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Berlin, 12.01.2018/cw – Die Vereine „Bürgerkomitee 15 Januar“ und „ASTAK“ laden aus gegebenem Anlass zu einer Podiumsdiskussion am Sonntag, 14. Januar, 11.30 Uhr, auf dem ehem. Stasi-Gelände (Ruschestraße 103, 10365 Berlin-Lichtenberg / U-Bhf. Magdalenenstraße) im Haus 1 (Linker Aufgang), Raum 614 ein. Eine prominente Runde diskutiert unter der Moderation von Christian Booß den einstigen „Fehlschlag“.

Am 17. Januar 1988 schlug die Stasi zu: Rund um die traditionelle Kampfdemonstration der Partei in Gedenken an die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht wurden Personen, die mit eigenen Parolen wie dem Luxemburgzitat ‚Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden‘ mitdemonstrieren wollten, unter Druck gesetzt, der Demonstration fernzubleiben oder verhaftet. Einige Tage später wurden weitere Oppositionelle festgesetzt und mit Strafverfahren bedroht.

Mit dieser Aktion sollten zum einen die sogenannten Ausreiseantragsteller getroffen werden, die sich im September 1987 zur AG Staatsbürgerschaftsrecht DDR zusammengefunden hatten. Auf der anderen Seite sollte die Opposition enthauptet werden, die prominenten Köpfe wie Bärbel Bohley, Wolfgang Templin, Ralph Hirsch, Vera Wollenberger (Lengsfeld) und Werner Fischer sowie die Künstler Freya Klier und Stephan Krawczyk kriminalisiert werden. Die Stasi mußte jedoch bald von dieser harten Linie abweichen. Die Proteste in der DDR, die Stellungnahmen der Evangelischen Kirche, wie der Bundesregierung und die Medienbericht- erstattung zwangen die SED und die Stasi („Schwert und Schild der Partei“) zu Kompromissen. Diese mussten von der zunächst praktizierten harten Linie abweichen.

Im Nachhinein erwiesen sich die Proteste sogar als eine Art Generalprobe für das Protestjahr 1989. Bis heute zeigen die Ereignisse im Rückblick Widersprüche und werfen neue Fragen auf.

Auf dem Podium diskutieren:

Günter Jeschonnek, Regisseur, am 10.12.1987 ausgebürgert, damals Mitbegründer und Sprecher der AG Staatsbürgerschaftsrecht der DDR; Monika Walendy, Ärztin, am 17. Januar 1988 inhaftiert, damals Mitglied der AG Staatsbürger-schaftsrecht der DDR; Wolfgang Templin, Publizist, am 25. Januar 1988 verhaftet und 5. Februar 1988 ausgewiesen, damals Initiative Frieden und Menschenrechte; Hans-Jürgen Börner, ehemals ARD-Korrespondent in der DDR und Stephan Krawczyk, Sänger und Schriftsteller.

© 2018 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 03030207785 (1342).

 

 

Redaktionelles Vorwort

Über Wolfgang Schnur wurden in letzter Zeit erneut viele Zeilen geschrieben, auch in diesem Forum. Anlass war die Schnur-Biografie von Alexander Kobylinski, der wie der Autor seinerzeit ebenfalls Mandant des heftig umstrittenen einstigen DDR-Anwaltes war. Dr. Wolfgang Mayer möchte dem verbreiteten Bild eigene und weniger bekannte Sichtweisen zufügen. Dem promovierten Politologen und diplomierten Lehrer geht es dabei um ein Stück Gerechtigkeit auch Schnur gegenüber. Die Zwischenüberschriften wurden von der Redaktion eingefügt.

SCHNUR WAR KEIN LINKER

Von Dr. Wolfgang Mayer*

Der Rechtsanwalt Wolfgang SCHNUR war auch mein bzw. unser Rechtsanwalt. Seltsam ist, daß er 1988 im Fall „Dänische Botschaft“ verhältnismäßig sauber gearbeitet hat und am Ende des Gerichtsprozesses betr. Botschaftsbesetzung am 12. Oktober 1988 sogar Freispruch für mich forderte, während der HONECKER-Beauftragte, Rechtsanwalt Wolfgang VOGEL, für seine Mandanten – die übrigen sechs männlichen Botschaftsbesetzer – mit Bestrafungen durch das Stadtgericht Berlin-Lichtenberg sofort einverstanden war. Es handelte sich um zweijährige Haftstrafen, die aufgrund des internationalen Medienveröffentlichungen in Bewährungsstrafen umgewandelt wurden. In den relevanten Stasiakten finden sich keine Hinweise darauf, daß SCHNUR seine dem Gericht (Jürgen WETZENSTEIN-OLLENSCHLÄGER) vorgetragene lautstarke Forderung mit dem MfS abgesprochen hatte bzw. hätte.

In den letzten Jahren der DDR spielten etliche Rechtsanwälte in Sachen Ausreise eine wichtige, allerdings negative Rolle: Wolfgang SCHNUR (IM „Torsten“[1], „Dr. Ralf Schirmer“), Lothar de MAIZIÈRE (IM „Czerni“) und Gregor GYSI (IM „Gregor“, „Notar“). Um eine bestimmte Bedeutung zu erlangen, war ihre MfS-Mitarbeit zumindest aus ihrer Sicht unabdingbar gewesen. Meist vertraten sie Bürgerrechtler, Wehrdienstverweigerer oder politisch verfolgte Christen. Den größten Anteil allerdings machten die Ausreisewilligen unter ihnen aus.

„Ich werde diesen Rechtsbruch nicht dulden“

Als einer der wenigen verlor Wolfgang SCHNUR nach der Wende seine Zulassung als Rechtsanwalt. In SCHÄDLICHs Buch „Aktenkundig“ beklagt sich Vera LENGSFELD (damals WOLLENBERGER) darüber, daß er ihr während der Untersuchungshaft nichts über die Proteste der „Tausenden Menschen in zuletzt mehr als 30 Orten der DDR“, die um ihre Freilassung „gekämpft“ hätten, mitgeteilt hatte: „Der Rechtsanwalt, der sich jeden Abend von den Versammelten als Held feiern ließ und Lügenberichte über die Gefangenen verbreitete, tat alles, um uns unsere Lage so aussichtslos wie nur möglich darzustellen. Ich glaubte ihm, denn ich hielt ihn damals für meinen Freund. Er schien mich vor Gericht mutig und kompromisslos verteidigt zu haben. Als das Urteil verlesen worden war – sechs Monate wegen versuchter Zusammenrottung -, rief er: „Ich werde diesen Rechtsbruch nicht dulden.“[2]

Wie LENGSFELD lassen auch Ralf HIRSCH und Bärbel BOHLEY kein gutes Haar an dem DDR-Juristen, der über 20 Jahre lang für den Staatssicherheitsdienst spitzelte. HIRSCH: „Mein Anwalt SCHNUR malte mir meine Zukunft nur in den finstersten Farben aus, zehn Jahre Knast oder Ausreise.“[3] Wiederholt wies BOHLEY auf die zersetzende Rolle des für die evangelische Kirche tätigen Anwalts hin, der sie – ebenfalls während der Ostberliner Untersuchungshaft 1988 – vertrat und nichts von den Solidaritätsaktionen ihrer Mitstreiter berichtet, draußen jedoch Zweifel an der Standhaftigkeit seiner Mandantin gehegt hatte.

Der Theaterregisseurin Freya KLIER sowie Liedermacher Stephan KRAWCZYK gelang es nicht nur, SCHNURs Zusammenarbeit mit dem MfS nachzuweisen, sondern ihn aufgrund dessen Verrats per Gerichtsurteil bestrafen zu lassen. SCHNUR hatte dem MfS u. a. verraten, „daß seine beiden Mandanten Verbindung zum Westfernsehen unterhielten und Freya KLIER ein Manuskript mit deutlicher Kritik an den Verhältnissen in der DDR auf dem Dachboden ihres Hauses versteckt habe“.[4]

Schnur hatte wie Vogel zwei Gesicher

Ähnlich wie der HONECKER-Beauftragte für humanitäre Angelegenheiten, Wolfgang VOGEL, zeigte auch Rechtsanwalt Wolfgang SCHNUR zwei Gesichter: Das eines väterlichen Freundes und das eines eiskalten Verräters. Den „geistigen Inspirator“ [5] der dänischen Botschaftsbesetzung und dessen Ehefrau vertrat er, obwohl sich vier Seiten Material im Aktenbestand der Gauck-Behörde wiederfanden, die SCHNUR dem MfS zugeleitet hatte, weitestgehend korrekt. Daß SCHNUR mutig (oder übermütig?) Freispruch für seinen Mandanten [6] forderte mag daran gelegen haben, daß er die 18 Botschaftsbesetzer, die aus der südlichen DDR-Provinzstadt Ilmenau stammten, als (vermeintlich) unpolitisch einstufte und somit das in der Psyche des Kirchenanwalts vorhandene und überdurchschnittlich ausgeprägte Neidsyndrom [7] keine bzw. nur in geringem Maße Wirkung zu zeigen vermochte.

Eine mögliche Begründung für das wechselhafte Verhalten SCHNURs könnte auch darin begründet sein, daß sich zahlreiche DDR-Ausreiseantragsteller wie Konservative gefühlt und bewegt haben. Dies wusste der Rechtsanwalt, der sich des Öfteren die Zeit nahm, sich auch und gerade mit uns zu befassen. Erschienen meine Frau und/oder ich im Jungmännerwerk an der Ostberliner Sophienkirche, ließ er die übrigen Mandanten im überfüllten Wartezimmer sitzen; sogar die Bausoldaten.
Oder anders: Nach meiner Wahrnehmung hat er insbesondere die Linken unter seinen Mandanten – darunter die berühmten DDR-Bürgerrechtler – ans Messer geliefert, während er Leute wie uns verschonte. Der Schluss, zumindest heimlich mit uns sympathisiert zu haben, liegt nahe.

Nach dem Zusammenbruch des SED-Regimes galt der Rechtsanwalt, der längst nicht mehr bloß das Mandat für die Bürgerrechtler beanspruchte, als einer der bedeutendsten politischen Hoffnungsträger. Als Spitzenkandidat des konservativen Bündnisses „Allianz für Deutschland“ [8] präsentierte er sich bereits als zukünftiger Ministerpräsident, bis er unmittelbar danach – am 14.3.1990 – als Inoffizieller MfS-Mitarbeiter entlarvt wurde.

Kein LINKER wie Böhme oder de Maiziére

Im Gegensatz zu Typen wie BÖHME (IM „Maximilian“, IM „Paul Bonkarz“), de MAIZIERE etc. war Wolfgang SCHNUR tatsächlich kein Linker, was seine kurze, aber steile politische Karriere unmittelbar nach dem Zusammenbruch des SED-Regimes offenkundig werden ließ und vor allem Stasi-Offizieren – de facto seinen ehemaligen Vorgesetzten – die Sache des IM-Outings, also des Verrats im März 1990 erheblich erleichterte.

1993 verlor Wolfgang SCHNUR schließlich seine Zulassung als Rechtsanwalt wegen „Mandantenverrats“ und „Unwürdigkeit“. Wenig später mußte er sogar den Offenbarungseid leisten. Wegen „Konkursverschleppung“ ereilte ihn diesbezüglich eine Geldstrafe über 3.000 DM. Am 15.3.1996 verurteilte ihn das Berliner Landgericht wegen politischer Verdächtigung gem. § 241a StGB in zwei Fällen zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Danach lebte er einige Zeit als „freier Unternehmensberater“ [9] zurückgezogen in einer mit zwei Millionen D-Mark verschuldeten Köpenicker Villa [10], die ehemals einem von ihm vertretenen Übersiedler [11] gehörte. Laut Aussage seines Führungsoffiziers, MfS-Oberst Joachim WIEGAND, hatte SCHNUR hierfür ein zinsloses „persönliches Darlehen in Höhe von 240.000 Mark der DDR“ [12] aus dem „Kollektenfonds“ der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg erhalten.

Wie wichtig Wolfgang SCHNUR dem Ministerium für Staatssicherheit gewesen ist, beweist die Tatsache, daß über ihn sogar eine Schein-Akte [13] angelegt worden ist. „Da haben wir die Leute auf eigene Faust geschützt, besonders weil wir sahen, aus denen wird noch was“, begründete WIEGAND, der sich immer mal wieder über „amtinterne Quasselei“ [14] geärgert habe, die MfS-interne Sicherheitsmaßnahme. (954)

Erläuterungen / Quellen:

1 ] auch: IM „Thorsten“
2] WOLLENBERGER, Vera; Eine zweite Vergewaltigung; in: SCHÄDLICH,    Hans Joachim
(Hrsg.); Aktenkundig; Rowohlt Verlag Berlin, 1992
3] HIRSCH, Ralf; in: Der Spiegel, Nr. 13/2000 v. 27.3.2000
4] Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 69/96 vom 27.11.1996 – „Verurteilung des früheren DDR-Rechtsanwalts Wolfgang SCHNUR rechtskräftig“. Der 3. Strafsenat des BGH verwarf die Revision SCHNURs gegen das Urteil vom 15.3.1996
5] SCHNURs Einlassung im Gerichtsprozeß am 12.10.1988 in Berlin-Lichtenberg
6] Autor dieses Artikels
7] SCHNUR „bewunderte Menschen mit Rückgrat, … Menschen eben, die sich trauten, eine Meinung zu haben und nicht mehr als die eine. Er wollte … dazugehören …“ (BRINKBÄUMER, Klaus; in: Der Spiegel, Nr. 13/2000 v. 27.3.2000 – Der Untertan, Ausgabe Ost                                                                                                                                     8] CDU – DSU – DA
9] SCHNUR, Wolfgang; in: MDR-Sendung „Fakt“ vom 13.3.2000
10] 2.500 Quadratmeter Grundstück samt Villa im Berliner „Hessenwinkel“, Hubertusstr.
11] DIETRICH, Horst
12] BRINKBÄUMER, Klaus; in: Der Spiegel, Nr. 13/2000 v. 27.3.2000 – Der Untertan, Ausgabe Ost
13] Seit 1984 bearbeitete die MfS-BV Rostock den Rechtsanwalt im ZOV „Heuchler“, um nach innen und außen den Eindruck zu erwecken, SCHNUR sei eine „feindlich-negative“ Person.
14] Der Spiegel, Nr. 8/1992, S. 32
Vgl. hierzu „Flucht und Ausreise“, Tykve 2002, Seite 421ff.
* Der Autor (*1950 in Langenwetzendorf, Kreis Greiz) ist Diplom-Lehrer, promovierter Politologe, Publizist und DDR-Dissident. Er betreibt u.a. das vielbeachtete Internet-Forum „Flucht und Ausreise“

V.i.S.d.P.: Redaktion  Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785

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