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Berlin, 24.03.2017/cw – Die AfD in Berlin fordert, die Aufklärung von Versäumnissen vor dem Terror-Anschlag an der Gedächtniskirche durch einen Untersuchungsausschuß im Berliner Abgeordnetenhaus klären zu lassen. Die Absicht von Innensenator Andreas Geisel (SPD), einen hauseigenen Aufklärer zu benennen, bezeichnete der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Karsten Woldeit (AfD), als einen „Schlag ins Gesicht des Parlaments.“ Der Innensenator wolle „offenbar einen hauseigenen Ermittler einstellen, damit nur ja nicht allzu viele unangenehme Fakten über das Behördenversagen rund um den Terroranschlag an die Öffentlichkeit gelangen.“

Scharf ging Woldeit auch mit der CDU ins Gericht, deren Verhalten in dieser Sache „schlicht feige und unwürdig“ sei. Die jetzige Oppositions-Partei fürchte offenbar, „ein Untersuchungsausschuss könnte ans Tageslicht bringen, dass ihr damaliger Innensenator Henkel sich ebenfalls Versäumnisse zurechnen lassen“ müsse. Daher verweigere die CDU „die Aufklärung durch einen Parlamentsausschuss“ und lege sich dafür „sogar mit Rotrotgrün ins Bett.“

Die AfD fordert die Union auf, „doch noch Vernunft anzunehmen.“ Die Aufklärung „des schwersten Terroranschlages der letzten 30 Jahre in Deutschland“ gehöre ins Parlament und „nicht ins Hinterzimmer des Innensenators!“, so Karsten Woldeit in einer verbreiteten Presseerklärung der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus.

Die Vereinigung 17. Juni in Berlin begrüßte die Forderung nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Es sei ein Unding, dass die Staatsanwaltschaft keinen Ansatzpunkt für Ermittlungen gegen Unbekannt sehe, während Berliner Medien „gerade in den letzten Tagen“ bis auf die Titelseiten hin „Das Versagen“ von Behörden konstatierten (z.B. Berliner Zeitung). Es sei unerträglich, so der Vorstand, wenn zum Beispiel gegen Parksünder sogar mit der Androhung von Erzwingungshaft vorgegangen werde, Behörden aber von vornherein „von oben her einen generellen Persilschein“ ausgestellt bekämen. Der Verein hatte nach dem Anschlag Strafantrag „gegen Unbekannt“ wegen des Verdachtes der Unterlassung gestellt, die Staatsanwaltschaft hatte die Aufnahme von Ermittlungen hingegen als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.

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