luxemburg-Konferenz überfallen, mit Schlägen traktiert und ein mitgeführtes Schild zertrümmert. Dabei wurde namentlich der Nebenkläger Frieder W. durch einen Boxhieb auf sein Auge so schwer verletzt, dass er im Krankenhaus behandelt werden mußte. Zwei der Täter waren nach den Ermittlungen wegen „schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung“ angeklagt worden. Um 13:00 Uhr verkündete Richter Bröning heute im Saal 371 des Amtsgerichtes Berlin-Moabit nach vier Verhandlungstagen das Urteil: Freispruch für Matthias S. (255 Ds 88/11) und acht Monate auf zwei Jahre Bewährung für den abwesenden Mathias H. (275 Js 1265/11), sowie 600 Euro Schmerzensgeld an den Nebenkläger und durch ein blaues Auge geschädigten Dr. Frieder W., zahlbar in Raten zu je 50 Euro monatlich.
Zuvor hatte am letzten Verhandlungstag der Initiator des seinerzeitigen VOS-Foto-Shootings vor der Urania, Ronald L. ausgesagt. Der Zeuge war bereits zur letzten Verhandlung vorgeladen worden, aber nicht erschienen. Gelassen, eher lässig berichtete der Zeuge über die Vorgänge vor eineinhalb Jahren, an die er sich, wie er mehrmals betonte, „verständlicherweise nicht mehr in allen Einzelheiten“ erinnern könne. Immerhin bestätigte er die Sichtweise der Vereinigung 17. Juni, nachdem er die Idee gehabt habe, „ein Foto zu machen, um der Presse den Protest gegen die Rosa-Luxemburg-Konferenz und die Äußerungen der Frau Lötzsch seitens der Opfer übermitteln zu können“. Zu diesem Zweck habe er Vera Lengsfeld und einige Andere angerufen, um sich vor der Urania zu treffen. Man habe sich dann mit einem Schild „aus Holz“ mit dem Emblem der VOS, „welches ja dann zertrümmert wurde“, an der Haltestelle vor der Urania aufgestellt, um das Foto zu machen. Die Zeit (16:30 Uhr) habe man gewählt, weil es „da noch ausreichend hell“ war, andererseits mußte man „wegen des Redaktionsschlusses die Fotos und die Pressemitteilung so um 17:00 Uhr herum“ abliefern.
Versuch, sich an unseren Protest anzuhängen
Der einstige stv. Bundesvorsitzende der VOS (bis Oktober 2011), der als Beruf „Journalist“ und wenig später „Politikwissenschaftler“ angab, wollte zwar Fotos machen, aber durch das Geschehen („die plötzlichen Angriffe seitens der AntiFa“) sei „das Foto verwackelt und nicht verwendungsfähig“ gewesen. Eine Zeugin hatte früher ausgesagt, „leider seien keine Fotos gemacht worden“. Der dato Pressesprecher der VOS hatte in seiner später abgesetzten Pressemitteilung allerdings „auf die beigefügten Fotos“ verwiesen und deren Gebrauch „kostenlos zur Verfügung“ gestellt. Diese Widersprüche fielen angesichts schwerwiegenderer gegensätzlicher Aussagen, mit denen der Richter namentlich den Freispruch für Matthias S. begründete, auch nicht sonderlich mehr ins Gewicht. Allerdings hatte der Zeuge bereits in der Vergangenheit die Wahrheit eher lässig interpretiert. So auch heute in Moabit: Nach Ronald L. habe die Vereinigung 17. Juni versucht, sich an den „Protest unserer Organisation anzuhängen“. Tatsächlich hatte die Vereinigung 17. Juni ihre Demonstration rechtzeitig polizeilich angemeldet, die VOS dagegen spontan am Veranstaltungstag den angeführten Fototermin beschlossen und durchgeführt.
Antifaschismus bedingt die Ablehnung des Kommunismus
Auch die weitere Nebenklägerin und vormalige Zeugin Vera L., die für die Nebenkläger nicht ungeschickt, aber am Strafrecht vorbei plädierte, fügte wahrheitswidrig erneut in ihre Ausführungen ein, die Vereinigung habe „mit der rechten Pro-Deutschland-Bewegung gemeinsam“ demonstriert.
Die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete führte weiter aus, „Antifaschismus bedinge die Pflicht zum Antikommunismus“, was hämisches Gelächter bei den AntiFa-Zuhörern auslöste. Die Nebenkläger wollten aber „keine Rache, sondern eher die Hinführung zur Einsicht in das unrechte Handeln“. Vera L. schlug vor, die Angeklagten 100 Stunden mit der Auseinandersetzung mit dem Kommunismus zu beschäftigen; „eine Stunde für eine Million Tote sei gewiss nicht zuviel.“ Im Übrigen hätten die Angeklagten trotz Inserierung in der „jungeWelt“ keine Entlastungszeugen auftreiben können, „was für sich spreche“.
Die Verteidiger wie der Richter wiesen allerdings darauf hin, dass die Politik im Strafrecht nichts zu suchen habe. Auch müssten nicht die Angeklagten ihre Unschuld, sondern die Anklage die Schuld beweisen. Auch zwei weitere Polizeibeamte, die nach Ronald L. als Zeugen vernommen worden und bei den Festnahmen vor Ort beteiligt waren, konnten wie zuvor ihre vier Kollegen keine die Angeklagten belastenden Angaben zur Sache machen.
Für die Verurteilung von Mathias H. sprachen laut Richter „die übereinstimmenden Zeugenaussagen“, die den Angeklagten „im Gegensatz zu Matthias S.“ gut beschreiben konnten, wobei einer übereinstimmend angegebenen grünen Jacke, die der Beschuldigte zur Tatzeit trug, durchaus Bedeutung zukam.
Die Staatsanwältin hatte zuvor für Mathias H. 11 Monate Haft, für Matthias S. acht Monate auf Bewährung gefordert. Beide sollten zudem 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Verteidiger hatten pflichtschuldig auf Freispruch plädiert.
Siehe auch:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/230868.lengsfelds-weltbild.html?sstr=Lengsfelds|Weltbild
http://www.jungewelt.de/2012/06-27/050.php
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785
Berlin, 29.05.2012/cw – Blaues Auge, Rosa-Luxemburg-Konferenz, zweiter Teil: Heute marschierten im Zeugenstand beim Amtsgericht Moabit in der Berliner Turmstraße zahlreiche Zeugen auf. Sie sollten den vorsitzenden Richter Bröning dabei unterstützen, Licht in die Geschehnisse um Hiebe, Schläge und ein blaues Auge vor einem Jahr zu bringen. Gesine Lötzsch, zwischenzeitlich zurückgetretene Partei-Chefin von DIE LINKE, war auf die zündelnde Idee gekommen, für die Rosa-Luxemburg-Konferenz im Januar 2011 die Suche nach neuen Wegen zum Kommunismus auszurufen und wollte dies auch standesgemäß u.a. mit einer ehemaligen Terroristin der RAF im Kulturtempel URANIA, dem Tagungsort, diskutieren.
Das rief immerhin den Widerstand einiger Unentwegter hervor, die nach über 100 Millionen Toten durch Josef Stalin, Mao Zedong, Pol Pot und Co. keine Sehnsucht verspürten, neue Wege in den todbringenden roten Terrorismus zu suchen oder gar zu finden. Unabhängig und ohne Wissen voneinander meldete die Vereinigung 17. Juni, seit dem Volksaufstand von 1953 im Widerstand und Widerspruch zum Kommunismus gestählt und die neue Partei „Pro Berlin“ aus dem rechten politischen Spektrum bei der Polizei Gegendemos zu der Konferenz an. Die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) wollte da nicht nachstehen. Statt sich einer der angemeldeten Demonstrationen anzuschließen oder selbst eine anzumelden, kam der damalige VOS-Pressesprecher Ronald L. im Verbund mit der MdB a.D. und Bürgerrechtlerin Vera L. auf die Idee, nur einen Foto-Termin vor der URANIA „für die Presse“ zu organisieren. Dadurch konnte man auf die Mobilisierung von Mitgliedern verzichten und mit wenig Aufwand den Protest der ältesten und nach eigenen Angaben größten Verfolgten-Organisation wirksam publik machen. So weit, so gut.
Zwei Angriffswellen der AntiFa
Als man sich schließlich mit ca. 7 Personen aus dem VOS-Bereich am 8. Januar letzten Jahres gegen 16:20 Uhr (so übereinstimmend alle Zeugen) in der Nähe einer Bushaltestelle vor dem Konferenzort sammelte, um für das geplante Foto Aufstellung zu nehmen, stürzte „der Mob“ (Zeugin Edda Sch.) auf die friedlichen Demonstranten los, um auf diese einzuschlagen. Bürgerrechtlerin Vera L. sprach gar von „zwei Angriffswellen“ der AntiFa „von der URANIA“ aus. Jedenfalls wurde der „alte Mann“ (Zeugin Kerstin K.) und VOS-Funktionär Frieder W. niedergeschlagen und noch, „bereits am Boden liegend“ mit Füssen getreten. Mehrere der angetretenen Zeugen erlitten selbst Blessuren, aber „keine Dauerschäden“ (Zeuge Rainer B.). Edda Sch. zog sich beobachtend „zur Seite zurück“, Kerstin K. bemühte sich mutig um den am Boden liegenden Berliner Landesvorsitzenden der VOS, während der Zeuge Mario R. durch einen „Faustschlag auf die Nasenwurzel“ seine Brille verlor (was seine Sehkraft aber nicht sehr beeinträchtigte, da er diese Brille „eher aus modischen Gründen“ trage.)
Gerichtssaal mit Bundestag verwechselt
Trotz gewisser Übereinstimmungen (Verabredung Fototermin, Anwesenheit vor der URANIA, Schläge durch linke Gewalttäter) traten „nach eineinhalb Jahren“, wie mehrere Zeugen betonten, Erinnerungslücken auf, die durchaus nachvollziehbar waren. Einzig die Ex-Bundestagsabgeordnete mühte sich in ihrer fast eineinhalb Stunden andauernden Zeugenaussage um Plausibilität des Geschehens, ohne aber eigene Widersprüche akzeptieren zu wollen. Zum Ausgleich holte sie weitschweifig zu einer Philippika gegen die Vereinigung 17. Juni aus, die im Internet „nur Lügen verbreite“, „gar nicht während des Geschehens anwesend war“ und sich im Gegensatz zu ihr und der VOS mit den „Rechtsextremen von Pro Berlin“ verbündete, um mit „diesen Rechten gemeinsam“ zu demonstrieren. „Wer die Vereinigung 17. Juni zum Gegner hat, braucht keine AntiFa mehr“, so die Ex-Abgeordnete, die den Zeugenstand zeitweilig mit dem abhanden gekommenen Pult im Bundestags-Plenum zu verwechseln schien. Richter Bröning hatte sichtliche Mühe, die sich echauffierende Zeugin von ihrem politischen Ausflug zurückzuholen und auf sachbezogene Zeugenaussagen zu konzentrieren.
Während sinnigerweise eine „grüne“ Jacke gewissermaßen als Corpus delicti durch alle Zeugenvernehmungen geschleift wurde (einer der Schläger sollte diese zur Tatzeit getragen haben), konnte trotz des beherzten Auftritts der exaltierten einstigen Bürgerrechtlerin wenig Licht in das tatsächliche Geschehen gebracht werden. Zeuge Rainer B. weigerte sich nachvollziehbar, aufgrund eigener „schlimmer Erfahrungen in der DDR“ die Angeklagten zu beschuldigen, wenn er „nicht wisse, ob diese tatsächlich vor Ort waren“. Als Tatsache bleibt auch nach dem zweiten Verhandlungstag festzuhalten, dass Nebenkläger Frieder W. zweifelsfrei niedergeschlagen und wegen eines Faustschlages auf ein Auge in einem Krankenhaus behandelt werden mußte. Zeuge Mario R. weigerte sich hingegen, ein Angebot auf Untersuchung in einem Krankenhaus anzunehmen, er habe „schlimmste Erfahrungen mit Ärzten in der erlittenen Haft gehabt“.
Glucksend und grinsend Zeugenaussagen verfolgt
Und das scheint die Crux in diesem Verfahren zu sein: Das Verbrechen eines Überfalls auf friedliche Demonstranten durch linke, zumal gewaltbereite Chaoten steht unwidersprochen fest, ebenso die dadurch erlittenen Blessuren und Körperschäden unterschiedlichster Schwere bei mehreren der überfallenen Personen. Ob den zwei Angeklagten aber die Tat nachzuweisen sein wird oder diese daran beteiligt gewesen waren, wird rechtlich kaum einwandfrei zu beurteilen sein. Frieder W., Mario R. und Kerstin K. sprachen gar von „wiedererweckten Traumata“. Wer um die fürchterlichen Haftbedingungen in der zweiten Diktatur weiß, kann dies nachvollziehen, unabhängig von möglich erscheinenden mentalen „Unterstreichungen“ der Tatabläufe vor einem Jahr.
Die im Zuhörerraum wieder zahlreich vertretenen Gesinnungsgenossen der Angeklagten schienen diese Erinnerungen an beweisbare Segnungen des Kommunismus nicht sonderlich zu bewegen. Glucksend und breit grinsend verfolgten sie die Zeugenaussagen, wobei ihnen Vera L. bei allem Ernst dafür leider auch Gelegenheit bot. Die aufgekommene Sicherheit, dass die bisherigen Aussagen wohl kaum zu einer überzeugenden Verurteilung der hier sitzenden Angeklagten ausreichen würden, mag diese Polit-Hasardeure beflügeln, für die brutale Gewalt gegen friedliche Menschen zum Potential politischer Auseinandersetzungen zu gehören scheint (solange diese Gewalt sich gegen Rechts richtet und von Links kommt). Die erneuten Opfer von Gewalt bleiben unter diesem kaum verhohlenen höhnischen Gelächter, mühsam verborgen hinter breitem Grinsen, wiederholt auf der Strecke.
Sie, die einstigen Opfer der zweiten Diktatur, haben noch einen langen Weg in den einst ersehnten Rechtsstaat vor sich, von dem sie sich einst „Gerechtigkeit“ erhofften, wie es die unvergessene Bärbel Bohley formulierte und der ihnen nur das Recht vermitteln kann. Und selbst das nicht garantiert, sondern unter dem Vorbehalt menschlichen Irrtums.
Die nächste (und dritte) Verhandlung wurde auf den 12.06. angesetzt, Beginn 10:00 Uhr, im selben Saal 371. Dann soll neben seinerzeit eingesetzten Polizeibeamten auch der Spiritus rector des „Foto-Termins“ und ehemalige VOS-Bundesvize Ronald L. aussagen.
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953
Berlin, 22.05.2012/cw – Wenige Unentwegte standen vor dem Gerichtsgebäude in der Moabiter Turmstraße und hielten tapfer ihre fünf Plakate in den Himmel: „Keine Verfolgung der AntiFa beim Kampf gegen Rechts“ und ähnliche Sprüche sollten den meist ahnungslosen Besucher auf den bevorstehenden Akt der Rechtsverfolgung unschuldiger Streiter für Demokratie und gegen (rechten) Extremismus aufmerksam machen.
Zum „Kampf gegen Rechts“ gehört für manchen jugendlichen Wort-Verbalisten offenbar auch das Faustrecht, eine Auffassung, die zwei junge Leute nun vor den gesetzlichen Richter im Saal 371 des Amtsgerichtes Berlin-Moabit brachte.
Am 8.01.2011 hatte sich im einstigen Westberliner Kulturtempel URANIA die Rosa-Luxemburg-Konferenz aus dem facettenreichen linken Spektrum versammelt, um u.a. nach „Wegen zum Kommunismus“ zu suchen, wie zuvor die inzwischen zurückgetretene Parteivorsitzende Gesine Lötzsch parolisiert hatte. Das gefiel besonders den Opfern dieses Kommunismus nicht, und so hatte die Vereinigung 17. Juni für den Nachmittag des Tages eine friedliche Protest-Demo angekündigt. Von den politischen Parteien hatte einzig die rechte „Pro-Deutschland – pro Berlin“-Bewegung ebenfalls zur Demonstration aufgerufen.
Vermeintliche Angriffe auf die „braune Ecke“?
Das gefiel weder der auf dem Kongress breit vertretenen AntiFa, noch dem seinerzeitigen Vize-Vorsitzenden und einstigem Pressesprecher der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS), Ronald Lässig. Sah dieser doch nicht nur in der rechten Pro-Deutschland-Partei, sondern auch in der von seinem Amtsvorgänger angeführten Vereinigung 17. Juni eine „braune Ecke“, wie er ein halbes Jahr zuvor an diverse SPD-Genossen via VOS-Computer gemailt hatte. Dieser „braunen Ecke“ wollte der einstige, unrühmlich gekündigte Sprecher beim MDR nicht den Protest gegen die rote Wegsuche überlassen, und so kam er auf die publicity-trächtige Idee, kurzfristig einen „Foto-Termin“ mit Protestanten der VOS zu vereinbaren.
„Etwa gegen Mittag“, so Nebenkläger Frieder Weiße, rief ihn der Pressechef an und unterbreitete seinen geplanten Foto-Coup. Weiße und einige andere Mitglieder sagten spontan zu und so vereinbarte man sich zu einem Termin kurz vor dem allgemeinen Redaktionsschluss der Druckmedien vor der URANIA.
Ob die Mitglieder der AntiFa, die sich – natürlich rein zufällig – vor dem Konferenzort zu „einer Rauchpause“ aufhielten, wie die Angeklagten aussagten, bei ihrem Angriff auf die Foto-Truppe einer Verwechslung mit der „braune Ecke“ unterlagen oder gar einen entsprechenden Tipp erhalten hatten, ließ sich bislang nicht klären. Tatsächlich fühlten sie sich, so die Aussagen der aus Bayern angereisten und angeklagten Genossen, durch „die Plakate“ der Gruppe provoziert. Und als plötzlich „Nazi, Nazi-Rufe“ erschallten, kam es zu den „Rangeleien“, an denen die Angeklagte aber nicht beteiligt gewesen sein wollen. Sie hätten das Geschehen nur beobachtet. Sicher sei bemerkt worden, wie „ein älterer Mann“ zu Boden stürzte, aber „Schläge oder gar Tritte“ habe man nicht bemerkt.
Während sich der Inszenator des Demo-Fotos schnellstens aus dem Staub machte, um aus dem VOS-Büro eine entsprechende Pressemeldung über „das empörende Geschehen“ abzusetzen, mußte sich der von einem Faustschlag auf das Auge und Tritten in den Bauch getroffene Frieder Weiße in eine Erstversorgung „in einem Polizei-Auto“ und anschließende ärztliche Behandlung im Klinikum Steglitz begeben. Sein VOS-Kollege Mario R. habe in dem Angriffs-Getümmel seine 370Euro-teure Brille verloren, andere Mitglieder seien ebenfalls mit Tritten „gegen den Körper“ traktiert worden.
Öffentliches Interesse an Strafverfolgung
Während die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage auf den Straftatbestand der schweren Körperverletzung und der Sachbeschädigung (Zertrümmerung des mitgeführten VOS-Plakates) hinwies und ein „öffentliches Interesse an der Verfolgung“ attestierte, verlegte sich die Verteidigung der beiden AntiFa-Genossen auf Beschuldigungen der Polizei vor Ort, die zahlreiche Rechtsverletzungen begangen habe. So habe man den Festgenommenen den Grund dafür vorenthalten und die „angeblichen Opfer“ der Attacken vor die Polizei-Fahrzeuge geführt, um diesen einen Blick auf die Delinquenten zu ermöglichen. Im Übrigen hätten die Angeklagten „zu keiner Zeit aktiv am Geschehen mitgewirkt“ und seien „nur Beobachter“ gewesen.
Nebenkläger Frieder Weiße, der sich als „Kultur-Anthropologe“ bezeichnete („Nicht von Beruf, aber die Ausrichtung.“) und zum Termin zerzaust wirkend erschienen war, was im Zuhörerbereich zu anzüglichen Bemerkungen führte, konnte die Ausführungen der Verteidigung nicht widerlegen. Auf mehrere Fragen sowohl des Richters, der souverän durch das Verfahren führte, wie der Anwälte auf der Verteidigerseite konnte er nur betonen, er könne sich nicht an die Angeklagten erinnern, wie er auch sonst durch „die erlittenen Körperschäden“ Erinnerungslücken habe. Auf die Frage nach anhaltenden Folgen sagte der Nebenkläger als Zeuge aus, wegen seiner Blessur am Auge „so ca. 14 Tage“ in Behandlung gewesen zu sein, mit seiner Verletzung am Ellenbogen habe das wesentlich länger, „so um die zwei Monate“ gedauert. Weiße betonte auch, er habe traumatische Folgen verarbeiten müssen (Schlafstörungen), dies sei nicht das erste Mal gewesen. Er sei um 1970 in politischer Haft gewesen und über seine traumatischen Haftfolgen könne man im Internet lesen.
Straffähige Angriffe
Auf die Frage eines Verteidigers, ob es denn nicht ratsam sei, den einstigen Pressesprecher Ronald Lässig vorzuladen, meinte Weiße, dies sei „wohl nicht empfehlenswert, weil dies nichts bringe.“ Genau dies aber will das Gericht nun tun. Neben der unentschuldigt ferngebliebenen Zeugin Vera Lengsfeld sollen nun auch Ronald Lässig und mindestens drei weitere Zeugen vorgeladen werden. Termin: Dienstag, 29. Mai 2012, 09:15 Uhr, Saal 371, Kriminalgericht Moabit.

Klärungsbedarf: Keine Fotos? (Aussage F.Weisse) – VOS-PE 8.01.2012
Quelle: http://www.vos-ev.de
Für die VOS, deren Bundesvorsitzender Hugo Diederich die Verhandlung aufmerksam verfolgte, unter Umständen kein guter Tag. Muss der nach eigenen Angaben „größte und älteste Verfolgten-Verband“ doch befürchten, das am Rande einer Auseinandersetzung um die gewalttätigen und straffähigen Angriffe der AntiFa auf friedliche Foto-Statisten die Querelen um das Führungspersonal des Verbandes das Licht der Öffentlichkeit erreichen. So klagt beispielsweise der einstige VOS-Vize und Pressesprecher Ronald Lässig gegen die Entlassung aus seiner Beratertätigkeit im Verband und Frieder Weiße muß sich aktuell mit Vorwürfen auseinandersetzen, als Stasi-Opfer-Berater einst selbst mindestens zwei Personen gegenüber dem MfS belastet zu haben. Mit schweren Folgen: Drei und fünf Jahre Haft für die so Düpierten. Am Ende könnte das eintreten, was weder der am 8. Januar vorigen Jahres am schwersten Geschädigte und Nebenkläger, sein Verband noch die anderen Demonstranten wollten: Die angeklagten AntiFa-Mitglieder werden mangels Beweises freigesprochen und die Kommunismus-Opfer bleiben mit ihren Erinnerungen an die Segnungen des Kommunismus, zu denen postmortal nicht nur ein blaues Auge gehört, nicht zum ersten Mal allein. Es scheint, als habe ein alerter einstiger Pressesprecher mehr hinterlassen, als die Idee eines Foto-Termins im Schatten einer Rosa-Luxemburg-Konferenz.
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Jui 1953 e.V., Berlin, Tel. : 030-30207785
Letzte Meldung: Berlin, 20.12.2011/cw – Der anberaumte Termin wurde kurzfristig aufgehoben. Laut Mitteilung des Gerichtes ist ein Verteidiger erkrankt und waren die Nebenkläger(!), unter diesen der VOS-Landesvorsitzende Frieder Weiße, verhindert. Nächster offizieller Termin: 3. Januar 2012, 09:15 Uhr, Saal 371. Noch am letzten Freitag hatte das VOS-Vorstandsmitglied auf der Weihnachtsfeier der VOS (zu der allerdings nur vom Vorstand erwünschte Mitglieder eingeladen worden waren) für eine rege Teilnahme an der Verhandlung geworben. Mehrere Mitglieder waren dieser Aufforderung gefolgt und standen vergeblich vor dem Gerichtssaal. Sie waren offensichtlich verärgert über „die schlechte Information“ seitens ihres Verbandes.
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Berlin, 18.12.2011/cw – Der von vermutlich linken Chaoten inszenierte Überfall auf eine Foto-Gruppe der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) vor der Berliner URANIA im Januar diesen Jahres hat nun ein gerichtliches Nachspiel. Nach Berichten u.a. in der pro-kommunistischen Zeitung junge Welt (15.12.2011, Seite 4, http://www.jungewelt.de/2011/12-15/044.php) soll „die öffentliche Verhandlung am 20. Dezember um 9.15 Uhr im Sitzungssaal 371 des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten in der Turmstraße 91 gegen Matthias Hör (255 Ds 88/11) und Mathias Scheibinger (275 Js 1265/11) beginnen“. Wie die Zeitung berichtete, wurde für den 3. Januar ein zweiter Verhandlungstag angesetzt.
Der Landesvorsitzende der VOS, Frieder Weiße, war infolge des brutalen Überfalls durch einen Faustschlag auf ein Auge verletzt worden und mußte zunächst in einem Krankenhaus behandelt werden. Das Vorgehen der Links-Chaoten war auf breite Empörung gestoßen. Auch die Vereinigung 17. Juni, die im Gegensatz zur VOS zu einer (angemeldeten) Demonstration gegen die „von der LINKEn-Vorsitzenden Gesine Lötzsch propagierte Weg-Suche nach dem Kommunismus“ aufgerufen hatte, verurteilte den „gewalttätigen Überfall auf Andersdenkende, die fatal an die Praxis linker und rechter Gruppen in der Weimarer Republik erinnerten“.
Im Nachgang zu diesem gewalttätigen Überfall versuchten linke Gruppierungen, das Auftreten der VOS und der Vereinigung 17. Juni in Einklang mit einer gleichzeitig stattgefundenen Demo der rechtspopulistischen Gruppierung „Pro Deutschland“ zu bringen und damit eine nicht vorhandene „neo-nazistische“ Nähe der SED-Opfer zu behaupten.
Die Hintergründe des Auftritts der VOS vor der URANIA sind allerdings nach wie vor ungeklärt. Der inzwischen zurückgetretene Pressesprecher und damalige Bundes-Vize der Organisation hatte Mitglieder und die Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld zu einem Fototermin gebeten, um dem Protest der VOS vermutlich öffentliche Aufmerksamkeit zu sichern. Nachdem allerdings der Überfall auf die Gruppe begann, flüchtete der Pressesprecher schleunigst vom Ort des Geschehens, um dann in der VOS-Geschäfststelle einen Bericht über das „empörende Geschehen“ an die Medien abzusetzen. Dieses von Mitgliedern und Beobachtern als „unverständliches im-Stich-lassen von Kameraden“ eingestufte Verhalten des inzwischen als Lügner entlarvten ehemaligen Vorstandsmitgliedes (er hatte auf der VOS-Generalversammlung im Frühjahr 2010 über seine gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem MDR die Unwahrheit gesagt) hatte seinerzeit zu vielfältigen Vermutungen und Spekulationen geführt. Die obskurste, weil wohl weit hergeholte: Der damalige Funktionär verfügte als Genosse über Querverbindungen zur linken Szene; man könne daher eine „inszenierte Provokation“ im Interesse eines medienwirksamen Geschehens nicht ausschließen. Allerdings war sein Vorstandskollege nicht geflüchtet, sondern hatte bis zum Ende der angemeldeten Demonstrationen mit weiteren Mitgliedern der VOS auf einem von der Polizei zugewiesenen Gelände gegenüber der URANIA ausgeharrt.
Zwischenzeitlich haben sogenannte Antifaschisten zu einer Teilnahme an der Gerichtsverhandlung aufgerufen: Damit die „an den Haaren herbeigezogenen Anschuldigungen nicht durchkommen und diese Schweinerei nicht verheimlicht wird, wäre die Anwesenheit von Genossinnnen und Genossen sehr wichtig“, heißt es in einem von der „Roten Hilfe Berlin“ verbreiteten Aufruf.
Ein anderer Gerichtstermin ist inzwischen auch anberaumt: Am 17. Januar 2012 (12:15 Uhr, Raum 512, Magdeburger Platz) treffen sich die einstigen Vorstandskollegen der VOS vor dem Berliner Arbeitsgericht. Dem einstigen VOS-Vize und „Berater für SED-Opfer“ war nach seinem Rücktritt am 25. Oktober von seiner Organisation der Berater-Stuhl „fristlos“ vor die Tür gesetzt worden. Dagegen hat dieser Klage eingereicht.
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953
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