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Berlin, 3.02.2016/cw – Bisher konnte er die meisten Verfahren abwehren oder für sich entscheiden, nun gilt er lt. SPIEGEL-online-Meldung von heute als vorbestraft: der umstrittene Rapper Bushido, alias Anis Ferchichi. Der Rapper habe nunmehr einen Strafbefehl über 135.000 € der Berliner Justiz vom 10. Dezember letzten Jahres akzeptiert; jedenfalls habe er die zweiwöchige Einspruchsfrist, mit der er ein Hauptverfahren in der Sache hätte anstreben können, verstreichen lassen.
BILD hatte zuvor berichtet, in dem Verfahren sei es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung gegangen. Die Berliner Staatsanwaltschaft hätte bereits seit Jahren (auch) wegen dieses Verdachtes gegen Bushido ermittelt. Der 37-Jährige gilt nun als vorbestraft, da die verhängte Geldstrafe bei mehr als 90 Tagessätzen liegt.
Probleme für UOKG-Chef Dombrowski?
Die wirksame Vorstrafe könnte neben den Reputationsschäden für den Rapper selbst auch Auswirkungen auf bisherige Auftritte haben. So hatte der im vergangenen Oktober frisch gekürte UOKG-Chef und Vizepräsident des Brandenburger Landtages, Dieter Dombrowski (CDU), den Rapper bereits 2008 trotz schon damals bekannter zahlreicher Vorwürfe zu einem Auftritt in das Menschenrechtszentrum Cottbus eingeladen, dessen Vorsitzender Dombrowski ebenfalls ist. Der brandenburgische „Haudegen der CDU“, so Bezeichnungen in der Presse, hatte den Auftritt von Bushido damals so begründet: „Man muss auch ein wenig provozieren, wenn man auf sich aufmerksam machen möchte.“ Deshalb habe er den Auftritt des Rappers in Cottbus unterstützt. Ob der agile Politprofi eine solche Einladung unter den neuen Gegebenheiten wiederholen würde, darf bezweifelt werden. Anders als sein Amtsvorgänger im UOKG-Vorstandsamt wird Dombrowski wohl einen Bogen um einbruchgefährdetes politisches Glatteis machen. Auf der anderen Seite ist der CDU-Kämpe und ehemalige Cottbus-Häftling Konflikten auch nicht unbedingt abgeneigt. So hatte der UOKG-Chef erst letzte Woche die Bundesvorsitzende der AfD wegen deren umstrittenen – und inzwischen korrigierten- Äußerungen zum Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge drastisch als „geisteskrank“ bezeichnet.
Siehe auch SPIEGEL-TV: https://www.youtube.com/watch?v=oHd4giwk6OI – Anmerkung: Die eingeblendete WERBUNG kann übersprungen werden.
V.i.S.d.P.: Redaktion.Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.070)
Berlin/Hamburg/Riad, 29.09.2015/cw – SPIEGEL-online meldete letzte Woche die Verurteilung des jetzt zwanzigjährigen Ali al-Nimr zum Tode. „Laut Urteil soll Nimr zunächst enthauptet und sein Leichnam anschließend auf ein Kreuz geschnallt und öffentlich zur Schau gestellt werden.“ berichtet der Online-Dienst des Magazins und stellt fest: „Es ist eine Strafe, wie sie auch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) an ihren Gegnern vollzieht.“
Saudi Arabien hat nach einem Bericht der UN-Menschenrechtskommission allein in diesem Jahr 134 Todesurteile vollstreckt. Der Vater, Mohammed al-Nimr, hat König Salman inzwischen um Gnade für seinen Sohn angefleht und warnt vor den möglichen Folgen einer Hinrichtung. Die Familie bestreitet eine strafrechtliche Schuld, da Ali als 17jähriger an einer Protestdemonstration von Schülern gegen das saudische Königshaus teilgenommen habe.
Nach Ansicht von Beobachtern soll es sich bei dem Todesurteil eher um einen Racheakt gegen Alis Onkel Nimr al-Nimr handeln. Dieser ist einer der Anführer der Protestbewegung in der Provinz Qatif. Nimr al-Nimr wurde auch 2012 verhaftet und wartet ebenfalls auf seine Hinrichtung.
Die Menschenrechtsorganisation Avaaz hat jetzt eine weltweite Internet-Petition gestartet, um das Leben des jungen Mannes zu retten. Jeder kann diese Petition unterschreiben:
https://secure.avaaz.org/de/stop_saudi_beheadings_loc/?bDdKOgb&v=65548
Avaaz.org ist ein weltweites Kampagnennetzwerk mit 41 Millionen Mitgliedern, das sich zum Ziel gesetzt hat, den Einfluss der Ansichten und Wertvorstellungen aller Menschen auf wichtige globale Entscheidungen durchzusetzen. („Avaaz“ bedeutet „Stimme“ oder „Lied“ in vielen Sprachen). Das Avaaz-Team verteilt sich über 18 Länder und 6 Kontinente und arbeitet in 17 verschiedenen Sprachen.
Auch die Französische Regierung hat das Herrscherhaus in Riad aufgefordert, die Hinrichtung zu stoppen. „Frankreich ist sehr besorgt über die Lage von Ali al-Nimr, der zum Tode verurteilt wurde, obwohl er zu diesem Zeitpunkt minderjährig war“, teilte das Außenministerium in Paris mit. Mehrere Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen forderten in einer gemeinsamen Erklärung, die Todesstrafe gegen den heute 20-Jährigen aufzuheben: „Saudi-Arabien muss seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen und Ali al-Nimr einen fairen Prozess ermöglichen.“ Über einen Protest der Deutschen Regierung ist bisher nichts bekannt. (1.036)
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785
Berlin, 30.10.2012/cw – Während die BStU ihrem Mitarbeiter Helmut Müller-Enbergs den Rechtsschutz verweigert, weil die Behörde bereits einen Prozess wegen der Benennung einstiger Stasi-IMs, hier eines beschuldigten Ehepaares, verloren und darum eine Unterlassung unterzeichnet hat, bekommt der Stasi-Forscher und Professor h.c. indirekte Unterstützung auf unterschiedlichen Ebenen.
So veröffentlichte die FAZ am vergangenen Sonntag die Klar-Namen der auch von Müller-Enbergs angeführten Eheleute und IMs „Bob“ und „Petra“ ohne jede Verschleierung oder Kürzung der in der SPD wohlbekannten Namen („Stasi-Agenten bei der SPD – Für Verdienste um Volk und Vaterland“, FAZ 28.10.2012).
Heute veröffentlichte u.a. SPIEGEL-Online ein BGH-Urteil (Az.: VI ZR 4/129), nachdem die im Springer-Verlag erscheinende Tageszeitung DIE WELT den Namen eines ehemaligen Stasi-Offiziers aus einem Artikel in ihrem ONLINE-Angebot nicht tilgen muß. Der Kläger war „Offizier im besonderen Einsatz“ und hatte dennoch vor einem Landgericht eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, nach der er „niemals Angestellter oder sonst wie hauptamtlicher Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit“ gewesen sei. Ein Verfahren wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung war nach Zahlung eines Geldbetrages eingestellt worden.
Der BGH urteilte über die weitere Zulassung des zuvor veröffentlichten Online-Textes, der weiter abrufbar sei und den heutigen Finanzdirektor der Gazprom Germania GmbH. namentlich nennt, aber laut BGH nicht gegen dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht verstoße. Durch die Einstellung des Strafverfahrens habe die Meldung ihre Aktualität nicht verloren, begründete der BGH seine Entscheidung und betonte ein „gewichtiges Interesse“ der Öffentlichkeit daran, sich durch eine aktive Suche nach der Meldung über die darin dargestellten Vorgänge und Zusammenhänge zu informieren.
IM „Bob“ und „Petra“ hingegen haben erneut gegen die Benennung ihrer Klarnamen geklagt, diesmal gegen den BStU-Forscher Müller-Enbergs, der in seinen Berichten Ross und Reiter, also auch das klagefreudige Ehepaar mit vollem Namen angeführt hatte. Auch das einst in der Bonner SPD-Parteizentrale beschäftigte Ehepaar hatte eine Mitarbeit für das MfS bestritten; ein entsprechendes Verfahren war seinerzeit wegen der drohenden Verjährung gegen die Zahlung von insgesamt 15.000 Euro eingestellt worden.
Kritisch hinterfragte die FAZ die Unterlassungs-Entscheidung der BStU: „Ist das notwendiger Pragmatismus? Oder knickt hier eine Institution in einer Frage ein, die für ihre Tätigkeit von grundlegender Bedeutung ist?“
Darf Müller-Enbergs nun mit vorsichtigem Optimismus der in das Frühjahr 2013 verlegten Gerichtsverhandlung entgegensehen oder verklagt nunmehr das Ehepaar Deuling die renommierte FAZ wegen der Klarnamen-Veröffentlichung in der Sonntagsausgabe vom vergangenen Sonntag? Gleichviel, das OLG Hamburg hat mit dem jetzt veröffentlichten Urteil des BGH eine weitere juristische Nuss zu knacken. Das die unzähligen Opfer der Stasi mental dem BStU-Professor zur Seite stehen und eine juristische Kehrtwende in der Beurteilung von Namhaftmachungen einstiger Täter erhoffen, dürfte dabei Außerfrage stehen.
V.i.S.d.P.: C.W. Holzapfel, Berlin, Tel.: 030-30207785
Quellen:
Siehe auch unseren Bericht auf dieser Seite: „Warum verweigert die BStU einem Mitarbeiter Rechtsschutz gegen DDR-Spione? – SED-Opfer zeigen sich irritiert“ vom 21.10.2012
Gastbeitrag von Susanne Baumstark
Die Krähen in Berlin sind besonders frech. Da hacken sie doch mit ihren spitzen Schnäbeln, jedweden Respekt vermissend, in das Dach des neuen Hauptbahnhofs lauter kleine Löcher. Jetzt fallen den auf dem Bahnsteig wartenden Gästen Tropfen auf den Kopf, wenn es regnet. Aber es geht noch dreister: Unlängst präsentierte sich auf dem Bahnhofsgelände eine Krähe mit stolz geschwellter Brust, im Schnabel transportierend, wie eine Siegestrophäe: ein gemopstes, angebissenes Wurstbrot! Rückendeckung haben die Krähen von Naturschützern: Sie wollen nur rumspielen, Steinchen vom Dach schmeißen, Blumentöpfe auseinanderzupfen und ähnliches. (1) Nun denn, solange sie ihren Artgenossen kein Auge aushacken, gehen sie durchaus konform mit der deutschen Gesellschaft. Und allemal mit dem Deutschen Presserat.
Ja, es gibt sie, diese Institution. Nur während ganz Deutschland darüber diskutierte, ob der mediale Umgang mit Christian Wulff angemessen ist, trug sie keinerlei ausführliche Einschätzung dazu bei. Er ist eben vornehm zurückhaltend, der Deutsche Presserat, die „Freiwillige Selbstkontrolle der Presse in Deutschland“ – bestehend aus Journalisten. Missstände im Pressewesen will er feststellen und auf deren Beseitigung hinwirken. Aber auch Beschwerden aus dem Volk prüfen und einem Medium eine Rüge aussprechen, wenn dieses gegen den Pressekodex verstoßen hat.
Nun dachte eine Beschwerdeführerin, ein Artikel auf Spiegel Online verstößt eindeutig gegen Ziffer 1 des Pressekodex – Wahrung der Menschenwürde. Ein Autor schrieb dort am 6. Januar über Wulff: „Seine Hülle kann noch geraume Zeit im Amt bleiben, die dignitas seiner Person ist unwiederbringlich verloren.“ (2) Der Presserat wies diese Beschwerde als unbegründet zurück. Erklärung: Der Autor wolle mit der Aussage ausschließlich verdeutlichen, dass Wulff die Würde, die für das Amt des Bundespräsidenten notwendig ist, aufgrund der Vorkommnisse nicht mehr besitzt. Seine Menschenwürde sei damit nicht in Frage gestellt. (3) Es wird wohl geheim bleiben, ob das Kriterium gesunder Menschenverstand regelmäßig keine Rolle spielt in den nicht öffentlichen Sitzungen des Beschwerdeausschusses. Festzuhalten bleibt: Ein Journalist fokussiert den Verlust der Würde ausdrücklich auf die Person Wulffs und bekommt Rückendeckung vom Presserat. Wo die Krähen aber auch überall ihre Nester haben…
Bestimmt wird es zukünftig noch heimeliger zugehen bei dem Zusammenschluss der Selbstkontrolleure. Gerade wurden zwei Mitglieder der Journalistengewerkschaft DJV in vielsagende Positionen gewählt. Einmütigkeit herrscht dann schon einmal beim Präsidenten-Bashing. Der DJV boykottierte nicht nur in beleidigter Manier den Neujahrsempfang im Schloss Bellevue, er will auch darüber bestimmen, ob sich ein Bundespräsident verletzt fühlen darf.: „Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich gegen den Vorwurf zur Wehr gesetzt, die Journalisten hätten den am heutigen Freitag zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff mit ihrer Berichterstattung verletzt.“ (4)
Ansonsten glänzt der DJV mit Ambivalenz, wenn er etwa den freiwilligen Verzicht der Springer-Redaktionen auf Presserabatte begrüßt (5), diese aber keinesfalls pauschal abgeschafft wissen will (6). Aber wenn es ums Futter geht, sind ja die Krähen urplötzlich gar nicht mehr so solidarisch miteinander. Da gibt es dann Verstecker, Räuber und Desinformierer, und alle denken, sie tricksen die jeweils andere Krähe aus. Die so lange gepflegte Tradition „Der größte Lump im ganzen Land, das ist der Denunziant“ gilt eben nur, wenn nicht ureigene Interessen berührt sind. So sprießen die Missstände und zwar in beiden Konstellationen: wo geschwiegen wird, wenn Klartext reden nötig wäre und wo falsch geredet wird, nur um egoistische Interessen zu wahren.
Aber wer soll sich denn nun um die Einhaltung des Pressekodex kümmern? Um eine ausgewogene Berichterstattung, die sachlich verschiedene Meinungen transportiert und Wesentliches nicht verschweigt? Um einen Journalismus, der nicht manipuliert und die Demokratie gefährdet? Vielleicht sollten wir die Absarokee – die Kinder des langschnabeligen Vogels – ins Land holen. Diese amerikanischen Krähen-Indianer sind kampferprobt und gelten ohnehin schon als Verräter, haben also nichts zu verlieren. Wenn die nicht kommen wollen, bleibt nur noch die Unterwanderung des Deutschen Presserats durch Einheimische, die sich dann konspirativ um die Einhaltung des Pressekodex kümmern. Initiativbewerbungen sollten ankommen, wenn sie an folgende Adresse gesandt werden: Verein zur Etablierung des Dilettantismus, Krähenweg im Schnabelland, E-Mail:
hauptsacheichhabeinenposten@allesandereinteressiertmichnicht.de.
© 2012 Susanne Baumstark, Redakteurin und Dipl.Soz.Päd.
Aktueller Lesetipp zu Medienmacht und Demokratie: Staatsrechtler Prof. Dr. Martin Kriele: „Die Macht der Medien“ unter dem Link: http://www.martinkriele.info/
Quellennachweise:
(1) http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1514410/Gefundenes-Fressen-fuer-Kraehen#/beitrag/video/1514410/Gefundenes-Fressen-fuer-Kraehen letzter Zugriff am 23.3.2012
(2) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,807506,00.html letzter Zugriff am 23.3.2012
(3) laut Brief vom Deutschen Presserat vom 21.3.2012 an die Beschwerdeführerin
(4) http://www.djv.de/SingleNews.20+M5ea62544f87.0.html letzter Zugriff am 23.3.2012
(5) http://www.ptext.de/nachrichten/djv-begruesst-freiwilligen-verzicht-presserabatte-springer-335288 letzter Zugriff am 23.3.2012
(6) http://www.focus.de/politik/schlagzeilen/nid_96512.html letzter Zugriff am 23.3.2012
V.i.S.d.P.: Susanne Baumstark, Anfragen über Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin
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