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Ein Einwurf von Carl-Wolfgang Holzapfel*

Berlin, TAG DER MENSCHENRECHTE 2018 – Die Auseinandersetzungen um den nunmehr wohl ehemaligen Gedenkstättendirektor Hubertus Knabe nehmen zunehmend skurrilere Züge an. Es geht wohl immer weniger darum, offene Rechtsfragen zu klären, sondern in jedem Fall Recht zu behalten. Dabei reihen sich hier Irrtümer an Irrtümer. Auf allen Seiten. Dadurch erscheint eine Lösung dieses Konfliktes nicht mehr möglich, weder durch einen Gerichtsentscheid, noch durch einen – in diesen Fällen durchaus üblichen – Vergleich zwischen den streitenden Parteien, die den Kontrahenten dazu verhelfen würden, wenigstens ihr Gesicht zu wahren.

Irrtum Nr. 1: Komplott unter Führung von Klaus Lederer

Klaus Lederer im Gespräch mit Demonstranten gegen den Rentenbetrug vor der Gedenkstätte HSH am 11.08.2017: „Gut, dass Sie hier sind!“
Foto: LyrAg/RH

Klaus Lederer, zuständiger Senator für Kultur und Mitglied der SED-Partei DIE LINKE, ist von Ulbrichtschen Kader-Geist durchdrungen und sinnt seit seiner Amtsübernahme auf Rache an den Aufarbeitern der SED-Diktatur. Nun wolle er am „Leuchtturm der Aufarbeitung“, eben dem „Gezenkstättenleiter“ Hubertus Knabe, ein politisches Exempel statuieren.

Wer so denkt, denkt rückwärts und tut diesem Senator, unabhängig von seiner parteipolitischen Zugehörigkeit, Unrecht. Klaus Lederer steht für eine – freilich eher noch zarte – Strömung in seiner Partei, die vorurteilsfrei und überfällig für die Rehabilitierung, das heißt die Anerkennung der Leiden der Verfolgten und Opfer des SED-Regimes eintritt. In diesem Sinn wurde seine Rede vor den Teilnehmern der Veranstaltung zum 20. Gründungstag des Dachverbandes der Kommunismus-Opfer, UOKG, in den Räumen der Stiftung Aufarbeitung als beachtenswert registriert. Wer Lederer kennt, kann ihm unterstellen, daß diese Ansprache kein Lippenbekenntnis war. Sein Bemühen, SED-Opfer auch im Haus der Linken als Zeitzeugen auftreten zu lassen, zeugte von politischem und intellektuellem Mut gegenüber seiner Partei, gerade weil nur drei Parteigenossen der Einladung gefolgt waren, was Lederer nicht anzulasten ist. Jedes verallgemeinerndes „Hassgebrüll“ gegen Lederer hilft also nicht dem in die politische Bedruillie gekommenen Knabe, sie schadet diesem eher (noch mehr).

Irrtum Nr. 2: Knabe ist als Lichtgestalt der Aufarbeitung unersetzbar

Hubertus Knabe ist nach wie vor die Lichtgestalt der Aufarbeitung und somit unersetzbar für die einst von den Nachstellungen der Diktatur Betroffenen.

Hubertus Knabe (2.v.li.) unterstützte am 13.08.2016 eine Demo gegen „Ewiggestrige“ am Brandenburger Tor – Foto: LyrAg/RH

Nein, Hubertus Knabe ist in erster Linie – auch – nur ein Mensch, ein Mensch mit seinen Schwächen und Fehlern. Der sich um die Aufarbeitung Verdiente, der wie kaum ein Zweiter in dieser Arbeit seinen Lebenszweck gefunden hat und tatsächlich beispielhaft in Wort, Schrift und Tat tagtäglich einen Überzeugungskampf führte, verlor sich nach Meinung ihm grundsätzlich gutgesinnter Kritiker mit den Jahren seiner Tätigkeit in die „Zelebrierung seiner Überzeugungen“. Er verlor nach dieser Meinung zunehmend seine einst herausragende Eigenschaft des Zuhörens, der kritischen Reflektion, die erst jetzt wieder – wahrscheinlich zu spät – erkennbar wird. Knabe verlandete zunehmend und zum Erschrecken seiner wirklichen Freunde in einer immer unrealistischer wirkenden „Unfehlbarkeit“. Dies wurde, wenn nicht ausgelöst so bestärkt durch Anerkennung aussprechende erlauchte hochrangige Besucher in „seiner Gedenkstätte“, zu der die Einrichtung – zunächst unsichtbar aber zunehmend – mutierte. Diese Haltung färbte wohl auf seine unmittelbar Untergebenen ab, die sich, wie wohl auch sein langjähriger Stellvertreter, in der Unantastbarkeit des Chefs sonnten. Knabe ist vermutlich nicht nur über sexuelle Verfehlungen seines Stellvertreters, die dieser überraschend schnell eingeräumt und damit bestätigt hatte, in das Sperrfeuer seiner Gegner geraten.

Irrtum Nr. 3: Das Vorgehen gegen Hubertus Knabe war rechtens einwandfrei

Ein in der Tat politischer Konflikt um die Aufarbeitung ließe sich durch eine pauschale Vorverurteilung im Sinne der Metoo-Debatte lösen, indem man Verfehlungen des Stellvertreters indirekt – und zunehmend direkt – dem verantwortlichen Chef selbst anlastet.

Hier liegt die politische und menschliche Schwäche der Akteure gegen Hubertus Knabe. Durchaus nachdenkenswerte sachliche und damit möglicherweise (allerdings längerfristig) durchsetzbare Gründe (siehe zuvor) wurden durch unhaltbare Vorwürfe und – was in diesem Fall noch verheerender wirkt – durch absolut falsche und auch juristisch bedenkliche Aktionen ersetzt. Hier – und einzig hier – dürfte der Vorwurf einer politischen Intrige am ehesten greifen. Warum sonst hat man gerade an diesem Ort, wo seinerzeit das Recht mit Füßen getreten wurde, auf die strikte Einhaltung rechtsstaatlichen Vorgehens verzichtet?

Die „Sonderbeauftragte“ Marianne Birthler erläuterte Knabe am 26.11. im Vorzimmer den Stiftungsratsbeschluss vom vorhergehenden Sonntag. – Foto: LyrAg-RH

Klaus Lederer – und dieser Vorwurf steht im Raum – hat wohl eher diversen Einflüsterern nachgeben, statt seinen bisher gezeigten klaren Verstand walten zu lassen. Er hat den vermutlichen Altgenossen oder Alt-Ideologen in seiner Umgebung vorschnell nachgegeben. Statt seine Position und seine inzwischen erlangte Reputation gerade auch in Opferkreisen zu nutzen und mit größter Sensibilität vorzugehen, machte er so gut wie alles falsch, was ein Politiker in seiner Position falsch machen kann. Von der Verweigerung von Auskünften bzw. Konkretisierungen der erhobenen Anschuldigungen bis hin zum kollabierenden Vorwurf, Knabe habe mit der Freistellung des Stellvertreters seine „personellen Kompetenzen“ überschritten, zieht sich nicht nur ein Faden sondern ein Seil von Widersprüchen durch die inzwischen widerlich erscheinende Polit-Sauerei in Hohenschönhausen. Auch die Berufung von Marianne Birthler als „Vertrauensperson“ (Lederers?) hätte so nie erfolgen dürfen und würde einer rechtlichen Überprüfung schon gar nicht standhalten. Birthler ist durch ihre Klage gegen den seinerzeitigen Mitarbeiter in der BStU namens Hubertus Knabe schlichtweg befangen. Sie kann in diesem Fall – aus juristischer Perspektive – gar nicht unbefangen ermitteln.

Die Beauftragung einer Kanzlei mit einer „unabhängigen Untersuchung“ von Vorwürfen, die gleichzeitig die Senatsverwaltung Kultur im Rechtsverfahren gegen Knabe vertritt, hat mehr als ein bloßes Geschmäckle. Dabei kommt es hier nicht auf die Reihenfolge an, ob erst Untersuchung, dann Vertretung (zur Belohnung für „gute Arbeit“?) oder umgekehrt. Eine gegebene Befangenheit wie vergleichbar im Fall Birthler steht zumindest im Raum. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit sehen anders aus.

Klaus Lederer ist nicht ins Gerede gekommen, weil er – hier unterstellt – Sachaufklärung betreiben wollte. Er ist ins Gerede gekommen, weil er offensichtlich die falschen Berater an der Seite hatte und – was noch schlimmer wäre – deren Empfehlungen im Hinblick auf das Vorgehen – eher blind als sensibel gefolgt ist. Darin liegt die nicht abzuweisende politische Verantwortung des Senators. Er hat sich dabei sicherlich auch auf Personen wie Dieter Dombrowski verlassen, der ihm als CDU-Politiker mit Tendenzen zu einer politischen Zusammenarbeit mit der LINKEN durch seine in der Opfer-Szene umstrittenen Zustimmung zur Entlassung Knabes den oppositionellen Rücken freizuhalten schien.

Gut möglich, dass sich im Ergebnis der Causa Knabe eine Causa Lederer ergibt. Für die Altgenossen und Unbelehrbaren in seiner Partei könnte dies durchaus ein zusätzlicher Sieg sein. Für die um eine offene und ehrliche Aufarbeitung bemühten Opfer der Zweiten Diktatur allerdings wäre dies vermutlich ein weiterer Verlust, den Lederer allerdings – zumindest ein Stück weit – selbst zu verantworten hätte.

Es wird in dem mit den unterschiedlichsten Intentionen verfolgten Verfahren um den Skandal von Hohenschönhausen im Ergebnis vermutlich nur Verlierer geben. Das wäre, 30 Jahre nach dem Mauerfall und dem dadurch besiegelten Ende der verbrecherischen DDR vermutlich ein später und bitterer Sieg Ewiggestriger – auf der einen wie auf der anderen Seite.

* Der Autor wurde im heutigen Landgericht in der Littenstraße, in dem um die Causa Knabe verhandelt wurde, 1966 zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt, weil er sich für die Freilassung der aus politischen Gründen in der DDR Inhaftierten eingesetzt hatte. Er verbachte nach seiner Verhaftung am Checkpoint Charlie neun Monate Einzelhaft im zentralen Untersuchungsgefängnis der Stasi in Hohenschönhausen.

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.365).

Speyer, 5.10.2017/mm-Flucht und Ausreise – Am Montag, den 02.10.2017 ist mein geliebter Mann Dr. Wolfgang Mayer nach schwerer Krankheit für immer von mir und von uns gegangen.

Er war ein unerschrockener Gegner des SED-Regimes, in deren wissenschaftliche Aufarbeitung er sich nach der politischen Wende aktiv eingebracht hat. Das war ihm ein besonders wichtiges Anliegen. Er hat vieles bewegt und sich nie beirren lassen.

Mit dem Diskussionsforum zu Flucht und Ausreise hat er ein Informationsmedium geschaffen, dass über die letzen Jahre ein breites Themenspektrum auch außerhalb der politischen Korrektheit bearbeitet hat und stetig wachsenden Zuspruch erhält. In seinem Sinne werden wir das Forum unverändert weiterführen.

Die Trauerfeier findet am Samstag, den 14.10.2017 um 13:30 Uhr in 07973 Greiz / Thüringen in der Trauerhalle des Großen Friedhofs in der Leonhardtstraße statt.

Marika Mayer

Anstelle Blumen bitten wir um Spenden an das SOS-Kinderdorf Pfalz auf die

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