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Von Carl-Wolfgang Holzapfel*
Potsdam, 25.03.2019/cw – Die heutige Ausgabe der BZ titelt: „Minister wirbt schon Spitzel an“. Was durchaus im 30. Jahr des Mauerfalls auf die Titelseite gehört hätte, wird allerdings auf der Seite 6 eher versteckt. Berichten muß man ja schon, aber eher nicht zuviel Aufhebens davon machen. Um was geht es?
Gezielte Anwerbung von „Informationsbeschaffern“
Der Potsdamer Innenminister Karl-Heinz Mielke, Entschuldigung, Schröter (64, SPD) will morgen der Öffentlichkeit, sprich seinen Ministerkollegen und den Landtags-Fraktionen den Entwurf über das neue Verfassungsschutzgesetz vorlegen. Das soll u.a. die gezielte Anwerbung „neuer Spione“ (BZ) ermöglichen. Jedenfalls hat der Minister dem Geheimdienst bereits 37 neue „Mitarbeiter“ zugesagt. Und dies, wie die veröffentlichten Stellenanzeigen ausweisen, zu lukrativen Konditionen: Für die „Sachbearbeiter/Innen zur Informationsbeschaffung“ ist die Eingruppierung in „Vollzeit, Entgeltgruppe E 11 TV-L bzw. bis A13 BbgBesO“, mtl. bis zu „4.000 € zzgl. einer „Sicherheitszulage i.H.v. 153,39 € E (A 9) bzw. 191,73 € (E 11 ab A 10)“ inklusive Sicherheitszulage vorgesehen. Die „Möglichkeit der späteren Verbeamtung“ ist gegeben.

Ein ehem. (verstorbener) Stasi-IM als trauriger Clown (2011) … Wird diese Tätigkeit jetzt salonfähig? Foto: LyrAg/RH
Der Potsdamer Korrespondent Michael Sauerbier stellt in seinem Beitrag in der BZ kritisch fest, dass der Minister bereits schon „seit Wochen“ die Geheimdienst-Jobs im Internet ausschreibt, obwohl das Gesetz noch gar nicht in der jetzt vorzulegenden Fassung beschlossen worden ist. Es geht wohl auch im Ernst gar nicht darum, ob „der Minister in eigener Ressort-Verantwortung“ dies mache durfte, wie Minister-Sprecher Ingo Decker (SPD) versichert (BZ). Es geht vielmehr um eine Bewertung des Vorgangs an sich, die Schaffung und Ausschreibung von (modernisierten) IM-Positionen (Stand 2019) durch die Brandenburger rot-rote Koalition. Diese wollte ja eigentlich den Geheimdienst ganz abschaffen. Nunmehr einigte man sich auf dessen Ausbau.
Mielke tat dies heimlich
Als ehemaliger politisch Verfolgter des DDR-Stasi-Systems reibt man sich verwundert die Augen. 30 Jahre nach dem Mauerfall werden wieder amtlich auskunftsfreudige Hilfspersonen angeworben, um Dritte im Auftrag des Geheimdienstes zu bespitzeln. Der kleine Unterschied: Mielkes Truppe unseligen Angedenkens tat dies heimlich, der demokratische Verfassungsschutz schreibt seine diesbezüglichen Positionen öffentlich aus; Mielke bedachte seine IMs eher mit kärglichen Prämien (Ausnahmen gab es ja immer schon), der Verfassungsschutz bietet lukrative Bezahlung und sogar eine Übernahme in das Beamtenverhältnis an. Wenn das als ausreichende Unterscheidung zwischen Diktatur und demokratischem Rechtsstaat angesehen wird, erscheint mir das zu dürftig, nicht „erklärungsbedürftig“. Denn ob wir „geheime Informanten“ als „IM“ (für die Vergangenheit) bezeichnen oder modern im Jahr 2019 als „Informationsbeschaffer“ titulieren, macht eigentlich keinen Unterschied. Die (meist schmutzige, weil Vertrauen missbrauchende) Arbeit ist die gleiche.
Wo bleibt der Aufschrei der Demokraten?
Wo bleibt hier der Aufschrei unserer professionellen Demokraten? Wo bleibt hier der notwendige Aufschrei der schweigenden Mehrheit? Wo bleibt hier das Aufbegehren aufrechter Sozialdemokraten, deren Genossen einst ebenfalls zahlreich in den Kerkern Ulbrichts, Mielkes und Honeckers verschwanden? Wo bleibt der offene Protest des ansonsten nicht medienscheuen Vizepräsidenten des Landtages (CDU), der nebenher auch Vorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) ist?
Oder wollen wir ernsthaft den einstigen IMs Absolution erteilen, weil sie nur das getan haben, was der Brandenburger Rechtsstaat (nunmehr) augenscheinlich als „notwendiges Übel“ sieht?
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* Der Autor ist Vorsitzender der Vereinigung 17. Juni 1953 in Berlin. Er wurde wegen seiner Demonstrationen gegen die Mauer und für die Freilassung der politischen Gefangenen 1965 von DDR-Organen verhaftet und 1966 zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt.
V.i.S.d.P.: Der Autor und Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-48061953 (1.391).
Eine versuchte Antwort auf Habbo Knoch, JÜDISCHE ALLGEMEINE *
Von Tatjana Sterneberg
Berlin, 30.01.2014/hb – Die Auseinandersetzungen um ein würdiges, sprich angemessenes Gedenken an die Opfer der Diktaturen im 20.Jahrhundert werden heftiger. Vielleicht liegt das ja am ursprünglichen Ausgangspunkt eines Alleinvertretungsanspruches, das die Opfer des Nationalsozialismus unmittelbar nach dem Zusammenbruch der fürchterlichsten Kurzzeitdiktatur der Geschichte angemeldet und in der Folge mit Erfolg durchgesetzt haben. In der Entstehungszeit dieses Alleinvertretungsanspruchs war weder die Ausdehnung der kommunistischen Diktatur durch deren Moskauer Zentrale auf halb Europa noch deren Zusammenbruch im November 1989 abzusehen.
Gerade aber letzteres Ereignis setzte die Forderung der Opfer der kommunistischen Diktatur auf Anerkennung ihrer nachweislich erlittenen Folgen von Folter und politischer Verfolgung frei. Das war und das ist legitim. Denn die Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer Rasse, Religion oder politischen Überzeugung unter Einsatz menschenrechtswidriger oder rechtsstaatswidriger Methoden ist nicht nach der jeweiligen politischen Grundlage zu beurteilen oder einzuordnen. Es ist also völlig gleichgültig, unter welcher Form einer Diktatur Morde, Folter oder sonstige Rechtsverletzungen stattfanden oder stattfinden.
Es geht und es kann also nicht um falsche Prioritäten gehen, wie Habbo Knoch meint, allenfalls um die Diskussion um das WIE und das WO des Gedenkens an diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Holocaust bleibt auch im Rückblick ein nicht fassbares, weil überdimensionales Verbrechen einer zwölfjährigen Diktatur. Punkt. Diesen Anspruch will Niemand – außer einigen Ewiggestrigen – den Opfern und deren Überlebenden streitig machen. Warum aber wollen die Überlebenden des zwölfjährigen bzw. vierjährigen (Wannsee-Konferenz) braunen Holocaust nun den Überlebenden des zweiundsiebzigjährigen bzw. vierzigjährigen (Stalin und Mao-Ära) roten Holocaust das Recht abstreiten, auch ihrer (Millionen) Ermordeten zu gedenken?
Koch bemängelt die angebliche Vernachlässigung des Gedenkens an die fürchterlichste Kurzzeitdiktatur durch die jetzige Große Koalition und führt als Beleg den Jugendwerkhof Torgau, die einstige Stasi-Zentrale oder gar das Archiv der Robert-Havemann-Gesellschaft an. Leider vergessen hat er die zahlreich existierenden und nicht nur finanziell sondern auch im Bewusstsein der Öffentlichkeit bereits fest verankerten Gedenkstätten u.a. in Dachau, Sachsenhausen, Ravensbrück, Bergen-Belsen, das weltberühmt gewordene Holocaust-Denkmal im Zentrum oder die Topografie des Terrors in Berlin.
Letztere steht im unmittelbaren Schatten eines Restbestandes der Berliner Mauer, ein sinnbildliches Zeugnis nicht nur der Berührungen der braunen und der roten Diktatur. Als weiteres Beispiel dieser Berührungen (ich vermeide hier bewußt den Begriff der Übereinstimmung) wäre hier die bereits angeführte Gedenkstätte Sachsenhausen vor den Toren Berlins zu benennen. Hier wird dokumentiert, wie die rote Diktatur die Einrichtungen der braunen Diktatur nahtlos für die Verfolgung ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Gegner übernommen hat. Über 12.000 Tote innerhalb von fünf Jahren allein an diesem Ort (von 1945 – 1950 > Schließung des roten KZ) belegen ebenfalls eine fürchterliche Praxis der anderen Diktatur.
An dieser Stelle soll und kann nicht der historische Diskurs über das tatsächliche und nachweisliche Zusammenspiel beider ideologisch ausgerichteten Diktaturen geführt werden, das würde den Rahmen sprengen. Auch wenn die Versuchung der notwendigen Untersuchung von Übereinstimmungen und gegenseitigen Befruchtungen beider Ideologien bei einem überzeugten Demokraten permanent vorhanden ist. Dabei will ich nicht nur an den von Goebbels und Ulbricht gemeinsam gesteuerten BVG-Streik in Berlin von 1932 erinnern. Wäre es doch nur dabei geblieben. Nein, der sowjetische Geheimdienst, Sinnbild roten Terrors und der vergleichbare NS-Geheimdienst GESTAPO, Sinnbild des braunen Terrors, arbeiteten nach dem Hitler-Stalin-Pakt geradezu freundschaftlich gegen gemeinsame Feinde zusammen. Der Pakt selbst schuf die Grundlagen für den zweiten Weltkrieg. Und … und… und…
Ein Auseinanderdividieren der Opfer beider Diktaturen ist nicht nur schädlich, es beleidigt posthum diese Opfer. Und es liefert den Ewiggestrigen beider Seiten die Munition für ihre zahlreichen Rechtfertigungs-Legenden, mit denen diese heute bereits wieder auf Seelenfang bei historisch ungebildeten, leider oft jungen Bürgern gehen. Nur die Einigung auf gemeinsame Grunddaten, die die Verbrechen der beiden Diktaturen ohne Schnörkel und versuchte Verharmlosungen beschreiben, die Einigung auf Grunddaten eines gemeinsamen Gedenkens kann uns aus dem entstandenen Dilemma führen, das leider auch durch Beiträge wie den von Habbo Knoch in der JÜDISCHEN ALLGEMEINEN nicht gelöst sondern eher verstärkt wird.
Unsere Anstrengungen sollten sich – neben der angeregten und durchaus ernst gemeinten Einigung auf gemeinsame Grunddaten – auf die durchaus gefährlichen Entwicklungen im Schatten der vordergründigen Gefechte um angemessene Orte der Erinnerung konzentrieren. Nicht zuletzt aufgrund des angeführten und sorgsam verteidigten Alleinvertretungsanspruches sind vermutlich unter den Opfern der roten Diktatur (zunächst „nur“) Aversionen gegen die „Alleinvertreter“ entstanden. Jedenfalls lässt sich so z.B. die Schweigespirale gegenüber einem ihrer öffentlichen Sprecher interpretieren, der sich äußerst bedenklich gegenüber den Juden äußerte, als er diese – biblizistisch ummantelt – als „Knechte Satans“ bezeichnete. Das diese Diffamierung 60 Jahre nach dem Ende der NS-Diktatur (bis heute) ohne Aufschrei in Deutschland wieder möglich ist, sollte uns viel mehr beunruhigen, als der Diskurs um die angebliche Bevorzugung von Diktatur-Opfern. Auch das allenfalls verborgene Grummeln der Opfer aus der roten Diktatur gegenüber diesen Äußerungen eines führenden Funktionärs sollte mehr Aktivitäten auslösen, als diese kräftezehrende und dazu überflüssige Eifersüchtelei um die Erwähnung oder Nichterwähnung von Gedenkorten in einer politischen Absichtserklärung.
Wir haben es historisch erlebt und durchlebt, bis in unsere Zeit hinein. Ein anfängliches Schweigen gegenüber zunächst verbalen Entgleisungen kann sehr schnell in Strukturen umschlagen, die den Kapiteln der roten und braunen Tyrannei ein weiteres Kapitel hinzufügen würden. Das kann, das darf nicht im Interesse der Opfer dieser Diktaturen und ihrer Überlebenden liegen. Mit diesem Anliegen könnten wir uns bereits auf ein wichtiges und gemeinsames Grundanliegen einigen, oder?
Der Deutsche Bundestag könnte zum Beispiel im Jahr historischer Erinnerungen ein Symposium veranstalten, auf dem zumindest der Versuch unternommen werden könnte, diese gemeinsamen Grunddaten zu erarbeiten und eine gemeinsam getragene Gedenk- und Mahnmal-Konzeption zu verabschieden. (Die UOKG hat sich selbst durch ihren ggw. Vorsitzenden um die etwaige Organisation eines derartigen Symposiums gebracht.) Die Bundesregierung könnte dann verbindlich erklären, die Ergebnisse dieses Symposiums mit den gegebenen Möglichkeiten umzusetzen.
*Der vorgegebene Artikel von Habbo Knoch erschien in der Zeitung JÜDISCHE ALLGEMEINE vom 23.01.14:
http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/18181
Tatjana Sterneberg (*1952 in Ost-Berlin) wurde 1973 zu vier Jahren Haft in der DDR verurteilt, weil sie der Liebe wegen zu einem Italiener aus West-Berlin ziehen wollte. Sterneberg verbüßte ihre Haft im berüchtigten Frauenzuchthaus Hoheneck. Heute ist sie die Vorsitzende des ersten „Fördervereins Begegnungs-. und Gedenkstätte Hoheneck e.V.“, arbeitet in der Beratung von Diktatur-Opfern und ist im Zeitzeugenprogramm tätig.
V.i.S.d.P.:Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207778
SED-Verfolgte protestieren gegen Versorgung der Ex-DDR-Minister
18.09.2008/cw – „Sie haben sich in der letzten Sendung des ARD-Politmagazins KONTRASTE dezidiert zu der beabsichtigten Ehren-Pension für die Mitglieder des letzten
DDR-Kabinetts geäußert und dabei wenig Verständnis für die Kritik der Opfer-Verbände gezeigt. Als Veranstalter einer Protestdemo möchte ich Sie herzlich einladen, Ihre Position vor den Opfern der DDR-SED-Diktatur zu erläutern.“
Vor einigen Tagen wandte sich die Vereinigung 17.Juni mit diesen Zeilen an den letzten im Bundestag noch vertretenen ehemaligen DDR-Minister im Kabinett von Lothar de Maiziere. Markus Meckel, SPD, hat bislang die Einladung nicht beantwortet.
„Wir rechnen auch nicht mehr damit,“ sagt der Vorsitzende, Carl-Wolfgang Holzapfel. „Aber es würde demokratischem Stil entsprechen, die doch sehr denkwürdige Haltung des ehemaligen DDR-Außenministers zur Ehrenpension, besonders auch für seinen Kollegen Wünsche, der bereits unter Ulbricht das Justiz-Ressort besetzte, nicht nur vor der Fernseh-Kamera, sondern auch vor den SED-Opfern selbst zu vertreten.“
Der 17.Juni-Sprecher erinnert daran, dass ein Teil der DDR-Verfolgten im Gegensatz zur jetzt beschlossenen Ehrenpension für die „Fünf-Monats-Minister“ lediglich mit einer Sozialleistung von 250 Euro abgespeist wurden. „Während die Minister fast das dreifache beziehen, an jeder Erhöhung teilnehmen und diese Ehrenpension auch noch rückwirkend erhalten, wird die Sozialleistung für die Verfolgten in zehn Jahren den Charakter eines besseren Taschengeldes haben, müssen Rentner nach jahrzehntelanger Arbeit oft mit weniger auskommen und schauen Hartz-IV-Empfänger verwundert auf diese Selbstbedienungs-Form der Agenda 2010 für Kurzzeit-Minister.“
Die Ländervertretung wird am 19.September abschließend über das Gesetz beraten. Verfolgte, Rentner und Hartz-IV-Empfänger wollen an diesem Tag vor dem Bundesrat gegen das Ministergesetz protestieren.
V.i.S.d.P.: Carl-Wolfgang Holzapfel Vorsitzender Vereinigung 17.Juni 1953, Tel.: 030-30207785 – Mobil: 017 648 06 1953
cw – Was die Abgeordneten im Deutschen Bundestag jüngst mit den Stimmen der Großen Koalition (gegen DIE LINKE, bei Enthaltungen der FDP und der GRÜNEN) beschlossen, ist ein die SED-Opfer entwürdigender Skandal.
Im Schatten der Fußball-Europameisterschaft schleuste der Bundestag eine Novellierung des Ministergesetzes durch die Ausschüsse. Auf den ersten Blick erschien die Novelle als reformfreudig. Der Beginn der Ruhe-Bezüge für Bundes-Minister sollte weiter hinausgeschoben werden. Versteckt im Text wurde allerdings die Einbeziehung der Minister des letzten DDR-Kabinetts in die Ruhestandsregelung wegen derer besonderen Verdienste um die deutsche Einheit.
Ein sofort verfasstes Protestschreiben der Verfolgten-Verbände an die Fraktionen im Deutschen Bundestag hatte keine Wirkung mehr. Knapp fünfzig anwesende Abgeordnete winkten das Gesetz durch, die Erklärungen der Fraktionen wurden zu Protokoll gegeben. Kein Vertreter des Volkes hielt es für notwendig, persönlich seine Stimme zu erheben.
Dabei verdeckte die Novelle neben der monatlichen Alimentierung der letzten DDR-Minister (ab dem 55.Lebensjahr) zwischen 650 und 800 Euro (Eingangsstufe!) einen weiteren Skandal. Ist doch in diese Ehren-Pension, wie sie in der Begründung benannt wurde, auch ein Mann einbezogen, der bereits als Justiz-Minister unter Walter Ulbricht und Erich Honecker tätig war.
Es reicht! Ich klage die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die diesem Gesetz zugestimmt haben, an, mit diesem Gesetz gegen Text und Geist unserer Verfassung zu verstoßen. Nach dieser Verfassung sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, weiß sich unser Staat den Menschenrechten verpflichtet (Art.1 und 3).
Es ist und es bleibt ein Skandal, weil es diesem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, wenn Minister, die gutbezahlt ihrer Pflicht nachkamen, für weniger als sechs Monate Dienstzeit eine lebenslängliche (Ehren-)Rente in einer Höhe erhalten, die der normale Bürger trotz oft jahrzehnelanger Arbeit nicht erreicht.
Es ist und bleibt ein Skandal, wenn in diese Regelung auch noch ein Minister einbezogen wird, der im gleichen Ressort unter Ulbricht und Honecker gedient hat.
Es ist und es bleibt ein Skandal, wenn einem ehemals aus politischen Gründen zu lebenslänglich Zuchthaus Verurteilten die finanzielle Anerkennung seiner Verfolgung verweigert bleibt, weil er ein zu hohes Einkommen (durch eigene Leistung) hat.
Es ist und bleibt ein Skandal, das einem politisch Verfolgten die soziale Zuwendung verweigert wird, wenn er „nur“ fünf Monate und 29 Tage (z.B. nach versuchter Republikflucht) inhaftiert war und ihm Inhaftierungen im „sozialistischen Ausland“ nicht angerechnet werden.
Es ist und es bleibt ein Skandal, wenn psychiatrisch und beruflich Verfolgten, willkürlich aus politischen Gründen Enteigneten eine monatliche Entschädigung versagt wird, während kurzzeitigen Ministern auf Lebenszeit eine dynamische Rente zunovelliert wird.
Es ist und bleibt ein Skandal, wenn 17 Jahre nach der Wiedervereinigung die Verfolgten der zweiten Diktatur auf deutschem Boden im Gegensatz zu der Ehren-Pension für Minister mit einer Einkommens-abhängigen Sozial-Zuwendung in Höhe von monatlich 250 Euro abgespeist wurden und weiteren (beruflich oder psychiatrisch) Verfolgten ein annehmbarer Ausgleich ihrer Schäden verweigert wird.
Es bleibt ein Skandal, wenn ein solches Gesetz nicht in letzter Minute durch den Deutschen Bundesrat gestoppt oder zumindest wesentlich geändert wird.
Ein Staat, der sich in dieser Form aus der Steuerkasse bedient, damit gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstößt und auch die Würde der Verfolgten eines Unrechts-Systems verletzt, wird zum Verfassungs-Feind, weil er die Grundlagen der eigenen Verfassung untergräbt.
Der Deutsche Bundesrat berät das Gesetz im Innenausschuss am 4. und im Plenum am 19.September.
Carl-Wolfgang Holzapfel
Vereinigung 17.Juni 1953
2.September 2008
* In einem offenen Brief (J´accuse!) wandte sich 1898 der französische Schriftsteller Émile Zola (1840-1902) an den Staatspräsidenten Frankreichs und ergrff Partei für den jüdischen Offizier Alfred Dreyfus. Zola deckte die unsauberen Machenschaften in dem Prozess gegen Dreyfus auf, der in der Folge freigesprochen wurde.
Verfolgten-Verbände appellieren an den Bundesrat
cw – Zum 47.Jahrestag des Mauerbaus haben sich die Verfolgten-Verbände der DDR-SED-Diktatur an den Bundesrat gewandt. In gleichlautenden Schreiben an die Ministerpräsidenten der sechzehn Bundesländer fordert die schriftführende Vereinigung 17.Juni dazu auf, den von Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf abzulehnen.
Bekanntlich hatte der Bundestag am 27.Juni eine Novellierung des sogen. Ministergesetzes beschlossen, in der neben diversen Änderungen auch eine Sonderregelung für die Angehörigen des letzten DDR-Kabinetts Lothar de Maizieres in Form einer monatlichen Rente ab dem 55.Lebensjahr zwischen 650,00 und 800,00 Euro vorgesehen ist. Mitglied dieses Kabinetts war auch Prof. Kurt Wünsche, der bereits unter Walter Ulbricht und Erich Honecker Justizminister war.
In gleichlautenden Schreiben an die Vorsitzenden der Fraktionen im Deutschen Bundestag hatten die Verfolgten-Verbände vergeblich gegen die Alimentierung von Ministern für eine „fünfeinhalbmonatige gut bezahlte Tätigkeit“ protestiert, während den Verfolgten der Diktatur lediglich eine „soziale Zuwendung“ gewährt worden sei, die dazu noch eine „soziale Bedürftigkeit“ voraussetzt.
Dem Gesetz stimmten ca. 50 anwesende Abgeordnete für die Fraktionen der CDU/CSU zu. Die Fraktionen der FDP und der GRÜNEN enthielten sich, DIE LINKE lehnte das Gesetz ab.
„Die Verfolgten des DDR-SED-Regimes empfinden diese Zuwendung an einen ehemaligen Justiz-Minister des Ulbricht-Regimes als eine offene Verhöhnung ihrer vielfältigen Leiden,“ heißt es in dem Schreiben an die Mitglieder des Bundesrates. „In jedem Fall muss in das Gesetz eine entsprechende Klausel eingefügt werden, die eine Alimentierung von ehemaligen Angehörigen der DDR-Kabinette unter Ulbricht und Honecker ausschließt,“ fordern die Verfolgten.
In der Gesetzesvorlage für den Bundestag wurde die jetzt heftig kritisierte Regelung mit den „besonderen Verdiensten der Minister um die Einheit Deutschlands“ begründet. Die Verbände verstanden dies als „Ehrenpension“ für Minister, die ihrer gesetzlichen Pflicht nachkamen. Den Verfolgten wurde diese „Ehrenpension“ ausdrücklich verweigert und die Zuwendung auf eine Sozialzahlung reduziert, während diese „länger und lange vor den fraglichen Ministern ohne jegliches Entgelt wesentlich zur Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit beigetragen haben“.
Der Bundesrat soll am 19.September über die Vorlage aus dem Deutschen Bundestag abstimmen.
14.08.2008
V.i.S.d.P.: Carl-Wolfg.Holzapfel, Vereinigung 17.Juni 1953 e.V., Tel.: 030-30207785, Mobil: 0176 4806 1953, holzapfellyrag@aol.com
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